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Das Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Graf als kompetenter Berater bei Grundbesitzkauf und -verkauf.Professionelle Bewertung von Immobilien durch das Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Graf
Beim Erwerb- oder Verkauf eines Hauses ist die sachkundige Bewertung eines Hauses um den Kaufpreis festzulegen oder festzustellen ob der Kaufpreis angemessen ist, besonders wichtig. Aber auch bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungen ist eine objektive Bewertung eines Hauses oder Grundstückes sehr wichtig.<br />Immobilienbewertung Graf bietet ...
Beim Erwerb- oder Verkauf eines Hauses ist die sachkundige Bewertung eines Hauses um den Kaufpreis festzulegen oder festzustellen ob der Kaufpreis angemessen ist, besonders wichtig. Aber auch bei Erbstreitigkeiten oder Scheidungen ist eine objektive Bewertung eines Hauses oder Grundstückes sehr wichtig. Immobilienbewertung Graf ( http://www.immobilienbewertung-graf.de/dienstleistungen.html) bietet die Verkehrs- und Marktwertermittlung des Objektes. Es werden dabei die Belastungen und Rechte an Grundstücken herangezogen. Auch die Prüfung von Erbschafts- und Schenkungssteuerbescheiden wird angeboten. Die zu bewertenden Objekte können sowohl unbebaute als auch bebaute Gründstücke sein. Bei Bauschäden, die zu beurteilen und zu bewerten sind, als auch bei der Qualitätskontrolle während des Baus als auch bei Planungen, Ausschreibungen und Personal für die Bauleitung kann das Sachverständigenbüro Immobilienbewertung Graf an Partner weitervermitteln, die fachlich kompetent sind. Die Dienstleistung wird zu einem angemessenen Preis angeboten und wird sehr gewissenhaft durchgeführt. Die Bewertung der Grundstücke wird von dem staatlich geprüften Sachverständigen für Immobilienbewertung Stephan Graf durchgeführt, der durch Fortbildung eine hohe Qualifikation in dem Fachgebiet Immobilienbewertung erworben hat, insbesondere auch bei der Gutachtenerstellung im Zwangversteigerungsverfahren. Er kann zudem auf 18 Jahre Erfahrung zurückblicken, in denen er schon über 2500 Objekte bewertet hat. Gründliche und gewissenhafte Arbeit ist Herrn Graf und dem Mitarbeiterteam sehr wichtig. Er ist sowohl für die Immobilienbewertung Köln ( http://www.immobilienbewertung-graf.de/index.html), als auch über die Landesgrenzen von NRW als Sachverständiger tätig. Ein Termin für eine kostenlose Erstberatung kann telefonisch unter der Nummer 0221 778 9997 10 vereinbart werden. Für sonstige Rück- und Anfragen steht der elektronische Weg per Email und die Adresse info@immobilienbewertung-graf.de oder das Online-Anfrageformular offen. Angaben zum Unternehmen: Immobilienbewertung GRAF Stephan Graf Sachverständiger für Immobilienbewertungen Rösrather Straße 686 51107 Köln Tel.: 0221 778 9997 10 Fax: 0221 778 9997 19 Email: info@immobilienbewertung-graf.de Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
Immobilienbewertung Graf
Stephan Graf
Rösrather Str. 686
51107 Köln
Deutschland
E-Mail: info@immobilienbewertung-graf.de
Homepage: http://www.immobilienbewertung-graf.de
Telefon: 0221/778999710 Immobilienbewertung Graf Graf,Stephan Rösrather Str. 686 51107 Köln http://www.immobilienbewertung-graf.deinfo[at]immobilienbewertung-graf.de
Lichtblicke bringen Kinderaugen zum StrahlenLichtenauer startet Spendenaktion für SOS-Kinderdorf Einrichtungen in den neuen Bundesländern
Am 1. Oktober 2011 startet Lichtenauer nun schon zum dritten Mal die Spendenaktion „Lichtblicke schenken“. Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 11. Dezember 2011 spendet das Unternehmen 10 Cent pro verkauften Kasten Mineralwasser an insgesamt vier Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e. V. in den neuen Bundesländern.
Lichtenauer beabsichtigt, im ...
Am 1. Oktober 2011 startet Lichtenauer nun schon zum dritten Mal die Spendenaktion „Lichtblicke schenken“. Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 11. Dezember 2011 spendet das Unternehmen 10 Cent pro verkauften Kasten Mineralwasser an insgesamt vier Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e. V. in den neuen Bundesländern.
Lichtenauer beabsichtigt, wie im vergangenen Jahr eine Spendensumme von 30.000 Euro zu erzielen. Gemeinsam mit dem SOS-Kinderdorf e. V. wurden vier Einrichtungen und Projekte in den neuen Bundesländern ausgewählt. Das SOS-Beratungs- und Familienzentrum Weimar, das SOS-Kinderdorf Sachsen, das SOS-Berufsausbildungszentrum Berlin und das SOS-Beratungszentrum Cottbus können in diesem Jahr auf die Hilfe von Lichtenauer zählen.
Mit dieser Spendenaktion übernimmt die führende ostdeutsche Brunnenmarke Lichtenauer gesellschaftliche Verantwortung. Die Leitidee der Organisation SOS-Kinderdorf e. V., bedürftigen Kindern ein behütetes Zuhause zu geben, spielt auch im Osten Deutschlands eine wichtige Rolle. Deshalb wurde die seit zwei Jahren bestehende Partnerschaft zwischen Lichtenauer und den ostdeutschen Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e. V. fortgesetzt und für dieses Jahr vier neue Projekte für die Aktion ausgewählt.
Weitere Informationen zu der Spendenaktion finden Sie im Internet unter www.lichtblicke-schenken.com.
