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BGH: Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto in AGB unwirksamhttp://www.grprainer.com/Bankrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank klagte, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Darlehensverträgen gegenüber ihren die ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank klagte, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Darlehensverträgen gegenüber ihren Kunden eine Kontoführungsgebühr für die Führung eines Darlehenskontos erhob. Der Kläger klagte auf Unterlassung der Verwendung der betreffenden Klausel gegenüber Privatkunden sowie der Berufung auf diese in bereits bestehenden Vertragsverhältnissen mit Privatkunden. Nachdem der Kläger in beiden Vorinstanzen mit seiner Unterlassungsklage nicht durchdringen konnte, gab ihm der BGH nun Recht. Der BGH entschied, dass es sich bei der streitgegenständlichen Klausel nicht um eine Klausel handelt, die der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen ist. Denn eine solche liege nur dann vor, wenn die Klausel das Entgelt für die vereinbarte Hauptleistung oder zusätzlich angebotene Sonderleistung regelt. Beides ist nach Ansicht des BGH aber nicht der Fall. Die Klausel kann nicht dahingehend verstanden werden, dass - so der BGH - durch die erhobene Gebühr die Kapitalüberlassung im Wege eines Teilentgelts vergütet werden solle. Die Beklagte erhebe die angegriffene Gebühr nach dem eindeutigen Wortlaut der Klausel ausdrücklich für die Führung des Entgeltkontos. Die angegriffene Klausel gestatte, wie der BGH weiter ausführt, auch aus anderen Gründen nicht die Annahme, die Kontoführungsgebühr diene der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung des Kreditinstituts. Denn die Führung eines Darlehenskontos ist nach Ansicht des BGH keine selbständige Dienstleistung der Bank für den Kunden, sondern erfolgt ausschließlich im Interesse der Bank, da es dieser zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Rückzahlung des Darlehens durch den Kunden dient. Der Kunde aber bedarf nach dem Bundesgerichtshof der Führung eines Darlehenskontos nicht, um einen Überblick über die fortlaufende Abtragung des Darlehens zu erhalten. Die der Inhaltskontrolle damit zugängliche Klausel über die Erhebung einer Kontoführungsgebühr für ein Darlehenskonto verstößt gegen § 307 BGB, da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist und den Bankkunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Denn Entgeltklauseln, so der BGH, zu deren Erbringung das Kreditinstitut bereits gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, oder die es - wie hier - vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, seien mit den wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden könne. Anderes ergibt sich auch nicht aus Vorschriften der Preisangabeverordnung, da diese lediglich als formelles Preisordnungsrecht die Art und Weise der Preisangabe betrifft. Über die materielle Berechtigung, ein Entgelt zu erheben, sagt es hingegen nichts aus. Es bleibt damit im Ergebnis dabei, dass die angegriffene Klausel gegen § 307 BGB verstößt und unwirksam ist. http://www.grprainer.com/Bankrecht.html
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Die Suche nach einem guten Rechtsanwalt oder Sachverständigen wird über das Internetportal advogarant.de einfach gemacht.Der erfolgreiche Ausgang eines Rechtsstreites ist in der Regel von einer guten Rechtsberatung und einem guten Anwalt abhängig.
Niemand will auf sein gutes Recht verzichten, seien es Privatleute oder Firmen. Aber es ist nun einmal so - wie schon viele zu ihrem Leidwesen erfahren mussten - dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtsstreites in der Regel von einer guten Rechtsberatung und einem guten Anwalt abhängt. Aber wie einen solchen zu finden...und das vielleicht auch ...
