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Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06Oberlandesgericht Celle - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht
Oberlandesgericht Celle - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht:<br /><br />Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06<br /><br />Chronologie:<br />Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt für 8 ...
Oberlandesgericht Celle - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht: Querschnittsgelähmter Versicherungsnehmer gewinnt zum dritten Mal gegen seine Rechtsschutzversicherung, OLG Celle, Az. 8 U 198/06 Chronologie: Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen diverse Krankenhäuser und Ärzte aufgrund vorgeworfener Fehlbehandlung, wodurch es 1998 zu einer Querschnittslähmung kam. Der Gegenstandswert der zugrundeliegenden arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit liegt bei rund zwei Millionen Euro. Nachdem der Kläger bereits zwei Deckungsklagen erfolgreich gegen die Beklagte geführt hatte, ging es nunmehr um die Deckungserteilung für ein Vorgehen gegen weitere Kliniken und Ärzte. Der Versicherer war der irrigen Auffassung, es handele sich um lediglich einen einzigen Fall, nicht jedoch um insgesamt vier Einzelfälle, wie von den Prozessvertretern des Klägers, Ciper & Coll., Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, vorgetragen. Verfahren: Nachdem das Landgericht Hannover die Klage zunächst als unbegründet abgewiesen hatte (Az. 8 O 68/06), änderte der Senat des OLG Celle das Urteil ab: Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen alle vier Beteiligten zu erteilen und nicht nur gegen den bereits involvierten Mediziner. Anmerkungen: Mit der Entscheidung des qualifizierten Versicherungssenates des OLG Celle wird einmal mehr die Auffassung von Ciper & Coll. eindeutig bestätigt. Leider versuchen es einige unseriöse Rechtsschutzversicherer immer wieder, ihren ohnehin schon durch die medizinische Schädigung schwer getroffenen Kunden, alle erdenklichen Steine in den Weg zu legen, so wie hier. Der querschnittsgelähmte Patient hätte das geplante Vorgehen gegen die Ärzte aus finanziellen Gründen aufgeben müssen, wäre er mit der Deckungsklage gescheitert. Dieses war und ist dem Versicherer auch hinreichend bekannt, so Rechtsanwalt Dr. Ciper weiter. Der Patient hat daher im Ergebnis nicht nur gegen die Haftpflichtversicherer der Ärzte einen nun schon seit fast 14 Jahren andauernden Kampf zu führen, sondern zuvor auch noch gegen seine eigene Rechtsschutzversicherung. In der zugrundeliegenden Arzthaftungssache hat ihm das zuständige Oberlandesgericht Koblenz im übrigen sämtliche Ansprüche als begründet zugesprochen. Hiergegen, wie war es anders zu erwarten, sind die hinter den verurteilten Ärzten stehenden Haftpflichtversicherungen nun mit einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe gegangen. Der geschädigte Patient kann damit etwa ein gutes weiteres Jahr vergeblich auf seine ihm zugesprochenen Ansprüche zuwarten. Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM hält die langen Verfahrensdauern in derartigen Angelegenheiten, in denen es für den Geschädigten um seine Existenz geht, für unverhältnismäßig lang. Hier wäre der Gesetzgeber gefordert, einmal auf kürzere Verfahrensdauern hinzuwirken.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Kündigungswelle bei Schlecker
Der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker hat nun die Kündigungen versandt. Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Viele Schlecker-Mitarbeiter haben ihre Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Ratschläge für die von für a ...
Der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker hat nun die Kündigungen versandt. Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Viele Schlecker-Mitarbeiter haben ihre Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Ratschläge für die Arbeitnehmer von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Soll man gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorgehen?
Ich rate dazu. Wer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht, lässt seine Kündigung wirksam werden.
Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?
Die Erfolgsaussichten sind nicht so schlecht wie bei anderen insolventen Unternehmen. Schlecker hat ja nicht alle Mitarbeiter entlassen. Viele Filialen werden weitergeführt. Es ist also auch weiter Arbeit vorhanden.
