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MAV Vermögensverwaltung: Stöhr mit 2,40 € Eigenkapital und Steuerrisiko Die Stöhr AG hat ihren Geschäftsbericht 2011 vorgelegt
Die in Auflösung befindliche Stöhr AG meldet zum Jahresende ein Eigenkapital von 14,9 Mio €; das entspricht 2,33 € pro Aktie. Hinzu kommt ein Anfang 2012 erzielter Gewinn aus der Veräußerung der portugiesischen Tochter von gut 0,5 Mio oder 0,08 € pro Aktie. Unsicherheit bringt das Ergebnis einer steuerlichen Betriebsprüfung. Stöhr daraus ...
Die in Auflösung befindliche Stöhr AG meldet zum Jahresende ein Eigenkapital von 14,9 Mio €; das entspricht 2,33 € pro Aktie. Hinzu kommt ein Anfang 2012 erzielter Gewinn aus der Veräußerung der portugiesischen Tochter von gut 0,5 Mio oder 0,08 € pro Aktie. Unsicherheit bringt das Ergebnis einer steuerlichen Betriebsprüfung. Stöhr rechnet daraus mit einem Steuerbescheid über 6 Mio €. Die Verwaltung hält die Forderung für völlig unbegründet und hat deswegen keine Rückstellung dafür gebildet. Sie will sich mit Einspruch und Klage zur Wehr setzen. Ansonsten ist bis auf ein Gebäude in Mönchengladbach praktisch das gesamte Stöhr-Vermögen verkauft worden. Die von der letzten Hauptversammlung beschlossene Sonderprüfung wegen des Verkaufs einer Beteiligung an ein Unternehmen des Mutterkonzerns ist noch nicht beendet. Hier hatten Minderheitsaktionäre bemängelt, der Kaufpreis sei niedriger als der tatsächliche Wert ausgefallen. Im Erfolgsfalle könnte es hier noch eine Nachbesserung für Stöhr geben, deren Höhe allerdings noch nicht beziffert werden kann.
Ralf Bake
Hinweis: Von der MAV beratene Fonds halten Aktien der Stöhr AG. Die vorstehende Mitteilung ist weder eine Empfehlung, Stöhr-Aktien zu kaufen noch sie zu verkaufen. Sie dient lediglich der Information interessierter Anleger.
MAV Vermögensverwaltung GmbH Bake,Ralf Badener Str. 43 68239 Mannheim www.mav invest.de ralf.bake[at]mavinvest.de
Zeitdruck - wie sich bei der Frist für die Steuererklärung Zeit gewinnen lässt
Die Erstellung der Steuererklärung gehört für viele Steuerpflichtige zu den lästigen Verpflichtungen, da sie mit Stress und Arbeit verbunden ist. Noch dazu rückt jedes Jahr aufs Neue die Abgabefrist näher und der Druck wächst. Nicht wenige geraten in die Situation den Termin nicht einhalten zu können und müssen dann eine Lösung für das zu ...
Die Erstellung der Steuererklärung gehört für viele Steuerpflichtige zu den lästigen Verpflichtungen, da sie mit Stress und Arbeit verbunden ist. Noch dazu rückt jedes Jahr aufs Neue die Abgabefrist näher und der Druck wächst. Nicht wenige geraten in die Situation den Termin nicht einhalten zu können und müssen dann eine Lösung für das Problem finden. Über zwei Möglichkeiten, die sich hier anbieten, informiert die Steuerkanzlei Ulrich aus München.
Fristverlängerung oder Beauftragung eines Steuerberaters als Lösung
Wird die Zeit für die Erstellung der Steuererklärung knapp, besitzt man zwei Möglichkeiten, sich Zeit zu verschaffen. Zum einen ist es möglich, noch vor dem Abgabetermin beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu erwirken. Dies kann ganz formlos per Brief oder Fax geschehen. Als Begründung für das verspätete Einreichen wird Krankheit oder Urlaub akzeptiert. Zum anderen ist die Beauftragung eines Steuerberaters möglich. Dieser bietet den Vorteil, dass er nicht an den Abgabetermin am 31. Mai gebunden ist. Er kann die Steuererklärung noch bis zum 31. Dezember einreichen. Aber nicht nur aufgrund des damit verbundenen Zeitaufschubes sollte man seine Steuererklärung in die Hände eines Steuerberater geben. Er stellt eine nach gesetzlichen Vorgaben korrekt erstellte Steuererklärung sicher und kann gleichzeitig zu einer optimalen Steuerersparnis beitragen. Aus Unkenntnis werden legale Möglichkeiten der Steuergestaltung andernfalls nicht genutzt und Sparpotenziale werden nicht oder nur kaum ausgeschöpft. Mit einer guten Steuerberatung passiert dies nicht. Zudem ist sie in der Lage einen Steuerbescheid auf Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte durchzuführen.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
81379 München
Tel.: 089/41134860
Fax: 089/41134829
E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Steuerkanzlei Maria Ulrich Ulrich,Maria Aidenbachstraße 108 81379 München http://www.steuerkanzlei-maria-ulrich.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Inanspruchnahme eines Steuerberaters zahlt sich aus
Die Zeit, um sich mit dem komplexen Steuerwesen auseinanderzusetzen, fehlt den meisten. Und selbst wenn diese vorhanden ist, über das notwendige Know-how, um eine effiziente Steuergestaltung vorzunehmen, verfügen nur die wenigsten. Nur ein Steuerberater besitzt das nötige Fachwissen, kann individuell beraten und so optimale Erfolge erzielen. Der ...
