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Heute startet die IHK Wahl in BerlinAlle fünf Jahre können die Berliner Unternehmer eine neue IHK Vollversammlung wählen, leider ist die diesjährige IHK Wahl von zahlreichen Skandalen umgeben.
Alle fünf Jahre können die Berliner Unternehmer eine neue IHK Vollversammlung wählen, leider ist die diesjährige IHK Wahl von zahlreichen Skandalen umgeben. Diverse Kandidaten haben bereits die Anfechtung der diesjährigen IHK Wahl vor dem Verwaltungsgericht erklärt. <br /><br />Seit dem 4. Mai 2012 verschickt ...
Alle fünf Jahre können die Berliner Unternehmer eine neue IHK Vollversammlung wählen, leider ist die diesjährige IHK Wahl von zahlreichen Skandalen umgeben. Diverse Kandidaten haben bereits die Anfechtung der diesjährigen IHK Wahl vor dem Verwaltungsgericht erklärt. Seit dem 4. Mai 2012 verschickt die Berliner IHK (Industrie- und Handelskammer) an alle rund 271.000 Mitgliedsbetriebe die Wahlunterlagen. In den letzten Wochen sind dabei jedoch zahlreiche Ungereimtheiten aufgetaucht. So hat zum Beispiel die Vollversammlung beschlossen, dass man die Wahlergebnisse nicht veröffentlichen möchte. Als Begründung führt man an, es könne ja peinlich werden für einzelne Bewerber. Außerdem wurden kurzerhand viele kritische Bewerber nicht zugelassen zur Wahl. Statt nur einer Ablehnung im Jahr 2007 gab es nun 19 Ablehnungen von Bewerbern unter anderem der Initiative pro KMU ( www.pro-kmu.com). Im Zuge der Veröffentlichung der Wahlbewerbungen hat die IHK zudem alle zugelassenen kritischen Bewerbern die Initiative pro KMU deren Wahlaussagen manipuliert. Dabei hat man die Wahlaussagen so verändert, indem man deren Website entfernte. Von einem solchen Verfahren war vor der Wahl keine Rede. Jedem Kandidaten wurde eine klar definierte Zeichenanzahl für sein Statement angeboten. Die IHK hat nun nachträglich die "Spielregeln" der IHK Wahl geändert. Kurzerhand wurden auch die gewünschten Fotos der Initiative pro KMU Bewerber nicht verwendet. Die ablehnten Bewerber wollten zudem das Gespräch mit der Kammer suchen, jedoch bestand kein Interesse von der Seite der IHK und des Wahlausschusses. Stattdessen riskiere man anscheinend lieber die Gelder der IHK Mitglieder für eine Neuwahl (ca. 500.000 EUR Kosten) Zahlreiche abgelehnte Bewerber haben sich nun entschlossen, die IHK Wahl 2012 vor Gericht anzufechten und eine Wiederholung der Wahl zu erwirken. Im Zeitraum vom 4.Mai bis zum 11.Juni 2012 haben die Unternehmer Zeit, die ausgefüllten Wahlunterlagen an die IHK zurückzusenden. Mehr über die Initiative pro KMU auch in deren Video unter: http://www.youtube.com/watch?v=TLs8JoJlRlk
Initiative pro KMU
OLiver Scharfenberg
Poschingerstraße 13
12157 Berlin
D
E-Mail: info@pro-kmu.com
Homepage: http://www.pro-kmu.com
Telefon: 030-74769198 Initiative pro KMU Scharfenberg,OLiver Poschingerstraße 13 12157 Berlin http://www.pro-kmu.cominfo[at]pro-kmu.com
Bundesamt für Verfassungsschutz zur Schadenersatzzahlung an Scientology-Mitglied verurteiltUnternehmer erhält gesamte Kosten für entstandenen Schaden, da Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig gehandelt hatte
Unternehmer erhält gesamte Kosten für entstandenen Schaden. Bundesamt für Verfassungsschutz hatte rechtswidrig gehandelt.
Landgericht Köln verurteilte Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde verletzte seine Amtspflichten gegenüber eines Unternehmers und Scientology-Mitglieds und wurde zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Ein ...
Unternehmer erhält gesamte Kosten für entstandenen Schaden. Bundesamt für Verfassungsschutz hatte rechtswidrig gehandelt.
Landgericht Köln verurteilte Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde verletzte seine Amtspflichten gegenüber eines Unternehmers und Scientology-Mitglieds und wurde zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Ein beruflich selbständiger Unternehmer war beauftragt worden, im Rahmen der Fifa Fußballweltmeisterschaft 2006 die Beschallungsanlagen für ein Stadion zu installieren. Für die dort tätigen Unternehmer wurde ein so genanntes Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens übermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem BKA ein negatives Votum, weil der Unternehmer Scientologe sei. Daraufhin musste dem Unternehmer der Auftrag entzogen werden.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die
Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07).
Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4.400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.
Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.
In Deutschland gibt es etwa 12000 Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Daneben gibt es zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, so u.a. auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.
Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
Ansprechpartner: Uta Eilzer (München)
Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
eMail: eilzer@skb-pressedienst.de
WEB: www.skb-pressedienst.de
Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet.
Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche gemeinnützige und humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne „Sag-NEIN-zu-Drogen – Sag-JA-zum-Leben“, die Menschenrechtsinitiative „Jugend für Menschenrechte“ , die Vereinigung „Der Weg zum Glücklichsein“ zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen.
Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 9.080 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.
Pressedienst der SK Bayern e.V. Eilzer,Uta Beichstr. 12 80802 München http://www.skb-pressedienst.de eilzer[at]skb-pressedienst.de
Scientology Kirche Bayern gewinnt Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach Die Kosten dieses langjährigen Rechtsstreites gegen die Scientology Kirche e.V. wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dem Feistaat Bayern auferlegt
Die Kosten dieses langjährigen Rechtsstreites gegen die Scientology Kirche e.V. wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dem Feistaat Bayern auferlegt
Die Scientology Kirche Bayern e.V. gewinnt den Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern. Die Berufung gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 wurde einem ...
Die Kosten dieses langjährigen Rechtsstreites gegen die Scientology Kirche e.V. wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dem Feistaat Bayern auferlegt
Die Scientology Kirche Bayern e.V. gewinnt den Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern. Die Berufung gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 wurde zurück gewiesen.
In einem seit über 15 Jahren währenden Konflikt mit dem Freistaat Bayern zur Frage der Zahlung von Schwerbehindertenabgaben seitens der Scientology Kirche Bayern e.V. hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 27.07.2011 die Berufung des Freistaates Bayern gegen ein vom Verwaltungsgericht Ansbach erlassenes Urteil vom Dezember 2010 zurückgewiesen. Die Kosten dieses langjährigen Verfahrens wurde dem Freistaat auferlegt.
Der Rechtsstreit betrifft im wesentlichen die Frage, ob hauptamtliche aktive Mitglieder der Scientology Kirche "Arbeitnehmer" und ihre innerkirchlichen Positionen “Stellen” im Sinne des Schwerbehinderten-rechts darstellen. Wäre das der Fall, müsste die Scientology Kirche Bayern e.V. für die Nichteinstellung einer bestimmten Anzahl von Schwerbehinderten eine Ausgleichszahlung an den Staat abführen. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 DM.
Natürlich sind in der Scientology Kirche Bayern e.V. auch Schwerbehinderte als Mitglied ihrer Gemeinschaft tätig. Denn nach der Vereinssatzung können nur Mitglieder für die Gemeinschaft aktiv tätig werden. Sie decken ihren Lebensunterhalt in der Regel durch außerkirchliche Tätigkeiten ab.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte in erster Instanz mit Urteil vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Denn die aktiven Mitglieder der Scientology Gemeinde Bayern bildeten kein Arbeitsverhältnis mit ihrer Religionsgemeinschaft, sondern leisteten als aktive Mitglieder aufgrund ihrer ideellen Motivation ihren satzungsgemäßen Vereinsbeitrag zur Förderung ihrer Religion. Es hatte sich insofern einem früheren rechtskräftigen Urteil des Sozialgerichts Nürnberg aus dem Jahre 2000 angeschlossen.
Der Freistaat Bayern legte dagegen Berufung ein, die nun mit Urteil vom 27.7.2011 zurückgewiesen wurde. Eine ausführliche Begründung folgt noch. Die Scientology Kirche Bayern e.V. zeigte sich erfreut über dieses Ergebnis und geht davon aus, dass damit ein langjähriger Konflikt sein Ende gefunden hat.
Die Scientology Kirche betreut in ganz Bayern etwa 2500 Scientologen. Sie setzt sich aufgrund ihres religiösen Selbstverständnisses auch intensiv für Drogenprävention, die Förderung der Menschenrechte und moralischer Werte sowie für andere humanitäre Projekte ein, die sie um ihrer selbst Willen tätigt und als originären Teil ihrer Religionsausübung begreift.
Für weitere Informationen:
Presseleitung: Jürg Stettler,
Scientology Kirche Deutschland e.V.
Tel. 089 278 177 32
Oder die Pressestelle des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes
Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V.
Ansprechpartner: Uta Eilzer,
Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
eMail: eilzer@skb-pressedienst.de
WEB: www.skb-pressedienst.de
Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet.
Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche gemeinnützige und humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne „Sag-NEIN-zu-Drogen – Sag-JA-zum-Leben“, die Menschenrechtsinitiative „Jugend für Menschenrechte“ , die Vereinigung „Der Weg zum Glücklichsein“ zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen.
Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 9.080 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.
Pressedienst der SK Bayern e.V. Eilzer,Uta Beichstr. 12 80802 München http://www.skb-pressedienst.de eilzer[at]skb-pressedienst.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Volker Dineiger, Berlin zur Schließung der City BKK, den damit verbundenen Kündigungen und deren Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer.
