|
RESSORTS
108962 Artikel
Android APPS (Neu) Auto und Motorrad Bildung und Weiterbildung Energie und Umwelt Freizeit Gesundheit Immobilien Industrie und Hightech IPad APPS (Neu) IPhone APPS (Neu) IT und Software Karriere und Beruf Kultur Kunst Lifestyle Logistik, Transport und Verkehr Marketing und Vertrieb Marktforschung und Consulting Medien Medien und Telekommunikation Mode Musik, TV, Kino Politik Ratgeber Recht Sport Tourismus, Reise und Freizeit Vereine und Verbände Vermischtes VIP - Künstler Wirtschaft Wissenschaft Wohnen, Bauen, Garten
FeetBurner

Facebook Add
Unique Content
|
|
Smartphone & Co. dürfen vom Chef nun steuerbefreit überlassen werden
Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung gilt dies nun auch für zur Nutzung ...
Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung gilt dies nun auch für zur privaten Nutzung überlassene Computersoftware, Smartphones oder Tablets. Denn diese gehören inzwischen fest zu den notwendigen Mitteln, um im Arbeitsalltag zu kommunizieren. Über die positive Änderung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
Steuerfreiheit bei Kommunikationsgeräten freut die Beschäftigten
Für Arbeitgeber wird es immer komplizierter ihren Arbeitnehmer neben dem Gehalt etwas Gutes zu tun, denn überall hält das Finanzamt die Hand drauf und verlangt eine Besteuerung. Nun gibt es eine positive Nachricht, denn durch die am 8. Mai 2012 verkündete Änderung des Einkommensteuergesetzes, wird eine steuerfreie Überlassung von Smartphones & Co. zulässig. Die private Nutzung von Computersoftware des Arbeitgebers für Arbeitnehmer ist demnach steuerfrei. Genauso können Datenverarbeitungsgeräte wie beispielsweise Smartphones oder Tablets steuerbefreit an die Arbeitnehmer überlassen werden. Die Einführung der Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten wurde mit dem Ziel der Steuervereinfachung begründet. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern. Diese Erweiterung der steuer- und sozialversicherungs- rechtlichen Überlassung gilt für alle Vorgänge nach dem 1. Januar 2000.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Günter Zielinski - Steuerberater Zielinski,Günter Rolfinckstraße 37 22391 Hamburg http://www.steuerberater-zielinski.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Die renommierte Steuerkanzlei Schweinfurt auf gwstb.deDipl.-Kfm. Gerd W. Schüll Steuerberater bietet umfassende Leistungen im Steuerbereich
Auf der Webseite gwstb.de, können sich Interessenten umfassend über die Leistungen und Beratungsmöglichkeiten der Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Gerd W. Schüll Berater Schweinfurt (http://www.gwstb.de/betriebswirtschaftliche-beratung.html) informieren. Das bundesweit tätige Unternehmen hat seinen Sitz in Schweinfurt und arbeitet seit ...