Niemand will auf sein gutes Recht verzichten, seien es Privatleute oder Firmen. Aber es ist nun einmal so - wie schon viele zu ihrem Leidwesen erfahren mussten - dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtsstreites in der Regel von einer guten Rechtsberatung und einem guten Anwalt abhängt. Aber wie einen solchen zu finden...und das vielleicht auch noch im näheren geographischen Umfeld? Eine verblüffend einfache Lösung bietet hierzu AdvoGarant® an. Hierbei handelt es sich um ein Internetportal, das es leicht macht, in seiner Umgebung einen guten Rechtsanwalt finden ( http://www.advogarant.de/Beratersuche/Rechtsanwaelte.html), Steuerberater und Sachverständigen zu finden. Auf diesem Portal bieten tausende nach qualitativen Kriterien ausgesuchte Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare, Mediatoren und Sachverständige ihre Dienste an. Dabei ist die Suche denkbar einfach: nach Eingabe des gewünschten Fachgebietes und der Postleitzahl finden man schnell kompetente Rechtsbeistände oder Berater in seiner Nähe. Angereichert wird das Portal durch interessante und aktuelle Themen aus den verschiedenen Rechtsbereichen. Darüber hinaus findet man in einem speziellen Infocenter Artikel zu Recht und Steuer sowie aktuelle Urteile. Dazu gibt es Tipps und Ratgeber für fast alle Lebenslagen wie zum Beispiel Kündigung, Scheidung und Unterhalt, Betriebsprüfung, Erbschaft oder Schwierigkeiten mit oder im eigenen Unternehmen. Aber auch für die Anbieter einer Rechtsberatung und Sachverständigenberatung sowie beispielsweise einem Rechtsanwalt Privatrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Internationales_Privatrecht.html), ist AdvoGarant® ein hoch interessantes Portal. Neben der Erschließung eines neuen Kundenkreises bietet das Portal für diesen Kreis besondere Serviceleistungen an wie zum Beispiel Public Relation, das Erstellen von Kanzleiwebseiten, 24-Std.-Telefonservice und vieles mehr. Interessierte von Rechtsstreitigkeiten betroffene Privatpersonen und Firmen, aber auch Anwälte, Sachverständige, Steuerberater etc. selbst finden ausführliche Informationen auf der Webseite www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de). Angaben zum Unternehmen: AdvoGarantService GmbH Vertr. d. d. Geschäftsführung Rechtsanwalt Joachim Höhl Wolfgang Hoss Mittelstrasse 7 50672 Köln Tel.: 0221 / 29 20 100 Fax: 0221 / 29 20 112 email: joachim.hoehl@advogarant.de email: wolfgang.hoss@advogarant.de Internet: www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
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Plausibilitätsprüfung durch den Anlagevermittlerhttp://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Durch den Anlagevermittler muss eine ausreichende Überprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität erfolgen.<br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Anleger ...
Durch den Anlagevermittler muss eine ausreichende Überprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität erfolgen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Anleger 100.000 Euro in eine Anlage investiert, die laut Angebot sowohl sehr ertragreich als auch zu 100% sicher sein sollte. Die Gesellschaft stellte bei einer Einlagesumme in oben genannter Höhe eine Rendite von 350.000 Euro bei einer 15 bis 16 Monate dauernden Anlagezeit in Aussicht. Der beklagte Anlageermittler sicherte zu, dass er diese Renditen sorgfältig und gewissenhaft recherchiert habe. Nachdem die Anlage weder die zugesagten Erträge ausschüttete noch der Anleger sein eingesetztes Kapital zurückerhielt, verklagte er den Anlagevermittler auf Schadensersatz. Das Gericht sah das Anlageangebot als wirtschaftlich nicht plausibel an und gab dem Kläger Recht. Denn eine Anlage kann nach Feststellung des Gerichts nur entweder sicher oder sehr ertragreich sein. Der Beklagte wäre als Anlagevermittler dazu verpflichtet gewesen, das Konzept der Anlage auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen. Diese Plausibilitätskontrolle hatte jedoch mangels ausreichender Überprüfung der Angaben der anbietenden Gesellschaft nach Ansicht des Gerichts vorliegend nicht stattgefunden. Der Anlagevermittler hat seine Pflichten schuldhaft verletzt. Das LG sprach dem Kläger vollen Schadensersatz gegen Übertragung der Anteile des Klägers auf den Beklagten zu. http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
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Steuerberatung für Kapitalgesellschaften und UmsatzsteuerrechtRebekka Appel Steuerberater in Murnau
Murnau, Januar 2012 - Jedes Jahr wird sie fällig - die Steuererklärung. Unternehmer und Privatpersonen können für die kommende Steuererklärung die Services und die Beratung von Steuerberaterin Rebekka Appel in Anspruch nehmen. Die Steuerberaterin in Murnau informiert auf der firmeneigenen Homepage auf über die Leistungen ...
