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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Elternzeit
Elternzeit, Dauer der Elternzeit, Kündigungsschutz, Einkommen während der Elternzeit, Höhe des Elterngeldes und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der des zu ...
Elternzeit, Dauer der Elternzeit, Kündigungsschutz, Einkommen während der Elternzeit, Höhe des Elterngeldes und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann.
Tipp: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man sich mit dem Verlangen nach Elternzeit zusätzlichen Schutz verschaffen.
Um die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder wenigstens eine mögliche Abfindung ist vertan.
Der Arbeitnehmer selbst kann dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit beenden.
3. Einkommen
Lohn wird während der Elternzeit nicht gezahlt. Die Erziehungszeit ist unbezahlter Urlaub.
Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Die neue Elterngeldregelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Der Staat zahlt es an Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes "vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind". Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit in die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.
4. Höhe des Elterngeldes
Die Berechnung des Elterngeldes ist nicht unkompliziert. Als Faustregel gilt, dass man 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit erhält. Es gilt ein Höchstbetrag von 1.800 € monatlich und ein Mindestbetrag von 300 €.
5. Jobben in der Elternzeit
Während der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Dasselbe gilt für den Partner, falls dieser ebenfalls eine Elternzeit nimmt. Lediglich in besonderen Härtefällen, etwa bei Alleinerziehenden, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden überschritten werden.
Möchte man einen Teilzeitjob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen oder als Selbstständiger arbeiten, ist dafür die Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers notwendig. Verweigert er sie, muss er innerhalb von vier Wochen ein Ablehnungsschreiben an den/die Arbeitnehmer/in aushändigen. In diesem hat der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe gegen die Nebenbeschäftigung zu nennen. Auch im Fall einer Genehmigung durch den Arbeitgeber darf die Gesamtarbeitszeit aller Tätigkeiten 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Unicum verlost mit HostelBookers eine Reise für zweiStudentenportal Unicum.de veranstaltet mit Buchungswebseite Gewinnspiel für gestresste Studenten
HostelBookers, Spezialist für günstige Unterkünfte weltweit, sorgt mit einer speziellen Gewinnspielaktion auf UNICUM (http://www.unicum.de/evo/index.php?languageID=1&id=19985) dafür, dass gestresste Schüler und Studenten eine wohlverdiente Pause bekommen und ihre Batterien neu aufladen können. <br /><br zwei - ...
HostelBookers, Spezialist für günstige Unterkünfte weltweit, sorgt mit einer speziellen Gewinnspielaktion auf UNICUM ( http://www.unicum.de/evo/index.php?languageID=1&id=19985) dafür, dass gestresste Schüler und Studenten eine wohlverdiente Pause bekommen und ihre Batterien neu aufladen können. Teilnehmer können zwei Nächte für zwei Personen in einem Hostel im Reiseziel ihrer Wahl gewinnen. Zusätzlich gibt es zwei Ryanair-Gutscheine über je 50 Euro für den Flug dorthin. Vorlesung, Klausuren und zwischendurch noch jobben. - HostelBookers weiß nur zu gut, dass Studenten es nicht immer leicht haben und ständig auf ihr Geld achten müssen. Weil es sich frisch erholt aber bekanntlich am besten lernt, verlost das Buchungsportal einen Wochenendtrip. Das Reiseziel kann vom Teilnehmer selber bestimmt werden. Um zu gewinnen müssen die Teilnehmer folgende Frage beantworten: Was ist Dein Geheimtipp um auf Reisen richtig Kohle zu sparen? Einsendeschluss ist der 28.06.2011 Der Reiseantritt muss bis 31.12. 2011 erfolgen. Weitere Informationen unter HostelBookers.com ( http://de.hostelbookers.com/)
HostelBookers Ltd.
