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Continental und Jinchuan Group unterzeichnen formelles Vereinbarungsabkommen
Vancouver ( British Columbia ), 20. Dezember 2010. Continental Minerals Corporation ( TSX-V: KMK; OTCBB: KMKCF ) ( -Continental- oder das -Unternehmen- ) " ) - ein Unternehmen der Hunter Dickinson Inc. Unternehmensgruppe - meldete heute, dass es das formelle Vereinbarungsabkommen ( das -Vereinbarungsabkommen- ) mit Jinchuan Group Ltd. ( -Jinchuan- ...
Vancouver ( British Columbia ), 20. Dezember 2010. Continental Minerals Corporation ( TSX-V: KMK; OTCBB: KMKCF ) ( -Continental- oder das -Unternehmen- ) " ) - ein Unternehmen der Hunter Dickinson Inc. Unternehmensgruppe - meldete heute, dass es das formelle Vereinbarungsabkommen ( das -Vereinbarungsabkommen- ) mit Jinchuan Group Ltd. ( -Jinchuan- ) bezüglich des am 17. September 2010 geplanten Erwerbs von Continental unterzeichnet hat. Jinchuan ist ein großer Bergbaukonzern aus China, der Continental im Rahmen eines statutenmäßigen Vereinbarungsplans ( die -Vereinbarung- ) für eine Barzahlung in Höhe von etwa 431 Millionen C$ erwerben wird, was den Bedingungen des Vereinbarungsabkommens unterliegt.
Das Vereinbarungsabkommen regelt den Erwerb von 100 % von Continentals etwa 166 Millionen Stammaktien auf einer vollständig verwässerten Basis für 2,60 C$ pro Aktie. Continental unterzeichnet Bankvereinbarungen, um die Ausübung sämtlicher ausstehenden Optionen zu ermöglichen, sodass die diesen zugrunde liegenden Aktien Teil der Vereinbarung sein können und sodass Continentals ausstehende Vorzugsaktien in Stammaktien von Taseko Mines Limited umgewandelt werden können. Das Board of Directors von Continental plant außerdem, mit Abschluss des Erwerbs, eine spezielle Barausschüttung von etwa 0,07 C$ pro ausstehende Aktie von Continental ( einschließlich Optionsaktien ) in die Vereinbarung zu integrieren. Der Abschluss der Vereinbarung ist für Mitte Februar 2011 geplant.
Die Besitzer von insgesamt etwa 10 % der ausstehenden Aktien von Continental unterzeichneten Stimmrechtabsicherungsabkommen, denen zufolge diese Personen die Vereinbarung unterstützen. Das Vereinbarungsabkommen enthält die üblichen Erklärungen, Garantien und Vereinbarungen zwischen Jinchuan und Continental, die die grundlegenden, am 17. September 2010 gemeldeten Bedingungen widerspiegeln. Die Besitzer von Vorzugsaktien von Continental werden Stammaktien von Taseko Mines Limited im Verhältnis von 0,5028 Taseko-Aktien für eine Continental-Aktie erhalten und diese Taseko-Aktien werden keiner Halteperiode unterliegen. Ein Besitzer von 11 % der Vorzugsaktien erklärte ebenfalls seine Unterstützung für die Vereinbarung.
Continental wird Anfang Februar 2010 eine außerordentliche Aktionärsversammlung einberufen, um über die Vereinbarung zu sprechen, und den Aktionären von Continental Anfang Januar 2011 zudem ein Informationsrundschreiben senden, das die Details der Vereinbarung enthält. Gemäß den Bedingungen der Anordnungen des Supreme Courts of British Columbia ( Oberster Gerichtshof von British Columbia ), des Business Corporations Acts ( British Columbia ) und von Multilateral Instrument 61-101 -Protection of Minority Security Holders in Special Transactions- erfordert die Vereinbarung die Genehmigung der Aktionäre von Continental bei der Versammlung. Das Vereinbarungsabkommen und das damit in Zusammenhang stehende Informationsrundschreiben werden gleichzeitig mit dem Postversand an die Aktionäre unter www.sedar.com und in den USA unter www.sec.gov veröffentlich und für einen öffentlichen Download verfügbar gemacht.
Berater
BMO Capital Markets ist Continentals einziger Finanzberater in Zusammenhang mit der geplanten Vereinbarung. McCarthy Tétrault LLP fungiert als Berater des Sonderkomitees des Boards und Lang Michener LLP fungiert als Justitiar von Continental.
Sino Resources Capital Pty. Ltd. und Blake, Cassels & Graydon LLP sind die Finanz- bzw. Rechtsberater von Jinchuan in Zusammenhang mit der Vereinbarung.
Über Continental
Continental ist ein Ressourcenunternehmen, das an der TSX Venture Exchange notiert und ein Unternehmen der Hunter Dickinson Inc. Unternehmensgruppe. Seit dem Jahr 2005 ist das Hauptaugenmerk von Continental auf die Erkundung und Wertermittlung seines großen Kupfer-Gold-Konzessionsgebiets Xietongmen im Autonomen Gebiet Tibet ( VRC ) gerichtet.
Über Jinchuan
Jinchuan Group ist ein großes integriertes Metall- und Chemieunternehmen, das in den Bereichen Bergbau, Anreicherung und chemische Verfahrenstechnik aktiv ist. Es produziert Nickel, Kupfer, Kobalt, Seltenerd- und Edelmetalle sowie einige chemische Produkte wie etwa Schwefelsäure, Natriumhydroxid, flüssiges Chlor, Salzsäure und Natriumsulfit, aber auch weiterverarbeitete nicht eisenhaltige Metallprodukte. Die Produktion von Nickel bzw. Platingruppenmetallen macht 90 % der Gesamtproduktion Chinas aus. Jinchuan Group Ltd. ist der größte Nickel-Kobalt-Produzent Chinas.
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Susie Bell, Investor Relations Tel: +1.604.684.6365 Fax: +1.604.684.8092 Email: info(AT)hdimining.com
Kontakt Deutschland: Robin Bennett
Gebührenfrei: 1-800-667-2114 Tel: +1.604.684.6365 Fax: +1.604.684.8092 E-mail: info.deutsch(AT)hdimining.com www.hdimining.com/de
DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE ( IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET ) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.
Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält -zukunftsgerichtete Aussagen- gemäß den Bestimmungen der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze bezüglich der Wahrscheinlichkeit des Abschlusses der Vereinbarung. Obwohl Continental versuchte, die wichtigsten Faktoren und Bedingungen zu identifizieren, die den Abschluss der Vereinbarung verhindern könnten, könnte es andere Bedingungen oder Faktoren geben, die noch festgelegt werden müssen und zum Teil auf dem aktuellen Erfordernis einer Genehmigung der Aktionäre und Behörden bzw. anderer Genehmigungen sowie auf behördlichen Anträgen und gerichtlichen Dokumenten basiert. Es gibt keine Gewissheit, dass Continentals Identifizierung von Bedingungen und Faktoren vollständig oder genau ist, weshalb sich zukünftige Ereignisse erheblich von jenen unterscheiden könnten, die in solchen Aussagen zum Ausdruck gebracht wurden. Die Leser sollten sich daher bei ihren Investitionen nicht auf zukunftsgerichtete Aussagen verlassen.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Es gilt nur die englische Originalmeldung!
Die englische Originalmeldung finden Sie unter: (Besuchen Sie unsere Homepage)
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Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.
Continental Minerals Corp.
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Hawthorne meldet Ergebnisse der Ausserordentlichen Aktionärsversammlung sowie Rücktritt und Neuernennung eines Direktors
Hawthorne Gold Corp. ( -Hawthorne- oder das -Unternehmen- ) ( TSX-V: HGC, US: HWTHF ) freut sich, im Anschluss an die Pressemeldungen vom 14. Oktober 2010 und vom 12. November 2010 bekannt zu geben, dass sämtliche Beschlüsse des Unternehmens im Rahmen der außerordentlichen Aktionärsversammlung am 8. Dezember 2010 genehmigt wurden. ...
Hawthorne Gold Corp. ( -Hawthorne- oder das -Unternehmen- ) ( TSX-V: HGC, US: HWTHF ) freut sich, im Anschluss an die Pressemeldungen vom 14. Oktober 2010 und vom 12. November 2010 bekannt zu geben, dass sämtliche Beschlüsse des Unternehmens im Rahmen der außerordentlichen Aktionärsversammlung am 8. Dezember 2010 genehmigt wurden. Das Unternehmen hat von den Minderheitsaktionären die Genehmigung ( wie im Multilateral Instrument 61-101 - Protection of Minority Security Holders in Special Transactions definiert ) erhalten, den im Corporate Finance Manual der TSX Venture Exchange beschriebenen Posten einer neuen -Kontrollperson- zu schaffen. Die Aktionäre haben auch der Privatplatzierung mit Skyocean Ventures Investment Limited ( -Skyocean- ) zugestimmt, in deren Rahmen 68.181.818 Stammaktien des Unternehmens ( -Aktien- ) zum Preis von 0,11 $ pro Aktie begeben werden. Das Unternehmen wird die Privatplatzierung ( vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange ) zum Abschluss bringen und den Abschluss der Transaktion über eine Pressemeldung bekannt geben.
-Mit diesem Schritt beginnt ein neues aufregendes Kapitel in der sich weiter entwickelnden Beziehung zu unserem größten Aktionär, der chinesischen Skyocean Group mit Sitz in Peking. Durch diesen krönenden Zusammenschluss von Kulturen und Erfahrungen wird eine noch viel stärkere Gesellschaft entstehen. Wir freuen uns auf eine lange und fruchtbare Geschäftsbeziehung-, sagte Hawthorne-Chairman Michael J. Beley.
