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Die Rechte des Mieters und des Vermieters bei einer Berliner Räumung
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade“ bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen – vermeintlich – erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik.
Die Berliner hat ...
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade“ bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen – vermeintlich – erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik.
Die Berliner Räumung hat sich in der Berliner Räumungspraxis entwickelt. Normalerweise durchläuft die Räumung folgende Stadien: Der Vermieter klagt auf Räumung, gewinnt und lässt den rechtskräftigen Räumungstitel durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken. Als ob dem Vermieter nicht bereits genug Kosten entstanden sind, verlangt der Gerichtsvollzieher nun auch noch einen Vorschuss für die Räumung. Dieser ist nicht unerheblich, weil zu den Gerichtsvollziehergebühren auch noch die Kosten des Umzugsunternehmens und der Lagerung hinzukommen. Da werden schnell weitere 3000 € oder mehr fällig. Bis die (Berliner) Rechtsprechung es erlaubte, die Vollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung zu beschränken, also auf die Versteigerung nun verzichtet werden konnte. Das ist die Berliner Räumung.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter ein Vermieterpfandrecht am gesamten Hausrat geltend macht. Das bedeutet zunächst, dass der Vermieter eine Forderung gegen den Mieter haben muss. Dies ist bei einer Räumung wegen Zahlungsverzugs natürlich der Fall. Einzelne Gegenstände dürfen aus dem Vermieterpfandrecht nicht herausfallen. Etwa der Chagall, der zur Sicherheit für ein Darlehen an eine Bank übereignet ist oder der hochwertige Flachbildfernseher, den der Bruder zum WM-Gucken mitgebracht und zufällig in der Wohnung vergessen hat.
Der Vermieter verwahrt den Hausrat und kann die verwertbaren Sachen selbst verwerten. In der Praxis bringt der Vermieter den Hausrat oft zum nächsten BSR-Hof. Doch hier lauert die Gefahr der Berliner Räumung für den Vermieter: Er ist dafür verantwortlich, dass er keine unverwertbare Sache (etwa den Chagall, die Stereoanlage des Bruders oder das Lesegerät für Sehgeschädigte) verwertet oder aus versehen wegwirft. Bisweilen kommt es vor, dass der Vermieter mit dem Ramsch ein teures Erbstück wegwirft, das den Wert seiner Forderung deutlich übersteigt.
Fachanwaltstipp Mieter: Achten Sie darauf, dass Sie bei einer Berliner Räumung einen Überblick über die Sachen in Ihrer Wohnung behalten. Erstellen Sie eine Liste der Gegenstände, die nicht Ihnen gehören oder die sonst eine unverwertbare Sachen darstellen. Vermerken Sie besonders die wertvollen Gegenstände. Erkundigen Sie sich, was genau unter unverwertbare Sachen fällt. Zeigen Sie dem Gerichtsvollzieher und dem Vermieter nachweisbar die unverwertbaren Gegenstände an.
Fachanwaltstipp Vermieter: Katalogisieren Sie! Machen Sie eine peinlich genaue Inventur der Gegenstände, die sich in der Wohnung und im Keller (!) befinden. Ordnen Sie die Gegenstände in verwertbare und unverwertbare Gegenstände, wobei die Tatsache, dass ein Gegenstand in der Wohnung war, zur Vermutung berechtigt, dass er im Eigentum des Mieters stand. Schauen Sie sich ein Gemälde besser 2-mal an, bevor Sie es als Ramsch abtun.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte zu den Rechten des Mieters und des Vermieters bei einer Berliner Räumung
<p> Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade“ bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen – vermeintlich – in der Die ...
