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Bundesweite Honorarberatung stellt neue Internetseite vorAm 23. Mai 2012 ging die neue Seite wie geplant ins Netz. Mit neuer Klarheit, verbesserter Funktionalität und gewohnter Inhaltstiefe ist die Webseite ein informativer Treffpunkt für Verbraucher und Honorarberater geworden.
"Der Start verlief natürlich nicht ganz fehlerfrei, aber wir haben alles im Griff.", gesteht Frerk Frommholz und fügt hinzu: "Wir freuen uns sehr, dass unsere Vorstellungen so schnell umgesetzt werden konnten. Die neue Webseite ist viel transparenter, verständlicher und übersichtlicher." <br /><br der zu ...
"Der Start verlief natürlich nicht ganz fehlerfrei, aber wir haben alles im Griff.", gesteht Frerk Frommholz und fügt hinzu: "Wir freuen uns sehr, dass unsere Vorstellungen so schnell umgesetzt werden konnten. Die neue Webseite ist viel transparenter, verständlicher und übersichtlicher." Mit der Internetpräsenz www.bundesweite-honorarberatung.de ( http://www.bundesweite-honorarberatung.de) sollen Verbraucher die Möglichkeit erhalten, sich über die faire Finanzberatung zu informieren. Derzeit hören und lesen Verbraucher einfach zu viel Widersprüchliches und haben es zunehmend schwerer, eine Entscheidung zu treffen. "Uns bereitet die aktuelle Entwicklung Sorge. Die Verbraucher reagieren verunsichert und wissen letztendlich gar nicht mehr, wofür sie sich entscheiden sollen. Dabei gibt es zahlreiche gute Gründe für eine Honorarberatung. Unsere Internetseite geht mit dem Thema Finanzberatung fair, ehrlich und offen um. Wir respektieren die Forderungen der Verbraucherschützer und wollen umfangreiche Aufklärungsarbeit leisten.", erklärt Frank Frommholz, selbst Honorarberater. Aus diesem Grund finden interessierte Verbraucher auf dem Portal einen zunehmend wachsenden Expertenpool vor und können sich ausführlich über die einzelnen Beratungsmodelle informieren. Ein besonderes Plus stellen sicher die Expertenartikel dar, mit denen Honorarberater wertvolle Tipps in Sachen Finanzen und Versicherungen geben. Auch der geplante Newsletter, der ab Juni herausgegeben werden soll, wird zahlreiche Informationen und Extras enthalten. "Unsere Mitglieder haben zuvor eine Ehrenerklärung unterschrieben. Damit verpflichten sie sich, ausschließlich im Sinne der Verbraucher tätig zu werden. Honorarberater, die sich nicht daran halten, können uns jederzeit vom Verbraucher selbst gemeldet werden und müssen mit einer Aberkennung der Mitgliedschaft rechnen.", so Frerk Frommholz. Auch sonst wird auf umfangreiche Verbraucherinformation gesetzt. So ist geplant, Verbraucheranfragen zu allen relevanten Themen zu beantworten und im Rahmen von FAQs zur Verfügung zu stellen. Jeder Verbraucher kann das Portal also aktiv mitgestalten. "Wir lassen selbstverständlich auch kritische Fragen zu.", sagt Frank Frommholz augenzwinkernd und betont: "Bisher haben sich über die Bundesweite Honorarberatung schon einige fruchtbare Kontakte zwischen Verbrauchern und Honorarberatern entwickelt. Es gab allerdings auch zahlreiche Verbraucheranfragen über Honorarberater in ihrer Nähe, die wir nicht bedienen konnten. Deshalb freuen wir uns über jeden fairen Honorarberater, der als neues Mitglied zu uns kommt und der Deutschlandkarte ein Fähnchen hinzufügt." Auch das gehört zu den verbesserten Funktionen. Mit der Deutschlandkarte haben die Verbraucher es besonders leicht, einen Honorarberater in ihrer Nähe zu finden. Auch die Suche per Postleitzahl ist möglich. Sobald die Verbraucher den passenden Berater gefunden haben, können sie sich über dessen Profil genau über ihn informieren und bei Bedarf sofort Kontakt aufnehmen. "Jetzt, wo die neue Seite endlich fertig ist, fallen uns schon wieder zahlreiche neue Möglichkeiten ein, von denen sowohl die Honorarberater als auch die Verbraucher profitieren. Zum Glück müssen wir ja nicht auf der Stelle stehen bleiben. Als nächster Schritt steht nun erst einmal die Verhandlung mit diversen Institutionen an. Wir wollen unserem Anspruch auf Transparenz und Offenheit ja gerecht werden.", meint Frerk Frommholz abschließend. Honorarfreie Verwendung, Beleghinweis erbeten, 490 Wörter, 3.696 Zeichen inklusive Leerzeichen
Bundesweite Honorarberatung
Frank Frommholz
Pollhorn 7
24808 Jevenstedt
Deutschland
E-Mail: qm@bundesweite-honorarberatung.de
Homepage: http://www.bundesweite-honorarberatung.de
Telefon: 04337 1407 Purtext Appel,Patricia Platanenallee 24 14050 Berlin http://www.purtext.depatricia.appel[at]purtext.de
Fachportal "Bundesweite Honorarberatung" schafft erste Kontakte.