Welche Gründe könnten für eine Unwirksamkeit der Kündigung sprechen?
Nach meinen derzeitigen Informationen ist im Interessenausgleich noch von einer Transfergesellschaft die Rede. Das gilt wohl auch für die Betriebsratsanhörung. Vor diesem Hintergrund wird man sich zum einen die Frage stellen, ob sich der Arbeitgeber auf die vereinbarte Namensliste im Interessenausgleich berufen kann. Zum anderen kann die Kündigung schon allein wegen der Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) unwirksam sein.
Wie wirkt es sich aus, wenn andere Unternehmen oder zum Beispiel die Schlecker-Kinder Teile des Unternehmens erwerben und fortführen.
Hier könnten die Arbeitsverhältnisse auf das übernehmende Unternehmen gemäß § 613 a BGB (Betriebsübergang) übergehen. Das betrifft natürlich nur die Arbeitsverhältnisse, die noch nicht wirksam beendet wurden. Wer also innerhalb der Dreiwochenfrist nicht klagt, ist aus dem Rennen.
Was muss man bei der Kündigungsschutzklage beachten?
Wer die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen einreicht, hat keine Chance auf Weiterbeschäftigung bzw. eine Abfindung.
Kann man die Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einreichen?
Ja. Die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung. Allerdings hat man dann niemanden, der im Falle eines Fehlers haftet.
Welche Kosten entstehen durch die Kündigungsschutzklage?
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, zahlt nur eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Geringverdiener können zudem Prozesskostenhilfe beantragen.
Was ist, wenn man die begründete Hoffnung hat, bald einen neuen Job zu finden?
Ich würde trotzdem klagen. Man kann zumindest noch versuchen, eine Abfindung zu erlangen.
Ist denn bei Schlecker noch was zu holen?
Na klar. Es gibt so viel Substanz und angeblich auch Kaufinteressenten. Die werden sicher nicht nur den symbolischen Euro bezahlen.
Und was ist mit moralischen Bedenken?
Aus meiner Sicht hat sich um die Schlecker-Mitarbeiter/innen bisher niemand wirklich gekümmert. Es ist nicht erste Aufgabe der Mitarbeiter nun Solidarität zu zeigen. Wichtiger ist, dass man wenigstens mit dem Gefühl nach Hause geht, alles versucht zu haben.
Berlin, den 4.4.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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•Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
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•Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
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•Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
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•Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
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•Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
•Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
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•Beratung von Handelsvertretern
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•Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Schlecker-Kündigungen: Tipps für Arbeitsnehmer
Schlecker: Laut einer von Schlecker veröffentlichten Unternehmensliste könnten in Berlin 77 und in Brandenburg 54 Filialen geschlossen werden. Was hat das für Folgen für die Arbeitnehmer? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Gegenwärtig sind bei Schlecker in der Hauptstadt ca. in ...
Schlecker: Laut einer von Schlecker veröffentlichten Unternehmensliste könnten in Berlin 77 und in Brandenburg 54 Filialen geschlossen werden. Was hat das für Folgen für die Arbeitnehmer? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Gegenwärtig sind bei Schlecker in der Hauptstadt ca. 800, in Brandenburg ca. 500 Mitarbeiter tätig, von denen nun viele mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet:
Empfiehlt sich für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage?
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Unbedingt! Auch wenn sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten Sie die Gründe die für eine Kündigungsschutzklage sprechen genau abwägen.
Grund 1: Ist die Klagefrist von drei Wochen versäumt, kann gegen die Kündigung in aller Regel nichts mehr unternommen werden. Sie bleiben nur im Spiel, wenn Sie rechtzeitig klagen.
Grund 2: Schlecker schließlich nicht alle Filialen. Möglicherweise kann man daraus Argumentationen für eine Unwirksamkeit der Kündigung herleiten.