Weiters gibt das Unternehmen bekannt, dass Donald Siemens auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung aus dem Board of Directors ausscheidet. Vorbehaltlich der Genehmigung der Regulierungsbehörde wird an seiner Stelle Dr. Shijia Tang, ein Direktor des Unternehmens, diese Funktion übernehmen. Dr. Tang ist President von Skyocean und bereits 20 Jahre lang im Bergbausektor tätig. Die Direktoren wünschen Herrn Siemens alles Gute für die Zukunft und danken ihm für seine jahrelangen Verdienste als Board-Mitglied.
Der Erlös aus der Aktienemission wird für Explorations- und Erschließungsarbeiten in dem vom Unternehmen betriebenen Goldlager Cassiar sowie für allgemeine Aufwendungen des Unternehmens bzw. als Betriebskapital verwendet.
Über Hawthorne Gold Corp.
Hawthorne Gold Corp. ist eine kanadische Goldexplorations- und Erschließungsgesellschaft und besitzt in British Columbia/Kanada bedeutende Grundstücke. Hawthorne wird von den anerkannten Bergbauspezialisten Richard Barclay und Michael Beley geführt. Ziel von Hawthorne ist es, sich durch die Errichtung eines Förderbetriebs am Table Mountain und die weitere Ressourcenerschließung im Bereich der nahegelegenen Lagerstätte Taurus zu einem Junior-Goldproduzenten zu entwickeln.
Für weitere Informationen zu Hawthorne kontaktieren Sie bitte Robert Ferguson unter der gebührenfreien Rufnummer 1-888-629-1505 bzw. das Unternehmen unter ( 604 ) 629-1505. Besuchen Sie auch die Website von Hawthorne auf www.hawthornegold.com.
FÜR HAWTHORNE GOLD CORP.
-Michael J. Beley-
Michael J. Beley Chairman
Einige der in dieser Pressemeldung enthaltenen Aussagen sind gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen als zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen zu werten. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen sind anhand der Verwendung von Begriffen zu erkennen wie -erwartet-, -beabsichtigt-, -möglich-, -schätzt- bzw. Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen oder an Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen -können-, -könnten-, -sollten-, -würden- oder -werden-. Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen basieren nicht auf historischen Fakten und unterliegen daher verschiedenen Risiken und Unwägbarkeiten, auf die Hawthorne keinen Einfluss hat. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen werden vermutlich bzw. können unter Umständen wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht wurden. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren bzw. anderweitig zu korrigieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Gesetzen gefordert.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane ( in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet ) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
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Continental unterzeichnet Übernahmevereinbarung mit Jinchuan-Konzern für 432 Millionen $
September 2010, Vancouver, BC - Continental Minerals Corporation ( TSX-V:KMK, OTCBB:KMKCF ) ( "Continental" oder das "Unternehmen" ) - ein Unternehmen der Hunter Dickinson Inc. Unternehmensgruppe - gibt bekannt, dass Continental eine Absichtserklärung zur Übernahme durch den großen chinesischen Bergbaukonzern Group ( ...
September 2010, Vancouver, BC - Continental Minerals Corporation ( TSX-V:KMK, OTCBB:KMKCF ) ( "Continental" oder das "Unternehmen" ) - ein Unternehmen der Hunter Dickinson Inc. Unternehmensgruppe - gibt bekannt, dass Continental eine Absichtserklärung zur Übernahme durch den großen chinesischen Bergbaukonzern Jinchuan Group Ltd ( "Jinchuan" ) ( "Übernahme" ) unterzeichnet hat. Laut einer Vereinbarung gemäß dem Business Corporations Act ( British Columbia ) ( die "Vereinbarung" ) beträgt der Kaufpreis insgesamt ca. 432 Millionen C$ in bar.
Die Absichtserklärung betrifft die Übernahme von 100 % der ungefähr 166 Millionen Continental-Stammaktien auf voll verwässerter Basis für 2,60 C$ pro Aktie. Der Übernahmepreis von 2,60 $ pro Aktie, der an die Inhaber von Continental-Wertpapieren zu entrichten ist, entspricht einem 13%igen Aufschlag auf den am 14. September 2010 ( dem letzten Handelstag vor dieser Ankündigung ) zum Handelsschluss erzielten Preis für Continental-Stammaktien bzw. einem 18 %igen Aufschlag auf den VWAP ( Volumen-Belasteter durchschnittlicher Preis ) der Continental-Stammaktien während der letzten 30 Handelstage bis 14. September 2010.
Jede derzeit in Umlauf befindliche Continental-Aktienoption, die bis zum Stichtag zur Teilnahme an der Vereinbarung ausgeübt wird ( das Datum des Stichtags wird in einer der nächsten Pressemeldungen bekannt gegeben ), wird bei der Vereinbarung vollständig berücksichtigt. Die Optionsinhaber sind bei der außerordentlichen Aktionärsversammlung der Continental-Wertpapierinhaber, die zum Zwecke der Abstimmung über die Vereinbarung einberufen wird, zusammen mit den Stammaktionären in der selben Klasse stimmberechtigt.
Das Board of Directors von Continental schlägt außerdem vor, dass in der Vereinbarung auch eine außerordentliche Barausschüttung in Höhe von bis zu 0,10 C$ für jede unmittelbar vor Abschluss der Übernahme in Umlauf befindliche Continental-Aktie vorgesehen wird.
Das Board hat nach eingehender Erörterung der Übernahmekriterien mit seinen Finanz- und Rechtsberatern entschieden, dass die Vereinbarung für die Wertpapierinhaber des Unternehmens angemessen und im besten Interesse des Unternehmens ist. Das Board wird den Continental-Wertpapierinhabern daher empfehlen, für die Vereinbarung zu stimmen. Diese Absichtserklärung ist nur in bestimmter Hinsicht verbindlich und ein Abschluss der Vereinbarung daher an die Ausführung definitiver Abkommen und sonstige Bedingungen gebunden, zu denen u.a. das Einverständnis der Continental-Wertpapierinhaber, ein positiver Bescheid des obersten Gerichtshofs der Provinz British Columbia, die entsprechenden Genehmigungen der chinesischen und kanadischen Regulierungsbehörden und die bei dieser Art von Transaktion üblichen Abschlusskonditionen zählen.
Zu den definitiven Abkommen in bezug auf die Vereinbarung gehören auch ein gesondertes Vereinbarungsabkommen ( "Arrangement Agreement" ) und sogenannte Lock-up-Vereinbarungen ( Veräußerungsbeschränkungen ) mit allen Direktoren und Führungskräften des Unternehmens bzw. bestimmten Aktionären des Unternehmens, gemäß denen sich die entsprechenden Personen verpflichten, für die Vereinbarung zu stimmen.
In dem Vereinbarungsabkommen werden auch die üblichen Zusicherungen, Gewährleistungen und Geschäftsbedingungen von Jinchuan und Continental Berücksichtigung finden. Des weiteren hat sich Continental in der Absichtserklärung verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab dem Inkrafttreten der Absichtserklärung von sich aus keine Gespräche bezüglich anderer Unternehmenszusammenschlüsse oder Verkäufe von Aktien bzw. Betriebswerten zu beginnen. Eine Ausnahme bilden unaufgeforderte Angebote, von denen das Board of Directors in gutem Glauben und berechtigterweise annimmt, dass damit ein besseres Ergebnis erzielt werden könnte. Continental hat Jinchuan weiters das Recht eingeräumt, mit unaufgeforderten Angeboten von Mitbewerbern gleichzuziehen. Das Vereinbarungsabkommen sieht eine "Break Fee" ( eine Gebühr, die bei Scheitern der Transaktion fällig wird ) in Höhe von 13,4 Millionen $ vor, die unter bestimmten Bedingungen von einer der Vertragsparteien entrichtet werden müsste. Diese Gebühr wäre von Jinchuan an Continental zu entrichten, wenn der Abschluss der Vereinbarung nicht zustande käme, weil Jinchuan bestimmte Verpflichtungen des Vereinbarungsabkommens nicht erfüllt. Unter bestimmten Bedingungen wäre die "Break Fee" von Continental an Jinchuan zu entrichten, und zwar wenn das Board von Continental seine Zustimmung zur Übernahme zurückzieht, wenn das Board eine Alternativtransaktion empfiehlt bzw. eine Alternativtransaktion innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung der Übernahme zustande kommt, wenn Continental ein entsprechendes Abwerbeverbot verletzt oder nicht zeitgerecht eine Versammlung der Continental-Wertpapierinhaber zur Abstimmung über die Vereinbarung einberuft. Jinchuan hat sich weiters verpflichtet, nach Genehmigung der Übernahmetransaktion durch die chinesischen Regulierungsbehörden und vor der Versammlung der Continental-Wertpapierinhabern, bei der über die Vereinbarung abgestimmt werden soll, die gesamte vertraglich vereinbarte Kaufsumme ( Barbetrag ) nach Kanada zu überweisen.