Auf der Webseite gwstb.de, können sich Interessenten umfassend über die Leistungen und Beratungsmöglichkeiten der Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Gerd W. Schüll Berater Schweinfurt ( http://www.gwstb.de/betriebswirtschaftliche-beratung.html) informieren. Das bundesweit tätige Unternehmen hat seinen Sitz in Schweinfurt und arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich und effektiv für seine Mandanten. Die Stärken der Kanzlei des Steuerberater Würzburg ( http://www.gwstb.de/steuerberatung.html) liegen u. a. vor allem auf lösungsorientierten zweidimensionalen, kompetenten Beratungen in den Bereichen Steuerrecht und der Betriebswirtschaft. Dazu gehört grundsätzlich auch die Beratung von Existenzgründern, die Vermögensberatung sowie auch Sanierungsberatung. Somit sind die Mandanten der Steuerkanzlei grundsätzlich in sicheren und kompetenten Händen, wenn es um die Maximierung des Erfolges geht. Denn eine sinnvolle Beratung ist weit mehr als einfach nur Möglichkeiten zu finden, wie ein Unternehmer oder eine Privatperson möglichst viele Steuern sparen kann. Jede Anfrage von Mandanten und Interessenten an die Kanzlei wird nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Hierbei können die Berater auf ein fundiertes Wissen zurückgreifen, welches auf viele Jahre Erfahrung zurückzuführen ist. Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten, finden Interessenten auf der Webseite der Steuerkanzlei, wo zusätzlich auch Hinweise zu Terminen gegeben sind. So ist es beispielsweise möglich, Termine nach Absprache auch außerhalb der Geschäftszeiten in Anspruch zu nehmen. Betreffend der Honorare der Steuerkanzlei erwartet die Mandanten auch im Nachhinein keine böse Überraschung. Das Honorar wird vorab besprochen und festgelegt und gilt damit natürlich auch als verbindlich, sodass man sich auf diese Aussage immer verlassen kann. Zusätzlich Informationen über die Steuerkanzlei, können Interessenten der Webseite gwstb.de entnehmen. Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de ( http://www.diewebag.de)
Steuerberatungskanzlei Gerd W. Schüll
Gerd Schüll
Georg-Schwarz-Str. 7
97424 Schweinfurt
Deutschland
E-Mail: kanzlei@gwstb.de
Homepage: http://www.gwstb.de
Telefon: 09721/50988-0 Steuerberatungskanzlei Gerd W. Schüll Schüll,Gerd Georg-Schwarz-Str. 7 97424 Schweinfurt http://www.gwstb.dekanzlei[at]gwstb.de
GKV-Kontrolle von Zahnarztrechnungen überflüssig.
Gesetzliche Krankenkassen möchten künftig den privaten Teil von Zahnarzt-Rechnungen prüfen. Armin Stecher, Geschäftsführer der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen e.V., verweist jedoch darauf, dass schon jetzt alle Abrechnungen, die Patienten zugestellt werden, korrekt sind. Die neue Gebührenordnung für - ...
Gesetzliche Krankenkassen möchten künftig den privaten Teil von Zahnarzt-Rechnungen prüfen. Armin Stecher, Geschäftsführer der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen e.V., verweist jedoch darauf, dass schon jetzt alle Abrechnungen, die Patienten zugestellt werden, korrekt sind. Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, qualitätszertifizierte Zahnarztpraxen, vor allem aber die fehlende Prüfungsexpertise der gesetzlichen Krankenkassen und deren fehlende rechtliche Legitimation sind für Stecher Gründe, um dem Ansinnen des Krankenkassenverbands eine Absage zu erteilen. Jüngst kündigte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an, künftig einen eigenen Zuzahlungskatalog für zahnärztliche Leistungen erstellen und jenen Teil der Zahnarztrechnung kontrollieren zu wollen, den die Versicherten aus eigener Tasche an den Zahnarzt zahlen müssen. Der Aussage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dass die Versicherten bereits "volle Kostentransparenz" hätten, pflichtet die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen e.V. bei. Geschäftsführer Armin Stecher ist überzeugt: "Bei dem Vorpreschen der GKV handelt es sich um eine PR-Maßnahme, um sich als Schützer der Versicherten zu profilieren und um von eigenen massiven Defiziten abzulenken." Korrekte Abrechnungen Die Ärztliche Unternehmensgruppe, die für bundesweit mehr als 8.500 Ärzte und Zahnärzte tätig ist und zu den größten sowie traditionsreichsten Dienstleistern für Heilberufe in Deutschland zählt, führt gleich mehrere Gründe an, weshalb das GKV-Anliegen unsinnig ist. "Wir können zum einen zumindest für uns sagen, dass die erbrachten Leistungen des jeweiligen Zahnarztes in allen Fällen transparent dargestellt und korrekt abgerechnet werden", erklärt Reiner Lambmann. Zum anderen betont der Geschäftsführer des zahnärztlichen Honorarzentrums büdingendent, dass die Wahrscheinlichkeit von Abrechnungsfehlern auch dadurch minimiert würde, dass es immer mehr Zahnarztpraxen gibt, die ein Qualitätsmanagement in ihre Praxis integriert haben. "Das Qualitätsmanagement garantiert Patienten neben einer hohen Leistungsqualität des Zahnarztes auch eine transparente Abrechnung", ergänzt Lambmann. Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte, die seit Anfang 2012 gilt, minimiert ebenfalls Unstimmigkeiten zwischen Patienten, Zahnärzten und Versicherungen. Patienten haben zudem die Möglichkeit, Kostenvoranschläge von neutralen Experten prüfen zu lassen, etwa durch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland oder durch die Landeszahnärztekammern. Weiter steht es jedem Patienten frei, sich eine Zweitmeinung bzw. Zweitangebot in einer weiteren Praxis einzuholen. Krankenkassen-Aufwand steigert Patienten-Beiträge Armin Stecher betont, dass die gesetzlichen Krankenkassen primär das Kassenversorgungsrecht kennen, nicht aber den Bereich der Privatbehandlungen und deren Rechnungslegung. Die Prüfung von Privatvereinbarungen geht seines Erachtens über die Auftragsgrenzen und Kompetenz der gesetzlichen Krankenkassen weit hinaus. "Zudem würde für die angedachten Prüfungen ein geschultes Fachpersonal benötigt, so dass sich die Frage stellt, wie die Kassen diesen Mehraufwand finanzieren wollen", ergänzt Stecher. Er kann sich vorstellen, dass in der Folge auf die Patienten höhere Mitgliedsbeiträge zukämen und die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Erstattungsleistungen weiter reduzierten. Qualitäts- und Premiumdienstleistungen für Zahnärzte und Ärzte Die Ärztliche VerrechnungsStelle Büdingen e.V., vor 85 Jahren von Ärzten für Ärzte gegründet, unterstützt heute mit über 500 Mitarbeitern bundesweit mehr als 8.500 Ärzte und Zahnärzte. Die Ärztliche Unternehmensgruppe, zu der die operativ tätigen Tochterunternehmen pvsbüdingen, büdingendent, alpha Steuerberatung, adfontis Steuerberatung, novamedic, advomedic und büdingenakademie gehören, zählt zu den größten und traditionsreichsten Dienstleistern für Heilberufe in Deutschland. Das Leistungsportfolio der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen umfasst alle relevanten Bereiche für die qualifizierte Beratung von Zahnärzten, Ärzten und Laboren in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Belangen. Foto: Dipl.-Kfm. Armin Stecher ist Geschäftsführer der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen e.V. Das Foto steht auch als Download zur Verfügung http://www.pvs-buedingen.de/presse ( http://www.pvs-buedingen.de/presse)
ÄrztlicheVerrechnungsStelle Büdingen e.V.
Anne Schuster
Gymnasiumstraße 18 - 20?
63654 Büdingen
Deutschland
E-Mail: info@gestmann-partner.de
Homepage: http://www.buedingen-dent.de
Telefon: +49 6042 882 209 Dr. Gestmann & Partner Gestmann,Dr. Michael Colmantstr. 39 53127 Bonn http://www.gestmann-partner.deinfo[at]gestmann-partner.de
Professionelle Steuerberatung entlastet Ärzte
Besonders Ärzte stehen ständig unter Leistungsdruck. Schließlich tragen sie die Verantwortung von weitreichenden Entscheidungen. Die Belastungen nehmen aber noch zu denn, im Umfeld des Arztes nehmen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen immer mehr an Bedeutung zu. Das alleine zu meistern ist kaum zu bewältigen. Zudem fehlen die um ...
Besonders Ärzte stehen ständig unter Leistungsdruck. Schließlich tragen sie die Verantwortung von weitreichenden Entscheidungen. Die Belastungen nehmen aber noch zu denn, im Umfeld des Arztes nehmen die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen immer mehr an Bedeutung zu. Das alleine zu meistern ist kaum zu bewältigen. Zudem fehlen die Kenntnisse, um steueroptimiert zu handeln. Umso besser, wenn man einen kompetenten Steuerberater mit entsprechender Branchenerfahrung an seiner Seite weiß. Der ermöglicht nicht nur, dass man eine einwandfreie Buchhaltung führt, sonder auch mehr Zeit in seine Patienten investieren kann, als in das Ausfüllen von zahlreichen Formularen. Welche Tätigkeiten ein Steuerberater für Ärzte unter anderem übernimmt und so für Entlastung sorgt, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.
