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Wann Haftet der Makler, wann der Auftraggeber für Angaben des Maklers gegenüber dem Käufer?Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
In einem Gespräch zwischen Kaufinteressenten und Makler wird naturgemäß viel über das Objekt geredet. Manchmal kommt es vor, dass ein Makler falsche Angaben über das Objekt – etwa über das Baujahr, die Wohnfläche oder zurückliegende Wasserschäden – macht. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet, der dem Käufer dadurch 4 ...
In einem Gespräch zwischen Kaufinteressenten und Makler wird naturgemäß viel über das Objekt geredet. Manchmal kommt es vor, dass ein Makler falsche Angaben über das Objekt – etwa über das Baujahr, die Wohnfläche oder zurückliegende Wasserschäden – macht. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet, der dem Käufer dadurch entsteht.
Um diese Frage zu beantworten, muss differenziert werden: Handelt es sich bei den Äußerungen um Werbemaßnahmen des Maklers oder um Äußerungen des Maklers im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen er den Kunden – meist den Verkäufer – gegenüber dem Käufer vertritt?
Bei Werbemaßnahmen gilt: Der Makler haftet grundsätzlich für seine mündlichen Aussagen an den Käufer, mit denen er für den Kauf der Immobilie wirbt. Wenn der Makler vom Verkäufer mit Vertragsverhandlungen beauftragt wurde, haftet grundsätzlich auch der Verkäufer für die Falschaussagen des Maklers. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Makler Angaben ins Blaue oder bewusst falsche Angaben macht.
Wenn der Makler nur bei seinen Werbemaßnahmen unrichtige und ungeprüfte Aussagen macht, kommt nur eine Haftung des Maklers wegen schuldhafter Vertragsverletzung in Frage, nicht jedoch eine Haftung des Verkäufers.
Fachanwaltstipp Käufer: Stellen Sie sicher, dass der Makler vom Verkäufer zur Durchführung von Vertragsverhandlungen beauftragt ist. Lassen Sie sich die schriftliche Vollmacht zeigen und in Kopie geben. Sonst ist die Überraschung am Ende groß, wenn Sie erfahren müssen, dass die Angaben des Maklers nur Werbemaßnahmen waren und der Verkäufer davon nichts wusste und dementsprechend nicht in die Haftung genommen werden kann, wenn die Angaben (etwa über die m² oder das Baujahr) nicht stimmen und der Wert des Objekts dadurch deutlich geringer ist.
Fachanwaltstipp Makler: Auch Sie sollten sich absichern und auf eine schriftliche Vollmacht durch Ihren Kunden bestehen. Die Angaben, die Ihr Kunde über das Objekt mitteilt, sollten Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt worden sein.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
17.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Immobilien-, Makler- und Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte beraten Käufer, Verkäufer bzw. Eigentümer, Makler, Mieter und Vermieter zu allen Fragen des Immobilienrechts, Maklerrechts, Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer:
•Beratung zu Immobilienkaufverträgen
•Entwurf von Immobilienkaufverträgen
•Vertragsverhandlungen beim Immobilienkauf
•Beratung zur Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln
•Vorbereitung des Notartermins
•Vertretung in Notarterminen
•Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen wegen Mängelgewährleistung
•Selbständige Beweisverfahren
•Vertretung in allen Bereichen des Immobilienkaufrechtlichts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Makler:
•Beratung zum Anspruch auf Maklercourtage
•Beratung zur Haftung wegen Angaben im Exposé
•Durchsetzung von Ansprüchen auf Maklercourtage
•Abwehr von Schadensersatzansprüchen
•Abwehr von Rückforderungsansprüchen bezogen auf die Maklercourtage
•Vertretung in allen Bereichen des Maklerrechts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster, Lärmbelästigung, Tierhaltung etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Maklerhaftung: Zur Pflicht des Maklers, Angaben des Verkäufers zu überprüfen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Wenn der Makler falsche Angaben über die zum Verkauf angebotene Immobilie macht, stellt sich die Frage, wer für die Nachteile des Käufers haftet. Muss der Makler die vom Verkäufer bereitgestellten Informationen prüfen?
Das Landgericht Hamburg urteilte am 8.1.2010 (Aktenzeichen: 329 O 206/09), dass der Makler grundsätzlich keine Ermittlung ...
Wenn der Makler falsche Angaben über die zum Verkauf angebotene Immobilie macht, stellt sich die Frage, wer für die Nachteile des Käufers haftet. Muss der Makler die vom Verkäufer bereitgestellten Informationen prüfen?