Das Interesse von Verbrauchern und Honorarberatern am Fachportal "Bundesweite Honorarberatung" ist ungetrübt. Es gibt bereits die ersten Kontakte zwischen Verbrauchern und Honorarberatern. Das zeigt deutlich: Tatkräftige Bündelung ist besser als geduldiges Abwarten!<br /><br />"Das Portal ist für und Um zu ...
Das Interesse von Verbrauchern und Honorarberatern am Fachportal "Bundesweite Honorarberatung" ist ungetrübt. Es gibt bereits die ersten Kontakte zwischen Verbrauchern und Honorarberatern. Das zeigt deutlich: Tatkräftige Bündelung ist besser als geduldiges Abwarten! "Das Portal ist für Verbraucher und Honorarberater gleichermaßen gestaltet worden. Um Verbrauchern die Chancen einer Honorarberatung aufzeigen zu können und ihnen dadurch einen besseren Schutz vor provisionsbasierter Beratung zu bieten, müssen wir die Honorarberatung erst einmal bekannt machen.", sagt Frerk Frommholz. Dazu gehört auch die Vorstellung unabhängiger Honorarberater, die sich verpflichtet haben, ausschließlich im Sinne der Verbraucher tätig zu sein. Der Begriff Honorarberater ist weder geschützt, noch gibt es für die Ausführung des Berufes verbindliche Standards. Verbrauchern fällt es entsprechend schwer, Vertrauen zu dieser noch relativ neuen Beratungsform zu fassen. "Natürlich profitieren auch unsere Honorarberater vom Fachportal und das ist auch so gewollt. Es lohnt sich nicht, auf politische Entscheidungen zu warten, da in dieser Wahlperiode nichts Wesentliches mehr passieren wird. Es ist aber weder im Sinne der Honorarberater noch der Verbraucher, bis 2014 untätig und uninformiert auszuharren und auf bessere Zeiten zu hoffen.", betont Frommholz. Die Begriffe "Honorarberater" oder "Honorarberatung" werden nicht sonderlich häufig in Suchmaschinen eingegeben. Da verwundert es nicht, dass auf Transparenz und Fairness achtende Verbraucher und seriöse Honorarberater nicht zusammenkommen. Die Bundesweite Honorarberatung bündelt deshalb die Interessen aller Beteiligten in der gemeinsamen Internetseite www.bundesweite-honorarberatung.de. "Eines unserer Ziele ist es, ein bevorzugtes Ranking zu erhalten, um die Honorarberatung und ihre Leistungen in der Öffentlichkeit zu verankern. Wir freuen uns, dass viele unserer Artikel bereits jetzt ganz oben platziert sind und zahlreiche Verbraucher dadurch auf unsere Seite ziehen. Die angestrebte Informationstiefe zeigt erste Wirkung und hilft Verbrauchern mit wertvollen Tipps." Natürlich brauchen Honorarberater und Verbraucher eine Chance, Kontakte zu knüpfen. Mit dem Fachportal Bundesweite Honorarberatung entsteht eine klassische WIN-WIN-Situation, da Honorarberater hier neue Kunden gewinnen und Verbraucher von der fairen und nutzenorientierten Beratung profitieren. Die Idee, Honorarberater anhand von Expertenartikeln zu positionieren und ihre Reputation zu verbessern führt gleichzeitig zu einer umfangreichen Information der Verbraucher. Nur umfassend und vor allem unabhängig informierte Verbraucher wissen die Leistung eines Honorarberaters zu schätzen und können vor allem fundierte Entscheidungen treffen. "Wir haben den Anspruch, eine faire und transparente Plattform zu sein. Nicht umsonst haben alle Honorarberater, die bei uns Mitglied sind, die Ehrenerklärung unterschrieben. Sie ist das Qualitätsmerkmal der von uns empfohlenen Honorarberater.", erläutert Frerk Frommholz. Die Bundesweite Honorarberatung etabliert sich damit als wichtige Anlaufstelle für alle, die eine faire Finanzberatung suchen. Die mediale Berichterstattung hat gezeigt, dass eine verbraucherfreundliche und vermögenssteigernde Beratung bislang fast ausschließlich durch unabhängige Honorarberater gewährleistet ist. Honorarfreie Verwendung, Beleghinweis erbeten, 428 Wörter, 3.414 Zeichen inklusive Leerzeichen
Bundesweite Honorarberatung
Frank Frommholz
Pollhorn 7
24808 Jevenstedt
Deutschland
E-Mail: qm@bundesweite-honorarberatung.de
Homepage: http://www.bundesweite-honorarberatung.de
Telefon: 04337 1407 Purtext Appel,Patricia Platanenallee 24 14050 Berlin http://www.purtext.depatricia.appel[at]purtext.de
Abhängige Finanzberatung auf Provision führt oft zu schlechten Ergebnissen, Mifid soll Abhilfe schaffenAbhängige Finanzberatung auf Provision führt oft zu schlechten Ergebnissen, Mifid soll Abhilfe schaffen
Anlegern wird von provisionsabhängigen Bankberatern häufig ein teures Produkt empfohlen und verkauft, wodurch diesen zwar eine willkommene Provision ausgezahlt wird, den Anlegern allerdings horrende Kosten entstehen können. GRP Rainer Rechtsanwälte Sterberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, aus: So ...