Grund 3: Auch der Insolvenzverwalter muss bei der Kündigung nahezu dieselben Formalien beachten, wie der Arbeitgeber selbst. Hier können viele Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Grund 4: Es könnte sein, dass einige Filialen von Wettbewerbern wie z.B. Rossmann übernommen werden. In solchen Fällen könnte ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB vorliegen. Die Kündigung wäre dann unter Umständen unwirksam, die Arbeitsverhältnisse würden möglicherweise auf das übernehmende Unternehmen übergehen.
Grund 5: Zumindest wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen können, haben Sie nichts zu verlieren.
Berlin, den 15.3.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
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Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin anwalt-marketing[at]web.de
Schlecker-Transfergesellschaft gescheitert
Nun werden die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter Kündigungen erhalten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
In den nächsten Tagen werden viele Schlecker-Mitarbeiter eine Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, da Pressemeldungen zufolge die Einrichtung einer Transfergesellschaft a ...
Nun werden die betroffenen Schlecker-Mitarbeiter Kündigungen erhalten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
In den nächsten Tagen werden viele Schlecker-Mitarbeiter eine Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten, da Pressemeldungen zufolge die Einrichtung einer Transfergesellschaft gescheitert ist. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet:
Ist es empfehlenswert gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen?
Unbedingt. Andernfalls wird die Kündigung wirksam.
Aber hat das denn überhaupt Sinn?
Aus meiner Sicht, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich ein Unternehmen findet, dass (Teile) von Schlecker übernimmt. In so einem Fall könnten die Arbeitsverhältnisse auf das übernehmende Unternehmen gemäß § 613 a BGB (Betriebsübergang) übergehen. Das betrifft natürlich nur die Arbeitsverhältnisse, die noch nicht wirksam beendet wurden.
Auch der Insolvenzverwalter muss bei der Kündigung nahezu dieselben Formalien beachten, wie der Arbeitgeber selbst. Hier können viele Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Chancen für die Kündigungsschutzklage sehe ich vor allem auch unter dem Aspekt, dass nicht allen Schlecker-Mitarbeitern gekündigt wird. Außerdem wird zu fragen sein, inwieweit für bestimmte Mitarbeiter weiter Restarbeiten anfallen. Mitarbeiter die an verschiedenen Standorten eingesetzt wurden, von denen nicht alle geschlossen werden, können ebenfalls gut gegen die Kündigung argumentieren.
Was muss man bei der Kündigungsschutzklage beachten?
Zunächst einmal die Klagefrist von drei Wochen. Wer die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen einreicht, hat keine Chance auf Weiterbeschäftigung, bzw. eine Abfindung.
Welche Kosten entstehen durch die Kündigungsschutzklage?
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, zahlt nur eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Geringverdiener können zudem Prozesskostenhilfe beantragen.
Kann man die Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einreichen?
Ja. Die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung. Allerdings hat man dann niemanden, der im Falle eines Fehlers haftet.
Was ist, wenn man die begründete Hoffnung hat, bald einen neuen Job zu finden?
Ich würde trotzdem klagen. Man kann zumindest noch versuchen, eine Abfindung zu erlangen.
Berlin, den 29.3.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
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Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
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Tel. 0201-4532 00 40
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Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
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Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck & Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Prozessschlappe für RS UnionCiper & Coll. fügt RS Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) Prozessschlappe zu
Prozessschlappe für Rechtsschutz-Union Schaden GmbH (Alte Leipziger), LG München I, Az. 23 O 15697/11<br /><br />Chronologie:<br />Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen eine Weimarer Klinik aufgrund vorgeworfener fehlerhafter Behandlung, durch die ...