Daniel Nuss
High Holborn 52-54
10115 London, WC1V 6RL
UK
E-Mail: daniel.nuss@hostelbookers.com
Homepage: http://de.hostelbookers.com/
Telefon: 00442074061805 HostelBookers Ltd. Nuss,Daniel High Holborn 52-54 10115 London, WC1V 6RL http://de.hostelbookers.com/daniel.nuss[at]hostelbookers.com
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Elternzeit, Dauer der Elternzeit, Kündigungsschutz, Einkommen während der Elternzeit, Höhe des Elterngeldes und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch in ...
1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann.
Tipp vom Fachanwalt: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man sich mit dem Verlangen nach Elternzeit zusätzlichen Schutz verschaffen.
Um die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder wenigstens eine mögliche Abfindung ist vertan.
Der Arbeitnehmer selbst kann dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit beenden.
3. Einkommen
Lohn wird während der Elternzeit nicht gezahlt. Die Erziehungszeit ist unbezahlter Urlaub.
Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Die neue Elterngeldregelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Der Staat zahlt es an Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes "vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind". Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit in die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.
4. Höhe des Elterngeldes
Die Berechnung des Elterngeldes ist nicht unkompliziert. Als Faustregel gilt, dass man 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit erhält. Es gilt ein Höchstbetrag von 1.800 € monatlich und ein Mindestbetrag von 300 €.
5. Jobben in der Elternzeit
Während der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Dasselbe gilt für den Partner, falls dieser ebenfalls eine Elternzeit nimmt. Lediglich in besonderen Härtefällen, etwa bei Alleinerziehenden, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden überschritten werden.
Möchte man einen Teilzeitjob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen oder als Selbstständiger arbeiten, ist dafür die Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers notwendig. Verweigert er sie, muss er innerhalb von vier Wochen ein Ablehnungsschreiben an den/die Arbeitnehmer/in aushändigen. In diesem hat der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe gegen die Nebenbeschäftigung zu nennen. Auch im Fall einer Genehmigung durch den Arbeitgeber darf die Gesamtarbeitszeit aller Tätigkeiten 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.defachanwalt[at]arbeitsrechtler-in.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zur Elternzeit, Dauer der Elternzeit, Kündigungsschutz, Einkommen während der Elternzeit, Höhe des Elterngeldes und Arbeitsmöglichkeiten während der Elternzeit
<p> 1. Dauer der Elternzeit</p><p> </p><p> Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von ...
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede Kündigung unwirksam (Ausnahme: behördliche Genehmigung). Dies gilt auch in kleinen Betrieben. Anders als allgemein angenommen, gilt der Kündigungsschutz auch während der Probezeit. Nur wenn das Arbeitsverhältnis zur Probe befristet wurde, endet es automatisch nach Ablauf der Probezeit. Hier ist eine Kündigung nicht erforderlich, so dass die Kündigung auch nicht unwirksam sein kann. Tipp: Wenn man eine Kündigung befürchtet, kann man sich mit dem Verlangen nach Elternzeit zusätzlichen Schutz verschaffen. Um die Unwirksamkeit der Kündigung geltend zu machen, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf den Erhalt des Arbeitsplatzes oder wenigstens eine mögliche Abfindung ist vertan. Der Arbeitnehmer selbst kann dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit beenden. 3. Einkommen Lohn wird während der Elternzeit nicht gezahlt. Die Erziehungszeit ist unbezahlter Urlaub. Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Die neue Elterngeldregelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Der Staat zahlt es an Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes "vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind". Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit in die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren. 4. Höhe des Elterngeldes Die Berechnung des Elterngeldes ist nicht unkompliziert. Als Faustregel gilt, dass man 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit erhält. Es gilt ein Höchstbetrag von 1.800 € monatlich und ein Mindestbetrag von 300 €. 5. Jobben in der Elternzeit Während der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden. Dasselbe gilt für den Partner, falls dieser ebenfalls eine Elternzeit nimmt. Lediglich in besonderen Härtefällen, etwa bei Alleinerziehenden, darf die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden überschritten werden. Möchte man einen Teilzeitjob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen oder als Selbstständiger arbeiten, ist dafür die Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers notwendig. Verweigert er sie, muss er innerhalb von vier Wochen ein Ablehnungsschreiben an den/die Arbeitnehmer/in aushändigen. In diesem hat der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe gegen die Nebenbeschäftigung zu nennen. Auch im Fall einer Genehmigung durch den Arbeitgeber darf die Gesamtarbeitszeit aller Tätigkeiten 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel. (030) 4 000 4 999 mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln. Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage. Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll. Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.defachanwalt[at]arbeitsrechtler-in.de
Manukripte gesucht von Autoren mit interessante Biographien. Veröffentlichung von Sachthemen und Reisebüchern und Reiseberichten.Verlag sucht Manuskripte zu den Themen Reise, Jobs, Praktika, Austausch, Begegnungen, Aupair, Zivildienst, Freiwilligendienste, Fort- und Weiterbildung, Bewerben, Studium u.Ä.
