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Auer Witte Thiel: Vermieter sind nicht verpflichtet von Mietern gewünschte Modernisierungen durchzuführenAuer Witte Thiel: BGH-Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters
München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der in einer Frage ...
München – Mai 2012. Auer Witte Thiel informiert: Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, zur weiteren Modernisierung einer Immobilie bauliche Veränderungen vorzunehmen. Dieses Urteil begrüßen die Rechtsanwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel und sehen darin eine Erhöhung der Rechtssicherheit in einer häufig auftretenden Frage zwischen Mieter und Vermieter. Weitere Informationen auf: http://www.auerwittethiel-modernisierung-urteil.de.
Im Urteil vom 14.09.2011 , VIII ZR 10/11 zum Fall „Gestattung der Modernisierung durch den Mieter“ wurde nun wieder vom Bundesgerichtshof Klarheit geschaffen: Ein Vermieter ist dementsprechend laut diesem Urteil weder dazu verpflichtet, eine von Mietern gewünschte Modernisierung durchzuführen, noch einem Wunsch der Selbstfinanzierung zuzustimmen.
Solange vertraglich zwischen Mieter und Vermieter keine anderen Absprachen vereinbart wurden, liegt es im Ermessen des Vermieters, ob dieser die Modernisierung gestattet oder sie aus finanziellen Interessen verweigert. Dem Interesse des Mieters an zusätzlicher Annehmlichkeit muss laut Urteil kein Vorrang gewährt werden. Selbst, wenn der Mieter die Modernisierungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchführen möchte, muss der Vermieter nun nicht zustimmen. „Das Urteil bestätigt die Entscheidungsfreiheit des Vermieters über den Zeitpunkt von Investitionen in der eigenen Immobilie. Damit schafft der Bundesgerichtshof weitere Rechtssicherheit in einer wichtigen Frage, die sich häufig beiden Mietparteien stellt“, ziehen die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel ihr Fazit.
Zusätzliche Informationen zu aktuellen Urteilen rund um das Miet- und Immobilienrecht werden von der Kanzlei Auer Witte Thiel unter www.auerwittethiel-mieturteil.de für Sie bereitgestellt und kommentiert
Über Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel vertritt im Bereich Miet-, Immobilien- und Baurecht eine Vielzahl von Wohnungsbauunternehmen, Hausverwaltungen und Wohnungseigentumsgemeinschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte Steiner,Tobias Bayerstr. 27 80335 München http://www.auerwittethiel-modernisierung-urteil.depresse.auerwittethiel[at]googlemail.com
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Rechtsanwälte bei AdvoGarant® Bei AdvoGarant® finden Rechtsuchende den passenden Rechtsanwalt für ihr spezielles Rechtsproblem, wie beispielsweise dem Immobilienrecht ( http://www.advogarant.de/infocenter/Rechtsinfo/Immobilienrecht.html) oder dem Kassenrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Arzt-_und_Kassenrecht.html). Ausführliche Kanzleiprofile des ausgesuchten Rechtsanwalts und Informationen über die Fachkompetenz erleichtern die Entscheidung bei der Wahl des Anwalts. Steuerberater bei AdvoGarant® Mit AdvoGarant ® finden Interessenten richtigen Steuerberater in nur wenigen Sekunden. Steuerberatung ist nicht nur eine Frage der Fachkompetenz, auch das Vertrauen spielt eine große Rolle. Auch hier können sich interessierte Personen anhand der ausführlichen Kanzleiprofile von der Persönlichkeit des Beraters und seiner Fachkompe- tenz überzeugen. Spezialisierte Sachverständige bei AdvoGarant® Mit AdvoGarant ® den richtigen Sachverständigen suchen und finden. In vielen Fällen ist die richtige Spezialisierung des Sachverständigen ausschlaggebend für den Erfolg in einem Rechtsstreit. Bei AdvoGarant ® erhalten Interessenten Sachverständige für die Bereiche Bau und Immobilien, KFZ und Verkehr sowie für viele weitere Lebensbereiche wie zum Beispiel die Vaterschaft oder auch die Echtheit von Antiquitäten. Sachverständige werden oft im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern oder auch zur Ermittlung eines Schadens kontaktiert. In jedem Fall geht es darum, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Sachverständige unterstützen den Entscheidungsprozess, wirken aber nicht an der eigentlichen Entscheidung mit. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist eine ganz besondere fachliche Kompetenz. Im Normalfall ist diese Sachkunde durch ein für das Fachgebiet geeignetes, abgeschlossenes Hochschulstudium sowie mehrjährige Berufserfahrung beziehungsweise Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet erworben worden. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein. Die Webseite www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de) liefert detaillierte Informationen über die Wege zum Recht. Auf Wunsch stehen kompetente Berater auch per Telefon zur Verfügung. Angaben über das Unternehmen: AdvoGarantService GmbH Vertr. d. d. Geschäftsführung Rechtsanwalt Joachim Höhl E-Mail: Joachim.Hoehl@AdvoGarant.de Wolfgang Hoss E-Mail: Wolfgang.Hoss@AdvoGarant.de Mittelstrasse 7 50672 Köln Tel.: 0221 / 29 20 100 Fax: 0221 / 29 20 112 Internet: www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
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3. Dresdner Immobilienmesse IMMO&FINANZ gestartetSchwerpunkt: Immobilienerwerb statt Vermögensverlust
(ddp direct) Am Freitag Nachmittag hat Hartmut Vorjohann, Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, die IMMO & FINANZ 2011 in Dresden offiziell eröffnet. Vom 23. bis 25. September 2011 präsentieren über 70 Aussteller und damit 15 % mehr als im Vorjahr ihre Angebote zu Wohnimmobilien für Anleger und Eigennutzer ...