Prozessschlappe für Rechtsschutz-Union Schaden GmbH (Alte Leipziger), LG München I, Az. 23 O 15697/11 Chronologie: Der Kläger ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Er begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen eine Weimarer Klinik aufgrund vorgeworfener fehlerhafter Behandlung, durch die er schwer gesundheitlich geschädigt wurde. Die Beklagte verweigerte den Deckungsschutz mit der Behauptung, es lägen keine Erfolgsaussichten vor. Die Prozessvertreter des Klägers sollten einen sogenannten "Stichentscheid" anfertigen. Nach Vorlage dieses "Stichentscheides" verweigerte die Beklagte weiterhin den Deckungsschutz, nunmehr mit der Behauptung, dieser sei willkürlich erfolgt. Verfahren: Das Landgericht München I hat der Beklagten klargemacht, dass sie den Deckungsschutz zu erteilen habe. Anders als die beklagte Rechtsschutzversicherung vertritt das Gericht wie Ciper & Coll. die Auffassung, dass sehr wohl Erfolgsaussichten für das beabsichtigte Vorgehen bestünden und der ergangene Stichentscheid auch nicht willkürlich sei. Lediglich der Höhe der Ansprüche nach, so das Gericht, habe der Kläger Einschnitte zu akzeptieren. Anmerkungen: Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH (Alte Leipziger) mit Sitz in München verweist gerne und immer häufiger in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten darauf, dass er seinen oftmals schwer medizingeschädigten Versicherungsnehmern für ein beabsichtigtes Vorgehen keinen Deckungsschutz erteilen wolle. Als Begründung wird vorgeschoben, es lägen keine Erfolgsaussichten vor (so wie hier). In diesen Fällen ist der Versicherungsnehmer gezwungen, zunächst einmal gegen seine eigene Rechtsschutzversicherung vorzugehen, um den begehrten Deckungsschutz zu erhalten. Grundsätzlich hat es ein Rechtsschutzversicherungsunternehmen einer kompetenten und qualifizierten fachmedizinischen Aufarbeitung in einem Arzthaftungsprozess vor einem zuständigen Gericht zu überlassen, ob Erfolgsaussichten vorliegen oder nicht. Anderenfalls würde der Versicherer eine Beweisaufnahme vorwegnehmen, die ihr nicht zusteht. Eine Geschäftspraxis, die umso bedauerlicher für die ohnehin schon "gebeutelten" medizingeschädigten Versicherungsnehmer ist, als sie sich in diesen Fällen gegen zwei Gegner durchsetzen müssen: zunächst gegen die eigene Rechtsschutzversicherung und sodann gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung. Mehrere weitere Deckungsklagen gegen diesen Versicherer sind gegenwärtig am Landgericht München anhängig und in Vorbereitung. www.ciper.de ( http://www.ciper.de/)
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
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Schlecker-Kündigungen: Tipps für Arbeitsnehmer
Schlecker: Das Unternehmen veröffentlicht eine Liste mit von der Schließung bedrohten Standorten. Tipps für die von einer betriebsbedingten Kündigung betroffenen Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Essen
Das Unternehmen Schlecker hat im Internet eine Liste mit den von der Schließung ...
Schlecker: Das Unternehmen veröffentlicht eine Liste mit von der Schließung bedrohten Standorten. Tipps für die von einer betriebsbedingten Kündigung betroffenen Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Essen
Das Unternehmen Schlecker hat im Internet eine Liste mit den von der Schließung betroffenen Standorten veröffentlicht. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet:
Soll man eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn man eine betriebsbedingte Kündigung erhält?
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte das unbedingt. Viele Mitarbeiter von Schlecker können möglicherweise auch Prozesskostenhilfe beantragen. Auch wer selber zahlen muss sollte eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen. Warum?
Grund 1: Wer die Klagefrist von drei Wochen versäumt, kann gegen die Kündigung in aller Regel nichts mehr unternehmen. Man bleibt nur im Spiel, wenn man innerhalb der drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht.
Grund 2: Auch der Insolvenzverwalter muss bei der Kündigung nahezu dieselben Formalien beachten, wie der Arbeitgeber selbst. Hier können viele Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Grund 3: Schlecker schließt schließlich nicht alle Filialen. Möglicherweise kann man daraus Argumentationen für eine Unwirksamkeit der Kündigung herleiten.
