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Interesse an Ferienimmobilien zur Langzeitmiete auf Mallorca wächstImmobilienanbieter Porta Mallorquina verzeichnet Nachfrageplus und baut Mietangebot aus
Der Immobilienmarkt auf den Balearen ist derzeit von Zurückhaltung geprägt. Im zweiten Quartal 2011 stellten die Notare auf Mallorca, Ibiza und Menorca einen Rückgang der Verkaufszahlen für gebrauchte Immobilien von mehr als 9% fest. Woher kommt die aktuelle Zurückhaltung im Kauf? Die Porta Mallorquina Experten für auf vor ...
Der Immobilienmarkt auf den Balearen ist derzeit von Zurückhaltung geprägt. Im zweiten Quartal 2011 stellten die Notare auf Mallorca, Ibiza und Menorca einen Rückgang der Verkaufszahlen für gebrauchte Immobilien von mehr als 9% fest. Woher kommt die aktuelle Zurückhaltung im Kauf? Die Porta Mallorquina Experten für Langzeitmiete auf Mallorca ( http://www.porta-mallorquina.de/immobilien/mieten/) stellten fest, dass derzeit vor allem die Kapitalbindung viele Kunden vor hohen Investitionen zurückschrecken lässt. Dazu kommen die Schnäppchenjäger, die auf einen weiteren Preisrückgang bei Kaufimmobilien setzen. Wer dennoch nicht auf das "eigene" Urlaubsdomizil auf Mallorca verzichten möchte, für den ist die sog. "Langzeitmiete" oder "long term rental" eine echte Alternative. Über die Mindestmietzeit von 12 Monaten grenzt der spanische Gesetzgeber diese Art von Vermietung von der Ferienvermietung ab. "Da die Urlaubsvermietung auf Mallorca strengen Reglements unterliegt und der wochenweise Mieterwechsel auch nicht jedermanns Sache ist, wird die von Porta Mallorquina angebotene Langzeitmiete auf Mallorca ( http://www.porta-mallorquina.de/blog/langzeitvermietung-auf-mallorca-voll-im-trend/) auch bei den Eigentümern immer beliebter und das Angebot wächst stetig", freut sich Beatus Zimmermann, Leiter der Abteilung Langzeitvermietung bei Porta Mallorquina. Der Dipl. Wirtschaftsingenieur ist ein echter Profi in der Vermietungsszene. Seit 2004 lebt der gebürtige Baden-Württemberger auf Mallorca und wechselte 2010 von der Mallorca Mietbörse zu Porta Mallorquina, um dort das Vermietungsgeschäft aufzubauen. Circa 170 Immobilien hat Beatus Zimmermann derzeit in das inselweite Portfolio aufgenommen, das sind 120 mehr als noch am Jahresanfang und bis Ende des Jahres sollen es bereits um die 200 sein. Aufgrund der zunehmenden Nachfrage hat Beatus Zimmermann auch personell Verstärkung erhalten, das Beraterteam in seiner Abteilung wurde mittlerweile auf 4 Personen aufgestockt. Auch in Bezug auf die Nachfrageentwicklung zeigt man sich bei Porta Mallorquina zufrieden. Besonders im deutschsprachigen Raum steigt das Interesse an Mietobjekten konstant. Laut Beatus Zimmermann stammen 70% der Porta Mallorquina Miet-Klientel aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. 20% sind englischsprachig und ca. 10 % der Kunden sind vom spanischen Festland oder aus Südamerika und suchen vor allem aus beruflichen Gründen eine Wohnung auf Mallorca zur Miete.
Porta Mallorquina
Ulrike Eschenbecher
C./ Son Tomás 7B, Oficina A1
07180 Santa Ponsa
Spanien
E-Mail: info@portamallorquina.com
Homepage: http://www.porta-mallorquina.de
Telefon: +34 971 698 242 Porta Mondial AG Eschenbecher,Ulrike Berliner Allee 26 93047 Regensburg http://www.portamondial.compresse[at]portamondial.com
Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Formerfordernissen eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen: Wann ist die Schriftform gewahrt? Ist eine vorzeitige Kündigung des befristeten Gewerbemietvertrages möglich?
Kürzlich bestätigte ...
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den Formerfordernissen eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen: Wann ist die Schriftform gewahrt? Ist eine vorzeitige Kündigung des befristeten Gewerbemietvertrages möglich?
Kürzlich bestätigte das Brandenburger Oberlandesgericht, dass ein Vermieterwechsel bei einem zeitlich befristeten Gewerbemietvertrag zwar schriftlich erfolgen müsse. Die hierfür notwendige Zustimmung des Mieters sei aber nicht formgebunden (Urteil vom 15.9.2010, Az. 3 U 117/09). Sie könne mündlich oder auch konkludent durch Mietzahlung an den neuen Vermieter erfolgen.
Bei Vermieterwechseln muss wie bei allen Vertragsnachträgen unbedingt auf die Schriftform des Nachtrags geachtet werden. Der Vertragsnachtrag muss alle Aspekte des Mietverhältnisses sorgfältig in einer Urkunde aufnehmen. Hierzu gehört regelmäßig, dass Angaben zum Stand der Miete, zu den Nebenkostenabrechnungen, zu Instandhaltungsverpflichtungen, Baukostenzuschüssen etc. in der Urkunde aufgenommen werden. Der Nachtrag muss dann vom alten und vom neuen Vermieter unterzeichnet werden. Die Hürden für die Erfüllung der Schriftform sind in der Praxis hoch. In dem genannten Fall waren die Erfordernisse der Schriftform erfüllt. Eine fehlende schriftliche Zustimmung des Mieters führe nicht zur Verletzung der Schriftform. Der Fall zeigt, dass die Schriftform von Gewerbemietverträgen oder von Vertragsnachträgen nach wie vor ein großes Problem in der Praxis ist und eine breite Angriffsfläche bietet.