Folgende Vorhaben in den Einrichtungen des SOS-Kinderdorf e. V. werden von Lichtenauer unterstützt:
SOS-Familien- und Beratungszentrum in Weimar
Die Angebote des SOS-Familien- und Beratungszentrum Weimar richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und Großeltern. Die Betreuer der Einrichtung helfen in Erziehungsfragen, bei seelischen Problemen, bei familiären Krisen oder Partnerschaftskonflikten. Täglich wird das SOS-Berufs- und Beratungszentrum von 80 bis 100 Familien mit Kindern besucht. Als Spielplatz für Kinder und Erholungsraum für Erwachsene ist der Außenraum im Sommer sehr beliebt. Da die Zahl der Hilfesuchenden jedoch immer größer und die Bedürfnisse aufgrund der Altersspanne der Kinder immer vielfältiger werden, reicht die Außenfläche des SOS-Familienzentrums nicht mehr aus. Die angestrebte Spende von Lichtenauer in Höhe von 7.500 Euro soll deshalb zur Erweiterung und Sanierung des Außenbereichs eingesetzt werden.
SOS-Kinderdorf Sachsen in Zwickau
Kinder aus Sachsen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der eigenen Familie aufwachsen können, finden im SOS-Kinderdorf Sachsen in Zwickau eine Gemeinschaft, die ihnen Schutz und Geborgenheit bietet. Die Einrichtung beherbergt zurzeit etwa 50 Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters, die in familienähnlichen Gruppen zusammen leben und betreut werden. Dabei steht der Verselbstständigungsprozess bei Kindern und Jugendlichen mit an erster Stelle. Sie werden bis zum Erwachsenenalter während ihrer gesamten Kinder- und Jugendzeit betreut. Schon bald soll eine neue SOS-Kinderdorf-Familie in Sachsen einziehen. Um ihnen einen guten Start zu ermöglichen, muss das derzeit noch unbewohnte Haus komplett renoviert und eingerichtet werden. Dieses Vorhaben wird konkret mit einer Spende von Lichtenauer umgesetzt.
SOS-Berufsausbildungszentrum in Berlin
Ein Teil des Spendengeldes geht nach Berlin. Dort wird das SOS-Berufsausbildungszentrum (BAZ) unterstützt. Alleinerziehende Mütter und Jugendliche mit schlechtem oder fehlendem Schulabschluss erhalten hier berufsvorbereitende Maßnahmen, Unterstützung für ihre Ausbildung sowie Hilfe bei der Berufsorientierung und im Schulalltag. Neben der kontinuierlichen Betreuung von Kindern und Jugendlichen möchte das BAZ den alleinerziehenden Müttern und deren Kindern einmal im Jahr eine Auszeit gönnen. Mit dem Spendengeld von Lichtenauer können die Mütter und Kinder Kraft tanken und Zeit miteinander genießen.
SOS-Beratungszentrum Cottbus
Das SOS-Beratungszentrum in Cottbus ist die erste Adresse für Kinder, Jugendliche und Familien, die Hilfe bei der Bewältigung von Problemen wie Schulsorgen, Scheidungen oder Familienkrisen benötigen. Das Team des Familienzentrums versucht, die Probleme der Betroffenen zu verstehen und mit verschiedenen Ansätzen in Therapie und Beratung zu einer Lösung zu gelangen. Im Familientreff Neuhausen können sich Kinder, Jugendliche und Familien in ungezwungener Atmosphäre zum Spielen, Kaffeetrinken oder Plaudern treffen. Da das Gebäude des Familientreffs stark sanierungsbedürftig ist, unterstützt Lichtenauer die Einrichtung bei den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen.
Heimrich & Hannot GmbH Mücklich,Sven s.muecklich[at]heimrich-hannot.de
Kanzlei Middel - Ihre Spezialisten in Sachen Scheidungsrecht, Familienrecht und Steuerrecht
Trennungen und Scheidungen sind nicht nur für die Partner schmerzhaft. Oft sind auch Kinder involviert, die zwischen die Fronten zu geraten drohen. Damit aus Ihrer Scheidung kein Krieg wird, lassen Sie sich von Fachleuten in Sachen Scheidungs- und Familienrecht beraten. Wenn es um Ihr Recht geht, brauchen Sie kompetente Unterstützung. Lassen ...
Trennungen und Scheidungen sind nicht nur für die Partner schmerzhaft. Oft sind auch Kinder involviert, die zwischen die Fronten zu geraten drohen. Damit aus Ihrer Scheidung kein Krieg wird, lassen Sie sich von Fachleuten in Sachen Scheidungs- und Familienrecht beraten. Wenn es um Ihr Recht geht, brauchen Sie kompetente Unterstützung. Lassen Sie sich von den Experten der Kanzlei Middel mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die beiden erfahrenen Rechtsanwälte Hans-Jürgen Middel und Christoph P. Scheuer, gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht, haben sich auf Scheidungsrecht, Familienrecht und Steuerrecht ( http://www.kanzlei-middel.de/steuerrecht ) spezialisiert. Vielschichtige Bereiche des Rechts, die eine gründliche Kenntnis der Materie voraussetzen, um jedem Mandanten und seiner Situation gerecht werden. Denn Wohl und Zufriedenheit ihrer Mandanten stehen für Middel und Scheuer an erster Stelle. Die Rechtsanwälte von der Kanzlei Middel in Heilbronn kümmern sich darum, dass Verfahren in Scheidungsfällen schnell und umkompliziert über die Bühne gehen. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich geeinigt haben, geht es eigentlich nur noch um Formalitäten. Aber auch im Fall einer nicht einverständlichen Scheidung, wenn Streit über Unterhaltszahlungen die Scheidung erschwert, können Sie mit dem vollen Engagement der Rechtsanwälte Middel und Scheuer rechnen. Darüber hinaus sind Middel und Scheuer auch dann die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Eigentums, des Unterhalts, des Steuer- oder des Sorgerechts geht, die im Scheidungsfall ( http://www.kanzlei-middel.de/middel_recht_scheidung.html ) aufkommen können. Denn nur Experten kennen Rechtsprechung und Gerichtsurteile und können zum Beispiel beraten, wenn bei den Ex-Partnern unterschiedliche Ansichten über die Höhe des Unterhalts bestehen. Die beiden Rechtsanwälte kennen sich auch mit wirtschaftlichen Sachverhalten aus und können so auch verwickelte Situationen schnell und in Ihrem Interesse bearbeiten. Die Webseite der Anwaltskanzlei Middel ( http://www.kanzlei-middel.de/ ) bietet Ihnen zusätzlich Wissenswertes oder nützliche Formulare. Auskunft über die Kosten eines Scheidungsverfahrens oder eines Beratungsgesprächs in Heilbronn bekommen Sie unter der Telefonnummer 07131/80027. In schwierigen Situationen des Lebens können Sie sich ganz auf die Rechtsanwälte Middel und Scheuer verlassen.