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade“ bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen – vermeintlich – erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik. Die Berliner Räumung hat sich in der Berliner Räumungspraxis entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert die Berliner Räumung so: Der Vermieter kündigt einem säumigen Mieter. Der Mieter weigert sich, zum Kündigungszeitpunkt auszuziehen. Der Vermieter klagt auf Räumung, gewinnt und lässt den rechtskräftigen Räumungstitel durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken. Als ob dem Vermieter nicht bereits genug Kosten entstanden sind, verlangt der Gerichtsvollzieher nun auch noch einen Vorschuss für die Räumung. Dieser ist nicht unerheblich, weil zu den Gerichtsvollziehergebühren eigentlich auch noch die Kosten des Umzugsunternehmens und der Lagerung hinzukommen. Da werden schnell weitere 3000 € oder mehr fällig. Eigentlich. Bis die Rechtsprechung es erlaubte, die Vollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung zu beschränken, also auf die Versteigerung nun verzichtet werden konnte. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter ein Vermieterpfandrecht am gesamten Hausrat geltend macht. Das bedeutet zunächst, dass der Vermieter eine Forderung gegen den Mieter haben muss. Dies ist bei einer Räumung wegen Zahlungsverzugs natürlich der Fall. Einzelne Gegenstände dürfen aus dem Vermieterpfandrecht nicht herausfallen. Etwa der Chagall, der zur Sicherheit für ein Darlehen an eine Bank übereignet ist oder der hochwertige Flachbildfernseher, den der Bruder zum WM-Gucken mitgebracht und zufällig in der Wohnung vergessen hat. Der Vermieter verwahrt den Hausrat und kann die verwertbaren Sachen selbst verwerten. In der Praxis bringt der Vermieter den Hausrat oft zum nächsten BSR-Hof. Doch hier lauert die Gefahr der Berliner Räumung für den Vermieter: Er ist dafür verantwortlich, dass er keine unverwertbare Sache (etwa den Chagall, die Stereoanlage des Bruders oder das Lesegerät für Sehgeschädigte) verwertet oder aus versehen wegwirft. Tipp Mieter: Achten Sie darauf, dass Sie bei einer Berliner Räumung einen Überblick über die Sachen in Ihrer Wohnung behalten. Erstellen Sie eine Liste der Gegenstände, die nicht Ihnen gehören oder die sonst eine unverwertbare Sache darstellen. Vermerken Sie besonders die wertvollen Gegenstände. Erkundigen Sie sich, was genau unter unverwertbare Sachen fällt. Zeigen Sie dem Gerichtsvollzieher und dem Vermieter nachweisbar die unverwertbaren Gegenstände an. Tipp Vermieter: Katalogisieren Sie! Machen Sie eine peinlich genaue Inventur der Gegenstände, die sich in der Wohnung und im Keller (!) befinden. Ordnen Sie die Gegenstände in verwertbare und unverwertbare Gegenstände, wobei die Tatsache, dass ein Gegenstand in der Wohnung war, zur Vermutung berechtigt, dass er im Eigentum des Mieters stand. Schauen Sie sich ein Gemälde besser 2-mal an, bevor Sie es als Ramsch abtun. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln. Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage. Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll. Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.defachanwalt[at]mietrechtler-in.de
Immobilien-Crack-up-Boom bei Fertiggaragen: Investoren setzen verstärkt auf Garagenanlagen von Exklusiv-GaragenWarum Garagen per Zufall zum Investment-Trend wurden
In einer Wirtschaft, die für Investoren Papierwerte und Darlehen propagiert, Gold und Silber nicht als Geld ansieht, haben Investitionen in Immobilien im Zuge der willkürlich herbeigeführten Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich zugenommen. In diesem Crack-up-Boom seit 2009 liegen Stahlfertiggaragen von www.Exklusiv-Garagen.de sehr gut ...
