Bürgerinitiative Gesundheit DGVP nimmt Stellung zum geplanten Patientenrechtesetz
Der Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz schreibt weitgehend nur die höchstrichterliche Rechtsprechung fest. "Der große Wurf ist nicht gelungen", so die Meinung des Präsidenten der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. - Wolfram-Arnim Candidus. <br /><br />"Die Verankerung des Behandlungsvertrages ...
Der Referentenentwurf zum Patientenrechtegesetz schreibt weitgehend nur die höchstrichterliche Rechtsprechung fest. "Der große Wurf ist nicht gelungen", so die Meinung des Präsidenten der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. - Wolfram-Arnim Candidus.
"Die Verankerung des Behandlungsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine gute Maßnahme. Nach wie vor bleibt aber das Problem, dass gerichtliche Entscheidungen durch das undurchsichtige Gutachtersystem erschwert werden. Insofern hilft im Streitfall auch das BGB nicht viel weiter." Die geplante Ausweitung der Erfassung von Behandlungsfehlern hat nur dann einen Sinn, wenn die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden", so Candidus weiter. "Dazu gehört, die extreme Leistungsverdichtung und den ständig zunehmenden Kostendruck zu reduzieren. In allen Berufsgruppen der Versorgung, Behandlung und Betreuung benötigen wir qualifizierte Mitarbeiter, die nicht unter Dauerstress stehen und deshalb Fehler machen. Dazu bedarf es einer Vielzahl aufeinander abgestimmter systemverändernder Maßnahmen. Unklar ist die im Referentenentwurf aufgeführte Unterscheidung in grobe und leichte Behandlungsfehler. Hier bedarf es einer exakten Bewertungsvorgabe und Definition, um Irritationen und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Ansonsten werden die Probleme beim Einklagen eines Behandlungsfehlers für den Patienten nicht weniger. Nicht zuletzt im Interesse der Beweisführung halte ich es für wichtig, dass das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte nunmehr gesetzlich verankert wird." Die Forderung nach stärkerer Aufklärung über Behandlungsalternativen und -risiken begrüßt Candidus und merkt doch kritisch an: "Das erfordert jedoch Zeit und somit auch Geld. Es kann nicht erwartet werden, dass diese zusätzliche Arbeit für ein Vergelts Gott geleistet werden. Deshalb muss eine adäquate Vergütung für eine umfassende, dokumentierte Information und Beratung der Patienten vorgesehen werden. Dazu steht im Referentenentwurf aber nichts." In Einzelfällen hält Candidus die vorgesehene Verpflichtung der Ärzte für schwer erfüllbar, ihre Patienten über die Übernahme der Behandlungskosten durch die Kostenträger aufzuklären. "Kein Arzt kann alle kassenindividuellen Leistungen kennen. Dazu gibt es zu viele Selektiv- und Rabattverträge oder Disease Management Programme. Will der Patient zu seinem Schutz und zur Information erst seine Krankenkasse befragen, kommt es zu Verzögerungen in der Behandlung. Dazu kommt ein erneuter Arztbesuch, die Ausweitung der Bürokratie - und das alles bei bestehender und sich ausweitender Finanznot." Das Patientenrechtegesetz schließt sinnvollerweise neben der Berufsgruppe der Mediziner explizit Heilpraktiker mit ein. Leider ist die größte Gruppe der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung, nämlich die Kranken-, Kinder- und Altenpflege nicht berücksichtigt. "Schon jetzt, aber erst recht in Zukunft muss diese Berufsgruppe sehr viel stärker in die Versorgung, Behandlung und Betreuung einbezogen werden und somit auch in die Wahrnehmung der Rechte der Patienten", bemerkt Candidus kritisch. Als wichtig würde der Präsident der Bürgerinitiative Gesundheit DGVP die gesetzliche Verpflichtung ansehen, dass die Kostenträger den Patientenschutz als oberste Priorität einstufen realisieren müssen. Die zügige Bearbeitung von Anträgen für Leistungen durch die Kostenträger begrüße er ausdrücklich. Candidus? Fazit: "Die Gesundheitsversorgung wird durch den Referentenentwurf nur geringfügig geschützt oder verbessert. Einzelne Aspekte sind sicherlich gut. Wir benötigen aber eine nachhaltige und zügige strukturelle Veränderung zum Schutz der Versorgung/ Behandlung/ Betreuung und auch der Vergütung für die Berufsgruppen und Institutionen." "Das erfordert jedoch die Bereitschaft der Politik, sich einem intensiven Veränderungsmanagement des Systems zu stellen. Dies ist viel gefährlicher, wenn die eigene Position gesichert werden soll. Es ist natürlich einfacher - wenn auch wenig sinnvoll - einen Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz zu erstellen, bei dem eine Vielzahl von Willensbekundungen dargelegt werden. Da die Strukturen des Gesundheitssystems das gar nicht zulassen können oder wollen, sind diese Ideen aber faktisch kaum realisierbar." Das Patientenrechtsgesetz ist nicht das All-Heilmittel. Vielmehr täuscht es Aktivität vor, wo wenig ist und gefährdet das bestehende gute Vertrauensverhältnis zwischen Mediziner und Patient. Dies kann nicht im Interesse der Bevölkerung und damit auch nicht im Interesse der Politiker und der gesetzlichen Krankenkassen sein. Anzuerkennen ist, dass die Ärzteschaft - anders als früher - einräumt, dass es Behandlungsfehler gibt, und sich bemüht, die Behandlungsqualität durch Fehlertransparenz und Fehlerverhinderungsmanagement zu verbessern. Von dieser noch auszubauenden Initiative verspreche ich mir mehr als vom Patientenrechtegesetz", schließt Candidus. Bürgeriniative Gesundheit DGVP Katja Rupp c/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29 10117 Berlin Deutschland E-Mail: info@dgvp.de Homepage: http://www.dgvp.de Telefon: 030-2800 81981 Bürgeriniative Gesundheit DGVP Rupp,Katja c/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29 10117 Berlin http://www.dgvp.de info[at]dgvp.de
Bürger werden aktiv
Einen Preis für ein gelungenes Beispiel an Bürgerbeteiligung im Bereich Gesundheitswesen hat die Organisation Active Citizenship Network im Rahmen des Europäischen Patientenrechtstages vergeben.<br />Bewertungsgrundlage war die Umsetzung der 3 Rechte für aktive Bürgerschaft, wie sie in der Europäischen Charta sind. ...
