Nicht jede Ablehnung ist korrekt!
Nicht alles, was der Arzt verordnet, ist die Kasse zu zahlen bereit. Darauf müssen sich Patienten in Deutschland leider immer mehr einstellen. Seit mehreren Jahren verweigern die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder Leistungen, zu deren Kostenübernahme sie nach Richtlinien des Sozialgesetzbuches durchaus verpflichtet sind.<br />Der - ...
Nicht alles, was der Arzt verordnet, ist die Kasse zu zahlen bereit. Darauf müssen sich Patienten in Deutschland leider immer mehr einstellen. Seit mehreren Jahren verweigern die gesetzlichen Krankenkassen immer wieder Leistungen, zu deren Kostenübernahme sie nach Richtlinien des Sozialgesetzbuches durchaus verpflichtet sind.
Der Fall: ein Mann braucht ein Tracheostoma, eine operativ angelegte Öffnung der Luftröhre. Der Hausarzt verordnet den täglichen Wechsel der Trachealkanüle. Diese wird in das Tracheostoma eingesetzt. Diese Maßnahme ist eine ärztlich zu verordnende Leistung der Häuslichen Krankenpflege und darf nur von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt und abgerechnet werden. Obwohl dies in den "Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Häuslicher Krankenpflege" geregelt und explizit im Leistungsverzeichnis als Behandlungspflege aufgeführt ist, lehnt die AOK Rheinland-Pfalz im vorliegenden Fall den täglichen Wechsel mit der Begründung ab: dies sei Teil der Grundpflege. Zur Grundpflege jedoch zählen ausschließlich Pflegeleistungen im Rahmen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Davon abgegrenzt sind ärztlich verordnete Behandlungspflegen wie beispielsweise Medikamentengaben, Injektionen, Verbandwechsel und explizit auch das Wechseln von Trachealkanülen. Diese Gliederung wird in den Anlagen der Richtlinie konkretisiert. "Die AOK kann nicht auf der einen Seite verlangen, dass ärztlich verordnete Behandlungspflege ausschließlich durch qualifizierte Pflegefachkräfte durchzuführen sind, aber auf der anderen Seite dann die Kostenübernahme ablehnen mit der Begründung, diese Leistung sei im Rahmen der Grundpflege zu erbringen", so DGVP-Präsident Candidus. "Zudem sind Wechsel und Pflege der Trachealkanüle extra im Leistungsverzeichnis der Behandlungspflege gelistet." Wer darunter leidet, ist letztlich der Patient. Er erhält nicht die notwendige Versorgung - weil Kassen wie bspw. die AOK Rheinland-Pfalz aus Spargründen die Richtlinien falsch auslegen. Folgebehandlungen könnten nötig werden, was für den Patienten mehr Leid und für die Kassen Mehrausgaben bedeuten würden. Aber auch aus Sicht der Ärzte und Pflegedienste muss diese Vorgehensweise angeprangert werden. "Die Verschreibungshoheit hat nach wie vor der Arzt. Er verordnet einen täglichen Kanülen-Wechsel sicher nicht aus Spaß, sondern in Abwägung der medizinischen Notwendigkeit und zum Wohl des Patienten", so Candidus weiter. "Für den Pflegedienst bedeutet das auch eine sehr unbefriedigende Situation: entweder er leistet am Patienten nicht das, was der Arzt sinnvollerweise verordnet hat oder er arbeitet umsonst. Beides kann nicht Sinn der Sache sein!" Die Richtlinien der Versorgung und Pflege sind schon eng genug ausgelegt. Patienten und das Personal in der Gesundheitsversorgung, Ärzte, Therapeuten, Pflege, machen Jahr für Jahr immer mehr Abstriche, die eindeutig zu Lasten der Schwachen in unserer Gesellschaft, den alten und kranken Menschen, geht. Dass das so nicht weitergehen kann, liegt auf der Hand. Die DGVP fordert: Zumindest die Regeln, auf die man sich geeinigt hatte, müssen eingehalten werden. Wichtig ist auch für Patienten zu wissen, dass sie ein Recht auf bestimmte Leistungen haben. Nicht jede Ablehnung der Krankenkasse muss akzeptiert werden. "In der letzten Zeit gewinnen wir zunehmend den Eindruck, die Ablehnungen haben System. Wer sich nicht wehrt und sein gutes Recht einfordert, schenkt der Krankenkasse nur Geld, welches sie eigentlich für den Patienten ausgeben sollte", so Candidus, "Patienten dürfen nicht kampflos zusehen!" DGVP e.V. für Gesundheit Katja Rupp Brückenstr 2 67551 Worms Deutschland E-Mail: info@dgvp.de Homepage: http://www.dgvp.de Telefon: 06247-904 499 0 DGVP e.V. für Gesundheit Rupp,Katja Brückenstr 2 67551 Worms http://www.dgvp.de info[at]dgvp.de
Mittelstand schlägt Runden Tisch zur Sicherheit von Luftfracht vor
(ddp direct) Berlin Zur EU-Neuregelung über die Sicherheit von Luftfracht erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstands-Dachverbands (CEA-PME), Mario Ohoven:<br /><br /> Die EU-Richtlinie zur Luftfrachtsicherheit bringt für zehntausende in mehr im ...