Pressekontakt: Christoph P. Scheuer Kanzlei Middel Halbmonstr. 2 74072 Heilbronn Telefon: 0713180027 EMail: mail@kanzlei-middel.de Internet: http://www.kanzlei-middel.de
Mediator Dr. Karsten Schlotmann aus Mettmann bei Düsseldorf: Einvernehmliche Trennung statt Rechtsstreit
Mediator vermittelt als neutrale Instanz Mettmann - Scheidungen gehören zum deutschen Alltag. Jedoch nicht alle Paare schaffen es, sich im Einvernehmen gütlich zu trennen. Konflikte, verletzte Gefühle oder der Zustand "Man hat sich nichts mehr zu sagen" führen letztlich zu der Entscheidung, die Ehe zu beenden. Eine ist ...
Mediator vermittelt als neutrale Instanz Mettmann - Scheidungen gehören zum deutschen Alltag. Jedoch nicht alle Paare schaffen es, sich im Einvernehmen gütlich zu trennen. Konflikte, verletzte Gefühle oder der Zustand "Man hat sich nichts mehr zu sagen" führen letztlich zu der Entscheidung, die Ehe zu beenden. Eine Ehescheidung ist aber nicht nur eine emotionale Trennung, sondern auch ein juristischer Akt. Geschieden wird vor Gericht. Im Vorfeld ist eine juristische Rechtsberatung meist unumgänglich und - sollten Differenzen bei der Gütertrennung, bei Unterhaltszahlungen oder dem Sorgerecht bestehen - häufig auch sehr kostenintensiv und emotional belastend. Doch bevor die zerstrittenen Parteien sich jeweils ihren Anwalt suchen, um "ihr Recht" vor Gericht zu erwirken, sollten sie über die Möglichkeit einer Mediation nachdenken. Eine Mediation ist ein Verfahren, mithilfe eines "neutralen" Dritten - der Mediatorin oder dem Mediator - Lösungen und Wege selbstbestimmend zu erarbeiten. Sollten Kinder von der Trennung betroffen sein, können diese bei der Frage des Sorgerechts - bei welchem Elternteil wollen sie leben - miteinbezogen werden. Der Scheidungsprozess und somit auch der Leidensweg aller Betroffenen kann damit abgekürzt werden. Es ist eine Art der "schonenden" Konfliktlösung. "Nicht nur zurück, sondern auch in die Zukunft schauen", sagt Mediator Dr. Schlotmann. "Ein zwischen den Parteien konstruktiv vermittelnder Mediator bietet die Möglichkeit, dass Eigeninteressen, Interessen des Noch-Partners und eventuell die Interessen der Kinder eigenverantwortlich abgewogen, sie emotional und sachlich neu bewertet werden können." Eine gemeinsam erarbeitete Vereinbarung ist die Basis für eine friedliche Trennung. Sie reduziert die Kosten eines langwierigen Rechtsstreits und bietet die Möglichkeit, sich von nur einem Anwalt vor Gericht vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Karsten Schlotmann aus Mettmann bei Düsseldorf arbeitet als Mediator im Bereich Trennung und Scheidung. In der Mediation steht ein positiver und wenig zeitraubender Verlauf der Einigung im Mittelpunkt. Zudem legt Mediation aufgrund der Neutralität des Mediators den Schwerpunkt auf ein ausgewogenes Verhältnis der Parteien. Mehr unter www.mediation-schlotmann.de Rechtsanwalt Dr. Karsten Schlotmann aus Mettmann bei Düsseldorf arbeitet als Mediator im Bereich Trennung und Scheidung. In der Mediation steht ein positiver und wenig zeitraubender Verlauf der Einigung im Mittelpunkt. Zudem legt Mediation aufgrund der Neutralität des Mediators den Schwerpunkt auf ein ausgewogenes Verhältnis der Parteien.
Pressekontakt: Dr. jur. Karsten Schlotmann Dr. jur. Karsten Schlotmann Grimmweg 4 40822 Mettmann Telefon: +49 ( 0 )2104/1390942 EMail: info@dr-schulz-bc.de Internet: http://www.mediation-schlotmann.de
Deutsche Post Direkt für IT-Sicherheit ausgezeichnet
- Post-Tochter gehört zu den Vorreitern in der Adressdienstleistungsbranche Bonn, 12. Januar 2011: Die Deutsche Post Direkt ist nach der Industrienorm ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz zertifiziert worden. Dazu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI ) die Geschäftsprozesse der Produktfamilie wird zur ...