(ddp direct) Am Freitag Nachmittag hat Hartmut Vorjohann, Finanzbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, die IMMO & FINANZ 2011 in Dresden offiziell eröffnet. Vom 23. bis 25. September 2011 präsentieren über 70 Aussteller und damit 15 % mehr als im Vorjahr ihre Angebote zu Wohnimmobilien für Anleger und Eigennutzer im Flughafen Dresden. Die Galerie- und Konferenzebene des Dresdner Flughafens ist damit ausgebucht. Die IMMO & FINANZ informiert umfassend zum Immobilienerwerb als Inflationsschutz und Altersvorsorge und den Finanzierungsmöglichkeiten und liegt damit im Trend: Vier von fünf Bundesbürgern sehen in Immobilien die sicherste Anlageform. Immobilienerwerb statt Vermögensverlust die Eurokrise kurbelt die Nachfrage nach Immobilien weiter an. Experten raten vor dem Kauf oder Bau zur Prüfung der entscheidenden Faktoren rund um die Immobilie Marktvergleich, Fachinformationen und Expertenrat sind hier von entscheidender Bedeutung. Interessenten sollten die Messe IMMO & FINANZ 2011 dazu nutzen! Besondere Bedeutung hat dabei das umfangreiche kostenfreie Fachprogramm mit über 40 Beiträgen und damit doppelt so viel wie 2010, das zu aktuellen Themen wie Finanzierung & Förderung sowie Tendenzen am Wohnungs- und Immobilienmarkt informiert. Der Programmschwerpunkt mit gut einem Drittel aller Vorträge liegt dabei auf dem Thema "Immobilienrecht", schließlich sollte rechtlich gut beraten sein, wer Verträge über Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Immobilien tätigt. Aktive Unterstützung bekommt die IMMO & FINANZ von den Spitzenverbänden der Immobilienwirtschaft BFW und IVD und RDM, die auf der Messe kostenfreien Expertenrat zu Immobilienkauf, -miete, -verwaltung und Hausbau anbieten. Mit dem Messe-Special Wohneigentum für Familien entspricht die Dresdner Immobilienmesse der aktuellen Entwicklung am Standort mit seiner Anziehungskraft auf junge Familien und stellt Angebote und Informationen zu Kauf und Bau von Wohneigentum speziell für junge Familien in den Mittelpunkt. Vor allem kinderfreundliche, moderne Grundrisse und Wohnungsgrößen in der Stadt sind ein stark nachgefragtes Segment - am Samstag, 24. September ab 16 Uhr stellt das Podium Neues Wohnen in Dresden Aspekte des innerstädtischen Wohnens wie Baugemeinschaften und nachhaltiges Bauen vor. Programmhöhepunkt ist eine Immobilien-Auktion am Samstag. Die Messe IMMO & FINANZ ist am Wochenende von 10 bis 17 Uhr geöffnet, der Eintritt und die Teilnahme an den Vorträgen ist kostenfrei. Messebesucher können die Parkplätze am Flughafen Dresden zu ermäßigten Konditionen nutzen. (Ganztages-Ticket 10 , 5h-Ticket 6 , 2-Std-Ticket 3 ). Alle Informationen zur Messe unter www.messe-immo-finanz.de. Am Rande der Messe IMMO & FINANZ fand am Freitag Abend, 23. September das Dresdner Immobilienforum unter dem Titel: "Dresden 2025 - Visionen kontra Stadtentwicklung?"statt. In dem Podiumsgespräch diskutierten hochkarätige Gäste wie der Dresdner Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär Jan Mücke und der Dresdner Beigeordnete für Stadtentwicklung Jörn Marx die Entwicklung der sächsischen Landeshauptstadt bis zum Jahr 2025. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/t370po /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/3-dresdner-immobilienmesse-immo-finanz-gestartet-36038
ORTEC Messe und Kongress GmbH
Ines Kurze
Bertolt-Brecht-Allee 24
01309 Dresden
-
E-Mail: presse@ortec.de
Homepage: www.ortec.de
Telefon: - ORTEC Messe und Kongress GmbH Kurze,Ines Bertolt-Brecht-Allee 24 01309 Dresden presse[at]ortec.de
Auer Witte Thiel vertreten Anbieter von Kreuzfahrten erfolgreich vor GerichtAuer Witte Thiel informieren über neues Urteil zur Verkehrssicherungspflicht
<p> München – Januar 2011. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert: Unfälle auf Kreuzfahrtschiffen begründen nicht in jedem Fall Schadenersatzansprüche. Dies stellte das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil fest. Nur wenn Sicherheitsmängel bestehen, die ein erhebliches und ...