(ddp direct) Berlin Zur EU-Neuregelung über die Sicherheit von Luftfracht erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des europäischen Mittelstands-Dachverbands (CEA-PME), Mario Ohoven:
Die EU-Richtlinie zur Luftfrachtsicherheit bringt für zehntausende mittelständische Unternehmen in Deutschland mehr Bürokratie, zusätzliche Kosten und einen massiven Wettbewerbsnachteil. Bei allem Verständnis für erhöhte Sicherheitsanforderungen im Luftverkehr, Aufwand und Nutzen müssen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Die EU-Regelung ist eine teure Luftnummer, denn sie gaukelt lediglich mehr Sicherheit vor. Die Richtlinie gilt nur für Europa und bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber China und den USA. Völlig realitätsfern sind die Auflagen für Mittelständler, um vom Luftfahrt-Bundesamt als bekannter Versender von Luftfracht zugelassen zu werden. Danach müssen Klein- und Mittelbetriebe bis zum Stichtag 25. März 2013 jeweils einen Beauftragten für Luftsicherheit bestimmen. Pro Betriebsstandort wird zudem eine Zulassungsgebühr von bis zu 15.000 Euro fällig. Eine Alternative wäre der Einsatz eines Beauftragten für Luftsicherheit als Dienstleister des Flughafens, an dem die Luftfracht aufgegeben wird. Zur Lösung der Probleme, die sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ergeben, schlagen wir einen Runden Tisch zur Sicherheit von Luftfracht beim Bundesverkehrsminister vor. Daran sollten Vertreter des Mittelstands, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen und Luftfrachtunternehmen teilnehmen. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/iv4s1d (http://shortpr.com/iv4s1d" title="http://shortpr.com/iv4s1d) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/ohoven-eu-regelung-ueber-bekannte-versender-ist-teure-luftnummer-88646 (http://www.themenportal.de/wirtschaft/ohoven-eu-regelung-ueber-bekannte-versender-ist-teure-luftnummer-88646" title="http://www.themenportal.de/wirtschaft/ohoven-eu-regelung-ueber-bekannte-versender-ist-teure-luftnummer-88646) BVMW Eberhard Vogt Leipziger Platz 15 10117 Berlin - E-Mail: presse@bvmw.de Homepage: http://shortpr.com/iv4s1d Telefon: - BVMW Vogt,Eberhard Leipziger Platz 15 10117 Berlin http:// presse[at]bvmw.de
BMC Messsysteme GmbH (bmcm) - Innovative Messtechnik
Maisach/München. In dem mobilen Tischgerät AMS-LAN16f verbindet der Messtechnik Hersteller BMC Messsysteme GmbH (bmcm) 5B Verstärkertechnik und Messdatenerfassung über Netzwerk auf engstem Raum. Durch das modulare Konzept des Verstärkermesssystems sind verschiedenste analoge und digitale Messapplikationen einfach realisierbar.
Ein in 5B ...
Maisach/München. In dem mobilen Tischgerät AMS-LAN16f verbindet der Messtechnik Hersteller BMC Messsysteme GmbH (bmcm) 5B Verstärkertechnik und Messdatenerfassung über Netzwerk auf engstem Raum. Durch das modulare Konzept des Verstärkermesssystems sind verschiedenste analoge und digitale Messapplikationen einfach realisierbar.