Die Zeit, um sich mit dem komplexen Steuerwesen auseinanderzusetzen, fehlt den meisten. Und selbst wenn diese vorhanden ist, über das notwendige Know-how, um eine effiziente Steuergestaltung vorzunehmen, verfügen nur die wenigsten. Nur ein Steuerberater besitzt das nötige Fachwissen, kann individuell beraten und so optimale Erfolge erzielen. Der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg informiert über einige Vorteile bei einer Inanspruchnahme einer professionellen Steuerberatung.
Mit einem Steuerberater in voller Höhe von allen steuerlichen Vorteilen profitieren
Die Regeln des Steuerrechts sind komplex und ihre Beherrschung erfordert eine fundierte Ausbildung. Die steuerliche Rechtsprechung und Gesetzgebung ändert sich beinahe tagtäglich und erfordert so flexibles Denken und Arbeiten. Das ist nicht nur für Privatpersonen kaum umsetzbar. Daher ist ein Experte, der sich in sämtlichen steuerrechtlichen Belangen bestens auskennt und immer auf dem Stand der neuesten Entwicklungen und Gesetzesänderungen ist, unabdingbar. Durch seine Fachkenntnisse ist dieser in der Lage zum Vorteil seinen Mandanten tätig zu werden und die steuerlichen Vorteile in voller Höhe zu erwirken. Zudem sorgt ein Steuerberater dafür, dass sämtliche Steuerrichtlinien eingehalten werden, denn falls nicht drohen empfindliche Strafen.
Individuelle Beratung
Damit eine möglichst optimale Steuergestaltung erfolgen kann, sind die Dienste eines Steuerberaters unerlässlich, denn diese stellen den wirtschaftlichen Erfolg eines Mandanten in den Mittelpunkt und versuchen diesen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durchzusetzen. Im Gegensatz zu einer Steuersoftware erfolgt eine persönliche Steuerberatung individuell und kann so optimal angepasst an die speziellen Bedürfnisse erfolgen.
Steuerberater hilft bei falschem Steuerbescheid
Ist die Steuerrückzahlung nicht so hoch ausgefallen wie erwartet oder man muss sogar nachzahlen? Dann hat das Finanzamt möglicherweise einen falschen Bescheid raus geschickt. Dann ist es empfehlenswert, den Bescheid anzufechten, denn wer das unterlässt, verschenkt möglicherweise bares Geld. Einen falschen Steuerbescheid muss das Finanzamt ändern und korrigieren. Mithilfe eines Steuerberaters wird der Steuerbescheid anhand der Steuererklärung überprüft. Er kann dann gegen die ungerechtfertigten Forderungen des Finanzamtes Einspruch erheben.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Günter Zielinski - Steuerberater Zielinski,Günter Rolfinckstraße 37 22391 Hamburg http://www.steuerberater-zielinski.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Steuererklärung im Internet: Am besten mit WISO!WISO Internet-Sparbuch ist Testsieger bei ComputerBild
(ddp direct)Das WISO InternetSparbuch (www.internet-sparbuch.de) ist Testsieger bei ComputerBild. Im Vergleich der Onlineportale für die Steuererklärung setzte sich die Online-Variante der bekannten Software WISO Steuer-Sparbuch gegen die Konkurrenz durch.<br /> <br />Die Fachzeitschrift ComputerBild hat in der aktuellen Ausgabe / ...
