|
RESSORTS
104830 Artikel
Android APPS (Neu) Auto und Motorrad Bildung und Weiterbildung Energie und Umwelt Freizeit Gesundheit Immobilien Industrie und Hightech IPad APPS (Neu) IPhone APPS (Neu) IT und Software Karriere und Beruf Kultur Kunst Lifestyle Logistik, Transport und Verkehr Marketing und Vertrieb Marktforschung und Consulting Medien Medien und Telekommunikation Mode Musik, TV, Kino Politik Ratgeber Recht Sport Tourismus, Reise und Freizeit Vereine und Verbände Vermischtes VIP - Künstler Wirtschaft Wissenschaft Wohnen, Bauen, Garten
FeetBurner

Facebook Add
Unique Content
|
|
Ein besonderes Highlight - FototapeteFototapete für jeden Raum
Heute reicht das Angebot an Fototapeten von einem beliebten Urlaubsziel bis hin zu Naturmotiven, modernen und ausgefallenen Farben und Mustern. Auch ist es möglich, die Fototapete mit einem eigenen Motiv versehen zu lassen. Mit Hilfe dieser Tapete können ganz besondere Atmosphären in den Räumen entstehen. Hierzu muss nur ein Design ...
Heute reicht das Angebot an Fototapeten von einem beliebten Urlaubsziel bis hin zu Naturmotiven, modernen und ausgefallenen Farben und Mustern. Auch ist es möglich, die Fototapete mit einem eigenen Motiv versehen zu lassen. Mit Hilfe dieser Tapete können ganz besondere Atmosphären in den Räumen entstehen. Hierzu muss nur ein Design ausgewählt werden und schon kann die Umgestaltung des betreffenden Raumes beginnen. Die Verarbeitung ist einfach und im maßgenauen Wunschformat erhältlich. In sehr kurzer Zeit können so Räume ganz individuell und geschmackvoll gestaltet werden. Die neuen Materialien und Techniken machen aus jeder Fototapete ein absolutes Highlight. So kann eine komplett neue Raumatmosphäre entstehen, egal ob es sich um die Küche, das Wohnzimmer oder sogar um das Badezimmer handelt. Die Fototapete ( http://www.wallandimage.com/) kann der Kunden auf eine hochwertige Vliestapete wählen, die eine wesentlich höhere Festigkeit aufweist als Papier. Sie ist formstabil und in der Wandklebetechnik einfach und schnell zu verarbeiten. Die Fototapete wird nach einer neuen Technologie mit umweltfreundlichen Latexfarben gedrückt und ist geruchsneutral. Sie kann zentimetergenau gefertigt werden und ist mit Maßen von 70 Zentimeter bis 140 Zentimeter Breite erhältlich. Der Kunde hat die Möglichkeit, zwischen 180 verschiedenen Fototapeten das Format und auch das Motiv selbst zu wählen. Im Bilderpool stehen rund 100.000 Wunschmotive zur Verfügung. Natürlich ist auch das eigene Motiv möglich. Dazu muss es nur ausgewählt und hochgeladen werden. Nachdem das entsprechende Format gewählt ist, kann die Tapete in nur kurzer Zeit geliefert werden. Jeder Raum erstrahlt so in einer neuen Optik. Für den Fall, dass sie erneuert werden soll, ist sie sehr leicht wieder zu entfernen.
Wall and Image GmbH
Abteilung Presse
Peter-Henlein-Straße 3
36093 Künzell
Deutschland
E-Mail: info@wallandimage.com
Homepage: http://www.wallandimage.com/
Telefon: (0)661-90122-40 Wall and Image GmbH Presse,Abteilung Peter-Henlein-Straße 3 36093 Künzell http://www.wallandimage.com/info[at]wallandimage.com
Fototapete setzt AkzenteMit Fototapete Räume gestalten
Das Angebot für Fototapete reicht von beliebten Urlaubsmotiven und Naturmotiven bis hin zu modernen, grafischen Farben und Mustern. Sogar ein eigenes, ausgewähltes Motiv ist heute bereits möglich. Aufgrund des großen Fotodrucks wird dem ausgewählten Raum auf ganz einfache Art und Weise eine besondere Atmosphäre verliehen. ...