Die BMC Messsysteme GmbH wurde 1994 als eigenständige GmbH gegründet mit Firmensitz in Maisach, ca. 30 km westlich von München. Als eine der einzigen deutschen Firmen werden bei bmcm alle Produkte vollständig in Deutschland selbst entwickelt und produziert. Die PC Messtechnik Produkte der BMC Messsysteme GmbH stehen damit für Qualität Made in Germany. Großer Wert wird auf die Einhaltung eines hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis gelegt. Seit Einführung eines Direktvertriebs im Juli 2006 können Kunden von den Vorteilen des direkten Kontakts zum Hersteller unmittelbar profitieren. BMC Messsysteme GmbH (bmcm) Schlenner,Frank Hauptstr. 21 82216 Maisach (München) http://www.bmcm.de helpdesk[at]bmcm.de
(ddp direct) Den Autofahrer trifft laut Statistik eine Reifenpanne durchschnittlich nur alle zehn Jahre oder im Abstand von etwa 150.000 Kilometer. Doch wie immer bei Statistiken ist dies nur die halbe Wahrheit: Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tritt ein Reifenschaden immer dann auf, wenn man ihn am wenigsten gebrauchen kann. Dann - ...
(ddp direct) Den Autofahrer trifft laut Statistik eine Reifenpanne durchschnittlich nur alle zehn Jahre oder im Abstand von etwa 150.000 Kilometer. Doch wie immer bei Statistiken ist dies nur die halbe Wahrheit: Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tritt ein Reifenschaden immer dann auf, wenn man ihn am wenigsten gebrauchen kann. Dann ist der Ärger groß, denn platte Reifen kosten Zeit, Nerven und Geld. Doch mit ein wenig Vorbereitung verlieren Reifenpannen ihren Schrecken, sagen die Experten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung und des ACE Auto Club Europas (http://www.ace-online.de" target="_blank), die verschiedene Methoden der Pannenhilfe getestet haben.
Autofahrer haben heute gleich mehrere Möglichkeiten, eine Reifenpanne zu beheben. Laut GTÜ und ACE gibt es folgende gängige Erste-Hilfe-Methoden: Zweckmäßig ist für den Fall der Fälle ein vollwertiges Ersatzrad im Kofferraum. Stauraum und Gewicht sparend ist stattdessen ein Pannenhilfeset mit integriertem Kompressor oder - wer auf Urlaubsreisen auf Nummer sicher gehen will - ein nicht montierter, passender Ersatzreifen im Kofferraum. Dieser wird dann in einer Werkstatt aufgezogen. Diese Variante macht besonders im Ausland Sinn, da kurzfristig häufig kein passender Reifen besorgt werden kann. Kleine Schäden lassen sich in den meisten Fällen mit einem Reifenpannenset abdichten - dies erspart den lästigen Reifenwechsel am Straßenrand. Das Fortkommen ist so zunächst gesichert. Für längere Strecken sollte der schadhafte Reifen jedoch möglichst bald ersetzt werden, raten die Reifenexperten der GTÜ. Der Klassiker: Reifendichtmittel Die mit Reifendichtmittel gefüllte Druckdose kann vorübergehend die Mobilität sichern. Kleinere Durchstiche von Schrauben oder Nägeln bis circa sechs Millimeter lassen sich abdichten. Die Handhabung ist einfach: Am Schlauchende befindet sich ein Füllstück, das direkt auf das Ventil geschraubt wird. Durch den Druck auf das Flaschenventil wird das Dichtmittel in den Reifen gepumpt und gleichzeitig ein gewisser Fülldruck hergestellt. Danach muss das Auto sofort bewegt werden, um das Dichtmittel im Reifen zu verteilen. Inhalt und Fülldruck reicht nur bei kleinen Reifen aus. Das Tempo muss auf maximal 50 bis 60 km/h gedrosselt werden. Fazit: Das Produkt ist relativ teuer und bietet nur geringe Aussicht auf erfolgreiche Abdichtung. Es hinterlässt Verschmutzungen im Inneren des Reifens, im Ventil und auf der Felge. Eine anschließende Reparatur des Reifens ist ausgeschlossen. Die Komfortlösung: Pannenset Bei einem Pannenset, wie es auch bei vielen modernen Autos inzwischen zur Grundausstattung gehört, ist eine zuverlässige Abdichtung von kleineren Schäden durchaus möglich. Der Fremdkörper muss vorher entfernt werden. Der integrierte und über den Zigarettenanzünder betriebene Kompressor schafft es, den Reifen bis zum vorgeschriebenen Fülldruck aufzupumpen. Es gibt im Handel verschiedene Versionen, bei denen entweder das Dichtmittel sofort mit