|
RESSORTS
108959 Artikel
Android APPS (Neu) Auto und Motorrad Bildung und Weiterbildung Energie und Umwelt Freizeit Gesundheit Immobilien Industrie und Hightech IPad APPS (Neu) IPhone APPS (Neu) IT und Software Karriere und Beruf Kultur Kunst Lifestyle Logistik, Transport und Verkehr Marketing und Vertrieb Marktforschung und Consulting Medien Medien und Telekommunikation Mode Musik, TV, Kino Politik Ratgeber Recht Sport Tourismus, Reise und Freizeit Vereine und Verbände Vermischtes VIP - Künstler Wirtschaft Wissenschaft Wohnen, Bauen, Garten
FeetBurner

Facebook Add
Unique Content
|
|
Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung kommtHaftungsbeschränkung für freie Berufe durch neue Rechtsform
Gute Nachrichten für Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die mit mehreren Partnern in einer Kanzlei oder einer Sozietät zusammenarbeiten. Die Bundesregierung plant eine neue Gesellschaftsform für Freiberufler einzuführen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter (PartG mbB) ...
Gute Nachrichten für Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die mit mehreren Partnern in einer Kanzlei oder einer Sozietät zusammenarbeiten. Die Bundesregierung plant eine neue Gesellschaftsform für Freiberufler einzuführen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) hat das Kabinett Mitte Mai (16.5.) beschlossen.
Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. „Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten“, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das Gesetz soll dem Trend größerer Anwaltskanzleien, sich in Form der Limited Liablity Partnership (LLP) zusammenzuschließen, entgegenwirken. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zugestimmt hat, geht er ins Gesetzgebungsverfahren. Mit einem Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden.
Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler:
Bisher haften Steuerberater und andere Freiberufler in einer Sozietät (GbR) grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen auch für Beratungsfelder ihrer Partner, wenn die Höchstsumme der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung überschritten ist. Diese Haftung soll durch die geplante PartG mbB auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt werden können, aber nur für eine Haftung aus beruflichen Fehlern. Eine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie etwa Miete oder Löhne bietet die neue Rechtsform – anders als eine GmbH oder GmbH & Co. KG – nicht. Die Mindestversicherung wird für die verschiedenen Freien Berufe unterschiedlich festgelegt. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro geplant. Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss „angemessen“ versichert sein. Wirtschaftsprüfer müssen mit einer Millionen Euro versichert sein.
Die neue Rechtsform ist eine interessante Gestaltungsalternative – gerade wegen der positiven Haftungsregelung – für Freiberufler. Einen Mustervertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (Gesellschafterbeschluss plus Registeranmeldung (PartG mbB) bietet der VSRW-Verlag GmbH zum Download unter www.vsrw.de an.
Eine Checkliste zu den Vor- und Nachteilen der neuen Rechtsform der PartG mbB können Interessierte per eMail an info@taxperts-beratung.de unter Verwendung des Stichworts „Checkliste PartG mbH“ anfordern.
Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer der Unternehmensgründer Dr. Hagen Prühs wurde und heute noch ist. Sitz des Verlags ist die Bundesstadt Bonn. Von Bonn aus versorgt der Verlag zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zu den Medien, die zum Zweck der GmbH-Beratung angeboten werden, gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln. Das jüngste Produkt des Verlags ist das Wirtschaftsmagazin „gmbhchef“, das sich an die GmbH-Geschäftsführer in der Region Bonn/Rhein-Sieg, Köln und Düsseldorf wendet. Diesem Leserkreis bietet das Magazin eine Kombination von fachlich fundierten Informationen zu allen wichtigen GmbH-Themen und dazu einen interessanten Lokalteil. Einmal jährlich veranstaltet das Magazin einen GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn, Köln und Düsseldorf auf dem die hiesigen GmbH-Chefs bei Fachvorträgen über aktuelle Entwicklungen im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht und anderen betriebswirtschaftlichen Themenbereichen informiert werden.
VSRW-Verlag GmbH Krause,Thomas Rolandstr. 48 53179 Bonn http://www.vsrw.dekrause[at]vsrw.de
Die renommierte Steuerkanzlei Schweinfurt auf gwstb.deDipl.-Kfm. Gerd W. Schüll Steuerberater bietet umfassende Leistungen im Steuerbereich
Auf der Webseite gwstb.de, können sich Interessenten umfassend über die Leistungen und Beratungsmöglichkeiten der Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Gerd W. Schüll Berater Schweinfurt (http://www.gwstb.de/betriebswirtschaftliche-beratung.html) informieren. Das bundesweit tätige Unternehmen hat seinen Sitz in Schweinfurt und arbeitet seit ...