Nach Ausführung der abschließenden Vereinbarungen wird Continental eine außerordentliche Aktionärsversammlung seiner Wertpapierinhaber einberufen, um über die Vereinbarung abzustimmen. Um eine von Jinchuan gestellte Übernahmebedingung zu erfüllen wird die Vereinbarung auch den Rückkauf bzw. Eintausch der Continental-Vorzugsaktien gegen bestimmte marktfähige Wertpapiere im Wert von ungefähr 25 Millionen $ beschleunigen. Continental geht derzeit davon aus, dass die außerordentliche Aktionärsversammlung im November 2010 stattfindet und im Laufe des Monats Oktober 2010 ein Rundschreiben mit Detailinformationen zur Vereinbarung per Post an die Continental-Wertpapierinhaber übermittelt wird. Die Vereinbarung muß von den Continental-Wertpapierinhabern bei der Versammlung gemäß den Bestimmungen des entsprechenden Rechtbescheids des obersten Gerichtshofs der Provinz British Columbia, den rechtlichen Bestimmungen des Business Corporations Act ( British Columbia ) und den einschlägigen Wertpapiervorschriften ( Multilateral Instrument 61-101 "Protection of Minority Security Holders in Special Transactions" ) genehmigt werden. Das Rundschreiben mit den Informationen wird auf der SEDAR-Website www.sedar.com ( bzw. in den Vereinigten Staaten unter www.sec.gov ) zeitgleich mit den Postsendungen an die Wertpapierinhaber veröffentlicht.
Berater
BMO Capital Markets ist für Continental als exklusiver Finanzberater in bezug auf die Vereinbarung tätig. McCarthy Tétrault LLP ist als Berater für den Sonderausschuss des Boards und Lang Michener LLP als allgemeiner Rechtsberater von Continental tätig.
Sino Resources Capital Pty Ltd. und Blake, Cassels&Graydon LLP fungieren im Rahmen dieser Vereinbarung jeweils als Finanz- bzw. Rechtsberater von Jinchuan.
Über Continental
Continental ist ein an der TSX Venture Börse notierendes Ressourcenunternehmen, das mit der Hunter Dickinson Inc. Unternehmensgruppe mit Sitz in Vancouver verbunden ist. Seit 2005 konzentriert sich Continental in erster Linie auf die Exploration und Erschließung des großen Kupfer-Gold-Grundstücks Xietongmen in der Autonomen Region Tibet der Volksrepublik China.
Über Jinchuan
Jinchuan Group ist ein großes Chinesisches Unternehmen, das auf die metallurgischen und verfahrenstechnischen Aspekte der Nichteisenmetallgewinnung spezialisiert ist. Das Unternehmen produziert Nickel, Kupfer, Kobalt, seltene Erden und Edelmetalle bzw. auch diverse chemische Produkte wie z.B. Schwefelsäure, Natronlauge, Flüssigchlor, Salzsäure und Natriumsulfit sowie weiterverarbeitete Nichteisenmetall-Produkte. Das Fördervolumen an Nickel- und Platingruppenmetallen macht jeweils mehr als 90 % der gesamten Produktionsmenge Chinas aus. Jinchuan Group Ltd. ist der größte chinesische Nickel-Kobalt-Produzent.
Nähere Informationen erhalten Sie über: Robin Bennett , Investor Relations Gebührenfrei: 1-800-667-2114 Tel: +1.604.684.6365 Fax: +1.604.684.8092 E-mail: info.deutsch(AT)hdimining.com www.hdimining.com/de
DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE ( IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET ) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.
Hinweise bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze betreffend die Wahrscheinlichkeit, dass die Vereinbarung zum Abschluss gebracht werden kann. Continental hat sich bemüht, wichtige Faktoren und Bedingungen aufzuzeigen, die den Abschluss der Vereinbarung verhindern könnten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass sich noch nicht absehbare Bedingungen oder Faktoren ergeben, die zum Teil auf die Notwendigkeit der Verhandlung definitiver Abkommen bzw. behördlicher Unterlagen und Gerichtsdokumente zurückzuführen sind. Es kann nicht garantiert werden, dass die von Continental angenommenen und für den Abschluß maßgeblichen Bedingungen und Faktoren als vollständig oder korrekt herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind.
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Continental Minerals Corp.
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Georox Resources Inc. schliesst zwei separate Privatplatzierungen (Bruttoeinnahmen von insgesamt 2,52 Millionen $) ab
NICHT FÜR DIE VERBREITUNG UND VERÖFFENTLICHUNG IN NACHRICHTENDIENSTEN DER USAKelowna ( British Columbia, Kanada ), 14. Oktober 2010. Georox Resources Inc. ( TSX-V: GXR; Frankfurt: OF6A ) ( -Georox- oder das -Unternehmen- ) freut sich bekannt zu geben, dass es am 14. Oktober 2010 seine bereits zuvor gemeldete, nicht vermittelte ( die -erste ), ...
NICHT FÜR DIE VERBREITUNG UND VERÖFFENTLICHUNG IN NACHRICHTENDIENSTEN DER USA
Kelowna ( British Columbia, Kanada ), 14. Oktober 2010. Georox Resources Inc. ( TSX-V: GXR; Frankfurt: OF6A ) ( -Georox- oder das -Unternehmen- ) freut sich bekannt zu geben, dass es am 14. Oktober 2010 seine bereits zuvor gemeldete, nicht vermittelte Privatplatzierung ( die -erste Privatplatzierung- ), bestehend aus 6.000.000 Einheiten des Unternehmens ( -erste Privatplatzierungseinheiten- ) mit einem Ausübungspreis von 0,22 $ pro erste Privatplatzierungseinheit, sowie seine bereits zuvor gemeldete, nicht vermittelte Privatplatzierung ( die -zweite Privatplatzierung- ), bestehend aus 4.000.000 Einheiten des Unternehmens ( -zweite Privatplatzierungseinheiten- ) zu einem Ausübungspreis von 0,30 $ pro zweite Privatplatzierungseinheit, ( Bruttoeinnahmen von insgesamt 2.520.000 aus der ersten und zweiten Privatplatzierung ) abgeschlossen hat. Sowohl die erste als auch die zweite Privatplatzierung wurden zur Gänze gezeichnet; die Einnahmen solcher Privatplatzierungen werden als allgemeines Betriebskapital verwendet werden.
Jede erste Privatplatzierungseinheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens ( eine -Stammaktie- ) und einem Halben Aktien-Warrant ( jeder ganze Aktien-Warrant ein -erster Privatplatzierungs-Warrant- ). Jeder ganze erste Privatplatzierungs-Warrant berechtigt seinen Besitzer, bis 14. Oktober 2012, 16:30 Uhr ( Calgary-Zeit ), eine Stammaktie zu einem Preis von 0,40 $ zu erwerben.
Jede zweite Privatplatzierungseinheit besteht aus einer Stammaktie und einem Aktien-Warrant ( ein -zweiter Privatplatzierungs-Warrant- ). Jeder zweite Privatplatzierungs-Warrant berechtigt seinen Besitzer, bis 14. Oktober 2011, 16:30 Uhr ( Calgary-Zeit ), eine Stammaktie zu einem Preis von 0,50 $ zu erwerben.
Sämtliche Wertpapiere, die infolge der ersten und zweiten Privatplatzierung emittiert werden, unterliegen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen einer viermonatigen Halteperiode nach dem Abschlussdatum. In Zusammenhang mit diesen Privatplatzierungen wurden an bestimmte Parteien insgesamt etwa 145.950 $ an Vermittlungsprovisionen bezahlt.
Nach dem Inkrafttreten der ersten und zweiten Privatplatzierung wird das Unternehmen über 26.631.186 emittierte und ausgegebene Stammaktien verfügen. Weitere 7.000.000 Stammaktien wurden für die Emission im Rahmen der ersten und zweiten Privatplatzierungs-Warrants reserviert.
Directors und Officers des Unternehmens erwarben insgesamt 709.090 erste Privatplatzierungseinheiten und 26.667 zweite Privatplatzierungseinheiten.
Infolge der Beteiligung von Directors und Officers an der Finanzierung gilt das Angebot als Related Party Transaction gemäß der Protection of Minority Security Holders in Special Transactions von Multilateral Instrument 61-101, welche Teil der Bestimmungen der TSX Venture Exchange ( die -TSX-V- ) ist. Demzufolge wäre Georox in Ermangelung einer anwendbaren Ausnahme auf eine Minderheitsgenehmigung und eine formelle Bewertung der Privatplatzierung angewiesen. Georox verfügt jedoch über eine solche Ausnahme, da zum Zeitpunkt der Vereinbarung der Transaktion weder der marktgerechte Wert der Materie noch der marktgerechte Wert der Transaktion - sofern interessierte Parteien betroffen sind - 25 % von Georox- Marktkapitalisierung übersteigt.
Über Georox
Georox ist ein kanadisches Bodenschatzunternehmen, das sich mit dem Erwerb, der Exploration und der Erschließung von Öl- und Gasgrundstücken in Western Canada beschäftigt. Die Stammaktien notieren unter dem Kürzel -GXR- an der TSX Venture Exchange und unter dem Kürzel -OF6A- an der Frankfurter Börse.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
Burkhard Franz, President und Chief Executive Officer Tel.: ( 250 ) 712-2213 Fax: ( 250 ) 712-2215 Website: www.georoxresources.com
WARNHINWEIS
Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsorgane ( in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet ) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Keine Börse, Wertpapierkommission oder andere Regulierungsbehörde hat die in dieser Pressemeldung enthaltenen Informationen genehmigt oder verworfen.