Murnau, Januar 2012 - Jedes Jahr wird sie fällig - die Steuererklärung. Unternehmer und Privatpersonen können für die kommende Steuererklärung die Services und die Beratung von Steuerberaterin Rebekka Appel in Anspruch nehmen. Die Steuerberaterin in Murnau informiert auf der firmeneigenen Homepage auf www.appel-steuerberatung.de über die Leistungen und Services. Steuerberatung und Steuererklärung Steuerberaterin Rebekka Appel hat sich dabei vor allem auf die steuerliche Beratung von Kapitalgesellschaften und Umsatzsteuer spezialisiert. Beide Gebiete erfordern einen sensiblen Umgang mit steuer- und zivilrechtlichen Anforderungen. Fehlbeurteilungen umsatzsteuerlicher Sachverhalte können schnell zu einem steuerlichen Risiko und Steuernachzahlungen für Unternehmen führen. Insbesondere bei Transaktionen mit Auslandsbezug ist eine kompetente Beratung unerlässlich, um etwa die Anforderungen für steuerfrei Umsätze, u.ä. abzuklären. Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften sind publizitätspflichtig und somit für jedermann einzusehen - auch für die Konkurrenz. Um im Anhang oder Lagebericht nur die rechtlich geforderten Details bekannt zu geben, benötigt man daher eine genau Kenntnis der handelsrechtlichen Anforderungen. Zum Service der Kanzlei gehört daher neben der Gestaltung des Jahresabschlusses ebenso die Beratung bezüglich der optimalen Rechtsform oder die Begleitung von Umwandlungen. Neben der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen, bietet Steuerberater Rebekka Appel Begleitung bei Audits und Betriebsprüfungen sowie Umsatzsteuersonderprüfungen. Einzelunternehmer, die zudem eine oder mehrere Kapitalgesellschaften gegründet haben, begründen oft eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die Voraussetzungen, die auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH erfüllt sein müssen und welche Gestaltungspotentiale eine umsatzsteuerliche Organschaft bietet, werden in einem ausführlichen Beratungsgespräch erläutert. Auch Privatpersonen können die Leistungen und Services der Steuerberater in Murnau ( http://www.regional.de/lp/298_8451) in Anspruch nehmen. Zu den Leistungen der Kanzlei gehören neben der Erstellung der Steuererklärung auch steuerliche Beratung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünften. Insbesondere bei Miet- und Darlehensverträgen zwischen Angehörigen werden strenge Maßstäbe an die steuerliche Anerkennung von Vertägen angelegt. Eine Prüfung durch den Steuerberater vor Abgabe der Steuerklärung ist daher ratsam. Neben der Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen bietet Steuerberater Rebekka Appel auch Services bei Existenzgründung. Dazu zählt etwa die Prüfung von Businessplänen, Auswahl an geeigneten Gründerkrediten und Fördermitteln sowie die Vorbereitung der Bankunterlagen oder die Anerkennung als fachliche Stelle für den Gründerzuschuss. Zu einer erfolgreichen Existenzgründerberatung gehört aber auch die Prüfung der geeigneten Rechtsform - etwa als Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen. In einem ausführlichen Gespräch berät Steuerberater Rebekka Appel über die Steuerbelastung der einzelnen Rechtsformen sowie die damit verbundenen steuerlichen Anforderungen hinsichtlich Bilanzierungspflicht oder Umfang des Jahresabschlusses.