Anlegern wird von provisionsabhängigen Bankberatern häufig ein teures Produkt empfohlen und verkauft, wodurch diesen zwar eine willkommene Provision ausgezahlt wird, den Anlegern allerdings horrende Kosten entstehen können. GRP Rainer Rechtsanwälte Sterberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei vielen Bankberatern herrscht ein gewaltiger Interessenkonflikt zwischen der ordnungsgemäßen und vor allem kundengerechten Beratung des Anlegers und der möglichen Provision der Fondgesellschaften, welche dem Verkäufer winkt. So gibt es auch bei Produkten der Bank einige, die besonders hohe Prämien ausschütten, welche aufgrund dessen einen sehr hohen Anreiz zum Verkauf bieten. Des Weiteren erhalten Banken allerdings für den Verkauf bestimmter Produkte nicht nur eine einmalige Abschlussgebühr, sondern teilweise auch eine Bestandsprovision, welche so lange ausgezahlt wird, wie der Kunde das jeweilige Produkt im Depot behält. Mithin erhalten provisionsabhängige Berater mitunter mehrere Provisionen für den Verkauf eines bestimmten Produktes, wodurch eine unabhängige Beratung des Anlegers beeinflusst werden könnte. Diese Zahlungen an den Berater werden teilweise dem Kunden nur unzureichend offengelegt. Zwar hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass seit Anfang 2010 Beratungsprotokolle geführt und dem Kunden ausgehändigt werden müssen. Allerdings dienen diese Protokolle meist den Banken, welche auf dieses verweisen können, wodurch dem Kunden die jedoch Möglichkeit genommen wird sich auf eventuelle Unkenntnis zu berufen. Im Herbst diesen Jahres, soll allerdings die Reform der Finanzmarktrichtlinie (Mifid) verabschiedet werden, welche als ein Kernpunkt die Aufspaltung des Beratermarktes vorsieht. Eine solche Aufspaltung soll bezwecken, dass tatsächlich nur Berater, welche auf eine verkaufsabhängige Prämie verzichten , als unabhängig gelten. Allerdings besteht Skepsis darüber, ob die Mifid ausreichend ist, dem Kunden eine unabhängige Anlageberatung zu gewährleisten. So fehlen unter anderem genauere Regelungen bezüglich der Bezahlung der Berater. So lange diese weiterhin durch die Finanzindustrie und nicht auf Honorarbasis erfolgt, könnten Zweifel an der Unabhängigkeit der Beratung bestehen. Auf der anderen Seite muss eine Honorarberatung allerdings auch keine Garantie für eine gute Beratung darstellen. Problematisch ist allerdings, dass viele deutsche Banken auf die Zahlungen der oben genannten Provisionen angewiesen sind, da zahlreiche Bankleistungen umsonst angeboten werden und somit andere Verdienstmöglichkeiten im Bereich des Privatkundengeschäfts arg begrenzt sind. http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
TWC Consulting GmbH
Die Beratungsgesellschaft TWC Consulting and Solutions GmbH in München gibt eine umfassende Neuorganisation ihrer Tätigkeit bekannt. Wie die Gesellschaft in einer Medienmittelung bekannt gab, konzentriert sie sich fortan vollständig auf den Bereich Finanzplanung, Vermögensverwaltung und Versicherungsberatung. Der Geschäftsbereich „Metalle“ ...
Die Beratungsgesellschaft TWC Consulting and Solutions GmbH in München gibt eine umfassende Neuorganisation ihrer Tätigkeit bekannt. Wie die Gesellschaft in einer Medienmittelung bekannt gab, konzentriert sie sich fortan vollständig auf den Bereich Finanzplanung, Vermögensverwaltung und Versicherungsberatung. Der Geschäftsbereich „Metalle“ wurde per 31.12.2011 an die ALUinside UG (haftungsbeschränkt), München, verkauft.