Das Landgericht Hamburg urteilte am 8.1.2010 (Aktenzeichen: 329 O 206/09), dass der Makler grundsätzlich keine Ermittlung schuldet und grundsätzlich auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen darf. Das Landgericht Hamburg bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zum Beispiel Entscheidung vom 18.1.2007, Aktenzeichen: III ZR 146/06).
In dem vom Landgericht Hamburg entschiedenen Fall war ein Makler nicht verpflichtet, die vom Verkäufer mitgeteilten Wohn- und Nutzflächen zu überprüfen. Nur wenn Angaben des Vermieters über die Wohnfläche oder andere Angaben über das Objekt ersichtlich unrichtig, unplausibel oder sonst bedenklich sind, könnte der Makler zur Überprüfung der vom Vermieter bereitgestellten Angaben verpflichtet sein. Nur wenn besondere Umstände vorliegen, kommt ein Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Makler wegen schuldhafter Pflichtverletzung infrage. Zum Beispiel ist es denkbar, dass der Makler Angaben überprüfen muss, wenn er etwa ein Gespräch des Verkäufers mitbekommt, in dem der Verkäufer die Unrichtigkeit der Wohnflächenangabe eingesteht.
Fachanwaltstipp Käufer: Die vom Makler mitgeteilten Informationen über das Objekt sollten schriftlich im Exposé niedergelegt sein. An mündliche Äußerungen des Maklers kann sich später oft nicht jeder genau erinnern.
Fachanwaltstipp Makler: Wenn Ihnen Informationen des Vermieters bedenklich vorkommen, sollten Sie diese Angaben auf Richtigkeit überprüfen.
17.11.2011
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
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•Selbständige Beweisverfahren
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•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
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•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster, Lärmbelästigung, Tierhaltung etc.)
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•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
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•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
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•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
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Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
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Immovaria GmbH empfiehlt Kauf einer Denkmalschutz ImmobilieJetzt noch Kaufen rät die Immovaria GmbH
Schließlich geht es beim Erwerb nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt und durchgerechnet werden. Wichtig ist dabei, den richtigen Finanzierungsweg für die eigene Situation und Vorstellung zu finden. Es müssen dafür alle Kosten bekannt und planbar sein so die Meinung der Immovaria 6 ...
Schließlich geht es beim Erwerb nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt und durchgerechnet werden. Wichtig ist dabei, den richtigen Finanzierungsweg für die eigene Situation und Vorstellung zu finden. Es müssen dafür alle Kosten bekannt und planbar sein so die Meinung der Immovaria GmbH. Kosten beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie Beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie hält sich die Anzahl der Kostenpunkte in Grenzen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Kaufpreis der Denkmalimmobilie Im Kaufpreis summieren sich sämtliche Kosten die den direkten Erwerb der Immobilie betreffen. Neben dem Preis für das Grundstück und die Altbausubstanz sind das auch die Sanierungskosten. Die Finanzierungskosten Die Finanzierungskosten sind sämtliche Gebühren und Zinsen während der Sanierung und später während der Vermietung. Diese können in Abhängigkeit mit dem gewählten Finanzierungsweg in ihrer Höhe sehr unterschiedlich sein so die Immovaria GmbH. Die Kaufnebenkosten Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Kosten die sich durch den Kauf der Immobilie ergeben. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für Notar und Gericht und möglicherweise eine Maklercourtage. Die Kaufnebenkosten stellen eine feste Größe beim Kauf einer Immobilie dar und können in Einzelfällen bis zu 10% des Kaufpreises betragen so die Immovaria GmbH Nürnberg. Kleine Schwankungen einplanen Es ist für den Käufer wichtig, so die Meinung der Immovaria GmbH, einen Gesamtüberblick zu haben. Klein wirkende Änderungen von 1-2% können bei 6 bis 7-stelligen Summen schnell wesentliche Unterschiede ausmachen und zu einer nicht bedachten Unterdeckung führen. Diese leichten Schwankungen müssen somit von Beginn an einkalkuliert werden. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz. Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Bei allen Fragen rund um die Grundsteuer und den damit verbundenen Sparmöglichkeiten stehen die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein Rechtsanspruch so die Meinung der Immovaria GmbH. Eine weitere Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein.
