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Vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Hand (Volksmund)Recht zu haben ist nicht immer gleich Recht zu bekommen
Vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Hand, so sagt der Volksmund. Das ist durchaus verständlich, wenn man weiß, dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtstreits oft von einem erfahrenen und kompetenten Anwalt abhängt. Schon so manches Mal waren Privatleute oder Firmen des guten Glaubens, Recht zu haben und wurden dennoch vor sie ...
Vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Hand, so sagt der Volksmund. Das ist durchaus verständlich, wenn man weiß, dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtstreits oft von einem erfahrenen und kompetenten Anwalt abhängt. Schon so manches Mal waren Privatleute oder Firmen des guten Glaubens, Recht zu haben und wurden dennoch vor Gericht eines besseren belehrt, weil sie es versäumt hatten, sich die Hilfe eines Anwalts zu sichern, der auch im jeweils strittigen Gebiet als Fachanwalt zu Hause ist und über eine hohe Kompetenz verfügt. Eine solche Notwendig ergibt sich schon alleine aus der Vielfalt der Rechtsgebiete. Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Lizenzrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Lizenzrecht.html), Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Patentrecht und , Arbeitsstrafrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Arbeitsstrafrecht.html), Strafrecht sind nur einige Beispiele. Allerdings fällt die Suche nach einem guten Fachanwalt nicht leicht, obwohl man im Internet und in Branchenbüchern eine Vielzahl von Anwälten findet. Aber leider wird die Suche entweder durch die dort fehlenden anwaltlichen Qualitätskriterien oder durch eine oft fehlende geographische Strukturierung erschwert. Besonders deutlich wird dieses, wenn man nach einem guten Rechtsanwalt in seiner räumlichen Nähe sucht. Einfach wird die Suche allerdings, wenn man sich an das große Internetportal AdvoGarant® wendet. Auf diesem Portal bieten tausende nach hohen qualitativen Kriterien ausgesuchte Rechtsanwälte ihre juristische Unterstützung an. Die Suche ist dabei denkbar einfach, denn nach Eingabe des gewünschten anwaltlichen Fachgebietes sowie der Postleitzahl findet man schnell einen kompetenten Anwalt in seiner Nähe. Aber das Portal beschränkt sich nicht nur auf die Aufnahme von qualifizierten Rechtsanwälten, sondern gleichermaßen schnell und einfach findet man kompetente Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare, Mediatoren und Sachverständige aus den verschiedensten Bereichen. Aber auch für die Rechtsanwälte und alle auf dem Portal aufgenommene Anbieter selbst, ist AdvoGarant® ein hoch interessantes Portal. Nicht nur, dass durch die Aufnahme in das Portal neue Kundenkreise erschlossen werden, sondern das Portal bietet für diese Anbieter besondere Dienstleistungen an wie z. B. Beispiel Public Relation, das Erstellen von Kanzleiwebseiten, 24-Std.-Telefonservice und vieles mehr. Näher Informationen hierzu sowie über das das schnelle und einfache Suchprocedere bei der Suche nach einem Rechtsbeistand etc. findet man auf der Webseite www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de). Hier findet man auch interessante Themen aus den verschiedenen Rechtsbereichen, aktuelle Urteile sowie Tipps und Ratgeber für das Verhalten bei Kündigung, Scheidung, Betriebsprüfung, Erbschaft und viele andere Lebens- und Konfliktbereiche. Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de ( http://www.diewebag.de)
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Wolfgang Hoss
Mittelstr. 7
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Deutschland
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Telefon: 0221/2929100 AdvoGarantService GmbH Hoss,Wolfgang Mittelstr. 7 50672 Köln http://www.advogarant.deredaktion[at]advogarant.de
Publizitätspflichten der GmbH und der UGVersäumnisse bei der Bilanzveröffentlichung können teuer werden
Nicht einmal die Hälfte der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen hatte einer Umfrage von D&B Deutschland zufolge bis zum Jahreswechsel 2011/2012 den Jahresabschluss für das Jahr 2010 veröffentlicht. Unternehmen, die den Termin für die Veröffentlichung versäumt haben, dürften in den nächsten Wochen ein Mahnschreiben des Bundesamts für T ...
Nicht einmal die Hälfte der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen hatte einer Umfrage von D&B Deutschland zufolge bis zum Jahreswechsel 2011/2012 den Jahresabschluss für das Jahr 2010 veröffentlicht. Unternehmen, die den Termin für die Veröffentlichung versäumt haben, dürften in den nächsten Wochen ein Mahnschreiben des Bundesamts für Justiz bekommen. Sie erhalten in diesem Schreiben eine letzte Nachfrist für die Veröffentlichung eingeräumt – ansonsten ist ein Ordnungsgeld bis zu 2.500 Euro fällig. Wer auch diese Frist verstreichen lässt, muss mit der Androhung weiterer Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Eine kleine Schonfrist können Unternehmen erreichen, die Einspruch gegen die erste Festsetzung eines Ordnungsgelds einlegen. Denn eine weitere Androhung von Ordnungsgeldern darf erst nach Entscheidung über den Einspruch erfolgen, urteilte das Landgericht Bonn in einem Urteil vom 20. Oktober 2011 (Az. 16 T 434/09). Damit erreicht die GmbH aber nur eine kurze Verschnaufpause, die vielleicht für die Fertigstellung des Jahresabschlusses ausreicht – eine rechtzeitige Veröffentlichung ist dennoch die bessere Lösung.