VORAUSBLICKENDE AUSSAGEN Diese Pressemitteilung enthält vorausblickende Aussagen hinsichtlich der zukünftigen Betriebe des Unternehmens sowie andere Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen. Vorausblickende Aussagen können oftmals anhand von Termini wie -wird-, -könnte-, -sollte-, -erwartet-, -glaubt- und ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden. Sämtliche Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, Aussagen hinsichtlich zukünftiger Pläne und Ziele des Unternehmens, sind vorausblickende Aussagen, die bestimmte Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Es kann keine Gewährleistung abgegeben werden, dass solche Aussagen genau sind; die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können sich erheblich von solchen Aussagen unterscheiden. Entscheidende Faktoren, die dazu führen könnten, dass sich tatsächliche Ergebnisse erheblich von jenen unterscheiden, die das Unternehmen erwartet hat, sind die hierin angegebenen Explorationsrisiken und werden vom Unternehmen von Zeit zu Zeit mit den Wertpapierbehörden veröffentlicht.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass sich Annahmen, auf denen die Erstellung der zukunftsgerichteten Informationen basiert, möglicherweise als unrichtig herausstellen könnten. Bestimmte Ereignisse oder Umstände könnten bewirken, dass die tatsächlichen Ergebnisse aufgrund zahlreicher bekannter und unbekannter Risiken und Unwägbarkeiten sowie anderer Faktoren von den Prognosen abweichen. Viele davon liegen nicht im Einflußbereich von Georox. Wir können daher nicht garantieren, dass zukunftsgerichtete Aussagen auch eintreffen und die Leser werden darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Informationen nicht verlässlich sind. Solche Informationen könnten sich möglicherweise als unrichtig herausstellen, selbst wenn das Management diese zum Zeitpunkt der Erstellung für realistisch hält. Die tatsächlichen Ergebnisse können somit unter Umständen wesentlich von dem Prognosen abweichen. Diese Warnhinweise gelten ausdrücklich für die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemeldung entsprechen dem Stand der Dinge zum Zeitpunkt, als diese Pressemitteilung erstellt wurde. Georox ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, weder aufgrund neuer Informationen bzw. zukünftiger Ereignisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den kanadischen Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert.
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Georox Resources Inc. 212-1708 Dolphin Ave. Kelowna, BC, V1Y 9S4 Tel: 250 - 712 - 2213 Fax: 250-712-2215
Burkhard Franz President & CEO E-Mail: georoxresources(AT)gmail.com
www.georoxresources.com
euNetworks: Neue ultraschnelle Glasfaserstrecke für FinanzindustrieDirektverbindung Frankfurt-London umgeht Carrier-Knotenpunkte
Frankfurt am Main, 2. September 2010 - euNetworks nimmt eine neue Ultra-Low-Latency-Strecke zwischen Frankfurt und London in Betrieb und schließt damit die zweite Ausbauphase seines Transaktionsnetzes für Finanzdienstleister ab. Die neue Verbindung umgeht Carrier-Knotenpunkte und bietet extrem niedrige Latenzzeiten für den direkten mit ...
Frankfurt am Main, 2. September 2010 - euNetworks nimmt eine neue Ultra-Low-Latency-Strecke zwischen Frankfurt und London in Betrieb und schließt damit die zweite Ausbauphase seines Transaktionsnetzes für Finanzdienstleister ab. Die neue Verbindung umgeht Carrier-Knotenpunkte und bietet extrem niedrige Latenzzeiten für den direkten Datenaustausch zwischen Handelsplätzen mit einer Verzögerung von deutlich unter 9 Millisekunden ( Round Trip ), gemessen vom Einspeisungspunkt bis zum Ziel. Sie ist eine der kürzesten Verbindungen, die derzeit verfügbar sind, und integriert Multilateral Trading Facilities ( MTFs ) sowie die wichtigen Rechenzentren. Die neue Verbindung Frankfurt-London ist an die kürzlich fertig gestellte Low-Latency-Strecke zwischen Slough und London angebunden. euNetworks hat sich unter anderem auf die Einrichtung von Ultra-Low-Latency-Netzen spezialisiert, die die hohen Anforderungen der Finanzindustrie erfüllen. Das Netz wird permanent ausgebaut. Zu den euTrade-Services von euNetworks gehören maßgeschneiderte Lösungen mit On-Demand-Verbindungen zwischen allen größeren Börsen und Clearingstellen in Europa. Kunden haben die Wahl zwischen Glasfaser-, Wellenlängen- und Ethernet-Services. "Die Strecke Frankfurt-London bleibt eine der wichtigsten Verbindungen für den Börsenhandel. Das Kaliber der Unternehmen, die bereits diese neue Verbindung und die Slough-Route nutzen, und die kontinuierliche Nachfrage zeigen, wie stark euNetworks in diesem Bereich ist", kommentiert Uwe Nickl, Chief Marketing Officer von euNetworks. "Wir werden die Finanzindustrie auch weiterhin mit neuen schnellen Strecken, optimierten innerstädtischen Verbindungen und einem Netz unterstützen, das auf ihre Anforderungen zugeschnitten ist." Über euNetworks Die euNetworks Group Limited ( SGX:23:SI ) ( "euNetworks" ) bietet Breitbandinfrastruktur. Das Unternehmen besitzt 15 Glasfaser-City-Netze in ganz Europa, die durch Breitband-Backbone miteinander verbunden sind. Das Unternehmen bietet innerstädtisch und auf der Langstrecke Ethernet- und IP-Services wie unbeleuchtete Glasfaser, dedizierte Faser, Wellenlängen-, Ethernet- sowie Internet-Services gehören. Unternehmen und Carrier profitieren von euNetworks ausbaufähigem Netz, das auf die Übertragung hoher Bandbreiten ausgelegt ist. Die euNetworks Group Limited hat ihren Unternehmenssitz in London und ist an der Börse in Singapur notiert ( SGX: H23.SI ). Weitere Informationen finden Sie unter www.euNetworks.com. Kontakt: euNetworks Hannah Fox 15 Old Bailey EC4M 7E London +44 203 178 4394 Hannah.Fox@euNetworks.com www.eunetworks.com
Pressekontakt: Katharina Scheid RubyCom Am Rehsprung 10 64832 Babenhausen Telefon: 06073-6889 186 EMail: k.scheid@rubycom.de Internet: http://www.rubycom.de/presse/
Level 3: Direkte Verbindung zu BATS EuropeLow Latency-Verbindung für Finanzdienstleister
Frankfurt/Main, 17. August 2010 - Level 3 bietet ab sofort eine direkte Anbindung an BATS Europe, den Betreiber einer europäischen Multilateral Trading Facility ( MTF ). Damit erhalten Level 3-Kunden aus der Finanzdienstleistungsbranche Zugang zum internationalen Tier-1 Glasfasernetz von Level 3 und profitieren von niedrigen Latenzzeiten bei der ...
Frankfurt/Main, 17. August 2010 - Level 3 bietet ab sofort eine direkte Anbindung an BATS Europe, den Betreiber einer europäischen Multilateral Trading Facility ( MTF ). Damit erhalten Level 3-Kunden aus der Finanzdienstleistungsbranche Zugang zum internationalen Tier-1 Glasfasernetz von Level 3 und profitieren von niedrigen Latenzzeiten bei der Ausführung von europäischen Aufträgen in Nordamerika. Der neue Service bietet Optionen für Verbindungen innerhalb und zwischen Städten sowie die Anbindung an die schnellen Transatlantik-Strecken, die mit mehreren Anlandungsstationen hohe Sicherheit bieten und das Ausfallrisiko minimieren. BATS Europe wurde am 31. Oktober 2008 gegründet und ist eines der führenden pan-europäischen Handelssysteme mit einem Marktanteil von acht bis zehn Prozent im FTSE 100, sieben Prozent im SMI und fünf bis sechs Prozent in den 15 europäischen Ländern, in denen es vertreten ist. "BATS Europe ist so enorm gewachsen, weil wir Technologie vorausschauend einsetzen und wissen, wie wichtig schnelle und zuverlässige Anbindungen weltweit sind", kommentiert Paul O'Donnell, Chief Operating Officer von BATS Europe. "Wir bieten Kommunikationslösungen, die die hohen Ansprüche der Wertpapierhändler erfüllen und freuen uns, dass sich unsere Händler jetzt auch über Level 3 an BATS Europe anbinden können." Level 3 bietet verschiedene Lösungen für Finanzdienstleister, die individuell zugeschnitten werden können. Darüber hinaus verbinden Strecken mit niedriger Latenzzeit ausgewählte Handelsplätze in Europa und Nordamerika, darunter 15 Börsen, 14 elektronische Kommunikationsnetze und sieben Rechenzentren. Das Netz von Level 3 verbindet 22 Länder in Europa und den USA mit Zugängen in 190 Städten. Es besteht aus circa 87.000 Kilometern Langstreckenverbindungen und Stadtnetzen von insgesamt 43.500 Kilometern Länge. Damit ist es eines der größten und weitverzweigtesten Glasfasernetze weltweit, das auf vielen Strecken niedrige Latenzzeit bietet. "Bei Finanztransaktionen zählen häufig Bruchteile von Sekunden, deshalb haben wir unsere Lösungen so ausgerichtet, dass sie auch den extrem hohen Ansprüchen der Finanzindustrie genügen", erklärt James Heard, President European Markets bei Level 3. "Die an BATS angeschlossenen Händler haben jetzt Zugang zu Lösungen, die neun von zehn Top-Banken im Tagesgeschäft nutzen. Dazu gehören der Handel mit geringer Verzögerung, skalierbare Hochgeschwindigkeitszugänge und die Datenübertragung auf einem Sicherheitsniveau, das die wichtigen Industriestandards erfüllt." Weitere Informationen zu Services von Level 3 für Finanzdienstleister finden Sie unter http://www.level3.com/index.cfm?pageid=135 Über Level 3 Communications Level 3 Communications, Inc. ( NASDAQ: LVLT ) ist ein führender internationaler Kommunikationsdienstleister, spezialisiert auf die Übertragung per Glasfaser. Unternehmen, Medienkonzerne, Telekommunikationsanbieter und staatliche Stellen vertrauen auf die Services von Level 3 und sein durchgängiges Glasfasernetz. Mit seiner Skalierbarkeit und Wertschöpfung setzt es Standards. Level 3 bietet Übertragungs-, Daten-, Internet-, Content Delivery- und Sprachservices, sowohl im innerstädtischen Bereich als auch auf Langstreckenverbindungen. Weitere Informationen zum Unternehmen finden sich im Internet unter www.level3.com. Kontakt: Level 3 Communications Natasha Wright 100 Leman Street E1 8EU London 0044 ( 0 )20 7954 2128 natasha.wright@level3.com www.level3.com
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Vollstreckung von US Gerichtsurteilen in Deutschland - USAG24, IncEnforce your U.S. Judgment in Germany How can you have your U.S. judgment recognized in Germany?...