Immovaria GmbH
Sven Langbein
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: kontakt@immovaria.net
Homepage: http://www.immovaria.net
Telefon: 09112398330 Immovaria GmbH Langbein,Sven Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg http://www.immovaria.netkontakt[at]immovaria.net
Schluss mit Ärger - RE/MAX bietet exklusiven Schutz vor Risiken aus Mietverhältnissen -RE/MAX Deutschland Südwest kooperiert mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung
Leinfelden-Echterdingen, 21. Februar 2011 - RE/MAX Deutschland Südwest hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG ( DGVO ) exklusiv ein Rundum-Schutz-Paket für Vermieter entwickelt. Dieses bietet sowohl umfassende Sicherheiten für Vermieter als auch bedeutende Vorteile für ...
Leinfelden-Echterdingen, 21. Februar 2011 - RE/MAX Deutschland Südwest hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Versicherungsoptimierung mbH & Co. KG ( DGVO ) exklusiv ein Rundum-Schutz-Paket für Vermieter entwickelt. Dieses bietet sowohl umfassende Sicherheiten für Vermieter als auch bedeutende Vorteile für Mieter. So sind als Serviceleistungen für den Vermieter inbegriffen: - Vermieterrechtsschutz - Versicherung für Mietschäden durch Mieter - Schutz vor Mietausfall ( sechs Monate ) - Drei Monatsmieten Kaution - Eigentümerhaftpflicht ( im Sondereigentum ) - Sachversicherung für vom Vermieter eingebrachten Hausrat Die Kosten bei einer beispielhaften monatlichen Miete von 800,- EUR ( inklusive Nebenkosten ) betragen 27,49 EUR pro Monat. Von diesem Premium-Vermietservice-Paket profitiert jedoch auch der Mieter. So ist keine zusätzliche Mietkaution zu stellen und die Maklercourtage kann in Raten beziehungsweise durch einen optionalen Kleinkredit beglichen werden. Zusätzlich kann der Mieter ein Blankodarlehen in Höhe von 2.000 EUR bis 20.000 EUR zum Beispiel für Umzugs- und Renovierungskosten in Anspruch nehmen. Kurt Friedl, Geschäftsführer RE/MAX Deutschland Südwest, unterstreicht die Bedeutung des Schutz- Pakets auch für den gesamten Immobilienmarkt: "Mit unserem Serviceangebot sind die Vermieter auf der sicheren Seite. Häufiger Mieterwechsel mit Ausfall von Mietzahlungen, Schäden nach dem Auszug, unberechtigte Mietkürzungen, Mietnomaden sowie teure und langwierige Räumungsklagen sind damit für den Vermieter ein klar kalkulierbares Risiko. Das führt neben dem positiven Effekt für den einzelnen Vermieter auch zu einer allgemeinen Belebung am Vermietungsmarkt. Viele Objekte, die aus Angst vor Risiken leer stehen, können so dem Markt wieder zugefügt werden." Das Premium-Vermietservice-Paket ist nur erhältlich mit einem qualifizierten Alleinvermittlungsmandat an einen teilnehmenden RE/MAX Lizenznehmer. Die DGVO ist Mitglied im Verband Deutscher Versicherungsmakler und zertifiziert nach ISO 9001:2008. Weitere Information unter www.dgvo-remax.de oder Tel: 07 11 / 93 32 63 30 RE/MAX, gegründet 1973 in den USA, ist das größte Immobiliennetzwerk der Welt. Seine Wachstumskraft beruht zum einen auf der angebotenen Dienstleistung, zum anderen auf der Organisation als Franchisesystem. In den USA und Kanada hatte RE/MAX erheblichen Anteil am Wandel des Immobilenmarkts weg vom Privatverkauf hin zur allgemeinen Akzeptanz des Immobilienmaklers als professioneller Dienstleister. RE/MAX Deutschland Südwest mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen ist eine von sechs Masterfranchise-Regionen in Deutschland und für die Betreuung der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Geschäftsführer ist seit 2005 Kurt Friedl. Rund 78 Franchisenehmer und über 340 Makler vermitteln Immobilien in der Region Südwest. Kontakt: RE/MAX Deutschland Südwest Franchiseberatung GmbH & Co. Vertriebs KG Kurt Friedl Max-Lang-Str. 24 70771 Leinfelden-Echterdingen 0711 93326330 suedwest@remax.de www.remax.de
Pressekontakt: Pinar Sentürk RE/MAX Deutschland Südwest Max-Lang-Str. 24 70771 Leinfelden-Echterdingen Telefon: 0711 93326330 EMail: pinar.sentuerk@remax.de Internet: http://www.remax.de
Hausverkauf von Privat mit GutachterSicherheit für Käufer und Verkäufer
( epr ) Wie setzt man einen Verkauf von Eigenheim oder Wohnung am besten in die Tat um? Was ist die Immobilie wirklich wert und was sollte man unbedingt beachten? "Verkleinern" oder "vergrößern" zählen, ebenso wie eine Erbschaft oder der Umzug in eine neue Stadt, zu den Hauptgründen für einen Viele bedienen ...