Rebekka Appel Steuerberatung
Rebekka Appel
OBERFELD 17
82418 MURNAU
Deutschland
E-Mail: info@appel-steuerberatung.de
Homepage: http://www.appel-steuerberatung.de
Telefon: 08841 - 4887451 INTRAG Internet Regional AG INTRAG Internet Regional AG Gleue,Tobyas Sophienblatt 82-86 24114 Kiel http://www.intrag.de/pressestelle[at]intrag.de
Die Zinsreduzierung eines Gesellschaftsdarlehens an den Gesellschafter-Geschäftsführer kann verdeckte Gewinnausschüttung seinhttp://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Hintergrund dieser Entscheidung des FG Hamburg ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass niemand grundlos auf fest vereinbarte Zinsen verzichtet. Ist im Vertrag nicht festgehalten, dass eine ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Hintergrund dieser Entscheidung des FG Hamburg ist, dass im Allgemeinen davon ausgegangen werden kann, dass niemand grundlos auf fest vereinbarte Zinsen verzichtet. Ist im Vertrag nicht festgehalten, dass eine Zinsanpassung vorgenommen werden kann und sind auch daneben keine nachvollziehbaren Gründe einer Zinsreduzierung ersichtlich, ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen. Denn wenn davon auszugehen ist, dass einem Dritten gegenüber, der außerhalb der Gesellschaft steht, keine Zinsreduzierung gewährt worden wäre, muss gleiche Wertung auch in Bezug auf die Gesellschafter-Geschäftsführer gelten. Gibt es aber für eine Zinsreduzierung keinen objektiven Grund, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
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Keine Löschung einer GmbH bei Bankguthabenhttp://www.grprainer.com/GmbH.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Seine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft kann das Gericht nicht etwa auf unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen. Vielmehr muss diese Überzeugung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Seine Überzeugung von der Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft kann das Gericht nicht etwa auf unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen. Vielmehr muss diese Überzeugung auf ausreichender Ermittlung des Registergerichts und positiver Feststellung im Einzelfall beruhen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der Moment der Löschungsandrohung. Vermögenslosigkeit ist gegeben, wenn die Gesellschaft über keine Vermögenswerte verfügt, die für eine Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter die Gesellschaft in Betracht kommen. Auch wenn sie nur ein verschwindend geringes Vermögen besitzt, darf eine Gesellschaft nicht gelöscht werden. So haben die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem Urteil entschieden, dass ein Guthaben von mehr als 3.000 EUR auf dem Konto der Gesellschaft Vermögen darstellt. http://www.grprainer.com/GmbH.html
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Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführershttp://www.grprainer.com/GmbH.html http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Fuehrungskraefte.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Ein wichtiger Grund für den Geschäftsführer kann in grundlosen Versuchen einer Entziehung oder Beschränkung seiner Vertretungsbefugnis, regelmäßig auch in der Abberufung aus oder ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Ein wichtiger Grund für den Geschäftsführer kann in grundlosen Versuchen einer Entziehung oder Beschränkung seiner Vertretungsbefugnis, regelmäßig auch in der Abberufung aus seiner Organstellung oder der nachträglichen Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnisse im Kernbereich liegen. Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Dienstverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet. Bei einer fristlosen Kündigung aufgrund von vertragswidriger Beschränkung seiner Kompetenzen steht dem Geschäftsführer jedoch kein Schadensersatz zu, wenn die Satzung und interne organisatorische Regelungen derartige Beschränkungen zulassen. http://www.grprainer.com/GmbH.html />http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html />http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Fuehrungskraefte.html
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Computerbild: t@x bleibt die beste Steuersoftware zum kleinen PreisSteuererklärung mit t@x ist "gut" und "sehr günstig"
(ddp direct)ComputerBild hat fünf aktuelle PC-Programme für die Einkommensteuererklärung 2011 verglichen (Ausgabe 4/2012). Ergebnis: Wer schon beim Kauf der Software sparen will, sollte sich für "t@x 2012" von Buhl Data entscheiden. Preisurteil "sehr günstig" und Qualitätsnote "gut" zum Mal in ...