Steuerberatung übernimmt sämtliche anfallenden Aufgaben
Eine professionelle Steuerberatung für Ärzte übernimmt die komplette Praxisbuchhaltung, organisiert das Zahlungswesen und kümmert sich um das sorgfältige Ausfüllen von Papieren und Dokumenten. Zudem hat man den perfekten Ansprechpartner bei sämtlichen berufsspezifischen Steuerfragen.
Steuerberatung
- Steuerplanung
- Steuererklärung
- Steuerhochrechnung
- Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten
Buchhaltung
- Übernahme der gesamten Praxisbuchhaltung
- Finanzbuchführung
- Lohnbuchhaltung
- Organisation des Kassenbuchs
- Forderungsmanagement
- Zahlungswesen
Zudem bietet eine Steuerberatung auch Hilfestellung bei folgenden Aufgaben:
- Unterstützung bei der Praxissuche
- Hilfe bei einer Praxiseröffnung
- Hilfe bei bereits etablierter Praxis
- und Unterstützung bei einer Praxisübergabe
Für ausführliche Informationen zu allen Leistungen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerberaterin Ute Marseille
Josef-Baumann-Str. 21
44805 Bochum
Telefon: 0234 - 96431 31
Telefax: 0234 - 96431 91
Email: info@steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de
Steuerberaterin Ute Marseille Marseille,Ute Josef-Baumann-Str. 21 44805 Bochum http://www.steuerkanzlei-marseille.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Zeitdruck - wie sich bei der Frist für die Steuererklärung Zeit gewinnen lässt
Die Erstellung der Steuererklärung gehört für viele Steuerpflichtige zu den lästigen Verpflichtungen, da sie mit Stress und Arbeit verbunden ist. Noch dazu rückt jedes Jahr aufs Neue die Abgabefrist näher und der Druck wächst. Nicht wenige geraten in die Situation den Termin nicht einhalten zu können und müssen dann eine Lösung für das zu ...
Die Erstellung der Steuererklärung gehört für viele Steuerpflichtige zu den lästigen Verpflichtungen, da sie mit Stress und Arbeit verbunden ist. Noch dazu rückt jedes Jahr aufs Neue die Abgabefrist näher und der Druck wächst. Nicht wenige geraten in die Situation den Termin nicht einhalten zu können und müssen dann eine Lösung für das Problem finden. Über zwei Möglichkeiten, die sich hier anbieten, informiert die Steuerkanzlei Ulrich aus München.
Fristverlängerung oder Beauftragung eines Steuerberaters als Lösung
Wird die Zeit für die Erstellung der Steuererklärung knapp, besitzt man zwei Möglichkeiten, sich Zeit zu verschaffen. Zum einen ist es möglich, noch vor dem Abgabetermin beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu erwirken. Dies kann ganz formlos per Brief oder Fax geschehen. Als Begründung für das verspätete Einreichen wird Krankheit oder Urlaub akzeptiert. Zum anderen ist die Beauftragung eines Steuerberaters möglich. Dieser bietet den Vorteil, dass er nicht an den Abgabetermin am 31. Mai gebunden ist. Er kann die Steuererklärung noch bis zum 31. Dezember einreichen. Aber nicht nur aufgrund des damit verbundenen Zeitaufschubes sollte man seine Steuererklärung in die Hände eines Steuerberater geben. Er stellt eine nach gesetzlichen Vorgaben korrekt erstellte Steuererklärung sicher und kann gleichzeitig zu einer optimalen Steuerersparnis beitragen. Aus Unkenntnis werden legale Möglichkeiten der Steuergestaltung andernfalls nicht genutzt und Sparpotenziale werden nicht oder nur kaum ausgeschöpft. Mit einer guten Steuerberatung passiert dies nicht. Zudem ist sie in der Lage einen Steuerbescheid auf Fehler zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte durchzuführen.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
81379 München
Tel.: 089/41134860
Fax: 089/41134829
E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Steuerkanzlei Maria Ulrich Ulrich,Maria Aidenbachstraße 108 81379 München http://www.steuerkanzlei-maria-ulrich.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Inanspruchnahme eines Steuerberaters zahlt sich aus
Die Zeit, um sich mit dem komplexen Steuerwesen auseinanderzusetzen, fehlt den meisten. Und selbst wenn diese vorhanden ist, über das notwendige Know-how, um eine effiziente Steuergestaltung vorzunehmen, verfügen nur die wenigsten. Nur ein Steuerberater besitzt das nötige Fachwissen, kann individuell beraten und so optimale Erfolge erzielen. Der ...