- Post-Tochter gehört zu den Vorreitern in der Adressdienstleistungsbranche Bonn, 12. Januar 2011: Die Deutsche Post Direkt ist nach der Industrienorm ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz zertifiziert worden. Dazu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ( BSI ) die Geschäftsprozesse der Produktfamilie ADDRESSFACTORY untersucht. ADDRESSFACTORY wird zur Aktualisierung von Privatkundenadressen eingesetzt. Weiterhin wurde die IT-Sicherheit der Online-Services sowie der darin integrierten Datenaustauschplattform festgestellt. Mit der Zertifizierung dokumentiert die auf Adressmanagement spezialisierte Post-Tochter die Durchführung besonderer technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen. Diese schreibt das Bundesdatenschutzgesetz ( BDSG ) für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kundenauftrag vor. Auch für die Kunden von Deutsche Post Direkt ergeben sich wichtige Vorteile: Die Auszeichnung des BSI entlastet sie von ihrer datenschutzrechtlichen Kontrollverpflichtung gegenüber Deutsche Post Direkt als Auftragnehmer. Personenbezogene Daten sicher verarbeiten und übermitteln "Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns als Post-Tochter einen hohen Stellenwert", kommentiert Oliver Reinke, Geschäftsführer von Deutsche Post Direkt, den erfolgreichen Abschluss der Zertifizierung. "Mit dem Zertifikat können wir nun auch den objektiven Nachweis führen, dass wir die Sicherheitsstandards erfüllen und damit zu den Vorreitern unserer Branche gehören." Bei der Bestätigung der IT-Sicherheit lag das Augenmerk auf den technischen Gegebenheiten wie etwa den Hard- und Software-Komponenten. Darüber hinaus wurden auch die organisatorischen und personellen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Abläufe und Infrastrukturen beurkundet. Dabei bestätigten die Prüfer des Bundesamtes sowohl die IT-Sicherheit am Firmensitz der Deutschen Post Direkt in Bonn als auch in den entsprechenden Bereichen des mit dem Serverbetrieb beauftragten Rechenzentrums. Geprüfte Prozesse auch im Internet In einem ersten Schritt hat die Deutsche Post Direkt die Geschäftsprozesse rund um die ADDRESSFACTORY-Produkte zertifizieren lassen. Mit Hilfe von ADDRESSFACTORY lassen werbungtreibende Unternehmen ihre Kunden- und Interessentendaten vor der Aussendung eines Mailings aktualisieren. Bei jährlich etwa acht Millionen Umzügen in Deutschland, 840.000 Sterbefällen, 190.000 Scheidungen und 370.000 Hochzeiten, die zu Namens- und Adressänderungen führen können, ist der Datenbestand keines Unternehmens fehlerfrei. Die Bereinigung und Aktualisierung führt nicht nur zu einem deutlichen Qualitätsanstieg der Datenbank, sondern auch zu Einsparungen bei Mailingproduktion, Versand und Retouren. Dabei erfolgt der sichere Datentransfer internetgestützt mit Hilfe der Online-Services von der Deutschen Post Direkt. Unter www.postdirekt.de/online-services können Unternehmen ihre gewünschten Werbezielgruppen bestimmen oder die entsprechenden Adresspotenziale für ihre Neukundengewinnung ermitteln. Eine Plattform für den Datenaustausch sorgt für eine sichere Bereitstellung und Abholung ihrer Kundenadressen zur Bereinigung und Aktualisierung. www.postdirekt.de www.postdirekt.de/online-services Zeichen ( inkl. Leerzeichen ): 3.200 Die Deutsche Post Direkt bietet das komplette Produkt- und Leistungsspektrum im Adressmanagement - von der Adressbereinigung über die Adressanreicherung und -analyse bis zur Vermietung von Zielgruppenadressen. 1998 gegründet, entwickelt die Tochtergesellschaft der Deutschen Post innovative Lösungen mit mehr als 100 Mitarbeitern am Standort Bonn. Auf die Standardprodukte und Individuallösungen setzen vor allem Unternehmen und Organisationen der Branchen Automotive, Finanzdienstleistungen, Fundraising, Handel/Konsumgüter, Telekommunikation und Verlage. Namhafte Kunden wie freenet, ING DiBa, Klett Verlag, Procter & Gamble, Porsche und SOS-Kinderdorf vertrauen auf das Know-how von Deutsche Post Direkt. Über die Kompetenz im Adressmanagement hinaus profitieren die Kunden von den umfassenden und ganzheitlichen Lösungen der Deutschen Post, des führenden deutschen Service-Partners für Direkt Marketing. Kontakt: Deutsche Post Direkt Anja Ehlen Sträßchensweg 10 53113 Bonn +49 228 18257030 a.ehlen@postdirekt.de www.postdirekt.de
Pressekontakt: Christiane Stoltenhoff Pronomen GmbH & Co. KG Lindenallee 24 50968 Köln Telefon: + 49 221 94081212 EMail: christiane.stoltenhoff@pronomen.de Internet: http://www.pronomen.de
Der Scheidungsunterhalt bei hohen Einkommen
<p> Die quotengemäße Berechnung des Scheidungsunterhalts beruht auf der Alltagserkenntnis, dass die meisten Eheleute ihre gesamten Einkünfte für den gemeinsamen Lebensunterhalt einsetzen. Bei höheren Einkommen kann es in der Unterhaltsfestlegung zu Besonderheiten kommen, die im Folgenden von der Die I ...