Grund 4: Es könnte sein, dass einige Filialen von Wettbewerbern wie z.B. Rossmann übernommen werden. In solchen Fällen könnte ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB vorliegen. Die Kündigung wäre dann unter Umständen unwirksam, die Arbeitsverhältnisse würden möglicherweise auf das übernehmende Unternehmen übergehen.
Grund 5: Zumindest wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen können, haben Sie nichts zu verlieren.
Berlin, den 15.3.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
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Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
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Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
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Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
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Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Ruhrallee 185 45136 Essen www.arbeitsrechtler-essen.comessen-anwalt-marketing[at]web.de
Erneuter Prozesserfolg für Ciper & Coll., der Kanzlei für Medizinrechtbundesweit
Chronologie:<br />Die Klägerin ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Sie begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen einen Arzt aufgrund vorgeworfener Fehlbehandlung. Ihre begehrten Ansprüche liegen bei fast 300.000,- Euro. Die Beklagte meinte, die Erfolgsaussichten seien nicht gegeben und verwies auf einen sogenannten zu ...
Chronologie: Die Klägerin ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Sie begehrt Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen einen Arzt aufgrund vorgeworfener Fehlbehandlung. Ihre begehrten Ansprüche liegen bei fast 300.000,- Euro. Die Beklagte meinte, die Erfolgsaussichten seien nicht gegeben und verwies auf einen sogenannten "Stichentscheid". Der Stichentscheid solle von Ciper & Coll., den anwaltlichen Vertretern der Klägerin und eine der renommiertesten Kanzleien deutschlandweit auf dem Gebiet des Medizinrechtes und Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite erstellt werden. Dieser Bescheid wird von Anwälten erstellt und hat grundsätzlich bindende Wirkung für einen Versicherer. Auf mehrfache Übermittlung des verfaßten Stichentscheides reagierte die Beklagte nicht und behauptete, diesen nicht erhalten zu haben. Daraufhin zog die Klägerin vor Gericht. Verfahren: Das Landgericht München I erlässt ein Anerkenntnisurteil gegen die RS- Union Schaden GmbH (Alte Leipziger), wonach die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bedingungsgemäß aus dem von den Prozessbevollmächtigten der Klägerin zugrundegelegten Gegenstandswert für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen den Mediziner Deckungsschutz zu erteilen. Anmerkungen: Es häufen sich zwischenzeitlich Beschwerden unzufriedener Kunden des Versicherers, der Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipiger). Insbesondere hören Ciper & Coll. von zahlreichen Mandanten Kritik zu diesem Versicherer. Gerade in denjenigen Fällen, in denen ein Versicherungsnehmer mit seinem erlittenen Gesundheitsschaden nach einer medizinischen Behandlung ohnehin schon belastet genug ist, kann er nicht einen von seiner eigenen Rechtsschutzversicherung eröffneten Nebenschauplatz gebrauchen. Bei derartigen untauglichen Regulierungsverweigerungs- und verzögerungsversuchen ist der Versicherungsnehmer dazu genötigt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so wie hier. In der Rechtspraxis der USA gibt es den Begriff der sogenannten "Insurance Bad Faith"-Fälle. In diesen Fällen erhalten Geschädigte einen Strafschadenersatz (punitive damages) gegen Versicherungen, die aufgrund der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von Regulierungsforderungen der Versicherten sich auch von Strafandrohungen nicht von ihrem Verhaltensmuster abbringen lassen. Ein Rechtsinstitut, das auch in Deutschland bei vielen Geschädigten und Opferschutzverbänden, die sich mit unseriösen Regulierungsverweigerungen der Versicherungswirtschaft konfrontiert sehen, sicher auf regen Zuspruch stoßen würde. News auf Ciper.de ( http://www.ciper.de/news/news.php?action=fullnews&id=142)
Ciper & Coll.