Auf der Webseite gwstb.de, können sich Interessenten umfassend über die Leistungen und Beratungsmöglichkeiten der Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Gerd W. Schüll Berater Schweinfurt ( http://www.gwstb.de/betriebswirtschaftliche-beratung.html) informieren. Das bundesweit tätige Unternehmen hat seinen Sitz in Schweinfurt und arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich und effektiv für seine Mandanten. Die Stärken der Kanzlei des Steuerberater Würzburg ( http://www.gwstb.de/steuerberatung.html) liegen u. a. vor allem auf lösungsorientierten zweidimensionalen, kompetenten Beratungen in den Bereichen Steuerrecht und der Betriebswirtschaft. Dazu gehört grundsätzlich auch die Beratung von Existenzgründern, die Vermögensberatung sowie auch Sanierungsberatung. Somit sind die Mandanten der Steuerkanzlei grundsätzlich in sicheren und kompetenten Händen, wenn es um die Maximierung des Erfolges geht. Denn eine sinnvolle Beratung ist weit mehr als einfach nur Möglichkeiten zu finden, wie ein Unternehmer oder eine Privatperson möglichst viele Steuern sparen kann. Jede Anfrage von Mandanten und Interessenten an die Kanzlei wird nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Hierbei können die Berater auf ein fundiertes Wissen zurückgreifen, welches auf viele Jahre Erfahrung zurückzuführen ist. Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten, finden Interessenten auf der Webseite der Steuerkanzlei, wo zusätzlich auch Hinweise zu Terminen gegeben sind. So ist es beispielsweise möglich, Termine nach Absprache auch außerhalb der Geschäftszeiten in Anspruch zu nehmen. Betreffend der Honorare der Steuerkanzlei erwartet die Mandanten auch im Nachhinein keine böse Überraschung. Das Honorar wird vorab besprochen und festgelegt und gilt damit natürlich auch als verbindlich, sodass man sich auf diese Aussage immer verlassen kann. Zusätzlich Informationen über die Steuerkanzlei, können Interessenten der Webseite gwstb.de entnehmen. Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de ( http://www.diewebag.de)
Steuerberatungskanzlei Gerd W. Schüll
Gerd Schüll
Georg-Schwarz-Str. 7
97424 Schweinfurt
Deutschland
E-Mail: kanzlei@gwstb.de
Homepage: http://www.gwstb.de
Telefon: 09721/50988-0 Steuerberatungskanzlei Gerd W. Schüll Schüll,Gerd Georg-Schwarz-Str. 7 97424 Schweinfurt http://www.gwstb.dekanzlei[at]gwstb.de
Erfolgreiches Engagement für Medizingeschädigte und VerkehrsunfallopferRechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind.
Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind.<br /><br />Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich und mit ...
Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind. Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich für medizingeschädigte Patienten und Unfallopfer vor, mit zunehmendem Erfolg. In der auf Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld und Unfallrecht spezialisierten Kanzlei gehen täglich bis zu zwanzig Mandatsanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet und auch darüber hinaus ein, in denen Menschen die selber, oder deren Angehörige Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Unfalls geworden sind. Die Kanzlei Ciper & Coll. hat sich in den vergangenen fast zwanzig Jahren in Deutschland bereits einen Namen gemacht: Nicht zuletzt geben den Anwälten ihre Erfolge recht. Eine Auswahl der erzielten Prozesserfolge veröffentlicht die Kanzlei auf ihrer Internet-Homepage, nahezu im Tagesrhythmus. Mit diesen Erfolgsmeldungen nimmt Ciper & Coll. in Deutschland eine Ausnahmestellung ein und gehört damit zu den erfolgreichsten Anwaltskanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite. Es ist den Anwälten ein besonderes Bedürfnis, das bestehende Missverhältnis zwischen regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft und oftmals schwer in ihrer Gesundheit geschädigten Opfern auszugleichen. Gerade in den Fällen, in denen es für die Betroffenen um die Existenz geht, also bei Ansprüchen im Millionen-Euro-Bereich, bemühen sich die Anwälte mit Erfolg, gegnerische Versicherungen zu angemessenen Abfindungen und Zahlungen von angemessenem Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen zu bewegen. Das ist oft mühsam und kann sich in einzelnen Fällen über viele Jahre hinziehen, wie in einem aktuellen Mandat, in dem der durch einen Behandlungsfehler querschnittsgelähmte Patient seit 1998 auf seine ihm zustehenden Ansprüche vergeblich zuwarten muss. Aber die Anwälte lassen nicht locker. Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM bedauert die Rechtspraxis, die der Versicherungswirtschaft ermöglicht, auf Zeit zu spielen und einen Geschädigten damit psychisch zu zermürben. Aus der Praxis sind dem Anwalt viele Einzelschicksale bekannt, in dem das einzige Ziel einer Versicherung darauf gerichtet war, eine geschädigte Person zu einem unangemessenen Abfindungsvergleich zu motivieren. Das machen Ciper & Coll. jedoch nicht mit und setzen die Ansprüche in solchen Fällen ganz einfach mittels gerichtlicher Hilfe durch. Die auf der Homepage aufgeführten ausgewählten Fälle umfassen bereits ein Volumen von mehreren hunderten, alles Einzelschicksale, die für die Betroffenen eine erhebliche Bedeutung haben. Der Gesetzesgeber macht es den Versicherungen in Deutschland zu leicht. In den USA sieht das ganz anders aus, weiß Dr. D.C. Ciper LLM zu berichten, da gibt es nämlich die sogenannten "punitive damages". Mit dieser anpassungsfähigen Sanktionsmöglichkeit kann einem Schädiger in Einzelfällen erheblich "auf die Finger klopfen". Ein Fall ist dem Juristen besonders im Hinterkopf geblieben: "Es gibt eine "bad faith" - Entscheidung aus dem US-Bundesstaat Mississippi, die vom höchsten Gericht, dem US Supreme Court bestätigt wurde. In dem Fall hatte sich die beklagte Unfallversicherung geweigert, der berechtigten Forderung eines Versicherungsunternehmens auf Regulierung eines Schadens in Höhe von 20.000 US-Dollar nachzukommen. Zwar erfüllt diese Art des Betruges durch eine Versicherung zugleich einen Straftatbestand. Dieser sah zu dem Zeitpunkt aber nur eine Höchststrafe von 1.000,- US Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von Regulierungsforderungen der Versicherten hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Fall punitive damages in Höhe von 1,6 Millionen US-Dollar zu, was 0,5 % des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach. Ob die Versicherung daraufhin in eine seriöse Regulierungspraxis überging, ist nicht überliefert, lässt sich aber vermuten." Dieses aus den USA stammende Vergleichsbeispiel zeigt, wie der Gesetzgeber eingreifen kann, ja sogar muß, wenn eine Versicherung mit allen Möglichkeiten (seriös und unseriös) eine Regulierung verweigert und verzögert. "Im Grunde sind unsere Gegner nicht die Schädiger, also Mediziner, Autofahrer, Betreiber von Gefahrenstellen", so Rechtsanwalt Dr. Ciper, "Jedem kann ein Fehler passieren, das liegt einfach in der Natur der Sache. In der Regel geht es dabei um ein fahrlässiges Verhalten. Niemand will im normalen gesellschaftlichen Zusammenleben bewusst und vorsätzlich jemand anderen schädigen. Kommt es aber dazu, ist das bedauerlich, kann für das Opfer zur Existenzbedrohung werden, sollte aber nicht dazu führen, seine Rachegelüste gegenüber dem Schädiger auszuleben. Auf einem anderen Blatt steht aber dann die Frage, wie der Vorfall aufgearbeitet wird. Meistens verfügen die Schädiger über eine Haftpflichtversicherung. Diese ist rechtlich dazu verpflichtet, das Opfer angemessen zu entschädigen, was sie indes nur in Ausnahmefällen tatsächlich auch problemlos tut." Mit anderen Worten: Das schädigende Ereignis ist in der Regel durch ein fahrlässiges Handeln verursacht. Das kann in Einzelfällen tragisch sein, lässt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Bei der Regulierung durch den hinter dem Schädiger stehenden Versicherung handelt es sich aber um Vorsatz: Eine Versicherung weiß ganz genau, ob und wie viel sie eigentlich zahlen müsste, versucht aber mit allen möglichen Tricks und Schikanen, um die Zahlung herumzukommen. Die Nichtregulierung erfolgt demnach mit Wissen und Wollen der Versicherung, zu lasten des Opfers. Ein untragbarer Zustand, dem nur Gesetzgeber und Politik, sowie die Rechtsprechung einen Riegel vorschieben kann.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Neues Patientengesetz stösst auf zunehmende Kritik: Experten gehen davon aus, daß Ärzten in Deutschland fast 500.000 Behandlungsfehler passieren.Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeld - bundesweit, schließt sich der Kritik am neuen Patientengesetz an.
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr nach Schätzungen von Patientenschutzverbänden und Opferschutzvertretern fast 500.000 ärztliche Kunstfehler pro Jahr. Die Folgen für die medizingeschädigten Opfer sind oft dramatisch. Neben der gesundheitlichen Schädigung, die oft mit dauerhaften körperlichen und haben ...
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr nach Schätzungen von Patientenschutzverbänden und Opferschutzvertretern fast 500.000 ärztliche Kunstfehler pro Jahr. Die Folgen für die medizingeschädigten Opfer sind oft dramatisch. Neben der gesundheitlichen Schädigung, die oft mit dauerhaften körperlichen und psychischen Schäden einhergeht, haben sie sich bei der Durchsetzung ihrer zustehenden Schmerzensgeldansprüchen und Schadenersatzansprüchen mit einer regulierungsunwilligen Versicherungswirtschaft herumzuschlagen. Hier ist Ausdauer, Geduld und Konsequenz erforderlich, um zu seinem Recht zu kommen. Grundsätzlich gilt, wenn der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, also seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verletzt hat, indem er den üblichen Standard der ärztlichen Behandlung unterschritten hat, stehen dem geschädigten Patienten Ansprüche zu. Das wissen auch die Haftpflichtversicherungen, die hinter den Medizinern stehen. In diesen Fällen ist es für den Betroffenen unumgänglich, die Hilfe eines qualifizierten und spezialisierten Anwaltes für Medizinrecht in Anspruch zu nehmen. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Kanzleiinhaber der bundesweit tätigen und bekannten Kanzlei Ciper & Coll. weist darauf hin, daß es wichtig sei, der Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu begegnen. Der Erfolg bei der Durchsetzung der den geschädigten Patienten zustehenden Ansprüchen gibt den Patientenanwälten, die an über dreißig Standorten in Deutschland tätig sind, eindeutig recht. Eine Auswahl der Prozesserfolge haben die Medizinrechtsanwälte auf ihrer Homepage veröffentlicht. Nahezu im Tagesrhythmus kommen Erfolgsmeldungen hinzu. Natürlich ist es als Anwalt einfach zu behaupten, man sei erfolgreich tätig und verfüge über entsprechende Erfahrungen und die Kompetenz. Nachprüfbar sind derartige Werbeaussagen allerdings nur dann, wenn ein Prozesserfolg mit einem Aktenzeichen des befassten Gerichtes versehen ist, so wie das bei uns der Fall ist", stellt Rechtsanwalt Dr. Ciper fest und weiter: "es spricht sich bundesweit schon herum, welche Anwälte lediglich vollmundige und nichtssagende Werbebotschaften zur Gewinnung neuer Mandanten präsentieren, und wer tatsächlich auf diesem komplexen Rechtsgebiet erfolgreich ist. Insbesondere in den Fällen, in denen der Geschädigte existenziell betroffen ist, wie das bei Geburtsschäden grundsätzlich der Fall ist, oder bei Querschnittslähmungen, Amputationen der Extremitäten oder Schädigungen innerer Organe, ist es unumgänglich, sich kompetenter und qualifizierter Rechtsberatung zu bedienen. Auch Erfahrung, die sich durch langjährige erzielte Kontakte zu hochqualifizierten fachmedizinischen Sachverständigen auszeichnet, muss das Kriterium bei der Auswahl seines Rechtsvertreters im Arzthaftungsrecht sein. Die Rechtsanwälte Ciper & Coll. haben ihre Standorte intern einzelnen Anwälten zugeordnet, wobei Dr. D.C.Ciper aber dennoch darauf hinweist, daß die Bearbeitung vor allem der Großschadenfälle im Team erfolgt. Grundsätzlich vertritt Rechtsanwalt Tobias Kiwitt die Mandate aus Norddeutschland, Rechtsanwalt Daniel Mahr diejenigen aus Ostdeutschland, Rechtsanwältin Irene Rist diejenigen aus Süddeutschland und Rechtsanwältin Agnes Szlachecki diejenigen aus Westdeutschland. Das Ruhrgebiet wird von Rechtsanwalt Kim Roger Feiertrag betreut, alle anderen juristischen Mitarbeiter werden je nach Bedarf eingesetzt. Dr. Dirk C. Ciper LLM ist darüberhinaus an allen Kanzleistandorten engagiert. Die Anwälte haben eine klare Meinung zu dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Patientengesetz: "Viel ändert sich damit für den geschädigten Patienten nicht!", so die Patientenvertreter unisono. Nach wie vor hat ein medizingeschädigtes Opfer zahlreiche Hürden zu überspringen, um zu seinem Recht zu kommen. Er muß den Behandlungsfehler beweisen, dessen Kausalität für den Schaden und er muß sich schließlich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchsetzen. Nicht zuletzt gibt es einige Mandate in der Sozietät Ciper & Coll., die seit über zehn Jahren bearbeitet werden. In dem längsten derzeit noch andauernden Fall bemühen sich die Patientenanwälte seit 1998, also seit rund 14 Jahren, für einen querschnittsgelähmten Medizingeschädigten einen Erfolg zu erzielen. Die Zermürbungstaktik der Versicherungen läßt die Anwälte nicht verzweifeln, sondern ganz im Gegenteil: in derartigen Fällen sind die Anwälte umso ehrgeiziger und engagierter, dem geschädigten Opfer seine Ansprüche durchzusetzen. Dafür sind Ciper & Coll. im übrigen bundesweit bei allen Versicherungen bekannt. "Es ist an der Zeit, daß der Gesetzgeber der oftmals unseriösen und nicht nachzuvollziehenden Regulierungsverzögerungstaktik von Versicherungen ein Ende setzt", fordert Dr. Ciper, "erst wenn der Gesetzgeber einem Versicherer klar zu verstehen gibt, daß eine unseriöse Verzögerungstaktik zu einer deutlich höheren Schadenersatzzahlung führt, wird dort ein Umdenken erfolgen. Die Rechtspraxis in den USA hat mit dem Institut der sogenannten "punitive damages", die zu zahlen sind, wenn ein Versicherer sich um die Regulierung herumdrückt, ein klares Signal gesetzt und der Anwaltschaft ein Hilfsmittel zur Hand gegeben, das auch in Deutschland bei Opferschutzverbänden und Patientenvertretern auf rege Zustimmung führen würde.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Weil, Gotshal & Manges um Prof. Dr. Gerhard Schmidt mit deutlichem UmsatzplusUnter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Schmidt hat die internationale Kanzlei Weil, Gotshal & Manges LLP fast eine Million Euro Umsatz pro Anwalt erzielt und das Team vergrößert
(Frankfurt) Die Büros in Frankfurt und München der internationalen Sozietät Weil, Gotshal & Manges LLP haben im Jahr 2011 mit 55 Anwälten rund 54,8 Millionen Euro umgesetzt und damit ein Plus von 9,1% gegenüber 2010 erwirtschaftet . Es handelt sich dabei um eine der bisher größten Umsatzsteigerungen der Kanzlei ...