Neu firmiert die Gesellschaft unter „TWC Consulting GmbH“, was der Neuausrichtung und Fokussierung auf die Honorarberatung im Bereich der gehobenen Privatkundschaft deutlich machen soll.
Wie die Geschäftsleitung unter Daniel S. Batt weiter bekannt gab, wurde der bisher im Drittauftrag betreute Kundenstamm in den Bereichen Versicherungs- & Vermögensverwaltung zur Stärkung der eigenen Mandantenbasis erworben. Weiter wurde eine umfassende Kooperation mit der Firma Pro 55 Plus GmbH, München bekannt geben. Ziel der Vereinbarung ist ein umfassendes Beratungsangebot in der Tradition angelsächsischer Family Offices, welches neben Finanzplanung und Vermögensverwaltung auch Betreuungsdienstleistungen im Alter, Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen umfasst.
Informationen über die Neuausrichtung der TWC Consulting GmbH können unter www.twc-consulting.de oder www.pro55plus.de abgerufen oder direkt bei der Geschäftsleitung der TWC Consulting GmbH angefragt werden.
TWC Consulting GmbH
Daniel S. Batt
Hans-Mielich-Str. 2
81543 München
pressemitteilung(at)twc-consulting.de
Die TWC Consulting GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründetes Unternehmen, welches sich der hochwertigen Finanzplanung verschrieben hat. Diese Ausrichtung entspringt der Historie des verantwortlichen Geschäftsführers Daniel S. Batt, welcher 1997 in der Schweiz den allerersten Lehrgang einer Fachhochschule in Finanzplanung mit dem Diplom abgeschlossen hat.
TWC Consulting GmbH Batt,Daniel S. Hans-Mielich-Str. 2 81543 München http://www.twc-consulting.deredaktion[at]vorsorgeportal.org
Provisionen für Versicherungsvermittler stehen weiterhin zur Debatte
(ddp direct)Bonn / Hannover (news4germany) - Die vom Bundesfinanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Begrenzung der Provisionen bei der Versicherungsvermittlung polarisiert die Branche. Während sich einige Vertreter vehement gegen jegliche gesetzliche Regelung stellen, sehen andere in der sogenannten Honorarberatung eine gute zu Muss ...
(ddp direct)Bonn / Hannover (news4germany) - Die vom Bundesfinanzausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Begrenzung der Provisionen bei der Versicherungsvermittlung polarisiert die Branche. Während sich einige Vertreter vehement gegen jegliche gesetzliche Regelung stellen, sehen andere in der sogenannten Honorarberatung eine gute Alternative zu Abschlussprovisionen. Muss künftig die gesamte Finanz- und Versicherungsbranche für das Fehlverhalten einiger schwarzer Schafe zur Rechenschaft gezogen werden? Thomas Bilitewski, Mitglied der Geschäftsführung bei der AWD Deutschland GmbH und Kenner des deutschen Finanz- und Versicherungsmarkts, steht der Deckelung von Versicherungsprovisionen kritisch gegenüber: Je nach Lage des Falles könnte es auch genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen. Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Der Branchenexperte ist seit 2004 mit Führungsaufgaben bei AWD betraut und für Produktmanagement und Beratungsprozesse zuständig. Thomas Bilitewski: Der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Und der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist gänzlich gegen eine gesetzliche Begrenzung der Provisionen. Zwar habe es vereinzelt exzessiv hohe Vergütungen gegeben, so der BVK in einer Pressemitteilung. In den meisten Fällen seien die Provisionen, die die Versicherungen den Vermittler zahlen würden, jedoch eher zu gering. Darüber hinaus ergänzt der BVK, dass es in vielen anderen Wirtschaftszweigen ebenfalls Vergütungen gebe, die nicht gesetzlich beschränkt würden. Der BVK sieht in der geplanten Neuregelung einen massiven Eingriff in das Wirtschaftssystem und die Grundrechte. Daher zeigte sich der Präsident des Bundesverbands, Michael H. Heinz, fest entschlossen, vehement gegen die Pläne vorzugehen: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. Es scheint sicher, dass das Thema der Provisionshöhen die Finanz- und Versicherungsbranche auch zukünftig beschäftigen wird. Für den Experten und Branchenkenner Thomas Bilitewski von AWD steht trotz des offenen Ausgangs der Debatte aber fest: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/u8fmi2 /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/provisionen-fuer-versicherungsvermittler-stehen-weiterhin-zur-debatte-79452
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Debatten rund um Versicherungsprovisionen
(ddp direct)Bonn / Hannover (news4today) Gegenwärtig erhitzt die Debatte über Versicherungsprovisionen die Gemüter der Branche. Einige Versicherungsunternehmen und freie Versicherungsvermittler wollen keine Begrenzung der Vermittlungsprovision für Versicherungsprodukte. Für andere könnte die Provision komplett abgeschafft ...
