Fachtagung mit Fachforen: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst sowie Aus- und Fortbildung/Bildungscontrolling
(NL/1183244183) Am 04. und 05. Juni 2012 führt das Kommunale Bildungswerk e.V. seine Fachtagung in Berlin durch, die mit den zwei parallelen Fachforen: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst sowie Aus- und Fortbildung/Bildungscontrolling ein weites Feld des Personalmanagements und der erfasst.<br ...
(NL/1183244183) Am 04. und 05. Juni 2012 führt das Kommunale Bildungswerk e.V. seine Fachtagung in Berlin durch, die mit den zwei parallelen Fachforen: Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst sowie Aus- und Fortbildung/Bildungscontrolling ein weites Feld des Personalmanagements und der Personalentwicklung erfasst.
Das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes sowie für den öffentlichen Dienst der Länder (TVöD/TV-L), das seit 2005 im Bund, in den Ländern und Kommunen sowie in Einrichtungen gilt, deren Tarife sich am öffentlichen Dienst anlehnen, ist fortwährend unterschiedlichsten Veränderungen unterworfen. Hinsichtlich der praktischen Handhabung des TVöD und TV-L treten in der alltäglichen Anwendung stets neue Probleme und Fragen auf, und unterschiedlichste strittige Fälle des Tarifrechts müssen durch die Gerichte entschieden werden. In der Tagung des Kommunalen Bildungswerk e.V. vermitteln kompetente Experten aktuelle Informationen über den aktuellen Stand der Rechtsprechung zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, über neu eintretende Rechtsentwicklungen sowie über Praxisfälle und Anwendungsprobleme im Behördenalltag. Mit dem 01. Januar 2012 ist die längst überfällige Entgeltordnung zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Kraft getreten. Hingegen waren die Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD bisher noch nicht von Erfolg gekrönt, auch wenn der Bund in diesem Bereich bereits seine Ergebnisbereitschaft und die Richtung der anvisierten Lösung signalisiert hat. Sonderregelungen über die Gewährung von Zulagen (zum Beispiel für Beschäftigte im Bereich IT), die bisher schon durch die Verhandlungsgemeinschaft des Bundes und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen wurden, tragen bereits den sich klar abzeichnenden demografischen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Auch diesen Fragen der Tarifverträge und des Tarifrechts soll unter dem Gesichtspunkt der deutlicher werdenden Problematiken des demografischen Wandels im Rahmen der Fachtagung nachgegangen werden. Durch die Rechtsprechung von Europäischem Gerichtshof und Bundesarbeitsgericht haben sich ferner Neuerung und Weiterentwicklungen ergeben, die zum Beispiel Auswirkungen auf die Fragen des Strukturausgleichs, der Übertragung von Urlaub, von Jahressonderzahlungen, der Entgeltgruppen sowie auf die Stufenzuordnung zeigen. Diese Fragen sollen daher ebenfalls Schwerpunkte der Personaltagung des Kommunalen Bildungswerk e.V. mit dem Titel Das Tarifrecht in der behördlichen Praxis/Aus-und Fortbildung sowie Bildungscontrolling am 04. und 05. Juni 2012 darstellen. Die Personaltagung wird, wie es sich in den letzten Jahren bewährt hat, mit zwei parallelen Praxisforen angeboten. Die Teilnehmer/innen können zwischen dem Praxisforum Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst und dem Praxisforum Aus- und Fortbildung/Bildungscontrolling wählen, wobei sich dieses speziell an die Aus- und Fortbildungsbeauftragten in öffentlichen Institutionen und sonstigen Einrichtungen richtet. Die Vorträge sollen als Grundlage für den intensiven fachlichen Austausch und lebhafte Diskussion dienen. Tagungsprogramm Eröffnungsvortrag: * Führen in Grenzbereichen: Leistungssteigerung mit weniger Personal wie ist dies zu leisten? Fachforum: "Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst" * Die neue Entgeltordnung der Länder, ein Modell für die Kommunen? * TVöD/TV-L: Rückgruppierungen in der Praxis: Korrektur tarifwidrig überhöhter Eingruppierungen * Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Tarifrecht des öffentlichen Dienstes * Leistungsorientierte Vergütung im öffentlichen Dienst: Erfolgsmodell oder zum Scheitern verurteilt? Fachforum: Aus- und Weiterbildung/Bildungscontrolling * Die Führungskraft als Manager von Mitarbeiterqualifikationen Personalentwicklung durch Teamarbeit * Ermittlung von Bildungsbedarf und Bildungscontrolling mit Hilfe von Mitarbeiterbefragungen * Bildungscontrolling eine Mogelpackung? * Das neue Anerkennungsgesetz Fachkräftepotential steigern durch die Beschäftigung von Migrantinnen und Migranten Der Tagungsflyer kann unter www.kbw.de/download/pet012.pdf (http://www.kbw.de/download/pet012.pdf" title="www.kbw.de/download/pet012.pdf) geladen werden, weitere Informationen unter: http://www.kbw.de/web/fachtagungen.html (http://www.kbw.de/web/fachtagungen.html" title="http://www.kbw.de/web/fachtagungen.html) Das Kommunale Bildungswerk e.V. (KBW