Die quotengemäße Berechnung des Scheidungsunterhalts beruht auf der Alltagserkenntnis, dass die meisten Eheleute ihre gesamten Einkünfte für den gemeinsamen Lebensunterhalt einsetzen. Bei höheren Einkommen kann es in der Unterhaltsfestlegung zu Besonderheiten kommen, die im Folgenden von der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner geschildert werden. Die zentrale Unterhaltsnorm des § 1578 I BGB bestimmt, dass der nacheheliche Unterhalt nach den Lebensumständen während der Ehezeit zu bemessen ist und den gesamten Lebensbedarf beinhalten soll. Für Einkommen, deren Höhe sich im Bereich der bundesweit verwendeten Düsseldorfer Tabelle bewegt, wird die Unterhaltsberechnung durch ein Quotenverfahren durchgeführt. Bei dieser Methode wird das Einkommen des besser verdienenden Ehegatten durch eine Halbteilung zur Anspruchsberechnung herangezogen, nachdem es um einen Bonus für seine Erwerbstätigkeit bereinigt wurde. Verfügen Eheleute über ein großes Einkommen, gilt die Grundannahme, ihre Einkünfte würden vollständig zur Deckung des Lebensbedarfs eingesetzt, oft nicht mehr. Ist der Lebensunterhalt gedeckt, fließen darüber hinausgehende Ressourcen vielmehr in den Vermögensaufbau. Bei Einkommen, die oberhalb des Spitzensatzes der Düsseldorfer Tabelle liegen, fordert die Rechtsprechung vom Unterhaltsbegehrenden eine konkrete Begründung seiner Ansprüche. In diesem Kontext ist die Billigkeitsabwägung gemäß § 1578 b BGB bedeutsam. Eine lange Ehezeit und wirtschaftliche Verflechtungen, etwa durch die verbreitete Erwerbsaufgabe der Ehefrau, können im Zusammenwirken mit anderen Kriterien dafür Sorge tragen, dass dem Unterhaltbegehrenden Leistungen zugestanden werden, die den Maßstab des § 1578 I BGB überschreiten. Der BGH bestätigte am 11.08.2010 (BGH XII ZR 102/09) die Gültigkeit einer, vom OLG Hamm über § 1578 b BGB festgelegten, Unterhaltshöhe für ein eheliches Einkommen oberhalb der Düsseldorfer Tabelle. Auslöser des verhandelten Rechtsstreits war die, nach über dreißigjähriger Ehe erfolgte, rechtskräftige Scheidung der Streitparteien im Juni 2007. Die Ehegatten waren seit 1993 nicht mehr selbst erwerbstätig, sondern lebten von den Vermögenseinkünften des Ehemannes, die aus seiner Beteiligung an einem Gewerbemietobjekt, einem Verbrauchermarkt und einem Erbe in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro hervorgingen. In Folge einer Zumutbarkeitserwägung gemäß § 1578 b BGB billigte die Vorinstanz der geschiedenen Ehegattin bis zum Jahr 2014 einen nachehelichen Unterhaltsbedarf in monatlichem Umfang von 3195 € als angemessenen Lebensbedarf zu. Mit Ablauf dieser Frist wurde der Unterhaltsbedarf auf 2200 € festgelegt. Neben typischen Lebenshaltungskosten beinhaltete der Anspruch die Kosten für ein Reitpferd, damit die Unterhaltsberechtigte ihr bereits zu Ehezeiten betriebenes Hobby des Reitens fortführen konnte. Die umstrittene Unterhaltshöhe wurde vom BGH unter Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse bestätigt. Aufgrund ihrer ehebedingten Aufgabe der Berufstätigkeit als Sekretären seien der Ehegattin durch die Ehe unaufholbare Nachteile in ihrer beruflichen Entwicklung und Altersvorsorge zugefügt worden. Die dauerhafte Natur dieser Nachteile begründe im Rahmen einer Billigkeitsabwägung gemäß § 1578 b BGB sowohl den bis 2014 gültigen Unterhaltsbedarf in Höhe von 3195 € als auch den späteren, unbefristet gültigen Bedarf von 2200 € pro Monat. Insbesondere müssten die über dreißigjährige Ehezeit, die Erziehung zweier Kinder und die hervorragenden Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Ehegatten in der gesetzlichen Zumutbarkeitsabwägung eine angemessene Berücksichtigung finden. Weiterhin habe die Ehegattin aufgrund der langen Dauer der Ehe ein schützenswertes Vertrauen in die gemeinsame, durch die Scheidung nun gegenstandslose, Lebensplanung mit ihrem Ehegatten gehabt, aufgrund dessen sie keine eigene Altersvorsorge angestrebt habe. Diesem Umstand sei durch einen unbefristeten Unterhaltsanspruch Rechnung zu tragen. Das beschriebene Urteil des Bundesgerichtshofs verdeutlicht anschaulich, dass durch den nachehelichen Unterhalt ein Ausgleich gerechtfertigter Interessen der ehemaligen Ehegatten zustande kommen soll, der ihre Lebenswirklichkeit berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wirkt die Billigkeitsabwägung nach § 1578 b BGB als ein Korrektiv, das es der Rechtsprechung ermöglicht, die individuellen Lebensumstände der ehemaligen Ehepartner in Umfang und Befristung der Unterhaltsleistung einfließen zu lassen. Bei großem Vermögen, einer langen Ehedauer und ehebedingten Nachteilen aufseiten des Unterhaltsbegehrenden können im individuellen Einzelfall Unterhaltsleistungen angemessen sein, die deutlich über den, im üblichen Quotenverfahren ermittelten, Beträgen liegen. In jedem Fall ist allen an der Unterhaltsbemessung beteiligten Parteien die Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsbeistand anzuraten, der ihren individuellen Interessen durch eine zielgerichtete Argumentation Ausdruck verleiht. Das Team der Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner steht jederzeit für aktuelle Informationen zum Familienrecht und eine professionelle Rechtsberatung bereit. Pressekontakt Dittenheber & Werner Rechtsanwälte Anwaltskanzlei Ansprechpartner: Günther Werner Pettenkoferstraße 44 80336 München Tel.: 0 89 - 54 34 48 30 Fax: 0 89 - 54 34 48 33 E:Mail: kanzlei@fragwerner.de Homepage: www.fragwerner.de Dittenheber & Werner Rechtsanwälte Werner,Günther Pettenkoferstraße 44 80336 München http://www.fragwerner.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Einvernehmliche Trennung statt Rechtsstreit: Mediator vermittelt als neutrale Instanz
Mettmann - Scheidungen gehören zum deutschen Alltag. Jedoch nicht alle Paare schaffen es, sich im Einvernehmen gütlich zu trennen. Konflikte, verletzte Gefühle oder der Zustand "Man hat sich nichts mehr zu sagen" führen letztlich zu der Entscheidung, die Ehe zu beenden. Eine Ehescheidung ist aber nicht nur eine Trennung, ...
