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Modernisierung von WohnraumDer Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden?
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher würden ...
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den Einzelfall ankommt.
Rechtsprechung aktuell: Das Landgericht Marburg (Urteil vom 19.01.2011, 5 S 127/10) entschied, dass eine Modernisierungsmaßnahme, durch die ein WC innerhalb der Wohnung geschaffen werde, trotz Grundrissänderung rechtmäßig sei.
Fachanwaltstipp Mieter: Der Vermieter muss Ihnen vor Durchführung von Modernisierungen eine entsprechende Modernisierungsankündigung zuschicken. An deren Form und Inhalt werden vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung relativ hohe Anforderungen gestellt. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, können Sie zum Beispiel bei Arbeiten in den Mieträumen deren Durchführung verweigern. Unter Umständen ist auch eine spätere Mieterhöhung wegen der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen unwirksam.
Fachanwaltstipp Vermieter: Wenn Sie modernisieren wollen, sollten Sie dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen ein Schreiben zusenden, in dem Sie die geplanten Maßnahmen genau beschreiben, deren Beginn und Dauer, sowie die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Bauausführung kommen, weil die Mieter die Handwerker nicht in die Wohnung lassen. Außerdem laufen Sie Gefahr, später modernisierungsbedingte Mieterhöhungen nicht wirksam durchführen zu können.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
08.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
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Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin anwalt-marketing[at]web.de
Nach Gerichtsurteil: dapd kann Belieferung des Auswärtigen Amtes starten
(ddp direct) Berlin, 21. Mai 2012. Die dapd nachrichtenagentur begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.5.2012, mit der die Vergabe eines Auftrags des Auswärtigen Amtes an dapd auch in letzter Instanz genehmigt wurde.<br /><br />Das Urteil zeigt: Auch bei Nachrichtenagenturen darf der Wettbewerb ...
(ddp direct) Berlin, 21. Mai 2012. Die dapd nachrichtenagentur begrüßt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 21.5.2012, mit der die Vergabe eines Auftrags des Auswärtigen Amtes an dapd auch in letzter Instanz genehmigt wurde. Das Urteil zeigt: Auch bei Nachrichtenagenturen darf der Wettbewerb der Ideen und Konzepte nicht mehr zum Schaden der Steuerzahler umgangen werden, sagte Dr. Martin Vorderwülbecke, Vorstandsvorsitzender der dapd media holding AG. Das Auswärtige Amt hatte ein modernes Informations-Angebot für den diplomatischen Dienst eingefordert und erhalten. Jetzt werden wir mit viel Energie liefern, um das Deutschlandbild im Ausland zeitgemäß und vielfältig darzustellen. Die Belieferung wird wohl im Juni beginnen. dapd wird Nachrichten aus und über Deutschland für ein internationales Publikum produzieren in acht verschiedenen Sprachen. Die Meldungen aus den Ressorts Politik, Wirtschaft, Kultur, Vermischtes und Sport werden dem Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellt. Bis Ende 2010 hatte das Auswärtige Amt Nachrichten für das Deutschlandbild im Ausland von der Nachrichtenagentur dpa bezogen - und zwar ohne Ausschreibungsverfahren. Der Bundesrechnungshof hatte dieses Verfahren und die Höhe der vereinbarten Gegenleistung gerügt. Daraufhin hatte es für den vorliegenden Auftrag erstmals ein öffentliches Ausschreibungsverfahren gegeben, bei dem dapd unter drei Bewerbern den Zuschlag erhielt. Die dpa hatte den dritten Platz erreicht. Dagegen hatte sich dpa gewandt und die Bundesregierung verklagt. Die Agentur verlangte, der Zuschlag müsse ihr erteilt werden. Als Begründung führte sie u.a. an, dapd sei zu günstig. Dieser Begründung war bereits die Erste Vergabekammer des Bundes nicht gefolgt und hatte den Antrag abgelehnt. Diese Auffassung hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil bestätigt. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/epm9sb ( http://shortpr.com/epm9sb" title=" http://shortpr.com/epm9sb) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/medien/nach-gerichtsurteil-dapd-kann-belieferung-des-auswaertigen-amtes-starten-81406 ( http://www.themenportal.de/medien/nach-gerichtsurteil-dapd-kann-belieferung-des-auswaertigen-amtes-starten-81406" title=" http://www.themenportal.de/medien/nach-gerichtsurteil-dapd-kann-belieferung-des-auswaertigen-amtes-starten-81406)
dapd nachrichtenagentur
Tobias Lobe
Reinhardtstraße 52
10117 Berlin
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E-Mail: susanne.schneider@dapd.de
Homepage: http://www.dapd.de
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Grosvenor Capiatal Advisors: Die Tarife von Solarmodulen.