Ist die Schriftform verletzt, ist die Befristung des Gewerbemietverhältnisses unwirksam. Dann wandelt sich das Gewerbemietverhältnis in ein unbefristetes Mietverhältnis, welches – anders als das befristete – ordentlich vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden kann. Für viele Gewerbetreibende ist dies in Zeiten von sinkenden Mieten ein Segen. Bei steigenden Mieten am Gewerbeimmobilienmarkt freut sich der Vermieter über diese unverhoffte Kündigungsmöglichkeit.
Fachanwaltstipp Gewerbemieter: Zu einem vertraglichen Vermieterwechsel ist Ihre Zustimmung erforderlich, die nicht schriftlich erfolgen muss. Behalten Sie im Auge, dass der Vertragsnachtrag, mit dem der Vermieter den Vermieterwechsel vereinbart, der Schriftform entsprechen muss. Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und über die Rechtsfolgen, die eine Verletzung der Schriftform für die vorzeitige Kündbarkeit Ihres Gewerbemietvertrages haben kann.
Fachanwaltstipp Vermieter: Vorsicht bei Vertragsnachträgen. Im genannten Fall ist es nochmal gut gegangen. Der Vertragsnachtrag entsprach der Schriftform. Allzu häufig passieren aber Fehler. Ob dies ein Glückfall für Sie ist, hängt wohl von der Marktlage ab. Eine vorzeitige Kündigung aufgrund Schriftformmängel muss immer gut vorbereitet werden, möglichst von einem Fachmann.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Held des Monats: Barkassenbetreiber rettet Obdachlosen vor Winterkälte !Ein Vorbild für die Aktion »Tu-was-dagegen« von Hinz&Kunzt Hamburg
<p> Hamburg - Eisige Kälte und 8 Grad Minus. Der Winter hat Deutschlands Norden wieder fest im Griff und immer noch leben mehr als 1000 Obdachlose in Hamburgs Stadtstaat auf der Straße. Bei Minusgraden weit unter Null kämpfen viele von ihnen auch gegen Unterkühlung und Kältetod.</p><p> Ein ...
Hamburg - Eisige Kälte und 8 Grad Minus. Der Winter hat Deutschlands Norden wieder fest im Griff und immer noch leben mehr als 1000 Obdachlose in Hamburgs Stadtstaat auf der Straße. Bei Minusgraden weit unter Null kämpfen viele von ihnen auch gegen Unterkühlung und Kältetod. Ein Hamburger Barkassenbetreiber brach nun erstmals ein Tabu und erlaubte einem Obdachlosen auf seinem Boot an den Landungsbrücken zu überwintern. Ein Schlafplatz für die Nacht, ein heißer Tee, Boris B. hat sein eigenes und damit auch privates Winternotprogramm gegründet und der Obdachlose dankt es ihm, es sei der einzige Ort, wo er derzeit bleiben kann. Erst kürzlich hat Hamburgs Sozialbehörde den sogenannten „Bunker“ eine Notunterkunft für Obdachlose am Hamburger Hauptbahnhof wieder schließen lassen, wegen „menschenunwürdiger Bedingungen“, wie es hieß. [Quelle: epd.de] http://www.epd.de/nord/nord_index_83903.html Auch ist bekannt, dass viele, der auf der Straße lebenden Menschen die Angebote der Stadt gar nicht erst in Anspruch nehmen, weil sie gar nicht mehr in der Lage sind sich zu kümmern oder zu informieren. Nicht selten verhindern unüberwindbare Hindernisse den Einzug in solche Schutzräume. Die Kampagne „Tu-Was-Dagegen“ vom Hamburger Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“ will nun nachhaltig gegensteuern und kämpft mit großem Aufwand gegen Wohnungslosigkeit und Leerstand. Auf der Internetseite der Hamburger Zeitungsverleger können Unterstützer und Gleichgesinnte abstimmen und auch Leerstand melden. http://www.leerstandsmelder.de/ „Zwischen 500 und 1.000 Wohnungen stehen in Hamburg leer“, schätzt Marc Meyer, vom Hamburger Mieterverein e.V. (MhM). Seiner Meinung nach wäre es durchaus möglich „jährlich 200-300 Wohnungen kurzfristig einer Vermietung zuzuführen. Senat und Bezirke bleiben aber untätig“. Mehr noch, der Senat blockiert eine notwendige und in Hamburg schnell mögliche Gesetzeskorrektur des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) mit fadenscheinigen Argumenten. Der Mieterverein fordert deshalb Hamburgs Bevölkerung auf auch weiterhin leeren Wohnraum zu melden, „der nicht mit normalem Mieterwechsel oder üblicher Bautätigkeit begründbar ist.“ Für die Betroffenen selbst, die Obdachlosen dieser Stadt, wirkt der Leerstand wie ein Schlag ins Gesicht. „Ich lebe jetzt seit 11 Monaten auf der Straße, habe alles versucht eine neue Wohnung zu finden und die Chancen damit erfolgreich zu sein, sinken mit der Offenlegung deiner Probleme, das ist leider so“, sagt Max Bryan, der seit einem Jahr an den Landungsbrücken im Hamburger Hafen lebt. Beverly Hoffmann - Projekt Office Köln - http://www.projektoffice.org/permalink/HinzUndKunzt/Tu-Was-Dagegen.html Hamburg, Winter, Obdachlose, Notunterkunft, Winternotprogramm, Bunker, Barkassen, Hafen, Landungsbrücken, Max Bryan, Initiative, Wohnungslosigkeit, Leerstand, Tu-Was-Dagegen, Hinz-und-Kunzt Foto: Projektoffice - Nutzung und Verwendung lt. IPTC (hires auf Anfrage) Aufruf: Stimmen Sie ab, helfen Sie mit ! Wohnen ist ein Menschenrecht ! Deshalb soll der Hamburger Senat dafür Sorge tragen, dass Obdachlose menschenwürdige Unterkünfte bekommen und die Chance auf eine eigene Wohnung. Leerstand darf sich nicht mehr lohnen. Der nächste Senat soll Maßnahmen ergreifen, um Langzeit-Leerstand zu verhindern. Der Senat muss dafür Sorge tragen, dass es in Hamburg genügend bezahlbare Wohnungen gibt und keine Altmieter vertrieben werden. http://www.hinzundkunzt.de/das-projekt/tu-was-dagegen/ http://www.mhmhamburg.de http://www.maxbryan.com 1000 Obdachlose - 1000 freie Wohnungen ! »Tu-was-dagegen« ist eine Aktion gegen Leerstand und Wohnungslosigkeit in Hamburg Beverly Hoffmann - Projekt Office Köln - Bonner Str. 484-486 MBE 274 D-50968 Köln Germany T: 0221-291990-920 F: 0221-291990-921 presse@projektoffice.org http://www.projektoffice.org/permalink/HinzUndKunzt/Tu-Was-Dagegen.html Projekt Office Köln Hoffmann,Beverly Bonner Str. 484-486 MBE 274 50968 Köln presse[at]projektoffice.org
Schluss mit Ärger - RE/MAX bietet exklusiven Schutz vor Risiken aus Mietverhältnissen -RE/MAX Deutschland Südwest kooperiert mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung
Leinfelden-Echterdingen, 21. Februar 2011 - RE/MAX Deutschland Südwest hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG ( DGVO ) exklusiv ein Rundum-Schutz-Paket für Vermieter entwickelt. Dieses bietet sowohl umfassende Sicherheiten für Vermieter als auch bedeutende Vorteile für ...
