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Alles wird anders - Bilanz und GuV müssen ab 2011 auf elektronischem Weg zum Finanzamt
Stuttgart, 27. Juli 2010 - Gemäß BMFSchreiben vom 19.01.2009 zur Neuregelung des § 5b EStG im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes wird es für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftjahre verpflichtend, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Sofern Handelsbilanzen soll ...
Stuttgart, 27. Juli 2010 - Gemäß BMFSchreiben vom 19.01.2009 zur Neuregelung des § 5b EStG im Zuge des Steuerbürokratieabbaugesetzes wird es für nach dem 31.12.2010 beginnende Wirtschaftjahre verpflichtend, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Sofern Handelsbilanzen erstellt werden, soll auch die Überleitungsrechnung elektronisch übermittelt werden. Inhaltlich hat die elektronische Übermittlung zur Folge, dass durch das erforderliche Normenschema mit geänderten Mindestanforderungen in Form von "Davon-Positionen" in der Bilanz zu rechnen ist. Dies könnte ein differenzierteres Buchungsverhalten durch Einführung neuer Konten notwendig machen. Besonders betroffen hiervon sind kleine Unternehmen, die bislang ein vereinfachtes Schema in der beim Finanzamt einzureichenden Bilanz verwenden konnten. Bedenken werden dahingehend geäußert, dass die elektronische Bilanz eine Verkennzifferung notwendig macht, mittels derer Verprobungen und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden könnten was die Finanzverwaltung jedoch zurückweist. In Härtefällen, bei denen die EDV-seitige Aufbereitung mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden wäre, kann auf Antrag eine Befreiung von dieser Pflicht erreicht werden. Sofern keine Befreiung gewährt wird, kann die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern durchgesetzt werden. In Vorbereitung sind weiter die verpflichtende elektronische Übermittlung der Erklärungen zur Körperschaftsteuer und zur einheitlichen und gesonderten Feststellung sowie von steuerlichen Erfassungsbögen, Riesterbescheinigungen und Zuwendungsbestätigungen.
Für beständigen unternehmerischen Erfolg braucht man einen starken Partner an seiner Seite. Wir, die RTS, sind ein zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen das sich seit über 25 Jahren konsequent an Ihren Wünschen und Zielen ausrichtet, um so den höchstmöglichen Nutzen und Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen zu erzielen. Egal in welchen Lebensabschnitten Sie sich gerade befinden und welche Themen Sie gerade beschäftigen. Wir sind immer für Sie da, denn für uns steht der tägliche Umgang miteinander im Vordergrund - bei uns stehen SIE als M E N S C H im Mittelpunkt! Mit den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Buchführung, Rechtsdienst-leistung, IT- und Personalberatung bieten wir Ihnen einen umfassenden Lösungsansatz. Individuell, professionell und zukunftsorientiert! Wir glauben an die Kraft einer lebendigen Partnerschaft zwischen Ihnen als Kunde und Ihrem ganz persönlichen Ansprechpartner bei der RTS. Wir laden Sie ein zum Abenteuer Menschsein: www.rtskg.de
RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rtskg.de EMail: stuttgart@rtskg.de
Betriebliche Steuererklärungen 2009/10 - Die Anleitung Zeile für ZeileKörperschaftsteuer-/ Gewerbesteuer-/ Umsatzsteuer-Erklärung. Erläuterungen und Hinweise anhand der amtlichen Vordrucke. Mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 schon in der ab 1.7.2010 zu verwendenden Fassung
Der vorliegende Ratgeber erleichtert Ihnen die betrieblichen Steuererklärungen. Er führt Sie Zeile für Zeile durch die Vordrucke zur Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung 2009 sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 und erläutet insbesondere die zu berücksichtigenden gesetzlichen Neuregelungen und die in ...