Grosvenor Capital Advisors hat gelernt, dass in einem einleitenden Ergebnis über illegaler Subventionen, hat die Handelsabteilung von der Amerikanische Regierung gesagt, dass ein Einfuhrzoll zwischen 2.9% und 4.73% wird auf die Solarmodulen in China hergestellt imponiert.
Der vorgeschlagene Einfuhrzoll ist niedriger als viele Hersteller ...
Grosvenor Capital Advisors hat gelernt, dass in einem einleitenden Ergebnis über illegaler Subventionen, hat die Handelsabteilung von der Amerikanische Regierung gesagt, dass ein Einfuhrzoll zwischen 2.9% und 4.73% wird auf die Solarmodulen in China hergestellt imponiert.
Der vorgeschlagene Einfuhrzoll ist niedriger als viele Amerikanische Hersteller gewünscht haben,und wurde begrüsst sowohl durch die Gegner und die Unterstützer von dem Einfuhrzoll. Die Aktien von den durch die Massnahmen betroffenen Firmen wurden nachher wieder in Verbesserung.Obwohl viele Lobbyisten enttäuscht wurden, zeigt es den Entschluss von der Obama Regierung China zu herausfordern mit was als unfair Handelspraktiken angesehen ist.Zusätzlich ist es eine Forderung für den erneuerbaren Energiesektor und der Arbeitsmarkt.
Eine weitere Studie von der Handelsabteilung,die in Mai fertig wird,wird bestimmen ob Chinesische Solarmodulen unter dem Herstellungpreis in Amerika verkauft wurden.Grosvenor Capital Advisors versteht,dass so etwas sich in einem weiteren Einfuhrzoll beenden kann.
Der Präsident von Solar World Industries America,Herr Gordon Brinser hat gesagt “Es ist eine klare Aussage,die weiter geht,es hat kein freies Handelsgeschäft gegeben” und das Urteil wird helfen um eine konkurrenzfähige und gerechte Umwelt zu wiederherstellen sowie die Amerikanische basierte Sonnenindustrie “eine grössere national Energie zu erreichen,wie wirtschaftliche und Umweltsicherheit.” Solar World Industries America hat ein unfairen Handelsfall,mit sechs anderen Amerikanische Firmen bei der Handelsabteilung, abgelegt.
“Amerika bleibt der führende Markt in Solatechnologien,aber die Chinesen haben bedeutsamen Übergriffe gemacht und kontrollieren ungefähr 50% von dem Solarmodulenmarkt der $3.1 Milliarden Wert,letztes Jahr war.” Hat ein leitender Energiesektoranalytiker von Grosvenor Capita Advisors gesagt.
Grosvenor Capital Advisors – Die Vereingten Staaten scheinen bereit zu sein die Chinesischen Solarmodulen mit einem Einfuhrzoll zu belegen.
nurneu PFISTER,Eugen 3011 BERN epfis[at]nurneu.com
Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06Oberlandesgericht Celle - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht
Oberlandesgericht Celle - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht:<br /><br />Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06<br /><br />Chronologie:<br />Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt für 8 ...