(ddp direct)Bonn / Hannover (news4today) Gegenwärtig erhitzt die Debatte über Versicherungsprovisionen die Gemüter der Branche. Einige Versicherungsunternehmen und freie Versicherungsvermittler wollen keine Begrenzung der Vermittlungsprovision für Versicherungsprodukte. Für andere könnte die Provision komplett abgeschafft werden: Sie plädieren allein für die Honorarberatung. Thomas Bilitewski, Branchenkenner und AWD-Experte, fragt sich mit Verweis auf den freien Wettbewerb, ob Gesetze hierbei die Lösung darstellen. Massiver Protest erklingt auch von Seiten des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK). Für den BVK stellt die gesetzliche Begrenzung der Versicherungsprovision eine vehemente Intervention in die Funktionalität moderner Wirtschaftssysteme dar. Zudem könnten unter Umständen sogar die Grundrechte durch die Provisionseinschränkung missachtet sein. BVK-Präsident Michael H. Heinz verkündete gegenüber der Presse: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. In einer Pressemitteilung merkt der BVK zudem an, dass die Provisionen der meisten Versicherungsvermittler sogar zu gering ausfällt. Je nach Lage des Falles könnte es auch genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen, meint Thomas Bilitewski, Geschäftsführer der AWD Deutschland GmbH. Der AWD-Finanzexperte ist zuständig für Produktmanagement und Beratungsprozesse und seit 2004 in seiner Firma mit Führungsaufgaben betraut. Thomas Bilitewski: Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Denn der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute, so der AWD-Experte. Das Thema Versicherungsprovision wird weiterhin heiß diskutiert; daran wird sich voraussichtlich auch in absehbarer Zeit nicht viel ändern. Zahlreiche Vertreter der Branche bemängeln in diesem Kontext, dass die gesamte Versicherungsbranche die Konsequenzen für die Unzulänglichkeiten einiger Weniger tragen muss. In der oben erwähnten Pressemeldung weist der BVK darauf hin, dass als überhöht eingeschätzte Honorare in allen Wirtschaftssektoren zu finden seien, ohne dass der Staat eingreife. Ganz unabhängig der Debatte, deren Ausgang noch offen ist, bemerkt AWD-Finanzexperte Thomas Bilitewski: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/tlzhvb /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/debatten-rund-um-versicherungsprovisionen-24635
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Kai Beckmann
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Diskussion um Versicherungsprovisionen
(ddp direct)Bonn / Hannover (news4today) - Die aktuelle Debatte über die Provisionshöhe bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten elektrisiert die Branche. Teile der Branche lehnen die gesetzliche Begrenzung von Provisionen ab, Andere fordern anstelle einer Abschlussprovision nur noch die so genannte Honorarberatung. Kenner des Finanz- ...
(ddp direct)Bonn / Hannover (news4today) - Die aktuelle Debatte über die Provisionshöhe bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten elektrisiert die Branche. Teile der Branche lehnen die gesetzliche Begrenzung von Provisionen ab, Andere fordern anstelle einer Abschlussprovision nur noch die so genannte Honorarberatung. Kenner des Finanz- und Versicherungsmarktes, wie beispielsweise AWD-Experte Thomas Bilitewski, verweisen auch auf den Wettbewerb. Sind gesetzliche Vorschriften der richtige Weg zur Zielerreichung? Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist diesbezüglich sogar der Ansicht, eine gesetzlich geregelte Begrenzung von Provisionen stelle einen massiven Eingriff in das Wirtschaftssystem und möglicherweise auch in die Grundrechte dar. Michael H. Heinz, Präsident des BVK lies gegenüber der Presse verlautbaren: Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass Vereinbarungen auf der Grundlage der Privatautonomie weiterhin ohne staatlichen Eingriff möglich sind. Die Versicherungsvertreter wiesen darauf hin, dass es zwar in wenigen Fällen exzessiv hohe Vergütungen gibt, die ganz große Mehrheit der Vermittler jedoch eher eine zu geringe Provision von den Versicherungsunternehmen erhält, heißt es in einer Pressemitteilung des BVK. Thomas Bilitewski, in der Geschäftsführung der AWD Deutschland GmbH zuständig für Produktmanagement und Beratungsprozesse, beurteilt die Problematik folgendermaßen: Je nach Lage des Falles könnte es auch genügen, wenn die Aufsichtsbehörden die schwarzen Schafe an die Leine nehmen. Eine Regulierung bei der Verlängerung von Haftungszeiten bei der Provision kann beispielsweise ein wettbewerbsneutraler Weg des Verbraucherschutzes sein. Denn der Wettbewerb der Anbieter untereinander bleibt wichtig. Und der Wettbewerb der Anbieter kommt letztlich bekanntermaßen dem Kunden zugute. Der AWD-Experte ist ausgewiesener Kenner des Finanz- und Versicherungsmarktes in Deutschland und seit 2004 bei der AWD Deutschland GmbH mit Führungsaufgaben befasst. Das Thema wird in der Branche weiterhin für Diskussionen sorgen. Andere Branchenvertreter argwöhnen sogar, dass aufgrund des Fehlverhaltens Weniger, die gesamte Finanz- und Versicherungsbranche zur Rechenschaft gezogen werden soll. Zur Frage ob eine gesetzliche Regelung der richtige Weg ist, geht der BVK geht in der zitierten Presseerklärung noch weiter und erklärt, dass es als zu hoch empfundene Vergütungen in allen Wirtschaftzweigen gäbe, ohne dass der Gesetzgeber Begrenzungen einführe. Für den AWD-Experten Thomas Bilitewski steht außer Frage: Es bleibt das Fazit, dass Provisionsexzesse nicht akzeptabel sind. Wie die Debatte ausgehen wird, bleibt abzuwarten. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/0v2ihh /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/diskussion-um-versicherungsprovisionen-99000
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Berufsunfähigkeitsversicherung – Abschluss bereits als Student
Als Student hat man so alles möglich im Kopf, kaum aber wohl den persönlichen Versicherungsschutz. Und wenn ein Student dann auch noch liest, wie teuer der Schutz gegen Berufsunfähigkeit http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ ist, dann wird dieses Thema mal ganz schnell in eine hintere Ecke des Gehirnes verdrängt. Bei einem so ...
