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Die Verjährung offener Forderungen durch einen Mahnbescheid bis zum 31.12. verhindernGerichtliches Mahnverfahren ist zielführender und kostengünstiger als Klage vor Gericht
Die PNO inkasso AG, Spezialist für innovatives Forderungsmanagement ( www.pno-inkasso.de ), gibt Online-Händlern noch bis zum 31. Dezember die Gelegenheit, offene Forderungen aus dem Jahr 2007 durch ein gerichtliches Mahnverfahren und durch den Vollstreckungstitel, den sie damit erwirken, vor der Verjährung zu bewahren. Der ist 30 Jahre ...
Die PNO inkasso AG, Spezialist für innovatives Forderungsmanagement ( www.pno-inkasso.de ), gibt Online-Händlern noch bis zum 31. Dezember die Gelegenheit, offene Forderungen aus dem Jahr 2007 durch ein gerichtliches Mahnverfahren und durch den Vollstreckungstitel, den sie damit erwirken, vor der Verjährung zu bewahren. Der Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Allein einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht zu beantragen, hemmt bereits die drohende Verjährung einer Forderung. Denn am 31. Dezember des dritten Jahres seit Bestehen verliert jede Forderung ihre Gültigkeit - sofern der Online-Händler sie nicht durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid sichert. Um ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, bietet PNO inkasso zwei Möglichkeiten: über ein klassisches Inkasso-Verfahren oder via Online-Formular unter www.mahnbescheide.de. Bleiben außergerichtliche Inkasso-Maßnahmen erfolglos und PNO eröffnet für den Online-Händler ein gerichtliches Mahnverfahren, muss dieser nur für Gerichtskosten und den Gerichtsvollzieher aufkommen. Wem kurz vor Jahresende die Zeit für ein Inkasso-Verfahren fehlt, dem bietet die Plattform www.mahnbescheide.de außerdem einen schnellen und direkten Weg, um ein gerichtliches Mahnverfahren via Online-Formular einzuleiten - für einmalig 21 Euro zzgl. 19% MwSt. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist für den Online-Händler deutlich kostengünstiger als ein Zivilprozess. Da PNO ein außergerichtliches Inkasso-Verfahren ohne Bearbeitungsgebühr durchführt und auch für das gerichtliche Mahnverfahren keine Pauschale erhebt, muss der Gläubiger im Online-Handel, wenn er einen Mahnbescheid beantragt, nur 23 Euro für Gerichtskosten aufbringen - vorausgesetzt, der Streitwert liegt bei unter 900 Euro. Ein Zivilprozess hingegen kostet die dreifache Gerichtsgebühr. Die Voraussetzungen für einen Mahnbescheid sind, dass der Online-Händler keine vertraglich vereinbarte Gegenleistung mehr zu erbringen hat, dass er seine Forderung zu Recht erhebt und dass die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Legt der Schuldner auf Mahnbescheid und Vollstreckungstitel innerhalb von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, ist der Titel rechtskräftig. PNO überwacht den Vollstreckungstitel für die gesamte Dauer seiner Gültigkeit und sorgt dafür, dass Zwangsvollstreckungen oder Pfändungen stattfinden, sobald der Schuldner seine Liquidität zurückerlangt. Getreu dem antiken, dem römischen Kaiser Vespasian zugeschriebenen Credo "Pecunia non olet" setzt sich die PNO inkasso AG aus Deggendorf seit 2007 für die finanziellen Interessen ihrer Kunden ein ( www.pno-inkasso.de ). Unter der Leitung von Martina Eder, Alfons Winhart und Stefan Winhart arbeiten insgesamt 15 Mitarbeiter für das Forderungsmanagement der Mandanten. PNO bietet für sein Forderungsmanagement ein besonderes Honorarmodell: Der Auftraggeber zahlt lediglich bei Nichterfolg eine geringe Bearbeitungsgebühr. Möglich wird das ebenso effektive wie kostenfreundliche Konzept von PNO inkasso durch innovative Softwaretechnologien, eine reibungslose Datenintegration mit den ERP- und Fakturierungssystemen der Online-Shops und hochautomatisierte Prozesse. Je nach Größe und Forderungsaufkommen bietet PNO seinen Kunden auch weitere Dienstleistungen und Services, die von Adress- oder Bonitätsrecherchen über die Erstellung von Mahnverfahren bis hin zur Abwicklung des kompletten Rechnungs- und Mahnwesens reichen. Mit ihrem Service-Portal www.mahnbescheide.de bietet die PNO inkasso AG einen besonders schnellen und kostengünstigen Weg, gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. PNO inkasso ist Vertragspartner von namhaften Risikomanagement-Dienstleistern wie SCHUFA Holding AG und Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG. Referenzkunden von PNO sind unter anderen die KochLand GmbH, das Online-Reisebüro travel-und-spa.de, der Ticketservice tixedia.de, der Softwarespezialist actindo sowie abcMeineVerpackung.de. Kontakt: PNO inkasso AG Stefan Winhart Konstantin-Bader-Str. 6 94469 Deggendorf +49 ( 0 )991/ 2962-900 marco.pfohl@moeller-horcher.de www.pno-inkasso.de
Pressekontakt: Marco Pfohl Möller Horcher Public Relations GmbH Ludwigstr. 74 63067 Offenbach am Main Telefon: +49 ( 0 )69/809096-56 EMail: marco.pfohl@moeller-horcher.de Internet: http://www.moeller-horcher.de
Geld vom spanischen Fiskus für ehemalige deutsche HausbesitzerEine wichtige Meldung für Deutsche, die in Spanien ein Haus besessen haben: Rechtzeitig vor der Verjährung - Geld vom spanischen Fiskus zurückholen.