In einer Wirtschaft, die für Investoren Papierwerte und Darlehen propagiert, Gold und Silber nicht als Geld ansieht, haben Investitionen in Immobilien im Zuge der willkürlich herbeigeführten Wirtschafts- und Finanzkrise erheblich zugenommen. In diesem Crack-up-Boom seit 2009 liegen Stahlfertiggaragen von www.Exklusiv-Garagen.de sehr gut im Rennen, weil das Preis-Leistungsverhältnis herausragend gut ist und die Nutzungsdauer von 30 bis 50 Jahren im Garagenbau eine Spitzenleistung darstellt. Warum Garagen statt Mietwohnungen? Garagen sind eng an Eigentumswohnungen und Mietwohnungen gekoppelt, unterliegen aber nicht dem komplexen Mietrecht für Wohnraum mit Mieterschutz, das sogar Immobilieneigentümer davon abhält, Wohnungen und Häuser zu vermieten. Gesetzgeber und Gerichte erwarten Investitionen von Immobilieneigentümern, treten aber die Rechte der Eigentümer mit Füßen. "Eigentum verpflichtet!" scheint zu einer überholten Tugend aus dem 19. Jahrhundert verkommen zu sein. Heute propagiert der deutsche Sozialstaat das Ausbeuten und Ausbluten der Kapitaleigner und vergißt dabei, daß Werte nicht durch Umverteilen, sondern nur durch Arbeit und Wissen geschaffen werden. Dort, wo ein behördlich erzwungener Mangel an Pkw-Stellplätzen und Garagen hohe Preise zur Folge hat, finden Investoren ein tragendes Indiz für eine aussichtsreiche Investition in Garagenanlagen. Der Garagenbau gerät um Klassen attraktiver als der Wohnungsbau. Bis ein säumiger Zahler von Wohnraum zur Räumung gezwungen werden kann, mag ein Jahr oder länger vergehen oder der Versuch scheitert völlig, weil der Mieter Hartz-IV-Empfänger ist, krank ist oder schon seit Jahrzehnten die Mietsache bewohnt. Hinzu kommt das Risiko von unbrauchbar gewordenen Wohnimmobilien durch Schäden, die ein Mietnomade ungestraft verursachen darf. Eine mißbräuchliche Nutzung der Mietsache durch Nutztierhaltung wie Schafe, Schweine und Hühner, Müllansammlungen durch Messies und fehlende Lüftung bleibt für Mieter ohne Konsequenzen, während der Eigentümer vollumfänglich für die Schäden aufkommen muß, will er die Wohnimmobilie wieder nutzbar machen. Die Möglichkeiten, eine Garage zu beschädigen, sind gering und säumige Zahler können sofort zur Räumung gezwungen werden. Warum Stahlfertiggaragen statt Stahlbetonfertiggaragen? Bauseits gibt es den Schwachpunkt der schlechten Belüftung nur bei Betonkonstruktionen und fehlerhaft gebauten Massivgaragen. In Stahlbauten ist die Luft schnell ausgetauscht und sorgt immer für eine schnelle Trocknung des Innenraumes der Fertiggarage. Wie im Wohnbereich muß auch im Garagenbau der Schimmelbildung vorgebeugt werden. Selbst wenn der Garagenbenutzer nicht auf Lüftung achtet und gedankenlos Schnee, Eis und Wasser in die Garage einbringt, zieht der Wasserdampf ab und es bilden sich keine Schimmelpilzkolonien an den Innenwänden, der Inneneinrichtung und im Fahrzeug. Zwangsbelüfteter Wohnraum ist selten, weil die meisten Bauherren kein Bewußtsein für die Lüftungsproblematik, den Verbleib von Wasserdampf und Kondenswasser im Innenbereich haben. Sporen sind immer und überall vorhanden. Bei feuchter Wärme in gestauter Luft gedeihen sie und bilden Schimmelpilze. Ähnlich fatal reagieren stehende Gewässer im Vergleich zu stehenden Gewässern. Reihengaragen für Garagenanlagen von Exklusiv-Garagen Die Fachberater klären gerne telefonisch vorab notwendige Randbedingungen, die für eine tragfähige Planung erfüllt sein müssen. Über das kostenlose Telefon 0800 785 3785 ist ein