e.V.) ist eine als gemeinnützig anerkannte Einrichtung der berufsorientierten Weiterbildung für Mitarbeiter/innen und Führungskräfte des gesamten öffentlichen Sektors, aus Einrichtungen und Verbänden, Unternehmen sowie für sonstige Interessenten und Privatpersonen. So richtet sich das KBW e.V. zum Beispiel an Sachbearbeiter/innen, Fallmanager/innen, Mitarbeiter/innen aus Jugendhilfeeinrichtungen, rechtliche Betreuer/innen, Rechnungsprüfer/innen, Politiker/innen, Kultur- und Marketingsverantwortliche bis hin zu Schornsteinfegern u.v.a.. Das Unternehmen bietet seit mittlerweile mehr als 20 Jahren ein umfangreiches Programm berufsbegleitender Fort- und Weiterbildungen. Die Seminare und Fachtagungen finden in Berlin sowie auch in anderen Regionen des Bundesgebietes statt. Regionalbüros bestehen in Wuppertal, Hamburg und Frankfurt am Main. Die etwa zehn jährlich stattfindenden Fachtagungen greifen aktuelle Entwicklungen, Praxisfälle und die Rechtsprechung in Bezug auf verschiedene Fachthemen auf. Dazu gehören die Themen Vergaberecht, kommunale Finanzen, Tarifrecht & Bildungscontrolling, Rechnungsprüfung, Sozialrecht, Ausländerrecht, Jugendhilfe, Steuern und Gebührenrecht, Gemeinnützigkeit sowie Beamtenrecht. Das Kommunale Bildungswerk e.V. ist nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie nach AZWV zertifiziert. Tagesaktuell präsentiert das KBW e.V. sein Fortbildungsangebot im Internet unter www.kbw.de. (http://www.kbw.de." title="www.kbw.de.) Kommunales Bildungswerk e.V. Klaudia Hennig Gürtelstraße a/30 29 10247 Berlin - E-Mail: hennig@kbw.de Homepage: http://www.kbw.de Telefon: - Kommunales Bildungswerk e.V. Hennig,Klaudia Gürtelstraße a/30 29 10247 Berlin http:// hennig[at]kbw.de
Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09 - Oberlandesgericht Hamm
Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09 - Oberlandesgericht Hamm<br /><br />Chronologie:<br />Der Kläger, ein niedergelassener Urologe befand sich in der Zeit von 2001 - 2004 in kardiologischer Behandlung. Im Januar 2004 wurde eine Koronarangiographie vorgenommen, anlässlich derer es zu Komplikationen 5 ...
Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09 - Oberlandesgericht Hamm
Chronologie: Der Kläger, ein niedergelassener Urologe befand sich in der Zeit von 2001 - 2004 in kardiologischer Behandlung. Im Januar 2004 wurde eine Koronarangiographie vorgenommen, anlässlich derer es zu Komplikationen kam, der Kläger einen ausgedehnten Herzhinterwandinfarkt erlitt, die Nieren nicht mehr arbeiteten und der Kläger in ein künstliches Koma versetzt wurde. In der Folge musste dem Kläger zunächst ein Kunstherz, später ein neues Herz implantiert werden. Der Kläger ist seither gesundheitlich schwer geschädigt und mußte seine Arztpraxis aufgeben. Nachdem das LG Essen die Klage nach umfassender Beweisaufnahme abgewiesen hatte, kam das OLG Hamm nach erneuter Beweisaufnahme zu folgendem Ergebnis: Urteil: Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.01.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 100.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2005 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen aus der Behandlung vom 23.01.2004 entstandenen materiellen und zukünftigen immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten. Aus den Urteilsgründen: Die Beklagten haften jedoch für die aufgrund der Koronarintervention vom 23.01.2004 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen des Klägers, weil dessen Einwilligung in die durchgeführten Maßnahmen nicht auf einer rechtzeitigen, die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten ausreichend gewährleistenden ärztlichen Aufklärung beruhte. Anmerkungen von Ciper & Coll.- die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler - Schmerzensgeld, bundesweit: Für den Kläger war die Angelegenheit angesichts der Aufgabe seiner Arztpraxis von existenzieller Bedeutung. Er hatte vor, diese Praxis noch 20 Jahre zu betreiben. Geht man von einem entgangenen Gewinn von jährlich 200.000,- Euro aus, rechnet man die weiteren Unkosten wie Pflegemehraufwand, fiktive Haushaltshilfekosten, Umbaumaßnahmen des bewohnten Hauses und sonstige Kosten hinzu, liegt die Gesamtschadensumme bei 4.000.000,- Euro bis 5.000,000,- Euro, so der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. www.ciper.de (http://www.ciper.de) Ciper & Coll. dirk ciper schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf Deutschland E-Mail: ra.ciper@t-online.de Homepage: http://www.ciper.de Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.de ra.ciper[at]t-online.de
Sehr geehrte Frau Ministerin,
glauben Sie mir, ich verstehe Ihre Situation: als Vollzeit arbeitende Mutter eines kleinen Kindes stecken Sie in den gleichen Rollenkonflikten, unter denen unzählige Mütter schon vor Ihnen gelitten haben, zur Zeit leiden – und auch in Zukunft leiden werden, wenn sich in Deutschland nicht sehr schnell etwas den ...