Mettmann - Scheidungen gehören zum deutschen Alltag. Jedoch nicht alle Paare schaffen es, sich im Einvernehmen gütlich zu trennen. Konflikte, verletzte Gefühle oder der Zustand "Man hat sich nichts mehr zu sagen" führen letztlich zu der Entscheidung, die Ehe zu beenden. Eine Ehescheidung ist aber nicht nur eine emotionale Trennung, sondern auch ein juristischer Akt. Geschieden wird vor Gericht. Im Vorfeld ist eine juristische Rechtsberatung meist unumgänglich und - sollten Differenzen bei der Gütertrennung, bei Unterhaltszahlungen oder dem Sorgerecht bestehen - häufig auch sehr kostenintensiv und emotional belastend. Doch bevor die zerstrittenen Parteien sich jeweils ihren Anwalt suchen, um "ihr Recht" vor Gericht zu erwirken, sollten sie über die Möglichkeit einer Mediation nachdenken. Eine Mediation ist ein Verfahren, mithilfe eines "neutralen" Dritten - der Mediatorin oder dem Mediator - Lösungen und Wege selbstbestimmend zu erarbeiten. Sollten Kinder von der Trennung betroffen sein, können diese bei der Frage des Sorgerechts - bei welchem Elternteil wollen sie leben - miteinbezogen werden. Der Scheidungsprozess und somit auch der Leidensweg aller Betroffenen kann damit abgekürzt werden. Es ist eine Art der "schonenden" Konfliktlösung. "Nicht nur zurück, sondern auch in die Zukunft schauen", sagt Mediator Dr. Schlotmann. "Ein zwischen den Parteien konstruktiv vermittelnder Mediator bietet die Möglichkeit, dass Eigeninteressen, Interessen des Noch-Partners und eventuell die Interessen der Kinder eigenverantwortlich abgewogen, sie emotional und sachlich neu bewertet werden können." Eine gemeinsam erarbeitete Vereinbarung ist die Basis für eine friedliche Trennung. Sie reduziert die Kosten eines langwierigen Rechtsstreits und bietet die Möglichkeit, sich von nur einem Anwalt vor Gericht vertreten zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Karsten Schlotmann aus Mettmann bei Düsseldorf arbeitet als Mediator im Bereich Trennung und Scheidung. In der Mediation steht ein positiver und wenig zeitraubender Verlauf der Einigung im Mittelpunkt. Zudem legt Mediation aufgrund der Neutralität des Mediators den Schwerpunkt auf ein ausgewogenes Verhältnis der Parteien. Mehr unter www.mediation-schlotmann.de. Rechtsanwalt Dr. Karsten Schlotmann aus Mettmann bei Düsseldorf arbeitet als Mediator im Bereich Trennung und Scheidung. In der Mediation steht ein positiver und wenig zeitraubender Verlauf der Einigung im Mittelpunkt. Zudem legt Mediation aufgrund der Neutralität des Mediators den Schwerpunkt auf ein ausgewogenes Verhältnis der Parteien.
Pressekontakt: Dr. jur. Karsten Schlotmann Dr. jur. Karsten Schlotmann Grimmweg 4 40822 Mettmann Telefon: +49 ( 0 )2104/1390942 EMail: info@dr-schulz-bc.de Internet: http://www.mediation-schlotmann.de
Ihr Wille ist Ihr gutes Recht!Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung
Ihr Wille ist Ihr gutes Recht! Klingt zu schön, um wahr zu sein? Durchaus nicht, wenn man sein gutes Recht auch wirklich kennt. Genau darum geht es bei so hochaktuellen Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung. Wer mit Weitblick agiert und seine Zukunft plant, setzt sich damit rechtzeitig auseinander. Um ...
Ihr Wille ist Ihr gutes Recht! Klingt zu schön, um wahr zu sein? Durchaus nicht, wenn man sein gutes Recht auch wirklich kennt. Genau darum geht es bei so hochaktuellen Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Testamentsvollstreckung. Wer mit Weitblick agiert und seine Zukunft plant, setzt sich damit rechtzeitig auseinander. Um dann unter anderem durch eine Patientenverfügung sicherzustellen, dass man im Ernstfall nicht gegen seinen ausdrücklichen Willen an Sonden oder Geräte angeschlossen wird. Greifen Sie jetzt bitte nicht zum nächstbesten Formular, rät Dr. Doris Schröder-Weber. Die Rechtsanwältin und Beraterin für Vorsorge- und Stiftungsfragen erklärt den Grund: Die meisten Standard-Vordrucke sind zu allgemein gehalten. Aber gerade bei der Patientenverfügung ist es immens wichtig, dass sie möglichst individuell und präzise formuliert wird. Nur so können sich Angehörige im Ernstfall damit gegen willkürliche Entscheidungen im Pflegeheim oder Krankenhaus wehren. Es ist also sicherer und klüger, sich hier von einer erfahrenen Anwältin beraten zu lassen. Mit der Vorsorgevollmacht das Lebenswerk sichern Neben der Patientenverfügung sollte die Vorsorgevollmacht ein unverzichtbares Element der Lebensplanung sein. Das gilt für alle, die ihr Unternehmen, ihren Haus- und Grundbesitz oder andere Vermögenswerte in guten Händen wissen wollen, wenn sie selbst nicht mehr darüber verfügen können. Nur mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich weitgehend sicherstellen, dass Ihr Wille durchgesetzt wird, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Durch Testamentsvollstreckung den Nachlass schützen Was den Letzten Willen ihrer Kunden und Mandanten betrifft, hält Doris Schröder-Weber einen weiteren Ratschlag bereit: Verfassen Sie ein Testament, das individuell Ihren Lebensumständen angepasst ist und bei Bedarf auch fachmännisch aktualisiert wird. Und bestimmen Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens, die als Testamentsvollstrecker Ihre letztwilligen Verfügungen ausführt. Dank ihrer langjährigen Erfahrung als Familienanwältin und als zertifizierte und geprüfte Testamentsvollstreckerin weiß sie, dass es für einen bestimmten Kreis von Personen besonders wichtig ist, eine solche Vollstreckung zu verfügen. Dazu gehören unter anderem Unternehmer, Stifter, Immobilienbesitzer oder Inhaber komplexer Vermögenswerte. Aber letztlich auch jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat. Im Interesse dieser Angehörigen kann der Testamentsvollstrecker den Nachlass vor Vermögensverfall schützen. Stiftung: Vermögen erhalten, Unternehmensnachfolge regeln und nebenbei noch Steuern sparen Mit einer Stiftung kann jeder seinem Vermögen nachhaltig Sinn geben: Es lassen sich Werte über Generationen sichern, man kann die Unternehmensnachfolge regeln, Gutes tun und nebenbei noch Steuern sparen. Kein Wunder also, dass die Zahl derer stetig wächst, die sich mit ihrem Kapital sozial engagieren. Sei es für Wissenschaft und Forschung, für von Armut bedrohte Kinder oder für vom Aussterben bedrohte Tierarten. Als Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. ( DVEV ) steht Dr. Doris Schröder-Weber allen mit Rat und Tat zur Seite, die eine solche Gründung ins Auge fassen. Sie kennt die Gesetze und Ausführungsbestimmungen, arbeitet zudem eng mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammen. Was das Steuern sparen betrifft, so kann sie auf die Erfahrungen kompetenter Steuerberater zurückgreifen. Mehr Info für Redaktion/ Leser: Dr. Doris Schröder-Weber Vorsorge- und Stiftungsberatung Sandstraße 104 40789 Monheim am Rhein Telefon: 02173 . 