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Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS): Sollten Tausende von Mietern in Jena zuviel Miete zahlen?
Jena, 12. November 2010. Für viel Aufregung sorgt derzeit in Jena die angekündigte Mietpreiserhöhung der Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG zum 1. Dezember 2010. Für viele Mieter stellt sich die Frage: Muss ich als Mieter dies so akzeptieren? "Wir raten allen Mietern, dringend ihre Unterlagen vor Zustimmung zur zu ...
Jena, 12. November 2010. Für viel Aufregung sorgt derzeit in Jena die angekündigte Mietpreiserhöhung der Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG zum 1. Dezember 2010. Für viele Mieter stellt sich die Frage: Muss ich als Mieter dies so akzeptieren? "Wir raten allen Mietern, dringend ihre Unterlagen vor Zustimmung zur Mieterhöhung von Fachleuten prüfen zu lassen", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. ( DVS ). "Denn nach unseren Kenntnissen hat die Wohnungsgenossenschaft offensichtlich Gründe vergessen, die bei der Neuberechnung der Miete mindernd zu berücksichtigen wären", so die DVS-Geschäftsführerin. "Wir befürchten, dass dadurch Tausende von Mietern in Jena zu viel Miete zahlen werden. Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. hat deshalb einen Fragebogen mit 47 Kriterien entwickelt, der die Einordnung jeder Wohnung in den Mietspiegel der Stadt Jena und die Berechnung der Vergleichswerte ermöglicht und mögliche "unterschlagene" Abzugsposten aufdeckt. Die DVS-Arbeitsgemeinschaft "Mieterschutz Jena" hat es sich zur Aufgabe gemacht, für bezahlbare Mieten einzutreten und in begründeten Fällen den Mietern dabei zu helfen, unberechtigte Mieterhöhungen effektiv abzuwehren. Gegründet wurde die DVS-Arbeitsgemeinschaft als unmittelbare Reaktion auf die Mieterhöhungsforderungen der Wohnungsgenossenschaft "Carl Zeiss" eG. Weitere Informationen unter www.Mieterschutz-Jena.de Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen. Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen. Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen. Deutscher Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) Brühler Hohlweg 7 99094 Erfurt Telefon 0361 31 96 96 Mail: info@dvs-ev.net Geschäftsstelle Jena Löbdergraben 11 07743 Jena Telefon 03641 35 35 04 Fax 03641 35 35 22
Pressekontakt: Claudia Lunderstedt-Georgi Deutscher Verbraucherschutzring e.V. ( DVS ) Löbdergraben 11 07743 Jena Telefon: 03641 35 35 04 EMail: info@dvs-ev.net Internet: http://www.dvs-ev.net
Das sollten Vermieter wissenNebenkostenabrechnung, Mieterhöhung und Mietminderung
"Jeder Vermieter kann Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung", so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Die wichtigste Grundlage für die der ...
"Jeder Vermieter kann Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen und die Miete rechtssicher erhöhen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung", so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent. Die wichtigste Grundlage für die Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten ist der Mietvertrag. Dort müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit genannt werden. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: - Die Grundsteuer, - die Kosten der Wasserversorgung, - die Kosten der Entwässerung, - die Kosten der Heizung und Warmwasser, - die Kosten für den Aufzug, - die Kosten für die Straßenreinigung, - die Müllbeseitigung u.s.w. Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt. Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten. Mehr Gestaltungsspielräume bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume. Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten. Das Buch "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete" liefert alle wichtigen Informationen zur korrekten Abrechnung der Mietnebenkosten. Mieterhöhungen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden. "Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Sein neuester Ratgeber "Mehr Moneten mit Mieterhöhung" macht es jedem Vermieter leicht und hilft unter anderem Modernisierungsmaßnahmen zu planen und dem Mieter korrekt anzukündigen. Oft überschätzen Mieter ihre Möglichkeiten zur Mietminderung und riskieren dadurch sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Eine umfangreiche Rechtsprechung hat sich mit diesem Thema befasst. In seinem Buch "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung" zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema "Mietminderung" steckt und sich gut vorbereitet hat. In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher durch den Mietdschungel. Zu jedem Buch sind die entsprechenden Musterbriefe beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur Verfügung. Die Bücher sind als Downloadversionen oder gebundene Ausgaben im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages. V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info@trepnau.net http://www.trepnau.net Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber-Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Thomas Trepnau ist Diplom-Immobilienwirt ( DIA ) und war fast 20 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig. Auch als Hausverwalter. Auch heute ist er noch Vermieter. Die Schulungen und Seminare werden europaweit durchgeführt. Jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau hat so die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.