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Oder Sie ziehen schon jetzt die Konsequenz aus Ihrer „Nicht-Eingriffs-Strategie“ und treten zurück, denn ein handlungsunwilliges Ministerium ist ein überflüssiges. Mit freundlichen Grüßen, Melanie Vogel Initiatorin der women&work Deutschlands größter Messe-Kongress für Frauen
Zu Melanie Vogel: AoN Agentur ohne Namen GmbH Vogel,Melanie Steubenring 2 53175 Bonn http://www.womenandwork.de presse[at]womenandwork.de
(ddp direct) Konjunkturelle Zyklen sind nur bedingt verantwortlich für die Entwicklung von Unternehmen <br /> Ausschlaggebend für den Unternehmenserfolg ist die richtige Strategie <br /> Strategie und Geschäftsmodell müssen regelmäßig überprüft werden auch in guten Zeiten<br schleichen sich wie ...
(ddp direct) Konjunkturelle Zyklen sind nur bedingt verantwortlich für die Entwicklung von Unternehmen
Ausschlaggebend für den Unternehmenserfolg ist die richtige Strategie Strategie und Geschäftsmodell müssen regelmäßig überprüft werden auch in guten Zeiten Fehlentscheidungen schleichen sich wie ein Trojanisches Pferd in das Unternehmen und führen dann zur Handlungsunfähigkeit München, April 2012: Der Erfolg eines Unternehmens ist von zahlreichen internen und externen Faktoren abhängig. Ausschlaggebend für Unternehmenskrisen sind allerdings strategische Fehlentscheidungen und nicht konjunkturelle Entwicklungen, wie viele Unternehmer glauben. Stimmen Handlungsmöglichkeiten eines Unternehmens nicht mehr mit den Marktanforderungen überein, verwandelt sich das Geschäftsmodell in ein Trojanisches Pferd. Dies sind die Hauptthesen des Buchs "Trojan Horses of Decline" von René Seyger, Partner von Roland Berger Strategy Consultants. "Viel zu häufig suchen Unternehmen die Ursachen ihrer Krise in externen Faktoren", sagt René Seyger, Autor des Buchs und Partner von Roland Berger in den Niederlanden. "Das ist eine unbegründete Reaktion, denn wirtschaftliche Stagnation oder Rezession sind nie die wahren Ursachen für das Scheitern eines Unternehmens." Ausschlaggebend sind vielmehr strategische Fehlentscheidungen. "Falsche oder nicht getroffene Entscheidungen schleichen sich wie ein Trojanisches Pferd zurück in das Unternehmen und führen oft zur Handlungsunfähigkeit", warnt Seyger. Geschäftsmodell und Realität weichen ab Unternehmen sollten ihre eigene Strategie regelmäßig überprüfen, um von potenziellen Krisen nicht zu stark beeinflusst zu werden. "Anders als die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ist die eigene Strategie kontrollierbar", sagt Seyger. Nehmen Firmen ihre strategische Ausrichtung auch in guten Zeiten unter die Lupe, können sie vermeiden, dass ihr Geschäftsmodell und die wirtschaftliche Realität voneinander abweichen. "Um erfolgreich am Markt zu agieren, muss das Geschäftsmodell auf das reale Umfeld abgestimmt sein, in dem ein Unternehmen tätig ist. Entsteht eine Schere zwischen der Strategie und den Markterwartungen, wird das Geschäftsmodell zum Trojanischen Pferd. Das Unternehmen ist dann zum Scheitern verurteilt", erklärt Seyger. Im Krisenfall greifen Firmen dann häufig auf radikale Maßnahmen zurück. Doch diese können meistens nur die Symptome lindern die wahre Ursache wird jedoch nicht bekämpft. Trojanische Pferde In seinem Buch unterscheidet René Seyger zwischen vier verschiedenen Arten von Trojanischen Pferden: Das verwickelte Trojanische Pferd: Diese Unternehmen gehen grundlegend unterschiedliche