(ddp direct)Das WISO InternetSparbuch ( www.internet-sparbuch.de) ist Testsieger bei ComputerBild. Im Vergleich der Onlineportale für die Steuererklärung setzte sich die Online-Variante der bekannten Software WISO Steuer-Sparbuch gegen die Konkurrenz durch. Die Fachzeitschrift ComputerBild hat in der aktuellen Ausgabe 6/2012 verschiedene Online-Anwendungen für die Steuererklärung getestet. Klarer Testsieger ist das WISO InternetSparbuch von Buhl Data. Die Online-Ausgabe des WISO Steuer-Sparbuchs erhielt als einzige Anwendung das Testergebnis "gut", denn WISO lieferte die beste Steuerberechnung im Test. Dabei rechnete das WISO InternetSparbuch sogar genauer als "ElsterFormular", die offizielle Software der Finanzverwaltung, die bei zwei der fünf Musterfälle ein falsches Ergebnis lieferte. Beim WISO InternetSparbuch lobten die Experten vor allem den großen Funktionsumfang und die "hohe Genauigkeit bei der Steuerberechnung". Positiv bewertet wurde auch die Möglichkeit, den Steuerbescheid online abzuholen und mit der Programmberechnung zu vergleichen. Diese Funktion bietet keine der anderen Online-Anwendungen im Test. Die Vorteile der Online-Steuererklärung mit dem WISO InternetSparbuch liegen auf der Hand: Im Gegensatz zur normalen Software ist bei der Online-Anwendung kein Download und keine Installation auf dem lokalen Rechner notwendig. Auch um Updates muss sich der Nutzer nicht kümmern, denn das Online-Angebot ist immer aktuell. Da zur Nutzung nur ein aktueller Internet-Browser benötigt wird, eignet sich das WISO InternetSparbuch auch für die Nutzer alternativer Betriebssysteme wie z.B. Linux, für die keine native Steuer-Software verfügbar ist. Das WISO InternetSparbuch gibt's unter www.internet-sparbuch.de für alle, die schnell und bequem ihre Steuererklärung 2011 am PC erledigen wollen. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/steuererklaerung-im-internet-am-besten-mit-wiso-75197
Buhl Data Service GmbH
Thomas Matena
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Steuern sparen mit PC und Mac mit der WISO Sieger-SoftwareNeue WISO Steuersoftware 2012 verfügbar
(ddp direct)Ab sofort können alle Steuer-Sparer bei ihrer Steuererklärung 2011 auf die Kompetenz und Qualität der WISO Steuer-Software vertrauen. Der Marktführer WISO Steuer-Sparbuch und aktuelle Testsieger von Stiftung Warentest (3/2011, im Test: WISO Steuer-Sparbuch 2011) erscheint in diesem Jahr erstmals für den Mac. Auch 20 ...
(ddp direct)Ab sofort können alle Steuer-Sparer bei ihrer Steuererklärung 2011 auf die Kompetenz und Qualität der WISO Steuer-Software vertrauen. Der Marktführer WISO Steuer-Sparbuch und aktuelle Testsieger von Stiftung Warentest (3/2011, im Test: WISO Steuer-Sparbuch 2011) erscheint in diesem Jahr erstmals für den Mac. Auch Windows-Nutzer können mit der neuen Software dank vieler Verbesserungen wieder ordentlich Steuern sparen. * Seit 20 Jahren gibt es das WISO Steuer-Sparbuch bereits für Windows. Mit WISO steuer:Mac 2012 erledigen jetzt auch Mac-Anwender die Steuererklärung einfach und bequem am Rechner. Und sparen dabei mit den Tipps der beliebten Software ordentlich Steuern. * Die WISO-Software bietet dem Laien viele Vorteile: von den passenden Spartipps über die exakte Berechnung der Erstattung bis hin zum individuellen Musterschreiben ans Finanzamt. Die richtige Lösung auch für Einsteiger, die ihre Steuererklärung bisher noch nicht selbst erledigt haben. * Deutschlands beliebteste Steuersoftware WISO Steuer-Sparbuch präsentiert sich in der Version 2012 deutlich überarbeitet. Die Bedienung wurde weiter vereinfacht; Steuer-Neulinge finden sich noch besser zurecht. Hilfe, Tipps und Erläuterungen bieten die über 120 kurzen Videoclips zu allen Steuerthemen, die vollständig neu aufgezeichnet wurden. Selbstverständlich sind sämtliche Formulare und Anlagen für die Einkommensteuererklärung 2011 enthalten. * Wenn es um die korrekte Berechnung der Steuer-Erstattung geht, macht der WISO-Software niemand etwas vor. Mit der Bestnote sehr gut (1,0) wurde die Steuerberechnung der Musterfälle von Stiftung Warentest bewertet (Finanztest 3/2011, im Test: WISO Steuer-Sparbuch 2011). Ergebnis. Ein verdienter Testsieg für die WISO Software. * Mit der WISO Steuer-Software bietet Buhl hervorragende Qualität zum fairen Preis. Die Testsieger-Software von WISO ist ab sofort im Fach- und Buchhandel erhältlich. Das WISO Steuer-Sparbuch für Windows (ab XP) gibt es schon ab 29,99 Euro. Und für Mac OS X (Snow Leopard und Lion) empfiehlt sich WISO steuer:Mac 2012 schon ab 39,99 Euro. Shortlink zu diesem Social Media Release: http://shortpr.com/knp77x /> Permanentlink zu diesem Social Media Release: http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/steuern-sparen-mit-pc-und-mac-mit-der-wiso-sieger-software-77489 /> === WISO steuer:Mac 2012 (Bild) ===
Shortlink: http://shortpr.com/v2ws8p /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/wiso-steuer-mac-2012 />
=== WISO Steuer-Sparbuch 2012 (Bild) ===
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=== Steuertipps zum Jahresende 2011 vom WISO Steuer-Sparbuch (Audio) ===
Steuertipps zum Jahresende 2011
Kurz vor dem Jahreswechsel 2012 sollten alle Steuerzahler prüfen, was sie noch tun können, um im Jahr 2011 Steuern zu sparen. Denn noch ist Zeit dafür. Wer 2011 noch richtig handelt, kann schon bald sehr viel Geld sparen, weiß Steuerexperte Peter Schmitz vom WISO Steuer-Sparbuch.