Der vorliegende Ratgeber erleichtert Ihnen die betrieblichen Steuererklärungen. Er führt Sie Zeile für Zeile durch die Vordrucke zur Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung 2009 sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010 und erläutet insbesondere die zu berücksichtigenden gesetzlichen Neuregelungen und die daraus resultierenden Änderungen in den Vordrucken. Ferner wurden schon jetzt Hinweise auf Änderungen ab dem Besteuerungszeitraum 2010 aufgenommen, wie z.B. die teilweise Entschärfung der Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung ( § 8c KStG ) durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Neu ist das DINA4-Format des Ratgebers, das den Abdruck der Vordrucke in Originalgröße ermöglicht und den Ratgeber übersichtlich und praxisnah gestaltet. Im Bereich der Körperschaftsteuer haben sich gesetzliche Änderungen in erster Linie durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ergeben: Zum Beispiel wurde bei den komplizierten Regelungen zur Zinsschranke rückwirkend die Freigrenze für Zinsaufwendungen in § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG angehoben, wie Ihnen im Vordruck KSt 1 A ausführlich erläutert wird. Neu hinzugekommen ist in diesem Vordruck auch die Zeile 51, die den Fall betrifft, dass während der im Veranlagungszeitraum 2009 endenden Wirtschaftsjahre teilweise unbeschränkte und teilweise beschränkte Steuerpflicht bestanden hat. Schließlich sind für Kapitalgesellschaften i.S.v. § 8 Abs.7 Nr. 2 KStG, die Dauerverlustgeschäfte ausüben, die Vordrucke ÖHK und Spartenübersicht neu eingeführt worden, die ihre gesetzliche Grundlage in den erstmals anzuwendenden Regelungen zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art nach § 4 Abs. 6 KStG, der Verlustverrechnung derselben nach § 8 Abs. 8 KStG und der Spartentrennung nach § 8 Abs. 9 KStG finden. Korrespondierend dazu wurde bei der Gewerbesteuererklärung für Eigengesellschaften mit Dauerverlustgeschäften für die dem Grunde nach nicht zusammenfassbaren Tätigkeitsbereiche die Anlage ÖHG aufgenommen. Im Bereich der Gewerbesteuer sind zudem bereits die neuen Gewerbesteuerrichtlinien 2009 berücksichtigt, denen der Bundesrat in seiner Sitzung am 26.3.2010 zugestimmt hat. Die Erläuterungen der Umsatzsteuererklärung wurden umfassend aktualisiert und die neuesten Verwaltungsverlautbarungen und Urteile des BFH eingearbeitet. In der Umsatzsteuer-Voranmeldung müssen ab 2010 nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 angeben und in der Zusammenfassenden Meldung gesondert erklärt werden. Aus diesem Grund wurde eine Erläuterung sowie der Vordruck zur Zusammenfassenden Meldung neu in das Werk integriert. Außerdem erhalten Sie ausführliche Hinweise auf die ebenfalls ab dem 1.1. 2010 geltenden Neuregelungen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer sowie des Leistungsorts der sonstigen Dienstleistung. Auch der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird erläutert. Der vorliegende Ratgeber gliedert sich in vier Teilbereiche: Zunächst sind wie gewohnt der Systematische Wegweiser mit der Ausfüllhilfe für die Vordrucke, die Checklisten und die Materialien ( Gesetzestexte ) zu nennen. Ergänzend hinzugekommen ist ein Fallbeispiel, anhand dessen die Bearbeitung typischer Praxis-Sachverhalte mit der Software Stotax Kanzlei dargestellt wird. Das gedruckte Werk wird durch eine online abrufbare Volltextdatenbank mit zusätzlich hinterlegten Quellen ( z. B. wichtige Entscheidungen des BFH ) ergänzt, die über Hyperlinks direkt angesteuert werden können. In dieser Reihe erscheinen außerdem die Titel "Einkommensteuer-Erklärung 2009", "Steuergesetzänderungen 2010", "HGB-Jahresabschluss - Erstellung, prüferische Durchsicht und Prüfung 2009/10" und "IFRS-Jahresabschluss - Erstellung und Prüfung 2009/10", die dem gleichen Konzept folgen und sich daher optimal ergänzen. Autoren: Paul Ulrich Antweiler, Frank Henseler, Andreas Kümpel, Annette Staats Auflage 2010, DIN A 4, kart., 768 Seiten, inkl. Zugang zur Online-Datenbank, Preis EUR 49,80 ISBN 978-3-08-363809-4, "Nur" Online-Datenbank Preis mtl. EUR 2,20 ( Nutzungsdauer mind. 1 Jahr ) ISBN 978-3-08-183800-3 Stollfuß Medien GmbH & Co. KG. Mit Software-Produkten, Fachinformationen, Service-Leistungen und einem nachhaltigen Qualitätsanspruch ist Stollfuß Medien Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
Pressekontakt: Stefan Beck Stollfuß Medien GmbH & Co. KG Dechenstr. 7 53115 Bonn Telefon: 02287245100 EMail: s.beck@stollfuss.de Internet: http://www.stollfuss.de
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?
Stuttgart, 24. Februar 2010 - Im Jahr 1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Nach einer kurzen Unterbrechung in den Jahren 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag seit 1995 ununterbrochen erhoben. Derzeit beträgt der 5,5% zur Einkommen- ...