Pressekontakt: Thomas Trepnau Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg Telefon: 0157 72085852 EMail: info@trepnau.net Internet: http://www.trepnau.net
Mieterhöhung - rechtssicher und einfach von jedem Vermieter machbarDie Miete erhöhen: Jetzt geht es einfach
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen Mieterhöhungen souverän und rechtssicher vorgenommen werden können. Regensburg. - Was haben Mietrendite und Mieterhöhung miteinander zu tun? Die Rendite aus einer vermieteten nur ...
Der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat, gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen Mieterhöhungen souverän und rechtssicher vorgenommen werden können. Regensburg. - Was haben Mietrendite und Mieterhöhung miteinander zu tun? Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden. "Das geht bei der Index- und Staffelmieterhöhung nur, wenn der Mietvertrag entsprechend gestaltet ist. ", stellt Thomas Trepnau fest. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete "Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Mit verschiedensten Teilnehmern diskutiert er immer wieder deren individuelle Probleme. "Immer wieder" erklärt der Autor "wollen meine Leser und Seminarteilnehmer eine Auskunft von mir haben: Wie schafft man es, Mieterhöhungen zügig durchzusetzen? Dabei verweist er auf sein neues Buch, das jeden Vermieter sicher durch die verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten führt. Erhöhung der Miete nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen "Planen Sie Modernisierungsmaßnahmen? Dann versäumen Sie nicht, die Miete um 11 % der auf die Modernisierungsmaßnahmen entfallenden Kosten zu erhöhen!" empfiehlt der Autor. Wie das geht ist explizit und nachvollziehbar in seinem neuen Buch beschrieben. Tipps für Vermieter auf 129 Seiten, Schlag auf Schlag Auch für schwierige Fälle, bei denen keine optimale Vertragsgrundlage vorhanden ist, gibt der Autor praxiserprobte Tipps. "Gerade wenn Ihre wirtschaftliche Lage in Ordnung ist, sollten Sie keine finanziellen Vorteile verspielen und womöglich aus Unwissenheit oder Gutmütigkeit auf Ihre rechtmäßigen Ansprüche verzichten", empfiehlt der deutschlandweit bekannte Vermieter-Ratgeber aus Regensburg. "Vielleicht sind genau diese Geldbeträge morgen für Sie schon von immenser Wichtigkeit!" In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Mieterhöhungserklärung. Der Leser wird über die unterschiedlichen Arten der Mieterhöhungsverfahren wie Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsmaßnahmen, Indexmiete, Staffelmiete etc. informiert. Fristen und Begründungsmöglichkeiten werden exakt erläutert. Nachvollziehbare Berechnungsbeispiele erleichtern die Abwicklung. Zu jedem Erhöhungsverfahren sind die entsprechenden Musterbriefe beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur Verfügung. Das Buch ist als Downloadversion oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages. Außerdem von Thomas Trepnau erschienen: Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete und Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung. Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber-Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Thomas Trepnau ist Diplom-Immobilienwirt ( DIA ) und war fast 20 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig. Auch als Hausverwalter. Auch heute ist er noch Vermieter. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt. Jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau hat so die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.
Pressekontakt: Thomas Trepnau Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg Telefon: 0157 72085852 EMail: info@trepnau.net Internet: http://www.trepnau.net
Und wieder läuft der Countdown für die Nebenkostenabrechnung und BetriebskostenabrechnungNur noch wenig Zeit für die Abrechnung der Mietnebenkosten
Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen. Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf von der ...
Sie haben nur noch wenige Wochen, um die Betriebskostenabrechnung fertig zu stellen und ihren Mietern auszuhändigen. Entscheidend ist der Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass Vermieter, die die Abrechnung zu spät erstellen, in der Regel keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen von Betriebskosten haben. "Versäumt der Vermieter diese wichtige Frist ist der Mieter fein raus", so Thomas Trepnau der bundesweit bekannte Fachbuchautor. Klarer Vorteil für den Mieter, wenn die Frist nicht eingehalten wird Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung zu Lasten des Mieters, muss sie der Mieter nicht mehr bezahlen, wenn er die Abrechnung erst nach Ablauf dieser Frist erhalten hat. Für den Fall, dass die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben für den Mieter ausweist, muss der Vermieter das Guthaben an den Mieter auszahlen. Auch, wenn die Abrechnung nach Ablauf der Frist beim Mieter eingeht. Noch ist es nicht zu spät "Jeder Vermieter kann die Betriebskostenabrechnung für 2008 noch zügig erstellen. Wie das geht" so Thomas Trepnau, "steht in meinem Vermieter-Ratgeber "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete". Dort ist genau und für jeden Vermieter leicht nachvollziehbar beschrieben, was jetzt zu tun ist. Alle umlagefähigen Kosten berücksichtigen und nichts verschenken Vermieter schaden sich mit Abrechnungsfehlern oft selbst. Viele Vermieter wissen nicht genau, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden können und verschenken so Geld ohne es zu wissen. Auf 142 Seiten Abrechnungstipps "Solche Fehler sind leicht zu vermeiden. Befolgen Sie einfach Schritt für Schritt der Empfehlungen in meinem Buch." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat Hunderte von Seminaren für Vermieter durchgeführt. Unterschiedlichste Fälle wurden dort diskutiert und sind in sein Buch eingeflossen. "Mein Ziel war es, alle nötigen Schritte leicht nachvollziehbar zu beschreiben", erklärt Thomas Trepnau. Deshalb habe er sich um klare, leicht verständliche Worte bemüht. Das Resultat spricht für sich: "Jeder Leser ist nach der Lektüre in der Lage, die Nebenkostenabrechnung in verblüffend kurzer Zeit zu erstellen. Dass diese dann auch korrekt ist, versteht sich von selbst!" Einwendungen von Mietern könnten dann ganz locker pariert werden Das Buch mit kostenloser CD-ROM ist im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages www.trepnau.net Von Thomas Trepnau außerdem erschienen: "Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung" und "Mehr Moneten mit Mieterhöhung". Hier geht es zum Nebenkostenworkshop des Autors. V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info@trepnau.net http://www.trepnau.net Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber-Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Thomas Trepnau ist Diplom-Immobilienwirt ( DIA ) und war fast 20 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig. Auch als Hausverwalter. Auch heute ist er noch Vermieter. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt. Jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau hat so die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.