Leinfelden-Echterdingen, 21. Februar 2011 - RE/MAX Deutschland Südwest hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG ( DGVO ) exklusiv ein Rundum-Schutz-Paket für Vermieter entwickelt. Dieses bietet sowohl umfassende Sicherheiten für Vermieter als auch bedeutende Vorteile für Mieter. So sind als Serviceleistungen für den Vermieter inbegriffen: - Vermieterrechtsschutz - Versicherung für Mietschäden durch Mieter - Schutz vor Mietausfall ( sechs Monate ) - Drei Monatsmieten Kaution - Eigentümerhaftpflicht ( im Sondereigentum ) - Sachversicherung für vom Vermieter eingebrachten Hausrat Die Kosten bei einer beispielhaften monatlichen Miete von 800,- EUR ( inklusive Nebenkosten ) betragen 27,49 EUR pro Monat. Von diesem Premium-Vermietservice-Paket profitiert jedoch auch der Mieter. So ist keine zusätzliche Mietkaution zu stellen und die Maklercourtage kann in Raten beziehungsweise durch einen optionalen Kleinkredit beglichen werden. Zusätzlich kann der Mieter ein Blankodarlehen in Höhe von 2.000 EUR bis 20.000 EUR zum Beispiel für Umzugs- und Renovierungskosten in Anspruch nehmen. Kurt Friedl, Geschäftsführer RE/MAX Deutschland Südwest, unterstreicht die Bedeutung des Schutz- Pakets auch für den gesamten Immobilienmarkt: "Mit unserem Serviceangebot sind die Vermieter auf der sicheren Seite. Häufiger Mieterwechsel mit Ausfall von Mietzahlungen, Schäden nach dem Auszug, unberechtigte Mietkürzungen, Mietnomaden sowie teure und langwierige Räumungsklagen sind damit für den Vermieter ein klar kalkulierbares Risiko. Das führt neben dem positiven Effekt für den einzelnen Vermieter auch zu einer allgemeinen Belebung am Vermietungsmarkt. Viele Objekte, die aus Angst vor Risiken leer stehen, können so dem Markt wieder zugefügt werden." Das Premium-Vermietservice-Paket ist nur erhältlich mit einem qualifizierten Alleinvermittlungsmandat an einen teilnehmenden RE/MAX Lizenznehmer. Die DGVO ist Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler und zertifiziert nach ISO 9001:2008. Weitere Information unter www.dgvo-remax.de oder Tel: 07 11 / 93 32 63 30 RE/MAX, gegründet 1973 in den USA, ist das größte Immobiliennetzwerk der Welt. Seine Wachstumskraft beruht zum einen auf der angebotenen Dienstleistung, zum anderen auf der Organisation als Franchisesystem. In den USA und Kanada hatte RE/MAX erheblichen Anteil am Wandel des Immobilenmarkts weg vom Privatverkauf hin zur allgemeinen Akzeptanz des Immobilienmaklers als professioneller Dienstleister. RE/MAX Deutschland Südwest mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ist eine von sechs Masterfranchise-Regionen in Deutschland und für die Betreuung der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Geschäftsführer ist seit 2005 Kurt Friedl. Rund 78 Franchisenehmer und über 340 Makler vermitteln Immobilien in der Region Südwest. Kontakt: RE/MAX Deutschland Südwest Franchiseberatung GmbH & Co. Vertriebs KG Kurt Friedl Max-Lang-Str. 24 70771 Leinfelden-Echterdingen 0711 93326330 suedwest@remax.de www.remax.de
Pressekontakt: Pinar Sentürk RE/MAX Deutschland Südwest Max-Lang-Str. 24 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 93326330 EMail: pinar.sentuerk@remax.de Internet: http://www.remax.de
Nebenkostenabrechnung: Seminar und Buch für VermieterNebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist
Der einfache Hinweis im Mietvertrag "Nebenkosten werden abgerechnet" reicht nicht aus "Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden", so Thomas Trepnau der Autor des Buches "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die ...