(ddp direct)ComputerBild hat fünf aktuelle PC-Programme für die Einkommensteuererklärung 2011 verglichen (Ausgabe 4/2012). Ergebnis: Wer schon beim Kauf der Software sparen will, sollte sich für "t@x 2012" von Buhl Data entscheiden. Preisurteil "sehr günstig" und Qualitätsnote "gut" (1,77). Bereits zum dritten Mal in Folge erhält t@x die begehrte Auszeichnung als Preis-Leistungs-Sieger. Auch die neue Version 2012 liefert wieder beste Qualität zum günstigsten Preis: Kein anderes Programm im Testfeld erhielt eine bessere Note in der Kategorie Steuerberechnung. Daneben lobten die Tester auch die "einfache Bedienung". Fazit: "Der Preis-Leistungs-Sieger hilft zuverlässig bei der Steuererklärung." Das Testergebnis bestätigt: Eine gute Steuererklärung muss nicht teuer sein. Mit t@x gibt es eine günstige Alternative zu Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Wer seine Steuererklärung selbst erledigt, erhält mit t@x eine professionelle Steuersoftware, die schon beim Kauf bares Geld und teure Beratungskosten spart. t@x ist damit die erste Wahl für Sparfüchse. Das WISO Steuer-Sparbuch 2012 von Buhl Data schneidet mit der Gesamtnote 1,65 und dem Testsiegel "gut" sogar noch besser ab als t@x und verpasst nur knapp das "sehr gut". Besonders gelobt werden die vielen Videos, die den Anwendern auch schwierige Steuerthemen leicht verständlich erklären. Dank seiner umfangreichen Ausstattung und Video-Hilfe empfiehlt sich das WISO Steuer-Sparbuch vom allem für Einsteiger und Steuer-Laien, die ihre Steuererklärung zum ersten Mal selbst erledigen. Das überzeugt auch die Tester: Sie vergeben die Bestnote 1,06 für Ausstattung und Funktionen. Da kann kein anderes Programm mithalten - das WISO Steuer-Sparbuch bietet dem Steuer-Sparer mehr als jede andere Steuersoftware. Das WISO Steuer-Sparbuch 2012 und t@x 2012 sind online unter www.buhl.de sowie überall im Fach- und Buchhandel erhältlich. Die WISO-Steuersoftware gibt es unter www.wiso-steuer-mac.de auch für Mac OS X (Snow Leopard und Lion). Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/eplkaj /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/computerbild-t-x-bleibt-die-beste-steuersoftware-zum-kleinen-preis-98497 /> === t@x Steuersoftware: Der Preis-Leistungs-Sieger für die Steuererklärung 2011 (Bild) ===
Shortlink: http://shortpr.com/pdw1f7 /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/t-x-steuersoftware-der-preis-leistungs-sieger-fuer-die-steuererklaerung-2011
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Am Siebertsweiher /5 3
57290 Neunkirchen
Deutschland
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Homepage: http://www.buhl.de
Telefon: 02735 / 776-466 Buhl Data Service GmbH Matena,Thomas Am Siebertsweiher /5 3 57290 Neunkirchen http:// matena[at]buhl-data.com
Kündigung wegen verspäteter Mitteilung der Arbeitsunfähigkeithttp://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer war seit Mai 1993 als Vorarbeiter tätig. In der Vergangenheit war er wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, meistens wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule. Bereits im Jahre 2003 erinnerte der Arbeitgeber ihn schriftlich daran, eine Erkrankung unverzüglich, das noch in ...
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer war seit Mai 1993 als Vorarbeiter tätig. In der Vergangenheit war er wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, meistens wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule. Bereits im Jahre 2003 erinnerte der Arbeitgeber ihn schriftlich daran, eine Erkrankung unverzüglich, das heißt möglichst noch vor Dienstbeginn, der Personalabteilung anzuzeigen, damit das Personal anderweitig disponiert werden könne. Der Arbeitnehmer zeigte in der Folgezeit zwischen 2003 und 2009 seine Arbeitsunfähigkeit dennoch sechs Mal verspätet an und wurde dafür vier Mal abgemahnt. Am 1.9.2009 meldete er wiederum nicht unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit und wurde deshalb vom Arbeitgeber fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts entschieden hierzu, dass die wiederholte Verletzung der Meldepflicht bei Erkrankung nach erfolgloser Abmahnung die ordentliche Kündigung rechtfertigt. Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer ergibt sich aus dem Gesetz. Sie besteht unabhängig von der Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Nach der Anzahl der Pflichtverstöße des Arbeitnehmers, trotz erhaltener Abmahnungen, überwiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem fällt dem Arbeitnehmer als Vorarbeiter noch eine herausgehobene Rolle zu. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
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Ärztliches Attest schon ab dem 1. Tag30.01.2012 http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) in seinem Urteil vom 14.9.2011 verneint. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt hierzu aus: Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit ...
Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) in seinem Urteil vom 14.9.2011 verneint. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt hierzu aus: Das Verlangen des Arbeitgebers, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Krankheit vorzulegen, bedarf danach weder einer Begründung noch ist die Aufforderung des Arbeitgebers vom Gericht auf "billiges Ermessen" zu überprüfen. In dem vom LAG entschiedenen Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin für den Tag krank gemeldet, für den sie vorher vergeblich eine Dienstreise beantragt hatte. Der Arbeitgeber hatte sie daraufhin aufgefordert, künftig am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen. Die Arbeitnehmerin sah das als sachlich ungerechtfertigt an. Anmerkung: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
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