Pressekontakt: Thomas Trepnau Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg Telefon: 0157 72085852 EMail: info@trepnau.net Internet: http://www.trepnau.net
Mietspiegel deutscher Städte und Gemeinden bei Mietspiegel.comAlles zum Thema Mietspiegel
Obwohl die Erstellung von Mietspiegeln für Deutschlands Städte und Gemeinde eine Sollvorschrift ist, werden von immer mehr Kommunen Mietenspiegel erstellt. Rund 90 Prozent der dreißig größten Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern, verfügen mittlerweile über einen einfachen oder einen qualifizierten In der bis ...
Obwohl die Erstellung von Mietspiegeln für Deutschlands Städte und Gemeinde eine Sollvorschrift ist, werden von immer mehr Kommunen Mietenspiegel erstellt. Rund 90 Prozent der dreißig größten Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern, verfügen mittlerweile über einen einfachen oder einen qualifizierten Mietspiegel. In der Einwohnerkategorie 100.000 bis 500.000 führen rund 87 Prozent und in der Einwohnerkategorie 50.000 bis 100.000 etwa 75 Prozent der Städte einen Mietenspiegel. Insgesamt beziehen sich etwa 700 Städte und Gemeinden auf mehr als 300 Mietspiegel. Mietspiegel sind mittlerweile als Bestandteil des Mietrechts unverzichtbar geworden. Mietenspiegel sind ein hervorragendes Instrument zur Schaffung und Verbesserung von Markttransparenz über das örtliche Mietpreisgefüge von Mietwohnungen. Bei Abschluss eines Mietvertrages dienen Miettabellen den Mietvertragsparteien als wichtiges Orientierungsmittel und bei Mieterhöhungen bei einem bestehenden Mietvertragsverhältnis gelten sie inzwischen als verlässlichstes Begründungsmittel. Aber nicht nur die Mietvertragsparteien sind Nutznießer von örtlichen Mietpreisübersichten. Auch Städten und Gemeinden leisten Mietspiegel gute Nutzungsmöglichkeiten, sei es bei der Ermittlung der Fehlbelegungsabgabe oder aber bei der Ermittlung der Wohnkosten im Zuge der Berechnung von "Hartz IV". Die Wohnkosten der ALG II-Empfänger werden gemäß § 22 SGB II nur bis zu einer angemessenen Höhe erstattet. Dieser Wert ist gemeindespezifisch anhand des örtlichen Mietzinsniveaus festzulegen. Eine Mietenübersicht leistet hier den Kommunen gute Dienste, besonders auch, wenn Auseinandersetzungen mit Anspruchsberechtigten vermieden werden sollen. Einige Mietenspiegel sind nur gegen Bezahlung einer geringen Schutzgebühr erhältlich. Der Großteil der Miettabellen steht jedoch im Internet kostenlos zur Verfügung. Auf der Internetseite von www.mietspiegel.com finden Mieter und Vermieter sowie weitere Mietspiegelinteressierte, Informationen ( PDF, Bezugsquelle, Art, Jahr ) zu Mietspiegeln von über 300 Städten und Gemeinden. Neben der gesetzlichen Regelung für Mietspiegel, bietet Mietspiegel.com den Besuchern auch Wissenswertes zum Thema, wie etwa zur Mieterhöhung, der Geschichte, den Nutzen oder die Erstellung von Mietspiegeln. Die Möglichkeit eine Mietwohnung zu suchen bzw. eine Mietwohnung anzubieten runden das Angebot von Mietspiegel.com ab. Mietspiegel.com - Website zum Thema Mietspiegel.