Der einfache Hinweis im Mietvertrag "Nebenkosten werden abgerechnet" reicht nicht aus "Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden", so Thomas Trepnau der Autor des Buches "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete". Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: - Die Grundsteuer, - die Kosten der Wasserversorgung, - die Kosten der Entwässerung, - die Kosten der Heizung und Warmwasser, - die Kosten für den Aufzug, - die Kosten für die Straßenreinigung, - die Müllbeseitigung u.s.w. Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt. "Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten", stellt Thomas Trepnau fest. Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume gibt es mehr Gestaltungsspielraum Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten. In Zeiten permanent steigender Nebenkosten hat jeder Vermieter zwei wichtige Aufgaben: 1. Dafür zu sorgen, dass er Betriebskosten umlegen und abrechnen kann, 2. darauf zu achten, dass die Betriebskosten nicht zu stark steigen. "Hohe Nebenkosten beschränken die Möglichkeit zur Erhöhung der Nettomiete" so der erfahrene Fachbuchautor und Dozent. "Warum das so ist, wie Sie Ihre Mietverträge abrechnungssicher gestalten und wie Sie korrekt und rechtssicher abrechnen, ist in meinem Buch beschrieben und wird in meinem Seminar Nebenkostenspezial für Vermieter geklärt". Unter anderem wird geklärt: - welche Nebenkosten umgelegt werden können, - was kalte und warme Betriebskosten sind, - wie diese Kosten auf die Mieter verteilt werden, - ob und wie leerstehende Wohnungen abgerechnet werden, - in welcher Höhe Vorauszahlungen verlangt werden, - wie Mietverträge abrechnungssicher formuliert werden, - was bei Mieterwechsel zu beachten ist, - wann abgerechnet wird, - wie eine Betriebskostenabrechnung aussehen soll. Dies ist nur ein kleiner Teil der vielen Fragen, die in dem Buch und im Seminar beantwortet werden. Der Autor gibt seine Strategien preis, wie Nebenkosten rechtssicher abgerechnet werden. "Und das einfach, verlässlich und sicher", so Thomas Trepnau. Jeder Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung zügig erstellen und seinen Mieter mit Einwendungen ins Leere laufen lassen. In seiner klaren Sprache führt der Autor und Trainer den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Nebenkostenabrechnung. Nachvollziehbare Berechnungsbeispiele erleichtern die Abwicklung. Die entsprechenden Musterbriefe sind enthalten und stehen jedem Leser und Seminarteilnehmer zur sofortigen Anwendung zum kostenlosen Download zur Verfügung. Das Buch ist als Downloadversion oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages. Außerdem von Thomas Trepnau erschienen: Mehr Moneten mit Mieterhöhung, Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung. und Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilien V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info@trepnau.net http://www.trepnau.net Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Pressekontakt: Thomas Trepnau Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg Telefon: 0157 72085852 EMail: info@trepnau.net Internet: http://www.trepnau.net
KALO Gruppe gründet eine neue Gesellschaft für das GebäudemanagementInnovative Technik, erstklassige Dienstleistungen
Eine gute Idee setzt sich zwangsläufig durch auf diesen lakonischen Nenner kann man eine Neuigkeit der KALO Gruppe bringen, die, streng genommen, keine Neuigkeit ist. Sondern eher die Konsequenz eines Erfolgs. Vor zwei Jahren stellte die KALO Gruppe mit Coska Combined Services Kalo erstmals ihr bahnbrechendes Dienstleistungskonzept für die ...
Eine gute Idee setzt sich zwangsläufig durch auf diesen lakonischen Nenner kann man eine Neuigkeit der KALO Gruppe bringen, die, streng genommen, keine Neuigkeit ist. Sondern eher die Konsequenz eines Erfolgs. Vor zwei Jahren stellte die KALO Gruppe mit Coska Combined Services Kalo erstmals ihr bahnbrechendes Dienstleistungskonzept für die Wohnungswirtschaft vor. Vor allem dessen damaliges technische Modul läuft derart erfolgreich, dass die KALO Gruppe sich nun entschlossen hat, für dieses Modul eine neue Gesellschaft zu gründen. Die neue Gesellschaft URBANA Gebäudemanagement GmbH leistet zum einen alle Dienste rund um das technische Management eines Gebäudes. Ergänzt - und das ist neu - wird es um die Dienstleistung des infrastrukturellen Sektors und einige Dienstleistungen rund um den Mieter. Mit dieser Erweiterung des Leistungsspektrums reagiert die KALO Gruppe unter anderem auf die demografische Entwicklung, die zunehmend in die Bewirtschaftung einer Immobilie einsickert. So steigt mit dem wachsenden Anteil älterer Bewohner auch die Nachfrage nach sozialen Diensten rund um das Wohnen: das umfasst Fahrdienste oder Einkaufsservices ebenso wie die barrierefreie Modernisierung einer Wohnung oder eines Gebäudes. Auch Flächenbewirtschaftung ist in dem infrastrukturellen Segment enthalten, so zum Beispiel Müllmanagement, Gartenpflege oder Schneedienste. Die Vorteile, das technische und das infrastrukturelle Gebäudemanagement in die Hand eines erfahrenen Dienstleisters auszulagern, liegen auf der Hand. So bringt das Outsourcing zunächst einmal eine deutlich spürbare Kostensicherheit für den Kunden. Wir liefern Gebäudemanagement zu Festpreisen. Das Wohnungsunternehmen kann sein Budget sicher planen, es befreit sich vor allem auf dem Feld der technischen Instandhaltung von nur schwer kalkulierbaren Kostenrisiken, bringt es Martin Schmidt, Vorstandssprecher der KALO Gruppe, auf den Punkt. Eine kaputte Heizung, ein feuchter Fleck an der Decke, ein defektes Garagentor Fälle wie diese sind das "Täglich-Brot der technischen Instandhaltung von Wohnanlagen. Das neue Gebäudemanagement-Unternehmen der URBANA, das Mitglied der KALO Gruppe ist, kümmert sich in Servicecentern vor Ort prompt und kostensicher um die individuellen Belange der Instandhaltung. Die Gebäudemanagementteams reagieren schnell und auf hohem Niveau. Die Teams vor Ort bestehen jeweils aus Fachingenieuren, Handwerksmeistern und Fachmonteuren. Es ist sicherlich der Bandbreite der Qualifikation der Teammitglieder zu verdanken, dass 70 Prozent aller Reparaturfälle vom Serviceteam selbst bearbeitet werden können. 