Die Veröffentlichungspflicht trifft auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Trotz der eigenen Bezeichnung handelt es sich bei der „Mini-GmbH“ nämlich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH. Damit gelten – mit Ausnahme der ausdrücklichen Sonderregelungen des § 5a GmbHG – dieselben Grundregeln wie für eine „normale“ GmbH. So muss auch die UG neben den Regeln für die Aufstellung des Jahresabschlusses auch die Veröffentlichungspflicht beachten.
Der VSRW-Verlag (http://www.vsrw.de) hat zu den Publizitätspflichten der Unternehmergesellschaft, zu den Voraussetzungen für die Aufstellung eines Lageberichts und zu den notwendigen Angaben im Anhang eine Übersicht mit Erläuterungen herausgegeben, die kostenlos beim Verlag per Mail an recht@vsrw.de angefordert werden kann. Stichwort: Publizitätspflichten der UG.
Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer der Unternehmensgründer Dr. Hagen Prühs wurde und heute noch ist. Sitz des Verlags ist die Bundesstadt Bonn. Von Bonn aus versorgt der Verlag zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zu den Medien, die zum Zweck der GmbH-Beratung angeboten werden, gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln. Das jüngste Produkt des Verlags ist das Wirtschaftsmagazin „gmbhchef“, das sich an die GmbH-Geschäftsführer in der Region Bonn/Rhein-Sieg, Köln und Düsseldorf wendet. Diesem Leserkreis bietet das Magazin eine Kombination von fachlich fundierten Informationen zu allen wichtigen GmbH-Themen und dazu einen interessanten Lokalteil. Einmal jährlich veranstaltet das Magazin einen GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn, Köln und Düsseldorf auf dem die hiesigen GmbH-Chefs bei Fachvorträgen über aktuelle Entwicklungen im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht und anderen betriebswirtschaftlichen Themenbereichen informiert werden.
VSRW-Verlag GmbH Krause,Thomas Rolandstr. 48 53179 Bonn http://www.vsrw.dekrause[at]vsrw.de
Publizitätspflichten der GmbH und der UGVersäumnisse bei der Bilanzveröffentlichung können teuer werden
Nicht einmal die Hälfte der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen hatte einer Umfrage von D&B Deutschland zufolge bis zum Jahreswechsel 2011/2012 den Jahresabschluss für das Jahr 2010 veröffentlicht. Unternehmen, die den Termin für die Veröffentlichung versäumt haben, dürften in den nächsten Wochen ein Mahnschreiben des Bundesamts für T ...
Nicht einmal die Hälfte der veröffentlichungspflichtigen Unternehmen hatte einer Umfrage von D&B Deutschland zufolge bis zum Jahreswechsel 2011/2012 den Jahresabschluss für das Jahr 2010 veröffentlicht. Unternehmen, die den Termin für die Veröffentlichung versäumt haben, dürften in den nächsten Wochen ein Mahnschreiben des Bundesamts für Justiz bekommen. Sie erhalten in diesem Schreiben eine letzte Nachfrist für die Veröffentlichung eingeräumt – ansonsten ist ein Ordnungsgeld bis zu 2.500 Euro fällig. Wer auch diese Frist verstreichen lässt, muss mit der Androhung weiterer Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Eine kleine Schonfrist können Unternehmen erreichen, die Einspruch gegen die erste Festsetzung eines Ordnungsgelds einlegen. Denn eine weitere Androhung von Ordnungsgeldern darf erst nach Entscheidung über den Einspruch erfolgen, urteilte das Landgericht Bonn in einem Urteil vom 20. Oktober 2011 (Az. 16 T 434/09). Damit erreicht die GmbH aber nur eine kurze Verschnaufpause, die vielleicht für die Fertigstellung des Jahresabschlusses ausreicht – eine rechtzeitige Veröffentlichung ist dennoch die bessere Lösung.
Die Veröffentlichungspflicht trifft auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Trotz der eigenen Bezeichnung handelt es sich bei der „Mini-GmbH“ nämlich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH. Damit gelten – mit Ausnahme der ausdrücklichen Sonderregelungen des § 5a GmbHG – dieselben Grundregeln wie für eine „normale“ GmbH. So muss auch die UG neben den Regeln für die Aufstellung des Jahresabschlusses auch die Veröffentlichungspflicht beachten.
Der VSRW-Verlag (http://www.vsrw.de) hat zu den Publizitätspflichten der Unternehmergesellschaft, zu den Voraussetzungen für die Aufstellung eines Lageberichts und zu den notwendigen Angaben im Anhang eine Übersicht mit Erläuterungen herausgegeben, die kostenlos beim Verlag per Mail an recht@vsrw.de angefordert werden kann. Stichwort: Publizitätspflichten der UG.
Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer der Unternehmensgründer Dr. Hagen Prühs wurde und heute noch ist. Sitz des Verlags ist die Bundesstadt Bonn. Von Bonn aus versorgt der Verlag zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zu den Medien, die zum Zweck der GmbH-Beratung angeboten werden, gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln. Das jüngste Produkt des Verlags ist das Wirtschaftsmagazin „gmbhchef“, das sich an die GmbH-Geschäftsführer in der Region Bonn/Rhein-Sieg, Köln und Düsseldorf wendet. Diesem Leserkreis bietet das Magazin eine Kombination von fachlich fundierten Informationen zu allen wichtigen GmbH-Themen und dazu einen interessanten Lokalteil. Einmal jährlich veranstaltet das Magazin einen GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn, Köln und Düsseldorf auf dem die hiesigen GmbH-Chefs bei Fachvorträgen über aktuelle Entwicklungen im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht und anderen betriebswirtschaftlichen Themenbereichen informiert werden.