Pressekontakt: Gabriele Koch Mietspiegel.com Fasaneriestrasse 2 B 80636 München Telefon: 01520-5645194 EMail: service@mietspiegel.com Internet: http://www.mietspiegel.com
Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung leicht gemachtMieterhöhungen rechtssicher gestalten und Mietnebenkosten korrekt abrechnen
Haben Mieter und Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sollten sie den Preisindex im Auge behalten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet diesen monatlichIm Mietvertrag werden die Weichen gestellt. Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in beziehen. Die : ...
Haben Mieter und Vermieter eine Indexmiete vereinbart, dann sollten sie den Preisindex im Auge behalten. Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden berechnet diesen monatlich Im Mietvertrag werden die Weichen gestellt. Vermieter von Wohnraum dürfen sich nur auf den "Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland" beziehen. Die Mieterhöhung berechnet sich wie folgt: Neuer Indexstand : alter Indexstand x 100 - 100 prozentuale Steigerung. Übrigens, falls der Index sinkt, kann der Mieter die Absenkung der Miete im selben Verhältnis verlangen. Allerdings können Vermieter einer Absenkung leicht vorbeugen. "Wie das funktioniert, wie Mieten nach Mietspiegel oder Vergleichsmieten angepasst werden können, was bei Modernisierungsmaßnahmen möglich ist und vieles mehr, erfahren Vermieter in meinem Vermieter-Ratgeber Mehr Moneten mit Mieterhöhung", so Thomas Trepnau, der erfahrene Fachbuchautor und Vermieter-Trainer. Vermieter sind oft verunsichert, welche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Gerade jetzt, wo Mieter mit hohen Nachzahlungen konfrontiert werden, passiert es häufig, dass Abrechnungen über Mietnebenkosten Anwälten und Mietervereinen vorgelegt werden. Sind die Kosten der Hausschwamm- oder Vermieter-Rechtschutzversicherung umlagefähig? Muss der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll übernehmen. Kleinste Fehler führen oft zu langjährigem Ärger. "Das kann vermieden werden. Der beste Schutz ist eine korrekte Abrechnung. Wie die erstellt wird, lesen Sie in der soeben erschienen, druckfrischen neuen Auflage meines Buches Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete" ,so Thomas Trepnau, "oder besuchen Sie meinen Nebenkosten-Workshop." Von Thomas Trepnau bisher erschienen: Das Geheimnis der feuchten Wand Mietminderung ISBN 978-3-98-130490-9 Mehr Moneten mit Mieterhöhung ISBN 978-3-98-130493-0 Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete ISBN 978-3-00-031155-0 V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info(AT)trepnau.net http://www.trepnau.net
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BGH: Mieterhöhungen durch Mietspiegel des Nachbarorts
Ein grundlegendes Urteil ( BGH VIII ZR 99/09 ) im Mietrecht fällte am 16.06.2010 der VIII. Zivilsenat des BGH. In seiner gespannt erwarteten Entscheidung bestätigte er die Anwendbarkeit einfacher Mietspiegel aus Nachbargemeinden zur Begründung einer Mieterhöhung. Kanzlei Päch & Päch, die Spezialisten für Mietrecht ...
Ein grundlegendes Urteil ( BGH VIII ZR 99/09 ) im Mietrecht fällte am 16.06.2010 der VIII. Zivilsenat des BGH. In seiner gespannt erwarteten Entscheidung bestätigte er die Anwendbarkeit einfacher Mietspiegel aus Nachbargemeinden zur Begründung einer Mieterhöhung. Kanzlei Päch & Päch, die Spezialisten für Mietrecht in Nürnberg, berichten über das Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein grundlegendes Urteil ( BGH VIII ZR 99/09 ) im Mietrecht fällte am 16.06.2010 der VIII. Zivilsenat des BGH. In seiner gespannt erwarteten Entscheidung bestätigte er die Anwendbarkeit einfacher Mietspiegel aus Nachbargemeinden zur Begründung einer Mieterhöhung. Kanzlei Päch & Päch, die Spezialisten für Mietrecht in Nürnberg, berichten über das Urteil des Bundesgerichtshofs. Zur Entscheidung stand die Revisionsklage eines baden-württembergischen Mieters aus Backnang. Die Vorinstanzen hatten der Klage gegen die Erhöhung seiner Miete um 76 Euro aufgrund des einfachen Mietspiegels einer Nachbargemeinde nicht stattgegeben. In den Augen des Klagenden war die Erhöhung seiner Miete nicht