Weitere wertvolle Tipps gibts im Internet unter www.steuernsparen.de. Shortlink: http://shortpr.com/t29hoj /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/audio/steuertipps-zum-jahresende-2011-vom-wiso-steuer-sparbuch />
=== So spart man Steuern mit der WISO Steuer-Software (Video) ===
Tipps und Hinweise zur Steuererklärung 2011: - Veranlagungsarten - Tipps und Hinweise - Gestaltungsmöglichkeiten - Steuerbescheid.
Mit den leicht verständlichen Erklär-Videos von Buhl und WISO wird die Steuererklärung auch für den Laien eine einfache Aufgabe, die viel Geld bringt.
Shortlink: http://shortpr.com/upeni2 /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/video/so-spart-man-steuern-mit-der-wiso-steuer-software />
Die Buhl-Gruppe mit Sitz in Neunkirchen ist mit den Marken "WISO Software" und "t@x" sowie den zugehörigen Online-Diensten der größte deutsche Anbieter von Consumer-Software für die Steuererklärung. Der Markt- und Qualitätsführer in diesem Segment bietet mit dem Portal www.steuernsparen.de eine der meistgenutzten Steuer-Webseiten für den Verbraucher in Deutschland. Neben Software für die Steuererklärung bietet das Unternehmen Lösungen für die private Finanzverwaltung, für Vermieter & Hausverwalter und weitere Business-Lösungen für Gründer, Selbstständige & Freiberufler sowie für kleine und mittlere Unternehmen.
Buhl Data Service GmbH
Thomas Matena
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Immobilienbewertung vom ExpertenGutachten und Immobilienbewertung
Für die sachverständige Bewertung einer Immobilie gibt es viele Gründe: Sie wollen ein Haus kaufen oder verkaufen, Sie sehen sich mit Scheidungs- oder Erbschaftsstreitigkeiten konfrontiert, Sie hadern mit dem Steuerbescheid usw. Gutachten und Wertermittlungen bieten Ihnen Klarheit über den marktgerechten Vermögenswert. <br ...