Einen Preis für ein gelungenes Beispiel an Bürgerbeteiligung im Bereich Gesundheitswesen hat die Organisation Active Citizenship Network im Rahmen des Europäischen Patientenrechtstages vergeben.
Bewertungsgrundlage war die Umsetzung der 3 Rechte für aktive Bürgerschaft, wie sie in der Europäischen Charta für Patientenrechte deklariert sind. Von den 33 aus diversen europäischen Ländern eingereichten Aktivitäten wurde als Gewinner prämiert: Chance fürs Leben, eine Aktion der Organisation Association of Women with Cancer and Adherents aus Bulgarien (http://varna.bgcancer.org/english/chanceforlife.html). Als deutsches Beispiel ist die Koalition gegen den Schmerz mit ihrer Forderung nach Abschaffung einer automatischen Austauschpflicht für Opioide. Diese Forderung, die in der Petition der Deutschen Schmerzliga, starke Schmerzmittel nicht automatisch auszutauschen, ihren vorläufigen Höhepunkt fand, wurde gestern in einer öffentlichen Anhörung vor den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages gebracht. Die Koalition gegen den Schmerz, bestehend aus Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e.V. (DGS), Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS), Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. (DGVP), Deutsche Schmerzliga e.V. (DSL) und Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische Schmerztherapie e.V. (IGOST) ist für die Abschaffung der seit 2008 geltenden automatischen Austauschpflicht für Opioide, die der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen. Denn auch stark wirksame Opioide sind davon nicht ausgeschlossen, obwohl bei dieser speziellen Substanzklasse selbst bei gleichem Wirkstoff und gleicher Dosis erhebliche Unterschiede in der Wirkung entstehen können. Viele der zirka 15 Millionen chronischen Schmerzpatienten und etwa 1,5 Millionen Krebspatienten in Deutschland benötigen diese Opioide der WHO-Stufe III. Für sie habe die Austauschpflicht gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel stärkere Schmerzen und vermehrte Nebenwirkungen. Der medizinisch nicht begründbare Austausch eines Opioids birgt somit zahlreiche Risiken für die Gesundheit der Patienten. Die überwältigende Zahl von über 72.000 Stimmen, die diese Petition unterstützen machen die Aktualität und Notwendigkeit dieser Forderung deutlich. Ziel der preisgekrönten Initiative aus Bulgarien war die geltende Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass Krebspatienten in Remission hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit nochmals begutachtet werden können. Durch intensiven Dialog konnte die Initiative auch dank der Unterstützung der Medien das Bewusstsein in der Öffentlichkeit und bei den Politikern dahin gehend ändern, die Notsituation der Krebspatienten anzuerkennen. Seit der Verabschiedung einer neuen Richtlinie Mai 2010 sind alle Krebspatienten berechtigt, sich auch nach 5 Jahren noch begutachten zu lassen. Bis zu 50% Behinderung kann zugesprochen werden. Deutschland sollte sich ein Beispiel am Europäischen Preis für Bürgerbeteiligung nehmen und die aktive Stimme der Bürger bei so wegweisenden Fragen hören. Die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP e.V. appelliert an den Deutschen Bundestag, dem wichtigen Anliegen der Betroffenen zu entsprechen und Opioide von der automatischen Austauschpflicht auszunehmen. Bürgeriniative Gesundheit DGVP Katja Rupp c/o Residenz am Dt. Theater, Reinhardtstr. 29 10117 Berlin Deutschland E-Mail: info@dgvp.de Homepage: http://www.dgvp.de Telefon: 030-2800 81981 Bürgeriniative Gesundheit DGVP Rupp,Katja Brückenstr. 2 67551 Worms www.dgvp.de presse[at]dgvp.de
VKD-Pressemeldung vom 31. Januar 2011
EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beschlossenBerlin 31.1.2011. Was in Deutschland bereits geltendes Recht ist, muss nun auch in den übrigen EU-Ländern zügig umgesetzt werden: die Kostenerstattung für medizinische Behandlungen in anderen Ländern der Europäischen Union, erklärte der des ...
EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beschlossen Berlin 31.1.2011. Was in Deutschland bereits geltendes Recht ist, muss nun auch in den übrigen EU-Ländern zügig umgesetzt werden: die Kostenerstattung für medizinische Behandlungen in anderen Ländern der Europäischen Union, erklärte der Pressesprecher des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands ( VKD ), Peter Asché. Am 19. Januar haben die EU-Abgeordneten in Straßburg dem Richtlinienentwurf zur Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zugestimmt.
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