3 94 68 00 Fax: 02173 . 3 94 68 01 E-Mail: mail(AT)schroeder-weber.de www.schroeder-weber.de Redaktionskontakt: klaus.jereb(AT)comfact.de Dr. Doris Schröder-Weber ist gleichermaßen Anwältin und Beraterin. Einfühlsam, besonnen und geduldig im Umgang mit Ihren Mandanten und Kunden - aber auch unnachgiebig bei der Durchsetzung von deren Interessen. Einige spektakuläre Fälle, die sowohl im Fernsehen als auch in Zeitungen präsent waren, unterstreichen ihre Kompetenz in Sachen Familienrecht. Darüber hinaus hat Dr. Doris Schröder-Weber durch etliche Mandate erfahren, welch schwerwiegende Problemfelder sich bei Scheidungen nach langen Ehen ergeben speziell im Bereich Vorsorge und Betreuung. Wer zeitweilig selbst mit einer chronischen Erkrankung zu kämpfen hat, kennt sich mit Ärzten und deren Rechte und Pflichten bestens aus. Das hilft Dr. Doris Schröder-Weber insbesondere in punkto Durchsetzung des Patientenwillens. Ob Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsvollstreckung oder Gründung einer Stiftung - Dr. Schröder-Weber bietet allen, die ihre Beratung wünschen, einen außergewöhnlichen Service an: Sie besucht ihre Mandanten auf Wunsch auch gerne in der vertrauten häuslichen Umgebung, um gemeinsam nach einer geeigneten Lösung zu suchen.
Nicolai C. Jereb ( GF ) Comfact Kommunikation und Design Rmerstrae 12 40476 Dsseldorf Telefon: 0211490095 Fax: 0211490393 Internet: http://www.comfact.de EMail: nicolai.jereb@comfact.de
Der Verlauf des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens
Hierzulande liegt die Scheidungsrate mittlerweile konstant bei über fünfzig Prozent. Die Frage danach, wie die Scheidung einer Ehe abläuft, bewegt folglich eine Vielzahl trennungswilliger Eheleute. Die Experten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter erklären aus diesem Grund den Verlauf der gerichtlichen Ehescheidung.
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Hierzulande liegt die Scheidungsrate mittlerweile konstant bei über fünfzig Prozent. Die Frage danach, wie die Scheidung einer Ehe abläuft, bewegt folglich eine Vielzahl trennungswilliger Eheleute. Die Experten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter erklären aus diesem Grund den Verlauf der gerichtlichen Ehescheidung.
In Deutschland ist die Ehescheidung möglich, nachdem beide Ehepartner ein Jahr lang in Trennung gelebt haben. Ist das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen, kann ein Ehepartner von einem Rechtsanwalt die Scheidungsantragsschrift erstellen und dem zweiten Ehepartner zustellen lassen. Der Scheidungsantrag entfaltet nur dann rechtliche Gültigkeit, wenn er von einem zugelassenen Rechtsanwalt verfasst und mit seiner Unterschrift versehen wurde.
Im Verfahrensverlauf ist bedeutsam, wann genau der Antrag dem anderen Ehepartner, dem Antragsgegner, zugestellt wurde. Aus dem Datum der Zustellung ergibt sich die Ehezeit, die wiederum für den Versorgungsausgleich und die Folgesache des Zugewinns Bedeutung erlangt.
Ab Zustellung der Scheidungsantragsschrift kann der Antragsgegner nun selbst einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen betrauen. Ohne einen Anwalt hat er vor Gericht nicht die Möglichkeit, selbst Anträge zu stellen. Es ist daher für alle Scheidungsangelegenheiten äußerst ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Familiengericht ist verpflichtet, zeitgleich mit dem Scheidungsausspruch über den Versorgungsausgleich zu befinden. Dieses, als Entscheidungsverbund bezeichnetes, Vorgehen kann von keiner Partei des Scheidungsprozesses abgeändert werden.
Um über den Versorgungsausgleich entscheiden zu können, benötigt das Familiengericht eine Auskunft der Rentenversicherungs– und Versorgungsträger. Für ihr Zustandekommen müssen die Scheidungsparteien entsprechende Fragebögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht senden. Versäumen sie diese Pflicht, können die Versorgungsträger sie mit kostspieligen Strafzahlungen belangen.. Sobald die Auskunft der Versorgungsträger dem Familiengericht vorliegt, kann es über den Versorgungsausgleich entscheiden und die Scheidung aussprechen.
Im Scheidungsprozess können neben dem Versorgungsausgleich sogenannte Folgesachen entschieden werden. Dies sind beispielsweise der Zugewinnausgleich, der Ehegattenunterhalt und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Ob und wann die gerichtliche Entscheidung über sie beantragt wird, liegt im freien Ermessen der Eheleute. Wird über sie bereits im Scheidungsprozess entscheiden, verzögert sich der Ausspruch der Scheidung, bis der Versorgungsausgleich und die Folgesachen geregelt wurden.
Nach der Zustellung der Scheidungsantragsschrift lädt das Familiengericht die Ehegatten zu einer ersten mündlichen Verhandlung. In der Regel besteht eine persönliche Anwesenheitspflicht für beide Parteien. In der Gerichtsverhandlung wird zunächst der Scheidungsantrag gestellt. Daraufhin werden die Eheleute vom Richter formlos über das Scheitern ihrer Ehe und die Dauer der Trennung befragt. Falls ihre Aussagen Widersprüche aufweisen, ist eine förmliche Vernehmung unter Vereidigung und Einbezug von Zeugen möglich. Im weiteren Verhandlungsverlauf wird über den Versorgungsausgleich und beantragte Folgesachen entschieden.