Das Angebot für Fototapete reicht von beliebten Urlaubsmotiven und Naturmotiven bis hin zu modernen, grafischen Farben und Mustern. Sogar ein eigenes, ausgewähltes Motiv ist heute bereits möglich. Aufgrund des großen Fotodrucks wird dem ausgewählten Raum auf ganz einfache Art und Weise eine besondere Atmosphäre verliehen. So kann jeder ein beliebiges Design auswählen und in nur kurzer Zeit mit der Gestaltung der eigenen vier Wände beginnen. Mit einer Fototapete ( http://www.wallandimage.com/) können Räume in kurzer Zeit ganz individuell, geschmackvoll und sehr stilsicher gestaltet werden. Besonders die neuen Techniken, Materialien und sehr anspruchsvolle Designs machen die Fototapete zu einem absoluten Highlight im Bereich der Wanddekoration. Mit Hilfe dieser Tapete kann eine völlig neue Raumatmosphäre geschaffen werden und aus der Vielzahl von anspruchsvollen Tapetenkollektionen kann das passende Motiv ausgewählt werden. Hier kann der Kunde seine ganz persönliche Fototapete auf hochwertiger Vliestapete wählen. Diese weist eine wesentlich höhere Festigkeit als Papier auf, ist sehr formstabil, riss-überbrückend und in der Wandklebetechnik sehr einfach zu verarbeiten. Die Wunschtapete wird nach neuester Technologie mit umweltfreundlichen Latexfarben gedruckt und ist absolut geruchsneutral. Diese Fototapete wird zentimetergenau gefertigt mit Bahnbreiten von 70 Zentimeter bis 140 Zentimeter, ganz nach dem Kundenwunsch. Im Showroom kann der Kunde zwischen 180 Fototapeten das Motiv und Format selbst festlegen. Im Bilderpool können unter 100.000 Bildern das Wunschmotiv und auch das Wunschformat ausgewählt werden. Aber auch das eigene Motiv ist möglich, indem ein ausgewähltes Bild hochgeladen wird und nur das Format noch angegeben werden muss. So erstrahlt jeder Raum in einer ganz neuen Optik und die Fototapete kann mit ihren Motiven dem bereits vorhandenen Design der Wohnung wunderbar angepasst werden.
Wall and Image GmbH
Abteilung Presse
Peter-Henlein-Straße 3
36093 Künzell
Deutschland
E-Mail: info@wallandimage.com
Homepage: http://www.wallandimage.com/
Telefon: (0)661-90122-40 Wall and Image GmbH Presse,Abteilung Peter-Henlein-Straße 3 36093 Künzell http://www.wallandimage.com/info[at]wallandimage.com
Foto-Artikel der Spitzenklasse auf Fotofoto.deIndividuelle Foto-Geschenke in hoher Qualität
Der gut sortierte Onlineshop auf Fotofoto.de hält eine breit gefächerte Produktpalette an unterschiedlichsten Artikeln aus dem Foto-Segment bereit und erlaubt es seinen Kunden darüber hinaus, auf hohe Qualitätsstandards in allen Bereichen vertrauen zu können. Um eine möglichst zügige Orientierung zu wurde das gesamte ...
Der gut sortierte Onlineshop auf Fotofoto.de hält eine breit gefächerte Produktpalette an unterschiedlichsten Artikeln aus dem Foto-Segment bereit und erlaubt es seinen Kunden darüber hinaus, auf hohe Qualitätsstandards in allen Bereichen vertrauen zu können. Um eine möglichst zügige Orientierung zu gewährleisten, wurde das gesamte Angebot in die aussagekräftigen Kategorien "Fotobuch-Softcover", "Fotobuch-Hardcover", "Fotobuch HD-Brillant", "Kalender", "Fotoabzüge", "Grußkarten", "Poster", "XXL-Formate", "Leinwand", "Forex-Platte", "Acryl Glas", "Alu-Dibond", "PVC-Plane", "Foto-Tapete", "Klebefolie" sowie "Geschenke" untergliedert. Hierbei kann sich jeder Besucher von der wahren Vielfalt des Warensortiments überzeugen und darüber hinaus die Bandbreite in Augenschein nehmen. Von hochwertigen Foto-Präsenten bis hin zu herkömmlichen Abzügen bietet das Angebot des Shops auf Fotofoto.de alles, was das Herz begehrt. Selbstverständlich kann sich vor dem Treffen einer eventuellen Kaufentscheidung ein Beispielfoto eines bevorzugten Artikels zu Gemüte geführt werden. Neben dem großen Angebot ist es vor allem die einfach gestaltete Benutzeroberfläche des Onlineshops, die es selbst technisch weniger versierten Personen erlaubt, ein individuelles Foto-Geschenk innerhalb kürzester Zeit oder ein Fotobuch in 24 Stunden ( http://www.fotofoto.de/fotofoto-soft/24h-lieferung.php) zu bestellen und günstig kaufen zu können. Nachdem man mittels weniger Mausklicks ein bestimmtes Produkt mit eigenen Portraits oder sonstigen Motiven versehen hat, muss die Bestellung lediglich abgeschlossen werden. Hierbei kann aus den Bezahlarten Rechnung, Kreditkarte oder auch Bankeinzug gewählt werden. Der Versand erfolgt durch den Transport-Dienstleister DHL und variiert je nach bestelltem Artikel. Demnach reichen die Pauschale von 5,95 Euro bis hin zu 24,95 Euro bei besonders schweren und hochwertigen Produkten. In der Regel erfolgt eine Lieferung mit Fotobuch 24 Stunden ( http://www.fotofoto.de/fotofoto-soft/24h-lieferung.php). Angaben zum Unternehmen: Photowelt24 GmbH/ fotofoto.de Leipziger Straße 46 09113 Chemnitz Telefon: 0180/ 5014208 Telefax: 0371-50 34 92 13 E-Mail: info@fotofoto.de Internet: www.fotofoto.de ( http://www.fotofoto.de) (Impressum) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
Photowelt24 GmbH/ fotofoto.de
Christian Breuer
Leipziger Str. 46
09113 Chemnitz
Deutschland
E-Mail: c.breuer@photowelt24.com
Homepage: http://www.fotofoto.de
Telefon: 0180/5014208 Photowelt24 GmbH/ fotofoto.de Breuer,Christian Leipziger Str. 46 09113 Chemnitz http://www.fotofoto.dec.breuer[at]photowelt24.com
Kann die Miete auch gemindert sein, wenn der Schimmel nicht toxisch ist? Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor
Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung.
Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren ...
Die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung.
Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor besprechen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang von Schimmel in der Wohnung:
1. Was ist Schimmelpilzbefall oder Schimmel in der Wohnung? Wann entstehen Schimmelpilze (Schimmelbildung)? Was sind Wärmebrücken (Kältebrücken)?
2. Welche Schimmelpilzarten sind toxisch?
3. Wann kann wegen Schimmels gemindert werden?
Heute: 4. Kann die Miete auch gemindert sein, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
5. Kann die Miete gemindert sein, wenn der Schimmel zwar toxisch ist, aber niemand durch den Schimmel erkrankt ist?
6. Was muss der Mieter beweisen, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt? Wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht?
7. Wann kann der Mieter wegen des Schimmels fristlos kündigen? Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?
8. Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Gutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?
9. Welche Minderungsquoten sprechen Gerichte bei Schimmel in der Wohnung zu?
10. Kann der Mieter die Kosten, die er wegen der Beseitigung von Feuchtigkeit in der Wohnung aufgewendet hat, vom Vermieter ersetzt bekommen?
4. Kann die Miete auch gemindert sein, wenn der Schimmel nicht toxisch ist?
Ob eine Mietkürzung wegen Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung auch im Fall von nicht giftigem Schimmel in Frage kommt, wird von der Rechtsprechung nicht einheitlich bewertet. Die Rechtsprechung hat auch keine allgemeingültigen Vorgaben darüber entwickelt, wann eine bestimmte Schimmelpilzkonzentration als toxisch einzustufen ist.
Beispielsweise urteilte das Landgericht Lübeck am 15.1.2002 (Aktenzeichen: 6 S 161/00), dass sogar ein Recht auf fristlose Kündigung bestand, weil konkrete Verdachtsmomente vorlagen, die eine Gefährdung der Mieter vermuten ließen. Nicht relevant war für die Lübecker Richter, dass es sich später – also nach der fristlosen Kündigung – herausstellte, dass eine Schimmelpilzkonzentration in giftiger Menge in der Raumluft nicht nachgewiesen werden konnte.
Anders das Kammergericht (Berlins höchstes Zivilgericht) in einem Urteil vom 26.3.2004 (Aktenzeichen: 12 U 1493/00): Dort bestanden die Richter darauf, dass die Mieter zweifelsfrei mit Gutachten nachweisen, dass die Schimmelpilzsporen einen Mieter in seiner Gesundheit geschädigt haben.
Wenn der Schimmelbefall nachweisbar zu Geruchsbelästigung oder zu einer optischen Beeinträchtigung geführt hat, dann ist die Mietsache mangelhaft. Beispielsweise kann der Mieter wegen modrigen oder muffigen Geruchs die Miete mindern oder wegen Schimmel- und Feuchtigkeitsflecken auf Wand oder Tapete (Stockflecken). Hier sind in der Rechtsprechung grundsätzlich keine Bedenken erkennbar, die einen Minderungsanspruch wegen Geruchsbelästigung oder optischer Mängel ausschließen würden. Erforderlich ist aber, dass der Mieter eine Beeinträchtigung der Tauglichkeit durch die optische Beeinträchtigung, die Feuchtigkeit in der Wohnung oder die Geruchsbelästigung ausreichend konkret nachweisen kann. Hier kommt es für die Frage, ob die Miete wegen des Schimmels gemindert ist, auch darauf an, ob der Mieter durch sein Verhalten (falsches Heiz- und Lüftungsverhalten) den Schimmel verursacht hat (vgl. Frage 6: Was muss der Mieter beweisen, damit das Gericht eine Mietminderung feststellt?)
Komplette Artikelserie: www.mietrechtler-in.de/Schimmel-in-der-Wohnung.html
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
19.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
achtung-poster bietet nun auch GutscheineDer beliebte Shop bietet individuelle Highlights
Wer Freude an der Fotografie hat, dem bietet sich eine breite Palette von Produkten, seine Fotografien effektvoll in Szene zu setzen. achtung-poster wurde bei den trusted shops mit dem Zertifikat "sehr gut" ausgezeichnet. Innovation und Qualität der Produkte, sowie ein vorbildlicher Kundenservice sorgen für höchste Im Angebot . ...