(Frankfurt) Die Büros in Frankfurt und München der internationalen Sozietät Weil, Gotshal & Manges LLP haben im Jahr 2011 mit 55 Anwälten rund 54,8 Millionen Euro umgesetzt und damit ein Plus von 9,1% gegenüber 2010 erwirtschaftet . Es handelt sich dabei um eine der bisher größten Umsatzsteigerungen der Kanzlei in den vergangen Jahren. Die deutschen Büros werden von Prof. Dr. Gerhard Schmidt, Managing Partner und Mitglied des Management Committees von Weil, Gotshal & Manges, geleitet ( http://www.weil.com/gerhardschmidt/ ( http://www.weil.com/gerhardschmidt/)). Weil, Gotshal & Manges kann das Jahr 2011 in Deutschland als eines der erfolgreichsten der jüngeren Kanzlei-Geschichte verbuchen. Die 55 Anwälte der Kanzlei erzielten im vergangenen einen Umsatz von 54,8 Millionen Euro. Der Umsatz pro Berufsträger (UBT) stieg um 1,2 Prozent und verfehlte mit 997.000 Euro pro Berufsträger knapp die bedeutsame Marke von einer Million Euro. "Die Zahlen des vergangenen Geschäftsjahres sind für uns Partner die Bestätigung unserer Arbeit über die Jahre hinweg. Die Vergrößerung unseres Teams und die gesteigerte Produktivität runden das Fazit unter das letzte Jahr ab", so Prof. Dr. Gerhard Schmidt. 2011 vergrößerte die Kanzlei Weil, Gotshal & Manges nach drei Jahren wieder ihr Team. Bemerkenswert: Die Produktivität stieg ebenfalls und der UBT erhöhte sich um 1,2 Prozent. Der Hauptteil des Geschäfts von Weil, Gotshal & Manges bilden nach wie vor Transaktionen. Die Spezialität der von Prof. Dr. Gerhard Schmidt geführten Standorte in Frankfurt und München ist die Begleitung hochkomplexer Transaktionen. Die Kanzlei arbeitet seit Jahren mit Finanzinvestoren und großen Unternehmen zusammen. Ein Beispiel ist die Beratung des führenden Sanitärarmaturenherstellers Grohe bei dessen Übernahmeangebot für den chinesischen Hersteller Joujou. Prof. Dr. Gerhard Schmidt zählt national und international zu den führenden Anwälten im Bereich Restrukturierung, Private Equity und Mergers & Acquisitions ( http://www.prof-dr-gerhard-schmidt.de/auszeichnungen-und-preise.html ( http://www.prof-dr-gerhard-schmidt.de/auszeichnungen-und-preise.html)). Prof. Dr. Gerhard Schmidt ist Managing Partner sowie Mitglied des Management Committee bei Weil, Gotshal & Manges und leitet die Büros in Frankfurt und München.
Weil, Gotshal & Manges LLP
Prof. Dr. Gehard Schmidt
Taunusanlage (Skyper) 1
60329 Frankfurt
Deutschland
E-Mail: info@prof-dr-gerhard-schmidt.de
Homepage: http://www.prof-dr-gerhard-schmidt.de
Telefon: +49 69 21659 600 Weil, Gotshal & Manges LLP Schmidt,Prof. Dr. Gehard Taunusanlage (Skyper) 1 60329 Frankfurt http://www.prof-dr-gerhard-schmidt.deinfo[at]prof-dr-gerhard-schmidt.de
anwalt.de services AG kooperiert mit WELT ONLINEInteressierte Leser können sich im Ratgeber Recht bzw. Ratgeber Steuern über Rechtstipps und Steuertipps informieren
(NL/1098203632) Nürnberg, 7. Mai 2012 Darf einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden?, Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?, Sind Fahrtkosten für ein Vollzeitstudium steuerlich absetzbar? -- Derartige Fragestellungen sind von fachkundigen Juristen in der Regel Doch - ...
(NL/1098203632) Nürnberg, 7. Mai 2012 Darf einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden?, Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?, Sind Fahrtkosten für ein Vollzeitstudium steuerlich absetzbar? -- Derartige Fragestellungen sind von fachkundigen Juristen in der Regel schnell beantwortet. Doch wie kann sich der Ratsuchende umfassend informieren ohne dafür extra eine Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei aufzusuchen? Die anwalt.de services AG bietet die Lösung: das Unternehmen kooperiert mit WELT ONLINE und veröffentlicht täglich hilfreiche Rechts- bzw. Steuertipps. Die anwalt.de services AG, die neben dem Portal anwalt.de auch das Verzeichnis steuerberater.net betreibt, verfügt über eine eigene juristische Redaktion. Durch das (steuer-)rechtliche Fachwissen und journalistische Händchen der Redakteure gelingt es dem Unternehmen, komplexe Sachverhalte anschaulich aufzubereiten und die Leserschaft der Steuer- und Rechtstipps auch an für Laien schwer verständliche Themen heranzuführen. Die Rechts- und Steuertipps werden in den eigens