Fachberater aus der Nähe eines Bauherrn erreichbar. Der Ortstermin verifiziert die Vorbereitungen des Bauherrn, dient dem örtlichen Aufmaß und der Beratung über die Gestaltung und Ausstattung der Reihengaragen. So führt das über www.Exklusiv-Garagen.de geweckte Interesse zu einer erfolgreichen Investition, die abhängig vom Grundstückspreis sämtliche Kosten innerhalb weniger Jahre wieder einspielt. In zentralen Lagen mit hohen Preisen, wenig Stellplätzen und wenig Garagen ist das finanzielle Risiko gleich Null. Es wird Kapital gebunden, das wesentlich mehr Prozentpunkte Rendite erzielt als Wohnraum. Quellen: www.exklusivgaragen.de/garagendesigner.htm www.Exklusiv-Garagen.de/promovideo_exklusiv.html www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm Unternehmensinformation Konsequentes Qualitätsmanagement und Teamgeist, Kundenorientierung und modernste servergestützte Informationstechnologie formen die Exklusiv-Garagen GmbH &Co. KG aus Bad Salzuflen zu einem Unternehmen, welches gezielt, ehrlich und kompetent auf Kundenwünsche, Visionen und Vorstellungen für Fertiggaragen konkret eingeht. Die Exklusiv-Garagen GmbH & Co.KG ermöglicht innovative Architektur auch für Garagen und unterstreicht damit ihre führende Position im Garagenbau. Zum Beispiel wird das Oberflächenwasser ökologisch sinnvoll entlastet durch ein begrüntes Dach. Belüftungsanlagen entfernen feuchte Luft aus der Garage bevor der Taupunkt am nassen Fahrzeug erreicht wird und verhindern so Rost am Auto. Kontakt: Exklusiv-Garagen GmbH & Co. KG Werner Diestelkamp Schloßstr. 4 32108 Bad Salzuflen 0800 785 3785 info@Exklusiv-Garagen.de http://www.Exklusiv-Garagen.de
Pressekontakt: Hans Kolpak public Effect Göhren 2 95493 Bischofsgrün Telefon: 09276 926 9711 EMail: Hans-Kolpak@publicEffect.com Internet: http://www.fertigeGaragen.de
Wie schütze ich mich vor Mietnomaden?Schreckgespenst Mietnomaden- so schützen Sie sich als Vermieter
Schreckgespenst Mietnomaden, für viele Vermieter in Deutschland leider kein Gespenst, sondern traurige Realität. Sie ziehen ein und wenn sie wieder ausziehen, hinterlassen sie keine Wohnung, sondern einen Ort der Verwüstung. Das Thema ist brandaktuell, denn diese Unsitte hat auch in Deutschland immer mehr zugenommen. Wie die Berliner ein ...
Schreckgespenst Mietnomaden, für viele Vermieter in Deutschland leider kein Gespenst, sondern traurige Realität. Sie ziehen ein und wenn sie wieder ausziehen, hinterlassen sie keine Wohnung, sondern einen Ort der Verwüstung. Das Thema ist brandaktuell, denn diese Unsitte hat auch in Deutschland immer mehr zugenommen. Wie die Berliner Morgenpost berichtete, kostet ein Mietnomade den betroffenen Vermieter rund 30.000EUR. Die Kosten setzen sich zusammen aus Zahlungsausfall der Mietkosten, Anwaltskosten, Gerichts- und Räumungskosten, hinzu kommen in den meisten Fällen noch Renovierungskosten von mehreren tausend Euro. Herr Waldemar Wiora, Wiora Immobilien, weiß, dass auch Wohnungen Marburg betroffen sind und gibt hilfreiche und nützliche Ratschläge und Tipps, wie man als Vermieter das Risiko minimieren kann. Als ersten Grundsatz nennt Herr Wiora das Interesse an einer Immobilie bei möglichst vielen Interessenten wecken, denn je mehr Interessenten vorhanden sind, umso geringer wird das Risiko eingestuft. Dazu gehören professionelle Anzeigen, hochwertige Fotos und eine Verbreitung in vielen Medien. Weiterhin weist der erfahrene Immobilienmakler darauf hin, dass Mietnomaden keine Kaution oder Provision