Geschäftstätigkeiten mit der gleichen Strategie an. Das fehlgeleitete Trojanische Pferd: Hier geht es um Firmen, die nicht auf Wertschöpfung ausgerichtet sind. Das unangepasste Trojanische Pferd: Diese Unternehmen passen sich der Marktentwicklung nicht entsprechend an. Das überlastete Trojanische Pferd: In diesem Fall geht es um Firmen, die schneller wachsen, als sie es strukturell verkraften können. Entwickelt sich ein Geschäftsmodell zu einem Trojanischen Pferd, bedeutet dies jedoch nicht den Untergang eines Unternehmens. "Wenn Unternehmen ihren strategischen Prozess regelmäßig bewerten und überprüfen, können sie Trojanische Pferde frühzeitig erkennen und entsprechend darauf reagieren, um die Krise abzuwenden", fasst René Seyger zusammen. Das Buch: "Trojan Horses of Decline" von René Seyger ISBN 9090264396 Euro 19,95 www.bol.com/nl (http://www.bol.com/nl" title="www.bol.com/nl) www.libris.nl/webshop.cfm/Product.aspx/rene-r-seyger/the-trojan-horses-of-decline/9789090264394 (http://www.libris.nl/webshop.cfm/Product.aspx/rene-r-seyger/the-trojan-horses-of-decline/9789090264394" title="www.libris.nl/webshop.cfm/Product.aspx/rene-r-seyger/the-trojan-horses-of-decline/9789090264394) Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter unter: www.rolandberger.com/press-newsletter (http://www.rolandberger.com/press-newsletter" title="www.rolandberger.com/press-newsletter) Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/d2j7bv (http://shortpr.com/d2j7bv" title="http://shortpr.com/d2j7bv) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/trojan-horses-of-decline-unternehmenskrisen-sind-meistens-auf-strategische-fehlentscheidungen-zurueckzufuehren-neues-buch-von-roland-berger-strategy-consultants-36261 (http://www.themenportal.de/wirtschaft/trojan-horses-of-decline-unternehmenskrisen-sind-meistens-auf-strategische-fehlentscheidungen-zurueckzufuehren-neues-buch-von-roland-berger-strategy-consultants-36261" title="http://www.themenportal.de/wirtschaft/trojan-horses-of-decline-unternehmenskrisen-sind-meistens-auf-strategische-fehlentscheidungen-zurueckzufuehren-neues-buch-von-roland-berger-strategy-consultants-36261) Roland Berger Strategy Consultants Claudia Russo Mies-van-der-Rohe-Str. 6 80807 München - E-Mail: claudia_russo@de.rolandberger.com Homepage: http://www.rolandberger.com Telefon: 089-92 30 81 90 Roland Berger Strategy Consultants Russo,Claudia Mies-van-der-Rohe-Str. 6 80807 München http:// claudia_russo[at]de.rolandberger.com
Ungenaue Zinsanpassungsklausel hat Anwendung des gesetzlichen Zinssatzes von 4 Prozent zur Folge
In dem vom Landgericht Duisburg entschiedenen Sachverhalt hatte ein Kreditnehmer mit einer Bank im Jahre 1997 zwei Kreditverträge über einen Gesamtkredit-Nennbetrag von 700.000 DM abgeschlossen. Die Kredite sollten mit variablen Zinssätzen verzinst werden. Die variablen Zinssätze sollten von der Bank insbesondere bei Änderungen ...
In dem vom Landgericht Duisburg entschiedenen Sachverhalt hatte ein Kreditnehmer mit einer Bank im Jahre 1997 zwei Kreditverträge über einen Gesamtkredit-Nennbetrag von 700.000 DM abgeschlossen. Die Kredite sollten mit variablen Zinssätzen verzinst werden. Die variablen Zinssätze sollten von der Bank insbesondere bei Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt erhöht oder abgesenkt werden dürfen. Der Kreditnehmer beanspruchte von der Bank insbesondere die Rückzahlung überzahlter Zinsen von 152.578,05 EUR.