( epr ) Wie setzt man einen Verkauf von Eigenheim oder Wohnung am besten in die Tat um? Was ist die Immobilie wirklich wert und was sollte man unbedingt beachten? "Verkleinern" oder "vergrößern" zählen, ebenso wie eine Erbschaft oder der Umzug in eine neue Stadt, zu den Hauptgründen für einen Immobilienverkauf. Viele bedienen sich hier der meist kostspieligen Hilfe durch einen Makler. Die weitaus lukrativere Alternative ist jedoch, dass der Verkäufer selbst - mithilfe eines Gutachters - beim Verkauf mithilft und die Immobilie von privat anbietet. Käufer freuen sich darüber, können sie ihr Wunschhaus doch ohne teure Maklercourtage erwerben. In der Tat befindet man sich in einer eher ungewohnten Situation, wenn man seine Immobilie verkaufen möchte. Denn für wen, außer für Makler, ist es schon alltäglich, ein Haus anzupreisen? Seit Kurzem bieten die Gutachter von Der Hausinspektor GmbH auch eine Beratung beim Verkauf an. Sie haben bereits jahrelange Erfahrungen auf dem Immobilienmarkt bei der Käuferberatung und kennen die Sorgen und Nöte von Käufern und Verkäufern. Sie helfen dabei, Haus oder Wohnung von privat zu einem fairen Preis zu verkaufen. Ein Experte betreut und berät Verkäufer bei der Werteinschätzung und bei Mängeln und erstellt ein Kurzgutachten und ein Exposé. Er stellt auch alle relevanten Unterlagen zuverlässig zusammen. Bei Besichtigungen mit Kaufinteressenten kann er anwesend sein. Neben der Unterstützung bei den Preisverhandlungen betreut der Gutachter den Verkäufer auch bis zum Notartermin. Weil kein Makler dazwischengeschaltet ist, der eine hohe Provision ansetzt und Käufer dadurch eher abschreckt, liegt der Angebotspreis in der Regel unter dem anderer Immobilien. Dies gewährleistet einen schnellen Verkauf, da sowohl Verkäufer als auch Käufer von der innovativen Verkäuferberatung profitieren: Ersterer kann zu einem fairen Preis anbieten und Letzterer gewinnt Sicherheit bei seiner Kaufentscheidung und muss keine Maklercourtage zahlen. Neben einem Grundhonorar für das Gutachten bekommt der Gutachter nur bei erfolgreichem Abschluss eine Provision vom Verkäufer - die viel geringer ausfällt als eine normale Maklercourtage. Hilfe beim Hausverkauf von privat bekommen Interessenten unter http://verkauf.der-hausinspektor.de/. Der Hausinspektor GmbH ist deutschlands führende Immobilienkäuferberatung: Begehung mit dem Käufer, Beratung über Mängel und Kosten, Werteinschätzung, Unterstützung bei den Preisverhandlungen - Betreuung bis zum Notartermin. Neben einem fairen Grundhonorar fällt ein Erfolgshonorar auf die erzielte Ersparnis an.
Pressekontakt: Jens Gause Der Hausinspektor GmbH Zur Wassermühle 33 27777 Ganderkesee Telefon: 04221-983907 EMail: Jens.Gause@der-Hausinspektor.de Internet: http://www.der-Hausinspektor.de
Karsten Immobilien IVD im Rheinland erlässt allen Immobilienkunden in 2010 und 2011 die Umsatzsteuer auf die Maklerprovision
Das inhabergeführte Maklerunternehmen Karsten Immobilien Mitglied im Fachverband IVD West -, erlässt im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten als Existenzgründerin allen Kunden in 2010 und 2011 die Umsatzsteuer auf die Maklerprovision.Troisdorf, 30. Oktober 2010 - Karsten Immobilien hat sich auf den Verkauf und die Vermietung von ...