in den Reifen geblasen oder nach Entfernen des Ventileinsatzes zunächst von Hand eingefüllt wird. Fazit: ausreichend auch für größer dimensionierte Reifen. Wie beim Einsatz eines Dichtmittels aus der Dose ist danach auch hier eine reguläre Reifenreparatur nicht mehr möglich. Die Profimethode: Reifenreparatur Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, spricht nichts gegen eine fachgerechte Reparatur eines beschädigten Reifens. Dabei wird in der Kfz-Werkstatt der Einstichkanal durch ein selbstvulkanisierendes, faserbasiertes Füllband verschlossen und der Reifen bleibt anschließend in vollem Umfang einsatzfähig. Nach einer zu befolgenden Reifen-Reparatur-Richtlinie muss die Schadstelle zusätzlich von innen versiegelt werden, was eine Demontage und eventuell ein anschließendes Auswuchten des Rades nötig macht. Fazit: Unterm Strich kann eine in der Werkstatt vorgenommene Reparatur die wirtschaftlichste und zuverlässigste Lösung sein, denn sie sorgt für eine zuverlässige Abdichtung des Reifens bis zum Ende seiner Lebensdauer. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/p6v79w (http://shortpr.com/p6v79w" title="http://shortpr.com/p6v79w) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/gtue-ratgeber-reifenpanne-reparieren-oder-wechseln-34570 (http://www.themenportal.de/wirtschaft/gtue-ratgeber-reifenpanne-reparieren-oder-wechseln-34570" title="http://www.themenportal.de/wirtschaft/gtue-ratgeber-reifenpanne-reparieren-oder-wechseln-34570) === GTÜ-Ratgeber: Reifenpanne - reparieren oder wechseln? (Bild) === Autofahrer trifft eine Reifenpanne nur etwa alle 10 Jahre oder etwa 150.000 km. Tritt aber ein Reifenschaden auf, ist der Ärger oft groß. Denn platte Reifen kosten Zeit, Nerven und Geld. Doch mit ein wenig Vorbereitung verlieren Reifenpannen ihren Schrecken. Shortlink: http://shortpr.com/mxlils (http://shortpr.com/mxlils" title="http://shortpr.com/mxlils) Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/gtue-ratgeber-reifenpanne-reparieren-oder-wechseln (http://www.themenportal.de/bilder/gtue-ratgeber-reifenpanne-reparieren-oder-wechseln" title="http://www.themenportal.de/bilder/gtue-ratgeber-reifenpanne-reparieren-oder-wechseln) GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Hans-Jürgen Götz Vor dem Lauch 25 70567 Stuttgart Deutschland E-Mail: hans-juergen.goetz@gtue.de Homepage: http://presse.gtue.de Telefon: 0711 97676-620 GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Götz,Hans-Jürgen Vor dem Lauch 25 70567 Stuttgart http:// hans-juergen.goetz[at]gtue.de
(ddp direct) Zum Ergebnis der Verhandlung zum sogenannten XY-Patent vor der technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München erklärt Martin Häusling, Koordinator der Grünen/EFA im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments: <br /><br />Das Scheitern dieses Patentes ist ein Etappensieg ...
(ddp direct) Zum Ergebnis der Verhandlung zum sogenannten XY-Patent vor der technischen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München erklärt Martin Häusling, Koordinator der Grünen/EFA im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments:
Das Scheitern dieses Patentes ist ein Etappensieg gegen die fortschreitende Monopolisierung im Zuchtbereich, dennoch: Die zahlreichen Streitfälle um Biopatente, die vom EPA in den letzten Jahren erteilt wurden, zeigen mehr und mehr die eklatanten Mängel der EU-Biopatent-Richtlinie. Längst geht es dabei nicht mehr nur um die Gentechnik. Mit der Patentierung konventioneller Züchtungsverfahren sollen Eigentumsansprüche für alle hierdurch entstandenen Produkte gesichert werden. Die Gefahr dabei ist: Nur noch wenige Konzerne haben immer mehr ausschließlichen Zugriff auf den weltweiten Genpool. Dieser Prozess muss beendet werden. Es ist wichtig, dass genetische Ressourcen für Züchter und Landwirte frei zugänglich bleiben, ohne dass die Erlaubnis von Patentinhabern eingeholt werden muss. Strategische Patente, die Zucht- und Marktmonopole verstärken, bringen keine Innovation, sondern behindern sie. Es ist Zeit, dass die Politik handelt: Wir GRÜNE im