Als Student hat man so alles möglich im Kopf, kaum aber wohl den persönlichen Versicherungsschutz. Und wenn ein Student dann auch noch liest, wie teuer der Schutz gegen Berufsunfähigkeit http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ ist, dann wird dieses Thema mal ganz schnell in eine hintere Ecke des Gehirnes verdrängt. Bei einem so trockenen Thema wie Versicherungsschutz sollte man jedoch nicht emotional reagieren, sonder hochgradig vernünftig.
Vernünftig Handeln, mit Gehirn und Verstand an die Sache herangehen, dann ist die Aufgabe gut zu lösen.
Doch wäre es nicht vernünftiger, erst einmal zu warten, bis man auch sagen kann, welche berufliche Tätigkeit man später konkret ausüben wird?
Nein!
Grund A)
Zum einen, ist es „leider“ nicht garantiert, dass man sofort nach dem Studium die Tätigkeit ausüben kann, die man auch anstrebt. Da können durchaus einige Jahre vergehen, bis man da ist, wo man gerne hinmöchte.
Als Student wird man bei einigen Anbietern bereits als Akademiker versichert. Akademiker erhalten meist Versicherungsschutz zu einem geringeren Preis. Sollte man also nach dem Studium tatsächlich erst einmal zwischenzeitlich eine ganz andere Tätigkeit ausüben, ist man dennoch schon zu den günstigen Konditionen versichert.
Grund B)
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man nur so lange unkompliziert abschließen, solange man sich einer guten Gesundheit erfreut. Im Antragsformular sind eine ganze Reihe von Gesundheitsfragen zu beantworten. Sobald hier irgendwelche gesundheitlichen Probleme bzw. Behandlungen in den letzten Jahren anzugeben sind, wird es schon schwierig, umfangreichen Versicherungsschutz zu erhalten. Häufig bieten die Gesellschaften dann nur noch Schutz mit Ausschlüssen an. Daher sollte man mit einem Abschluss einfach nicht zu lange warten.
Was soll man aber machen, wenn man als Student einfach nicht das Geld für so teuren Versicherungsschutz besitzt?
Es ist natürlich eine Frage, wie man die Prioritäten setzt.
Es gibt durchaus günstige Möglichkeiten, den Versicherungsschutz schon als Student zu erhalten. Zum einen bieten manche Gesellschaften günstige Einsteigerpolicen an (die allerdings nur am Anfang günstiger sind, später dafür etwas teurer). Zum anderen kann man auch einen Tarif mit Dynamik abschließen. Das bedeutet, man wählt erst einmal eine geringe BU-Rente (die zwar nicht ausreicht, aber weniger kostet) und lässt diese über die Jahre mit einer Dynamik entsprechend anwachsen. Der Nachteil ist, dass man erst einmal eindeutig zu niedrig versichert ist. Der Vorteil ist, dass man diesen wichtigen Versicherungsschutz dann gleich mal in der Tasche hat. Und sollte man sich später noch bester Gesundheit erfreuen, kann man ja immer noch eine entsprechende Erhöhung der BU-Rente (mit erneuter Gesundheitsprüfung) vereinbaren.
Manche Tarife bieten auch Nachversicherungsgarantien an. Mit einer solchen kann man entweder innerhalb der erste 5 Jahre oder bei bestimmten Ereignissen (z.B. entsprechende Gehaltserhöhung) die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung in einem bestimmten Rahmen erhöhen. Die Tarife bieten zum Teil recht unterschiedliche Nachversicherungsgarantien mit recht unterschiedlichen Verklauselungen an. Hier muss man sehr genau lesen!