Die City BKK wird gemäß Beschluss vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 30.06.2011 geschlossen. Derzeit erhalten viele Mitarbeiter eine Kündigung. Die nicht von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter werden in andere Kassen versetzt. Insgesamt sind von der Schließung etwa 400 Mitarbeiter der City BKK betroffen. Welchen Kündigungsschutz haben K ...
Die City BKK wird gemäß Beschluss vom Bundesversicherungsamt (BVA) zum 30.06.2011 geschlossen. Derzeit erhalten viele Mitarbeiter eine Kündigung. Die nicht von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter werden in andere Kassen versetzt. Insgesamt sind von der Schließung etwa 400 Mitarbeiter der City BKK betroffen. Welchen Kündigungsschutz haben die Mitarbeiter, können sie auf eine Abfindung hoffen? Kann man sich gegen eine Versetzung wehren? Wie geht man mit Gehaltseinbußen um?
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, müssen hiergegen innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, soweit die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist. Wer die Frist verstreichen lässt, hat kaum noch Aussicht darauf, sich erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr setzen zu können.
Mitarbeiter, die auf einen Arbeitsplatz bei einer anderen Krankenkasse versetzt werden oder sonstige Einbußen angekündigt bekommen, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen. Wer hier einfach zu den geänderten Bedingungen weiterarbeitet, schafft unter Umständen eine zu seinen Ungunsten geänderte Rechtslage, gegen die später erfolgreich nichts mehr zu unternehmen ist. Gegebenenfalls sind die Ansprüche im Wege einer Feststellungsklage zu klären.
Wahrscheinlich gibt es keine Sozialplanabfindung. Wer untätig bleibt, kann derzeit nicht auf eine automatische Abfindung hoffen. Der mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro zunächst geschlossene Sozialplan ist nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 04.03.2011 (Aktenzeichen: PB 21 K 4633/10) unwirksam. Auch wenn diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist – ob ein Berufungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden kann, bleibt abzuwarten.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Arbeitnehmer, die sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen wollen, müssen unbedingt die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage einhalten. Häufig kann das Arbeitsverhältnis nicht mehr gerettet werden. Eine Abfindung (Regelsatz: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) ist aber fast immer drin. Auch wenn im vorliegenden Fall einer Betriebsschließung die Lage für die betroffenen Arbeitnehmer regelmäßig schwierig ist – nur wer die Klagefrist einhält bleibt „im Spiel“. Alle anderen können wohl nur noch auf eine Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart durch die nächsthöhere Instanz hoffen.
Auszug aus § 164 SGB V
…
(3) Die dienstordnungsmäßigen Angestellten sind verpflichtet, eine vom Landesverband der Innungskrankenkassen nachgewiesene dienstordnungsmäßige Stellung bei ihm oder einer anderen Innungskrankenkasse anzutreten, wenn die Stellung nicht in auffälligem Missverhältnis zu den Fähigkeiten der Angestellten steht. Entstehen hierdurch geringere Besoldungs- oder Versorgungsansprüche, sind diese auszugleichen. Den übrigen Beschäftigten ist bei dem Landesverband der Innungskrankenkassen oder einer anderen Innungskrankenkasse eine Stellung anzubieten, die ihnen unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und bisherigen Dienststellung zuzumuten ist. Jede Innungskrankenkasse ist verpflichtet, entsprechend ihrem Anteil an der Zahl der Versicherten aller Innungskrankenkassen dienstordnungsmäßige Stellungen nach Satz 1 nachzuweisen und Anstellungen nach Satz 3 anzubieten; die Nachweise und Angebote sind den Beschäftigten in geeigneter Form zugänglich zu machen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
Rechtsanwalt Volker Dineiger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
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•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
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•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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Informationsfreiheit: Erfolg der Scientology Kirche vor dem BundesverwaltungsgerichtBundesverwaltungsgericht erteilt der Mauertaktik des Bundesverwaltungsamtes eine Abfuhr
Bundesverwaltungsgericht erteilt der Mauertaktik des Bundesverwaltungsamtes eine Abfuhr
Seit April 2007 klagt die Scientology Kirche Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Vorlage der über sie geführten Akten. Ein auf Anordnung des Gerichts vorgelegtes Register ergab im Jahre 2009, dass die 355 F ...
Bundesverwaltungsgericht erteilt der Mauertaktik des Bundesverwaltungsamtes eine Abfuhr
Seit April 2007 klagt die Scientology Kirche Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesverwaltungsamt (BVA) auf Vorlage der über sie geführten Akten. Ein auf Anordnung des Gerichts vorgelegtes Register ergab im Jahre 2009, dass die Behörde 355 Leitzordner an Akten gesammelt hatte, über die sie aber jede Auskunft pauschal verweigerte.
Die Behörde (BVA) kam auch einem Beweisbeschluss des VG Köln vom Juni 2010 zur Vorlage der Akten nicht nach. Das übergeordnete Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erließ im Juli 2010 eine Anordnung zur Sperrung der Unterlagen. Daraufhin stellte die Scientology Kirche Antrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) auf gerichtliche Überprüfung dieser Anordnung.