Oberlandesgericht Celle - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht: Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06 Chronologie: Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen diverse Krankenhäuser und Ärzte aufgrund vorgeworfener Fehlbehandlung, wodurch es 1998 zu einer Querschnittslähmung kam. Der Gegenstandswert der zugrundeliegenden arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit liegt bei rund zwei Millionen Euro. Nachdem der Kläger bereits zwei Deckungsklagen erfolgreich gegen die Beklagte geführt hatte, ging es nunmehr um die Deckungserteilung für ein Vorgehen gegen weitere Kliniken und Ärzte. Der Versicherer war der irrigen Auffassung, es handele sich um lediglich einen einzigen Fall, nicht jedoch um insgesamt vier Einzelfälle, wie von den Prozessvertretern des Klägers, Ciper & Coll., Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, vorgetragen. Verfahren: Nachdem das Landgericht Hannover die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte (Az. 8 O 68/06), änderte der Senat des OLG Celle das Urteil ab: Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen alle vier Beteiligten zu erteilen und nicht nur gegen den bereits involvierten Mediziner. Anmerkungen: Mit der Entscheidung des qualifizierten Versicherungssenates des OLG Celle wird einmal mehr die Auffassung von Ciper & Coll. eindeutig bestätigt. Leider versuchen es einige unseriöse Rechtsschutzversicherer immer wieder, ihren ohnehin schon durch die medizinische Schädigung schwer getroffenen Kunden, alle erdenklichen Steine in den Weg zu legen, so wie hier. Der querschnittsgelähmte Patient hätte das geplante Vorgehen gegen die Ärzte aus finanziellen Gründen aufgeben müssen, wäre er mit der Deckungsklage gescheitert. Dieses war und ist dem Versicherer auch hinreichend bekannt, so Rechtsanwalt Dr. Ciper weiter. Der Patient hat daher im Ergebnis nicht nur gegen die Haftpflichtversicherer der Ärzte einen nun schon seit fast 14 Jahren andauernden Kampf zu führen, sondern zuvor auch noch gegen seine eigene Rechtsschutzversicherung. In der zugrundeliegenden Arzthaftungssache hat ihm das zuständige Oberlandesgericht Koblenz im übrigen sämtliche Ansprüche als begründet zugesprochen. Hiergegen, wie war es anders zu erwarten, sind die hinter den verurteilten Ärzten stehenden Haftpflichtversicherungen nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe gegangen. Der geschädigte Patient kann damit etwa ein gutes weiteres Jahr vergeblich auf seine ihm zugesprochenen Ansprüche zuwarten. Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM hält die langen Verfahrensdauern in derartigen Angelegenheiten, in denen es für den Geschädigten um seine Existenz geht, für unverhältnismäßig lang. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, einmal auf kürzere Verfahrensdauern hinzuwirken.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Gute Noten für ein Fernstudium an der HFH: Studierende schätzen Kompetenz und guten Service
(ddp direct) Hamburg, 9. Mai 2012: Die Studierenden haben der gemeinnützigen HFH Hamburger Fern-Hochschule ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: 95 Prozent der Befragten zeigten sich in der Gesamtschau zufrieden mit ihrem Studium. Besonders gute Noten gab es für die Kompetenz der Lehrenden und den Service für die Studierenden.<br hat im ...