rechtens, da der fragliche einfache Mietspiegel nicht ordnungsmäßig zustande gekommen sei. Die Vorinstanzen folgten seinen Argumenten nicht, aufgrund eines Gutachtens, dass der fraglichen Nachbarstadt eine mit Backnang vergleichbare Infrastruktur und ortsübliche Miete bescheinigte. Der Kläger beschritt daraufhin den Weg einer Revision vor dem BGH. Diese wurde vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs abgewiesen, der in seiner Urteilsbegründung eine grundsätzliche Entscheidung über die Verwendbarkeit von einfachen Mietspiegeln zur Begründung von Mieterhöhungen traf. Der BGH entschied, dass der einfache Mietspiegel als Basis zur gerichtlichen Bestimmung einer ortsüblichen Miete zulässig ist. Das ist auch dann der Fall, wenn er nicht von der fraglichen Gemeinde aufgestellt wurde, sondern hierzu Vermieter- und Mieterinteressengemeinschaften zusammengearbeitet haben. In den Augen des BGH hat der einfache Mietspiegel im Vergleich zur qualifizierten Version, die auf der wissenschaftlichen Arbeit eines Gutachters basiert, eine geringere Beweiskraft. Der einfache Mietspiegel ist aus diesem Grund als ein Indiz für das Niveau ortsüblicher Mieten zu bewerten. Als Indiz kann die Glaubwürdigkeit des einfachen Mietspiegels erschüttert werden, indem der Mieter sachlich begründbare Einwände geltend macht. Ist die Verlässlichkeit des einfachen Mietspiegels fraglich, zum Beispiel wegen mangelnder sachlicher Kenntnisse seiner Ersteller, so sind Gerichte von Amts wegen zu weiteren Nachforschungen angehalten. In der vorliegenden Revisionsklage war es dem Kläger in den Augen des VIII. Zivilsenats des BGH nicht möglich, die Glaubwürdigkeit des Mietspiegels zu erschüttern. Daraus ergab sich seine Gültigkeit mit dem Resultat einer zulässigen Mieterhöhung. Aufgrund dieses Grundsatzurteils ist es Gerichten unterer Instanzen nun möglich, bei Streitigkeiten in Mietfragen einfache Mietspiegel zur Beurteilung der ortsüblichen Miete heranzuziehen. Aus Sicht von Vermietern gestattet das vorliegende Urteil des BGH die Erhöhung von Mieten auf Grundlage einfacher Mietspiegel, sofern der Mieter nicht in der Lage ist, ihre Verlässlichkeit vor Gericht in ernsthaften Zweifel zu ziehen. Sachlich begründete Zweifel an der Ortsüblichkeit der Mieten im einfachen Mietspiegel erschüttern seine Glaubwürdigkeit und resultieren in einer gerichtlichen Untersuchung. Grundsätzlich erleichtert die aktuelle Entscheidung des BGH jedoch die Begründung von Mieterhöhungen. Ebenso wie Vermieter können sich auch Mieter auf einen einfachen Mietspiegel berufen, beispielsweise um gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen vorzugehen. Im Notfall gilt dies auch für Mietspiegel einer vergleichbaren Nachbargemeinde, falls ihre Gemeinde über keinen eigenen Mietspiegel verfügt. Die Mietrechtsexperten der Kanzlei Päch & Päch sind stets offen für weitere Fragen und Anliegen zum Thema Mietrecht.
Pressekontakt: Rechtsanwälte Päch & Päch Schonhoverstraße 31 90409 Nürnberg Telefon: 0911 - 56 92 28 -0 Telefax: 0911 - 56 92 28- 27 E-Mail: info(AT)kanzlei-paech.de Homepage: http://www.kanzlei-paech.de
Hans-Christoph Pch Rechtsanwlte Pch & Pch Schonhoverstrae 31 90409 Nrnberg Telefon: 0911-5692280 Fax: 0911-56922827 Internet: http://www.kanzlei-paech.de EMail: presse@deutsche-stadtauskunft.de
Mieterhöhung, Mietminderung und Nebenkostenabrechnung. Was Vermieter wissen solltenViel Unsicherheit bei Vermietern, wenn Mieten erhöht werden sollen, wenn sie mit Mietminderungen wegen angeblicher Wohnungsmängel konfrontiert werden und Nebenkosten oder Betriebskosten abrechnen
In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund. Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter! "Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen so ...
In etwa die Hälfte aller Nebenkostenabrechnungen ist nicht korrekt; so der Deutsche Mieterbund. Allerdings eben längst nicht immer zu Lasten der Mieter! "Jeder Vermieter kann die Miete rechtssicher erhöhen und Nebenkosten und Betriebskosten zügig abrechnen. Auch gegen Mietminderungen können sich Vermieter schützen und nicht jeder Wohnungsmangel berechtigt den Mieter zur Mietminderung", so Thomas Trepnau, Fachbuchautor und Dozent.