Für die sachverständige Bewertung einer Immobilie gibt es viele Gründe: Sie wollen ein Haus kaufen oder verkaufen, Sie sehen sich mit Scheidungs- oder Erbschaftsstreitigkeiten konfrontiert, Sie hadern mit dem Steuerbescheid usw. Gutachten und Wertermittlungen bieten Ihnen Klarheit über den marktgerechten Vermögenswert. Sie brauchen einen Sachverständigen! Über 15 Jahre ist Herr Stephan Graf bereits in der Immobilienbewertung ( http://www.immobilienbewertung-graf.de/) tätig. Mit weit mehr als 2300 bewerteten Objekten verfügt Herr Graf im Grundstück bewerten Köln ( http://www.immobilienbewertung-graf.de/) über ausgezeichnete Marktkenntnisse im Großraum Köln/Bonn, Grundstück bewerten Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Rhein-Sieg-Kreis, Rhein-Erft-Kreis und Kreis Euskirchen. Seine Erfahrung und Kompetenz in der Wertermittlung führen zu marktgerechten und rechtssicheren Gutachten. Seine Zuverlässigkeit, der freundliche und persönliche Kontakt haben schon viele Kunden überzeugt. Das Sachverständigenbüro "Immobilienbewertung GRAF" berät bei Kauf und Verkauf von Immobilien, prüft Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheide, erstellt Gutachten über den Wert von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Wohn- und Gewerbeimmobilien, auch unter Berücksichtigung von Altenteilsregelungen, Nießbrauch- und Wohnungsrechten, und Dienstbarkeiten wie z.B. Geldrenten (Mietwert/Verkehrswert/Marktwert), berät Sie zur Energiesparverordnung Um immer am Puls der Zeit zu sein, ist stetige Weiterbildung an speziellen Seminaren für den Sachverständigen Stephan Graf selbstverständlich. Neben der fachlichen Qualifikation überzeugt auch der individuelle und persönliche Kontakt. Der Kundenkreis besteht aus Privatpersonen, Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren und Amtsgerichten. Durch einen geprüften Sachverständigen erhalten Kunden Klarheit über den Wert Ihrer Immobilie. Umfassende Einblicke in den Bereich der Immobilienbewertung bietet die Internetseite www.immobilienbewertung-graf.de ( http://www.immobilienbewertung-graf.de). Angaben zum Unternehmen: Immobilienbewertung Graf Stephan Graf-Sachverständiger für Immobilienbewertung Rösrather Straße 686 51107 Köln Telefon: 0221-778 9997 10 Telefax: 0221-778 9997 19 E-Mail: info@immobilienbewertung-graf.de Internet: www.immobilienbewertung-graf.de ( http://www.immobilienbewertung-graf.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/homepage-optimieren.php ( http://www.diewebag.de/homepage-optimieren.php)
Immobilienbewertung Graf
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Die amtliche Besteuerungsschätzung
Im Regelfall beruhen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung auf verlässlichen Angaben der Steuerpflichtigen. Sind diese allerdings nicht verfügbar, hat die Finanzverwaltung nach § 162 Abs. 1 AO die Pflicht, ihrer Arbeit auf Grundlage einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nachzukommen. Wie es zu dieser, für Steuerzahler selten günstigen, ...
Im Regelfall beruhen die Steuerbescheide der Finanzverwaltung auf verlässlichen Angaben der Steuerpflichtigen. Sind diese allerdings nicht verfügbar, hat die Finanzverwaltung nach § 162 Abs. 1 AO die Pflicht, ihrer Arbeit auf Grundlage einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nachzukommen. Wie es zu dieser, für Steuerzahler selten günstigen, Schätzung kommt, schildert das Steuerbüro Teubert aus Büdelsdorf.
Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wird häufig durchgeführt, weil Steuerzahler ihrer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachkommen. Um einen Steuerbescheid erlassen zu können, schätzt die Finanzverwaltung nun alle steuerlich relevanten Faktoren. Entspricht diese Schätzung nicht den realen Gegebenheiten, ist der resultierende Steuerbescheid natürlich falsch. Hiergegen kann der Steuerzahler nur mittels eines fristgerechten Einspruchs vorgehen, der durch eine fehlerfreie Steuererklärung samt Nachweisen begründet wird. Kommt es auch hierbei zu Versäumnissen, bleibt es nach der Rechtsprechung beim fehlerbehafteten Steuerbescheid.
Im Zusammenhang mit der unternehmerischen Besteuerung kommt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlage insbesondere dann in Betracht, wenn während einer Betriebsprüfung Defizite in der Kassenbuchführung festgestellt werden. Hierbei geht es darum, eine den Tatsachen entsprechende Besteuerung herbeizuführen, weswegen nur solche Faktoren in die Schätzung einfließen, die Einfluss auf die Besteuerung nehmen.
Die Notwendigkeit, Besteuerungsgrundlagen zu schätzen, ergibt sich grundsätzlich, wenn es darum geht, Steuerhinterziehung zu verfolgen. Hierbei wurden ja gerade die steuerlichen Grundlagen gegenüber der Finanzverwaltung falsch dargestellt, weswegen sie nicht anwendbar sind, um zu einer gesetzeskonformen Besteuerung zu gelangen. Werden während der Verfolgung der Steuerhinterziehung erhebliche Bargeldmengen oder bisher nicht bekannte Bankkonten entdeckt, untersucht die Finanzverwaltung mit einer Geldverkehrsrechnung deren Herkunft. Bei Privatpersonen liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Vermögenszuwachs durch steuerpflichtige Schenkungen und Darlehensverträge.
Steuerhinterziehung wird über einen Zeitraum von zehn Jahren verfolgt. Die hierbei ermittelten Fehlbeträge sind verzinst an die Finanzverwaltung abzuführen, wodurch die wirtschaftliche Existenzgrundlage von Privatpersonen und Unternehmen in Gefahr geraten kann.