Die wirksame Vereinbarung eines variablen Zinssatzes in Verbraucherkreditverträgen erfordert nach dem Verbraucherkreditrecht, dass in Kreditverträgen ausdrücklich die Voraussetzungen genannt sind, unter denen der variable Zinssatz von der Bank angepasst werden kann. Nach Auffassung des Landgerichts Duisburg erfüllen Zinsanpassungsklauseln, welche eine Zinsanpassung insbesondere bei Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt vorsehen, diese gesetzlichen Vorgaben nicht. Es sei bereits unklar, welche Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt konkret relevant sein sollen. Weiterhin sei der Zinsänderungsklausel nicht zu entnehmen, in welchem Umfang Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt zu einer Anpassung der Kredit-Zinssätze führen sollen. Dies habe nach Auffassung des Landgerichts Duisburg zur Folge, dass für die Kredite der gesetzliche Zinssatz von 4 Prozent zu Grunde zu legen ist. Der gesetzliche Zinssatz von 4 Prozent sei allerdings dann nicht anzuwenden, wenn sich bei Anwendung sachgerechter Kriterien ein unterhalb dieses Zinssatz liegender Zins ergibt. Der Bank sollen durch die Anwendung des gesetzlichen Zinssatzes keine zusätzlichen Zinseinnahmen ermöglicht werden, welche die Bank aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen hätte nicht hätte erzielen können. Dies entspreche dem Sinn und Zweck des gesetzlichen Zinssatzes, der ausschließlich dem Verbraucherschutz diene. Die Bank wurde daher insbesondere zur Erstattung überzahlter Zinsen in Höhe von insgesamt 152.578,05 EUR verurteilt. Kreditnehmern, die von solchen Zinsanpassungsklauseln betroffen sind, ist dringend zu empfehlen, sich von einem Anwalt für Bankrecht (http://www.abkanzlei.de/pages/schwerpunkte/bankrecht.php) beraten zu lassen, ob von der Bank überzahlte Zinsen zurück verlangt werden können ... http://www.abkanzlei.de/pages/schwerpunkte/bankrecht.php (http://www.abkanzlei.de/pages/schwerpunkte/bankrecht.php) Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR Maren Boryszewski Weimarische Straße 5 10715 Berlin Deutschland E-Mail: post@abkanzlei.de Homepage: http://www.abkanzlei.de Telefon: 030 85102290 Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR Boryszewski,Maren Weimarische Straße 5 10715 Berlin http://www.abkanzlei.de post[at]abkanzlei.de
Omikron-Studie: Unternehmen haben meist noch keine Anwendungsszenarien mit Business-Nutzen identifiziert
(Pforzheim, 02.04.2012) Zwar wird derzeit intensiv über Big Data diskutiert, in vielen Unternehmen fehlt es hierzu aber noch an konkreten Anwendungsszenarien mit Business-Nutzen. Nach einer Studie der Omikron Data Quality GmbH bewerten die Unternehmen das wachsende Datenvolumen vielmehr als eine herausfordernde Schwierigkeit und problematisieren in ...
(Pforzheim, 02.04.2012) Zwar wird derzeit intensiv über Big Data diskutiert, in vielen Unternehmen fehlt es hierzu aber noch an konkreten Anwendungsszenarien mit Business-Nutzen. Nach einer Studie der Omikron Data Quality GmbH bewerten die Unternehmen das wachsende Datenvolumen vielmehr als eine herausfordernde Schwierigkeit und problematisieren beim Thema Big Data zudem den Aspekt der Datenqualität. Der Erhebung zufolge stehen die Unternehmen in den nächsten Jahren vor einem sich gewaltig entwickelnden Datenvolumen. In jedem vierten Fall beträgt derzeit das jährliche Wachstum 50 Prozent und mehr. Umgekehrt liegt der Anteil der Firmen, die eine vergleichsweise geringe Volumenentwicklung von einem Fünftel und weniger pro Jahr haben, lediglich bei 23 Prozent. Doch obwohl die Zunahme der Informationsmenge grundsätzlich auch neue Optionen für Datenanalysen bietet, stehen die Unternehmen diesen Möglichkeiten noch recht skeptisch gegenüber. Nur 20 Prozent bewerten die Volumenentwicklung in der Hinsicht primär als Chance, für eine deutliche Mehrheit von 57 Prozent verbirgt sich dahinter jedoch in erster Linie ein Problem. Diese Haltung kristallisiert sich auch bei der Frage heraus, ob die befragten IT-Verantwortlichen für eine Zusammenführung und Analyse unterschiedlichster Datenquellen schon konkrete Business-Einsatzfelder identifiziert haben. Dies gilt erst für jeden Fünften, während 54 Prozent derzeit noch keinerlei Anwendungsmöglichkeiten für Big Data erkennen. Interessant ist der mit 29 Prozent vergleichsweise hohe Anteil derjenigen, die sich dazu noch gar nicht positioniert haben, weil ihnen offenbar der Zugang zu diesem Thema fehlt. Allerdings besteht in Sachen Datenqualität bei den Befragten eine relativ große Überstimmung. Hier ist der Anteil der IT-Verantwortlichen, die noch über keine ausreichende Einschätzung verfügen, nicht nur deutlich geringer, sondern der überwiegende Teil misst mit Blick auf Big Data der Datenqualität eine enorme Bedeutung zu. So urteilen 44 Prozent, dass daraus neue, aber noch nicht ausreichend klare Herausforderungen erwachsen. Weitere 39 Prozent werden sogar noch deutlicher und äußern die Meinung, ohne eine höhere Datenqualität seien Big Data-Ansätze zum Scheitern verurteilt. Diese Auffassung vertritt auch Carsten Kraus, Geschäftsführer von Omikron. „Es leuchtet ein, dass mit einer größeren Datenmenge die statistische Signifikanz steigt und man sich also auf die BI-Analyseergebnisse besser verlassen kann“, betont er und erläutert: „Sind aber schon die Ausgangsdaten unrichtig, doppelt oder inkonsistent, wird diese Signifikanz trügerisch: Im schlimmsten Fall hat man dann zwar mathematisch folgerichtige und scheinbar klare Ergebnisse – die aber faktisch falsch sind. Wenn dann aus den Analyse-Ergebnissen auch noch Handlungen abgeleitet werden – was ja das Ziel von BI ist –, sind negative Folgen vorprogrammiert.“ Dieser Aspekt werde in der aktuellen Diskussion zu Big Data jedoch noch weitgehend ausgeklammert.