Europäischen Parlament haben gemeinsam mit Abgeordneten anderer Parteien im Europäischen Parlament eine Resolution vorbereitet, die das Patentamt auffordert, den Passus der EU-Patentrichtlinie zu biologischen Verfahren, die nicht patentiert werden dürfen, sinngemäß richtig anzuwenden. Desweiteren fordern wir die Kommission auf, jährliche Berichte zur Patenterteilung und deren Auswirkungen, zu denen die Kommission laut Richtlinie verpflichtet ist, sie aber seit 2005 kein einziges Mal vorgelegt hat, endlich zu erstellen. Die Auswirkungen der Entscheidungen beeinflussen zunehmend die Grundlagen unserer Nahrungsmittelproduktion. Sie haben daher inzwischen eine enorme gesellschaftliche Relevanz. Langfristig muss das Europäische Patentamt unter eine demokratisch legitimierte Kontrolle gestellt werden und muss an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes gebunden sein. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/okqxua (http://shortpr.com/okqxua" title="http://shortpr.com/okqxua) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/politik/etappensieg-im-kampf-gegen-die-monopolisierung-im-zuchtbereich-erreicht-patent-zur-selektierung-von-rindersamen-ist-gescheitert-21295 (http://www.themenportal.de/politik/etappensieg-im-kampf-gegen-die-monopolisierung-im-zuchtbereich-erreicht-patent-zur-selektierung-von-rindersamen-ist-gescheitert-21295" title="http://www.themenportal.de/politik/etappensieg-im-kampf-gegen-die-monopolisierung-im-zuchtbereich-erreicht-patent-zur-selektierung-von-rindersamen-ist-gescheitert-21295) Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament Martin Häusling Rue Wiertz - ASP 8 H 255 60 B-1047 Brüssel - E-Mail: martin.haeusling@europarl.europa.eu Homepage: http://shortpr.com/okqxua Telefon: +322 284 58 20 Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament Häusling,Martin Rue Wiertz - ASP 8 H 255 60 B-1047 Brüssel http:// martin.haeusling[at]europarl.europa.eu
Veränderte Lebensführung, Industrialisierung und das Anwachsen der Bevölkerung führt unweigerlich zum Umdenken im Konsum des Trinkwassers.
Wasser ist eines der interessantesten Elemente in der Natur. Es hat Eigenschaften, ohne die ein Leben auf der Erde nicht möglich wäre. Wasser ist der Ursprung allen Lebens und der menschlichen Zivilisation. Die alte Weisheit, dass alles Leben aus dem Wasser kommt, hat auch heute noch seine Bedeutung. Das ursprüngliche Leben an Land kam aus dem zu ...
Wasser ist eines der interessantesten Elemente in der Natur. Es hat Eigenschaften, ohne die ein Leben auf der Erde nicht möglich wäre. Wasser ist der Ursprung allen Lebens und der menschlichen Zivilisation. Die alte Weisheit, dass alles Leben aus dem Wasser kommt, hat auch heute noch seine Bedeutung. Das ursprüngliche Leben an Land kam aus dem Wasser. Wir leben bis zu unserer Geburt im Wasser (Fruchtwasser). Der Körper eines neugeborenen Menschen besteht zu ca. 80 Prozent aus Wasser. Im späteren Alter aus ca. 50-55 Prozent. Um diesen Haushalt aufrecht und auch sauber zu halten, ist es notwendig, ausreichend Wasser zu trinken. Das Minimum, das ein erwachsener Mensch täglich trinken sollte, sind 1,5 Liter. Generell rät die Weltgesundheitsorganisation dazu, 2-3 Liter reines Wasser zu trinken.
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Michael Turgut, Vertriebsprofi mit 25 Jahren Erfahrung auf dem Markt, liefert eine differenzierte Analyse der EU-Reformbemühungen in Sachen Finanzberatung. „Die Vermittlerrichtlinie hat sicherlich dafür gesorgt, dass die Rechtssituation des Kunden beim Verkaufsgespräch deutlich besser ist und er nicht mehr so leicht wie früher über den ...
Michael Turgut, Vertriebsprofi mit 25 Jahren Erfahrung auf dem Markt, liefert eine differenzierte Analyse der EU-Reformbemühungen in Sachen Finanzberatung. „Die Vermittlerrichtlinie hat sicherlich dafür gesorgt, dass die Rechtssituation des Kunden beim Verkaufsgespräch deutlich besser ist und er nicht mehr so leicht wie früher über den Tisch gezogen werden kann“, so das Fazit von Michael Turgut zu der 2007 in Deutschland umgesetzten EU-Richtlinie.