VSRW-Verlag GmbH Krause,Thomas Rolandstr. 48 53179 Bonn http://www.vsrw.dekrause[at]vsrw.de
Taiwan auf Platz 2. des Transformationsindex 2012 der Bertelsmann Stiftung (BTI)
Taiwan auf Platz 2. des Transformationsindex 2012 der Bertelsmann Stiftung (BTI)
Der Transformationsindex der BTI analysiert und bewertet die Qualität von Demokratie, Marktwirtschaft und politischem Management in 128 Entwicklungs- und Transformationsländern. Gemessen werden Erfolge und Rückschritte auf dem Weg zu rechtsstaatlicher Demokratie ...
Taiwan auf Platz 2. des Transformationsindex 2012 der Bertelsmann Stiftung (BTI)
Der Transformationsindex der BTI analysiert und bewertet die Qualität von Demokratie, Marktwirtschaft und politischem Management in 128 Entwicklungs- und Transformationsländern. Gemessen werden Erfolge und Rückschritte auf dem Weg zu rechtsstaatlicher Demokratie und sozialpolitisch flankierter Marktwirtschaft.
Die Bertelsmann Stiftung ist eine wirtschaftsnahe deutsche Denkfabrik. Die Stiftung bewirbt, zur Lösung aktueller gesellschaftlicher Probleme, alle Lebensbereiche nach den „Grundsätzen des Unternehmertums und der Leistungsgerechtigkeit“ und dem Leitbild „so wenig Staat wie möglich“ umzugestalten. Wettbewerb und bürgerschaftliches Engagement seien eine wesentliche Basis für gesellschaftlichen Fortschritt.
Bei dem von der BTI am 22. März 2012 herausgegebenen Transformationsindex belegt die Republik China (Taiwan) bei einer möglichen Höchstwertung von 10 Punkten mit 9,5 Punkten nach der Tschechischen Republik (mit 9,61 Punkten) den 2. Platz. In den verschiedenen Kategorien, die bewertet wurden, erreichte Taiwan hinsichtlich der Bereiche Demokratie, Ökonomie, Status und Management Performance den zweiten Platz – im Bereich des Management Index sogar den ersten Platz. Die Bemessungsgrundlage des Index unterliegt fünf Abstufungen: (1) hoch entwickelt (2) entwickelt (3) eingeschränkt (4) sehr eingeschränkt (5) verfehlt. Von den 128 miteinbezogenen Ländern erreichten mit Taiwan nur elf (davon zwei asiatische Länder) die oberste Kategorie „hoch entwickelt“.
Laut Bericht hat das politische System Taiwans seine demokratische Spitzenposition im regionalen und interregionalen Ranking deutlich ausbauen können. Taiwan kann daher zu Recht als geglückter demokratischer Gegenentwurf zum autoritären Entwicklungsmodell auf dem Festland betrachtet werden.
Die Studie bestätigt, dass Taiwan in Asien im Bereich des Transformationsmanagement, nur gefolgt von Südkorea zur Spitzengruppe gehört, die in allen vier Managementkriterien – Gestaltungsfähigkeit, Ressourceneffizienz, Konsensbildung und internationale Kooperation – gute bis sehr gute Leistungen zeigten.
Taiwan wird nicht nur als ökonomisch erfolgreich, sondern auch als politisch stabil bewertet. Die Wahlen sind frei und fair. Es gibt Presse- und Meinungsfreiheit. Die Zivilgesellschaft ist lebendig. Die Taiwanesen sind stolz auf die selbst erkämpfte Demokratie, erweisen sich als selbstbewusst und tolerant im Umgang mit anderen Meinungen.
In Taiwan herrscht laut Studie ein hohes Maß an sozialer Gerechtigkeit. Auch die Justiz bekommt eine gute Bewertung. Effektives Krisenmanagement der demokratischen Regierung half, die globale Finanzkrise erfolgreich zu bewältigen.
Ausschlaggebend für Taiwans Spitzenposition ist auch die Tatsache, dass laut Studie Korruption in Taiwan kein Wesensmerkmal der Verwaltungskultur und der politischen Kultur darstellt, wie es so häufig in asiatischen Staaten der Fall ist.
Detaillierte Ländergutachten von knapp 250 international anerkannten Experten mit fast 7.000 Einzelbewertungen sind die Grundlage für die Bewertung des Entwicklungsstandes und der Problemlagen sowie der Fähigkeit politischer Akteure, Reformen konsequent und zielsicher umzusetzen. Der BTI ist der einzige international vergleichende Index, der die Qualität von Regierungshandeln mit selbst erhobenen Daten misst und eine umfassende Analyse von politischen Gestaltungsleistungen in Transformationsprozessen bietet.