München – Januar 2011. Die Kanzlei Auer Witte Thiel informiert: Unfälle auf Kreuzfahrtschiffen begründen nicht in jedem Fall Schadenersatzansprüche. Dies stellte das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil fest. Nur wenn Sicherheitsmängel bestehen, die ein erhebliches und nicht erkennbares Risiko darstellen, kann die Verkehrssicherungspflicht verletzt sein. Im vorliegenden Fall ließ sich die beklagte Reederei erfolgreich von der Kanzlei Auer Witte Thiel vertreten. Auer Witte Thiel berichten über das aktuelle Urteil. Streitgegenständlich war vorliegend der Sturz der Klägerin, die zusammen mit ihrem Ehemann von einem Pooldeck in Richtung Restaurant hinabgehen wollte, um dort das Mittagessen einzunehmen. Beim Herabgehen sei die Klägerin auf einer Wasserpfütze ausgerutscht und habe sich das linke Handgelenk gebrochen. Diese Pfütze soll sich im Bereich vor der Treppe befunden haben. Die Klägerin hat der von der Kanzlei Auer Witte Thiel vertretenen Beklagten vorgeworfen, dass die Existenz der Pfütze bzw. deren nicht erfolgte Beseitigung durch Mitarbeiter der Beklagten eine Verkehrspflichtverletzung darstellen würde, weshalb neben dem Schadensersatz in Höhe von 4.000 Euro auch eine Reisepreisminderung und Schmerzensgeld geltend gemacht wurde. Das Landgericht hat jedoch folgerichtig die Klage vollständig abgewiesen, da eben eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Klagepartei nicht nachgewiesen werden konnte, obwohl die von der Klägerin benannten Zeugen die Wasserpfütze an sich bestätigt haben. Damit schloss sich das Gericht dem Standpunkt der Beklagten und der Kanzlei Auer Witte Thiel an. Das Gericht hat sich somit der von Auer Witte Thiel vertretenen Auffassung angeschlossen, da die bloße Existenz einer Wasserpfütze keine Verkehrssicherungspflicht darstellt. Hierzu müssen weitere Umstände hinzukommen, wie z.B. das Nichtbeseitigen von Wasserpfützen nach Reinigungsarbeiten. Insbesondere ist nach Auffassung des Gerichts nach wie vor ungeklärt, wie die Wasserpfütze entstanden ist und wie lange sie von den Mitarbeitern der Beklagten nicht bemerkt wurde. So kann der Beklagten eine Verkehrssicherungspflicht bzw. eine Verletzung der Kontrollpflicht nicht vorgeworfen werden, fassen Auer Witte Thiel das Urteil zusammen. Maßgeblich ist insbesondere, dass von der Beklagten als Reederei nicht verlangt werden kann, dass jeder Bereich des Kreuzfahrtschiffs permanent auf gefährliche Bodenverunreinigungen oder Wasserlachen kontrolliert wird, wie die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel hervorheben. Da jedoch insbesondere vorliegend lediglich die Existenz der Wasserpfütze nachgewiesen werden konnte, war dies für den Vorwurf einer Verkehrssicherungspflichtverletzung nicht ausreichend, fassen Auer Witte Thiel die Entscheidung zusammen. Die richterliche Auffassung deckt sich nach Auffassung von Auer Witte Thiel auch mit der ständigen Rechtsprechung, wonach eine Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters oder einer Reederei nur dann vorliegt, wenn der durchschnittliche Reisende vor Sicherheitsrisiken zu bewahren ist, die dieser nicht erkennen kann und die für ihn ein besonderes Gefahrenpotenzial bergen. Es ist hingegen nicht die Verpflichtung eines Reiseveranstalters oder einer Reederei, den Reisenden vor jeder theoretisch möglichen Gefährdung zu bewahren, insbesondere muss das Gefahrenpotenzial für den Reiseveranstalter oder die Reederei auch erkennbar sein. Die Kanzlei Auer Witte Thiel wird an dieser Stelle weiter über aktuelle Fälle zum Reiserecht berichten. Über Auer Witte Thiel Die Kanzlei Auer Witte Thiel hat jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet Reiserecht und vertritt unter anderem eine der größten europäischen Kreuzfahrtgesellschaften. Die Kanzlei gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche: die Kanzlei für Forderungsmanagement und die Kanzlei für Wirtschaftsrecht. So sind die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel in den Kernbereichen Miet- und Immobilienrecht, Reiserecht, Presse- und Verlagsrecht, Verbraucherkreditrecht und Wettbewerbs/Markenrecht ebenso sachkundig und erfahren wie im gesamten Bereich des Forderungsmanagements. Auer Witte Thiel Rechtsanwälte Steiner,Tobias Bayerstraße 27 80335 München http://http://www.auerwittethiel-urteil-verkehrssicherungspflicht.de presse.auerwittethiel[at]googlemail.com
Ihr gutes Recht als Vermieter und VerwalterKostenlose Rechtstipps zum Download als PDF
Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner veröffentlicht seit einem Jahr ausgewählte Rechtstipps zu bestimmten Themenfeldern. Bisher erschienen: - Vermieter, Verwalter und ihr gutes Recht - Ihr gutes Recht zum Jahreswechsel - Ihr gutes Recht in der Arbeitswelt - Ihr gutes Recht in der Finanzwelt - Ihr gutes Recht in Wirtschaft und - ...
Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner veröffentlicht seit einem Jahr ausgewählte Rechtstipps zu bestimmten Themenfeldern. Bisher erschienen: - Vermieter, Verwalter und ihr gutes Recht - Ihr gutes Recht zum Jahreswechsel - Ihr gutes Recht in der Arbeitswelt - Ihr gutes Recht in der Finanzwelt - Ihr gutes Recht in Wirtschaft und Unternehmen - Wichtige Änderungen im Familienrecht In der aktuellen Ausgabe von "Ihr gutes Recht" widmen sich die Fachanwälte der Kanzlei den Vermietern und Verwaltern. Behandelt wird beispielsweise das Problemfeld der Abrechnung von Betriebskosten - einer häufigen und teuren Fehlerquelle. Zudem erfahren Sie, welche besonderen Vorgaben bei der Bewerbung von "Seniorenresidenzen" gelten. Ebenfalls lesen Sie mehr darüber, wie Großvermieter bei der Erstellung von Gutachten für die Festlegung der Mieten viel Geld sparen können. Die Rechtsanwälte sagen Ihnen, wann Sie in Gewerbeimmobilien die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser einstellen dürfen und ob Sie sich auf Ihre "Opfergrenze" berufen können, wenn der Mieter die Beseitigung von größeren Mängeln fordert. Im Blog der Rechtsanwaltskanzlei können Sie die aktuelle und auch alle bisherigen Ausgaben von "Ihr gutes Recht" kostenlos und völlig unverbindlich downloaden: aktuell.szary.de Die im Jahre 1983 in Mönchengladbach gegründete Sozietät besteht heute aus 13 erfahrenen Rechtsanwälten, die von 20 Fachangestellten und Mitarbeitern unterstützt werden. Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner hat von Anfang an auf Spezialisierung gesetzt und ist derzeit mit Büros in Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld vertreten. Mit den Fachgebieten von Arbeitsrecht über Familien- und Erbrecht bis hin zu Handelsrecht- und Bankrecht decken die Juristen für Wirtschafts- und Privatrecht die wesentlichen Bereiche ab und sind somit die kompetenten Ansprechpartner für Privatpersonen und Unternehmen in der Region. Aufgrund der fachgebietsübergreifenden Zusammenarbeit erhält jeder Mandant seinen persönlichen Ansprechpartner und wird rundum und aus einer Hand betreut. Kontakt: Szary, Breuer, Westerath & Partner Barbara Ochs Giemesstraße 1a 41564 Kaarst 02131/966569 presse@szary.de www.szary.de
Pressekontakt: Barbara Ochs Barbara Ochs Ickerswarder Straße 79 40589 Düsseldorf Telefon: 0211/98397414 oder 0172/9954733 EMail: presse@barbara-ochs.de Internet: http://www.barbara-ochs.de
www.polen-heute.eu stellt vor:Immobilienkauf in Polen sicher und profitabel Neuer Ratgeber erschienen
Polen bietet für Naturliebhaber einen idealen Rückzugsort. Nach Finnland ist Polen das seenreichste Land, 27% des Landes sind bewaldet. Mit einer Gesamtfläche, ungefähr so groß wie Deutschland, aber mit deutlich weniger Bevölkerung bietet Polen attraktive Bedingungen für einen Immobilienerwerb. Also ein ideales Land ...