Einer ordnungsgemäßen Buchführung und Steuererklärung kommt dementsprechend große Bedeutung zu. Die Steuerexperten des Büdelsdorfer Steuerbüros Teubert stehen in diesem Zusammenhang für umfassende Informationen und eine professionelle Steuerberatung jederzeit zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerberater Hans-Jürgen Teubert
Parkallee 2
24782 Büdelsdorf
Telefon: 04331 / 35 99 0
Telefax: 04331 / 35 99 50
E-Mail: info@teubert-steuerbuero.de
Homepage: www.teubert-steuerberater.de
Steuerberater Hans-Jürgen Teubert Teubert,Hans-Jürgen Parkallee 2 24782 Büdelsdorf http://www.teubert-steuerberater.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Grundlagen von Steuerbescheidsprüfung und Einspruchsverfahren
Deutschlands Steuerrecht ist ausgesprochen unübersichtlich und wird selbst von der Finanzverwaltung oft nicht korrekt angewandt. Dem Steuerpflichtigen bleibt daher häufig nicht anderes über, als seine gerechtfertigten Interessen mittels Steuerbescheidsüberprüfung und Einspruchsverfahren durchzusetzen. Der Hamburger Steuerberater und Günter wie ...
Deutschlands Steuerrecht ist ausgesprochen unübersichtlich und wird selbst von der Finanzverwaltung oft nicht korrekt angewandt. Dem Steuerpflichtigen bleibt daher häufig nicht anderes über, als seine gerechtfertigten Interessen mittels Steuerbescheidsüberprüfung und Einspruchsverfahren durchzusetzen. Der Hamburger Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski schildert, wie hierbei vorgegangen werden sollte.
Mehr als jeder Dritte, von der deutschen Finanzverwaltung erlassene, Steuerbescheid ist fehlerhaft. Die Ursachen hierfür liegen meist in einem der folgenden Umstände:
- Das Steuererklärungsformular oder eine seiner 15 Anlagen wurde vom Steuerpflichtigen fehlerhaft ausgefüllt.
- Die Finanzverwaltung vertritt abweichende Auffassungen zum spezifischen Steuerfall.
- Die Erfassung der Daten war unvollständig oder falsch.
- Die Finanzverwaltung ignoriert aufgrund von Anwendungsvorschriften des Bundesministeriums für Finanzen die aktuelle Rechtsprechung des BFH.
Sobald fehlerhafte Steuerbescheide eingegangen sind, muss innerhalb eines Monats Einspruch erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist erlangt der Steuerbescheid, unabhängig von seiner Richtigkeit, dauerhafte Wirksamkeit und wird nicht mehr verändert.
Zum Einspruch gehört dabei immer eine nachvollziehbare Begründung, aufgrund derer die zuständigen Finanzbeamten in der Lage sind, den Sachverhalt zu bearbeiten. Ohne Einspruchsbegründung erlässt die Finanzverwaltung früher oder später eine Einspruchsentscheidung, mit der dieser als unbegründet abgewiesen wird. Eine Neuprüfung der betroffenen Steuererklärung und des aufgrund ihrer erlassenen Steuerbescheides nehmen die Finanzbehörden, entgegen ihrer aus § 367 Abs. 2 AO hervorgehenden Verpflichtung, in der Regel nicht vor.
Für den Steuerpflichtigen ergibt sich aus der Bearbeitungspraxis der Finanzverwaltung die Notwendigkeit, gegen zweifelhafte Steuerbescheide unverzüglich mit einem begründeten Einspruch in Schriftform vorzugehen. Andernfalls verbauen sie sich den Weg zur Durchsetzung ihrer steuerlichen Interessen.
Die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler findet sich im Dschungel des deutschen Steuerrechtes nicht zurecht. Sie sollten darum die Überprüfung von Steuerbescheiden und insbesondere die Einspruchsführung einem entsprechend konflikterfahrenen Steuerberater anvertrauen.
Erfahrung und Fachkompetenz eines Steuerberaters erlauben es ihm, den Vertretern der Finanzverwaltung gleichberechtigt gegenüberzutreten. Hierdurch hat er nicht nur eine größere Akzeptanz als Gesprächspartner, sondern ist auch in der Lage, seine Vertrautheit mit gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Verfahrensweisen zum Wohl des Steuerzahlers einzusetzen. Gerade in komplexen Sachverhalten kennt sich ein erfahrener Steuerberater sogar oft besser aus als die Beamten und Angestellten der Finanzverwaltung. Dies hilft, außergerichtliche Einigungen zu erzielen, die Zeit sparen und Nerven schonen.
Nach aktuellen Statistiken führen Einsprüche gegenüber der Finanzverwaltung im Durchschnitt zu spürbaren steuerlichen Erleichterungen von 300 bis 600 Euro pro Fall.