Das inhabergeführte Maklerunternehmen Karsten Immobilien Mitglied im Fachverband IVD West -, erlässt im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten als Existenzgründerin allen Kunden in 2010 und 2011 die Umsatzsteuer auf die Maklerprovision. Troisdorf, 30. Oktober 2010 - Karsten Immobilien hat sich auf den Verkauf und die Vermietung von Bestands- und Neubauimmobilien aller Art im Raum Rhein-Sieg und Köln/Bonn spezialisiert. Die Firmeninhaberin Sabine Karsten-Löhr, Dipl. Betriebswirtin und zertifizierte Immobilienmaklerin, verzichtet als Existenzgründerin auf die Berechnung der Mehrwertsteuer. Diesen Vorteil gibt sie an ihre Kunden weiter, ohne dass diese auf den Full-Service eines modernen Maklerunternehmens verzichten müssen. Neben den klassischen Maklerleistungen, wie eine marktgerechte Wertermittlung, zeitgemäße Vermarktung, Exposégestaltung etc. setzt die Inhaberin insbesondere auf eine individuelle und persönliche Beratung Ihrer Immobilienkunden. Ein liebgewonnenes Heim aufzugeben ist für die meisten Eigentümer doch nicht so einfach, weiß Frau Karsten-Löhr. Denn gerade die unterschiedlichen Verkaufsmotive sei es aus Alters-, Geld- oder Trennungsgründen - erfordern sehr viel Einfühlungsvermögen. Ein zuverlässiger Makler - sowohl auf Verkäufer-, als auch auf der Käuferseite - bietet beiden Parteien Sicherheit. Profitieren Sie dieses und nächstes Jahr noch von diesem steuerlichen Vorteil in Höhe von 19% auf die Maklerprovision. Nähere Infos unter: www.karsten-immobilien.de Karsten Immobilien ist ein unabhängiges, inhabergeführtes Immobilienbüro im Rhein-Sieg-Kreis. Kerngeschäft ist die erfolgreiche Vermarktung von Bestands- und Neubauimmobilien sowie Grundstücken im Köln/Bonner Raum und Umland. Die Leistungen im Überblick: Verkauf und/oder Vermietung von: Bestands- und Neubauimmobilien ( Häuser, Wohnungen, Gewerbeflächen ), Grundstücken, Kapitalanlagen und Risikoimmobilien. Vermittlung von: schlüsselfertigen Neubaumaßnahmen, unabhängigen Finanzierungsspezialisten, qualifizierten Handwerksunternehmen, Gutachtern und Sachverständigern.
Sabine Karsten-Lhr ( Inhaberin ) Karsten-Immobilien Im Kreuzfeld 1 53842 Troisdorf Telefon: 02241-1681119 Fax: 02241-1686536 Internet: http://www.karsten-immobilien.de EMail: info@karsten-immobilien.de
Immovaria GmbH empfiehlt Finanzierung einer Denkmalschutz ImmobilieDie Finanzierung ist einer der wesentlichen Punkte beim Kauf einer Immobilie so die Experten der Immovaria GmbH Nürnberg
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Nürnberg, 05.10.2010 - Schließlich geht es beim Erwerb nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt und durchgerechnet werden. Wichtig ist dabei, den richtigen Finanzierungsweg für die eigene Situation und Vorstellung zu finden. Es müssen dafür alle Kosten bekannt und planbar sein so die Meinung der Immovaria GmbH. Kosten beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie Beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie hält sich die Anzahl der Kostenpunkte in Grenzen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Kaufpreis der Denkmalimmobilie Im Kaufpreis summieren sich sämtliche Kosten die den direkten Erwerb der Immobilie betreffen. Neben dem Preis für das Grundstück und die Altbausubstanz sind das auch die Sanierungskosten. Die Finanzierungskosten Die Finanzierungskosten sind sämtliche Gebühren und Zinsen während der Sanierung und später während der Vermietung. Diese können in Abhängigkeit mit dem gewählten Finanzierungsweg in ihrer Höhe sehr unterschiedlich sein so die Immovaria GmbH. Die Kaufnebenkosten Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Kosten die sich durch den Kauf der Immobilie ergeben. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für Notar und Gericht und möglicherweise eine Maklercourtage. Die Kaufnebenkosten stellen eine feste Größe beim Kauf einer Immobilie dar und können in Einzelfällen bis zu 10% des Kaufpreises betragen so die Immovaria GmbH Nürnberg. Kleine Schwankungen einplanen Es ist für den Käufer wichtig, so die Meinung der Immovaria GmbH, einen Gesamtüberblick zu haben. Klein wirkende Änderungen von 1-2% können bei 6 bis 7-stelligen Summen schnell wesentliche Unterschiede ausmachen und zu einer nicht bedachten Unterdeckung führen. Diese leichten Schwankungen müssen somit von Beginn an einkalkuliert werden. Finanzierungsmöglichkeiten Die Finanzierung einer Denkmalimmobilie kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Neben den klassischen Hypotheken- oder Bauspardarlehen können gegebenenfalls auch spezielle Förderdarlehen beantragt werden. Hinzukommen die Möglichkeiten des freien Kapitalmarkts mit den verschiedenen Darlehen- Typen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. Wichtig ist, dass sich der Käufer vor dem Erwerb darüber klar sein muss, wie die Finanzierung aussehen soll und welche Risiken diese gegebenenfalls in sich birgt. Die Experten der Immovaria GmbH Nürnberg stehen den möglichen Kunden und Investoren jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Die Immovaria GmbH ist ein Unternehmen, das sich auf die Vermarktung hochwertiger Bestandsimmobilien spezialisiert hat. Dabei konzentriert sich die Immovaria GmbH auf die Projektierung von Mehrfamilienhäusern. Der Schwerpunkt liegt auf Gründerzeithäusern und Wohnensembles der sechziger und siebziger Jahre bis hin zu attraktiven Neubauten, die an Mieter, Kapitalanleger und Eigennutzer verkauft werden. Das Hauptgeschäftsfeld der Immovaria GmbH liegt im Refurbishment von Bestandsimmobilien, d.h. in der Fortentwicklung und der Modernisierung von Wohnraum. Dabei vermarktet die Immovaria GmbH nur in guten und sehr guten Lagen der deutschen Großstädte und behauptet sich seit Jahren erfolgreich auf dem Immobilienmarkt. Des Weiteren projektiert die Immovaria GmbH auch deutschlandweit Bestandsimmobilien mit außergewöhnlichem Renditepotenzial, prüft Mikro- und Makrostandort der jeweiligen Immobilie und erarbeitet passgenaue Sanierungskonzepte. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg. Immovaria GmbH Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg Fon: 0911 2398330 Fax: 0911 23992019 E-Mail: info@immovaria.net Immovaria GmbH Stephanstr. 6 a 90478 Nürnberg Immovaria GmbH Langbein,Sven Stephanstr. 6 a 90478 Nürnberg www.immovaria.netinfo[at]immovaria.net
Immobilienangebote ohne MaklercourtageNeue Immobilien-Plattform www.PRIKUMI.com speziell für Immobilien ohne Maklercourtage ist am 16.08.2010 gestartet.
www.PRIKUMI.com sieht sich als "Internationales Immobilienportal" für Anbieter von Immobilien ohne Maklergebühr. PRIKUMI richtet sich speziell an Interessenten von Internationalen Immobilien von Prviatanbietern oder auch für Objekte direkt vom Bauträger. Allerdings besteht PRIKUMI strengstens auf die Objektvermarktung ohne ...