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Auf der Suche nach einer günstigen RechtsschutzversicherungRechtsschutztarif-Tipp von Stiftung Warentest: Optimal der WGV
Wer die Wahl hat, hat die Qual. So oder so ähnlich verhält es sich auch oft beim Vergleich der Rechtsschutzversicherungen. Das Angebot der Rechtsschutz-Tarife ist groß und dabei wünscht man sich doch nur einen Fokus auf wesentliche Bestandteile sowie günstige Konditionen der Rechtsschutzversicherung lenken zu können.
Was ist aber ...
Wer die Wahl hat, hat die Qual. So oder so ähnlich verhält es sich auch oft beim Vergleich der Rechtsschutzversicherungen. Das Angebot der Rechtsschutz-Tarife ist groß und dabei wünscht man sich doch nur einen Fokus auf wesentliche Bestandteile sowie günstige Konditionen der Rechtsschutzversicherung lenken zu können.
Was ist aber wichtig, will man Rechtsschutzversicherungen vergleichen? Dieser Frage hat sich auch Stiftung Warentest bzw. Finanztest Anfang 2012 gewidmet und ihre Testsieger gekürt www.wegweiser-rechtsschutzversicherung.de. Auffallend dabei war, dass nun wieder mehr gute Rechtsschutz-Tarife am Markt zu finden sind, vergleicht man die letzte Auswertung der Rechtsschutz-Tarife aus dem Jahr 2009.
Der Rechtsschutztarif-Tipp von Stiftung Warentest: Optimal der WGV
Die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. hat mit ihrem Tarif Optimal die Testnote gut (2,0) erhalten und bietet bei wenig “schlechterer Leistung” als die Spitzenreiter, einen jedoch deutlich günstigeren Tarif für schlanke 231 Euro jährlich. Dabei bezieht sich der Jahresbeitrag auf die Klassiker-Rechtschutz-Kombi aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zu lediglich 189 Euro wobei für 42 Euro der Mietrechtsschutz als Ergänzungstarif bei Bedarf zusätzlich gewählt werden kann. Es handelt sich um einen Familientarif, welcher Kinder und den Partner mitversichert. Die maximale Deckungssumme mit europaweiter Gültigkeit beträgt immerhin 1.000.000 Euro.
Zudem wurde bei der WGV auch an die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gedacht, die beim Rechtsschutzpaket nochmal sparen und für die Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz nur 150 Euro jährlich bezahlen. Der Mietrechtsschutz ist auch hier als Ergänzungstarif möglich und beläuft sich auf 36 Euro pro Jahr.
Alles in allem spart der Rechtsschutztarif Optimal der WGV bares Geld und bietet dem Versicherungsnehmer samt Familie ordentlichen Schutz für den Ernstfall einer juristischen Auseinandersetzung.
Behalten Sie den Überblick beim Vergleich Ihrer Rechtsschutzversicherung. Der Wegweiser zum Thema Rechtsschutzversicherung ist versicherungsunabhängig gestaltet und bietet neben einem kostenlosen Preisvergleich der Rechtsschutzversicherung mit zwei unterschiedlichen Versicherungsrechnern Informationen für diverse Arten der Rechtsschutzversicherung sowie umfangreiche Testergebnisse mit Fokus auf klassische Familien-Tarife.
Kilian Link Link,Kilian Enzianstraße 21 82515 Wolfratshausen http://www.wegweiser-rechtsschutzversicherung.desupport[at]wegweiser-rechtsschutzversicherung.de
Rechtsschutzversicherungen im Test, geprüft von Stiftung Warentest
Im Januar 2012 gab es die aktuelle Ausgabe von Stiftung Warentest / Finanztest zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Fazit: Es gibt wieder eine Vielfalt an guten Rechtsschutztarifen, wenn auch sehr gute Tarife nicht gekürt werden konnten. Verglichen mit dem Test des Jahres 2009 sind die mit gut bewerteten Tarife von damals 8 auf stolze 25 je ...