Über Omikron Data Quality GmbH: denkfabrik groupcom GmbH Dühr,Bernhard Pastoratstrasse 6 50354 Hürth http://www.denkfabrik-group.com bernhard.duehr[at]denkfabrik-group.com
Verfahrensfehler im Fall Kim Schmitz- erhält der Megaupload Gründer sein
FLIP4NEW, Friedrichsdorf, 20.03.2012 (www.flip4new.de)Flip4new (http://www.flip4new.de/)<br />Megaupload-Boss Kim Schmitz hat wieder gut lachen. Der vor rund zwei Monaten festgenommene Internet-Millionär ist nicht nur mittlerweile wieder auf freiem Fuß, sondern könnte auch sein gesamtes beschlagnahmtes Vermögen zurück in ...
FLIP4NEW, Friedrichsdorf, 20.03.2012 (www.flip4new.de)Flip4new (http://www.flip4new.de/)
Megaupload-Boss Kim Schmitz hat wieder gut lachen. Der vor rund zwei Monaten festgenommene Internet-Millionär ist nicht nur mittlerweile wieder auf freiem Fuß, sondern könnte auch sein gesamtes beschlagnahmtes Vermögen zurück bekommen. Grund: Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei der Beschlagnahme einen banalen Fehler begangen. Der zurzeit in Neuseeland ansässige Schmitz war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sichergestellt. Nach geltendem neuseeländischem Recht hätte man Schmitz eine Gelegenheit einräumen müssen, gegen die Beschlagnahmung von Konten, Bar-Vermögen und Luxus-Autos Einspruch einzulegen, bevor ein Gericht selbige anordnet. Stattdessen haben die Staatsanwaltschaft und Polizei eine für Verfahren wie gegen Schmitz nicht zulässige Vorgehensweise gewählt, bei der das Gericht die Beschlagnahmung ohne vorherige Anhörung anordnen konnte. Auf Grund dieses Fehlers erklärte die zuständige Richterin Judith Potter die erfolgte Beschlagnahmung als nichtig und rechtlich unwirksam. Schmitz sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist noch nicht entschieden. Anders als beispielsweise in den USA führt ein Verfahrensfehler in Neuseeland nämlich nicht zwangsläufig zur Aufhebung eines Beschlusses. Vielmehr muss die Verteidigung nun beweisen, dass Polizei und oder Staatsanwaltschaft absichtlich einen falschen Antrag gestellt haben, da ein simpler Fehler wohl keine rechtlichen Konsequenzen hätte. Doch wie auch immer die Angelegenheit ausgehen mag: Die neuseeländische Presse spart nicht mit Spott über ihre unfähigen Strafverfolgungsbehörden. Schmitz' Anwälte fordern die sofortige Herausgabe der mehr als hundert Millionen Dollar sowie aller weiteren beschlagnahmten Besitztümer ihres Mandanten. Paralell dazu inszeniert sich der 38jährige als Justizopfer. Nach seiner Haftentlassung im März beschuldigte er die Regierungsinstitutionen der Folter und prangerte die unmenschlichen Haftbedingungen an. ?Sie gaben uns nicht mal die nötigsten Dinge.' In einem Interview verglich er die Vorwürfe gegen ihn mit George W. Bushs Argument für den militärischen Einsatz im Irak: "Es ist irgendwie ähnlich mit den Massenvernichtungswaffen im Irak, wissen Sie? Wenn man jemandem nachstellen will und man ein politisches Ziel hat, wird man alles sagen, was gesagt werden muss. Das sind alles Erfindungen und Lügen." Schmitz weiterhin auf Kaution frei Die neuseeländische Polizei hatte Schmitz auf Betreiben des US-Justizministeriums am 19. Januar in seiner Villa außerhalb von Auckland verhaftet. Nach seiner Festnahme wurde ein Großteil seines Besitzes beschlagnahmt, darunter Luxusautos und Bargeld in Millionenhöhe. Die USA werfen ihm unter anderem organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Anfang des Monats beantragten die Vereinigten Staaten offiziell die Auslieferung von Kim Schmitz. Er soll zusammen mit Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die US-Justiz überstellt werden. Zwei Wochen vorher war Schmitz überraschend auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seitdem steht er unter Hausarrest und darf sich außer in einem Notfall nicht weiter als 80 Kilometer von seinem Anwesen in Neuseeland entfernen. Schmitz hat bereits eine lange Karriere als umstrittener Unternehmer mit aufwendigem Lebensstil hinter sich. Seine Liste von Künstlernamen umfasst Kimble, Kimvestor und Kim Dotcom. Einen deutlichen Dämpfer musste er hinnehmen, als er 2002 wegen Insiderhandels mit Aktien von Letsbuyit.com vom Amtsgericht München zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Flip4 GmbH Lennart Kleuser Industriestr 21 61381 Friedrichsdorf Deutschland E-Mail: presse@flip4new.de Homepage: http://flip4new.de Telefon: 015788418184 Flip4 GmbH Kleuser,Lennart Industriestr 21 61381 Friedrichsdorf http://flip4new.de presse[at]flip4new.de
- Offener Brief -
Hamburg - Manager Bernd Bönte hat im Interview mit dem Hamburger Abendblatt am vergangenen Wochenende alle Inszenierungsvorwürfe im Zusammenhang mit den Skandalen um den Boxkampf zwischen Vitali Klitschko und dem Briten Dereck Chisora zurückgewiesen. Weder die Ohrfeige für Klitschko beim Wiegen noch die Schlägerei zwischen Chisora und David - ...