Stuttgart, 24. Februar 2010 - Im Jahr 1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Nach einer kurzen Unterbrechung in den Jahren 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag seit 1995 ununterbrochen erhoben. Derzeit beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5% zur Einkommen- und zur Körperschaftsteuer. In einer kürzlich verhandelten Klage vor dem Finanzgericht Niedersachsen hat dieses erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags geäußert. In der mündlichen Begründung wurde insbesondere darauf verwiesen, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben wird. Nach Ansicht der Richter dürften Ergänzungsabgaben jedoch nur zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen erhoben werden. Durch die durchgängige Erhebung sei der Solidaritätszuschlag jedoch zu einer Dauersteuer geworden. Das Finanzgericht hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Finanzämter haben vom Finanzministerium inzwischen die Anweisung erhalten, Steuerbescheide diesbezüglich nur noch vorläufig zu erlassen. Sollten Sie dennoch Steuerbescheide ohne Vorläufigkeitsvermerk erhalten, werden wir, Ihre RTS STEUERBERATUNSGESELLSCHAFT KG, selbstverständlich Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Für beständigen unternehmerischen Erfolg braucht man einen starken Partner an seiner Seite. Wir, die RTS, sind ein zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen das sich seit über 25 Jahren konsequent an Ihren Wünschen und Zielen ausrichtet, um so den höchstmöglichen Nutzen und Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen zu erzielen. Egal in welchen Lebensabschnitten Sie sich gerade befinden und welche Themen Sie gerade beschäftigen. Wir sind immer für Sie da, denn für uns steht der tägliche Umgang miteinander im Vordergrund - bei uns stehen SIE als M E N S C H im Mittelpunkt! Mit den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Buchführung, Rechtsdienst-leistung, IT- und Personalberatung bieten wir Ihnen einen umfassenden Lösungsansatz. Individuell, professionell und zukunftsorientiert! Wir glauben an die Kraft einer lebendigen Partnerschaft zwischen Ihnen als Kunde und Ihrem ganz persönlichen Ansprechpartner bei der RTS. Wir laden Sie ein zum Abenteuer Menschsein: www.rtskg.de
Fünfter IKOR Anwendertag VERAErfahrungsaustausch zu aktuellen Steuerthemen und deren dv-technischen Abbildung
Bereits zum fünften Mal veranstaltet die IKOR Products den Anwendertag VERA. Diese Tagung bietet Anwendern und Fachleuten aus Steuerabteilungen großer Unternehmen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zu aktuellen Steuerthemen sowie deren dv-technischen Abbildung.In 2009 wurde der Teilnehmerkreis um den Bereich Versicherungen Neben / ...
Bereits zum fünften Mal veranstaltet die IKOR Products den Anwendertag VERA. Diese Tagung bietet Anwendern und Fachleuten aus Steuerabteilungen großer Unternehmen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch zu aktuellen Steuerthemen sowie deren dv-technischen Abbildung. In 2009 wurde der Teilnehmerkreis um den Bereich Versicherungen erweitert. Neben anderen Referenten wird Herr Rolfjosef Hamacher, ein versierter Steueranwalt (Axer Partnerschaft / axis Beratungsgruppe), vortragen. Im Einzelnen werden folgende Themen beleuchtet: - Prozessuale Schwächen in der SAP-Bilanzierung als Aufwandsfaktor der Steuerbilanzerstellung - Der Versicherungsschlüssel " Ansätze zur Vorsteueroptimierung bei Versicherungen - Verrechnungen innerhalb und außerhalb von Organschaften - Umsatzsteuernovelle 2010 - Technische Lösungen in SAP/VERA - VERA Neuigkeiten 2009/10 IKOR Products, eine 100%-Tochter der IKOR Management- und Systemberatung GmbH mit Sitz in Hamburg, setzt Akzente mit eigenen systemoptimierenden Modulen und individuellen IT-Lösungen. Die Produkte entstammen im Wesentlichen den Erfahrungen des täglichen Projektgeschäfts, das uns mit den Problemen und Anforderungen unserer Kunden direkt konfrontiert. Dieser Erfahrungsschatz gepaart mit einem qualifizierten Entwicklungs-Know-how bezogen auf SAP-Technologie und Web-Application Programmierung hat bereits zu individuellen Lösungen geführt, die bei unseren Kunden erfolgreich im Einsatz sind. Der Schwerpunkt der IKOR Products liegt im Umfeld der Steuersoftware.
Ulrike Wullenweber (Marketing) IKOR Management- und Systemberatung GmbH Ottenser Hauptstraße 56 22765 Hamburg Telefon: 040 3980533 Fax: 040 39805353 Internet: http://www.ikor.de EMail: ulrike.wullenweber@ikor.de
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