Mieterhöhungen sind kein Buch mit sieben Siegeln. Die Rendite aus einer vermieteten Immobilie bleibt nur dann erhalten, wenn marktgerechte Mieten erwirtschaftet werden. "Heben Sie die Miete einfach und rechtssicher auf das Niveau von vergleichbaren Wohnungen oder mit Hilfe eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank an." Dieser Rat kommt aus berufenem Munde. Thomas Trepnau hat unzählige von Seminaren zu diesem Thema durchgeführt. Sein neuester Ratgeber "Mehr Moneten mit Mieterhöhung" macht es jedem Vermieter leicht und hilft unter anderem Modernisierungsmaßnahmen zu planen und dem Mieter korrekt anzukündigen. Eine wichtige Voraussetzung für die Abrechnung der Betriebskosten und Nebenkosten schafft der Mietvertrag. Dort müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit genannt werden. Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise: Die Grundsteuer, die Kosten der Wasserversorgung, die Kosten der Entwässerung, die Kosten der Heizung und Warmwasser, die Kosten für den Aufzug, die Kosten für die Straßenreinigung, die Müllbeseitigung u.s.w. Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt. Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten. Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume gibt es mehr Gestaltungsspielraum. Hier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten. Sein Buch "Rechne mit Deinem Mieter ab Betriebskosten, die zweite Miete" liefert alle wichtigen Informationen zur korrekten Abrechnung der Mietnebenkosten. Oft überschätzen Mieter ihre Möglichkeiten zur Mietminderung und riskieren dadurch sogar die Kündigung des Mietverhältnisses. Nicht alle Wohnungsmängel berechtigen zur Mietminderung und schon gar nicht in beliebiger Höhe. Eine umfangreiche Rechtsprechung hat sich mit diesem Thema befasst. In seinem Buch "Das Geheimnis der feuchten Wand Mietminderung" zeigt Fachbuchautor Thomas Trepnau, dass nicht jede Mietminderung oder Mietkürzung wegen Fehlern an der Mietsache vom Vermieter hingenommen werden muss. Vorausgesetzt, dass man weiß, was hinter diesem Thema "Mietminderung" steckt und sich gut vorbereitet hat. In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher durch den Mietdschungel. Zu jedem Buch sind die entsprechenden Musterbriefe beschrieben und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur Verfügung. Die Bücher sind als Downloadversionen oder gebundene Ausgaben im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages. V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info(AT)trepnau.net http://www.trepnau.net
Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber und Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktische Anwendbarkeit.
VSK: Für Vermieter mit Durchschnittseinkommen ist Vermieterschutz überlebenswichtigVSK: Für Vermieter mit Durchschnittseinkommen ist Vermieterschutz überlebenswichtig
Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Von interessierter Seite wird unverdrossen das Zerrbild vom moralisch verkommenen, geldgeilen Quälgeist gepflegt, der unbescholtenen, harmlosen Mietern das Leben zur Hölle macht. Dabei ist es in gar nicht so seltenen Fällen genau umgekehrt: Mietnomaden, unberechtigte und ein mit ...
Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Von interessierter Seite wird unverdrossen das Zerrbild vom moralisch verkommenen, geldgeilen Quälgeist gepflegt, der unbescholtenen, harmlosen Mietern das Leben zur Hölle macht. Dabei ist es in gar nicht so seltenen Fällen genau umgekehrt: Mietnomaden, unberechtigte Mietminderungen und ein unausgewogenes Mietrecht treiben eine nicht unbeträchtliche Zahl redlicher Vermieter mit Durchschnittseinkommen in den Ruin. Vor diesem Schicksal bewahrt allein ein möglichst zuverlässiger Vermieterschutz: in Form einer lückenlosen Auskunft über die Mieter in spe möglichst, bevor die Tinte unterm Mietvertrag getrocknet ist. Dabei leistet die Vermieterschutzkartei Deutschland maßgeblich Hilfe nicht zuletzt dank weitsichtiger Kooperationen. Stuttgart. Vermieter werden ist nicht schwer, Vermieter sein dagegen ... kann mittlerweile die Existenz kosten. "Denken Sie nur mal an die unkalkulierbaren Risiken durch gewissenlose Mietnomaden, dem damit einher gehenden Mietausfall und die zusätzlichen Unkosten für den Rechtsanwalt und die Räumungsklage, die vom Vermieter vorgestreckt werden müssen, gibt Matthias Heißner zu bedenken, Geschäftsführer der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG. Sein Augenmerk richtet sich dabei auf den schlimmsten "Falschen Fuffziger, dem