Taipeh Vertretung in der BRD
Presseabteilung Hamburg
Mittelweg 144
20148 Hamburg
Tel: 040 410 44 33
Fax: 040 410 44 25
mail: info@taipeh-hamburg.de
Taipeh Presseabteilung info,presse mittelweg 144 20148 hamburg info[at]taipeh-hamburg.de
Verfahrensfehler im Fall Kim Schmitz- erhält der Megaupload Gründer sein Geld zurück?Verfahrensfehler im Fall Kim Schmitz- erhält der Megaupload Gründer sein
FLIP4NEW, Friedrichsdorf, 20.03.2012 (www.flip4new.de)Flip4new (http://www.flip4new.de/)<br />Megaupload-Boss Kim Schmitz hat wieder gut lachen. Der vor rund zwei Monaten festgenommene Internet-Millionär ist nicht nur mittlerweile wieder auf freiem Fuß, sondern könnte auch sein gesamtes beschlagnahmtes Vermögen zurück in ...
FLIP4NEW, Friedrichsdorf, 20.03.2012 ( www.flip4new.de)Flip4new ( http://www.flip4new.de/) Megaupload-Boss Kim Schmitz hat wieder gut lachen. Der vor rund zwei Monaten festgenommene Internet-Millionär ist nicht nur mittlerweile wieder auf freiem Fuß, sondern könnte auch sein gesamtes beschlagnahmtes Vermögen zurück bekommen. Grund: Polizei und Staatsanwaltschaft haben bei der Beschlagnahme einen banalen Fehler begangen. Der zurzeit in Neuseeland ansässige Schmitz war im Januar zusammen mit mehreren Mitarbeitern nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Damals wurden unter anderem auch Konten und Luxusautos im mehrstelligen Millionenwert sichergestellt. Nach geltendem neuseeländischem Recht hätte man Schmitz eine Gelegenheit einräumen müssen, gegen die Beschlagnahmung von Konten, Bar-Vermögen und Luxus-Autos Einspruch einzulegen, bevor ein Gericht selbige anordnet. Stattdessen haben die Staatsanwaltschaft und Polizei eine für Verfahren wie gegen Schmitz nicht zulässige Vorgehensweise gewählt, bei der das Gericht die Beschlagnahmung ohne vorherige Anhörung anordnen konnte. Auf Grund dieses Fehlers erklärte die zuständige Richterin Judith Potter die erfolgte Beschlagnahmung als nichtig und rechtlich unwirksam. Schmitz sei die Möglichkeit genommen worden, sich ausreichend zu verteidigen. Ob er sein Vermögen tatsächlich zurückbekommt, ist noch nicht entschieden. Anders als beispielsweise in den USA führt ein Verfahrensfehler in Neuseeland nämlich nicht zwangsläufig zur Aufhebung eines Beschlusses. Vielmehr muss die Verteidigung nun beweisen, dass Polizei und oder Staatsanwaltschaft absichtlich einen falschen Antrag gestellt haben, da ein simpler Fehler wohl keine rechtlichen Konsequenzen hätte. Doch wie auch immer die Angelegenheit ausgehen mag: Die neuseeländische Presse spart nicht mit Spott über ihre unfähigen Strafverfolgungsbehörden. Schmitz' Anwälte fordern die sofortige Herausgabe der mehr als hundert Millionen Dollar sowie aller weiteren beschlagnahmten Besitztümer ihres Mandanten. Paralell dazu inszeniert sich der 38jährige als Justizopfer. Nach seiner Haftentlassung im März beschuldigte er die Regierungsinstitutionen der Folter und prangerte die unmenschlichen Haftbedingungen an. ?Sie gaben uns nicht mal die nötigsten Dinge.' In einem Interview verglich er die Vorwürfe gegen ihn mit George W. Bushs Argument für den militärischen Einsatz im Irak: "Es ist irgendwie ähnlich mit den Massenvernichtungswaffen im Irak, wissen Sie? Wenn man jemandem nachstellen will und man ein politisches Ziel hat, wird man alles sagen, was gesagt werden muss. Das sind alles Erfindungen und Lügen." Schmitz weiterhin auf Kaution frei Die neuseeländische Polizei hatte Schmitz auf Betreiben des US-Justizministeriums am 19. Januar in seiner Villa außerhalb von Auckland verhaftet. Nach seiner Festnahme wurde ein Großteil seines Besitzes beschlagnahmt, darunter Luxusautos und Bargeld in Millionenhöhe. Die USA werfen ihm unter anderem organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Megaupload sei einer der größten Umschlagplätze für illegale Kopien von Musik und Filmen gewesen. Anfang des Monats beantragten die Vereinigten Staaten offiziell die Auslieferung von Kim Schmitz. Er soll zusammen mit Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato an die US-Justiz überstellt werden. Zwei Wochen vorher war Schmitz überraschend auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Seitdem steht er unter Hausarrest und darf sich außer in einem Notfall nicht weiter als 80 Kilometer von seinem Anwesen in Neuseeland entfernen. Schmitz hat bereits eine lange Karriere als umstrittener Unternehmer mit aufwendigem Lebensstil hinter sich. Seine Liste von Künstlernamen umfasst Kimble, Kimvestor und Kim Dotcom. Einen deutlichen Dämpfer musste er hinnehmen, als er 2002 wegen Insiderhandels mit Aktien von Letsbuyit.com vom Amtsgericht München zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Flip4 GmbH
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Jedem Kunden wird hier der Zugriff auf die Kenntnisse der Fremdsprachenspezialisten ermöglicht. Ebenfalls auch der Übersetzer und Dolmetscher. Übersetzungen (http://www.regional.de/lp/372_4654), Fachübersetzungen, aller Sprachen werden angeboten, sowie auch Übersetzungen mit Beglaubigungen oder technisch-wissenschaftliche was ...