Biografien muss es nicht nur von Michael Jackson, der Queen oder Mahatma Gandhi geben - nein, auch viele Menschen haben häufig ein spannendes Leben und etwas zu erzählen. Seien es nun die Wanderjahre, die einen Gesellen drei Jahre um die Welt treiben, sei es die Missionarsfrau, die ihren bayrischen Ehemann in den papua-neuguineischen Busch in ...
Biografien muss es nicht nur von Michael Jackson, der Queen oder Mahatma Gandhi geben - nein, auch viele Menschen haben häufig ein spannendes Leben und etwas zu erzählen. Seien es nun die Wanderjahre, die einen Gesellen drei Jahre um die Welt treiben, sei es die Missionarsfrau, die ihren bayrischen Ehemann in den papua-neuguineischen Busch begleitet oder die junge Studentin, die ein Jahr lang in einem tansanischen Nonnenkloster lebt und in einem Waisenhaus aushilft. Es sind Geschichten wie diese, die das Leben schreibt, und wir möchten sie hören und unseren Lesern nahe bringen. Ins Konzept passen auch gut Manuskripte zu den Themen Reise, Jobs, Praktika, Austausch, Begegnungen, Aupair, Zivildienst, Freiwilligendienste, Fort- und Weiterbildung, Bewerben, Studium u.Ä. sowie Reisethemen, welche die bestehende Buchreihe gut ergänzen würden. Wer passende Themen hat, sende eine E-Mail mit einer kurzen Projektdarstellung ( Gliederung, Inhaltsverzeichnis ), einer Zusammenfassung, einer Textprobe von rund 5000 Zeichen, der Angabe der Zielgruppe( n ) sowie einer Einschätzung zu den Verkaufschancen gegenüber konkurrierenden Büchern am Markt. Ferner etwas zum Umfang, etwaigen Fotos und Farbseiten sowie zum Ablieferungstermin des Manuskriptes. Kontakt: Verlag interconnections, info@interconnections.de, Betreff: Manukriptangebot Verlag und Betreiber diverser Reiseseiten und Jugendportale. Bücher zu Sachthemen, Jobs, Praktika, Aupair, Freiwilligendiensten, Reise, Reiseberichte, Interrail, Autobiographien.
Pressekontakt: Georg Beckmann interconnections medien & reise e.K. Schillerstr. 44 79102 Freiburg Telefon: 0761 700 650 EMail: info@interconnections.de Internet: http://www.interconnections.de
Arbeiten, Helfen, Lernen und Reisen im AuslandIn Schul- und Semesterferien auf der ganzen Welt jobben - Ideen, Tipps, Förderprogramme und nützliche Adressen auf 240 Seiten.
Jobben Weltweit Sommer, Sonne, Semester- und Sommerferien! Jetzt ein Pauschalurlaub in einer der bekannten Clubketten, nach dem Mittagessen schon der erste Long Island Ice Tea an der Poolbar, sinnfreie Spielchen und Wettbewerbe bis zum Abwinken und natürlich all inclusive. Land ist egal, Hauptsache, die Sonne scheint. Klingt nicht gut? Klingt dem ...