Wer Freude an der Fotografie hat, dem bietet sich eine breite Palette von Produkten, seine Fotografien effektvoll in Szene zu setzen. achtung-poster wurde bei den trusted shops mit dem Zertifikat "sehr gut" ausgezeichnet. Innovation und Qualität der Produkte, sowie ein vorbildlicher Kundenservice sorgen für höchste Kundenzufriedenheit. Im Angebot stehen Poster ( http://www.achtung-poster.de), matt und glänzend, Riesenposter, laminierte Poster für den privaten und gewerblichen Zweck. Mit der Gutschein Aktion achtung-poster kann man seinen Lieben Poster zukommen lassen, die dank spezieller Drucktechniken und Materialien nicht nur eine Augenweide sind, sondern sehr langlebig sind . Es werden professionelle Produkte zu einem günstigen Preis angeboten. Die Beschenkten können sich mit den Gutscheinen Poster bestellen und auch alle anderen Produkte, die auf achtung-poster angeboten werden. So werden zum Beispiel professionelle Werbeplakate schon in kleiner Auflage angeboten, die wetterfest sind. Eine umweltfreundliche und dennoch beständige Latextinte, sowie Blueback-Plakatpapier sorgen für einen effektvollen Aufritt eines Unternehmens. So kann man Gutscheine zum Beispiel auch an Firmengründer verschenken und hat einen kleinen Teil zu seinem Erfolg beigetragen. Es stehen noch viele weitere Produkte zur Auswahl. Als Beispiel ist die Fototapete ( http://www.achtung-poster.de/produkte-2/foto-tapete) zu nennen, die mit dem eigenen Motiv bedruckt wird, geruchsneutral ist und ökologisch verträglich ist. Die achtung-poster.de Gutscheine ( http://www.achtung-poster.de/produkte/25-euro-gutschein) sind eine gelungene Gelegenheit, ein ganz außergewöhnliches Geschenk zu überreichen. Da der Gutschein nicht auf ein Produkt beschränkt ist, kann man bedenkenlos einen höherwertigen Gutschein von achtung-poster verschenken. Die Werte der Gutscheine können von 25 Euro bis 150 Euro gewählt werden. achtung-Poster Gutscheine lassen sich auch für Acryl Fine Art, PVC-Planen, individuelle Fototassen, persönliche Aufkleber und vieles mehr einsetzen. Allen Produkten gemeinsam sind die professionelle Herstellung, hochwertiges Material und günstige Preise. Die Bedienung ist sehr einfach, sodass man die achtung-poster Gutscheine bedenkenlos an Nutzer verschenken kann, die technisch nicht versiert sind. Die Fotos werden einfach hochgeladen, das Produkt, Ausführung und Größe gewählt und schon kann es losgehen. Der Shop hat in Sachen Kundenservice an alles gedacht. Es werden hochwertige Produkte angeboten mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Einfache Bedienung und übersichtliche Menüs sorgen für angenehmes Shopping. Dazu wird sicheres Bezahlen via Saferpay angeboten mit den Bezahlmöglichkeiten über Paypal, Mastercard, Visa, Sofortüberweisung, Bankeinzug und Banküberweisung. Die Produkte werden sorgfältig verpackt und der Versand erfolgt innerhalb weniger Tage. achtung-poster Gutscheine bieten also ein Gesamtpaket aus außergewöhnlichen und hochwertigen Produkten bei einem shop, der einem vorbildlichen Kundenservice liefert. Für Fotografierbegeisterte ist zudem ein blog mit nützlichen Tipps eingerichtet.
Kopie & Druck digital Abt. achtung-poster.de
Andre Remus
Rathausmarkt 181
41747 Viersen
Deutschland
E-Mail: pr@achtung-poster.de
Homepage: http://www.achtung-poster.de
Telefon: 02162/918 58 77 Kopie & Druck digital Abt. achtung-poster.de Remus,Andre Rathausmarkt 181 41747 Viersen http://www.achtung-poster.depr[at]achtung-poster.de
Individuelle Weihnachtsgeschenke mit Rabatt kaufenWeihnachts-Rabatte bei achtung-poster.de.
Insbesondere in den letzten zwei Wochen vor Weihnachten sind die Ladenlokale überfüllt. Denn viele Verbraucher und Verbraucherinnen erwerben Weihnachtsgeschenke für Kollegen, Freunde, Familie und Nachbarn erst kurzfristig. Die eigentlich besinnlichste Zeit des Jahres wird so schnell zur stressigsten Zeit im Jahr - denn ein Durchkommen an ...