Erfurt, 22. Oktober 2010. Deutsche, die sich in den 90iger Jahren in Spanien ein Haus zugelegt und dieses dann zwischen 1997 und 2006 wieder verkauft haben, könnten von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes profitieren. Denn Deutsche mussten damals Ihre Veräußerungsgewinne mit 35 Prozent versteuern, wohingegen Spanier nur mit ...
Erfurt, 22. Oktober 2010. Deutsche, die sich in den 90iger Jahren in Spanien ein Haus zugelegt und dieses dann zwischen 1997 und 2006 wieder verkauft haben, könnten von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes profitieren. Denn Deutsche mussten damals Ihre Veräußerungsgewinne mit 35 Prozent versteuern, wohingegen Spanier nur mit 15 Prozent Steuern belastet wurden. Der Europäische Gerichtshof befand diese unterschiedliche steuerliche Behandlung für diskriminierend und sprach den Betroffenen entsprechende Rückzahlungen zu. Der Steueropferschutzring des Deutschen Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) rät deshalb allen ehemaligen deutschen Hausbesitzern: "Fordern Sie Ihre zu Unrecht abgeführten Steuerbeträge vom spanischen Fiskus umgehend zurück!" Allerdings sollten die Betroffenen nicht zu lange warten, denn die Ansprüche auf Steuerrückerstattungen müssen bis Mitte November diesen Jahres angemeldet werden. Der Steueropferschutzring des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. bietet den Hausbesitzern eine kostenlose Vorprüfung ihrer Unterlagen und der möglichen Rückforderungen an. Weitere Informationen gibt es unter www.steueropferschutzring.de Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen. Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen. Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Deutscher Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) Brühler Hohlweg 7 99094 Erfurt Telefon 0361 31 96 96 Mail: info@dvs-ev.net Geschäftsstelle Jena Löbdergraben 11 07743 Jena Telefon 03641 35 35 04 Fax 03641 35 35 22
Pressekontakt: Claudia Lunderstedt-Georgi Deutscher Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) Löbdergraben 11 07743 Jena Telefon: 03641 35 35 04 EMail: info@dvs-ev.net Internet: http://www.dvs-ev.net
Lebensversicherungen und die Verjährung von NachberechnungenAnspruch auf Nachberechnung verjährt nach fünf Jahren
Nachberechnung über den Wert einer Lebensversicherung kann innerhalb eines Rückverkaufs bereits nach fünf Jahren verjähren.rnDas Thema Lebensversicherungen ist aufgrund seiner Komplexität für viele Verbraucher recht verwirrend. Beginnend bei der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Auswahl einer bis ...