zahlen, umso wirksamer ist, die Immobilie durch einen Makler vermitteln zu lassen. Die Entscheidung für einen Bewerber sollte nicht spontan getroffen werden, sondern erst nach einem sorgsamen Vergleich. Der Bewerber sollte eine Selbstauskunft ausfüllen, am besten so ausführlich wie möglich, dazu gehören die finanziellen Verhältnisse, Hobbys, Beruf und Interessen. Mieter, die ernsthaft Interesse an Mietwohnungen Marburg ( http://www.wiora-immobilien.de/Mietwohnungen-Marburg.html ) zeigen, werden sich nicht scheuen die Selbstauskunft auszufüllen. Ein ebenfalls wichtiger Punkt ist die Rechtssicherheit der Dokumente. Um später effektiv gegen den Mietnomaden vorgehen zu können, müssen der Mietvertrag, die Abmahnung und Kündigung absolut korrekt ausgefüllt werden. Wiora- Immobilien vermitteln seit über 10 Jahren erfolgreich Immobilien in Marburg und Umkreis. Als erfahrenes Maklerbüro steht das Team der Wiora-Immobilien mit Rat und Tat zu Seite. Weitere Informationen, interessante Immobilien zur Miete oder zum Kauf, Wohnungen und Häuser vermieten oder verkaufen, unter http://www.wiora-immobilien.de kann Wiora-Immobilien online besucht werden. Das Unternehmen "Wiora Immobilien" ist seit über 10 Jahren im Maklergeschäft tätig. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf werden regionale Wohn- und Gewerbeimmobilien wie zum Beispiel Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser vermittelt. Der Tätigkeitsschwerpunkt wird dabei auf den Verkauf von Bestandsimmobilien, der Vermietung von Wohnraum und Gewerbeflächen sowie der Projektierung und Vermittlung von Grundstücken fokussiert.
Pressekontakt: Waldemar Wiora WIORA Immobilien Zum Rosenmorgen 1a 35043 Zum Rosenmorgen 1a Telefon: +49 ( 0 ) 6421 / 166 7116 EMail: info@wiora-immobilien.de Internet: http://www.wiora-Immobilien.de
Fehlende Bonitätsprüfung: Makler unterliegt vor GerichtEin Urteil des Bremer Landgerichts bestätigt die Notwendigkeit einer Bonitätsauskunft, wenn die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist.
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich er ...
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich der Kaufinteressent als Hochstapler entpuppt hatte und der Notarvertrag geplatzt war. Der Makler hatte sich zuvor lediglich einen Kontoauszug vorlegen lassen, der sich später als Fälschung herausstellte. Auf die Einholung einer speziellen Bonitätsauskunft hatte er verzichtet. Für den Anwalt der auf die Immobilienbranche spezialisierten Wirtschaftsauskunftei DEMDA Deutsche Mieter Datenbank, Thomas Opitz, ist das Urteil des Gerichts wenig überraschend. "Für viele Eigentümer ist es selbstverständlich, dass sich der beauftragte Makler im Rahmen seiner Dienstleistung auch ausreichend mit der Bonität des Kauf- oder Mietinteressenten beschäftigt. Rechtlich relevant ist dies immer dann, wenn die Auftraggeber den Makler explizit darauf hinweisen oder der für diesen Prozess entscheidende Passus zur Überprüfung des Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist. Daher ist es umso unverständlicher, dass der Makler hier die Zahlungsfähigkeit des Interessenten nicht mit Hilfe einer Bonitätsauskunft geprüft hat. Damit hat er seine Vertragspflichten verletzt, obwohl die Kosten für solche Auskünfte, gerade bei Kaufverträgen höchstens im einstelligen Promillebereich seiner zu erwartenden Maklerprovision liegen." Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der betroffene Makler in diesem Fall nun sowohl die Notarkosten für den geplatzten Vertrag als auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Zudem haben die Hausbesitzer weitere Ansprüche geltend gemacht, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. "Obwohl Makler nur unter den vorgenannten Voraussetzungen haften und daher nicht generell verpflichtet sind, Bonitätsauskünfte einzuholen, würde ich dies jedem Makler schon aus Gründen der Qualitätssicherung unbedingt anraten", ergänzt DEMDA Geschäftsführer Matthias Weigler. "Für die Makler in unserem Kundenkreis ist die Einholung einer Bonitätsauskunft über den künftigen Käufer oder Mieter ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Schließlich kann kein Makler, der nachhaltig wirtschaftet, daran interessiert sein, Betrüger, Zahlungsunfähige, Mietpreller oder gar Mietnomaden zu vermitteln." Eigentümern rät Weigler, auf die Bonitätsprüfung durch den Makler zu bestehen und diese aktiv einzufordern. Die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank engagiert sich bereits seit 2005 für den Schutz von Eigentümern und Vermietern vor Mietbetrug und Mietnomadentum. Auf seiner Website www.demda.de bietet das Unternehmen den DEMDA-Mietercheck an. Kern des DEMDA-Mieterchecks ist die Bonitätsauskunft, die verschiedene tagesaktuelle Datenquellen in einem Datensatz zusammenfasst. Dabei greift das Unternehmen auf über 56 Millionen Negativdaten öffentlicher Schuldnerverzeichnisse und privatwirtschaftlicher Inkassodaten zu. Darüber hinaus beinhaltet er auch die Prüfung von Adresse und Telefonnummer, eventuelle Negativdaten vorheriger Vermieter und eine Visualisierung des bisherigen Wohnorts. Darüber hinaus bietet die DEMDA eine Anwalts-Hotline zu allen Fragen des Mietrechts, sowie einen professionellen Inkasso-Service für Vermieter an. Die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG mit Sitz in Bremen ist eine Auskunftei für Vermieter, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Makler. Das 2005 gegründete Unternehmen bietet auf seiner Website www.demda.de umfassende Mieter- und Bonitätsauskünfte zur Vermeidung von Mietnomadentum, Zahlungsausfällen und anderen Mietrisiken an. Das Hauptprodukt der DEMDA, der DEMDA-Mietercheck, ist eine detaillierte Mieterauskunft aus diversen tagesaktuellen Datenquellen öffentlicher Schuldnerverzeichnisse und privatwirtschaftlicher Inkassodaten, Adressprüfung, mikrogeografischen Daten sowie einer ständig wachsender Datenbank von Negativeingaben früherer Vermieter. Darüber hinaus bietet das Unternehmen europaweite Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Anschriften- und Melderegisterauskünfte sowie umfangreiche Spezialermittlungen an. Seit Anfang 2010 komplettieren eine telefonische Rechtsberatungs-Hotline für Mietrechtsfragen und ein Inkasso-Service das Dienstleistungsangebot der DEMDA.
Pressekontakt: Tobias Niesel DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG Langenstr. 52-54 28195 Bremen Telefon: 0421-380105-22 EMail: niesel@demda.de Internet: http://www.demda.de
VSK: Für Vermieter mit Durchschnittseinkommen ist Vermieterschutz überlebenswichtigVSK: Für Vermieter mit Durchschnittseinkommen ist Vermieterschutz überlebenswichtig
Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Von interessierter Seite wird unverdrossen das Zerrbild vom moralisch verkommenen, geldgeilen Quälgeist gepflegt, der unbescholtenen, harmlosen Mietern das Leben zur Hölle macht. Dabei ist es in gar nicht so seltenen Fällen genau umgekehrt: Mietnomaden, unberechtigte und ein mit ...
Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Von interessierter Seite wird unverdrossen das Zerrbild vom moralisch verkommenen, geldgeilen Quälgeist gepflegt, der unbescholtenen, harmlosen Mietern das Leben zur Hölle macht. Dabei ist es in gar nicht so seltenen Fällen genau umgekehrt: Mietnomaden, unberechtigte Mietminderungen und ein unausgewogenes Mietrecht treiben eine nicht unbeträchtliche Zahl redlicher Vermieter mit Durchschnittseinkommen in den Ruin. Vor diesem Schicksal bewahrt allein ein möglichst zuverlässiger Vermieterschutz: in Form einer lückenlosen Auskunft über die Mieter in spe möglichst, bevor die Tinte unterm Mietvertrag getrocknet ist. Dabei leistet die Vermieterschutzkartei Deutschland maßgeblich Hilfe nicht zuletzt dank weitsichtiger Kooperationen. Stuttgart. Vermieter werden ist nicht schwer, Vermieter sein dagegen ... kann mittlerweile die Existenz kosten. "Denken Sie nur mal an die unkalkulierbaren Risiken durch gewissenlose Mietnomaden, dem damit einher gehenden Mietausfall und die zusätzlichen Unkosten für den Rechtsanwalt und die Räumungsklage, die vom Vermieter vorgestreckt werden müssen, gibt Matthias Heißner zu bedenken, Geschäftsführer der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG. Sein Augenmerk richtet sich dabei auf den schlimmsten "Falschen Fuffziger, dem ein Vermieter aufsitzen kann. "Sogar nach erfolgreicher Räumung ist dieses Geld oft ebenso futsch wie die betrügerischen Habenichtse selbst, deren der Vermieter sogar per Haftbefehl in den seltensten Fällen habhaft werden kann. Dieser nicht gerade niedrige Euro-Ausgabenberg türmt sich durch die Kosten für den oft jahrelangen Mietausfall und die notwendige Wohnungsrenovierung noch einmal um etliche Zehntausender höher auf. Der Immobilien-Spezialist redet aus Erfahrung. Und er redet Klartext, wenn er private Vermieter durch diese Kostenlawine direkt in den Ruin getrieben sieht. Im Blick hat er speziell Vermieter mit kleinem Wohnungsbestand, die vielleicht sogar noch eine Hypothek auf die Mietwohnungen abzahlen müssen neben all den übrigen Belastungen. "Deshalb, gibt sich der VSK-Chef überzeugt, "ist unsere Arbeit überlebenswichtig für diese Klientel. Negativausküfte werden systematisch gesammelt und katalogisiert "Unsere Arbeit das heißt konkret: möglichst viele Negativauskünfte über schwarze Schafe und deren Schulden sammeln, sie mit aller gebotenen Sorgfalt katalogisieren und diese Infos ratsuchenden Vermietern auf Antrag zugänglich machen unter strikter Einhaltung der Datenschutzgesetze, versteht sich. Pasquale Aquino, der bei der VSK in leitender Position tätig ist, erläutert, warum Bonitätsauskunft und Selbstauskunft im Vorfeld einer Wohnraumvermietung zwar eine unverzichtbare Basis liefern, allein aber nur eine trügerische Sicherheit vermitteln: "Papier ist geduldig. Gerade Mietnomaden verstehen sich perfekt darauf, sich beim Vorstellungsgespräch zu verstellen und einen vertrauenswürdigen Eindruck zu hinterlassen. Ein ausreichend hohes Maß an Sicherheit gewinnt man als Vermieter nur durch nachprüfbare, harte Fakten, die die wir aus verschiedenen, glaubwürdigen und vor allem amtlichen Quellen beziehen. So, wie es eine breite öffentliche Akzeptanz dafür gibt, dass in anderen Bereichen obligatorisch eine Schufa - Auskunft eingeholt wird. Zudem werten die Stuttgarter emsig alle Hinweise auf Mietpreller aus, die bundesweit von bereits geschädigten Vermietern bei der VSK eingehen. Jeden Tag werden es mehr. "Erschreckend hoch ist nach Einschätzung Pasquale Aquinos die Zahl jener, die in Deutschland mittlerweile um ihr gutes Vermieter - Recht gebracht werden, nämlich die Einnahmen für von ihnen vermieteten Wohnraum. Wobei dieser Missstand nicht zwingend einen kriminellen Hintergrund haben muss, wie Matthias Heißner betont: "Das Mietrecht hat sich gerade in den letzten Jahren sehr zum Nachteil der Vermieter geändert. Eine