Insbesondere in den letzten zwei Wochen vor Weihnachten sind die Ladenlokale überfüllt. Denn viele Verbraucher und Verbraucherinnen erwerben Weihnachtsgeschenke für Kollegen, Freunde, Familie und Nachbarn erst kurzfristig. Die eigentlich besinnlichste Zeit des Jahres wird so schnell zur stressigsten Zeit im Jahr - denn ein Durchkommen ist kaum noch möglich und auch die Auswahl an individuellen Geschenken wird immer kleiner. Xmas-Rabatte bei achtung-poster.de bis zum 11.12.2011 > 20% Rabatt* bis zum 18.12.2011 > 15% Rabatt* bis zum 25.12.2011 > 10% Rabatt* Wer sich diesen Vorweihnachtstress ersparen möchte, kann Abhilfe schaffen, indem er schon Anfang Dezember mit der Suche nach passenden Weihnachtsgeschenken beginnt. Denn in der Regel stellen die meisten Menschen hohe Ansprüche an die Präsente zum Fest der Liebe: Sie sollten günstig, aber ganz individuell und auf die jeweilige Person abgestimmt sein. Parfüm, Gutscheine, Kleidung und CDs werden früher oder später Standard und langweilen viele Verbraucher und Verbraucherinnen. Der Online-Shop auf http://www.achtung-poster.de bietet hier zahlreiche Alternativen für außergewöhnliche Geschenke nach Maß. Das Sortiment des Online-Shops achtung-poster.de beinhaltet Fotogeschenke aller Art. Nicht nur die bekannten Tassen können hier mit einzigartigen Motiven bedruckt werden. Auch Poster in zahlreichen Formaten sowie Fotoleinwände ( http://www.achtung-poster.de/leinwand) werden als individuelles Weihnachtsgeschenk oder als Deko-Element für die eigene Wohnung angeboten. Poster oder Fotoleinwände ermöglichen es Interessierten, ihre ganz eigenen Akzente zu setzen oder Beschenkte durch private Motive an schöne, witzige oder spannende Momente des Lebens zu erinnern. Poster und Fotoleinwände sind daher Weihnachtsgeschenke mit Mehrwert und bieten sich sowohl für Männer als auch für Frauen an. In der Vorweihnachtszeit hält der Shop für Foto-Artikel spezielle Sonderangebote bereit. Diese sind zeitlich begrenzt und auf die Bedürfnisse zur Weihnachtszeit abgestimmt. Neben Postern und Fotoleinwänden können Suchende hier auch Acrylglas mit einzigartigen Motiven bedrucken lassen. Die bedruckte Schallplatte ist ebenfalls ein Highlight des Shops für Foto-Artikel. Wer seine eigene Wohnung aufwerten möchte, kann dies mit der individuell bedruckten Fototapete ( http://www.achtung-poster.de/produkte-2/foto-tapete) umsetzen. Nutzer und Nutzerinnen benötigen neben einem Internetanschluss lediglich ein passendes Motiv in ausreichend großer Auflösung (Informationen dazu finden sich auf den Unterseiten des Online-Shops). Das Bild wird hochgeladen und an die Artikel angepasst. Der Druck wird dann seitens der Online-Shops vorgenommen. Der Versand der Artikel erfolgt meist binnen weniger Werktage bis in die eigenen vier Wände oder an eine alternative Anschrift. Zusätzlich zu dem Vertrieb von Foto-Artikeln aller Art bietet achtung-poster.de auch vielfältige Informationen rund um das Erstellen und Bearbeiten ansprechender Fotos an. Der Foto-Blog rundet das Angebot des Unternehmens mit Sitz in Viersen ab und versorgt Verbraucher und Verbraucherinnen, die gerne Fotos machen, mit hilfreichen Informationen rund um Bildbearbeitung und Fotozubehör. *Versand exklusive / Acrylglas und AcrylFineArt sind von der Rabatt-Aktion ausgenommen.
Kopie & Druck digital Abt. achtung-poster.de
Andre Remus
Rathausmarkt 181
41747 Viersen
Deutschland
E-Mail: pr@achtung-poster.de
Homepage: http://www.achtung-poster.de
Telefon: 02162/32316 Kopie & Druck digital Abt. achtung-poster.de Remus,Andre Rathausmarkt 181 41747 Viersen http://www.achtung-poster.depr[at]achtung-poster.de
Die aktuelle Rechtslage im Zusammenhang mit der Verpflichtung des Mieters oder Vermieters, Schönheitsreparaturen in den Mieträumen durchzuführen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren.
Diese Zeiten sind vorbei. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes sind ca. 70 Prozent aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss renovieren und das sogar schon im bestehenden werden die wichtigsten ...
Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren.
Diese Zeiten sind vorbei. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes sind ca. 70 Prozent aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss renovieren und das sogar schon im bestehenden Mietverhältnis.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen beantwortet.
1. Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind nur die Instandsetzungsarbeiten, die ihre Ursache in der Abnutzung der Wohnung durch normalen Mietwohngebrauch haben. Soweit der Mieter den Wohngegenstand beschädigt hat, z.B. durch Brandlöcher im Teppich, Malereien von Kindern auf der Tapete, müssen diese Schäden möglicherweise vom Mieter im Rahmen des Schadensersatzanspruchs des Vermieters beseitigt werden. Ob der Mieter hierzu verpflichtet ist, wird hier nicht erläutert.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören folgende Arbeiten:
• Anstreichen der Wände, Decken, Innentüren, Fenster (mit Ausnahme der Außenfront), Innenseite der Außentüren, Heizkörpern und Heizungsrohren
Nicht dazu gehören:
• Arbeiten am Fußboden (Parkett schleifen und/oder versiegeln, Teppichböden erneuern)
• Fliesenfugen aufhellen,
• Bohrlöcher in Fliesen oder Kacheln verschließen oder
• Dübellöcher verschließen.
2. Wer ist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen verpflichtet?
Nach der Gesetzeslage ist die Durchführung von Schönheitsreparaturen grundsätzlich Sache des Vermieters. Der Vermieter kann diese Verpflichtung durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Mieter übertragen. Solche Übertragungsklauseln finden sich in nahezu sämtlichen Mietverträgen. Das Problem in neuerer Zeit: Der Bundesgerichtshof hat die Mehrzahl dieser Klauseln für unwirksam erklärt. Die Folge ist, dass der Vermieter die Schönheitsreparaturen - wie vom Gesetz vorgesehen - tragen muss.