Hamburg - Manager Bernd Bönte hat im Interview mit dem Hamburger Abendblatt am vergangenen Wochenende alle Inszenierungsvorwürfe im Zusammenhang mit den Skandalen um den Boxkampf zwischen Vitali Klitschko und dem Briten Dereck Chisora zurückgewiesen. Weder die Ohrfeige für Klitschko beim Wiegen noch die Schlägerei zwischen Chisora und David Haye bei der Pressekonferenz nach dem Kampf seien geplant gewesen, sagt Bönte. PS: Eine Kopie dieser Fragen ging an SID, Stern und Spiegel und unser Bericht zu Ihren Antworten (oder auch nicht vorhandenen Antworten) erscheint am Donnerstag, den 1.3.2012. Barnes,Trevor tvdesk[at]telenewsnet.com
dna. Die Nachrichten Agentur: Themenüberblick vom 16.02.2012
(ddp direct) TOP-STORY<br /><br />Social-Media-Burnout: Am Rande der Social Media Week in Hamburg warnte Heiko Schulz Psychologe der Techniker Krankenkasse (TK) davor, dass die übertriebene Nutzung Sozialer Netzwerke zu einem Erschöpfungssyndrom beitragen könne.<br /><br />BUSINESS<br /><br Immer mehr ...
(ddp direct) TOP-STORY
Social-Media-Burnout: Am Rande der Social Media Week in Hamburg warnte Heiko Schulz Psychologe der Techniker Krankenkasse (TK) davor, dass die übertriebene Nutzung Sozialer Netzwerke zu einem Erschöpfungssyndrom beitragen könne. BUSINESS Monitoring: Immer mehr Unternehmen greifen auf Social Media Monitoring zurück, um zu beobachten wie über ihre Marke in Sozialen Netzwerken kommuniziert wird. Eine Infografik vergleicht 26 verschiedene Monitoring Tools, die teilweise bis zu 30.000 Euro im Jahr kosten. PEOPLE Sascha Lobo zu ACTA: Der Alpha-Blogger kritisiert, dass Content-Anbieter mit dem umstrittenen ACTA-Abkommen lieber auf den Rechtsweg setzen, anstatt neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, mit denen sie illegale Downloader zu zahlenden Kunden machen könnten. Mark Zuckerberg machtbesessen: Die Beratungsfirma Institutional Shareholder Services (ISS) kritisiert, dass Mark Zuckerberg nach dem Börsengang von Facebook zu viel Macht erhält. Zuckerberg wird dann 57 Prozent der stimmberechtigten Anteile am Social Network halten. Paul Ceglia: Der New Yorker Holzhändler, der einen Anteil von mindestens 50 Prozent am Social Network Facebook fordert, wurde von einem Gericht dazu verurteilt, Anwaltskosten in Höhe von 75.766,70 US-Dollar an Facebook zu erstatten. FEATURES Datenschleuder Google: Mit seiner neuen Datenschutzerklärung, die ab 1. März in Kraft tritt, nimmt sich Google ausdrücklich heraus, persönliche Informationen auch über verschiedene Produkte und Dienste hinweg zu verbinden. Focus the User: Facebook-Entwickler Blake Ross hat eine Funktion entwickelt, mit der sich sich Googles umstrittener Suchalgorithmus Suche, plus deine Welt umgehen lässt. Dadurch werden die auf Google+ konzentrierten Suchergebnisse durch prominente Ergebnisse anderer Sozialen Netzwerke ersetzt. NUMBER OF THE DAY LinkedIn ist die unangefochtene Nummer Eins unter den Sozialen Netzwerken, wenn es um Personalrecruiting geht. In einer Studie von Bullhorn Research gaben 48 Prozent der Personalentscheider an, ausschließlich auf das Businessnetzwerk zu vertrauen. Facebook und Twitter bringen es nur auf jeweils ein Prozent. MISCELLANEOUS Twitter-Studie: US-Meinungsforscher haben herausgefunden, dass Journalisten, die für kleine Lokalmedien arbeiteten, meinungsfreudiger twittern als ihre Kollegen von überregionalen Qualitäts-Medien. === Alle Topthemen des Tages finden Sie auch unter: http://www.dienachrichtenagentur.de/social-media-burnout /> Nichts mehr verpassen mit dem kostenfreien Social Media Live-Ticker von dna. Jetzt kostenfrei abonnieren bei facebook: http://www.facebook.com/socialmediabydna />twitter: https://twitter.com/#!/dnasocialmedia Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/8ke1ve /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/online-medien/social-media-burnout-datenschleuder-google-sascha-lobo-zu-acta-mark-zuckerberg-machtbesessen-23828 allmediachannels GmbH Robert Neuber Industriestraße 7 35614 Aßlar Deutschland E-Mail: robert.neuber@dienachrichtenagentur.de Homepage: http://www.dienachrichtenagentur.de Telefon: - allmediachannels GmbH Neuber,Robert Industriestraße 7 35614 Aßlar http:// robert.neuber[at]dienachrichtenagentur.de