Das BVerwG hat nun in einem am 5.5.2011 zugestellten 16-seitigen Beschluss (Az. 20 F 20.10 vom 6. April 2011) entschieden, dass die pauschale Verweigerung der Akteneinsicht generell rechtswidrig war.
Bereits das VG Köln hatte schon früher in einem Gerichtstermin das Verhalten der Behörde als beispiellose „Mauertaktik“ kritisiert. In der Tat entspricht dies weder dem Sinn und Zweck der Informationsfreiheit, das dem wesentlichen Anliegen einer freiheitlichen Demokratie dient: der Transparenz politischer und behördlicher Entscheidungsprozesse und damit der Verhinderung von Manipulation und anderer Exzesse seitens der Exekutive im Verhältnis zu den Bürgern des Landes.
In seinem Beschluss führt das BVerwG wiederholt aus, dass die vorgegebenen Gründe für die Geheimhaltung der Akten durch die Behörde „nicht zu erkennen“, „nicht nachvollziehbar“ oder „nicht hinreichend belegt“ sind. Besonders bemerkenswert - und gleichzeitig bedenklich für das Vertrauen des Bürgers in eine auf Recht und Gesetz verpflichtete Verwaltung - ist der Hinweis des Gerichts an die Behörde am Schluss seiner Entscheidung: „Angesichts des Verhaltens der Antragsgegnerin in einem ähnlich gelagerten Verfahren … hat der Senat allerdings Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich die Antragsgegnerin ihrer ...Verpflichtung … nicht durch eine Vernichtung der streitbefangenen Akten entziehen darf.“ Denn das Verhalten des Staates darf „die Möglichkeiten des Einzelnen zur Erlangung effektiven Rechtsschutzes nicht vereiteln.“
Der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, meinte dazu: „Wir begrüßen diese Entscheidung als Sieg für die Informationsfreiheit und die Bürgerrechte. Damit wird der Anspruch des Bürgers auf Transparenz und wahrheitsgemäße Unterrichtung durch Behörden gestärkt. Geheimniskrämereien sind Anzeichen für Manipulationen, die das Tageslicht der Öffentlichkeit scheuen. Informationsfreiheit bedeutet auch Freiheit auf wahrhaftige Information.“
Die Scientology Kirche setzt sich weltweit schon seit mehr als 30 Jahren für Informationsfreiheit und mehr Transparenz auf Seiten staatlicher Behörden ein und hat dieses Recht besonders in den USA und Kanada wiederholt durch Grundsatzentscheidungen vor Gericht erstritten.
Für weitere Informationen: Jürg Stettler Tel. 089 278 177 32
Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V.
Ansprechpartner: Uta Eilzer,
Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
eMail: eilzer@skb-pressedienst.de
WEB: www.skb-pressedienst.de
Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet.
Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche gemeinnützige und humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne „Sag-NEIN-zu-Drogen – Sag-JA-zum-Leben“, die Menschenrechtsinitiative „Jugend für Menschenrechte“ , die Vereinigung „Der Weg zum Glücklichsein“ zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen.
Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 9.080 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.
Pressedienst der SK Bayern e.V. Eilzer,Uta Beichstr. 12 80802 München http://www.skb-pressedienst.de eilzer[at]skb-pressedienst.de
Berufskrankheit chronische Sehnenscheidenentzündung durch Computerarbeit
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch, wenn eine (anerkannte) Berufskrankheit das Weiterarbeiten unmöglich macht. Es gibt hierbei einen Katalog, der diese Krankheiten listet. Zudem muss klar nachgewiesen sein, dass die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist. So definiert sich eine als eine ...
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht nur bei Unfall, sondern auch, wenn eine (anerkannte) Berufskrankheit das Weiterarbeiten unmöglich macht. Es gibt hierbei einen Katalog, der diese Krankheiten listet. Zudem muss klar nachgewiesen sein, dass die Erkrankung durch die berufliche Tätigkeit entstanden ist. So definiert sich eine Berufskrankheit als eine Erkrankung, die sich der Versicherte durch die Arbeit zuzieht und die entweder a) in der Krankheitenliste verzeichnet ist oder b) nachgewiesenermaßen durch den Beruf und die dabei ausgeübten Tätigkeiten verursacht ist.
Diese Liste a) der anerkannten Berufskrankheiten wurde nun aktuell erweitert, denn das Aachener Verwaltungsgericht hat kürzlich (14.04.11) eine chronische Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anerkannt (AZ: 1K 1203/09).