Von vielen noch unbeachtet: Der Vermieter muss die Schönheitsreparaturen auch im bestehenden Mietverhältnis durchführen, d.h. der Mieter kann nach Ablauf der regelmäßigen Durchführungsfristen (Bad und Küche drei Jahre, Wohnräume fünf Jahre, Nebenräume wie Kammer o.ä. sieben Jahre) die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Vermieter verlangen.
3. Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Klausel dazu verpflichtet.
Soweit die Klauseln starre Fristen vorsehen, sind sie unwirksam. Starre Fristen sind solche Fristen, die eine Renovierung nach Ablauf einer bestimmten Frist vorschreiben. Solche Fristen erkennt man an den Wörtern „mindestens“, „spätestens“, „in jedem Fall“ o.ä. Zulässig sind in der Regel Fristenpläne, in denen Formulierungen zum Zeitablauf wie z.B. „im allgemeinen“ oder „üblicherweise“ vereinbart sind.
Fachanwaltstipp Mieter: Vor der Durchführung von Schönheitsreparaturen sollten Sie prüfen, ob die Verpflichtung überhaupt besteht. Haben Sie die Schönheitsreparaturen erst durchgeführt, müssen Sie diese fachgerecht durchführen. Wenn Sie Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht erledigen und der Vermieter Sie dann auf Verbesserungen in Anspruch nimmt, können Sie sich nicht mehr darauf berufen, dass Sie ursprünglich gar nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet waren.
Fachanwaltstipp Mieter 2: Ärger mit dem Vermieter im laufenden Mietverhältnis? Prüfen Sie doch mal, ob der Vermieter nicht renovieren muss. Ein Hinweis auf eine derartige Verpflichtung könnte die Einigungsbereitschaft des Vermieters fördern.
Fachanwaltstipp Vermieter: Die einfache Klausel: „ Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.“ ohne irgendwelche Zusätze zur Häufigkeit, Art und Weise, Fälligkeit o.ä. überträgt die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter. Alle Zusätze sind in Anbetracht der derzeit noch nicht vollständig klaren Rechtslage riskant.
3. Darf der Vermieter im Mietvertrag vorschreiben wie die Schönheitsreparaturen durchzuführen sind?
Klauseln, die die Art und Weise der Vornahme der Schönheitsreparaturen festlegen, sind regelmäßig unwirksam.
Schreibt die Klausel beispielsweise vor, dass Sie die Wohnung mit Raufasertapete tapezieren oder in einer bestimmten Farbe streichen müssen, ist die Klausel ebenfalls unwirksam, mit der Folge, dass Sie in der Regel dann überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen, vielmehr der Vermieter die Schönheitsreparaturen bereits im laufenden Mietverhältnis für Sie erledigen muss.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Eine Klausel, die die Farbwahl einschränkt, z.B. dadurch, dass das „Weißen der Decken und Wände“ gefordert wird, ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt.
Nach neuerem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Schönheitsreparaturklausel auch dann unwirksam, wenn sie den Mieter dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen“ (BGH, Urteil vom 9.6.2010, Az. VIII ZR 294/09). Dadurch wird dem Mieter die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung genommen. Die Klausel benachteiligt den Mieter genauso unangemessen, wie die Verpflichtung, einen Fachhandwerker mit der Durchführung zu beauftragen, so der BGH.
4. Was ist eine Quotenabgeltungsklausel? Ist eine solche Klausel wirksam?
Quotenabgeltungsklauseln sind Vereinbarungen, die auf einen bestimmten Grad der Abnutzung der Wohnung abstellen und die Renovierungspflichten bzw. die Zahlung eines prozentualen Geldbetrags davon abhängig machen. Sie sind unwirksam. Solche Klauseln führen dann zur Unwirksamkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturverpflichtung auf den Mieter insgesamt, wenn sie von den übrigen Klauseln nicht klar zu trennen sind.
Fachanwaltstipp Mieter: Zahlen Sie nie auf eine Quotenabgeltungsklausel. Eine solche Klausel ist wirksam durch den Vermieter kaum zu formulieren.
Fachanwaltstipp Vermieter: Nehmen Sie keine Quotenabgeltungsklausel in den Mietvertrag auf.
5. Gibt es weitere Fälle, in denen Schönheitsreparaturen nicht geschuldet werden?
Selbst bei einer wirksam vereinbarten Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter werden in folgenden Fällen durch den Mieter keine Schönheitsreparaturen geschuldet:
• Der Nachmieter ist bereits eingezogen und hat die Wohnung auf eigene Kosten renoviert.
• Das Mietverhältnis ist durch eine berechtigte fristlose Kündigung des Mieters beendet worden.
• Es liegen erhebliche Mängel in der Wohnung vor (Wasserschäden an der Decke durch den Mieter der darüber liegenden Wohnung, feuchte Wände o.ä.). Hier muss der Vermieter zunächst seinen Instandsetzungspflichten nachkommen.
• Der Vermieter plant einen Umbau bzw. eine Modernisierung der Wohnung.
• Es wurde eine Mietaufhebungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter auf Betreiben des Vermieters getroffen.
6. Wie sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht durchgeführt werden. Das bedeutet, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen zwar selbst durchführen darf (auch wenn er keine fachmännischen Kenntnisse hat), er muss sie aber in der Qualität eines Fachmanns ausführen.