Die Zeit, um sich mit dem komplexen Steuerwesen auseinanderzusetzen, fehlt den meisten. Und selbst wenn diese vorhanden ist, über das notwendige Know-how, um eine effiziente Steuergestaltung vorzunehmen, verfügen nur die wenigsten. Nur ein Steuerberater besitzt das nötige Fachwissen, kann individuell beraten und so optimale Erfolge erzielen. Der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg informiert über einige Vorteile bei einer Inanspruchnahme einer professionellen Steuerberatung.
Mit einem Steuerberater in voller Höhe von allen steuerlichen Vorteilen profitieren
Die Regeln des Steuerrechts sind komplex und ihre Beherrschung erfordert eine fundierte Ausbildung. Die steuerliche Rechtsprechung und Gesetzgebung ändert sich beinahe tagtäglich und erfordert so flexibles Denken und Arbeiten. Das ist nicht nur für Privatpersonen kaum umsetzbar. Daher ist ein Experte, der sich in sämtlichen steuerrechtlichen Belangen bestens auskennt und immer auf dem Stand der neuesten Entwicklungen und Gesetzesänderungen ist, unabdingbar. Durch seine Fachkenntnisse ist dieser in der Lage zum Vorteil seinen Mandanten tätig zu werden und die steuerlichen Vorteile in voller Höhe zu erwirken. Zudem sorgt ein Steuerberater dafür, dass sämtliche Steuerrichtlinien eingehalten werden, denn falls nicht drohen empfindliche Strafen.
Individuelle Beratung
Damit eine möglichst optimale Steuergestaltung erfolgen kann, sind die Dienste eines Steuerberaters unerlässlich, denn diese stellen den wirtschaftlichen Erfolg eines Mandanten in den Mittelpunkt und versuchen diesen mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten durchzusetzen. Im Gegensatz zu einer Steuersoftware erfolgt eine persönliche Steuerberatung individuell und kann so optimal angepasst an die speziellen Bedürfnisse erfolgen.
Steuerberater hilft bei falschem Steuerbescheid
Ist die Steuerrückzahlung nicht so hoch ausgefallen wie erwartet oder man muss sogar nachzahlen? Dann hat das Finanzamt möglicherweise einen falschen Bescheid raus geschickt. Dann ist es empfehlenswert, den Bescheid anzufechten, denn wer das unterlässt, verschenkt möglicherweise bares Geld. Einen falschen Steuerbescheid muss das Finanzamt ändern und korrigieren. Mithilfe eines Steuerberaters wird der Steuerbescheid anhand der Steuererklärung überprüft. Er kann dann gegen die ungerechtfertigten Forderungen des Finanzamtes Einspruch erheben.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Günter Zielinski - Steuerberater Zielinski,Günter Rolfinckstraße 37 22391 Hamburg http://www.steuerberater-zielinski.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Folgende Unterlagen können 2012 vernichtet werden
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet steuerrelevante Unterlagen über einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. 2012 endet diese Frist für einige Unterlagen. Von diesen können Unternehmen sich trennen und Platz schaffen. Welche Unterlagen vernichtet werden dürfen, erklärt die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München.
Nachstehend ...
Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet steuerrelevante Unterlagen über einen gewissen Zeitraum aufzubewahren. 2012 endet diese Frist für einige Unterlagen. Von diesen können Unternehmen sich trennen und Platz schaffen. Welche Unterlagen vernichtet werden dürfen, erklärt die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München.
Nachstehend aufgeführte Buchführungsunterlagen können 2012 vernichtet werden:
- Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2001 oder früher aufgestellt worden sind
- Aufzeichnungen aus 2001 und früher
- Inventare, die bis zum 31.12.2001 aufgestellt worden sind
- Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahre 2001 oder früher erfolgt ist
- Buchungsbelege aus dem Jahre 2001 oder früher
- Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2005 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden.
- Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2005 oder früher
Es kann vorkommen, dass die Festsetzungsfrist eines Steuerbescheids die Aufbewahrungsfrist verlängert. Dann dürfen diese nicht vernichtet werden.
Und auch bei einem der folgenden Verfahren sollten Sie Bücher und sonstige Unterlagen über die Frist hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss aufbewahren:
- begonnene Außenprüfung
- bei anhängigen steuerstrafrechtlichen oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen
- bei einem schwebenden oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren zur Begründung eigener Anträge
Es ist darauf zudem darauf zu achten, dass auch die elektronisch erstellten Daten für 10 Jahre aufbewahrt werden müssen.
Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
81379 München
Tel.: 089/41134860
Fax: 089/41134829
E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Steuerkanzlei Maria Ulrich Ulrich,Maria Aidenbachstraße 108 81379 München http://www.steuerkanzlei-maria-ulrich.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Dauerhafte Steuerberatung für Ärzte sichert den Praxiserfolg
Für Ärzte werden die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aufgaben stetig umfangreicher und die sich immer rascher ändernden Gesetze, Reformen und Vorschriften auf dem Gesundheitsmarkt stellen weitere Herausforderungen dar. Längst werden von Ärzten nicht mehr nur fachliche Qualifikationen erwartet. Eine permanente Beobachtung der aufgrund ...
Für Ärzte werden die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aufgaben stetig umfangreicher und die sich immer rascher ändernden Gesetze, Reformen und Vorschriften auf dem Gesundheitsmarkt stellen weitere Herausforderungen dar. Längst werden von Ärzten nicht mehr nur fachliche Qualifikationen erwartet. Eine permanente Beobachtung der Praxis-Entwicklung aufgrund der aktuellen Ergebnisse der Finanzbuchhaltung und die Einbeziehung der sich ständig ändernden Gesetze und Vorschriften macht eine vorausschauende individuelle Steuerberatung notwendig. Ein Steuerberater bezieht betriebswirtschaftliche Hintergründe ein und bildet damit die Basis für eine erfolgreiche Praxis. Nicht nur die Niederlassungsberatung erfordert die Fachkenntnisse eines Steuerberaters. In welchen klassischen Bereichen ein Steuerberater professionelle Unterstützung leistet und damit eine erfolgreiche Praxisexistenz sichert, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.
Steuerberatung für Ärzte – umfassendes Leistungsspektrum
Eine Praxisgründung ist ein weitreichender Entschluss und erfordert eine gründliche steuerliche sowie rechtliche Beratung. Ein Steuerberater kümmert sich unter anderem um die Berechnung von Finanzierungsmodellen, unterstützt beim Erstellen von Businessplänen und Ertragsprognosen, berät bei Fragen der Vertragsgestaltung sowie bei der Gestaltung von steuergünstigen Sachverhalten. Nach erfolgreicher Praxisgründung gilt es, den Praxiserfolg zu sichern, deshalb ist auch danach eine dauerhafte Betreuung sinnvoll. Der Steuerberater übernimmt hier vielfältige Aufgaben. Hierzu gehört die Durchführung laufender Steuertätigkeiten. Diese umfasst eine dauerhafte steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Beratung und beinhaltet die Erstellung von Jahresabschlüssen unter Beachtung der steuerrechtlichen Vorschriften. Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden ebenfalls von Steuerexperten durchgeführt. Und wenn der Verkauf einer Praxis ansteht, ist auch hier eine ausführliche Beratung durch einen Steuerberater angezeigt.
Für ausführliche Informationen zu allen Leistungen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Steuerberaterin Ute Marseille
Josef-Baumann-Str. 21
44805 Bochum
Telefon: 0234 - 96431 31
Telefax: 0234 - 96431 91
Email: info@steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de
Steuerberaterin Ute Marseille Marseille,Ute Josef-Baumann-Str. 21 44805 Bochum http://www.steuerkanzlei-marseille.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Steuerberatung NRW durch Steuerberater Wilfried Woitha / Heinz Hartmund WennerWirtschaftsprüfer NRW und Buchführung NRW auf www.steuerberater-wenner-woitha.de
Durch die Webseiten Steuerberatung NRW (http://www.regional.de/lp/298_11775), Buchführung NRW, Wirtschaftsprüfer NRW wird<br />mit dem Zugriff auf die Webseite www.steuerberater-wenner-woitha.de eine kurze Darstellung der Leistungsvielfältigkeit in den Bereichen <br /><br />Finanz-, Lohnbuchhaltung, (allgemeine) (incl. ...