Geklagt hatte eine Finanzbeamtin, die durchweg nur am Computer arbeitet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die bereits chronische Sehnenscheidenentzündung auf das ständige Arbeiten mit Maus und Tastatur zurückzuführen ist. Die Finanzbeamtin bekam somit Recht und es wurden Ihr nun Unfallfürsorgeleistungen zugesprochen. Ihr Arbeitgeber, das Land NRW, sah die Sachlage so nicht gegeben. Das Land könnte somit noch in Berufung gehen. Über einen Antrag auf Berufung müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Der Zusammenhang von Arbeit und Erkrankung ist in vielen Fällen nur schwer nachweisbar. Es ist somit für die Versicherten oft nicht darstellbar, dass eine Berufskrankheit tatsächlich eine definitionsgemäße Berufskrankheit ist. Empfehlenswert kann es somit sein, sich nicht ausschließlich auf den Schutz, den die gesetzliche Unfallversicherung hier bietet, zu verlassen. Denn wer so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, hat ein Problem, ganz unabhängig davon, ob die Arbeit die Krankheit verursachte oder ein Unfall oder eine ganz andere Erkrankung. Der Betroffene kann ganz einfach nicht mehr für den regelmäßigen Lohnerwerb sorgen und das bedeutet für die meisten Menschen ein finanzielles Desaster. Im Bereich der Sozialversicherungen gibt es noch die Erwerbsminderungsrente. Erwerbsminderung definiert sich dabei über die Zahl der Stunden, die jemand grundsätzlich noch arbeiten könnte. Teilweise erwerbsgemindert ist man, wenn man aus gesundheitlichen Gründen zwar noch mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kann, aber auch nur noch weniger als 6 Stunden. Voll erwerbsgemindert ist man dann, wenn nur noch weniger als 3 Stunden täglich möglich wären. Die Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel so nieder, dass sie nur einen letzten Notnagel darstellen können.
Im privaten Bereich gibt es die private Unfallversicherung und die private Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung (die allerdings im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ schon wesentlich schlechtere Leistungen hat). Mit einer der größten Hauptunterschiede zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung sind die Berufskrankheiten. Die private Unfallversicherung leistet nur bei Unfall. Die Invaliditätssumme wird bei bleibenden Invaliditäten geleistet. (Also alles was wieder gut heilt, ist keine Invalidität!)
Da in Deutschland die medizinische Erstversorgung nach Unfällen zum Glück sehr gut ist, spielen Unfälle für die Erwerbsminderung oder für eine Berufsunfähigkeit nur eine untergeordnete Rolle.
Anders sieht es mit den Erkrankungen aus. Die Zahl derer, die vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssen ist nicht gering. Dieses Risiko ist real und jeder sollte sich somit einmal durchrechnen, ob er eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht oder nicht.
Da der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund einer langen Liste von Gesundheitsfragen im Antrag nicht so ohne Weiteres erfolgen kann, ist es empfehlenswert, diesen wichtigen Schutz bereits in jungen Jahren zu erwerben. Denn sobald Erkrankungen vorhanden sind, werden diese entweder nicht mehr mitversichert, oder die Versicherung wird durch Zuschläge unbezahlbar teuer oder man wird von der Versicherung schlichtweg abgelehnt.
Für all jene, die keinen Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/vergleich tätigen können, gibt es dann zwar noch die gesetzliche Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente bzw. andere Sozialleistungen – diese sind häufig allerdings nur ein schwacher Trost.
Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Antonie Müller Müller,Antonie Bergmannstrasse 14 80399 München www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de wor79[at]mail-muenchen.de
Das BierBike fährt weiter: kein Verbot durch Düsseldorfer Urteil
Köln, 07.10.2010 Gestern hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden, dass für den Betrieb des BierBikes in Düsseldorf eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sei. Auf den Betrieb des Spaßfahrrades hat das aber zunächst keine Auswirkungen. Dass das Urteil in den nächsten Instanz Bestand haben wird, die ...