ein Vermieter aufsitzen kann. "Sogar nach erfolgreicher Räumung ist dieses Geld oft ebenso futsch wie die betrügerischen Habenichtse selbst, deren der Vermieter sogar per Haftbefehl in den seltensten Fällen habhaft werden kann. Dieser nicht gerade niedrige Euro-Ausgabenberg türmt sich durch die Kosten für den oft jahrelangen Mietausfall und die notwendige Wohnungsrenovierung noch einmal um etliche Zehntausender höher auf. Der Immobilien-Spezialist redet aus Erfahrung. Und er redet Klartext, wenn er private Vermieter durch diese Kostenlawine direkt in den Ruin getrieben sieht. Im Blick hat er speziell Vermieter mit kleinem Wohnungsbestand, die vielleicht sogar noch eine Hypothek auf die Mietwohnungen abzahlen müssen neben all den übrigen Belastungen. "Deshalb, gibt sich der VSK-Chef überzeugt, "ist unsere Arbeit überlebenswichtig für diese Klientel. Negativausküfte werden systematisch gesammelt und katalogisiert "Unsere Arbeit das heißt konkret: möglichst viele Negativauskünfte über schwarze Schafe und deren Schulden sammeln, sie mit aller gebotenen Sorgfalt katalogisieren und diese Infos ratsuchenden Vermietern auf Antrag zugänglich machen unter strikter Einhaltung der Datenschutzgesetze, versteht sich. Pasquale Aquino, der bei der VSK in leitender Position tätig ist, erläutert, warum Bonitätsauskunft und Selbstauskunft im Vorfeld einer Wohnraumvermietung zwar eine unverzichtbare Basis liefern, allein aber nur eine trügerische Sicherheit vermitteln: "Papier ist geduldig. Gerade Mietnomaden verstehen sich perfekt darauf, sich beim Vorstellungsgespräch zu verstellen und einen vertrauenswürdigen Eindruck zu hinterlassen. Ein ausreichend hohes Maß an Sicherheit gewinnt man als Vermieter nur durch nachprüfbare, harte Fakten, die die wir aus verschiedenen, glaubwürdigen und vor allem amtlichen Quellen beziehen. So, wie es eine breite öffentliche Akzeptanz dafür gibt, dass in anderen Bereichen obligatorisch eine Schufa - Auskunft eingeholt wird. Zudem werten die Stuttgarter emsig alle Hinweise auf Mietpreller aus, die bundesweit von bereits geschädigten Vermietern bei der VSK eingehen. Jeden Tag werden es mehr. "Erschreckend hoch ist nach Einschätzung Pasquale Aquinos die Zahl jener, die in Deutschland mittlerweile um ihr gutes Vermieter - Recht gebracht werden, nämlich die Einnahmen für von ihnen vermieteten Wohnraum. Wobei dieser Missstand nicht zwingend einen kriminellen Hintergrund haben muss, wie Matthias Heißner betont: "Das Mietrecht hat sich gerade in den letzten Jahren sehr zum Nachteil der Vermieter geändert. Eine berechtigte Mieterhöhung durchzusetzen oder eine Kündigung bei Eigenbedarf ist inzwischen an viele Auflagen gekoppelt und auch rein formaljuristisch eine aufwändige Herausforderung geworden. Im Gegenzug werden Vermieter immer öfters mit Mietminderungen konfrontiert, deren Begründung keinesfalls über jeden Zweifel erhaben ist. Vermieter, beklagt Matthias Heißner weiter, seien inzwischen in die Buhmänner der Nation eingereiht geworden, in einen Topf geworfen mit "Turbo-Kapitalisten, "Neo-Liberalen und "Heuschrecken. Aktuelles Mietrecht kann Familien in den Ruin treiben Dabei entspreche das Gros der privaten Vermieter diesem Horror-Klischee ganz und gar nicht: "Gerade ,kleine / private Vermieter sind es doch, die sich um bezahlbaren, attraktiven und erschwinglichen Wohnraum abseits gesichtsloser Wohnungsbau-Konzerne verdient machen. Denken Sie doch nur mal an die vielen Eigenheimbesitzer aus ganz normalen Mittelschichtverhältnissen. Wie können sich solche Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden überhaupt leisten? Meistens nur dann, wenn sie ihr Eigenheim mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung ausstatten und diese vermieten. Diese ganz normalen, bodenständigen und alles andere als ,gewinngeilen Durchschnittsverdiener stehen vor dem Bankrott, wenn sie an einen Mieter geraten, der ein falsches Spiel treibt. Dann gehen gleich mehrere Lebens-Perspektiven den Bach runter die von Eltern und Kindern zugleich. Von daher sehe ich in der Arbeit der VSK auch eine stark sozial ausgerichtete Komponente. Große Hoffnung setzen Matthias Heißner und Pasquale Aquino nach wie vor auf die Bundespolitik. Beide machen keinen Hehl daraus, dass sie aufgrund der Regierungsbeteiligung der Bundes-FDP auf eine Neuausrichtung des in ihren Augen unfairen Mietrechts hoffen. Asymmetrische Kündigungsfristen etwa stellen nach VSK-Lesart eine grobe Wettbewerbsverzerrung dar: Während der Mieter innerhalb weniger Wochen eine Wohnung