Nicht fachmännisch sind folgende Arbeiten:
• Abstände zwischen den einzelnen Tapetenbahnen bzw. überlappend geklebte Tapetenbahnen
• Fleckige, nicht deckende Anstriche
• Blasen oder Pinselhaare im Lackanstrich.
Ist der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, sollte er diese in allgemein üblichen Farben (helle Farbtöne, unauffällige Tapeten) durchführen. Streicht der Mieter in grellen Tönen (rot, schwarz oder türkis) macht er sich regelmäßig schadensersatzpflichtig.
Rechtsprechung aktuell: Dies bestätigte kürzlich das Landgericht Essen (Urteil vom 17.2.2011 (Az. 10 S 344/10). Der Mieter musste trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel den (mehrfachen) neuanstrich der Wände bezahlen. Er hatte die Wohnung in „ungewöhnlichen Farben“ bemalt, die nicht mit relativ wenig Aufwand nachhaltig überstrichen werden konnten.
7. Darf der Vermieter die Miete erhöhen, weil die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist?
Der Bundesgerichtshof sagt hierzu: Nein!
Fachanwaltstipp Mieter: Wenn der Vermieter Sie unter Druck setzt, eine geänderte (wirksame) Schönheitsreparaturklausel zu unterzeichnen und Ihnen für den Fall der Nichtunterzeichnung eine Mieterhöhung wegen der unwirksamen Schönheitsreparaturklausel androht, lehnen Sie ab!
8. Welche Folgen drohen dem Mieter, wenn er die Schönheitsreparaturen nicht durchführt?
Der Vermieter wird in der Regel den Mieter auffordern, die Schönheitsreparaturen innerhalb angemessener Zeit (mindestens 14 Tage) zu erbringen. Der Vermieter muss genau beschreiben, welche Schönheitsreparaturen er vom Mieter erwartet.
Fachanwaltstipp Mieter: Verweigern Sie niemals ausdrücklich die Durchführung weiterer Arbeiten. Dann ist eine Aufforderung unter Umständen entbehrlich.
Fachanwaltstipp Vermieter: Beschreiben Sie sehr genau, welche Arbeiten Sie vom Mieter verlangen (am besten zwei Kostenvoranschläge einholen). Ungenauigkeiten führen dazu, dass Sie hinsichtlich der pauschal beschriebenen Arbeiten (z.B. „50 qm Wände streichen“) keinen Schadensersatz fordern können.
Der Vermieter kann Ersatz der Kosten verlangen, die für die fälligen Schönheitsreparaturen üblicherweise anfallen würden.
Für den Ersatzanspruch des Vermieters ist es nicht Bedingung, dass die Arbeiten tatsächlich durchgeführt werden. Der Vermieter kann auch selbst renovieren.
9. Zusammenfassender Fachanwaltstipp Mieter:
Ein Mieter, der seine Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht sorgfältig prüft, läuft Gefahr, Geld zu verschenken. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mieter renovieren, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind, und erst dann zum Anwalt gehen, wenn der Vermieter die Art der Durchführung der Renovierung bemängelt. Gerade wenn die Renovierungsarbeiten selbst durchgeführt werden, erfolgt dies selten fachgerecht. Sind die Arbeiten aber erst durchgeführt, kann sich der Mieter nicht mehr darauf berufen, dass er ursprünglich zur Durchführung der Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet war. Er muss dann nachbessern und einen fachgerechten Zustand herstellen.
10. Zusammenfassender Fachanwaltstipp Vermieter:
Es wird noch Jahre dauern, bis man beim Thema Schönheitsreparaturen wieder von einer gefestigten Rechtssprechung reden kann. Bis dahin: Vorsicht! Prüfen Sie Ihre Mietverträge. Die Klausel: „ Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen.“ ohne irgendwelche Zusätze zur Häufigkeit, Art und Weise, Fälligkeit o.ä. überträgt die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen wirksam auf den Mieter. Wer mehr schreibt, riskiert am Ende zum Maler seines eigenen Mieters zu werden.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
09.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Die Rechte des Mieters und Vermieters, wenn die Wohnung in leuchtenden Farben zurückgegeben wird. Muss der Mieter Schadensersatz leisten?
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So er ...
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem?
Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe nicht mehr sichtbar werden kann. Notfalls muss er neue Tapete verlegen.
Sollte die Schönheitsreparaturklausel unwirksam sein, gibt es Gerichte, die dann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters sehen, falls der Mieter nichts unternimmt. So kürzlich das Landgericht Essen in einem Berufungsurteil vom 17.2.2011 (Az. 10 S 344/10). Das Gericht entschied, dass der Mieter trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten des Neuanstrichs zahlen musste, weil die Wohnung einen „ungewöhnlichen Farbzustand“ hatte. Das Urteil ist umstritten. Es ist gut möglich, dass ein anderes Gericht einen ähnlichen Fall anders entscheiden würde.
Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie Ihre Wände bunt streichen wollen, kann Ihnen dies der Vermieter während der Mietzeit nicht verbieten. Sorgen Sie aber besser dafür, dass sich die Farben leicht überstreichen lassen. Es kann sein, dass Sie bei Übergabe der Wohnung einen Maler teuer bezahlen müssen. Hiervon kann Sie unter Umständen selbst eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel nicht retten. Sollten Ihre Farben dagegen leicht zu überstreichen sein, spricht vieles dafür, dass der Vermieter selbst streichen muss – immer vorausgesetzt, die Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam.