Polen bietet für Naturliebhaber einen idealen Rückzugsort. Nach Finnland ist Polen das seenreichste Land, 27% des Landes sind bewaldet. Mit einer Gesamtfläche, ungefähr so groß wie Deutschland, aber mit deutlich weniger Bevölkerung bietet Polen attraktive Bedingungen für einen Immobilienerwerb. Also ein ideales Land für ein Haus oder eine Wohnung am Meer, im Gebirge oder einfach nur im Grünen. Durch den Beitritt Polens zur Europäischen Union haben sich die Bedingungen eines Immobilienkaufs stark vereinfacht, ein Erwerb ist lohnenswert geworden. Polen heute stabiler Markt Wer einen Immobilienankauf ins Auge fasst, findet günstige Rahmenbedingungen vor. Durch die anhaltend gute Konjunktur ist der Immobilienmarkt stabil und wertsicher. Das Interesse an Wohnimmobilien wird erhalten bleiben, da Wohnraum knapp ist und so eine gute Möglichkeit zur risikoarmen Anlage bietet. Auch gibt es Bauobjekte von Firmen mit finanziellen Schwierigkeiten zu günstigen Konditionen. Polnisches Recht Für Europäer ist es grundsätzlich möglich eine Immobilie in Polen genehmigungsfrei zu kaufen und zu besitzen. Natürlich gibt es dabei einige Einschränkungen. Zum Beispiel, bedarf es zum Kauf von Landwirtschafts- oder Waldgrundstücken eine Genehmigung, es sei denn die Immobilie befindet sich in den Woiwodschaften: Niederschlesien, Oppeln, Ermland-Masuren, Großpolen, Westpommern, Pommern, Lebus, Kujawien Pommern. Notarieller Vertrag Zur Übertragung des Eigentums ist ein Notar notwendig. Sollte der Vertrag ohne eine notarielle Beglaubigung unterzeichnet werden ist dieser nichtig. In Polen ist der Vertrag mit der Unterzeichnung rechtskräftig und das Eigentum ist somit überschrieben. Anders als in Deutschland, da hier zuerst der Eintrag ins Grundbuch notwendig ist. Da die Kaufverträge vor einem polnischen Notar beglaubigt werden müssen, empfiehlt es sich einen Dolmetscher hinzuzuziehen oder den Kauf von einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei betreuen zu lassen. Neuer Ratgeber Alle Fragen rund um den Immobilienkauf in Polen beantwortet der neu erschienene Ratgeber "Immobilienkauf in Polen", der Anwaltskanzlei Zanthier & Schulz aus Berlin. Der Ratgeber bietet Rechtssicherheit und vereinfacht den Weg zur eigenen Immobilie für Privatpersonen, aber auch für Firmen. Der Ratgeber kann über www.polen-heute.eu bzw. beim Institut für Deutsch-Polnische Kommunikation, Bestelltelefon: 030 40 50 19 25 bezogen werden. Preis als Ebook: 19,90 Preis als Printausgabe: 29,90 inklusive Versand. Die Autoren Marius Lipa - Rechtsanwalt Lukasz Dachowski - Polnischer Steuerberater Rüdiger Schulz - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dariusz Kunik - Aengevelt Immobilien GmbH& Co KG Herausgeber: von Zanthier & Schulz Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Berlin - Posen Kurfürstendamm 217 10719 Berlin www.zanthier.com AENGEVELT Immobilien GmbH & Co. KG Altmarkt 10c D-01067 Dresden Ansprechpartner für die Presse ADP Presseagentur Maxi Wittop Postfach 280344 13443 Berlin Telefon: 030 40 50 19 25 Mail: maxi(AT)a-50.com
www.polen-heute.eu stellt vor: Immobilienkauf in Polen – sicher und profitabel Neuer Ratgeber erschienen
Polen bietet für Naturliebhaber einen idealen Rückzugsort. Nach Finnland ist Polen das seenreichste Land, 27% des Landes sind bewaldet. Mit einer Gesamtfläche, ungefähr so groß wie Deutschland, aber mit deutlich weniger Bevölkerung bietet Polen attraktive Bedingungen für einen Immobilienerwerb.