aufgeben könne, müsse der Vermieter oft viele Monate, manchmal sogar Jahre darauf warten, über sein Eigentum verfügen zu können. Und das sogar bei dringendem Eigenbedarf. Kluge Kooperationen mit WIB24 und MAKNOS Um einer möglichst große Zahl privater Vermieter beistehen zu können, kooperiert die Vermieterschutzkartei inzwischen mit anderen Dienstleistern für die deutsche Wohnungswirtschaft. Einer dieser Partner ist die WIB24 ( http://www.wib24.de ), die Westdeutsche Immobilienbörse e. V. Privaten Vermietern, aber auch Maklern, Immobilenanbietern, Kaufinteressenten und seriösen Mietern bietet dieser Verein mit Sitz in Köln ein reichhaltiges Angebot zur Information und Kontaktaufnahme. Pasquale Aquino erläutert den Beitrag, den die VSK zu diesem Angebot beisteuert: "Wir erteilen den Vereinsmitgliedern auf Antrag Einblick in unsere Negativ-Kartei. Dabei erstattet die Westdeutsche Immobilienbörse 20 Prozent der Kosten, die für diese Auskunft entstehen. Als weiteren Kooperationspartner haben Matthias Heißner und Pasquale Aquino die MAKNOS ( http://www.maknos.de ) ins Auge gefasst, eine neu gegründete Makler-Genossenschaft, die sich mit ihrem Dienstleistungs-Pool bevorzugt an Immobilienmakler wendet. Auch in dieser Gruppe besteht hoher Bedarf an fundierten Auskünften; ein Bedarf, den die VSK durch ihre Info-Dienste professionell decken kann. Für einen Erstkontakt reicht es schon, in den Webbrowser die Internetadresse http://www.vermieterschutzkartei.de einzugeben. V.i.S.d.P. und Ihre Ansprechpartner: Matthias Heißner / Pasquale Aquino Sigmaringer Straße 49 70567 Stuttgart Fon: ( 07 11 ) 9 97 60 79-79 Fax: ( 07 11 ) 9 97 60 79-99 E-Mail: aquino(AT)vermieterschutzkartei.de Web: http://www.vermieterschutzkartei.de
Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart. Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter Beweis gestellt haben.
Mieterhöhung bei NeuverträgenTeurer Neuanfang
Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich. Zusätzlich zur neuen Umgebung und den neuen Nachbarn, kommt dabei in letzter Zeit häufig ebenso eine Erhöhung des Mietpreises bei Abschluss eines Neuvertrages. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet über diesen Trend zur Mieterhöhung, der sich vor allem in den behauptet. ...
Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich. Zusätzlich zur neuen Umgebung und den neuen Nachbarn, kommt dabei in letzter Zeit häufig ebenso eine Erhöhung des Mietpreises bei Abschluss eines Neuvertrages. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet über diesen Trend zur Mieterhöhung, der sich vor allem in den Großstädten behauptet. Nach Auskunft des Immobilienverbands Deutschland (IVD) steigen die Mieten bei Neubezügen in letzter Zeit deutlich. Spitzenreiter sind dabei Dresden, Mönchengladbach und Karlsruhe, wo Neumieter mit einer durchschnittlich 15-prozentigen Erhöhung zu rechnen haben. Der Präsident des IVD begründet diese Entwicklung mit einer Verschiebung im Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Während viele Menschen vom Land wieder zurück in die Städte ziehen, wird dieser Bedarf nicht ausreichend durch den Neubau von Wohnungen gedeckt. Wenngleich sich noch nicht von einer Wohnungsknappheit sprechen lässt, erlaubt die verstärkte Nachfrage doch einige Freiheiten im Preiskampf der Mieten. Im normalen Mieter-Vermieter-Verhältnis lassen sich Mieterhöhungen oft nur schwierig durchsetzen. Eigentümer nutzen deshalb die Chance, entsprechende Steigerungen im Mietpreis der Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung) bei Abschluss von Neuverträgen einzubringen. Besonders gefragt sind in letzter Zeit Wohnungen im Altbau. Folglich zeigten sich dort die größten Mietpreissteigerungen. Dennoch sind im Durchschnitt Mieten für Neubauten insgesamt teurer als Alt- oder Nachkriegsbauten. Sie lagen in 390 untersuchten Städten bei 6,93 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter bei Neuverträgen. Für eine Wohnung im Nachkriegsbau wurde hingegen nur 5,95 Euro pro Quadratmeter verlangt. Eine Wohnung im Altbau bleibt trotz Mieterhöhungen die günstigste Variante mit 5,52 Euro pro Quadratmeter. Weitere Informationen: http://news.myimmo.de/mieterhoehung-bei-neuvertraegen/2874.html Kontakt: Lisa Neumann Unister GmbH Barfußgässchen 12 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister-gmbh.de Die Unister GmbH betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de, sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.
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