Köln, 07.10.2010 Gestern hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden, dass für den Betrieb des BierBikes in Düsseldorf eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sei. Auf den Betrieb des Spaßfahrrades hat das aber zunächst keine Auswirkungen. Dass das Urteil in den nächsten Instanz Bestand haben wird, zweifeln die BierBike-Betreiber an. Von Flensburg bis Lörrach und von Aachen bis Berlin gibt es das BierBike-Erlebnis. Der Betrieb in den letzten 5 Jahren verlief ohne Beanstandungen. Insbesondere von den Ordnungsämtern der BierBike-Städte hört man immer wieder: keine Vorkommnisse. Mittlerweile haben sich die BierBikes nicht nur zu einer Touristenattraktion entwickelt, die viele auswärtige Besucher anzieht, es hängen bundesweit auch über 100 Arbeitsplätze von der Vermietung der Fahrräder ab. "Warum die Stadt Düsseldorf versucht, den Betrieb des BierBikes in der Landeshauptstadt einzuschränken oder zu unterbinden, kann ich nicht nachvollziehen", sagt Matthias Ebecke, der das BierBike dort vermietet. Ebecke und die Kölner BierBike GmbH verweisen auf die zahlreichen Maßnahmen, mit denen sie den Betrieb der Bikes sicher und sozialverträglich halten. "Wir haben einen Kodex, in dem genau steht, was man auf dem Bike darf und was nicht. Die Alkoholmenge ist beschränkt, der Fahrer, der immer vom Vermieter gestellt wird, ist der einzige, der lenken und bremsen kann, er ist immer nüchtern, ortskundig und mit dem Bike vertraut", zählt Geschäftsführer Ingo Böll auf. Vielen möglichen Forderungen der Ordnungsämter sei man so schon vor Jahren entgegen gekommen. So werden stauträchtige Strecken nicht befahren, um 22 Uhr ist die letzte Fahrt zu Ende. Die Musikanlagen haben Lautstärkebegrenzer eingebaut. Statt Gläsern werden grundsätzlich nur Plastikbecher eingesetzt. Abgesehen davon, so Böll, dient das BierBike beileibe nicht nur dem Feiern: "Wir bieten geführte Städtetouren an, viele Firmen buchen das BierBike für Events und es fahren auch Kinder und Jugendliche mit den Bikes". Dass dabei kein Alkohol im Spiel ist, versteht sich von selbst. Zudem kann man das Bike auch ganz ohne Getränke mieten. Das Düsseldorfer Urteil bedeutet nicht das Aus für die BierBikes, selbst in Düsseldorf wird der reguläre Betrieb weitergehen. Das Urteil wird trotzdem in der nächsten Instanz angefochten. "Das BierBike ist ein Fahrrad. Die Argumente des Gerichts sind in vielerlei Hinsicht nicht haltbar", so Rechtsanwalt Udo Klemt, der die BierBike GmbH mit Ingo Böll zusammen leitet. "Jetzt müssen wir erst einmal die Urteilbegründung abwarten. Dass wir überhaupt den Rechtsweg gehen müssen, ist bedauerlich". Die Bereitschaft der BierBike-Betreiber, mit den Städten zu sprechen und zum Beispiel bestimmte Strecken nicht zu befahren, habe es immer gegeben und gebe es auch weiterhin. Klemt fügt hinzu: "Wer sich wirklich ein Urteil bilden will, sollte einmal mit dem BierBike fahren - wir laden die Verantwortlichen gerne dazu ein". Weitere Informationen: www.bierbike.de Über die BierBike GmbH Die BierBike GmbH mit Sitz in Köln bietet seit 2005 das Spaß- und Promotionfahrrad "BierBike" in Deutschland an. Die BierBike GmbH ist Vermieter, Lizenzgeber und Vermarkter der BierBikes. Die BierBike GmbH hat den Gebrauchsmusterschutz und die Markenrechte für das BierBike. An derzeit 38 Standorten in Deutschland und dem europäischen Ausland vermieten selbständige Lizenznehmer die BierBikes. Das BierBike ist ein Mehrpersonenfahrrad für bis zu 16 Mitfahrer und einen Chauffeur, der immer vom Vermieter gestellt wird. BierBikes werden für Stadtrundfahrten, bei Veranstaltungen, von Firmen und für private Feiern eingesetzt. Im Jahr 2009 sind rund 90.000 Menschen mit den BierBikes gefahren. Dabei sind bundesweit etwa 100.000 abgasfreie Kilometer zurückgelegt worden. Seit 2004 hat es keinen einzigen Unfall mit einem BierBike gegeben. Kontakt: BierBike GmbH Ingo Böll Höninger Weg 8-10 50969 Köln 0221 ? 800 42 60 boell@bierbike.de www.bierbike.de
Pressekontakt: Utz Ortmann Ortmann und Kollegen Seyengasse 5 50678 Köln Telefon: 0221-3317889 EMail: post@ortmann-kollegen.de Internet: http://www.ortmann-kollegen.de
Bundeswehrreform: Verwaltungsgericht beschließt Zurückstellung von der WehrpflichtIn einem unanfechtbaren Beschluss hat das Verwaltungsgericht Koblenz dem Eilantrag eines Studenten auf Rückstellung von der Wehrpflicht stattgegeben.
Unter http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bundeswehrreform-zurueckstellung-vom-wehrdienst-333816 berichtet JuraForum.de über den top-aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 20. September 2010. Der betroffene Student hatte sich auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen seine drohende Einberufung gewehrt. Dabei führte er an, dass ...