Also ein Land - ...
Polen bietet für Naturliebhaber einen idealen Rückzugsort. Nach Finnland ist Polen das seenreichste Land, 27% des Landes sind bewaldet. Mit einer Gesamtfläche, ungefähr so groß wie Deutschland, aber mit deutlich weniger Bevölkerung bietet Polen attraktive Bedingungen für einen Immobilienerwerb.
Also ein ideales Land für ein Haus oder eine Wohnung am Meer, im Gebirge oder einfach nur im Grünen. Durch den Beitritt Polens zur Europäischen Union haben sich die Bedingungen eines Immobilienkaufs stark vereinfacht, ein Erwerb ist lohnenswert geworden.
Polen heute – stabiler Markt
Wer einen Immobilienankauf ins Auge fasst, findet günstige Rahmenbedingungen vor. Durch die anhaltend gute Konjunktur ist der Immobilienmarkt stabil und wertsicher. Das Interesse an Wohnimmobilien wird erhalten bleiben, da Wohnraum knapp ist und so eine gute Möglichkeit zur risikoarmen Anlage bietet. Auch gibt es Bauobjekte von Firmen mit finanziellen Schwierigkeiten zu günstigen Konditionen.
Polnisches Recht
Für Europäer ist es grundsätzlich möglich eine Immobilie in Polen genehmigungsfrei zu kaufen und zu besitzen. Natürlich gibt es dabei einige Einschränkungen. Zum Beispiel, bedarf es zum Kauf von Landwirtschafts- oder Waldgrundstücken eine Genehmigung, es sei denn die Immobilie befindet sich in den Woiwodschaften: Niederschlesien, Oppeln, Ermland-Masuren, Großpolen, Westpommern, Pommern, Lebus, Kujawien – Pommern.
Notarieller Vertrag
Zur Übertragung des Eigentums ist ein Notar notwendig. Sollte der Vertrag ohne eine notarielle Beglaubigung unterzeichnet werden ist dieser nichtig. In Polen ist der Vertrag mit der Unterzeichnung rechtskräftig und das Eigentum ist somit überschrieben. Anders als in Deutschland, da hier zuerst der Eintrag ins Grundbuch notwendig ist. Da die Kaufverträge vor einem polnischen Notar beglaubigt werden müssen, empfiehlt es sich einen Dolmetscher hinzuzuziehen oder den Kauf von einer deutschsprachigen Anwaltskanzlei betreuen zu lassen.
Neuer Ratgeber
Alle Fragen rund um den Immobilienkauf in Polen beantwortet der neu erschienene Ratgeber „Immobilienkauf in Polen“, der Anwaltskanzlei Zanthier & Schulz aus Berlin. Der Ratgeber bietet Rechtssicherheit und vereinfacht den Weg zur eigenen Immobilie für Privatpersonen, aber auch für Firmen.
Der Ratgeber kann über www.polen-heute.eu bzw. beim Institut für Deutsch-Polnische Kommunikation, Bestelltelefon: 030 – 40 50 19 25 bezogen werden.
Preis als Ebook: € 19,90
Preis als Printausgabe: € 29,90 inklusive Versand.
Die Autoren
Marius Lipa - Rechtsanwalt
Lukasz Dachowski - Polnischer Steuerberater
Rüdiger Schulz - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Dariusz Kunik - Aengevelt Immobilien GmbH& Co KG
Herausgeber:
von Zanthier & Schulz
Rechtsanwalt Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Partnerschaftsgesellschaft
Berlin - Posen
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
www.zanthier.com
AENGEVELT Immobilien GmbH & Co. KG
Altmarkt 10c
D-01067 Dresden
Ansprechpartner für die Presse
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Neuerung im ImmobilienrechtArglistige Täuschung berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich über eine Neuerung im Immobilienrecht, so berichtet das Immobilienportal www.myimmo.de. Hat ein Verkäufer bei Unterzeichnung eines Kaufvertrags Mängel wissentlich verschwiegen, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Kaufvertrag ohne Wahrung einer Frist zur Mangelbeseitigung, Wurde von ihm ...
Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich über eine Neuerung im Immobilienrecht, so berichtet das Immobilienportal www.myimmo.de. Hat ein Verkäufer bei Unterzeichnung eines Kaufvertrags Mängel wissentlich verschwiegen, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Kaufvertrag ohne Wahrung einer Frist zur Mangelbeseitigung, zurückzutreten. Wurde von ihm jedoch jene Frist gesetzt, obwohl er trotz der willentlichen Täuschung nicht dazu verpflichtet gewesen wäre, erlischt sein Recht auf einen Rücktritt. Grundlage für diese neue Gesetzeslage ist ein kürzlich verhandelter Fall. Dabei ging es um eine Eigentumswohnanlage, in die Wasser eintrat. Nachdem der Eigentümer der Wohnung ( http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung ) den Verwalter informiert hatte, wurde bei einer anschließenden Eigentümerversammlung beschlossen, einen Architekten mit der Ursachenrecherche zu beauftragen. Kurz darauf verkaufte ein Wohnungseigentümer der Anlage seine Bleibe. Er verschwieg dem Käufer den Feuchtigkeitseintritt im Gebäude. Zwischenzeitlich war der Architekt auf die Ursache der Misere gestoßen, eine weitere Eigentümerversammlung beschloss die Sanierung der gesamten Wohnanlage. Der besagte Käufer räumte dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung ein. Letzterer kam seiner Pflicht nach. Dennoch trat der Käufer anschließend vom Kaufvertrag zurück. Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Verkäufers, da dieser innerhalb der gesetzten Frist der Nacherfüllung nachgekommen ist. Lediglich besondere Umstände berechtigen den Käufer zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er bei Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht worden wäre, sodass eine anberaumte Mängelbeseitigung für den Käufer nicht zumutbar wäre. Weitere Informationen: http://news.myimmo.de/ruecktritt-vom-kaufvertrag-bei-verschwiegenem-mangel/9110.html Kontakt: Unister GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 11 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann(AT)unister.de Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.
Fair Litigation AG und Rohde & Späth Rechtsanwälte vereinbaren detailreiches Rahmenabkommen
Thomas Ehling, Rechtsberater der Fair Litigation AG, und Dr. Walter Späth, Gründer und Partner der Rohde & Späth Rechtsanwälte Partnergesellschaft haben ein detailreiches Kooperationsabkommen vereinbart.Dr. Späth verfügt über besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes. In die ...
Thomas Ehling, Rechtsberater der Fair Litigation AG, und Dr. Walter Späth, Gründer und Partner der Rohde & Späth Rechtsanwälte Partnergesellschaft haben ein detailreiches Kooperationsabkommen vereinbart.
Dr. Späth verfügt über besondere Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes. In wenigen Jahren rückte die Kanzlei in die Spitzengruppe der deutschen Sozietäten auf, die auf Anlegerschutz spezialisiert sind. Gleich mehrere Aufsehen erregende Entscheidungen sind in der jüngeren Vergangenheit durch die Kanzlei erstritten worden. So wurde etwa die Dresdner Bank zu der Rückabwicklung eines Zertifikategeschäftes und die Commerzbank zu Schadenersatz in Zusammenhang mit den durch sie verkauften Lehman-Zertifikaten verurteilt.
Dr. Späth zu der künftigen Kooperation: -Fair Litigation verfügt über Spezialwissen aus dem US-amerikanischen Prozessrecht und hat Kontakte zu dortigen Kanzleien, die auch für unsere Mandanten sehr nützlich werden können.- Beide Partner evaluieren bereits ein konkretes Klageprojekt.
Für Fair Litigation stellt diese Vereinbarung ein weiteres, sehr viel versprechendes Zwischenziel auf dem Weg zu einem schlagkräftigen Netzwerk da.
ÜBER FAIR LITIGATION AG
Fair Litigation verfolgt ein einziges Ziel:
Wir wollen Mandanten aus aller Welt zu einer verbesserten Durchsetzung ihrer Ansprüche verhelfen.