dafür vorgesehenen Rubriken Ratgeber Recht bzw. Ratgeber Steuern auf der Website von WELT ONLINE veröffentlicht. Carsten Hübscher, Vorstand der anwalt.de services AG, bewertet die Kooperation mit WELT ONLINE durchwegs positiv: Durch die Zusammenarbeit vereinen sich zwei starke Marken: der Marktführer im Bereich kostenpflichtiger Anwaltsverzeichnisse mit integriertem Rechtsinformationsportal und eines der führenden, innovativsten Nachrichtenportale in Deutschland. Die qualitativ hochwertigen, aktuellen Nachrichten werden durch unsere interessanten Rechts- und Steuertipps erfolgreich ergänzt. Auf diese Weise gelingt es uns, Ratsuchende nicht nur auf unseren beiden Portalen, sondern zukünftig auch bei unserem Kooperationspartner WELT ONLINE kompetent zu informieren. Weitere Informationen: http://ratgeber-recht.welt.de/ ( http://ratgeber-recht.welt.de/" title=" http://ratgeber-recht.welt.de/) http://ratgeber-steuern.welt.de/ ( http://ratgeber-steuern.welt.de/" title=" http://ratgeber-steuern.welt.de/) Kostenlose Rufnummer für Fragen: 0800 4040909 Kurzprofil anwalt.de services AG: Ursprünglicher Unternehmenszweck der anwalt.de services AG war es, das Lösen rechtlicher Probleme zu vereinfachen und das Auffinden eines geeigneten Anwalts zu erleichtern. Im April 2004 gegründet, etablierte sich das Unternehmen aus Nürnberg zwischenzeitlich als Marktführer im Bereich kostenpflichtiger Anwaltsverzeichnisse. Im Jahr 2011 wurde ein ähnlich starker Beratungsbedarf auch bei Steuerfragen erkannt. Im August 2011 ging schließlich steuerberater.net online. Neben der Vermittlung von Anwälten und Steuerberatern veröffentlichen beide Portale auch regelmäßig aktuelle Rechtsprechungen sowie weitere, interessante Neuerungen aus den Bereichen Recht und Steuern - diese Informationen können auch als Newsletter abonniert werden. Seit März 2012 bringt das Onlineunternehmen Kanzleimarketing auch in Bewegung. Sowohl Anwälte als auch Steuerberater haben die Möglichkeit, neben dem herkömmlichen Profileintrag zusätzlich ein professionelles Kanzleivideo produzieren und vermarkten zu lassen. Ziel dieses neuen Services ist es, Rechts- bzw. Steuerratsuchenden einen umfassenden Einblick in die Kanzlei zu geben, die Hemmschwelle vor dem persönlichen Kennenlernen zu senken und bereits im Voraus ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sowohl anwalt.de als auch steuerberater.net arbeiten unabhängig von einzelnen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien, wodurch eine objektive und neutrale Position gewährleistet ist. Rechtratsuchende erhalten umfassende Informationen unter www.anwalt.de (http://www.anwalt.de" title=" www.anwalt.de) oder unter der 24-Stunden erreichbaren, kostenfreien Telefonnummer 0800 4040909. Steuerratsuchende können sich unter www.steuerberater.net (http://www.steuerberater.net" title=" www.steuerberater.net) oder der gebührenfreien, rund um die Uhr erreichbaren Rufnummer 0800 4040680 informieren.
Pressekontakt: Andreas Röhr anwalt.de services AG, Rollnerstr. 8, 90408 Nürnberg E-Mail: presse@anwalt.de | www.anwalt.de/presse ( http://www.anwalt.de/presse" title=" www.anwalt.de/presse) Fon: 0911 180240-0 | Fax: 0911 180240-1 www.anwalt.de (http://www.anwalt.de" title=" www.anwalt.de) www.steuerberater.net (http://www.steuerberater.net" title=" www.steuerberater.net) Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg HRB 21016 Amtsgericht Nürnberg Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Stefan Morschheuser Vorstand: Carsten Hübscher, Dirk Pittroff
anwalt.de services AG
Andreas Röhr
Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
-
E-Mail: presse@anwalt.de
Homepage: http://www.anwalt.de
Telefon: - anwalt.de services AG Röhr,Andreas Rollnerstr. 8 90408 Nürnberg http:// presse[at]anwalt.de
anwalt.de services AG kooperiert mit WELT ONLINEInteressierte Leser können sich im Ratgeber Recht bzw. Ratgeber Steuern über Rechtstipps und Steuertipps informieren
(NL/1098203632) Nürnberg, 7. Mai 2012 Darf einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden?, Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?, Sind Fahrtkosten für ein Vollzeitstudium steuerlich absetzbar? -- Derartige Fragestellungen sind von fachkundigen Juristen in der Regel Doch - ...