40 bis 50 Prozent aller Reparaturfälle sind so bereits nach ein bis zwei Werktagen erledigt, 87 Prozent nach fünf Werktagen. Obwohl kleinere Reparaturen bis zirka 500 Euro finanziell nur ungefähr ein Zehntel des Instandsetzungsvolumens ausmachen, stellen sie zahlenmäßig doch den deutlich höheren Anteil dar und sind in der Regel damit enorm verwaltungsintensiv. Zudem wird bei der Beauftragung einzelner Handwerksfirmen mit Kleinreparaturen meist kurzsichtig agiert: eine Reparatur folgt der anderen, ohne dass nach den Ursachen der Mängel geforscht wird. Die Mitarbeiter der URBANA Gebäudemanagement GmbH lösen diese Probleme effektiv. Jeder Reparaturfall wird ausführlich dokumentiert. Nur so können systematische Defekte an Bauteilen und Wohnanlagen aufgedeckt und deren Ursache nachhaltig beseitigt werden. Zudem kann der Kunde jederzeit Einblick nehmen in die Historie problematischer Fälle. Überhaupt werden alle Vorgänge für den Kunden lückenlos in einem eigenen CAFM-System dokumentiert. Wir setzen auf Transparenz, sagt Schmidt. Die Mitarbeiter weisen projektspezifisch in der CAFM-Software Inventaränderungen nach, erstellen regelmäßig Kostenberichte und informieren über aktuelle Vorgänge direkt im Online-Portal. Bundesweit betreut die URBANA momentan über 80.000 Wohnungen im Rahmen der pauschalen Instandhaltung, und die Zahl der Wohneinheiten nimmt weiter zu. Von den Teams vor Ort werden dabei entsprechend der Kundenwünsche unterschiedliche Strategien der Werterhaltung und Wertsteigerung unterstützt und umgesetzt. Der Kundenstamm ist mit diesem Konzept seit 1994 stetig gewachsen. Damals debütierte URBANA mit der Instandhaltung von rund 5.000 Wohneinheiten der Berliner degewo, für die sie heute 23.000 Wohnungen betreut. Im Lauf der Jahre haben wir durch die Erfahrung vor Ort unsere Prozesse immer effektiver und damit kostensicherer gestalten können, berichtet Schmidt. Mit der Folge, dass URBANA heute in der Lage ist, über standardisierte Verträge das Gebäudemanagement nicht nur den großen und mittleren, sondern auch kleineren Wohnbauunternehmen anbieten zu können. Auch in diesem Segment hat sie bereits Erfahrung. So hat sie seit 2008 von der GWH Wiesbaden mit 2.300 Wohneinheiten unter Vertrag, letztes Jahr kam die GWH Marburg mit 2.500 Wohneinheiten dazu. In Marburg kümmert sich die URBANA mit einem Rund-um-die-Uhr-Team vor Ort in allen Gewerken um die pauschale Instandsetzung ( der Vertrag sieht eine Wertobergrenze bis 2.500 Euro brutto vor ), zusätzlich wickelt sie anfallende Modernisierungen und Versicherungsschäden ab und wartet alle technischen Anlagen. Doch die GWH Marburg ist nicht nur in Sachen Größe ein gutes Beispiel für den neuen Geschäftsbereich. In Marburg hat die URBANA auch den Mieterservice komplett übernommen. Konkret heißt das: sie kümmert sich persönlich um die Mieter, deren Bedürfnisse, Wünsche und Probleme. Das betrifft technische Fragen ebenso wie kleine Reparatureninfrastrukturelle Fragen oder Dienste rund um die individuellen Bedürfnisse der Mieter. So organisieren die Teams vor Ort wenn nötig auch einen Krankentransport, vereinbaren Arzttermine, übernehmen Kurierdienste für die Mieter, holen in ihrem Auftrag Medikamente von der Apotheke, kaufen für die Mieter ein, nehmen Postpakete an, koordinieren Pflegedienste und vieles, vieles mehr. Ältere Mieter möchten so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben. Wir helfen ihnen dabei, indem wir ihnen zum Beispiel die langen Wege abnehmen, erklärt Schmidt. Eine gute Wohnung zeichnet sich heutzutage nicht mehr nur dadurch aus, dass sie technisch einwandfrei ist. Sie braucht auch ein einwandfreies soziales Netzwerk. Mit der Öffnung des technischen Gebäudemanagements für weitere Dienste aus dem infrastrukturellen und sozialen Bereich bewegt sich die KALO Gruppe freilich nicht im Versuchslabor. Allein die vielen neuen Projekte in Bremen ( 10.00 WE ), Neustadt a.d. Weinstraße und Berlin ( 17.000 WE ) und Marburg zeigen, wie groß der Bedarf von Wohnungsunternehmen ist, neben der Kostensicherheit, welche die Auslagerung der technischen Instandhaltung bringt, speziell älteren Mietern zu ermöglichen, lange in ihrer vertrauten Wohnung zu bleiben. Und die Nachfrage nach diesen Dienstleistungen wächst, schließlich werden die Deutschen immer älter. Nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes werden im Jahr 2020 rund 25 Prozent der Deutschen älter als 65 Jahre sein. Im Jahr 2050 wird bereits fast ein Drittel der Bevölkerung das 65. Lebensjahr überschritten haben. Damit kehren sich die Zielgruppen am Wohnungsmarkt um die potenziellen Interessenten für altersgerechte Wohnformen nehmen zu. Ältere Menschen werden zu einer immer bedeutenderen Zielgruppe, auf deren individuelle Bedürfnisse und Markterwartungen sich die Branche in den nächsten zehn bis 15 Jahren einstellen muss. Wie das geht, zeigt die KALO Gruppe. Wir haben seit jeher auf Nachhaltigkeit gesetzt. Wir geben mehr auf solide Erfahrung denn auf hektische Reaktion auf vermeintliche Trends. Unsere Erfahrung im infrastrukturellen Mieterservice ist nun so solide, dass wir in der Lage sind, ihn in das Geschäftsmodell des Gebäudemanagements aufzunehmen und über standardisierte Verträge auch kleineren Unternehmen anzubieten, sagt Schmidt. Mehr Informationen zum neuen Gebäudemanagement der KALO Gruppe unter www.urbana-gm.de oder unter www.kalo.de Gebäudemanagement das sind Planungs- und Baumaßnahmen: - Erstellung von Budgets für die mehrjährige Instandhaltungsplanung - Altersgerechter Umbau von Wohnungen - Planung und Durchführung von komplexen Wohnungsmodernisierung nach Mieterwechsel - Modernisierung von unwirtschaftlichen Wärmeerzeugungsanlagen - Erstellung von komplexen Energieversorgungskonzepten unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben Gebäudemanagement das ist individueller Mieterservice: - Einrichtung eines Servicebüros im Bestand - Persönliche Mietersprechstunden - Organisation von besonderen Mieterwünschen: o Kleinstreparaturen bzw. Hilfestellung für Mieter zum Festpreis o Organisation eines Krankentransports oder Arzttermins o Kurierservice, Arzneimitteltransport o Einkaufsservice o Annahme von Postpaketen o Koordination von Pflegediensten mit einem Partner und vieles mehr Gebäudemanagement ... das sind infrastrukturelle Dienstleistungen: - Gebäudereinigung - Abfallentsorgung - Poststelle, Botendienste - Gärtnerdienste, Pflege der Außenanlagen, Pflanzenpflege - Winterdienste - Bewachung und Sicherheit Gebäudemanagement das ist die Reduktion interner Verwaltungskosten: - Statt vieler tausend Einzelrechnungen nur noch wenige Pauschalrechnungen: Bei URBANA rechnet man pro 50.000 Wohneinheiten ( verteilt auf zirka 1.000 Wirtschaftseinheiten ) mit ungefähr 90.000 Vorgängen beim Kunden selbst kommen nur 2.000 Vorgänge, Abschläge und Abrechnung der Pauschalen an. - Komplette administrative Abwicklung von Versicherungsschäden und Unterstützung beim Beschwerdemanagement ( z. B. Schimmelproblematik ) zu Festpreisen - Überwachung, Planung und Beauftragung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
Über die KALO Gruppe: Der Firmenverbund KALO Gruppe besteht aus den Unternehmen URBANA, KALORIMETA Messdienste und IKW Inkassodienste. Energieerzeugung, Energielieferung, Energieerfassung, Energiemanagement und Energieabrechnung sowie vor- und nachgelagerte Energiedienstleistungen werden durch diese Gruppe abgedeckt.
Rainer Frick Presse Company Reinsburgstrae 82 70178 Stuttgart Telefon: 0711 23 88 6 80 Fax: 0711 23 88 6 31 Internet: http://www.pressecompany.de EMail: rainer.frick@pressecompany.de
Etagenheizung im MehrfamilienhausViel Spielraum bei der Modernisierung
sup.- Es gibt zahlreiche Gründe, die in Mehrfamilienhäusern für eine Modernisierung der Heizungsanlagen sprechen können: der technische Zustand der Alt-Geräte, der daraus resultierende übermäßige Brennstoffverbrauch, die gesetzlichen Vorschriften der Energie-Einsparverordnung oder auch der Wunsch der Bewohner In ...
sup.- Es gibt zahlreiche Gründe, die in Mehrfamilienhäusern für eine Modernisierung der Heizungsanlagen sprechen können: der technische Zustand der Alt-Geräte, der daraus resultierende übermäßige Brennstoffverbrauch, die gesetzlichen Vorschriften der Energie-Einsparverordnung oder auch der Wunsch der Bewohner nach einem höheren Wärme-Komfort. In vielen Fällen sind Etagenheizungen dann eine ebenso zeitgemäße wie praktische Sanierungslösung, um diesen unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden. Gebäude, die bisher noch mit Einzelöfen ausgestattet waren, können so beispielsweise Schritt für Schritt, nämlich jeweils bei einem Mieterwechsel auf den heutigen Stand der Gebäudetechnik gebracht werden. Dem stehen allerdings manchmal noch Vorurteile entgegen, nach denen Heizkessel als platzraubende sowie geräuschs- und geruchsintensive Störfaktoren in den Keller gehören. Dafür gibt es jedoch schon lange keine Grundlage mehr: Moderne Brennwertheizkessel, die eine einzelne Etage bzw. Wohnung mit Raumwärme und Warmwasser versorgen, sind äußerst kompakt, arbeiten flüsterleise und passen in ihrem dezent-eleganten Design in jedes Wohnumfeld. Ein weiterer Vorteil, der bei manchen Modernisierungsplanungen immer noch vernachlässigt wird: In einem Mehrfamilienhaus muss längst nicht jede Etage mit einem identischen Wärmeerzeuger ausgestattet werden. Im Gegenteil: Gerade Gas-Etagenheizungen bieten die Chance, für jede Wohnung eine maßgeschneiderte, auf die jeweilige Nutzung abgestimmte Lösung zu finden - abhängig von der Anzahl der Räume, der Wohnfläche, der Art der Einrichtung, der Bewohnerzahl und anderen Faktoren. So kann z. B. in Eigentumswohnungen jeder Besitzer sein individuelles Wärmekonzept verwirklichen, ohne sich auf Kompromisse einlassen zu müssen. Es gibt nämlich mittlerweile ein reichhaltiges Angebot von Brennwertgeräten, die für dieses Einsatzgebiet geeignet sind und die in Küche, Diele oder Bad zuverlässig ihren Dienst verrichten. In manchen Haushalten ist beispielsweise eine wandhängende Gasbrennwerttherme für Heizung und Warmwasserbereitung völlig ausreichend. Sie passt praktisch in jede Nische und eignet sich auch für Dachgeschosswohnungen oder beengte Grundrisse. Für größere Familien und einen höheren Warmwasserbedarf sollten Gas-Brennwertzentralen mit integriertem Schichtenspeicher die erste Wahl sein. Dessen Speicherprinzip garantiert jederzeit genügend heißes Wasser, auch für Wannenbäder oder ausgiebiges Duschvergnügen bei konstanten Wassertemperaturen. In der bodenstehenden Variante bieten diese Kompaktanlagen erstaunlich viel Leistung auf kleinstem Raum. Vom Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik ( Mainburg ) gibt es sogar eine wandhängende Gas-Brennwertzentrale, bei der ein Schichtenspeicher mit einer Warmwasserkapazität von bis zu 140 Litern integriert ist. Hier sind Kessel und Speicher nicht übereinander, sondern nebeneinander angeordnet, was wiederum neue Einbau-Optionen eröffnet. Am mangelnden Platz für die Installation sollte deshalb eine Heizungsmodernisierung in Mehrfamilienhäusern nirgendwo scheitern müssen. Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Pressekontakt: Ilona Kruchen Supress Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf Telefon: 0211/555548 EMail: redaktion@supress-redaktion.de Internet: http://www.supress-redaktion.de
Schadenersatzanspruch für Mieter bei StromabschaltungMünchner Amtsgericht spricht Urteil aus
Für den Fall, dass die Hausverwaltung einer Mietpartei irrtümlich den Strom abstellt, hat der Mieter in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz, informiert das Immobilienportal www.myimmo.de. Solch fälschliche Stromabschaltungen passieren häufiger als gedacht. Diese kann die Folge eines unkorrekten Mieterwechsels sein. Die bescheinigt ...