Jobben Weltweit Sommer, Sonne, Semester- und Sommerferien! Jetzt ein Pauschalurlaub in einer der bekannten Clubketten, nach dem Mittagessen schon der erste Long Island Ice Tea an der Poolbar, sinnfreie Spielchen und Wettbewerbe bis zum Abwinken und natürlich all inclusive. Land ist egal, Hauptsache, die Sonne scheint. Klingt nicht gut? Klingt eher nach dem persönlichen Horrortrip als nach dem ersehnten Urlaub? - Wie wär's denn dann mit einem Urlaub der ganz anderen Art? Kängurus zählen in Australien? Tonscherben ausgraben auf einer türkischen Insel? Seeschildkröten retten in Griechenland oder Mist schaufeln auf einer südschwedischen Farm? Wen bei diesen Aussichten ein freudiger Schauer überläuft - man nennt es "Abenteuerlust' - der kommt in Jobben Weltweit ganz sicher auf seine Kosten. Das Buch listet auf 240 Seiten alle erdenklichen Möglichkeiten auf, im Ausland etwas Sinnvolles zu tun. Von Ausgrabungen über Aupair, Missionsdienste, Natur- & Umweltschutz und Friedensdienst über Entwicklungsdienst, Restaurierung und Freiwilligendienste - hier ist ganz sicher für jeden etwas dabei. Ob der praktischen Erfahrung während des theoretischen Studiums wegen, um die nötige Auslandserfahrung im Lebenslauf unterzubringen oder um in den Sommerferien der Schule so weit wie möglich zu entfliehen - die Motivation der weltweiten Jobber ist so mannigfaltig wie das Angebot selbst. Unterteilt in drei große Kapitel ( Übersee, Europa und Übernational ) werden die vielen Möglichkeiten der Auslandstätigkeiten aufgelistet, nach Ländern aufgeteilt. So findet sich beispielsweise unter der Rubrik Kanada zunächst eine Literaturempfehlung, um dann unter dem Unterpunkt Austausch und Praktika die Organisationen aufzulisten, die Austauschprogramme anbieten. Weiter geht es mit Work Experience Kanada, wo neben der Adresse einer deutschen Organisation, die speziell Farmarbeit vermittelt, auch eine Internetseite zur Suche von Praktika und Jobs nach Kanada angegeben wird. Unter Landwirtschaft und Workcamps sind noch mal weitere Angebote zu finden, z.B. die vom Christlichen Friedensdienst organisierte Operation Beaver, bei der in den strukturschwächsten Niedriglohngebieten Kanadas angemessene Unterkünfte und Freizeitzentren errichtet oder ausgebaut werden. Nach diesem Schema finden sich zahlreiche Adressen für Workcamps, Online-Suchmaschinen oder Freiwilligendienste für jede Region der Erde. Und nach den Sommerferien, wenn dann Steffi und Marcel mit den Ballermann-Bier-Spielchen in ihrem Ferienclub protzen, lehnt man sich ganz cool zurück und erzählt von den süßen großäugigen Kindern, denen man in Indien Englischunterricht gegeben hat, oder von den Wanderern, die man durch das britische Lake District geführt hat, oder von dem Schmetterlingschutzgebiet in Costa Rica ... "Jobben Weltweit", 978-3-86040-002-9, 240 Seiten, 15,90 Ähnlich in der Reihe: »Ferienjobs, Praktika, Austausch - Frankreich«, Leben, arbeiten, reisen, Französisch lernen, Aupair, Gastschuljahr ISBN: 978-3-86040-001-2, 192 S., 20,5 x 14,5 cm, Euro 15,90 Erhältlich über http://www.interconnections.de, > Shop oder im Buchhandel. Rezensionsexemplare, Titelabbildungen des Programms in Druckqualität bei www.interconnections-verlag.de > Presse, > Jobs, Praktika Verlag und Betreiber diverser Reiseseiten und Jugendportale. Bücher zu Sachthemen, Jobs, Praktika, Aupair, Freiwilligendiensten, Reise, Reiseberichte, Interrail, Autobiographien.