(ddp direct) Hamburg, 9. Mai 2012: Die Studierenden haben der gemeinnützigen HFH Hamburger Fern-Hochschule ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt: 95 Prozent der Befragten zeigten sich in der Gesamtschau zufrieden mit ihrem Studium. Besonders gute Noten gab es für die Kompetenz der Lehrenden und den Service für die Studierenden. Die private Fernhochschule hat im Rahmen ihrer Qualitätspolitik auch in 2011 ihre Studierenden befragt. Die nun vorliegenden Ergebnisse stützen sich auf über 7.500 Rückmeldungen. Insgesamt gab es für alle zentralen Qualitätsmerkmale sehr gute oder gute Beurteilungen: Besonders zufrieden zeigten sich die Studierenden mit ihrer Betreuung an den insgesamt über 40 Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie mit der allgemeinen Studienberatung und Betreuung. Auch mit Kompetenz und Engagement der Lehrbeauftragten, der Fairness der Prüfungsanforderungen sowie der Qualität des Studienmaterials waren die Befragten sehr zufrieden. Als Hochschule, deren Markenzeichen hohe Servicequalität für unsere Studierenden ist, freuen wir uns natürlich über das gute Urteil, sagt Hochschulpräsident Prof. Dr. Peter François. Die guten Ergebnisse der vorausgegangenen Befragungen konnten wir in den meisten Fällen sogar noch einmal steigern. Die Evaluation dient der Hochschule vor allem zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Verbesserungsvorschläge der Studierenden beziehen wir dabei in den Qualitätsprozess aktiv mit ein, um das Potenzial der HFH optimal zu nutzen, so François. Als Beispiele für bereits umgesetzte Verbesserungsvorschläge nannte er die Anpassung von Studienmaterialien, die weitere Flexibilisierung von Studienabläufen zum Wohl der Studierenden oder die Erhöhung von Präsenzanteilen in einzelnen Studiengängen. Top-Werte erreichte die Fern-Hochschule auch in der Beurteilung ihrer Präsenzlehre: Die Studierenden sollten die fachliche, didaktische und menschliche Kompetenz der Lehrbeauftragten bewerten. Der Mittelwert zeigt bei einer Skala von 1 (höchste Zufriedenheit) bis 5 (niedrigste Zufriedenheit) mit 1,58 einen hohen Zufriedenheitswert der befragten Studierenden mit unseren Hochschullehrern, erläutert Dr. Tilka von Kodolitsch-Jonas, Leiterin des Qualitätsmanagements an der HFH. Aber auch diese Zahlen sind interessant für die Arbeit der HFH: Etwa 73 Prozent der Studierenden bringen zwischen 6 und 15 Stunden pro Woche für ihr Studium auf, als hilfreich für ihr Studium erachten über 60 Prozent die regelmäßige Teilnahme an Präsenzphasen in den Studienzentren. Bei einer Befragung von Studierenden aus dem Fachbereich Wirtschaft schätzen über 60 Prozent der Befragten, dass sich ihre Karriereaussichten durch das Studium verbessert haben. Die Ergebnisse deuten auch darauf hin, dass sich das Fernstudium an der HFH positiv in der Lohntüte bemerkbar macht. Immerhin jeder Zweite gab zudem an, dass es ihm leicht fiel, nach dem Studium eine dem akademischen Abschluss entsprechende Stelle zu finden. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/c4r3br ( http://shortpr.com/c4r3br" title=" http://shortpr.com/c4r3br) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/bildungspolitik/gute-noten-fuer-ein-fernstudium-an-der-hfh-studierende-schaetzen-kompetenz-und-guten-service-68028 ( http://www.themenportal.de/bildungspolitik/gute-noten-fuer-ein-fernstudium-an-der-hfh-studierende-schaetzen-kompetenz-und-guten-service-68028" title=" http://www.themenportal.de/bildungspolitik/gute-noten-fuer-ein-fernstudium-an-der-hfh-studierende-schaetzen-kompetenz-und-guten-service-68028)
HFH Hamburger Fern-Hochschule
Vanessa Kesseler
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
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E-Mail: presse@hamburger-fh.de
Homepage: http://www.hamburger-fh.de
Telefon: 040-35094-3014 HFH Hamburger Fern-Hochschule Kesseler,Vanessa Alter Teichweg 19 22081 Hamburg http:// presse[at]hamburger-fh.de
Auer Witte Thiel: Vermieter sind nicht verpflichtet von Mietern gewünschte Modernisierungen durchzuführenAuer Witte Thiel: BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters
München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der in einer Frage ...