Unter http://www.juraforum.de/recht-gesetz/bundeswehrreform-zurueckstellung-vom-wehrdienst-333816 berichtet JuraForum.de über den top-aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 20. September 2010. Der betroffene Student hatte sich auf verwaltungsrechtlichem Wege gegen seine drohende Einberufung gewehrt. Dabei führte er an, dass er im Rahmen seines Studiums auch eine betriebliche Ausbildung durchführe und daher eine sofortige Einberufung nicht möglich sei. Tatsächlich studiert der Kläger an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement und wird dort auch in einem Gesundheitszentrum ausgebildet. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, sondern um einen angestrebten Hochschulabschluss. Zudem führte der Kläger an, dass im Rahmen der geplanten Bundeswehrreform sowieso zeitnah mit einer Auflösung der Wehrpflicht zu rechnen sei. Nach einem erfolglosen Widerspruch reichte der Student schließlich Klage beim Verwaltungsgericht ein und stellte einen Eilantrag auf Zurückstellung von der Wehrpflicht. Diesmal führte er an, dass aufgrund seines dualen Studiums ein gesetzlicher Rückstellungsgrund vorliege. Der Antragsgegner hingegen vertritt die Auffassung, dass eine Rückstellung von der Wehrpflicht nur möglich sei, wenn der Kläger im Rahmen seines Studiums auch einen Abschluss in einem gesetzlich anerkannten Ausbildungsberuf erwerbe. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab dem Eilantrag des Klägers schließlich recht und stellte diesen bis zum endgültigen Entscheid über die Klage von der Einberufung frei. Dabei führte das Gericht an, dass das Interesse des Klägers auf Befreiung das öffentliche Interesse überwiege. Vor allem vor dem Hintergrund der Bundeswehrreform und der damit verbundenen Abschaffung der Wehrpflicht müsse der Kläger bis zur finalen gerichtlichen Entscheidung keinen Wehrdienst leisten. Über JuraForum.de Das JuraForum.de ist mit über 1 Mio. Visits pro Monat eine der großen deutschen Webseiten zum Thema Recht. Die 2003 gegründete Webseite bietet neben einem Suchservice für Rechts- und Fachanwälte aktuelle Rechtsnews und Ratgeber, eine umfangreiche Urteils- und Gesetzesdatenbank, ein Rechtslexikon der wichtigsten Rechtsbegriffe sowie als Herzstück über 100 Rechtsforen. Sie können diesen Artikel mit Quelllink auf JuraForum.de auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus Hude zur Amtsgerichtszuständigkeit: "Die Gemeinde Hude gehört zum Amtsgericht Oldenburg!"Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus der Gemeinde Hude plädiert dafür, die Amtsgerichtszuständigkeit für die Gemeinde Hude beim Amtsgericht Oldenburg zu belassen:
"Die Gemeinde Hude ( Oldenburg ) gehört einfach zum Amtsgericht Oldenburg!", so der Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus der Gemeinde Hude zur aktuellen Diskussion über die zukünftige Amtsgerichtszuständigkeit für die Gemeinde Hude. "In Oldenburg sind auch die für die Gemeinde Hude zuständigen ...
"Die Gemeinde Hude ( Oldenburg ) gehört einfach zum Amtsgericht Oldenburg!", so der Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus der Gemeinde Hude zur aktuellen Diskussion über die zukünftige Amtsgerichtszuständigkeit für die Gemeinde Hude. "In Oldenburg sind auch die für die Gemeinde Hude zuständigen Fachgerichte ( z.B. das Verwaltungsgericht, das Arbeitsgericht und das Sozialgericht ). Ein örtlicher Vorteil ist auch, dass das Amtsgericht Oldenburg sozusagen "Tür an Tür" mit dem Landgericht Oldenburg und mit dem Oberlandesgericht Oldenburg arbeitet. Dort sind kurze Wege für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hude gewährleistet!", so der Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel aus der Gemeinde Hude. Und ein zentraler Punkt kommt noch hinzu: "Solange der öffentliche Personennahverkehr ( ÖPNV ) von Hude nach Wildeshausen so extrem schlecht wie bisher ist, kommt meines Erachtens eine Amtsgerichtszuständigkeitsverlagerung für die Gemeinde Hude von Oldenburg nach Wildeshausen nicht in Betracht. Ich kenne wirklich niemanden, der etwa mit dem Zug lieber nach Wildeshausen als nach Oldenburg fährt. Die Zugfahrt von Hude nach Wildeshausen führt bekanntermaßen über den Umsteigebahnhof Delmenhorst. Umsteigen ist also Pflicht! Ein direkter Anschluss nach Wildeshausen ist nicht gewährleistet. Nach über einer Stunde trifft man dann in Wildeshausen ein und sucht das dortige Amtsgericht. Ganz anders nach Oldenburg. Der Zug ist in 10 Minuten am Hauptbahnhof in Oldenburg und man kann locker zu Fuß zum Amtsgericht Oldenburg gehen!", so Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Matthias Kreusel zur aktuellen Diskussion über die zukünftige Amtsgerichtszuständigkeit für die Gemeinde Hude. Matthias Kreusel besuchte das Kath. Liebfrauengymnasium in Oldenburg und legte dort erfolgreich das Abitur ab. Anschließend absolvierte er seinen Wehrdienst in Einheiten der Fallschirmjäger in Wildeshausen und Oldenburg. Dann studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Das juristische Universitätsstudium schloss er sowohl mit der ersten juristischen Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - als auch mit dem akademischen Hochschulgrad "Diplom-Jurist" ( Dipl.-Jur. ) der Universität Hannover erfolgreich ab. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte Matthias Kreusel in Niedersachsen. Zuständige Dienststelle war das Oberlandesgericht Oldenburg. Als Rechtsreferendar arbeitete er - am Amts- und Landgericht Oldenburg, - bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg, - bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg, - in einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Wildeshausen, - im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in Hannover sowie - im Niedersächsischen Finanzministerium in Hannover. Anschließend legte er die zweite juristische Staatsprüfung vor dem Niedersächsischen Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - erfolgreich ab. Mit der zweiten juristischen Staatsprüfung erwarb er sowohl die "Befähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst" als auch die "Befähigung zum Richteramt". Danach arbeitete Matthias Kreusel zunächst als angestellter Volljurist ( Assessor ) in einer größeren Rechtsanwaltskanzlei in Bremen. Schließlich gründete er die Rechtsanwaltskanzlei Kreusel im Ladillenring 2 in der Gemeinde Hude ( Landkreis Oldenburg ). Matthias Kreusel ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Ferner gehört er sowohl dem Oldenburger Anwalts- und Notarverein e.V. als auch dem "DeutschenAnwaltVerein" ( DAV ) an.