Für den Fall, dass die Hausverwaltung einer Mietpartei irrtümlich den Strom abstellt, hat der Mieter in jedem Fall Anspruch auf Schadenersatz, informiert das Immobilienportal www.myimmo.de. Solch fälschliche Stromabschaltungen passieren häufiger als gedacht. Diese kann die Folge eines unkorrekten Mieterwechsels sein. Die Hausverwaltung bescheinigt dabei dem zuständigen Stromversorgungsunternehmen irrtümlicherweise einen Mieterwechsel, was zur Stromabschaltung führt. Genau dieses Schicksal ereilte die Mieter einer Wohnung ( www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/immobilien-wohnung ) in München. Während diese über eine Zeitspanne von elf Tagen im Urlaub waren, wurde ihnen in der Heimat der Strom abgestellt. Während ihrer Abwesenheit tauten Kühlschrank und Gefriertruhe ab. Bei ihrer Rückkehr waren die Lebensmittel verdorben. Auch die Geräte an sich seien wegen des Schimmelbefalls und dem entstandenen Geruch nicht mehr benutzbar gewesen. Wie bekannt wurde, hatte die Hausverwaltung den falsch angegebenen Mieterwechsel bei Rückfrage durch den Stromversorger sogar nochmals bestätigt. Die Mieter forderten eine Entschädigung. Das Münchner Amtsgericht entschied zu Gunsten der Kläger. Die Hausverwaltung habe aufgrund des falsch bescheinigten Mieterwechsels die Verantwortung für den Schaden zu übernehmen. Den Mietern steht daher zum einen der finanzielle Ausgleich für die vergammelten Lebensmittel zu, zum anderen muss ihnen eine Entschädigung für die Reinigung der Geräte gewährt werden. Vom Anspruch auf einen vollständigen Ersatz dieser sah das Gericht ab, da die Möglichkeit der Reinigung noch gegeben war. Weitere Informationen: http://news.myimmo.de/bei-stromabschaltung-schadenersatzanspruch/5527.html Kontakt: Unister Lisa Neumann Barfußgässchen 11 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann(AT)unister.de
Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.
Nachweis der Vermietungsabsicht bei jahrelang leerstehenden Gebäuden
Stuttgart, 09. März 2010 - Wird ein Gebäude oder eine Wohnung zum ortsüblichen Mietpreis vermietet, gibt es in der Regel keine Probleme, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen. Steht die Wohnung aufgrund eines Mieterwechsels für einen oder mehrere Monate ...
Stuttgart, 09. März 2010 - Wird ein Gebäude oder eine Wohnung zum ortsüblichen Mietpreis vermietet, gibt es in der Regel keine Probleme, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzusetzen. Steht die Wohnung aufgrund eines Mieterwechsels für einen oder mehrere Monate leer, so sind auch die während des Leerstands angefallenen Kosten abziehbar, solange die Absicht zur Vermietung bestanden hat. Im Falle eines Mieterwechsels besteht hier meist keinerlei Zweifel an der Vermietungsabsicht des Wohnungsbesitzers. Schwierigkeiten treten jedoch auf, wenn sich kein Mieter findet und die Räume deshalb längere Zeit leer stehen. Bei jahrelangem Leerstand von Gewerbe- und Wohngebäuden sind die Werbungskosten wie Abschreibungen, Schuldzinsen und sonstige laufende Kosten nur noch abziehbar, wenn die Vermietungsabsicht zweifelsfrei nachgewiesen wird. Als nachweisbare Kriterien reichen die Schaltung von Vermietungsanzeigen und die Einschaltung eines Maklers oft nicht mehr aus. Vielmehr hat sich der Vermieter den Erfordernissen des Marktes anzupassen. Das heißt, der Vermieter hat zum Beispiel bei vorliegendem Wohnungsangebotsüberschuss den Mietzins herabzusetzen oder Umbauten ( zum Beispiel Aufzugseinbau oder Ähnlichem ) durchzuführen, wenn dadurch das Mietobjekt für Mieter attraktiver wird. Der Vermieter trägt jedes Veranlagungsjahr die Feststellungslast für die Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit der Vermietungsabsicht.