Tipps zu Ihren Finanzen von Michael Turgut unter www.michaelturgut.de
Michael Turgut Michael Turgut Turgut,Michael Industriestraße 9487 Bendern http://www.michaelturgut.de redakteur1[at]investmentpresse.de
Weltpremiere auf der CeBIT: Neuer Dokumentenscanner der deutschen InoTec GmbH
(ddp direct)Green IT ist mehr als nur die Senkung des Stromverbrauchs von Rechenzentren, Servern und anderer Computer-Hardware. Wie ein ökologisch und sozial nachhaltiges Produktkonzept in der Praxis aussieht, zeigt der deutsche Scanner-Hersteller InoTec mit dem neuen SCAMAX 4x3-Modell, das in Halle 3, Stand G30 zu sehen ist. Als einziger auf dem ...
(ddp direct)Green IT ist mehr als nur die Senkung des Stromverbrauchs von Rechenzentren, Servern und anderer Computer-Hardware. Wie ein ökologisch und sozial nachhaltiges Produktkonzept in der Praxis aussieht, zeigt der deutsche Scanner-Hersteller InoTec mit dem neuen SCAMAX 4x3-Modell, das in Halle 3, Stand G30 zu sehen ist. Als einziger Dokumentenscanner auf dem Markt verfolgt das InoTec Gerät einen ganzheitlichen Green IT-Ansatz. http://www.inotec.eu
Hannover, 06. 10. März 2012 Der InoTec Dokumentenscanner mit einer Scangeschwindigkeit von bis zu 170 Blatt pro Minute ist über den gesamten Lebenszyklus umwelt- und ressourcenschonend gestaltet. Er ist so konzipiert, dass er lange über die übliche Abschreibungsdauer hinaus eingesetzt werden kann. So besitzen die verwendeten Komponenten wie Walz- und Kugellager eine hohe Lebensdauer. Und kommt es mal zu einem Defekt, lassen sich selbst kleinste Komponenten reparieren oder ersetzen. Zentrale Funktionen und neue Technologien lassen sich zudem unkompliziert nachrüsten. Nach Betriebsende sind die InoTec Dokumentenscanner zu nahezu 100 Prozent wieder verwertbar. Neueste LED-Beleuchtungstechnologie sowie weitere technische Innovationen sorgen für einen geringen Stromverbrauch sowohl im aktiven Betrieb als auch im Stand-by Modus, der noch unter der strengen EU Energy Star-Richtlinie liegt. Für InoTec gehört zu Green IT auch ein sozial verträglicher Umgang mit IT-Hardware. Entsprechend entstehen die Scanner mit minimalen Umweltfolgen und unter guten Arbeitsbedingungen am Firmensitz im hessischen Wölfersheim. Konkret heißt das: Der Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit sind hoch, die Löhne fair. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/2w3dcf /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/it-hightech/durch-und-durch-gruen-57249 /> === InoTec Dokumentenscanner mit ganzheitlichem Green IT-Konzept (Bild) === Als einzige Dokumentenscanner auf dem Markt verfolgen die InoTec Modelle ein ganzheitliches Green IT-Produktkonzept, das den gesamten Lebenszyklus und die Produktionsbedingungen umfasst. Zentrale Merkmale sind ein langer Betriebszyklus, die Recycling-Fähigkeit der Komponenten, eine hohe Energieeffizienz sowie eine umwelt- und sozialverträgliche Produktion. Shortlink: http://shortpr.com/hhx83d /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/inotec-dokumentenscanner-mit-ganzheitlichem-green-it-konzept neitzel communications Jürgen Neitzel Löwenstr. a 46 70597 Stuttgart - E-Mail: jneitzel@neitzel-services.de Homepage: http://shortpr.com/2w3dcf Telefon: 0711 440 800-63 neitzel communications Neitzel,Jürgen Löwenstr. a 46 70597 Stuttgart http:// jneitzel[at]neitzel-services.de
Temperaturaufzeichnung gemäß EU-Richtlinie EG 37/2005
Der SL151T wurde speziell für die Überwachung temperaturempfindlicher Güter während der Produktion, des Transports und der Lagerung entwickelt. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Arzneimittel, Impfstoffe und Blutprodukte. Das robuste Gerät besteht aus Polystyrol in Lebensmittelqualität. Es ist völlig und ...
Der SL151T wurde speziell für die Überwachung temperaturempfindlicher Güter während der Produktion, des Transports und der Lagerung entwickelt. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Arzneimittel, Impfstoffe und Blutprodukte. Das robuste Gerät besteht aus Polystyrol in Lebensmittelqualität. Es ist völlig autonom und verwendet eine patentierte Technik zur drahtlosen, induktiven Datenübertragung für die Konfiguration und den schnellen Transfer der gesammelten Messdaten. So kann auf Stecker oder andere Verbindungselemente verzichtet werden, die Probleme mit Zuverlässigkeit und Hygiene verursachen können. Das robuste, lebensmittelechte Gehäuse ist wasserdicht nach IP68 und nur 10mm dick.