Über 30 Millionen Diebstähle pro Jahr
Händler investieren 0,3 Prozent ihres Umsatzes in Gegenmaßnahmen<br /><br />Händler investieren durchschnittlich 0,3 Prozent ihres Umsatzes, um Ladendieben einen Riegel vorzuschieben. Sie beschäftigten Detektive, installieren Kameras, schulen das Personal und sichern die Waren mit neuen Technologien - etwa mit Marc and ...
Händler investieren 0,3 Prozent ihres Umsatzes in Gegenmaßnahmen
Händler investieren durchschnittlich 0,3 Prozent ihres Umsatzes, um Ladendieben einen Riegel vorzuschieben. Sie beschäftigten Detektive, installieren Kameras, schulen das Personal und sichern die Waren mit neuen Technologien - etwa mit Funketiketten. Marc Büttgenbach, Sales Director Labels and Consumables beim Unternehmen Bizerba, erklärt: "Immer mehr Händler interessieren sich für Etiketten mit kleinen, unsichtbaren Transpondern auf der Rückseite, die Alarm auslösen. Dieser Schutz ist viel diskreter, als die Spirituosen in Vitrinen einzuschließen oder klobige, elektronische Kapseln am Flaschenhals zu befestigen." Auf frischer Tat ertappt - Was darf der Händler? Was darf er nicht? Doch wie genau verhalte ich mich als Händler, wenn plötzlich der Alarm aufschreit? Das erklärt der Autor Richard Thiess in seinem Buch "Ladendiebstahl - erkennen, verhindern, verfolgen". Und hier wird einem rechtlich schon mal schwindelig: Benimmt sich ein Kunde verdächtig, sprich zupft er Etiketten ab oder versteckt er Ware unter einem Regal, darf ihm der Händler unbefristet Hausverbot erteilen. So weit, so gut. Und was passiert, wenn der Kunde am Ausgang den Alarm auslöst? Dann darf er einfach gehen. Es sei denn, der Händler beweist seinen Verdacht, etwa indem kundtut, dass er Kunden beim Stehlen über die Kameras beobachtet hat. Doch untersuchen darf er den Langfinger gegen dessen Willen nicht - selbst, wenn er ihn schon festgenommen hat. Schlechte Karten bei Beschaffungskriminalität Und welche Strafe droht den Dieben? Jetzt tauchen wir ins Strafgesetzbuch ein. Paragraph 242 lautet: "Wer eine fremde, bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstraße bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Und schon der Versuch ist strafbar. Zunächst gilt es zu unterscheiden, ob das Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht greift. Jugendliche Täter unter 14 Jahren genießen einen besonderen Schutz, sie können für ihre Handlungen nicht zur Verantwortung gezogen werden. Schlechte Karten hingegen hätten diejenigen, die sich der Beschaffungskriminalität strafbar machen, schreibt das Online-Magazin Naanoo: "Genauer bedeutet dies, dass Ersttäter, die sich durch Beschaffungskriminalität strafbar gemacht haben, in der Regel zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, die normalerweise nicht zur Bewährung ausgesetzt wird". Denn meist sieht die Staatsanwaltschaft gleich mehrere strafbare Handlungen, wie etwa die des Vorsatzes und des Hausfriedensbruchs. KLARTEXT ONLINE KLARTEXT ONLINE Auf dem Heidgen 27 53127 Bonn Deutschland E-Mail: info@klartextonline.com Homepage: http://www.klartextonline.com Telefon: 0228 KLARTEXT ONLINE ONLINE,KLARTEXT Auf dem Heidgen 27 53127 Bonn http://www.klartextonline.com info[at]klartextonline.com
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