(NL/1098203632) Nürnberg, 7. Mai 2012 Darf einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt werden?, Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Vermieter die Mietkaution zurückzahlen?, Sind Fahrtkosten für ein Vollzeitstudium steuerlich absetzbar? -- Derartige Fragestellungen sind von fachkundigen Juristen in der Regel schnell beantwortet. Doch wie kann sich der Ratsuchende umfassend informieren ohne dafür extra eine Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei aufzusuchen? Die anwalt.de services AG bietet die Lösung: das Unternehmen kooperiert mit WELT ONLINE und veröffentlicht täglich hilfreiche Rechts- bzw. Steuertipps. Die anwalt.de services AG, die neben dem Portal anwalt.de auch das Verzeichnis steuerberater.net betreibt, verfügt über eine eigene juristische Redaktion. Durch das (steuer-)rechtliche Fachwissen und journalistische Händchen der Redakteure gelingt es dem Unternehmen, komplexe Sachverhalte anschaulich aufzubereiten und die Leserschaft der Steuer- und Rechtstipps auch an für Laien schwer verständliche Themen heranzuführen. Die Rechts- und Steuertipps werden in den eigens dafür vorgesehenen Rubriken Ratgeber Recht bzw. Ratgeber Steuern auf der Website von WELT ONLINE veröffentlicht. Carsten Hübscher, Vorstand der anwalt.de services AG, bewertet die Kooperation mit WELT ONLINE durchwegs positiv: Durch die Zusammenarbeit vereinen sich zwei starke Marken: der Marktführer im Bereich kostenpflichtiger Anwaltsverzeichnisse mit integriertem Rechtsinformationsportal und eines der führenden, innovativsten Nachrichtenportale in Deutschland. Die qualitativ hochwertigen, aktuellen Nachrichten werden durch unsere interessanten Rechts- und Steuertipps erfolgreich ergänzt. Auf diese Weise gelingt es uns, Ratsuchende nicht nur auf unseren beiden Portalen, sondern zukünftig auch bei unserem Kooperationspartner WELT ONLINE kompetent zu informieren. Weitere Informationen: http://ratgeber-recht.welt.de/ ( http://ratgeber-recht.welt.de/" title=" http://ratgeber-recht.welt.de/) http://ratgeber-steuern.welt.de/ ( http://ratgeber-steuern.welt.de/" title=" http://ratgeber-steuern.welt.de/) Kostenlose Rufnummer für Fragen: 0800 4040909 Kurzprofil anwalt.de services AG: Ursprünglicher Unternehmenszweck der anwalt.de services AG war es, das Lösen rechtlicher Probleme zu vereinfachen und das Auffinden eines geeigneten Anwalts zu erleichtern. Im April 2004 gegründet, etablierte sich das Unternehmen aus Nürnberg zwischenzeitlich als Marktführer im Bereich kostenpflichtiger Anwaltsverzeichnisse. Im Jahr 2011 wurde ein ähnlich starker Beratungsbedarf auch bei Steuerfragen erkannt. Im August 2011 ging schließlich steuerberater.net online. Neben der Vermittlung von Anwälten und Steuerberatern veröffentlichen beide Portale auch regelmäßig aktuelle Rechtsprechungen sowie weitere, interessante Neuerungen aus den Bereichen Recht und Steuern - diese Informationen können auch als Newsletter abonniert werden. Seit März 2012 bringt das Onlineunternehmen Kanzleimarketing auch in Bewegung. Sowohl Anwälte als auch Steuerberater haben die Möglichkeit, neben dem herkömmlichen Profileintrag zusätzlich ein professionelles Kanzleivideo produzieren und vermarkten zu lassen. Ziel dieses neuen Services ist es, Rechts- bzw. Steuerratsuchenden einen umfassenden Einblick in die Kanzlei zu geben, die Hemmschwelle vor dem persönlichen Kennenlernen zu senken und bereits im Voraus ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sowohl anwalt.de als auch steuerberater.net arbeiten unabhängig von einzelnen Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien, wodurch eine objektive und neutrale Position gewährleistet ist. Rechtratsuchende erhalten umfassende Informationen unter www.anwalt.de (http://www.anwalt.de" title=" www.anwalt.de) oder unter der 24-Stunden erreichbaren, kostenfreien Telefonnummer 0800 4040909. Steuerratsuchende können sich unter www.steuerberater.net (http://www.steuerberater.net" title=" www.steuerberater.net) oder der gebührenfreien, rund um die Uhr erreichbaren Rufnummer 0800 4040680 informieren.
Pressekontakt: Andreas Röhr anwalt.de services AG, Rollnerstr. 8, 90408 Nürnberg E-Mail: presse@anwalt.de | www.anwalt.de/presse ( http://www.anwalt.de/presse" title=" www.anwalt.de/presse) Fon: 0911 180240-0 | Fax: 0911 180240-1 www.anwalt.de (http://www.anwalt.de" title=" www.anwalt.de) www.steuerberater.net (http://www.steuerberater.net" title=" www.steuerberater.net) Sitz der Gesellschaft ist Nürnberg HRB 21016 Amtsgericht Nürnberg Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Stefan Morschheuser Vorstand: Carsten Hübscher, Dirk Pittroff
anwalt.de services AG
Andreas Röhr
Rollnerstr. 8
90408 Nürnberg
-
E-Mail: presse@anwalt.de
Homepage: http://www.anwalt.de
Telefon: - anwalt.de services AG Röhr,Andreas Rollnerstr. 8 90408 Nürnberg http:// presse[at]anwalt.de
Auer Witte Thiel: Vermieter sind nicht verpflichtet von Mietern gewünschte Modernisierungen durchzuführenAuer Witte Thiel: BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters
München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der in einer Frage ...
München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der Rechtssicherheit in einer häufig auftretenden Frage zwischen Mieter und Vermieter. Weitere Informationen auf: http://www.auerwittethiel-modernisierung-urteil.de.
Im Urteil vom 14.09.2011 , VIII ZR 10/11 zum Fall „Gestattung der Modernisierung durch den Mieter“ wurde nun wieder vom Bundesgerichtshof Klarheit geschaffen: Ein Vermieter ist dementsprechend laut diesem Urteil weder dazu verpflichtet, eine von Mietern gewünschte Modernisierung durchzuführen, noch einem Wunsch der Selbstfinanzierung zuzustimmen.
Solange vertraglich zwischen Mieter und Vermieter keine anderen Absprachen vereinbart wurden, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob dieser die Modernisierung gestattet oder sie aus finanziellen Interessen verweigert. Dem Interesse des Mieters an zusätzlicher Annehmlichkeit muss laut Urteil kein Vorrang gewährt werden. Selbst, wenn der Mieter die Modernisierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchführen möchte, muss der Vermieter nun nicht zustimmen. „Das Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters über den Zeitpunkt von Investitionen in der eigenen Immobilie. Damit schafft der Bundesgerichtshof weitere Rechtssicherheit in einer wichtigen Frage, die sich häufig beiden Mietparteien stellt“, ziehen die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel ihr Fazit.