Durch die Webseiten Steuerberatung NRW ( http://www.regional.de/lp/298_11775), Buchführung NRW, Wirtschaftsprüfer NRW wird mit dem Zugriff auf die Webseite www.steuerberater-wenner-woitha.de eine kurze Darstellung der Leistungsvielfältigkeit in den Bereichen Finanz-, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluß, Steuererklärung(en), (allgemeine) Beratung, steuerliche Beratung (incl. Strafrecht) usw. wiedergegeben.
Steuerberater Wilfried Woitha / Heinz Hartmund Wenner
Heinz Hartmund Wenner
Arnsberger Str. 12
59494 Soest
Deutschland
E-Mail: h.h.wenner@t-online.de
Homepage: http://www.steuerberater-wenner-woitha.de
Telefon: 02921-9818570 INTRAG Internet Regional AG INTRAG Internet Regional AG Gleue,Tobyas Sophienblatt 82-86 24114 Kiel http://www.intrag.de/presse-stelle[at]intrag.de
Geminderte Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen
Elektronisch übermittelte Rechnungen mussten bisher eine qualifizierte elektronische Signatur vorweisen, andernfalls wurde der Abzug der Umsatzsteuer nicht ermöglicht. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird mit Rückwirkung ab dem 1.7.2011 die Anforderung der elektronischen Signatur bei einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen der ...
Elektronisch übermittelte Rechnungen mussten bisher eine qualifizierte elektronische Signatur vorweisen, andernfalls wurde der Abzug der Umsatzsteuer nicht ermöglicht. Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wird mit Rückwirkung ab dem 1.7.2011 die Anforderung der elektronischen Signatur bei einer elektronischen Übermittlung von Rechnungen abgeschafft. Damit möchte der Gesetzgeber die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichstellen und diese nicht komplizierter gestalten als eine Papierrechnung. Der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg erklärt, wie die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an das Finanzamt vereinfacht wird.
Elektronischer Datenversand
Unter einer elektronischen Rechnung wird jede Datenübermittlung zusammengefasst, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Rechnungen können per E-Mail, als Text- oder PDF-Anhang, als Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI) verschickt werden. Eine wichtige Anforderung ist, dass der Rechnungsempfänger die Rechnung ohne spezielle Hilfsmittel lesen können muss.
Singnaturpflicht entfällt
Die bisher verbindliche Vorschrift, die Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen, entfällt. Hier hat der Gesetzgeber eine technische Hürde aus dem Weg geräumt, denn das Signaturverfahren war mit Aufwand verbunden. Nach dem neuen Gesetz ist es nun möglich Rechnungen elektronisch beispielsweise als PDF Datei oder als E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur auszutauschen, sofern der Empfänger zustimmt. Durch geeignete innerbetriebliche Maßnahmen muss jedoch die Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit der Rechnungen sicher gewährleistet sein und ein gesicherter Prüfpfad zwischen Leistung und Rechnung hergestellt werden. Für die Einhaltung eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens muss keine neue Verfahrensweise innerhalb eines Unternehmens geschaffen werden. Ein entsprechend eingerichtetes Rechnungswesen, das die Zuordnung der Rechnung zur empfangenen Leistung ermöglicht, ist ausreichend. Weiterhin müssen Rechnungen die üblichen Merkmale enthalten, die zur Anerkennung beim Finanzamt notwendig sind. Zudem sind auch bei elektronischen Rechnungen die Aufbewahrungsfristen zu beachten.
Für ausführliche Informationen zur elektronischen Rechnungsübermittlung steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt:
Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de
Günter Zielinski - Steuerberater Zielinski,Günter Rolfinckstraße 37 22391 Hamburg http://www.steuerberater-zielinski.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
|
|