Pressekontakt: Matthias Kreusel Rechtsanwaltskanzlei Dipl.-Jur. Matthias Kreusel Ladillenring 2 27798 Hude Telefon: 04408 - 80 32 110 EMail: ra-kreusel@gmx.de Internet: http://www.experten-branchenbuch.de/rechtsanwalt/matthias-kreusel-hude
juravendis Rechtsanwälte ++ Urteil zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 2 VIG nicht hinsichtlich solcher Produkte bestehen kann, bei denen Normvorgaben nicht beachtet worden sind, wie dies etwa bei nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln, bei irreführender Verkehrsbezeichnung, bei ...
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 2 VIG nicht hinsichtlich solcher Produkte bestehen kann, bei denen Normvorgaben nicht beachtet worden sind, wie dies etwa bei nicht zum Verzehr geeigneten Lebensmitteln, bei irreführender Verkehrsbezeichnung, bei zu hoher Keimzahl, oder Kennzeichnungsmängeln der Fall ist. Gleichzeitig sind mögliche Umsatzeinbußen der Unternehmen, die gegen die Normvorschriften verstoßen und deren Namen öffentlich gemacht werden, nicht schutzwürdig. Im Urteil macht das Gericht deutlich, dass es das Bestreben des Gesetzgebers war und ist, dass bei Rechtsverstößen ein berechtigtes Interesse des Unternehmers an der Geheimhaltung nicht besteht. Schließlich steht der Schutz der Verbraucher im Mittelpunkt und so dient die Veröffentlichung begangener Verstöße diesem Ziel. Im nun entschiedenen Fall hat eine Person die Veröffentlichung, bzw. Herausgabe, von bei den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eines Unternehmens beantragt, welches seinerseits einen Antrag auf Nicht-Herausgabe stellte. Lediglich bei Angaben über Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, welche technisches und kaufmännisches Wissen umfassen, greift eine Ausnahme. § 2 VIG begrenzt den Informationsanspruch dann, wenn ein Schutz wichtiger öffentlicher oder privater Belange erforderlich ist. Aus dem Auskunftsanspruch nach dem VIG leitet sich ab, dass derjenige als Sachwalter der Allgemeinheit tätig wird, der diesen Anspruch geltend macht. Dieser Auskunftsanspruch besagt, dass den Verbrauchern Zugang zu behördlich vorliegenden Informationen über den Vollzug futter- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften unabhängig von einem berechtigten individuellen Informationsinteresse verschafft wird. Dennoch darf bezweifelt werden, dass das VIG stets zwischen den tatsächlich relevanten Informationen und den schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu unterscheiden weiß. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass solche firmeninternen Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Nähere Informationen rund um das VIG und die Beratungsleistungen von juravendis Rechtsanwälten erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich unter www.juravendis.de
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht ++ juravendis Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte ( Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc. ), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts. www.medivendis.de - Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren. www.Fachmann24.de - Ihre Internetagentur ++ Fachmann24.de ist ein neues Projekt der inhabergeführte Agentur B&B Consulting GbR mit den Schwerpunkten Consulting, Marketing, Design, Pressearbeit und Internet. Obwohl im Portfolio eine Vielzahl von Portalen mit mehreren 10.000 Besuchern pro Tag und einem Gesamtumsatz von knapp 100 Millionen Euro im Jahr betreut wurden, liegt das Augenmerk dieses Dienstleistungsangebotes auf innovativen Unternehmensgründern, Selbständigen und Kleinunternehmen welche den Schritt in den Mittelstand konsequent und zielorientiert planen und umsetzen.
Ulrich Hansel ( PR-Manager ) medivendis.de Karwendelplatz 3 85598 Baldham Telefon: 08106-37789-0 Fax: 08106-37789-29 Internet: http://www.medivendis.de EMail: ulrich.hansel@medivendis.de
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