www.PRIKUMI.com sieht sich als "Internationales Immobilienportal" für Anbieter von Immobilien ohne Maklergebühr. PRIKUMI richtet sich speziell an Interessenten von Internationalen Immobilien von Prviatanbietern oder auch für Objekte direkt vom Bauträger. Allerdings besteht PRIKUMI strengstens auf die Objektvermarktung ohne Maklergebühr. Recherchen, Befragungen und die 20 jährige Erfahrung in Zusammenarbeit Privatkunden haben zu der Entwicklung von www.PRIKUMI.com geführt, da herkömmliche Immobilienbörsen den Zielsetzungen und Wünschen der Privaten Immobiliensuchenden oftmals nicht gerecht werden. Deren Angebot besteht zum überwiegenden Teil aus Immobilien, die von Maklern angeboten werden. Zum anderen setzt www.PRIKUMI.com mit dieser Präsentationsform auf den Internet-Trend zu mehr bildorientierter, plakativer und animierender Präsentation der Inhalte, die bei der Vermarktung von Immobilien besonders wichtig ist. " Bilder sagen mehr als tausend Worte .." denn "...Emotionen und Begeisterung für eine Immobilie müssen geweckt und das Immobilienangebot muss in Bestform präsentiert werden..." weshalb bei PRIKUMI.com die optisch ansprechende, attraktive Präsentation der Immobilienangebote an erster Stelle steht. Trotzdem kommen wichtige Informationen und Details nicht zu kurz. Denn der Immobilieninteressent kann bei www.PRIKUMI.com in den Original-Exposés der Immobilien blättern, die alle wesentlichen Informationen und Daten enthalten. Er kann sich über eine interaktive Landkarte sein künftiges Umfeld erkunden. Videos zeigen ihm die Umgebung, die Innenarchitektur der Räume,virtuelle "Wohnungsbesichtigungen"machen Lust am neuen Heim. Die Präsentationsformen gehen weit über die Möglichkeiten herkömmlicher Online-Portale und vieler Anbieter hinaus. Das inserieren von Immobilienangeboten ist bei PRIKUMI kostenlos. www.PRIKUMI.com beschreitet mit dem Konzept einen neuen Weg in der Vermarktung von Internationalen Immobilien ohne Maklercourtage. Zudem werden von PRIKUMI zielgerichtete Maßnahmen zur Vermarktung der Objekte und der Immobilienplattform durchgeführt. PRIKUMI ist ein "Internationales Immobilienportal" für Anbieter von Immobilien ohne Maklercourtage.
Pressekontakt: Ingo Reimann PRIKUMI Wettestrasse 7 73269 Hochdorf Telefon: 0163-6011707 EMail: media@prikumi.com Internet: http://www.prikumi.com
prikumi.comInternationale Immobilien-Plattform PRIKUMI.com speziell für Immobilien ohne Maklercourtage ist am 16.08.2010 gestartet
PRIKUMI.com sieht sich als Internationales Immobilienportal für Anbieter von Immobilien ohne Maklergebühr. PRIKUMI richtet sich speziell an Interessenten von Internationalen Immobilien von Privatanbietern oder auch für Objekte direkt vom Bauträger. Allerdings besteht PRIKUMI strengstens auf die Objektvermarktung ohne Recherchen, 20 ...
PRIKUMI.com sieht sich als Internationales Immobilienportal für Anbieter von Immobilien ohne Maklergebühr. PRIKUMI richtet sich speziell an Interessenten von Internationalen Immobilien von Privatanbietern oder auch für Objekte direkt vom Bauträger. Allerdings besteht PRIKUMI strengstens auf die Objektvermarktung ohne Maklergebühr. Recherchen, Befragungen und die 20 jährige Erfahrung in Zusammenarbeit Privatkunden haben zu der Entwicklung von www.PRIKUMI.com geführt, da herkömmliche Immobilienbörsen den Zielsetzungen und Wünschen der Privaten Immobiliensuchenden oftmals nicht gerecht werden. Deren Angebot besteht zum überwiegenden Teil aus Immobilien, die von Maklern angeboten werden. Zum anderen setzt www.PRIKUMI.com mit dieser Präsentationsform auf den Internet-Trend zu mehr bildorientierter, plakativer und animierender Präsentation der Inhalte, die bei der Vermarktung von Immobilien besonders wichtig ist. Bilder sagen mehr als tausend Worte .. denn ...Emotionen und Begeisterung für eine Immobilie müssen geweckt und das Immobilienangebot muss in Bestform präsentiert werden... weshalb bei PRIKUMI.com die optisch ansprechende, attraktive Präsentation der Immobilienangebote an erster Stelle steht. Trotzdem kommen wichtige Informationen und Details nicht zu kurz. Denn der Immobilieninteressent kann bei PRIKUMI.com in den Original-Exposés der Immobilien blättern, die alle wesentlichen Informationen und Daten enthalten. Er kann sich über eine interaktive Landkarte sein künftiges Umfeld erkunden. Videos zeigen ihm die Umgebung, die Innenarchitektur der Räume, virtuelle Wohnungsbesichtigungen machen Lust am neuen Heim. Die Präsentationsformen gehen weit über die Möglichkeiten herkömmlicher Online-Portale und vieler Anbieter hinaus. Das Inserieren von Immobilienangeboten ist bei PRIKUMI kostenlos. Zudem bietet PRIKUMI, mit seinen zusätzlichen Dienstleistungen, wie die Erstellung einer Immobilienwebseite oder ein Immobilienvideo, für Anbieter die Möglichkeit, die zu verkaufende oder zu vermietende Immobilie noch bekannter zu machen und ggf. schneller zu Vermarkten. www.PRIKUMI.com beschreitet mit dem Konzept, einen neuen Weg in der Vermarktung von Internationalen Immobilien ohne Maklercourtage. Zudem werden von PRIKUMI zielgerichtete Maßnahmen zur Vermarktung der Objekte und der Immobilienplattform durchgeführt.