Enforce your U.S. Judgment in Germany How can you have your U.S. judgment recognized in Germany? Generally, it is quite easy to have a foreign judgment recognized and enforced in Germany as there are different international bi-lateral and multilateral treaties between Germany and other countries in existence. For instance, for all countries of the in ...
Enforce your U.S. Judgment in Germany How can you have your U.S. judgment recognized in Germany? Generally, it is quite easy to have a foreign judgment recognized and enforced in Germany as there are different international bi-lateral and multilateral treaties between Germany and other countries in existence. For instance, for all countries of the European Union, the "Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" ( EuGVÜ ) replaced by the EuGVÜ is applicable. Furthermore, for countries of the European Free Trade Association the so called Lugano-Übereinkommen ( LugÜ ) is applicable. However, there is no such Agreement between the United States and Germany. Therefore, if a U.S. judgment should be recognized and enforced in Germany, it is more complicated and burdensome, as it is said that every country has sovereignty with respect to whether to recognize a foreign judgment or not. The entire process from the recognition of the U.S. judgment until its enforcement will be threefold. First, the judgment must be recognized and second, a further petition/complaint must be initiated to enforce the judgment and third, the wages or any other assets the Debtor/Defendant owns that are located in Germany must be garnished. First step"s legal basis is section 328 of the German Civil Procedure Code The basis for the first step, hence, to have a foreign judgment of a country that is not a member of the European Union, has not signed and ratified the LugÜ or any other international agreement or convention, are. I. Requirement of section 328 German Civil Procedure Code ( §328 ZPO ) 1. First, judgments of a foreign court are capable of being recognized. Consequently, it is questionable what a judgment is under the German law. The formal name of judgment is irrelevant. The criterion is whether it is a court decision that has been made during a judicial proceeding in which the Defendant was heard. Consequently, the following decisions are recognizable as being a judgment: General judgments, Default judgments, Default Summons. However, injunctive relief decisions, judicial or out of court, but court recorded settlements are not recognizable as in the later case the court did not make a decision. 2. Second, the foreign decision must be final and has become effective; hence, appeal proceedings must have been barred due to the statute of limitation or otherwise. 3. Third, it must be a civil matter or one related to the business code, hence no municipal decisions are recognizable based on the above section. 4. The decision making court must have had jurisdiction ( personal and subject matter jurisdiction ) over the matter based on German law. Hence, if the plaintiff would have brought the action before the German court, the German court would not have had jurisdiction, section 328 Abs.1 No. 1 German Civil Procedure Code ( ZPO ). The reason for this provision is that under German law, in some matters German courts have exclusive jurisdiction. 5. The foreign decision is not recognizable under German law if the Defendant was not served properly or timely to ensure he could be heard. Section 328 Abs.1 No. 2 German Civil Procedure Code ( ZPO ). This argument cannot be raised by the Defendant if the Defendant has participated in the foreign court"s proceedings personally or through his/her attorney. It should be kept in mind that improper service can be cured, for instance if the person received the documents later and he/she still had enough time to defend herself. 6. The decision to be recognized cannot be contrary to a former domestic nor foreign judgment. Furthermore, the matter in question cannot be pending in any other German court. Section 328 Abs.1 No. 3 German Civil Procedure Code ( ZPO ). 7. The foreign decision cannot violate German "ordre public" ideas; hence the decision cannot be contrary to fundamental German principles and contrary to the "Grundrechte" of the German Constitution. Section 328 Abs.1 No. 4 German Civil Procedure Code ( ZPO ). A foreign decision is contrary to German fundamental principles and the "Grundrechte" of the German Constitution if the decision is based on completely different grounds contrary to German principles and if the foreign judgment was rendered within certain proceedings that are contrary to German proceedings. Examples that are deemed to be contrary to German principles are: a. Defendant could not have obtained a defense attorney; b. The award of punitive damages because pursuant to German law the compensation of the damages is deemed sufficient. Damage compensation cannot have the punishing character because this sufficiently regulated through criminal statutes. c. Judgment for damages is being awarded, although the person would be indemnified under German Law. d. Non-appealable decisions regarding fatherhood are contrary to German law and German policy. 8. The foreign country must have similar recognition laws and procedures. Section 328 Abs.1 No. 5 German Civil Procedure Code ( ZPO ).This is for the United States the case, as also New Jersey has recognized the Uniform Foreign Money Recognition Act and even if New Jersey has recognized and ratified the Uniform Foreign Money Recognition Act, a judgment recognition on comity basis would be possible. Second step"s legal basis are sections 722, 723 German Civil Procedure Code ( §§722, 723 ZPO ) - the enforcement of the recognized judgment Once the foreign judgment is recognized under German Law, a petition to have the judgment declared enforceable in Germany ( "Vollstreckbarkeitserklaerung" ) must be initiated. Garnishment procedures I. Upon receiving the declaration of enforceability ( "Vollstreckbarkeitserklaerung" ), a garnishment petition must be filed with the appropriate Marshall ( "Gerichtsvollzieher" ). II. In this regard it is important to already have sufficient information regarding the debtor, such as: Name of bank where he has his bank accounts. Name of investment funds including account numbers and name of the investment company. Name of his employer or name of his former employer in Germany or name of the German pension officials in order to garnish assets in his name. If there are no assets in the debtor"s name, a garnishment will not be possible. However, if there is a joint bank account in the debtor"s name and another person"s name at least ½ of the account can be garnished. Summary I. It is possible to have a U.S. judgment recognized in Germany as long as it is not some kind of judicial or out of court settlement and as long as it is not only a temporary order or an injunctive relief order or a judgment that is not final, but still appealable. II. The principles of a recognizable U.S. judgment under German law are similar to the principles that are spelled out in the Uniform Foreign Money Recognition Act in the United States. III. Upon recognition, the foreign judgment must be declared enforceable and must be enforced by for instance garnishing assets, wages, and pension benefits as long as these assets are located within the German jurisdiction and one has information about the assets and the assets are in the debtor"s name. IV. Necessary documents: 1. Certified copy of the judgment. 2. Certified translation of the judgment into the German language: we could obtain that for you from our German court certified translator that we are regularly using. 3. Apostille for the judgment to be used in Germany: We could obtain that for you as well. 4. Documents that prove proper service to your husband. 5. Documents showing the basis of the awarded amount, such as pay stubs. www.usag24.om www.usag24-group.com Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen. Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
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Tata Communications expandiert nach Russland
Moskau, Russland - Tata Communications baut sein Netzwerk weiter aus und errichtet einen lokalen Point-of-Presence ( PoP ) in Moskau. Mit seinen Telekommunikationsdiensten setzt das Unternehmen weiterhin auf Expansion in Russland sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ( GUS ) und verstärkt den Fokus auf die Schwellenländer. Tata ( ...