München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der Rechtssicherheit in einer häufig auftretenden Frage zwischen Mieter und Vermieter. Weitere Informationen auf: http://www.auerwittethiel-modernisierung-urteil.de.
Im Urteil vom 14.09.2011 , VIII ZR 10/11 zum Fall „Gestattung der Modernisierung durch den Mieter“ wurde nun wieder vom Bundesgerichtshof Klarheit geschaffen: Ein Vermieter ist dementsprechend laut diesem Urteil weder dazu verpflichtet, eine von Mietern gewünschte Modernisierung durchzuführen, noch einem Wunsch der Selbstfinanzierung zuzustimmen.
Solange vertraglich zwischen Mieter und Vermieter keine anderen Absprachen vereinbart wurden, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob dieser die Modernisierung gestattet oder sie aus finanziellen Interessen verweigert. Dem Interesse des Mieters an zusätzlicher Annehmlichkeit muss laut Urteil kein Vorrang gewährt werden. Selbst, wenn der Mieter die Modernisierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchführen möchte, muss der Vermieter nun nicht zustimmen. „Das Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters über den Zeitpunkt von Investitionen in der eigenen Immobilie. Damit schafft der Bundesgerichtshof weitere Rechtssicherheit in einer wichtigen Frage, die sich häufig beiden Mietparteien stellt“, ziehen die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel ihr Fazit.
Zusätzliche Informationen zu aktuellen Urteilen rund um das Miet- und Immobilienrecht werden von der Kanzlei Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de für Sie bereitgestellt und kommentiert
Über Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte Steiner,Tobias Bayerstr. 27 80335 München http://www.auerwittethiel-modernisierung-urteil.depresse.auerwittethiel[at]googlemail.com
Lkw verliert Steine auf der Autobahn: Wer zahlt den Schaden?
Erlebt hat das jeder von uns wohl schon einmal: Vor uns auf der Autobahn oder Landstraße fährt ein Lkw, der Steine oder andere kleinere Gegenstände auf einer offenen Ladefläche geladen hat – und während der Fahrt einige davon verliert. Treffen diese den Lack oder gar die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Wagens, kann der Schaden groß – ...
Erlebt hat das jeder von uns wohl schon einmal: Vor uns auf der Autobahn oder Landstraße fährt ein Lkw, der Steine oder andere kleinere Gegenstände auf einer offenen Ladefläche geladen hat – und während der Fahrt einige davon verliert. Treffen diese den Lack oder gar die Windschutzscheibe eines nachfolgenden Wagens, kann der Schaden groß sein – vom Unfallrisiko ganz zu schweigen.
Was passiert, wenn es passiert?
Wendet man sich mit und nach einem Schaden an den Halter des Lkw, bekommt man meist die gleiche Antwort: Unser Lkw kann das gar nicht gewesen sein. Und der Halter des beschädigten Wagens ist in der Pflicht, den Schaden nachzuweisen – was meist unmöglich ist.
Umso interessanter ist das Urteil des Landgerichts Heidelberg (AZ: 5 S 30/11), auf das das Vorsorgeportal www.optimal-absichern.de hinweist. Der Tenor: Wenn ein Lkw von einer offenen Ladefläche Steine verliert, die bei einem nachfolgenden Pkw die Scheibe beschädigen, ist der Lkw-Halter zu Schadensersatz verpflichtet. Um einen solchen Schadensersatz kommt er nur herum, wenn der Lkw-Fahrer nachweisen kann, dass ein auf der Straße liegender Stein den Schaden verursacht hat. In dem Fall greift nach Meinung des Gerichts die Gefährdungshaftung des Lkw-Halters, wenn er nicht beweisen kann, dass der Schaden nicht von ihm verursacht worden ist.