Pressekontakt: Georg Beckmann interconnections medien & reise e.K. Schillerstr. 44 79102 Freiburg Telefon: 0761 700 650 EMail: info@interconnections.de Internet: http://www.interconnections.de
Jobben und Wwoofen in Australien - Neues WWOOF-Buch Januar 2011 erschienen - Willing Workers On Organic Farms.Wwoofing - kultureller Austausch und legale Arbeitsmöglichkeit per Working Holiday Visum oder Touristenvisum. Jederzeit eine Jobmöglichkeit.
Mit dem Touristenvisum auf Ökofarmen jobben. Schafe scheren auf Tasmanien, Strohhausbau in Victoria, Regenwald aufforsten in New South Wales - beim Wwoofen eröffnen sich viele unterschiedliche Möglichkeiten, in die ökologische Landwirtschaft hineinzuschnuppern. In Australien benötigt man dazu mittlerweile nicht mal mehr ein - ...
Mit dem Touristenvisum auf Ökofarmen jobben. Schafe scheren auf Tasmanien, Strohhausbau in Victoria, Regenwald aufforsten in New South Wales - beim Wwoofen eröffnen sich viele unterschiedliche Möglichkeiten, in die ökologische Landwirtschaft hineinzuschnuppern. In Australien benötigt man dazu mittlerweile nicht mal mehr ein Working Holiday-Visum - es ist auch gestattet, mit einem gewöhnlichen Touristenvisum auf landwirtschaftlichen Betrieben in Australien zu arbeiten. Einzige Bedingung: Die Bauernhöfe müssen dem Wwoof-Netz angeschlossen sein. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Bio-Farmern, die stets oder immer wieder Helfer auf ihren Höfen benötigen. Natürlich fallen alle auf einem landwirtschaftlichen Betrieb üblichen Arbeiten an, z.B. Ernte- und Stallarbeiten, Obstpflücken, Gartenpflege, Weinlese u.Ä., daneben auch alle möglichen Tätigkeiten im Haus. Zwar werden in der Regel nur Kost und Logis gegen Mithilfe geboten, aber je nach Nutzen für den Landwirt gibt es ein Taschengeld und bei besonderen Kenntnissen durchaus auch etwas zu verdienen. Zumindest streckt man sein Reisebudget und lernt das Land einmal von innen kennen, man hat jederzeit eine Unterkunft und Verpflegung und auch eine Rückversicherung bei finanzieller Klemme. Die Gastgeberliste in Form eines richtigen Buches mit über 400 Seiten listet rund 2200 Adressen von Wwoof-Farmen auf. Die Betriebe können ganz unterschiedliche Strukturen haben: Viehzucht, Ackerbau, Imkereien, Fischzucht, Obst- und Gartenbau, Winzerbetriebe usw. Das Mitgliederverzeichnis der angeschlossenen Bauernhöfe inkl. der Mitgliedschaft ist bequem in Euro ohne hohe Umtauschgebühren zu beziehen bei www.interconnections.de, > Shop. "WWOOF - Farmjobs in Australia", 402 S., Euro 58 Ähnlich in der Reihe: "Jobhopping Down Under", Jörn Schulz, ISBN 978-3-86040-126-2, 256 S. Euro 18,90 Rezensionsexemplare, Titelabbildungen des Programms in Druckqualität bei www.interconnections-verlag.de > Presse, > Jobs, Praktika, Studium Verlag und Betreiber diverser Jugendportale. Bücher zu Sachthemen, Jobs, Praktika, Aupair, Freiwilligendiensten, Reise, Reiseberichte, Interrail, Autobiographien.