Moskau, Russland - Tata Communications baut sein Netzwerk weiter aus und errichtet einen lokalen Point-of-Presence ( PoP ) in Moskau. Mit seinen Telekommunikationsdiensten setzt das Unternehmen weiterhin auf Expansion in Russland sowie der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ( GUS ) und verstärkt den Fokus auf die Schwellenländer. Tata Communications besitzt und betreibt eines der weltweit größten Unterseekabel-Netzwerke und bietet flexible sowie skalierbare Ende-zu-Ende-Lösungen mit überzeugenden Service Level Agreements ( SLAs ). Das Unternehmen liefert Dienste an 1.600 Großkunden, 10.000 Unternehmenskunden und mehr als 600 mobile Betreiber. Dies schließt auch 100 Service-Provider in Russland und der GUS ein, die vom Moskauer Büro bedient werden. Weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden englischen Originalmeldung. ********** Tata Communications extends its reach to Russia Moscow, Russia, 26. April 2010 - Tata Communications, a leading provider of a new world of communications, today announces a further expansion of its network into Russia via a local Moscow point of presence. As the brand sets its sights on the growing demand for telecom services in Russia and the Commonwealth of Independent States ( CIS ), its local presence in this geography further reinforces its focus on emerging markets. Tata Communications owns and operates one of the world"s largest private sub-sea cable networks, enabling flexible and scalable end-to-end solutions backed by strong Service Level Agreements ( SLAs ). It delivers services to over 1,600 wholesale customers, 10,000 enterprise customers and more than 600 mobile operators - this includes over 100 service providers in Russia and CIS that are serviced from the Moscow office. "Our expansion into Russia highlights our commitment to extend our global footprint into the emerging markets and deliver an unparalleled global network reach for our industry-leading voice and data services," says Claude Sassoulas, Managing Director, Europe and Africa, Tata Communications. Multiple services from its Moscow location will integrate seamlessly into the company"s next generation network and IP/MPLS and Ethernet infrastructure for onward national and regional connectivity. The company"s MPLS network reaches 67 countries together with its VNO network that reaches 194 countries. In addition, Tata Communications serves most of the leading mobile operators in the region with advanced roaming signaling and value-added service solutions. The Moscow node will give operators easier access to the company"s recently launched state of the art IPX ( IP Exchange ) multiservice framework. This will enable routing of all communication traffic, including voice, IP and signaling solutions, via one IP pipe and will also support end-to-end QoS, security, multilateral connectivity and cascade payments. Tata Communications is one of the world"s leading carriers of internet traffic and is a global Tier 1 IP provider with over 2 Tbps meshed network built on 10G backbones. The company provides internet service providers with access to one of the most dynamically routed and high-performance global IP networks. By providing high-speed internet connectivity to operators and service providers in Russia as well Latvia, Azerbaijan, Kazakhstan and Turkmenistan, Tata Communications is enabling the rapid growth of internet usage in these markets. The company is also pioneering international collaboration services by connecting Russia and CIS to its global telepresence network through a partnership agreement with Kazakh Telecom. The agreement will see connection between the cities of Moscow, Astana and Almaty to its global Telepresence public room network which will have coverage across 35 cities worldwide by the end of 2010. "We can now offer our global managed network services to companies that are looking to expand into Russia in a much more cost-effective manner and we"ll be working with partners to enable Russian companies as they increasingly look to get access to a full world-class solution of telecommunications services" concludes Sassoulas. For further information on Tata Communications, please visit www.tatacommunications.com Tata Communications ist ein weltweit führender Anbieter für die neue Welt der Kommunikation. Basierend auf seiner Führungsposition in den Schwellenländern, seinen hochmodernen Lösungen sowie seiner globalen und pan-indischen Expertise, bietet das Unternehmen multi-nationalen Konzernen, Service Providern und in Indien auch Endverbrauchern so genannte "Managed Solutions". Das globale Netzwerk von Tata Communications umfasst eines der modernsten und größten Tiefseekabelnetzwerke, ein Tier 1 IP-Netzwerk über 400 PoPs, das mehr als 200 Länder verbindet. Weltweit verfügt der Anbieter über rund 100.000 Quadratmeter an Rechenzentrumsfläche und Kollokationsräumen. Tata Communication hat eine sehr starke Marktposition in Schwellenländern. In Indien ist Tata Communications führender Anbieter von Datendiensten für Unternehmen, weltweit gehört Tata Communications zu den führenden Anbietern globaler Dienste für die Sprachübertragung. Zudem hat der Anbieter eine Reihe strategischer Investitionen in Netzbetreiber getätigt: in Südafrika ( Neotel ), Sri Lanka ( Tata Communications Lanka Limited ), Nepal ( United Telecom Limited ) und, vorbehaltlich der Genehmigung durch die chinesische Regierung, in China ( China Enterprise Communications ). Tata Communications Limited ist an der Börse in Mumbai und der National Stock Exchange of India notiert. ADR ( American Depository Receipts ) der Aktie sind an der New Yorker Börse notiert ( NYSE: TCL ). Weitere Informationen zum Unternehmen finden sich unter: www.tatacommunications.com Kontakt: Tata Communications Janice Goveas Bandra Kurla Complex 400 098 Mumbai +91 922 339 4575 janice.goveas@tatacommunications.com www.tatacommunications.com
Pressekontakt: Karin Böckmann Hill & Knowlton Tech GmbH Schwedlerstraße 6 60314 Frankfurt am Main Telefon: 069 244 3292 42 EMail: karin.boeckmann@hillandknowlton.com Internet: http://www.hillandknowlton.de
Interoute bindet Netzwerk an BATS Europe anInteroute Fast Trade ermöglicht jetzt auch Connectivity mit geringer Latenz für das schnell wachsende Handelssystem BATS Europe
Berlin, 13. April 2010 - Interoute, Betreiber von Europas fortschritt-lichstem Next Generation Sprach- und Datennetzwerk, bietet ab sofort eine Direktverbindung zu BATS Europe, dem europaweit zweitgrößten multilateralen Handelssystem ( MTF, Multilateral Trading Facility ). Damit können sich Finanzinstitute jetzt über Interoutes ...
Berlin, 13. April 2010 - Interoute, Betreiber von Europas fortschritt-lichstem Next Generation Sprach- und Datennetzwerk, bietet ab sofort eine Direktverbindung zu BATS Europe, dem europaweit zweitgrößten multilateralen Handelssystem ( MTF, Multilateral Trading Facility ). Damit können sich Finanzinstitute jetzt über Interoutes Fast Trade-Service, der speziell für Hochgeschwindigkeits-Datenkommunikation konzipiert wurde, mit BATS Europe verbinden. Fast Trade garantiert sehr kurze Latenzzeiten zwischen 25 Ländern in Europa. Fast Trade ist ein Punkt-zu-Punkt-Service, der auf den SDH- und Wellenlängen-Plattformen von Interoute basiert. Jede über Interoute Fast Trade erworbene Bandbreite wird exklusiv dem Kunden zur Verfügung gestellt, womit sichergestellt wird, dass sich die Latenzzeit nicht im Laufe des Tages verändert. Die genaue Paketumlaufzeit wird für jede Route getestet, bevor sie live geschaltet wird. Diese Verzögerung wird bis auf die hundertstel Mikrosekunde gemessen und anschließend in einem Premium Service Level Agreement ( SLA ) garantiert. Dadurch kann der Kunde den Service ohne weitere Gebühren kündigen, wenn die Paketlaufzeit nicht dem garantierten Servicelevel entspricht. " Wir freuen über die Kooperation mit Interoute. Durch sie können wir Marktteilnehmer an unsere leistungsfähige BATS Europe-Plattform, die sich durch ihre niedrige Latenzzeit auszeichnet, anbinden. Unsere Kunden haben so eine größere Auswahl an Netzbetreibern mit niedriger Latenzzeit und hoher Ausfallsicherheit. Das sind die Leistungsmerkmale, die sie von uns zurecht erwarten," sagt Paul O" Donnell, Chief Operating Officer von BATS Europe. "BATS Europe hat erhebliche Summen in zukunftsweisende Technologien investiert und verfolgt einen innovativen Ansatz im Trading-Geschäft. Die enorme Wachstumsrate von über 300 Prozent im letzten Jahr belegt den Erfolg dieser Strategie. Mit dieser Strategie hat das Unternehmen nicht nur zahlreiche Weltkonzerne als BATS-Kunden gewinnen können, sondern sich auch einen sehr guten Ruf für die Leistungsfähigkeit seines Handelssystems erworben. Wir unterstützen BATS Europe dabei, diesen Weg erfolgreich fortzusetzen," erklärt Jens Leuchters, Country Manager in Deutschland und Geschäftsführer in Österreich von Interoute. BATS Europe unterstützt Wertpapierhandel in 16 europäischen Märkten. Dank der hohen Systemleistung werden 99 Prozent aller Bestellungen in 465 Millisekunden abgewickelt. Die Wahl fiel auf Interoutes Fast Trade Service, weil er sehr niedrige Paketumlauf- und Latenzzeiten zwischen allen Handelsplätzen innerhalb des Interoute-Netzwerks in Europa garantiert. Das Netzwerk umfasst über 200 Netzknoten ( PoPs ). BATS Europe ging am 31. Oktober 2008 ans Netz und wickelt derzeit 9 Prozent aller Tradings des FTSE 100-Aktienindex, 6 Prozent der FTSE 250, FTSE MIB und SMI, sowie 4-5 Prozent von CAC 40 und dem DAX ab. Über Interoute Germany GmbH Interoute ist der am schnellsten wachsende Telekommunikationsanbieter sowie Eigentümer und Betreiber des modernsten, dichtesten Sprach- und Datennetzwerks in Europa. Das Glasfasernetz hat eine Gesamtlänge von über 55.000 km. Das Next Generation Network nutzen Kunden weltweit, darunter Unternehmenskunden vom Einzelhandel über Finanzinstitute, die Automobil- und Pharmaindustrie, bis zur Luft- und Raumfahrtindustrie, alle großen, etablierten europäischen Telekommunikationsunternehmen und alle großen Betreiber in den USA, Ost- und Südostasien, Institutionen des öffentlichen Sektors, Universitäten und Marktforschungs unternehmen. Sie alle sehen in Interoute einen idealen Partner für das Hosting von Inhalten, die Bereitstellung von Wholesale Broadband und Transit Services, Corporate Access und die Entwicklung neuer Dienste. Mit einem fest etablierten Geschäftsbetrieb in Europa, Nordamerika und Dubai ist Interoute darüber hinaus Besitzer und Betreiber moderner Stadtnetze in allen europäischen Geschäftsmetropolen. Über eine Milliarde Euro an E-Commerce-Transaktionen fließen täglich durch die Datenzentren von Interoute. Damit ist das Unternehmen eine der Schlüsselkomponenten in der digitalen Supply Chain Europas. www.interoute.de Über BATS BATS Global Markets ( BATS ) ist ein weltweit tätiges innovatives Finanzmarkttechnologieunternehmen mit Sitz in Kansas City im US-Staat Missouri und weiteren Niederlassungen in New York und London. Die BATS-Plattform wurde im Januar 2006 eingeführt und betreibt als BATS Exchange, Inc., einen der am schnellsten wachsenden Top-Tier-Equitymärkte der USA. BATS bedient den europäischen Markt über die von der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA zugelassene Londoner Niederlassung BATS Europe, die eine multilaterale Handelsplattform für europäische Wertpapiere betreibt. Die BATS-Plattform wird intern von einem engagierten Kernteam von Markt- und Technologiespezialisten entwickelt und ist auf die Bedürfnisse von Broker- und Händlerkreisen ausgerichtet. BATS ... Making Markets Better. Kontakt: Interoute Germany GmbH Christa Bramstedt Albert-Einstein-Ring 5 14532 Kleinmachnow 030-25431 1422 Christa.Bramstedt@interoute.com www.interoute.de
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CROWFLIGHT GIBT PRIVATPLATZIERUNG UND AKTUELLE ERGEBNISSE ZU BUCKO BEKANNT
CROWFLIGHT MINERALS INC. (das "Unternehmen") (TSX: CML) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen mit Pala Investments Holdings Limited ("Pala") eine Vereinbarung über eine Privatplatzierung über 15 Mio. Cdn$ unterzeichnet hat, die erwartungsgemäß um den 17. Juli 2009 (das "Abschlussdatum") INC. = ...