berechtigte Mieterhöhung durchzusetzen oder eine Kündigung bei Eigenbedarf ist inzwischen an viele Auflagen gekoppelt und auch rein formaljuristisch eine aufwändige Herausforderung geworden. Im Gegenzug werden Vermieter immer öfters mit Mietminderungen konfrontiert, deren Begründung keinesfalls über jeden Zweifel erhaben ist. Vermieter, beklagt Matthias Heißner weiter, seien inzwischen in die Buhmänner der Nation eingereiht geworden, in einen Topf geworfen mit "Turbo-Kapitalisten, "Neo-Liberalen und "Heuschrecken. Aktuelles Mietrecht kann Familien in den Ruin treiben Dabei entspreche das Gros der privaten Vermieter diesem Horror-Klischee ganz und gar nicht: "Gerade ,kleine / private Vermieter sind es doch, die sich um bezahlbaren, attraktiven und erschwinglichen Wohnraum abseits gesichtsloser Wohnungsbau-Konzerne verdient machen. Denken Sie doch nur mal an die vielen Eigenheimbesitzer aus ganz normalen Mittelschichtverhältnissen. Wie können sich solche Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden überhaupt leisten? Meistens nur dann, wenn sie ihr Eigenheim mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung ausstatten und diese vermieten. Diese ganz normalen, bodenständigen und alles andere als ,gewinngeilen Durchschnittsverdiener stehen vor dem Bankrott, wenn sie an einen Mieter geraten, der ein falsches Spiel treibt. Dann gehen gleich mehrere Lebens-Perspektiven den Bach runter die von Eltern und Kindern zugleich. Von daher sehe ich in der Arbeit der VSK auch eine stark sozial ausgerichtete Komponente. Große Hoffnung setzen Matthias Heißner und Pasquale Aquino nach wie vor auf die Bundespolitik. Beide machen keinen Hehl daraus, dass sie aufgrund der Regierungsbeteiligung der Bundes-FDP auf eine Neuausrichtung des in ihren Augen unfairen Mietrechts hoffen. Asymmetrische Kündigungsfristen etwa stellen nach VSK-Lesart eine grobe Wettbewerbsverzerrung dar: Während der Mieter innerhalb weniger Wochen eine Wohnung aufgeben könne, müsse der Vermieter oft viele Monate, manchmal sogar Jahre darauf warten, über sein Eigentum verfügen zu können. Und das sogar bei dringendem Eigenbedarf. Kluge Kooperationen mit WIB24 und MAKNOS Um einer möglichst große Zahl privater Vermieter beistehen zu können, kooperiert die Vermieterschutzkartei inzwischen mit anderen Dienstleistern für die deutsche Wohnungswirtschaft. Einer dieser Partner ist die WIB24 ( http://www.wib24.de ), die Westdeutsche Immobilienbörse e. V. Privaten Vermietern, aber auch Maklern, Immobilenanbietern, Kaufinteressenten und seriösen Mietern bietet dieser Verein mit Sitz in Köln ein reichhaltiges Angebot zur Information und Kontaktaufnahme. Pasquale Aquino erläutert den Beitrag, den die VSK zu diesem Angebot beisteuert: "Wir erteilen den Vereinsmitgliedern auf Antrag Einblick in unsere Negativ-Kartei. Dabei erstattet die Westdeutsche Immobilienbörse 20 Prozent der Kosten, die für diese Auskunft entstehen. Als weiteren Kooperationspartner haben Matthias Heißner und Pasquale Aquino die MAKNOS ( http://www.maknos.de ) ins Auge gefasst, eine neu gegründete Makler-Genossenschaft, die sich mit ihrem Dienstleistungs-Pool bevorzugt an Immobilienmakler wendet. Auch in dieser Gruppe besteht hoher Bedarf an fundierten Auskünften; ein Bedarf, den die VSK durch ihre Info-Dienste professionell decken kann. Für einen Erstkontakt reicht es schon, in den Webbrowser die Internetadresse http://www.vermieterschutzkartei.de einzugeben. V.i.S.d.P. und Ihre Ansprechpartner: Matthias Heißner / Pasquale Aquino Sigmaringer Straße 49 70567 Stuttgart Fon: ( 07 11 ) 9 97 60 79-79 Fax: ( 07 11 ) 9 97 60 79-99 E-Mail: aquino(AT)vermieterschutzkartei.de Web: http://www.vermieterschutzkartei.de
Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart. Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter Beweis gestellt haben.
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