Der Hamburger Steuerberater Günter Zielinski setzt seit vielen Jahren, die steuerlichen Interessen seiner Mandanten bei der Finanzverwaltung durch. Für alle Fragen zu diesem Themengebiet steht er daher gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Günter Zielinski - Steuerberater Zielinski,Günter Rolfinckstraße 37 22391 Hamburg http://www.steuerberater-zielinski.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Steuerbescheid 2010: Laufende Verfahren vorteilhaft nutzen
<p> Nicht wenige steuerliche Regelungen werden höchstrichterlich wieder aufgehoben. Steuerzahler profitieren nur, wenn sie den Steuerbescheid vorsorglich anfechten. Wann sich ein Einspruch lohnt und welches Vorgehen ratsam ist.</p><p> Mönchengladbach, 8. Februar 2011 - Viele Steuergesetze sind umstritten und ziehen ...
Nicht wenige steuerliche Regelungen werden höchstrichterlich wieder aufgehoben. Steuerzahler profitieren nur, wenn sie den Steuerbescheid vorsorglich anfechten. Wann sich ein Einspruch lohnt und welches Vorgehen ratsam ist. Mönchengladbach, 8. Februar 2011 - Viele Steuergesetze sind umstritten und ziehen Klagen nach sich. Oft ergeht erst Jahre später ein steuerzahlerfreundliches Urteil. Doch nur wenige Unternehmen oder Privatpersonen können sich über Rückzahlungen der Finanzbehörden freuen. Denn: Der Fiskus korrigiert im Regelfall von sich aus keine Steuerbescheide zugunsten der Steuerzahler. Nur wer rechtzeitig Einspruch einlegt, kann mit Erstattungen rechnen. Unternehmen und Privatpersonen sollten den Steuerbescheid 2010 besonders gründlich prüfen, rät die Kanzlei WWS aus Mönchengladbach. Es laufen viele Musterklagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Bundesfinanzhof (BFH) oder dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Weicht die Veranlagung des Finanzamts von der Steuererklärung ab, sollten Steuerzahler prüfen, ob noch ein relevantes Verfahren anhängig ist – und ihren Bescheid möglicherweise vorsorglich anfechten. „Das kostenfreie Einspruchsverfahren sollte genutzt werden, wenn insoweit keine vorläufige Steuerfestsetzung erfolgt oder der Vorbehalt der Nachprüfung fehlt“, rät Dr. Stephanie Thomas, Steuerberaterin und Rechtsanwältin der WWS. Bis zur Klärung der Rechtsfragen bleibt der Bescheid dann offen. Wird das Musterverfahren gegen den Fiskus entschieden, kann sich der Steuerzahler auf das Urteil berufen und vom Finanzamt Geld zurückbekommen. Ein Einspruch muss fristgerecht, spätestens einen Monat nach Zugang des Bescheids, erfolgen. Die Begründung kann nachgereicht werden, ist aber vorab mit Steuerexperten abzustimmen. Achtung: Der Einspruch selbst hat keine aufschiebende Wirkung und befreit nicht von den Zahlungsverpflichtungen. Nur mit Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“, am besten gleich in einem Schreiben mit dem Einspruch, stellt der Fiskus seine Forderungen zurück. Ein Einspruch hat für viele Steuerzahler eine unerwartete Konsequenz: Die Finanzbehörden sind laut Abgabenordnung verpflichtet, angefochtene Bescheide erneut in vollem Umfang zu prüfen. Dadurch können neue, steuererhöhende Tatsachen berücksichtigt werden, die für den Steuerzahler zu nachteiligen Änderungen (so genannten „Verböserungen“) führen. WWS-Expertin Dr. Stephanie Thomas gibt Entwarnung: „Bei Verböserungen ist die Rücknahme eines Einspruchs möglich, wodurch der ursprüngliche Steuerbescheid wieder wirksam wird.“ Einspruchsführende sollten die Reaktion der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers immer genau im Blick haben. So lassen sich alternative Handlungsoptionen frühzeitig abwägen. Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-mg.de Über WWS: Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an vier Standorten am Niederrhein vertreten. Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS ist eine Unternehmensgruppe bestehend aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH und der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner. Sie ist zudem an der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH in Aachen beteiligt. conovo media GmbH Schneider, Markus Kolumbastraße 5 50667 Köln redaktion[at]conovo.de
Einkommensteuererklärung leicht gemacht: Günstige Hilfe von Experten
Jedes Jahr steht sie wieder an: Die Steuererklärung, die so manchen Arbeitnehmer in die Verzweiflung treibt. Das deutsche Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen - und wer sich nicht fortlaufend mit der komplexen Materie beschäftigt, findet sich im Gesetzesdschungel schnell nicht mehr zurecht. Welche Ausgaben lassen sich als ...