CROWFLIGHT MINERALS INC. (das "Unternehmen") (TSX: CML) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen mit Pala Investments Holdings Limited ("Pala") eine Vereinbarung über eine Privatplatzierung über 15 Mio. Cdn$ unterzeichnet hat, die erwartungsgemäß um den 17. Juli 2009 (das "Abschlussdatum") abgeschlossen wird....... CROWFLIGHT MINERALS INC. (das "Unternehmen") (TSX: CML) gibt heute bekannt, dass das Unternehmen mit Pala Investments Holdings Limited ("Pala") eine Vereinbarung über eine Privatplatzierung über 15 Mio. Cdn$ unterzeichnet hat, die erwartungsgemäß um den 17. Juli 2009 (das "Abschlussdatum") abgeschlossen wird. Gemäß der Vereinbarung hat sich Pala bereit erklärt, im Zuge der nicht durch Makler vermittelten Privatplatzierung 60.000.000 Einheiten (die "Einheiten") des Unternehmens zu einem Preis von 0,25 Cdn$ pro Einheit zu erwerben, was einem Bruttogesamterlös von 15 Mio. Cdn$ entspricht. Der Preis der Einheiten entspricht in etwa einem 21 %igen Aufschlag auf den 5-Tages-VWAP (volumengewichteter Durchschnittskurs) der Aktien des Unternehmens im TSX und einem 25 %igen Aufschlag auf den heutigen Schlußpreis der Aktien des Unternehmens im TSX. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie des Unternehmens (eine "Einheitsaktie") und einem halben Stammaktienkaufwarrant (jeder ganze Warrant = ein "Warrant"). Jeder ganze Warrant berechtigt zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens zu einem Kaufpreis von 0,30 $ und kann innerhalb von 24 Monaten nach Abschlussdatum ausgeübt werden (das "Angebot"). In Verbindung mit dem Angebot werden insgesamt 60.000.000 Einheitsaktien und 30.000.000 Warrants ausgegeben. Würden alle 30.000.000 Warrants ausgeübt, dann würden in Verbindung mit dem Angebot höchstens 90.000.000 Stammaktien des Unternehmens ausgegeben (ungefähr 24,39 der ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens zum heutigen Datum). Pala hält derzeit direkt und indirekt 56.079.971 Stammaktien und 20.588.235 Warrants des Unternehmens (dies entspricht ungefähr 15,2% auf nicht verwässerter Basis und ungefähr 19,7% auf teilweise verwässerter Basis, wobei nur jene Warrants berücksichtigt werden, die Pala im Hinblick auf die aktuell ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens hält). Nach Abschluß des Angebots wird Pala direkt und indirekt 116.079.971 Stammaktien und 50.588.235 Warrants des Unternehmens besitzen (dies entspricht ungefähr 27,07% auf nicht verwässerter Basis und ungefähr 34,76% auf teilweise verwässerter Basis, wobei nur jene Warrants berücksichtigt werden, die Pala im Hinblick auf die aktuell ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens hält).Gemäß den zur Anwendung kommenden TSX-Richtlinien wäre eine Genehmigung durch die Aktionäre erforderlich, da das Angebot wesentliche Auswirkungen auf die Führung des Unternehmens hat und Stammaktien und Warrants im Umfang von mehr als 10% der ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien an einen Zugehörigen des Unternehmens ausgegeben werden. Allerdings hat Crowflight bei der TSX gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 604 (e) der TSX-Unternehmensvorschriften um eine Ausnahmegenehmigung angesucht, da dem Unternehmen nicht genügend Zeit zur Verfügung steht, um eine Zustimmung der Aktionäre einzuholen, und es aufgrund einer finanziellen Notsituation auf eine Ausnahmegenehmigung angewiesen ist. Es ist nicht sicher, dass die TSX diese Ausnahmegenehmigung erteilen wird. Die Liquiditätslage des Unternehmens wurde während der vergangenen Monate negativ beeinflusst, was vor allem auf Schwierigkeiten und Verzögerungen beim Produktionsstart sowie bei der kontinuierlichen Steigerung des Produktionsvolumens auf Vollbetrieb in der Nickelmine Bucko Lake ("Bucko") bei Wabowden/Manitoba zurückzuführen ist. Die Transaktion wird zu einer Steigerung des Unternehmenswertes führen und das Unternehmen mit genügend Kapital ausstatten, um damit den Betrieb in Bucko weiterführen und die Probleme mit dem Ausbau der Produktion in Bucko lösen zu können. Das Unternehmen ist der Meinung, dass die Privatplatzierung die finanzielle Situation verbessern wird, da der Reinerlös aus der Finanzierung zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungen in Höhe von 5,0 Mio. $ an den Minenpartner (einem Partnerunternehmen von Pala), und zum Vermögensaufbau bzw. für allgemeine Betriebsausgaben verwendet wird. Das Board of Directors des Unternehmens hat die Bedingungen des Angebots genau geprüft und entschieden, dass der Abschluss dieser Privatplatzierung und das Ansuchen um Ausnahmegenehmigung aufgrund der finanziellen Notlage gerechtfertigt und im besten Interesse des Unternehmens ist, nachdem sich das Unternehmen derzeit in finanziellen Schwierigkeiten befindet und andere Finanzierungsalternativen aufgrund fehlender Optionen und auch aufgrund von Zeitmangel nicht in Frage kommen. Crowflight ist auf betrieblicher Basis nicht im positiven Cash-flow-Bereich. Die Mühlendurchsatzrate wird im Juli von den baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Errichtung der Strosse 1023-61 negativ beeinflusst; hier ist die Einrichtung eines neuen Strossenzugangs erforderlich, der voraussichtlich samt den erforderlichen Kabelverankerungen bis 12. Juli fertiggestellt wird. Außerdem werden auch in der höhergradigen Strosse 102-1769 (18.000 Tonnen mit einem Nickelgehalt von 1,6%) bis 20. Juli die Grabungsarbeiten beginnen können. Crowflight besitzt derzeit 94.743 Tonnen Reserven mit einem Nickelgehalt von 1,44%, die für eine Erschließung verfügbar sind. Das Management prüft derzeit die bisher erzielten Fortschritte sowie die zukünftige Minenplanung und wird die aktuellen Ergebnisse zu den bis Ende 2009 voraussichtlich erzielbaren Fördermengen Mitte August gemeinsam mit dem Bericht für das 2. Quartal veröffentlichen. Der Erlös aus der Platzierung wird in die nachfolgenden Bereiche fließen: » Tilgung überfälliger Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von ungefähr $7,0 Mio.; in dieser Summe sind auch die Zahlungen an den Minenpartner in Höhe von $ 5,0 Mio. enthalten. » Bereinigung der Betriebsrückstände in den nächsten Monaten bis zum Erreichen der Vollproduktion. » Finanzierung der bis Ende 2009 fälligen Investitionen. In den Aufwendungen enthalten sind auch die Errichtung einer Verbindung zur Hauptrampe von der Oberfläche bis auf 1000-Fuß-Niveau, die Erweiterung der Lagerstätte für die Zwischenlagerung der Verarbeitungsrückstände, der Ausbau der Abwasserreinigungsanlage und die zusätzliche Finanzierung zum Ausbau der Zugänge auf 600-Fuß- und 800 Fuß-Niveau im Jahr 2010. Neben dem Erlös aus der Platzierung steht Crowflight mit einer Reihe von Finanzinstitutionen zur Gewährung eines Firmenkredits in Verhandlung, mit dem Unregelmäßigkeiten im Betriebskapital im Laufe des kommenden Jahres ausgeglichen werden sollen. Diese Aktivitäten werden voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen. Mike Kelly, President und CEO von Crowflight, sagte: "Wir sind von der bisherigen Entwicklung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Produktionsmengen enttäuscht; obwohl wir kontinuierlich Fortschritte erzielen, schreiten diese langsamer voran als geplant und stellen eine zusätzliche finanzielle Belastung für das Unternehmen dar. Wir sind der Meinung, dass das heute zwischen Crowflight and Pala Investments angekündigte strategische Investment den langfristigen Fortbestand der Mine Bucko sichern wird. Crowflight freut sich schon auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Pala; wir werden das Potenzial der Mine Bucko sowie die vorhandenen Explorationsmöglichkeiten in den umliegenden Gebieten bestmöglich nutzen." Jan Castro, Geschäftsführer von Pala Investments AG und exklusiver Berater von Pala, sagte: "Pala freut sich über die Gelegenheit, Crowflight beim Ausbau der Betriebsstätte Bucko Lake auf Vollproduktionsniveau zu unterstützen. Angesichts der niedrigen Produktionskosten und des enormen Expansionspotenzials sind wir überzeugt, dass Crowflight gut positioniert ist und profitieren wird, sobald sich die Nickelpreise wieder erholen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit dem Management und werden Crowflight dabei unterstützen, das Potenzial der Mine Bucko Lake voll auszuschöpfen und auch andere potentielle Grundmetallziele bestmöglich zu nutzen." Gemäß den Bedingungen des Angebots ist Pala berechtigt, (i) einen Direktor des Board of Directors des Unternehmens zu ernennen, unter der Voraussetzung, dass Pala mindestens 10% (jedoch