Pressekontakt: Georg Beckmann interconnections medien & reise e.K. Schillerstr. 44 79102 Freiburg Telefon: 0761 700 650 EMail: info@interconnections.de Internet: http://www.interconnections.de
Working Holiday AustralienLeben, Reisen und Arbeiten in Australien: Tipps und Tricks um das Working Holiday-Visum. Mit über 200 aktuellen Adressen - Jobhopping Down Under.
Ein Jahr Down Under, sich mit Gelegenheitsjobs durchschlagen, sämtliches Hab und Gut im Rucksack auf dem Rücken, heute hier, morgen da. Diese moderne Art der Vagabunderei wird immer beliebter, verspricht sie doch einen Ausbruch aus dem eher langweiligen Lern- und Büroalltag. Kaum ein Land eignet sich dafür besser als der Kontinent: ...
Ein Jahr Down Under, sich mit Gelegenheitsjobs durchschlagen, sämtliches Hab und Gut im Rucksack auf dem Rücken, heute hier, morgen da. Diese moderne Art der Vagabunderei wird immer beliebter, verspricht sie doch einen Ausbruch aus dem eher langweiligen Lern- und Büroalltag. Kaum ein Land eignet sich dafür besser als der fünfte Kontinent: Farmen voller Rinderherden, Obstplantagen und weitem, menschenleeren Land versprechen immer wieder Gelegenheitsjobs. Pulsierende Großstädte wie Sydney oder Melbourne warten mit einer Vielzahl an Beschäftigungsmöglichkeiten auf, von Kellnern über Reiseleitung bis hin zu Kinderbetreuung und Deutschunterricht. Wer sich also für einen Working Holiday-Aufenthalt in Australien entschieden hat und das mühselig Ersparte nicht in eine professionelle Vermittlung stecken möchte, kann sich auch auf eigene Faust schlau machen - und viel billiger. Der Ratgeber listet auf über 250 Seiten alles Wissenswerte rund um Work & Travel auf. Das Buch beginnt mit einer allgemeinen Darstellung des Working Holiday-Visums, den Kriterien, die zu erfüllen sind, den Kosten, mit denen zu rechnen ist etc. Auch Tipps und Tricks für die Vorbereitungszeit kommen dabei aufs Tapet. Außerdem wird das beliebte Wwoofen behandelt, die Mitarbeit auf Öko-Farmen. Den größten Teil des Handbuchs nimmt der praktische Teil "In Australien" ein: man erfährt, wie man in Australien an job- und reiserelevante Informationen gelangt, wie man unterwegs erreichbar bleibt, wie man ein australisches Bankkonto eröffnet, wo man günstig wohnen kann und wie sich durch "Backpacken" Geld sparen lässt. Außerdem werden backpackertypische Jobs vorgestellt und es wird Aufschluss darüber gegeben, wo diese zu finden sind und mit welchem Verdienst man rechnen darf. Darüber hinaus liefert der Ratgeber in seinem Kapitel "Bundesstaaten" neben kulturellen Schmankerl eine umfangreiche Adressliste von Jobagenturen, Backpackerbüros und reiserelevanten Informationszentren, geordnet nach Bundesstaat. Fotos, Landkarten und zahlreiche Erfahrungsberichte lockern das Sachbuch auf. "Jobhopping Down Under", Jörn Schulz, ISBN 978-3-86040-126-2, Euro 18,90 Ähnlich in der Reihe: "Traumland Australien - Auswandern leicht gemacht", Barbara Barkhausen ISBN 978-3-86040-133-0, S. 172, Euro 18,00 und »Working Holiday Kanada - Jobs, Praktika, Austausch, Land, Menschen, Sprachen lernen, Homestay & Gastschuljahr«, ISBN 978-3-86040-137-8, 176 S., Euro 15,90; SFr 28,50 Erhältlich über http://www.interconnections.de, > Shop oder im Buchhandel. Rezensionsexemplare, Titelabbildungen des Programms in Druckqualität bei www.interconnections-verlag.de > Presse, > Jobs, Praktika, Studium Zugehörige Webseite http://www.down-under.org Verlag und Betreiber diverser Jugendportale. Bücher zu Sachthemen, Jobs, Praktika, Aupair, Freiwilligendiensten, Reise, Reiseberichte, Interrail, Autobiographien.