Ingo Reimann ( Geschftsfhrung ) PRIKUMI Wettestrasse 7 73269 Hochdorf Telefon: 0163-6011707 Internet: http://www.prikumi.com EMail: info@prikumi.com
Hohe Nebenkosten belasten Immobilienkauf
Die Möglichkeit eine Immobilie zu erwerben ist günstiger geworden. Seit 1995 ist der Erschwinglichkeitsindex gestiegen. Das bedeutet, dass in Bezug zum Einkommen, eine Immobilie günstiger zu erwerben ist, als in den Vorjahren. Niedrige Zinsen, im Bundesdurchschnitt nur leicht gestiegene Immobilienpreise und geringfügig höhere ...
Die Möglichkeit eine Immobilie zu erwerben ist günstiger geworden. Seit 1995 ist der Erschwinglichkeitsindex gestiegen. Das bedeutet, dass in Bezug zum Einkommen, eine Immobilie günstiger zu erwerben ist, als in den Vorjahren. Niedrige Zinsen, im Bundesdurchschnitt nur leicht gestiegene Immobilienpreise und geringfügig höhere Einkommen machen in der Summe einen Immobilienkauf erschwinglicher. Dadurch wird nicht nur die Belastung durch den Kauf geringer, auch ein Zugewinn bei einem späteren Verkauf wird durch die verbesserte Erschwinglichkeit wahrscheinlicher. Anders kann die Rechnung ausfallen, wenn die gestiegenen Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt werden. Diese waren wohl zu keiner Zeit höher als heute. Da sich die Höhe der Nebenkosten nach dem Kaufpreis bemisst, sind die Anschaffungsnebenkosten schon durch den etwas höheren Kaufpreis gestiegen. Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer verteuert einige Nebenkosten. Des weiteren ist die Grunderwerbsteuer von Null auf 3,5 % des Kaufpreises gestiegen. In einigen Bundesländern sogar auf 4,5 %. Wurde die Immobilie durch einen Makler vermittelt sind hierfür Kosten in Höhe von bis zu 7,14 % des Kaufpreises zu zahlen. Je nach Bundesland und Höhe der Maklercourtage können die Anschaffungsnebenkosten für Grunderwerbsteuer, Notar und Amtsgericht, sowie für Maklerprovision über 13 % des Kaufpreises betragen. Bei einem Kaufpreis von Beispielsweise 450.00 Euro würde das Budget des Käufers mit rund 58.000 Euro belastet. Bei einem zeitnahen Verkauf, der erst kürzlich erworbenen Immobilie, zum Beispiel, weil ein beruflicher Standortwechsel oder eine familiäre Veränderung dies erforderlich macht, werden die hohen Anschaffungsnebenkosten kaum wieder hereingeholt werden können. Sollte innerhalb von zehn Jahren dennoch eine Veräußerung zu einem Kaufpreis inkl. der geleisteten Nebenkosten möglich sein, müsste der Verkäufer einen etwaigen Mehrerlös versteuern. Bis vor kurzem, war nach einer Selbstnutzung der Immobile von zwei Jahren, der Verkaufserlös steuerfrei. Um so wichtiger ist es heute, beim Kaufpreis einer Immobilie nicht zu viel zu bezahlen. Ob der geforderte Kaufpreis angemessen ist, erfährt ein potentieller Käufer durch eine aktuelle Immobilienbewertung. Diese kann online unter www.immobilienwert24.com gegen eine geringe Gebühr ermittelt werden. Mit einer standortgenauen Immobilienwertberechnung hat ein Kaufinteressent gute Möglichkeiten, den Kaufpreis der Immobilie zu verhandeln. Eine neutrale Einpreisung einer Immobilie kann erhebliche Preiskorrekturen bewirken. Vom ausgehandelten Nachlass kann ein Erwerber vielleicht einen Teil der hohen Nebenkosten bestreiten.
Dr. Martin Barzel Barzel GmbH Knigsallee 60 f 40212 Dsseldorf Telefon: 0211-58003329 Fax: 0211-580033299 Internet: http://www.immobilienwert24.com EMail: info@immobilienwert24.com
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