weniger als 20%) der ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens (auf nicht verwässerter Basis) hält, und kann (ii) zwei Direktoren des Board of Directors des Unternehmens ernennen, unter der Voraussetzung, dass Pala mindestens 20% der ausgegebenen und in Umlauf befindlichen Stammaktien des Unternehmens (auf nicht verwässerter Basis) hält. Bei Abschluss der Platzierung werden zwei der sieben Direktoren des Unternehmens zurücktreten und zwei von Pala nominierte Personen werden in das Board of Directors des Unternehmens berufen. Weitere Einzelheiten zu den Bestellungen in das Board werden bei Bekanntwerden mitgeteilt, wenn möglich noch vor Abschluss der Transaktion. Eine vor kurzem durchgeführte Überprüfung des aktuellen Stands der Erschließung der Mine hat ergeben, dass eine progressivere Erschließung erforderlich ist, um langfristig wirtschaftlich rentable Förderquoten und Erzgehalte zu erzielen. Nach reiflicher Überlegung ist man zu dem Schluß gekommen, dass dieses Ziel angesichts der umfangreichen Investitionen, die zur rascheren Erschließung notwendig sind, nur durch eine strategische Partnerschaft erreicht werden kann. Die von Pala getätigten Investitionen werden es auch ermöglichen, die Abwasserbehandlungseinrichtungen für den Minenbetrieb in Bucko zu erneuern; damit ist Crowflight in der Lage, sämtliche Umweltauflagen auch während des Ausbaus der Förderkapazitäten auf Vollbetrieb bis Ende 2009 weiterhin genauestens einzuhalten. Weitere Einzelheiten zur Privatplatzierung Die TSX hat das Unternehmen darauf hingewiesen, dass durch das Ansuchen um Ausnahmegenehmigung automatisch eine Prüfung betreffend die Einstellung der TSX-Börsennotierung eingeleitet wird; damit soll festgestellt werden, ob das Unternehmen die Anforderungen einer TSX-Börsennotierung auch weiterhin erfüllt. Crowflight ist der Meinung, dass es sich bei dieser Prüfung betreffend die Einstellung der TSX-Börsennotierung um ein routinemäßiges Verfahren handelt, das im Falle eines Ansuchens um eine Ausnahmegenehmigung üblicherweise durchgeführt wird. Derzeit erfüllt das Unternehmen die für eine TSX-Börsennotierung nötigen Anforderungen und wird voraussichtlich auch nach Abschluß der Privatplatzierung diese Anforderungen weiterhin erfüllen. Das Angebot stellt möglicherweise eine Transaktion betreffend eine "involvierte Partei" im Sinne des Multilateral Instrument 61-101 dar und das Unternehmen nimmt die Ausnahmegenehmigungen von den formellen Anforderungen betreffend die Bewertung und die Genehmigung durch die Minderheitsaktionäre gemäß Multilateral Instrument 61-101 aufgrund der finanziellen Notsituation in Anspruch. Vor Ablauf einer Frist von 21 Tagen vor Abschlussdatum wird ein Bericht die wesentlichen Veränderungen betreffend veröffentlicht. Das Board of Directors hält die Verkürzung dieser Frist für angemessen und notwendig, um die finanzielle Situation des Unternehmens innerhalb eines vertretbaren zeitlichen Rahmens zu verbessern. Crowflight Minerals - Kanadas jüngster Nickelproduzent Crowflight Minerals Inc. (TSX-V: CML) ist ein kleineres kanadisches Bergbauunternehmen, das in der Nickelmine Bucko Lake in der Nähe von Wabowden, Manitoba, Nickel produziert. Crowflight hat im 2. Quartal 2009 mit dem Vollbetrieb der Produktion in Bucko begonnen. Das Unternehmen konzentriert sich außerdem auf Nickel-, Kupfer-, und Platingruppenmetall- (PGM)-Projekte im Nickelgürtel Thompson und im Sudbury-Becken. Über Pala Pala Investments Holdings Limited ist ein 1,0 Milliarden US$ schweres multistrategisches Investmentunternehmen, das sich in erster Linie auf Bergbau- und Rohstoffunternehmen in den Industrie- und Schwellenländern konzentriert. Der exklusive Investmentberater von Pala Investments, Pala Investments AG, hat umfangreiche Erfahrung im Bergbau- und Rohstoffsektor. Pala Investments hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen, an denen es langfristig beteiligt ist, durch strategische Beratung und innovative Finanzierungslösungen zu unterstützen. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.pala.com. Warnhinweise bezüglich zukunftsgerichteter Informationen Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen gemäß den kanadischen Wertpapiergesetzen. Vorausblickende Aussagen beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf, Aussagen zum Erschließungspotenzial des Unternehmens und zum erforderlichen Zeitplan für die Projekte des Unternehmens einschließlich des Projekts Bucko Lake; zum zukünftigen Preis von Nickel und anderen Rohstoffen; zur Schätzung von Mineralreserven und Mineralressourcen; zur wirtschaftlichen Bewertung; zur Durchführung von Mineralreservenschätzungen; zu Zeitplan und Umfang der geschätzten zukünftigen Produktion; zu den Produktionskosten; zu den Investitionsaufwendungen; zum Erfolg der Exporationsaktivitäten; zu Faktoren betreffend den Abbau und die Verarbeitung; zu den Wechselkursraten; zur Regulierung des Bergbaubetriebs durch die Regierungsbehörde; und zu den umweltbezogenen Risiken.Im Allgemeinen sind zukunftsgerichtete Aussagen anhand der Verwendung von in die Zukunft gerichteten Begriffen zu erkennen, wie z.B. "plant", "erwartet", "erwartet nicht", "wird erwartet", "budgetiert", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "beabsichtigt nicht", "glaubt" bzw. Abwandlungen solcher Begriffe und Phrasen oder an Aussagen, wonach bestimmte Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen "können", "könnten", "würden" oder "werden". Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den Meinungen und Schätzungen des Managements zum Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen. Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zeitpläne, Mengen und Kosten der Förderung im Projekt Bucko Lake basieren auf Annahmen, die den Mineralreserven- und Mineralressourcenschätzungen zugrunde liegen, sowie auf der Wahrscheinlichkeit, die hier ausgewiesenen Schätzungen auch tatsächlich zu erzielen.Die Schätzungen der Investitions- und Betriebskosten basieren auf umfangreichen Forschungsergebnissen des Unternehmens, den bisherigen Kaufaufträgen des Unternehmens, den jüngsten Kostenschätzungen hinsichtlich Bau und Minenbetrieb sowie anderen hier angeführten Faktoren. Die Produktionsschätzungen basieren auf Abbauplänen und Produktionszeitplänen, die von den Mitarbeitern des Unternehmens und unabhängigen Beratern entwickelt wurden.Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unwägbarkeiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, das Aktivitätsniveau, die Leistungen oder die Erfolge des Unternehmens wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Risiken in Zusammenhang mit: unerwarteten Ereignissen und Verzögerungen beim Bau, bei der Erweiterung und beim Betriebsstart; Abweichungen hinsichtlich Mineralisierung und Ausbeute; Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung durch die Regierungsbehörde; Zeitplan und Verfügbarkeit externer Finanzierungen zu annehmbaren Bedingungen; tatsächliche Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; Änderungen bei den Projektkennzahlen im Zuge der Detailplanung; zukünftige Preise für Rohstoffe, insbesondere Nickel; unerwartet auftretende Mängel im Anlagenbetrieb, bei den Maschinen oder in den Verfahren; Zuverlässigkeit von Joint-Venture-Partnern; Unfälle, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken. Das Management von Crowflight hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser werden daher darauf hingewiesen, dass zukunftsgerichtete Aussagen nicht verlässlich sind. Das Unternehmen hat nicht die Absicht, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den entsprechenden Wertpapiergesetzen gefordert. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.crowflight.com oder über folgende Kontaktpersonen: Mike Kelly President & CEO Crowflight Minerals Tel: (416) 861-2266 Heather Colpitts Manager, Investor und Public Relations Crowflight Minerals Tel: (416) 861-5803 info@crowflight.com Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Crowflight Minerals - Kanadas jüngster Nickelproduzent Crowflight Minerals Inc. (TSX-V: CML) ist ein kleineres kanadisches Bergbauunternehmen, das in der Nickelmine Bucko Lake in der Nähe von Wabowden, Manitoba, Nickel produziert. Crowflight hat im 2. Quartal 2009 mit dem Vollbetrieb der Produktion in Bucko begonnen. Das Unternehmen konzentriert sich außerdem auf Nickel-, Kupfer-, und Platingruppenmetall- (PGM)-Projekte im Nickelgürtel Thompson und im Sudbury-Becken.
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