Kontaktdaten:
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Urlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängigUrlaubsanspruch im Öffentlichen Dienst nicht altersabhängig
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Seit langem wurde folgende Staffelung praktiziert: Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhielten 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und danach 30 dieses ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Seit langem wurde folgende Staffelung praktiziert: Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erhielten 26 Urlaubstage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Urlaubstage und danach 30 Urlaubstage. Für dieses Vorgehen sieht das BAG keine Grundlage. Ganz im Gegenteil: es stelle eine Benachteiligung der jüngeren Angestellten und damit einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz dar. In verschieden Branchen, wie z.B. dem Einzelhandel, wurde dies schon berücksichtigt, ohne ein Urteil diesbezüglich abzuwarten. Es wird sich zeigen, ob andere Branchen diesem Beispiel folgen werden. Zunächst bedeutet es aber für die jüngeren Angestellten des öffentlichen Dienstes, dass sie künftig mit 4 Urlaubstagen mehr pro Jahr rechnen dürfen als bisher. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
CAVIAR CREATOR: Bundesgerichtshof hebt Urteil wegen schweren Betruges gegen Frank Schaefer auf.Urteil an LG Düsseldorf zurückverwiesen
(ddp direct) Karlsruhe. Am 31.01.2012 hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofes einstimmig und deshalb durch Beschluss (ohne Verhandlung) das von der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Düsseldorf unter der Leitung von Frau Richterin Wierum am 15.12.2010 gesprochene Urteil gegen den Unternehmensgründer und CEO Frank 3 und ...
Hohe Beitragsbelastung in der PKV optimal meisternTarifwechsel in bestehender privater Krankenversicherung hilft sparen
Karlsruhe, 23. April 2012 - Für viele Versicherten steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seit Jahren kräftig an, was vor allem ältere Menschen hart trifft. Sie können sich die gerade im Alter die oft hohen Beiträge nicht mehr leisten. Aber, was die meisten nicht wissen, auch bei den PKV gibt es Wege, ...
Karlsruhe, 23. April 2012 - Für viele Versicherten steigen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung seit Jahren kräftig an, was vor allem ältere Menschen hart trifft. Sie können sich die gerade im Alter die oft hohen Beiträge nicht mehr leisten. Aber, was die meisten nicht wissen, auch bei den PKV gibt es Wege, ohne Abstriche der Leistungen in einen niedrigeren Tarif beim gleichen Versicherer zu wechseln. Der Versicherungsmakler ApoRisk aus Karlsruhe, der auf den pharmazeutischen Bereich spezialisiert ist, unterstützt gebührenfrei Kunden aller PKV-Versicherer bei einer Kostenoptimierung des PKV-Tarifes. Dazu lotet Aporisk die verschiedenen Alternativen des Tarifwechsels aus und hilft dem Versicherten sein Recht gegenüber dem Krankenversicherer geltend zu machen. Denn der reagiert auf solch ein Ansinnen seines Kunden nicht selten mit Verschleppungs- und Abwimmelungstaktiken. Die Tendenz zu empfindlichen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich auch zu Beginn 2012 mit Steigerungen von bis zu 40 Prozent, teilweise sogar bis zu 60 Prozent so der der Bund der Versicherten (BdV) fortgesetzt. Der BdV empfiehlt deshalb, den Jahreswechsel zu einem Versicherungscheck zu nutzen. Dazu wurden auch vom Gesetzgeber die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Denn jeder privat Krankenversicherte hat seit 2009 das Recht, sich bei seiner Versicherungsgesellschaft ohne Kündigungsfristen und ohne Beitragsaufschläge für einen günstigeren Tarif zu entscheiden, auch wenn er mittlerweile wesentlich älter oder krank ist. Den Hintergrund beleuchtet auch ein Report von Stiftung Warentest über ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Juni 2010 auf seinem Verbraucherportal (link). Die privaten Krankenversicherer kalkulieren regelmäßig günstige Neutarife, wohingegen alte Tarife geschlossen werden. Das verschafft dem Versicherer zwar einen Wettbewerbsvorteil bei den Neukunden. Die Altkunden müssen allerdings in den Alttarifen immer mehr bezahlen, da die Kosten aufgrund der älter werdenden Kunden - neue werden ja nicht mehr in den Tarif aufgenommen - entsprechend überproportional steigen. Das Problem ist nun, dass diese Neutarife den Versicherten oft nicht bekannt sind, da sie vom Krankenversicherer mehr oder weniger verschwiegen werden. Dass der Versicherer zögerlich ist, die Informationen über günstigere neue Tarife dem Bestandskunden zur Verfügung zu stellen, ist darin begründet, dass er mit der neuen Tarifeinstufung auf Beitragseinnahmen verzichten muss. Und obendrein muss er in den neuen Tarif gleich Versicherte mit höheren Gesundheitskosten aufnehmen. Umso wichtiger ist eine neutrale Unterstützung der Versicherten. Aporisk-Geschäftsführer Arslan Günder: "Eine Beitragsreduzierung bei gleichen oder ähnlichen Leistungen ist zwar nicht bei jedem Versicherten, aber relativ häufig möglich. Gerade bei langjährigen Verträgen kann die Ersparnis aufgrund der angesammelten hohen Alterungsrückstellungen schon mal 50 Prozent und mehr betragen." Einen Tarifwechsel auch mit einem Wechsel des Krankenversicherers zu verbinden, lohnt sich dagegen kaum und wenn überhaupt, dann meist nur in den ersten sieben bis zehn Versicherungsjahren. Denn wenn ein Vertrag vor 2009 abgeschlossen wurde, ist ein Wechsel des Versicherers mit dem Verlust aller Alterungsrückstellungen verbunden. Auch danach werden Alterungssrückstellungen nur anteilig übertragen. Und zusätzlich ist beim Wechsel zu einem neuen Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, die zu Beitragszuschlägen und Risikoausschlüssen führen kann. Deshalb ist ein Tarifwechsel zur Vertragsoptimierung vorzugsweise beim eigenen Krankenversicherer durchzuführen. Grundsätzlich können natürlich auch im gleichen Tarif die Kosten gesenkt werden, wenn man sich auf eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder eine Reduzierung der Tarifleistungen einlässt. Aber wer möchte das schon. Die Kostenreduzierung zu etwa gleichen Vertragsbedingungen beim eigenen Versicherer ist aufgrund möglicher unterschiedlicher Tarifleistungen trotzdem nicht immer ganz so einfach durchzuführen. Weshalb die Unterstützung eines unabhängigen Experten vorteilhaft ist. Dieser kann die Tarifalternativen anfordern und bewerten. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt allerdings auch noch einmal, dass die Versicherung den Wechsel nicht verweigern darf und dass sie die Bedingungen bieten muss, die gegolten hätten, wenn dieser neue Tarif schon beim damaligen Vertragsabschluss des Kunden zur Verfügung gestanden hätte. Der unabhängige Experte kennt die Tarife, die dem Kunden in seiner spezifischen Situation weiterhelfen und veranlasst deren Offenlegung. Damit erhält der Kunde die Möglichkeit einen umfassenden Vergleich aller ambulanten und stationären Leistungen sowie aller Zahnleistungen vorzunehmen und kann ggf. entscheiden, ob er auf bestimmte Tarifleistungen verzichten kann und will. Grundsätzlich gilt die Regel, dass das Potenzial zur Beitragssenkung umso größer ist, je länger die Versicherungsdauer in der privaten Krankenversicherung besteht. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung finden Sie auch hier: Krankenversicherung-Beitragsoptimierung.
ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: info@aporisk.de
Homepage: http://www.aporisk.de
Telefon: 0721. 16 10 66-0 Freier Fachjournalist Vermeehren,Paul Wasgaustr. 19 76227 Karlsruhe http://www.pharmarisk.deredaktion_ruesing[at]t-online.de
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