Wurden diese Schritte abgeschlossen und hat der Richter das Scheitern der Ehe festgestellt, endet das Verfahren mit dem Scheidungsbeschluss.
Geht keine der Scheidungsparteien rechtlich gegen den Beschluss vor, können sie die Scheidung durch einen sogenannten Rechtsmittelverzicht unverzüglich rechtskräftig werden lassen.
Für die Beantragung einer Scheidung ist die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes zwingend vorgeschrieben. Grundsätzlich ist aufgrund der Komplexität und Bedeutsamkeit der Ehescheidung beiden Parteien zu empfehlen, ihre Interessen von einem erfahrenen Fachanwalt vertreten zu lassen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dobiasch & Richter auf Rügen setzen ihre langjährige Erfahrung im Familienrecht für die Interessendurchsetzung ihrer Mandanten ein und geben gerne weitere Informationen zu diesem Themenbereich.
Pressekontakt
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Rechstanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
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Der Verlauf des gerichtlichen Ehescheidungsverfahrens
Hierzulande liegt die Scheidungsrate mittlerweile konstant bei über fünfzig Prozent. Die Frage danach, wie die Scheidung einer Ehe abläuft, bewegt folglich eine Vielzahl trennungswilliger Eheleute. Die Experten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter erklären aus diesem Grund den Verlauf der gerichtlichen Ehescheidung.In ist die ...
Hierzulande liegt die Scheidungsrate mittlerweile konstant bei über fünfzig Prozent. Die Frage danach, wie die Scheidung einer Ehe abläuft, bewegt folglich eine Vielzahl trennungswilliger Eheleute. Die Experten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter erklären aus diesem Grund den Verlauf der gerichtlichen Ehescheidung. In Deutschland ist die Ehescheidung möglich, nachdem beide Ehepartner ein Jahr lang in Trennung gelebt haben. Ist das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen, kann ein Ehepartner von einem Rechtsanwalt die Scheidungsantragsschrift erstellen und dem zweiten Ehepartner zustellen lassen. Der Scheidungsantrag entfaltet nur dann rechtliche Gültigkeit, wenn er von einem zugelassenen Rechtsanwalt verfasst und mit seiner Unterschrift versehen wurde. Im Verfahrensverlauf ist bedeutsam, wann genau der Antrag dem anderen Ehepartner, dem Antragsgegner, zugestellt wurde. Aus dem Datum der Zustellung ergibt sich die Ehezeit, die wiederum für den Versorgungsausgleich und die Folgesache des Zugewinns Bedeutung erlangt. Ab Zustellung der Scheidungsantragsschrift kann der Antragsgegner nun selbst einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen betrauen. Ohne einen Anwalt hat er vor Gericht nicht die Möglichkeit, selbst Anträge zu stellen. Es ist daher für alle Scheidungsangelegenheiten äußerst ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das Familiengericht ist verpflichtet, zeitgleich mit dem Scheidungsausspruch über den Versorgungsausgleich zu befinden. Dieses, als Entscheidungsverbund bezeichnetes, Vorgehen kann von keiner Partei des Scheidungsprozesses abgeändert werden. Um über den Versorgungsausgleich entscheiden zu können, benötigt das Familiengericht eine Auskunft der Rentenversicherungs und Versorgungsträger. Für ihr Zustandekommen müssen die Scheidungsparteien entsprechende Fragebögen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht senden. Versäumen sie diese Pflicht, können die Versorgungsträger sie mit kostspieligen Strafzahlungen belangen.. Sobald die Auskunft der Versorgungsträger dem Familiengericht vorliegt, kann es über den Versorgungsausgleich entscheiden und die Scheidung aussprechen. Im Scheidungsprozess können neben dem Versorgungsausgleich sogenannte Folgesachen entschieden werden. Dies sind beispielsweise der Zugewinnausgleich, der Ehegattenunterhalt und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Ob und wann die gerichtliche Entscheidung über sie beantragt wird, liegt im freien Ermessen der Eheleute. Wird über sie bereits im Scheidungsprozess entscheiden, verzögert sich der Ausspruch der Scheidung, bis der Versorgungsausgleich und die Folgesachen geregelt wurden. Nach der Zustellung der Scheidungsantragsschrift lädt das Familiengericht die Ehegatten zu einer ersten mündlichen Verhandlung. In der Regel besteht eine persönliche Anwesenheitspflicht für beide Parteien. In der Gerichtsverhandlung wird zunächst der Scheidungsantrag gestellt. Daraufhin werden die Eheleute vom Richter formlos über das Scheitern ihrer Ehe und die Dauer der Trennung befragt. Falls ihre Aussagen Widersprüche aufweisen, ist eine förmliche Vernehmung unter Vereidigung und Einbezug von Zeugen möglich. Im weiteren Verhandlungsverlauf wird über den Versorgungsausgleich und beantragte Folgesachen entschieden. Wurden diese Schritte abgeschlossen und hat der Richter das Scheitern der Ehe festgestellt, endet das Verfahren mit dem Scheidungsbeschluss. Geht keine der Scheidungsparteien rechtlich gegen den Beschluss vor, können sie die Scheidung durch einen sogenannten Rechtsmittelverzicht unverzüglich rechtskräftig werden lassen. Für die Beantragung einer Scheidung ist die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes zwingend vorgeschrieben. Grundsätzlich ist aufgrund der Komplexität und Bedeutsamkeit der Ehescheidung beiden Parteien zu empfehlen, ihre Interessen von einem erfahrenen Fachanwalt vertreten zu lassen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dobiasch & Richter auf Rügen setzen ihre langjährige Erfahrung im Familienrecht für die Interessendurchsetzung ihrer Mandanten ein und geben gerne weitere Informationen zu diesem Themenbereich. Pressekontakt Ansprechpartner: Rechstanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter Marktstraße 8 18528 Bergen auf Rügen Telefon: +49 03838 / 25 71 10 Telefax: +49 03838 / 25 71 15 E-Mail: rae(AT)dobiasch-richter.de Homepage: www.dobiasch-richter.de Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage
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