Jedem Kunden wird hier der Zugriff auf die Kenntnisse der Fremdsprachenspezialisten ermöglicht. Ebenfalls auch der Übersetzer und Dolmetscher. Übersetzungen ( http://www.regional.de/lp/372_4654), Fachübersetzungen, aller Sprachen werden angeboten, sowie auch Übersetzungen mit Beglaubigungen oder technisch-wissenschaftliche Übersetzungen. Egal, was übersetzt werden soll, das Übersetzungsbüro arbeitet mit Übersetzungsteams in vielen Ländern sehr eng zusammen. Aufgrund dessen kann gewährleistet werden, dass die fertigen Texte korrekt in die entsprechende Muttersprache übersetzt werden. Dies erleichtert dem Kunden einen guten Kontakt zur Zielgruppe zu erhalten und gestaltet sich ohne Probleme. Das Übersetzungsbüro, zusammen mit den Spezialisten, übersetzt für Kunden Verträge aller Art. Weiterhin werden auch Webseiten, Gebrauchsanleitungen, Dokumente auch mit Beglaubigungen, Nutzungsvereinbarungen, Kongressberichte, Berichte über Messen, Werbetexte, Prospekte, Handbücher, Kataloge, technische Beschreibungen, wichtige Sicherheitsvorschriften, Anleitungen für Reparaturen, Reportagen, wissenschaftliche Publikationen, Unterlagen für die Registrierung von Medikamenten und vieles mehr übersetzt. Fachübersetzungen erfolgen in allen Sprachen für die Industrie, Wissenschaft und auch für die Justiz. Weiterhin bietet das Übersetzungsbüro auch Hilfe bei der Lokalisierung von Programmen oder Werbeanwendungen und verarbeitet entsprechende Dateien für Mac OS X, Microsoft Windows, Linux/GNU, Resource-Dateien und xml-Dateien. Dabei wird mit dem Translation-Memory-System gearbeitet und nur geänderte Textstellen werden in Rechnung gestellt. Übersetzungen können beispielsweise in den Sprachen Englisch, Deutsch, Niederländisch, Italienisch, Spanisch, Bulgarisch, Portugiesisch, Estnisch, Dänisch, Lettisch, Finnisch, Griechisch, Norwegisch, Makedonisch, Polnisch, Russisch, Norwegisch, Rumänisch, Slowakisch, Tschechisch, Slowenisch, Serbokroatisch, Albanisch, Ukrainisch, Ungarisch, Türkisch Afghanisch, Bengalisch, Arabisch, Bosnisch, Chinesisch, Japanisch, Hebräisch, Persisch, Koreanisch, Vietnamesisch, Thailändisch und in vielen weiteren Sprachen erstellt werden. Eine schnelle Abwicklung in höchster Qualität ist dem Übersetzungsbüro wichtig und die vielen zufriedenen Kunden sprechen dafür.
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Justiz-Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann: Grundlage und Maßstab für das neue Gesetz kann nur die Rechtsprechung sein6. Plattform Gesundheit des IKK e.V. zum Thema Patientenrechte
(ddp direct)Das derzeit diskutierte Patientenrechtegesetz soll Transparenz in den Dschungel des Arzthaftungsrechts bringen. Wir brauchen klare Regelungen. Das erhofft sich die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, Dr. Birgit Grundmann, vom derzeit diskutierten Patientenrechtegesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Die ist ...
(ddp direct)Das derzeit diskutierte Patientenrechtegesetz soll Transparenz in den Dschungel des Arzthaftungsrechts bringen. Wir brauchen klare Regelungen. Das erhofft sich die Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, Dr. Birgit Grundmann, vom derzeit diskutierten Patientenrechtegesetz, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Die Diskussion darum ist mehr als drei Jahrzehnte alt. Das derzeitige System ist für Patienten kaum noch zu durchschauen, sagte die Staatssekretärin in ihrer Rede auf der 6. Plattform Gesundheit des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Unter der Überschrift Patienten (ohne) Rechte? diskutierten am Dienstag Vertreter aus Politik, Krankenversicherung, Gesundheitswirtschaft und Wissenschaft vor mehr als 150 Teilnehmern. Grundlage und Maßstab für das Gesetz könne dabei nur die Rechtsprechung sein, untermauerte die Staatssekretärin. Sie verwies auf eine Untersuchung, wonach 61 Prozent der Deutschen nicht wissen, welche Rechte sie als Patienten haben. Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., zeigte sich erfreut, dass mit dem vorliegenden Entwurf zum Patientenrechtegesetz grundlegende Ansprüche der Patienten nach Information und Aufklärung, aber auch auf Leistung konkret geregelt werden. Als Handwerker sei es Wollseifer gewohnt, dass er seinen Kunden eine gute Arbeit schulde. Deshalb ist es nach seiner Aussage auch richtig und gut, wenn durch das neue Gesetz klare Regelungen für eine Leistungsentscheidung gesetzt werden. Der Geschäftsführer der Akademie für Ethik in der Medizin, PD Dr. Alfred Simon, sagte, dass die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und Arzt auch das neue Gesetz nicht erset-zen könne. Die Grundhaltung des Arztes muss immer das Handeln zum Wohle des