Fachanwaltstipp Vermieter: Für den Fall, dass die Schönheitsreparatur unwirksam ist, zeigt das Urteil des Landgerichts Essen, dass dann auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den ehemaligen Mieter gegeben sein kann. Sind die Farben zu aggressiv kann man darin, ähnlich wie bei exzessivem Rauchen eine Beschädigung der Mietsache sehen, die der Mieter beseitigen muss.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
02.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Rechte des Mieters und Vermieters, wenn die Wohnung in leuchtenden Farben zurückgegeben wird
Muss der Mieter Schadensersatz leisten?
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu S ...
Muss der Mieter Schadensersatz leisten?
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem?
Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe nicht mehr sichtbar werden kann. Notfalls muss er neue Tapete verlegen.
Sollte die Schönheitsreparaturklausel unwirksam sein, gibt es Gerichte, die dann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters sehen, falls der Mieter nichts unternimmt. So kürzlich das Landgericht Essen in einem Berufungsurteil vom 17.2.2011 (Az. 10 S 344/10). Das Gericht entschied, dass der Mieter trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten des Neuanstrichs zahlen musste, weil die Wohnung einen „ungewöhnlichen Farbzustand“ hatte. Das Urteil ist umstritten. Es ist gut möglich, dass ein anderes Gericht einen ähnlichen Fall anders entscheiden würde.
Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie Ihre Wände bunt streichen wollen, kann Ihnen dies der Vermieter während der Mietzeit nicht verbieten. Sorgen Sie aber besser dafür, dass sich die Farben leicht überstreichen lassen. Es kann sein, dass Sie bei Übergabe der Wohnung einen Maler teuer bezahlen müssen. Hiervon kann Sie unter Umständen selbst eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel nicht retten. Sollten Ihre Farben dagegen leicht zu überstreichen sein, spricht vieles dafür, dass der Vermieter selbst streichen muss – immer vorausgesetzt, die Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam.
Fachanwaltstipp Vermieter: Für den Fall, dass die Schönheitsreparatur unwirksam ist, zeigt das Urteil des Landgerichts Essen, dass dann auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den ehemaligen Mieter gegeben sein kann.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Ungewöhnliche Farben bei Schönheitsreparaturen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Rechten des Mieters und Vermieters, wenn die Wohnung in leuchtenden Farben zurückgegeben wird. Muss der Mieter Schadensersatz leisten?
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, ...
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Rechten des Mieters und Vermieters, wenn die Wohnung in leuchtenden Farben zurückgegeben wird. Muss der Mieter Schadensersatz leisten?
Manche Mieter mögen‘s bunt. Bei der Wohnungsabnahme stellt der Vermieter geschockt fest, dass der Mieter seinem Lebensgefühl freie Bahn gegeben und alle Wände in grellen oder ganz dunklen Farben gestrichen hat. Das Problem: So bekommt er die Wohnung nicht weitervermietet. Die Wohnung muss daher neu gestrichen werden. Doch von wem?
Zunächst kommt es darauf an, ob die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht. Ist die Schönheitsreparaturklausel, wie bei vielen Mietverträgen jüngeren Datums, wirksam, gibt es keine Frage. Der kreative Mieter muss nolens volens die Wände am Besten in Weiß nachstreichen – und zwar so lange, bis die darunter liegende Farbe nicht mehr sichtbar werden kann. Notfalls muss er neue Tapete verlegen.
Sollte die Schönheitsreparaturklausel unwirksam sein, gibt es Gerichte, die dann einen Schadensersatzanspruch des Vermieters sehen, falls der Mieter nichts unternimmt. So kürzlich das Landgericht Essen in einem Berufungsurteil vom 17.2.2011 (Az. 10 S 344/10). Das Gericht entschied, dass der Mieter trotz unwirksamer Schönheitsreparaturklausel die Kosten des Neuanstrichs zahlen musste, weil die Wohnung einen „ungewöhnlichen Farbzustand“ hatte. Das Urteil ist umstritten. Es ist gut möglich, dass ein anderes Gericht einen ähnlichen Fall anders entscheiden würde.
Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie Ihre Wände bunt streichen wollen, kann Ihnen dies der Vermieter während der Mietzeit nicht verbieten. Sorgen Sie aber besser dafür, dass sich die Farben leicht überstreichen lassen. Es kann sein, dass Sie bei Übergabe der Wohnung einen Maler teuer bezahlen müssen. Hiervon kann Sie unter Umständen selbst eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel nicht retten. Sollten Ihre Farben dagegen leicht zu überstreichen sein, spricht vieles dafür, dass der Vermieter selbst streichen muss – immer vorausgesetzt, die Schönheitsreparaturklausel ist unwirksam.
Fachanwaltstipp Vermieter: Für den Fall, dass die Schönheitsreparatur unwirksam ist, zeigt das Urteil des Landgerichts Essen, dass dann auch ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den ehemaligen Mieter gegeben sein kann. Sind die Farben zu aggressiv kann man darin, ähnlich wie bei exzessivem Rauchen eine Beschädigung der Mietsache sehen, die der Mieter beseitigen muss.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
|
|