Wie ist das bei Lehrern? Da kommt ja erst mal noch die Referendarszeit? Wann versichert man sich da am besten?
Auch als angehender Lehrer kann man sich bereits vor Abschluss des ersten Staatsexamens versichern. Bietet das Bundesland eine spätere Verbeamtung an, sollte man nur einen Tarif wählen, der eine so genannte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Als Beamter wird man nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig. Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind keine Synonyme, das Ergebnis ist für den Versicherungsnehmer jedoch meist das Gleiche – man kann nicht mehr arbeiten. Eine Dienstunfähigkeitsklausel besagt, dass eine Dienstunfähigkeit (unter bestimmten Umständen) als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Hat der Tarif keine solche Klausel, muss ein dienstunfähiger Beamter von der Versicherung erst einmal prüfen lassen, ob bei dieser Dienstunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegt. Da kann es schon vorkommen, dass der Versicherer diese nicht als gegeben sieht.
Wo findet man gute Beratung?
Gute und umfangreiche allgemeine Informationen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen kann man inzwischen durchaus im Internet finden. Konkrete Beratung sollte dann aber in tatsächlichen Gesprächen erfolgen. Das muss nicht zwingend face-to-face sein, es solle aber ein Gespräch sein. Zudem sollte man sich von einem Fachmann beraten lassen, der einen Gesamtüberblick über die einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die der Markt so bietet, hat. Das sind in der Regel entweder Versicherungsberater (Honorarberatung, zu finden über die Seite des BVVB) oder Makler. Fordert man einen Versicherungsvergleich über das Internet an, meldet sich in der Regel ein Makler (nachfragen!!).
Also tatsächlich als Student schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Was soll man dazu noch sagen – Ja!
Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Antonie Müller Müller,Antonie Bergmannstrasse 14 80399 München www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de a.mueller[at]studentenmail.de
Piloten und Flugbegleiter – Berufsunfähigkeitsschutz muss entsprechend ausgewählt werden
Für Menschen, die als Piloten oder auch als Flugbegleiter arbeiten gibt es das Risiko, einmal nicht mehr „flugtauglich“ zu sein. Insbesondere für Piloten existiert das Risiko, die Lizenz zu verlieren (Stichworte sind hier z.B.: Loss-of-License, ATPL-A und / oder CPL-A-Lizenz bzw. bei Hubschrauberpiloten ATPL-H- und/oder CPL-H-Lizenz).
Bei ...
Für Menschen, die als Piloten oder auch als Flugbegleiter arbeiten gibt es das Risiko, einmal nicht mehr „flugtauglich“ zu sein. Insbesondere für Piloten existiert das Risiko, die Lizenz zu verlieren (Stichworte sind hier z.B.: Loss-of-License, ATPL-A und / oder CPL-A-Lizenz bzw. bei Hubschrauberpiloten ATPL-H- und/oder CPL-H-Lizenz).
Bei der Auswahl des richtigen Tarifes für eine Berufsunfähigkeitsversicherung http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/ muss somit die Fluguntauglichkeit und die Loss-of-License-Situation unbedingt beachtet werden und es sollte ein Tarif gewählt werden, der im Falle des Falles den Verlust der Lizenz bzw. die Bescheinigung der Fluguntauglichkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.
Eine Formulierung der Mitversicherung der Fluguntauglichkeit sieht dann in den allgemeinen Versicherungsbedingungen z.B. folgendermaßen aus:
„Wir erbringen die für den Fall der Berufsunfähigkeitversicherten Leistungen auch, wenn die versicherte Person ihren Beruf als Flugzeugführer, Flugnavigator, Flugingenieur oder Bordfunker wegen einer Fluguntauglichkeit nicht mehr ausüben kann. Eine Fluguntauglichkeit liegt vor, wenn durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, Köln-Porz, oder der sonst für fliegerärztliche Untersuchung in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Stelle festgestellt wird, dass die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr flugtauglich ist und ihr deshalb vor Vollendung ihres 55. Lebensjahres die behördliche Erlaubnis für ihren Beruf entzogen oder die Erlaubnis nicht verlängert wird.“ (Hamburg Mannheimer, BUZ)
Wer also eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte unbedingt einen Berater wählen, der erstens die entsprechenden Tarife für jemanden auswählen und die Beiträge berechnen kann http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/rechner und der zweitens, eventuelle Unterschiede bei den einzelnen Klauseln kennt und diese auch erklären kann. So gibt es z.B. Tarife, die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgeschrieben haben, dass eine Fluguntauglichkeit, die durch Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art verursacht wurde (unter bestimmten Umständen) nicht mitversichert ist. Auch sind ggf. besondere Obliegenheiten zu erfüllen. Diese müssen angesprochen werden, da bei Obliegenheitsverletzungen der Versicherungsschutz erlöschen kann. So kann z.B. eine Forderung der Versicherung sein, dass die zur Erhaltung der Lizenzen erforderlichen Regeluntersuchungen ausschließlich in Deutschland durchzuführen sind.