Nachberechnung über den Wert einer Lebensversicherung kann innerhalb eines Rückverkaufs bereits nach fünf Jahren verjähren.rn Das Thema Lebensversicherungen ist aufgrund seiner Komplexität für viele Verbraucher recht verwirrend. Beginnend bei der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Auswahl einer Lebensversicherung bis hin zu Fragen über einen Verkauf oder Rückkaufswert, verliert man als Laie schnell den Überblick. Ein sehr aktueller und thematisch wichtiger Bereich bei Lebensversicherungen ist die Nachberechnung eines Rückkaufswertes, wenn man sich beispielsweise vor einigen Jahren zu einem Verkauf der Lebensversicherung entschieden hat. Wie kürzlich durch ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe bestätigt wurde, kann solch eine Nachberechnung über den Wert einer Lebensversicherung innerhalb eines Rückverkaufs bereits nach fünf Jahren verjähren. Worin lag die Berufung des Gerichtes begründet? Ein Unternehmen hatte geklagt, dass in der Zeit zwischen 1995 und 2000 viele Kunden ihre private Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung gekündigt hatten und bei einer Berechnung des Rückkaufswertes, zugrundeliegend der damaligen Berechnungsgrundsätze, sehr häufig ohne Geld ausgingen. 2005 wurde zwar ein verbraucherfreundliches Urteil durch den BGH ausgesprochen, allerdings unterliegen die nun im Jahr 2010 geltend machenden Ansprüche einer Verjährungsfrist, so dass auch heute bei einer Nachberechnung die Chancen sehr gering bis gar nicht vorhanden sind, hier nachträgliche finanzielle Ansprüche zu erhalten. Unter http://www.lebensversicherung-verkaufen.de/Magazin_Lebensversicherung/Ansprueche_fuer_die_Nachberechnung_des_Rueckkaufswertes_der_Lebensversicherung_verjaehren_nach_fuenf_Jahren_169.php können alle an diesem wichtigen Thema Interessierten nachlesen, was es mit der Verjährung einer Nachberechnung auf sich hat. Die Firma Policen Bestpreis Select GmbH ist eine Versicherungsagentur, die ausführlich über die Möglichkeiten des Verkaufs einer Lebensversicherung über den Zweitmarkt informiert. Durch die langjährige Erfahrung und zahlreiche Kontakte können verkaufswillige Interessenten beim Policenverkauf über die Firma Policen Bestpreis Select GmbH in vielen Fällen einen höheren Preis erzielen als bei einer Kündigung. Und dies bei sicherer und schneller Abwicklung.
Frank Optendrenk OC Projects, Optendrenk & Calinski GmbH Grefrather Strae 25 41564 Kaarst Telefon: 02131 4038940 Internet: http://www.oc-projects.de EMail: optendrenk@oc-projects.de
Lebensversicherungen und die Verjährung von NachberechnungenAnspruch auf Nachberechnung verjährt nach fünf Jahren
Das Thema Lebensversicherungen ist aufgrund seiner Komplexität für viele Verbraucher recht verwirrend. Beginnend bei der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Auswahl einer Lebensversicherung bis hin zu Fragen über einen Verkauf oder Rückkaufswert, verliert man als Laie schnell den Überblick. Ein sehr und ...
Das Thema Lebensversicherungen ist aufgrund seiner Komplexität für viele Verbraucher recht verwirrend. Beginnend bei der auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Auswahl einer Lebensversicherung bis hin zu Fragen über einen Verkauf oder Rückkaufswert, verliert man als Laie schnell den Überblick. Ein sehr aktueller und thematisch wichtiger Bereich bei Lebensversicherungen ist die Nachberechnung eines Rückkaufswertes, wenn man sich beispielsweise vor einigen Jahren zu einem Verkauf der Lebensversicherung entschieden hat. Wie kürzlich durch ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes Karlsruhe bestätigt wurde, kann solch eine Nachberechnung über den Wert einer Lebensversicherung innerhalb eines Rückverkaufs bereits nach fünf Jahren verjähren. Worin lag die Berufung des Gerichtes begründet? Ein Unternehmen hatte geklagt, dass in der Zeit zwischen 1995 und 2000 viele Kunden ihre private Lebensversicherung oder Kapital-Lebensversicherung gekündigt hatten und bei einer Berechnung des Rückkaufswertes, zugrundeliegend der damaligen Berechnungsgrundsätze, sehr häufig ohne Geld ausgingen. 