Patienten sein, so Simon. Vor allem bei den IGeL-Leistungen stoße der Arzt jedoch an seine Grenzen. Hier müsse nachgebessert werden, ebenso wie auch bei der Beweislastumkehr, die nicht nur bei groben Behandlungsfehlern greifen dürfe. Simon plädierte für die Einrichtung eines im Vorfeld diskutierten Entschädigungsfonds. Dieser wird jedoch sowohl vom Bundesjustizministerium, als auch vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt. Das ist nicht mit dem deutschen Haftungsrecht konform, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium. Klaus Kirschner, Vorstand der Alexandra-Lang-Stiftung, sagte: Es ist ein Fortschritt, dass wir ein Patientenrechtegesetz bekommen. Seine Forderung für IGeL-Leistungen: eine grundsätzliche Beweislastumkehr im Gesetz festschreiben. Das Gesetz ist überfällig, so formulierte es Dr. Regina Klakow-Franck, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Bundesärztekammer. Bereits auf dem Ärztetag 2005 haben sich die Mediziner eindeutig positioniert. Das neue Gesetz betrachtet die Ärztin aber auch skeptisch. Vor allem bei der verschärften Dokumentationspflicht sei die Frage, ob dies praktikabel sei: Das ersetzt nicht das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch. Wer ein Recht hat, wird auch Ernst genommen, brachte es Ulrich Hannemann, versichertenseitiger Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK classic zum Ausdruck. Aus Sicht der Selbstverwaltung begrüßt er das kommende Gesetz vor allem auch die Regelung, dass sich Krankenkassen bei Behandlungsfehlern für ihre Versicherten stärker einsetzen können. Karin Knufmann-Happe, Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Gesundheit, betonte, dass mit dem neuen Gesetz Transparenz geschaffen werde. Der Status quo ist vielen nicht bekannt, sagte sie. Regelungen zu einer verbindlichen Haftpflichtversicherung sind nach ihrer Aussage bewusst nicht im Gesetz: Das ist Ländersache, wir sind außen vor. Einzelfälle seien nicht geeignet für grundsätzliche Regelungen, sagte Prof. Dr. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht. Er plädierte dafür, die Fristenregelung, wonach Krankenkassen grundsätzlich innerhalb von drei Wochen über medizinische Behandlungen oder Verordnungen entscheiden sollen, zu revidieren. Wenner: Das sollte nur auf unaufschiebbare Entscheidungen begrenzt werden. Nach Aussage von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., sind die Rahmenbedingungen mit dem jetzt vorliegenden Entwurf des Patientenrechtegesetzes gesetzt. Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens werde damit jedoch nicht verschwinden und auch die medizinische Behandlung und Pflege werde keine risikofreie Zone. Was gebraucht wird, ist Transparenz und Information. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/p1nx0z /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/politik/justiz-staatssekretaerin-dr-birgit-grundmann-grundlage-und-massstab-fuer-das-neue-gesetz-kann-nur-die-rechtsprechung-sein-41657
IKK e.V.
Fina Geschonneck
Hegelplatz 1
10117 Berlin
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E-Mail: fina.geschonneck@ikkev.de
Homepage: http://www.ikkev.de
Telefon: 030-202491-11 IKK e.V. Geschonneck,Fina Hegelplatz 1 10117 Berlin http:// fina.geschonneck[at]ikkev.de
Amtstracht in Deutschland: Robe ist nicht gleich Robe
In Deutschland trägt der Staatsanwalt eine Staatsanwaltsrobe, der Anwalt eine Anwaltsrobe, der Richter eine Richterrobe. Aber auch andere Funktionsträger sollen bei Gericht Roben tragen.
Staatsanwälte und Rechtsanwälte, aber auch Richter selbst sowie Schriftführer sind gehalten, bei Gericht Roben zu tragen: Der Staatsanwalt trägt eine der ...
In Deutschland trägt der Staatsanwalt eine Staatsanwaltsrobe, der Anwalt eine Anwaltsrobe, der Richter eine Richterrobe. Aber auch andere Funktionsträger sollen bei Gericht Roben tragen.
Staatsanwälte und Rechtsanwälte, aber auch Richter selbst sowie Schriftführer sind gehalten, bei Gericht Roben zu tragen: Der Staatsanwalt trägt eine Staatsanwaltsrobe, der Anwalt eine Anwaltsrobe, und so weiter. Roben in Deutschland sind also nicht alle gleich. In Deutschland ist es Vorschrift, eine Robe zu tragen für den Rechtsanwalt und Verteidiger, für Richter, für Beamte der Staatsanwaltschaft und Urkundsbeamte; Bürovorsteher tragen hingegen keine Roben. So, wie Staatsanwälte Staatsanwaltsroben tragen und Anwälte Anwaltsroben, so tragen Patentanwälte Patentanwaltsroben. Auch die Handelsrichter an Kammern für Handelssachen tragen schwarze Richterroben. Keine Robe hingegen ist vorgeschrieben für ehrenamtliche Richter an Sozial- und Arbeitsgerichten, bei Landwirtschaftskammern der Landgerichte sowie für Schöffen im Strafverfahren.