Pressekontakt: Georg Beckmann interconnections medien & reise e.K. Schillerstr. 44 79102 Freiburg Telefon: 0761 700 650 EMail: info@interconnections.de Internet: http://www.interconnections.de
Work & Travel in Kanada: Visavergabe für 2011 läuftInternetportale zeigen den Weg zur spannenden Auslandszeit
Die kanadische Botschaft hat Ende November 2010 mit der jährlichen Vergabe von Working-Holiday-Visa für das Jahr 2011 begonnen. Mit diesem Visum können junge Leute bis zu einem Jahr lang durch Kanada reisen und zur Finanzierung ihres Trips bezahlte Jobs annehmen. Weil - wie jedes Jahr - nur ein begrenztes Kontingent dieser Visa zur von ...
Die kanadische Botschaft hat Ende November 2010 mit der jährlichen Vergabe von Working-Holiday-Visa für das Jahr 2011 begonnen. Mit diesem Visum können junge Leute bis zu einem Jahr lang durch Kanada reisen und zur Finanzierung ihres Trips bezahlte Jobs annehmen. Weil - wie jedes Jahr - nur ein begrenztes Kontingent dieser Visa zur Verfügung steht, rät Christian Rhode von der INITIATIVE auslandszeit: "Die Visa sind begehrt und oft bereits nach wenigen Monaten vergeben. Deshalb sollte man sich jetzt möglichst schnell für sein Kanada-Abenteuer entscheiden und den Visaprozess in Gang setzen. Grund zur Panik besteht - noch - nicht, aber Eile ist geboten!" Orientierung im Dschungel der Visa-Formalitäten bietet das Portal www.working-holiday-visum.de. Hier finden Reiseentschlossene vielfältige Infos über Voraussetzungen und Besonderheiten des Working-Holiday-Visums. Auch für die korrekte Beantragung des beliebten Visums liefert das Portal wertvolle Tipps. Kanada ist in Sachen "Work and Travel" eines der attraktivsten Ziele überhaupt. Die Mischung aus Jobben und ( Herum- )Reisen - und das für eine längere Aufenthaltsdauer - lockt jedes Jahr viele junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahren in den flächenmäßig zweitgrößten Staat der Erde. Wer sich näher über diese spannende Form des Reisens informieren möchte, findet viele Infos auf www.auslandsjob.de. Das Portal erklärt nicht nur, was "Work & Travel" genau bedeutet und wie diese Reiseart in Kanada abläuft. Es zeigt auch eine Reihe alternativer Möglichkeiten von Working Holidays in vielen anderen Ländern der Welt. Auch wer noch nicht genau weiß, wohin die Reise gehen soll, ist hier also gut beraten - Fernweh inklusive. Weitere Infos zum Thema: www.auslandsjob.de www.working-holiday-visum.de Die INITIATIVE auslandszeit mit Sitz in Münster ( Westf. ) ist Initiator verschiedener Projekte im Themenfeld Auslandsaufenthalte.
Pressekontakt: Christian Rhode INITIATIVE auslandszeit Schiffahrter Damm 3-5 48145 Münster Telefon: 0251 - 270 77 87 - 12 EMail: rhode@initiative-auslandszeit.de Internet: http://initiative-auslandszeit.de
Jobs und Praktika im UmweltbereichJobben für Natur und Umwelt - Europa und Übersee. Ratgeber zu Ökojobs für Schüler, Studenten aber auch Ältere, die sich für die Natur engagieren wollen.
Handbuch zu Umweltjobs mit Adressen, Tipps und Erfahrungsberichten aus dem Natur- und Umweltschutz. Die Stellen reichen von Forschungsarbeiten über Stellen im Büro bis hin zum tatkräftigen Einsatz im Freien. Ein Beruf im Natur- oder Umweltschutz stellt für viele einen Traum dar - der so unerreichbar gar nicht ist, wie die Autoren ...