Für beständigen unternehmerischen Erfolg braucht man einen starken Partner an seiner Seite. Wir, die RTS, sind ein zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen das sich seit über 25 Jahren konsequent an Ihren Wünschen und Zielen ausrichtet, um so den höchstmöglichen Nutzen und Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen zu erzielen. Egal in welchen Lebensabschnitten Sie sich gerade befinden und welche Themen Sie gerade beschäftigen. Wir sind immer für Sie da, denn für uns steht der tägliche Umgang miteinander im Vordergrund - bei uns stehen SIE als M E N S C H im Mittelpunkt! Mit den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Buchführung, Rechtsdienst-leistung, IT- und Personalberatung bieten wir Ihnen einen umfassenden Lösungsansatz. Individuell, professionell und zukunftsorientiert! Wir glauben an die Kraft einer lebendigen Partnerschaft zwischen Ihnen als Kunde und Ihrem ganz persönlichen Ansprechpartner bei der RTS. Wir laden Sie ein zum Abenteuer Menschsein: www.rtskg.de
RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rtskg.de EMail: stuttgart@rtskg.de
Mietnomaden können hohe Schäden anrichten!Mit dem richtigen Partner haben Vermieter Sicherheit und Mietnomaden keine Chance !
Immer wieder hört man von Mietnomaden, die sich in Wohnungen und Häusern einnisten, Schäden verursachen und verschwinden, wenn es brenzlig wird. Vermieter haben das Nachsehen und bleiben oft auf hohen Kosten sitzen.Bis man den Mietnomaden wieder los ist, können bis zu zwei Jahre vergehen. Zwar kann der Vermieter bei zweimonatigem 2 ...
Immer wieder hört man von Mietnomaden, die sich in Wohnungen und Häusern einnisten, Schäden verursachen und verschwinden, wenn es brenzlig wird. Vermieter haben das Nachsehen und bleiben oft auf hohen Kosten sitzen. Bis man den Mietnomaden wieder los ist, können bis zu zwei Jahre vergehen. Zwar kann der Vermieter bei zweimonatigem Zahlungsverzug das Mietverhältnis sofort fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB ). Doch oft schreckt das den Mieter nicht. Nutzt er die Wohnung weiter, kann der Vermieter frühestens zwei Wochen nach der Kündigung die Räumungsklage einreichen. Das Gericht wird erst nach einer weiteren Schonfrist (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ) von zwei Monaten tätig. Bis nach einigen Monaten ein Räumungsurteil ergeht, kann der Mieter in der Wohnung bleiben. Auch vor der Vollstreckung des Urteils wird nochmals eine Frist gewährt (§§ 721, 794a, 765a ZPO ), denn endgültig geräumt werden kann die Wohnung erst, wenn das Urteil nach einem Monat rechtskräftig ist und dem Mieter zugestellt wurde (§§ 725, 750 Abs.1 ZPO ). Die neue Regierungskoalition hat sich jüngst darauf verständigt, Räumungen Gegen Mietnomaden, die existenzbedrohende Schäden anrichteten, künftig zu vereinfachen. Besser ist es, gar nicht erst ein Risiko einzugehen. Wie man sich am besten schützt, erläutert Thorsten Hausmann, Geschäftsführer der Hausmann Hausverwaltung GmbH in Hamburg und Norderstedt: "Sind Mietnomaden erst einmal im Haus, ist es meist zu spät. Wer von Anfang an allen Ärger vermeiden möchte, sollte auf einen verlässlichen Partner setzen. Als einziges Unternehmen in Deutschland übernimmt Hausmann Immobilien in Norderstedt die sogenannten Vermieter-Risiken und das schon seit über dreißig Jahren." Der Vermieter kann dabei im Vermieter-Sorglos-Paket zwischen verschiedenen Varianten wählen: Der Eigentümer vermietet seine Immobilie für mindestens drei bis vier Jahre an das Unternehmen Hausmann. Hausmann Immobilein übernimmt für diesen Zeitraum das volle wirtschaftliche Risiko. Die Kaltmiete mit Anpassungsklausel wird nach der ersten festen Vertragslaufzeit fest vereinbart. Die umlegbaren Betriebs- und Heizungskosten werden zusätzlich gezahlt. Statt zahlreicher Mieterwechsel hat der Vermieter nun für viele Jahre einen verlässlichen Partner als Mieter. Eine andere Möglichkeit ist die Renditegarantie: Fünf Prozent Rendite jährlich erhalten Vermieter auf den Marktwert Ihrer Immobilie als Nutzungsentschädigung bei einer Laufzeit von acht Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit. Mehr Informationen gibt es im Internet unter http://www.vermieter-sorglospaket.de Vermieter können auf diese Weise ihre Sorgen vor Mietausfall und Leerstand, vor Mietnomaden und Vandalismus vergessen. Sie übertragen das Risiko und profitieren von einem guten und stressfreien Mietverhältnis mit regelmäßigen, pünktlichen Mietzahlungen. Das gesamte Kostenrisiko von Räumungsklagen trägt das Unternehmen Hausmann. Thorsten Hausmann betont: "Wir machen schon seit vielen Jahren gute Erfahrungen mit diesem Angebot. Schließlich wollen Vermieter in erster Linie eine sichere Rendite erwirtschaften. Wir sorgen dafür, dass das sicher gelingt und finden in jedem Einzelfall eine individuelle Lösung."
Die Hausmann Hausverwaltung aus Norderstedt bei Hamburg verwaltet seit 1954 Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Metropolregion Hamburg, in Schleswig-Holstein, an der Ostseeküste, im Rhein-Main-Gebiet (Büro Wiesbaden ) und in Ostdeutschland (Büro Dresden ). Als einzigstes Unternehmen in Deutschland bieten wir die Dienstleistung des "Vermieter-Sorglospaketes" und der "5%igen Bruttorendite für Vermieter" an. Vertrauliche Kontaktaufnahme an den Geschäftsführer Thorsten Hausmann unter eMail: Thorsten_Hausmann@wtnet.de oder telefonisch unter: 0049 40 5294080 http://www.Vermieter-Sorglospaket.de
Thorsten Hausmann (Geschäftsleitung-Presseabteilung) Hausmann Hausverwaltung GmbH Segeberger Ch. 76 22850 Norderstedt Telefon: 0049 40 5294080 Fax: 0049 40 5293276 Internet: http://www.Hausmann-Hausverwaltung.de EMail: info@hausmann-Hausverwaltung.de
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