Zu oft sind die Kräfteverhältnisse zwischen Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner zu unausgewogen. Konzerne verfügen über deutlich größere finanzielle Spielräume und haben vor allem eines: Zeit! Diese Kluft will Fair Litigation schließen. Gelingen kann dies nur, wenn dem übermächtig erscheinenden Gegner auf Augenhöhe entgegengetreten werden kann. Unser Label Fair beschreibt dabei nicht nur unseren Anspruch, dem einzelnen Verbraucher fehlerhafter Produkte oder dem Kunden schier allmächtiger Versicherungen und Banken tatkräftig zur Seite zu stehen und so ein größeres Maß an Fairness in dem Verhältnis zwischen Konsument und Produzent zu erreichen, sondern steht auch mit seinen Initialen für unser Selbstverständnis:
For Amended International Restitution
Wir treten für unsere Partner an, die Durchsetzung ihrer Ansprüche international zu betreiben und zu verbessern.
Erfahren Sie mehr auf www.fair-litigation.com
ÜBER ROHDE & SPÄTH RECHTSANWÄLTE
Rohde & Späth ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit einem Team hoch qualifizierter Anwälte. Unser Anspruch ist es, Ihnen Rechtsberatung auf höchstem Niveau anzubieten, weswegen wir uns nur auf einige wenige Rechtsgebiete konzentrieren:
Kapitalanlagerecht, Bankenrecht, Kapitalmarkt- und Aktienrecht sowie Immobilienrecht
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen aus dem In- und Ausland, vorwiegend aus dem Immobilien- und Kapitalanlagebereich, geschädigte Kapitalanleger sowie anspruchsvolle Privatpersonen.
Durch langjährige Erfahrung im Immobilienbereich, die Tätigkeit für Immobilienunternehmen sowie einschlägige Zusatzqualifikationen sind wir auch dazu in der Lage, ein Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge zu entwickeln.
Unser oberstes Ziel ist die Mandantenzufriedenheit. Wir sind ein flexibles Team, das Sie persönlich, umfassend und serviceorientiert betreut.
Erfahren Sie mehr auf www.rohde-spaeth.de
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Keine Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Betriebskostennachforderungen bei GewerberaumAxel List, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Berlin
Berlin, 20.05.2010 In seinem am 27.01.2010 verkündeten Urteil ( XII ZR 22/07 ) entschied der BGH, dass die bei der Wohnraummiete greifende Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB bei gewerblichen Mietverhältnissen nicht zum Tragen kommt. Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB hat der Vermieter bei Wohnraum innerhalb von 12 des ...
Berlin, 20.05.2010 In seinem am 27.01.2010 verkündeten Urteil ( XII ZR 22/07 ) entschied der BGH, dass die bei der Wohnraummiete greifende Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB bei gewerblichen Mietverhältnissen nicht zum Tragen kommt. Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB hat der Vermieter bei Wohnraum innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes die Betriebskosten abzurechnen. Gelingt ihm dies nicht innerhalb der zuvor genannten Frist, kann er keine Nachforderung aus der Abrechnung geltend machen. Im gewerblichen Bereich ist der Vermieter zwar verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist - meist nach Ablauf eines Jahres -, die Betriebskosten abzurechnen. Kann er diese Frist allerdings nicht einhalten, ist dies nach Auffassung des BGHs ohne jegliche Sanktion. Der Vermieter kann demnach auch nach Ablauf der 12-Monats-Frist im gewerblichen Mietrecht Nebenkostennachforderungen wirksam geltend machen. Rechtsanwalt Axel List ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über 15 Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauträger und Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten. Zu seinem Mandantenkreis zählen weiter: gewerbliche Vermieter und Makler, die er in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Herr List ist Mitautor des "Formularbuch Baurecht", Herausgeber: Prof. Hans-Benno Ulbrich, Werner Verlag und des Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht", Herausgeber: Prof. Hans-Benno Ulbrich, Luchterhand Verlag sowie Dozent der TÜV Rheinland Akademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.boeninger-list-koehn.de. Rechtsanwalt Axel List ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über 15 Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Projektentwickler, Bauträger, Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten. Zu seinem Mandantenkreis zählen weiterhin gewerbliche Vermieter und Makler, die er in allen immobilienrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Herr Axel List ist Mitautor des "Formularbuch Baurecht", Herausgeber Prof. Benno Ulbricht, Werner Verlag und des "Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht", Herausgeber Prof. Benno Ulbricht, Werner Verlag sowie Dozent der TÜV Rheinland Akademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Kontakt: Rechtsanwalt Axel List Axel List Gisebrechtstrasse 20 10629 Berlin 030-3279990 ralist@boeninger-list-koehn.de www.boeninger-list-koehn.de
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