Landesanwälte und Vertreter des öffentlichen Interesses im Verwaltungsgerichtsverfahren tragen zum Teil auch Roben. Referendare tragen je nach Tätigkeit eine Robe, zum Beispiel bei Auftreten als Anwalt eine Anwaltsrobe, als Pflichtverteidiger in Sachsen-Anhalt die Robe des Urkundsbeamten, und in Tätigkeiten des Staatsanwalts eine Staatsanwaltsrobe. Im Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe ist für Referendare bei allen Prozessen die Robe des Urkundsbeamten vorgesehen.
Roben dürfen auch getragen werden von Prozessvertretern der Nebenklage in Strafverfahren; ebenfalls eine Robe trägt der Interessenvertreter für Kinder und Jugendliche in Kindesschutz- und Familiensachen. Hiervon wird allerdings wenig Gebrauch gemacht. Wenn eine Robe getragen wird, so ist dafür die Anwaltsrobe oder die Robe des Standesbeamten (mit schwarzem Unterstoff und schwarzem Samtbesatz mit goldener Paspelierung) vorgesehen. In Baden-Württemberg tragen Amts- und Bezirksnotare, die als Nachlass- bzw. Vormundschaftsrichter tätig sind, keine Robe. Weitere Inforamtionen zu Roben www.gewandmeisterei.de
Die Gewandmeisterei Wasmer ist spezialisiert auf die Anfertigung von Roben für Gericht und Justiz. Hier erhalten Staatsanwälte, Rechtsanwälte oder auch Richter die passende Berfuskleidung.
Gewandmeisterei Wasmer Wasmer,Martina Eibenweg 1 95188 Issigau http://www.gewandmeisterei.deservice[at]wasmer.de
Rimage® sichert die Beweismittelkette mit einer neuen Serie von Lösungen zur digitalen Beweissicherung
Rimage, der weltweit führende Anbieter von workflow-integrierten CD/DVD/Blu-ray DiscTM-Produktionslösungen, stellt eine neuartige Reihe von Systemen zur effizienten und vollautomatischen Sicherung, Archivierung und Distribution von digitalen Beweismitteln mit dem Namen „Evidence Disc Solutions“ vor.
Dietzenbach, Januar 2012. Auch das und ...
Rimage, der weltweit führende Anbieter von workflow-integrierten CD/DVD/Blu-ray DiscTM-Produktionslösungen, stellt eine neuartige Reihe von Systemen zur effizienten und vollautomatischen Sicherung, Archivierung und Distribution von digitalen Beweismitteln mit dem Namen „Evidence Disc Solutions“ vor.
Dietzenbach, Januar 2012. Auch das Volumen sichergestellter und gespeicherter Beweisdaten folgt dem Moore'schen Gesetz und verdoppelt sich im Schnitt alle 18 bis 24 Monate. Die Verfahrensdauer eines Zivilprozesses vor einem Oberlandesgericht in Deutschland betrug 2010 im Schnitt 24,6 Monate, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Das bedeutet, dass bei Beendigung dieses einen Zivilprozesses im Rahmen des folgenden Prozesses schon doppelt so viele Beweisdaten gesichert, archiviert und distribuiert werden.
Dieses rasante Wachstum macht es Strafverfolgungsbehörden zunehmend schwerer, die Verfahrensdauer im Griff zu halten und sämtliche Beweisdaten korrekt zu verwalten, zu archivieren und an die zuständigen Behörden weiterzureichen, ohne die Beweismittelkette zu gefährden.
Gemeinsam mit internationalen Strafverfolgungsbehörden hat Rimage die Evidence Disc Solutions (EDS), eine Reihe von Lösungen zur Beweissicherung entwickelt, die den Umgang mit elektronischen Beweisdaten revolutionieren. Diese Lösungen bestehen aus einer hochwertigen Industrierobotik, CD/DVD/BD Recorder, einer integrierten hochauflösenden Digitalkamera, einer innovativen Drucktechnologie mit einer benutzerfreundlichen, selbsterklärenden Touchscreen-Benutzeroberfläche.
Rimage Evidence Disc Solutions ermöglichen den automatisierten Export digitaler Beweismittel von verschiedensten Datenträgern auf CD, DVD oder Blu-ray Disc für forensische Auswertung, Videoüberwachung oder Videoaufzeichnung von Verhörräumen.
„Mit unseren Evidence Disc Solutions helfen wir der Justiz, die Verfahren sicherer und schneller zu machen“, erläutert Jürgen Sattelmayer, Rimage Business Development Manager EMEA.
Rimage Evidence Disc Solutions ermöglichen und erleichtern die effiziente Logistik digitaler Beweisdaten in Einsatzbereichen wie der forensischen Auswertung von CDs, DVDs oder Blu-ray Discs™, der Videoüberwachung oder der Videoaufzeichnung von Verhörräumen.
Rimage Evidence Disc Solutions erlauben es, Daten von verschiedensten Datenträgern automatisiert zu exportieren, zu sichten und auf standardisierte CDs, DVDs oder Blu-ray Discs™ zu brennen, auf denen sie dauerhaft eingelagert und sicher weitergereicht werden können. Diese Automatisierung erspart viel manuelle Arbeit und macht Zeit für andere Aufgaben frei.