Jedes Jahr steht sie wieder an: Die Steuererklärung, die so manchen Arbeitnehmer in die Verzweiflung treibt. Das deutsche Steuerrecht unterliegt ständigen Veränderungen - und wer sich nicht fortlaufend mit der komplexen Materie beschäftigt, findet sich im Gesetzesdschungel schnell nicht mehr zurecht. Welche Ausgaben lassen sich als Werbungskosten absetzen? Wie wird Wohneigentum steuerlich behandelt - und wie geht man vor, wenn man gegen den erlassenen Steuerbescheid Einspruch erheben möchte? Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. greift Arbeitnehmern bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung sowie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen hilfreich unter die Arme. Mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und Behörden sowie exzellenten Kenntnissen im deutschen Steuerrecht sorgt der Lohnsteuerhilfeverein dafür, dass niemand mehr einen Cent zu viel an Steuern bezahlen muss. Die Unterstützung durch den Aktuell Lohnsteuerhilfeverein lohnt sich: Schnell lassen sich einige hundert Euro jährlich einsparen - und obendrein müssen sich Laien nicht mehr mit der komplizierten und nervenaufreibenden Steuermaterie alleine quälen. Der Lohnsteuerverein erstellt eigenständig die Steuerklärung für seine Mitglieder, reicht diese beim Finanzamt ein und klärt auch eventuelle Rückfragen der Behörde. Darüber hinaus kümmern sich die Experten um die Prüfung des Steuerbescheides, unterstützen ihre Mandanten bei Einsprüchen und vertreten sie vor dem Finanzgericht. Das gesamte Jahr über gewährt der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein eine kompetente steuerliche Beratung in allen auftretenden Fragen. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein steht Arbeitnehmern in ganz Deutschland zur Verfügung: Mehr als 900 bundesweite Beratungsstellen sorgen dafür, dass jeder von der professionellen Unterstützung in Wohnortnähe profitieren kann. Über die Postleitzahl-Suche auf www.aktuell-verein.de lässt sich schnell die nächstgelegene Beratungsstelle finden. Wer nun denkt, die steuerliche Beratung und praktische Hilfe ist kostenintensiv, der irrt: Anders als bei Steuerkanzleien fällt bei einer Mitgliedschaft im Lohnsteuerverein ein aufwandsunabhängiger Mitgliedsbeitrag an, der sozial nach dem Einkommen gestaffelt ist. In der Regel sind die Beiträge von 47.- EUR bis maximal 245.- EUR sowie die Aufnahmegebühr von einmaligen 12.- EUR günstiger als die Gebühren beim Steuerberater. Mitglieder profitieren also doppelt: Sie sparen in der Regel Geld bei der Erstellung ihrer Steuererklärung durch Dritte, und haben gleichzeitig gute Chancen, vom Finanzamt etwas erstattet zu bekommen. Ohne großen Aufwand können die Leistungen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins zeitnah in Anspruch genommen werden: Über die Website des Vereins suchen Interessenten eine Beratungsstelle in Wohnortnähe heraus und vereinbaren dort einen Termin. Nach Abschluss der Mitgliedschaft stehen ihnen alle angebotenen Leistungen zur Verfügung, vorausgesetzt, dass lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt werden. Mitglieder können auch dann beraten werden, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalanlagen vorliegen. Bei diesen so genannten Überschußeinkünften ist die Beratungsbefugnis allerdings beschränkt auf eine Grenze von 13.000.- EUR ( Ledige ) bzw. 26.000.- EUR ( Verheiratete ). Wer sich in diesem Jahr also die Zeit für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sparen und obendrein von einer möglicherweise hohen Steuererstattung profitieren möchte, wendet sich am besten noch heute an den Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. Eine kompetente Beratung auf hohem Niveau und eine sichere Begleitung durch das komplexe deutsche Steuerrecht ist Arbeitnehmern, Beamte, Rentner und Pensionären sicher. Der Aktuelle Lohnsteuerhilfeverein e. V. erstellt ihnen ihre Steuererklärung oder ihren Lohnsteuerjahresausgleich, reicht es beim Finanzamt ein und überprüft anschließend den Bescheid. Mit kompetenter Beratung und einem steuerlichen Rundumservice stehen sie ihnen unterstützend zur Seite. Mittlerweile besteht ein bundesweites Netz an Beratungsstellen, über die Postleitzahl lässt sich das nächstgelegene Büro finden.
Pressekontakt: Ulrich Danner Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V. Im Moos 16 a 84323 Massing Telefon: 08724/910097 EMail: danner@aktuell-verein.de Internet: http://www.aktuell-verein.de
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