Handbuch zu Umweltjobs mit Adressen, Tipps und Erfahrungsberichten aus dem Natur- und Umweltschutz. Die Stellen reichen von Forschungsarbeiten über Stellen im Büro bis hin zum tatkräftigen Einsatz im Freien. Ein Beruf im Natur- oder Umweltschutz stellt für viele einen Traum dar - der so unerreichbar gar nicht ist, wie die Autoren in ihrem Ratgeber zeigen. Gerade über Umweltpraktika und Freiwilligendienste können Interessenten Arbeitserfahrung sammeln, die im späteren Beruf von Vorteil ist. Das Handbuch listet sowohl Möglichkeiten im In- als auch im Ausland auf, von Praktika zum Schutz von Schimpansen und Gorillas in Westafrika über Expeditionen nach Sri Lanka zur Konfliktschlichtung zwischen Mensch und Elefant bis hin zum Wwoofen in Europa oder der Freiwilligenarbeit im Komitee gegen den Vogelmord e.V. in Bonn. In der knapp vierzigseitigen Einführung des Umweltjobführers werden u.a. Tipps zu Finanzierungsmöglichkeiten, Details zu Versichungen und nützliche Anlaufstellen genannt. Bei den Projektbeschreibungen im Anschluss wird stets das gleiche übersichtliche Schema verwendet, das auf einen Blick Kontaktperson, Art der Tätigkeit, Anforderungen, Anzahl der Stellen, Dauer der Beschäftigung, Entgelt, Vergünstigungen und Bewerbungsfristen verrät. Eine Vielzahl an Erfahrungsberichten lockert den Text auf und ermuntert dazu, sich ebenfalls im Natur- und Umweltschutz zu engagieren. So berichtet Hannah von ihrem Ökojob, wie sie Permakultur an einem Hof in den Niederlanden live erlebte, Sascha schwitzte bei der körperlichen Arbeit im Freien als Zivi beim NABU und Manuel schwärmt von seinen Forschungen beim Umweltpraktikum zu Antilopen im südafrikanischen Busch. Da greift er auch gerne in die eigene Tasche, wie er abschließend meint: "Auch wenn man das meiste selbst bezahlen muss, so war es jeden Cent wert, und ich würde es sofort wiederholen." Der Ratgeber richtet sich nicht nur an Biologen und Umweltwissenschaftler, sondern an alle, die sich für den Natur- und Umweltschutz interessieren, wie die Autoren versprechen: "angehende Pädagogen, Sozialarbeiter, Kindergärtner, Journalisten und Fotografen, Dolmetscher, Anglisten, Bürokaufleute und Buchhalter, Grafiker und Designer, Landmaschinenmechaniker, Schreiner, Zimmerleute, Maurer, Holzfäller, Bibliothekare, Dokumentare, Archivare usw." »Jobben für Natur und Umwelt - Europa und Übersee«, ISBN 978-3-86040-053-1, 288 S, Euro 15,90, SFr 28,50 Ähnlich in der Reihe: »Jobben Weltweit«, Arbeiten, Helfen Lernen Georg Beckmann, ISBN 978-3-86040-002-9, 256 S, Euro 15,90; SFr 28,50 Erhältlich über http://www.interconnections.de, > Shop Rezensionsexemplare, Titelabbildungen des Programms in Druckqualität bei www.interconnections-verlag.de > Presse, > Jobs, Praktika, Studium Zugehörige Webseite http://www.natur-und-umwelt.org Verlag und Betreiber diverser Jugendportale. Bücher zu Sachthemen, Jobs, Praktika, Aupair, Freiwilligendiensten, Reise, Reiseberichte, Interrail, Autobiographien. Kontakt: interconnections medien & reise e.K. Georg Beckmann Schillerstr. 44 79102 Freiburg 0761 700 650 info@interconnections.de http://www.interconnections.de
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