Evidence Disc Solutions kombinieren Rimage Producer-und Professional-Disc-Publishing-Plattformen mit der Rimage Law Enforcement Software Suite, ein Set spezieller von Strafverfolgungsbehörden benötigter Software:
Surveillance Software Suite für den Export und die Archivierung von Videoüberwachungsdaten,
Evidence Offload Software für den automatisierten Export digitaler Beweismittel von verschiedensten Datenträgern
Forensic Software zum automatisierten Einlesen und Fotografieren der Discs sowie Erstellen von Berichten zu elektronischen Beweisdaten
Die Rimage Evidence Disc Solutions Produktlinie ist ab sofort bestellbar.
Weitere Informationen zu vollautomatischen Publishing- und Archivierungs-Lösungen auf www.rimage.com.
Rimage Disc Publishing
Rimage Disc Publishing (www.rimage.com) liefert an über 10.000 Kunden weltweit führende Digital Publishing-Lösungen, um Daten auf CDs, DVDs oder Blu-ray Discs™ zu archivieren, zu distribuieren oder zu sichern. Zu den wichtigsten Märkten und Anwendungen der Rimage Produkte zählen Video-Workflow, Einzelhandel, medizinische Bildgebung und die Strafverfolgung. Rimage ist ein weltweit operierendes Unternehmen mit Firmenzentrale in Minneapolis/ Minnesota, USA und Niederlassungen in Nordamerika, Europa und Asien.
Das Unternehmen Rimage Corporation
Seit 1978 bietet Rimage Corporation (NASDAQ: RIMG) Unternehmen Lösungen für die sichere und direkte Distribution digitaler Daten zu deren Kunden und Mitarbeitern. Der Geschäftsbereich Disc Publishing mit der Zentrale in Minneapolis, Minnesota, liefert an über 10.000 Kunden in Nordamerika, Europa und Asien weltweit führende Digital Publishing-Lösungen, um Daten auf CDs, DVDs oder Blu-ray Discs™ zu archivieren, zu distribuieren oder zu sichern. Seit der Akquisition von Qumu ist Rimage ein führendes Unternehmen im Markt der rapide wachsenden Unternehmensvideokommunikation. Die Kombination aus Qumu, dem Geschäftsbereich Disc Publishing von Rimage und der kommenden Virtual Publishing Lösungen wird es Unternehmen ermöglichen, ihre Videos, Dokumente, Audiodateien und Bilder auch in einer Welt mit einer enormen Vielzahl an Plattformen und Geräten sicher zu übertragen.
Weiterführende Informationen unter www.rimagecorp.com.
Blu-ray Disc™ ist eine Marke der Blu-ray Disc Association.
ROESSLER PR Rössler,Klaus www.roesslerpr.desxm[at]roesslerpr.de
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Rechtsanwälte bei AdvoGarant® Bei AdvoGarant® finden Rechtsuchende den passenden Rechtsanwalt für ihr spezielles Rechtsproblem, wie beispielsweise dem Immobilienrecht ( http://www.advogarant.de/infocenter/Rechtsinfo/Immobilienrecht.html) oder dem Kassenrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Arzt-_und_Kassenrecht.html). Ausführliche Kanzleiprofile des ausgesuchten Rechtsanwalts und Informationen über die Fachkompetenz erleichtern die Entscheidung bei der Wahl des Anwalts. Steuerberater bei AdvoGarant® Mit AdvoGarant ® finden Interessenten richtigen Steuerberater in nur wenigen Sekunden. Steuerberatung ist nicht nur eine Frage der Fachkompetenz, auch das Vertrauen spielt eine große Rolle. Auch hier können sich interessierte Personen anhand der ausführlichen Kanzleiprofile von der Persönlichkeit des Beraters und seiner Fachkompe- tenz überzeugen. Spezialisierte Sachverständige bei AdvoGarant® Mit AdvoGarant ® den richtigen Sachverständigen suchen und finden. In vielen Fällen ist die richtige Spezialisierung des Sachverständigen ausschlaggebend für den Erfolg in einem Rechtsstreit. Bei AdvoGarant ® erhalten Interessenten Sachverständige für die Bereiche Bau und Immobilien, KFZ und Verkehr sowie für viele weitere Lebensbereiche wie zum Beispiel die Vaterschaft oder auch die Echtheit von Antiquitäten. Sachverständige werden oft im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern oder auch zur Ermittlung eines Schadens kontaktiert. In jedem Fall geht es darum, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Sachverständige unterstützen den Entscheidungsprozess, wirken aber nicht an der eigentlichen Entscheidung mit. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist eine ganz besondere fachliche Kompetenz. Im Normalfall ist diese Sachkunde durch ein für das Fachgebiet geeignetes, abgeschlossenes Hochschulstudium sowie mehrjährige Berufserfahrung beziehungsweise Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet erworben worden. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein. Die Webseite www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de) liefert detaillierte Informationen über die Wege zum Recht. Auf Wunsch stehen kompetente Berater auch per Telefon zur Verfügung. Angaben über das Unternehmen: AdvoGarantService GmbH Vertr. d. d. Geschäftsführung Rechtsanwalt Joachim Höhl E-Mail: Joachim.Hoehl@AdvoGarant.de Wolfgang Hoss E-Mail: Wolfgang.Hoss@AdvoGarant.de Mittelstrasse 7 50672 Köln Tel.: 0221 / 29 20 100 Fax: 0221 / 29 20 112 Internet: www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
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