Im Januar 2012 gab es die aktuelle Ausgabe von Stiftung Warentest / Finanztest zum Thema Rechtsschutzversicherungen. Fazit: Es gibt wieder eine Vielfalt an guten Rechtsschutztarifen, wenn auch sehr gute Tarife nicht gekürt werden konnten. Verglichen mit dem Test des Jahres 2009 sind die mit gut bewerteten Tarife von damals 8 auf stolze 25 angestiegen. Ein Rechtsschutz-Vergleich lohnt daher mehr denn je www.wegweiser-rechtsschutzversicherung.de/rechtsschutzversicherung_test. Denn wer weiß schon mit Sicherheit, wann sich Differenzen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu einer juristischen Auseinandersetzung hochschaukeln können. Spätestens dann ist zumindest die finanzielle Frage geklärt.
Rechtsschutz-Testsieger von Stiftung Warentest:
Testsieger waren jeweils mit der Testnote 1,8 der Tarif Premium von DAS sowie der Tarif Rundum Sorglos von den Versicherern HDI Direkt und HDI-Gerling. Jene Angebote bieten, laut Finanztest, die beste Kombination aus recht umfassenden Rechtsschutz und verbraucherfreundlichen Bedingungen.
Tipp: Günstige Rechtsschutzversicherung
Für all diejenigen mit einem ausgeprägten Preis-Leistung-Bewusstsein ist der Tarif Optimal der WGV für 231 Euro jährlich als Kombipaket inkl. Mietrechtsschutz zu haben. Dabei ist dieser Tarif mehr als 100 Euro günstiger als andere gute Rechtsschutzversicherungen, deren Bedingungen nur wenig besser sind.
Als Grundlage der Ausgabe 1 / 2012 Finanztest wurden dazu 54 Rechtsschutztarife genauer unter die Lupe genommen. Die sogenannten Kombipakete setzten sich dabei aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sowie der Erweiterung um Mietrechtsschutz zusammen. Es wurden Rechtsschutzpakete mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro sowie Verträge mit einjähriger Laufzeit und jährlicher Zahlungsweise zugrunde gelegt.
Erfreulicherweise sind auch die Jahresbeiträge der Rechtsschutzversicherung fast identisch geblieben, schaut man auf die letzten Testergebnisse der Rechtsschutzversicherung. Musste man 2009 im Durchschnitt 317 Euro für den Jahresbeitrag bezahlen, sind es 2011 321 Euro.
Behalten Sie den Überblick beim Vergleich Ihrer Rechtsschutzversicherung. Der Wegweiser zum Thema Rechtsschutzversicherung ist versicherungsunabhängig gestaltet und bietet neben einem kostenlosen Preisvergleich der Rechtsschutzversicherung mit zwei unterschiedlichen Versicherungsrechnern Informationen für diverse Arten der Rechtsschutzversicherung sowie umfangreiche Testergebnisse mit Fokus auf klassische Familien-Tarife.
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Zivilprozesskosten stellen außergewöhnliche Belastungen darZivilprozesskosten stellen außergewöhnliche Belastungen dar
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html<br /><br />Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens können außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen sind dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der Mehrzahl der und ...
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html /> Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens können außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Außergewöhnliche Belastungen sind dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehende größere Aufwendungen, die über die der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands entstehenden Kosten hinausgehen. Kosten eines Zivilprozesses hatte die Rechtsprechung bisher nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr die enge Gesetzesauslegung aufgegeben und mit Urteil vom 12.5.2011 entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Steuerlich ansetzbar sind nach Auffassung des BFH derartige Aufwendungen allerdings nur, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Davon ist auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg ist. Zivilprozesskosten sind auch nur insoweit abziehbar, als sie notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht überschreiten. Etwaige Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen. Anmerkung: Bei Ausarbeitung dieses Informationsschreibens lag eine Stellungnahme der Finanzverwaltung zu diesem Urteil noch nicht vor. Diese bleibt noch abzuwarten. http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html
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Michael Rainer
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