2005 wurde zwar ein verbraucherfreundliches Urteil durch den BGH ausgesprochen, allerdings unterliegen die nun im Jahr 2010 geltend machenden Ansprüche einer Verjährungsfrist, so dass auch heute bei einer Nachberechnung die Chancen sehr gering bis gar nicht vorhanden sind, hier nachträgliche finanzielle Ansprüche zu erhalten. Unter http://www.lebensversicherung-verkaufen.de/Magazin_Lebensversicherung/Ansprueche_fuer_die_Nachberechnung_des_Rueckkaufswertes_der_Lebensversicherung_verjaehren_nach_fuenf_Jahren_169.php können alle an diesem wichtigen Thema Interessierten nachlesen, was es mit der Verjährung einer Nachberechnung auf sich hat. Die Firma Policen Bestpreis Select GmbH ist eine Versicherungsagentur, die ausführlich über die Möglichkeiten des Verkaufs einer Lebensversicherung über den Zweitmarkt informiert. Durch die langjährige Erfahrung und zahlreiche Kontakte können verkaufswillige Interessenten beim Policenverkauf über die Firma Policen Bestpreis Select GmbH in vielen Fällen einen höheren Preis erzielen als bei einer Kündigung. Und dies bei sicherer und schneller Abwicklung. Kontakt: Policen Bestpreis Select GmbH Helmut Kämpmann Markt 5 09111 Chemnitz 0371 66626815 webmaster@lebensversicherung-verkaufen.de www.lebensversicherung-verkaufen.de
Pressekontakt: Frank Optendrenk OC Projects, Optendrenk & Calinski GmbH Grefrather Straße 25 41564 Kaarst Telefon: 02131 4038940 EMail: optendrenk@oc-projects.de Internet: http://www.oc-projects.de
Roman Polanskis Verhaftung spaltet die Gesellschaft: Haben Prominente ein Recht auf "Narrenfreiheit"?Verhaftung von Roman Polanski: Skandal oder Beweis der Überlegenheit des Schweizer Rechtsstaates?
Nach dem hysterischen Aufschrei der internationalen High Society wirft die Verhaftung des berühmten Regisseurs in der Tat unangenehme Fragen auf: Warum wird außerhalb der Schweiz mit zweierlei Maß gemessen? Was wäre passiert, wenn Herr Polanski deutschen Boden betreten hätte? (Anm: Im Gegensatz zur Schweiz wäre die Tat ) ...
Nach dem hysterischen Aufschrei der internationalen High Society wirft die Verhaftung des berühmten Regisseurs in der Tat unangenehme Fragen auf: Warum wird außerhalb der Schweiz mit zweierlei Maß gemessen? Was wäre passiert, wenn Herr Polanski deutschen Boden betreten hätte? (Anm: Im Gegensatz zur Schweiz wäre die Tat in Deutschland verjährt, woraus sich die Frage ergibt: ) Warum zählen die Rechte von Kindern in Deutschland weniger als in der Schweiz? Ist die Schweiz auf einem höheren rechtsstaatlichen Niveau als Deutschland?
Goliath gegen David - Einflussreiche Kinderschänderin bedroht Opfer in Wuppertal"Rote Henne von Wuppertal" droht ihrem Opfer Klage an - Opfer D. wehrt sich: Öffentlicher Aufruf zur Gesetzesinitiative zum Verjährungsschutz der Rechte mißbrauchter Kinder
"Was ich derzeit erleben muß, soll sich niemals wiederholen!": Opfer D. (38) hat genug. Der Enkel eines angesehenen Wuppertaler Geschäftsmannes wurde im Kindesalter von sechs Jahren von einer erwachsenen Vertrauensperson sexuell mißbraucht und um seine Kindheit und Jugend betrogen. Schon lange fordert der Künstler und zu ...
"Was ich derzeit erleben muß, soll sich niemals wiederholen!": Opfer D. (38) hat genug. Der Enkel eines angesehenen Wuppertaler Geschäftsmannes wurde im Kindesalter von sechs Jahren von einer erwachsenen Vertrauensperson sexuell mißbraucht und um seine Kindheit und Jugend betrogen. Schon lange fordert der Künstler und Maler Gerechtigkeit. Seine wiederholten Versuche, die einstige Täterin zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der Ereignisse zu bewegen, blieben erfolglos. Geschützt durch die Tatverjährung hat die Täterin ihrem Opfer sogar zwischenzeitlich als Gegenreaktion eine Klage angedroht. Opfer D. fordert eine Streichung der Verjährbarkeit von Mißbrauchsdelikten an Kindern. Im Gegensatz zur Schweiz hat der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vor wenigen Monaten eine diesbezügliche Petition abgelehnt. Nun ruft Didillon die Öffentlichkeit zur Unterstützung seiner Forderung und die Politiker zu einem zeitgemäßen Umdenken auf: "Wenden Sie sich an Vertreter aus Politik und Öffentlichkeit, denen Sie vertrauen, und unterstützen Sie dort meine Forderung. Gemeinsam können wir unser Ziel erreichen und die Rechte unserer Kinder für die Zukunft vergrößern!"
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