Zusätzliche Informationen zu aktuellen Urteilen rund um das Miet- und Immobilienrecht werden von der Kanzlei Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de für Sie bereitgestellt und kommentiert
Über Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte Steiner,Tobias Bayerstr. 27 80335 München http://www.auerwittethiel-modernisierung-urteil.depresse.auerwittethiel[at]googlemail.com
Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht erhalten vom OLG - Senat Hamburg erneut Recht in einem ArzthaftungsprozessOberlandesgericht Hamburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler
Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld - bundesweit, erhalten vom OLG - Senat Hamburg erneut Recht in einem Arzthaftungsprozess<br /><br />Oberlandesgericht Hamburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:<br />Einsetzung eines nicht indizierten Herzschrittmachers und ...
Ciper & Coll. die Anwälte für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld - bundesweit, erhalten vom OLG - Senat Hamburg erneut Recht in einem Arzthaftungsprozess Oberlandesgericht Hamburg - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Einsetzung eines nicht indizierten Herzschrittmachers und unterlassene echokardiographische Untersuchung, OLG Hamburg, Az. 1 U 60/10 Chronologie: Der Kläger war sportlich engagiert und durchtrainiert. Im Jahre 2004 erlitt er einen kurzzeitigen Aussetzer seines Kreislaufsystems und begab sich zur Abklärung in eine Hamburger Klinik. Diese nahm keine echokardiographische Untersuchung vor. Stattdessen rieten die Mediziner zum Einsatz eines Herzschrittmachers und diagnostizierten eine vermeintliche Klappeninsuffizienz, die jedoch nicht vorlag. Verfahren: Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage des Geschädigten noch abgewiesen hatte, sah das Oberlandesgericht in der Berufungsinstanz einen eindeutigen Behandlungsfehler und legte den Parteien nahe, einen Vergleich über 30.000,- Euro abzuschliessen. Hierauf liessen sich beide ein. Anmerkungen: Auch dieser Fall zeigt einmal mehr, dass zahlreiche Arzthaftpflichtprozesse erst in der Berufungsinstanz zu einem positiven Ergebnis für den Geschädigten führen. War die Entscheidung des Untergerichtes aufgrund der eindeutigen Konstellation noch als ausgesprochen überraschend anzusehen, revidierte das OLG diese mit entsprechender Konsequenz und schloss sich damit den Einschätzungen und Bewertungen des allein sachbearbeitenden Rechtsanwalts Tobias Kiwitt von Ciper & Coll. an. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht begrüßt insbesondere die recht kurze Verfahrensdauer in diesem Fall. Er weist darauf hin, daß in der auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Kanzlei einige Mandate bereits aus der Jahrtausendwende stammen. Das längste auch jetzt noch andauernde und vor dem Bundesgerichtshof derzeit noch anhängige Verfahren datiert aus 1998, mithin vor vierzehn Jahren!
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Allianz Flexi Immo geschlossenAllianz Flexi Immo geschlossen
Der Allianz Flexi Immo ist ein Dachfonds, der sein Kapital, wie auch die anderen Dachfonds, in offene Immobilienfonds und in Aktien börsennotierter Immobilienfirmen investiert hat. Allerdings hat dieser Fonds das Geld in Immobilienfonds platziert, die mittlerweile schon geschlossen wurden. Es folgte eine Kettenreaktion. <br />Es bleibt was ...
Der Allianz Flexi Immo ist ein Dachfonds, der sein Kapital, wie auch die anderen Dachfonds, in offene Immobilienfonds und in Aktien börsennotierter Immobilienfirmen investiert hat. Allerdings hat dieser Fonds das Geld in Immobilienfonds platziert, die mittlerweile schon geschlossen wurden. Es folgte eine Kettenreaktion. Es bleibt spannend, was mit den Fonds passiert, die demnächst wieder geöffnet werden sollen. SEB Immoinvest, CS Euroreal und Axa Immosolutions haben für Mai ihre Wiedereröffnung angekündigt. Das größte Risiko für solche Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten ziehen viele ihr Geld wieder ab, sobald sie die Möglichkeit bekommen. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Es ist deshalb schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen in dieser Situation: Geschädigte Anleger sollten jetzt nicht tatenlos zusehen. Sinnvoll ist es, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, um etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Bank, die den Fonds vermittelt hat, prüfen zu lassen. Die Kanzlei GRP Rainer LLP bietet Ihnen eine objektive und qualifizierte Beratung an. Der Schadensersatzanspruch könnte sich aus einer falschen Beratung ergeben. Die beratenden Banken sind verpflichtet die Anleger über die bestehenden Risiken, wie das Schließungs- oder Abwertungsrisiko, zu informieren. Daneben sollte der Berater den Kunden ihre Rückvergütungen sog. "Kick-backs", die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, offenlegen. In diesen Fällen bestehen Pflichtverletzungen, die zu einem Schadensersatzanspruch führen könnte. http://www.grprainer.com/Allianz-Flexi-Immo.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
|
|