Lebensmittelsicherheit und -qualität wird heute in der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit betrachtet. Zur Sicherstellung dieser Kriterien wurde bei der Entwicklung des SL151T auf eine spaltfreie Bauweise geachtet. Der Datenlogger kann direkt mit den Lebensmitteln verpackt und versandt werden. Auf diese Weise kann ein detailliertes Zeit-Temperaturprofil der Ware über den Messbereich von -30° bis +60°C erstellt werden. Mit den auf diese Weise erfassten Messdaten können alle während eines Transportes oder Produktionsschrittes aufgetretenen und für die Qualität der Ware relevanten Probleme erkannt und dokumentiert werden. Eine praktische Öse am Datenlogger ermöglicht die sichere Befestigung des Gerätes. Um Manipulationen vorzubeugen, bietet DetekTron dazu mit Seriennummern versehene Plomben an. Der SL151T ist ideal für Transporte über mehrere Stationen und Verkehrsmitteln geeignet. Das Intervall zur Speicherung der Messwerte kann zwischen 30 Sekunden und 100 Stunden programmiert werden. Mit einer Speicherkapazität von mehr als 24.000 Messwerten kann das Gerät Temperaturverläufe über mehrere Jahre aufzeichnen. Die Datenspeicherung erfolgt in einem manipulationssicheren Format. Die leistungsfähige und leicht zu bedienende Software TempIT ermöglicht eine einfache Konfiguration der Geräte. Zur eindeutigen Kennzeichnung kann der SL151T mit Details zur Überwachungsaufgabe wie z.B. Fahrzeugkennzeichen, Fahrer, Transportziel, Containernummer, Chargennummer, o.ä. programmiert werden. Die Kennzeichnung ist in zwei Blöcke mit unterschiedlichem Zugriffslevel gesplittet. Zusätzlich kann festgelegt werden, ob die Aufzeichnung der Temperaturen nach einer bestimmten Verzögerung, bei Über- oder Unterschreiten festgelegter Grenzwerte oder mit einem manuellen Startsignal per Magnet beginnen soll. Zwei LEDs signalisieren den Status der Überwachung während des Einsatzes. Eine rote LED informiert darüber, dass Temperaturen außerhalb der bei der Konfiguration festgelegten Grenzen aufgetreten sind. Eine grüne LED zeigt eine laufende Aufzeichnung ohne Probleme an. Weitere Informationen sind über die Internetseite SL151T.detektron.de (http://SL151T.detektron.de/) abrufbar. Ansprechpartner: Norbert Elsbernd ISEDD GmbH - Geschäftsbereich Detektron Tel.: 0521/97176-0 Fax: 0521/97176-100 eMail: prmaximus2012.ne(at)isedd.de Web: http://www.detektron.de ISEDD GmbH - Geschäftsbereich Detektron Norbert Elsbernd Johanneswerkstr. 4 33611 Bielefeld Deutschland E-Mail: prmaximus2012.ne@isedd.de Homepage: http://www.detektron.de Telefon: 0521-97176-0 ISEDD GmbH - Geschäftsbereich Detektron Elsbernd,Norbert Johanneswerkstr. 4 33611 Bielefeld http://www.detektron.de prmaximus2012.ne[at]isedd.de
Ein Weg durch den Verordnungsdschungel
Warum muss denn überhaupt geprüft werden?<br /><br />Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, welches zudem die Ermächtigungsgrundlage für weiterführende Rechtsverordnungen liefert. <br /><br <br ...
Warum muss denn überhaupt geprüft werden?
Die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von elektrischen Betriebsmitteln ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, welches zudem die Ermächtigungsgrundlage für weiterführende Rechtsverordnungen liefert. ArbschG § 3 (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Für elektrische Betriebsmittel wird diese Forderung in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert, die in der Bundesrepublik Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber und deren Benutzung durch den Arbeitnehmer regelt. Den jeweiligen Stand der Technik geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) wieder, die im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet werden. Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften bedeutet schlimmstenfalls eine Straftat. In der Verantwortung steht hier der Geschäftsführer. Weiterführende Informationen und Detailregelungen findet man in den DIN VDE Normen (Din VDE 0701-0702) und der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschrift (BGV A3). Was muss wie oft geprüft werden? Betrachtet man den Bereich der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, so kann man vereinfachend sagen: "Geprüft wird alles, was einen Stecker hat." Also bspw. Kaffeemaschinen, Computer, Kaltgerätestecker, elektrische Betten in Krankenhäusern, Kopierer, uvm. Die BGV A3 definiert ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel als solche, "die während des Betriebs bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen wurden." Nicht unter die Prüfpflicht fallen allerdings Gleichstromgeräte mit 12V Anschluss wie Laptops, wohl aber die Netzteile, die diese Geräte mit Strom versorgen. Wie oft diese Geräte einer Prüfung unterzogen werden müssen, wird in der BGV A3 konkretisiert: BGV A3 § 5 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. In welchen Abständen muss geprüft werden? Wie groß die Zeitabstände zwischen den einzelnen Prüfungen zu sein haben, ermittelt eine befähigte Person in der sogenannten Gefährdungsbeurteilung, für deren Erstellung jeder Arbeitgeber laut § 5 ArbschG verantwortlich ist: ArbschG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Generell obliegt es der verantwortlichen Elektrofachkraft, ein geeignetes Prüfintervall festzulegen. Empfehlungen für Richt- und Maximalwerte werden in der BGV A3 angegeben: "Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen. Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss: Richtwert: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre." Wer darf prüfen? Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel soll laut BetrSichV durch dazu "befähigte Personen" durchgeführt werden. Laut BetrSichV §2 Abs. 7 sind die Faktoren, von denen diese Befähigung abhängt die -Berufserfahrung -erforderliche Fachkenntnis -zeitnahe berufliche Tätigkeit Konkrete Anforderungen an das Prüfpersonal werden in der TRBS 1203 definiert. So muss anhand einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachvollziehbar die fachliche Kenntnis festgestellt werden können. Die praktische Berufserfahrung muss sicherstellen, dass die befähigte Person die zu prüfenden Arbeitsmittel aus dem Berufsalltag kennt und deren Funktions- und Betriebsweise verinnerlicht hat. Mehrere selbst durchgeführte Prüfungen im Jahr erfüllen die Forderung nach einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit. Nach längerer Unterbrechung der Prüfungstätigkeit muss durch die Teilnahme an Prüfungen 3. Die Fachliche Kenntnis erneuert und Erfahrung mit Prüfungen gesammelt werden. Mit speziellen Prüfgeräten, die einen vollautomatisierten Prüfablauf zur Verfügung stellen, dürfen auch elektrisch unterwiesene Personen (EUP) durchführen, wenn dies unter Aufsicht einer befähigten Person (Elektrofachkraft) geschieht (BGV A3 Durchführungsanweisung zu § 5 Abs. 1 Nr.2). Dokumentation! Reicht nicht das Prüfsiegel? Ein Prüfsiegel auf jedem prüfpflichtigen Gerät reicht nicht aus, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. So wird im § 11 der BetrSichV gefordert, die Ergebnisse der Prüfungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen. Spätestens im Schadensfall erlangt ein ausführliches Prüfprotokoll mit Messergebnissen und Zeitstempel eine enorme Wichtigkeit. Kann der Verantwortliche anhand des Prüfprotokolls nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, kann man eine strafrechtliche Verfolgung diesbezüglich nahezu ausschließen. Eine ausführliche und rechtssichere Dokumentation sollte beinhalten: -Messergebnisse jeder einzelnen Prüfung mit eindeutigem Bezug zum geprüften Gerät (Barcode-ID) -Liste aller durchgeführten Prüfungen -Fehlerquote -Abschlussbericht Bernd schoofs Weitere Informationen über die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln (http://www.elektro-check.org) und Anlagen finden sie unter: www.elektro-check.org INNOVenture - Ihr kompetenter Partner im Bereich Betriebssicherheit Quellen: -Arbeitsschutzgesetz (Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist) -Betriebssicherheitsverordnung (Betriebssicherheitsverordnung vom 27. September 2002 (BGBl. I S. 3777), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist) -Technische Richtlinie 1203 (Neufassung Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 627) -Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV A3 (vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996, aktualisierte Nachdruckfassung 2005) Innoventure GmbH Bernd Schoofs Alexianergraben 9 52064 Aachen Deutschland E-Mail: presse@innoventure.de Homepage: http://www.innoventure.de Telefon: 0241 9437 814 0 Innoventure GmbH Schoofs,Bernd Alexianergraben 9 52064 Aachen http://www.innoventure.de presse[at]innoventure.de
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