Auch das Arbeitsverhältnis bzw. Dienstverhältnis kann bei der Auswahl eines passenden Tarifes von Bedeutung sein http://www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/beruf/id/51/. Wer für Militär oder Polizei fliegt lebt unter Umständen in einem Beamtenverhältnis. Sollte man also einen Dienstherren haben, ist bei der Beratung der Punkt „Dienstunfähigkeit“ und vor allen Dingen die Anerkennung der Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit ein wichtiger.
Noch ein weiterer Punkt, der beachtet werden muss: Es gibt Versicherungsgesellschaften, die bieten selbständige Berufsunfähigkeitsversicherungen an, es gibt aber auch welche, die das Risiko des Lizenzverlustes nur in einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten. Da auch bei Berufsunfähigkeits-Zusatz-Versicherungen die Tarifbedingungen durchaus sehr gute sein können, sollte man sich auch diese Angebote näher betrachten.
Klar ist – wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sucht, sollte sich unbedingt einen Berater suchen, der sich auskennt. Wichtig ist, dass der Berater aus der Vielzahl von Tarifen diejenigen, die für Piloten und Flugbegleiter geeignet sind, auch kennt. Das kann entweder ein unabhängiger Versicherungsberater (Honorarberatung, Berechnung pro Stunde) oder ein Versicherungsmakler sein.
Das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Antonie Müller Müller,Antonie Bergmannstrasse 14 80399 München www.wegweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de a.mueller[at]studentenmail.de
TWC Consulting and Solutions GmbH erweitert ihre MoeglichkeitenWechsel des Haftungsdachs
<p> </p><p> Nachdem die TWC Consulting and Solutions GmbH (TWC), mit Sitz in München, bereits zwei Mal von der Schließung ihres Haftungsdaches betroffen war, steht für das Unternehmen nun bereits der dritte Wechsel an.</p><p> Der neuerliche Wechsel resultiert aus einer strategischen welche an in ...
Nachdem die TWC Consulting and Solutions GmbH (TWC), mit Sitz in München, bereits zwei Mal von der Schließung ihres Haftungsdaches betroffen war, steht für das Unternehmen nun bereits der dritte Wechsel an. Der neuerliche Wechsel resultiert aus einer strategischen Richtungsänderung, welche an den Haftungsdachgeber deutlich höhere Anforderungen in Bezug an Infrastruktur, fachliche Unterstützung und Wissenstransfer stellt. Außerdem will die TWC den eingeschlagenen Weg der Honorarberatung konsequent weiter gehe und will dabei auch in Bezug auf die Depotstelle eine unabhängige Position einnehmen. Die Geschäftsleitung der TWC Consulting and Solutions GmbH freut sich, mit dem Haftungsdach der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg, nicht nur eine der erfolgreichsten, unabhängigen Gesellschaften als neuen Partner gefunden zu haben, sondern mit diesem Schritt ihren Kunden geldwerte Vorteile bieten zu können. Das Netzwerk der NFS bietet den Zugang zu einer Vielzahl bedeutender und attraktiver Depotbanken und erlaubt es der TWC Consulting and Solutions Gmbh ihre Strategie der Honorarberatung konsequent weiter zu entwickeln. Ein Wechsel des Haftungsdachs bringt für die Bestandskunden der TWC Consulting and Solutions GmbH keine unmittelbaren Änderungen mit sich. Sämtliche Konti und Depots bleiben bestehen. Lediglich die administrativen Verknüpfungen im Hintergrund, von welchem der Kunde nicht betroffen direkt ist, werden geändert. Mittelfristig profitiert er jedoch von neuen Zugängen und einer besseren Betreuungsmöglichkeit durch die TWC. München, 5.5.2011 Informationsanfragen sind zu richten an: Daniel S. Batt presse(at)twc-consulting.de www.twc-consulting.de Hans-Mielich-Straße 2 D-81543 München Die TWC Consulting and Solutions GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründetes Unternehmen, welches sich der hochwertigen Finanzplanung verschrieben hat. Diese Ausrichtung entspringt der Historie des verantwortlichen Geschäftsführers Daniel S. Batt, welcher 1997 in der Schweiz den allerersten Lehrgang einer Fachhochschule in Finanzplanung mit dem Diplom abgeschlossen hat. Die TWC Consulting and Solutions konzentriert ihre Tätigkeit auf einen Kundenkreis mit Hauptzielrichtung Altersvorsorge / Altersversorgung. TWC Consulting and Solutions GmbH Batt,Daniel S. Hans-Mielich-Straße 2 81543 München http://www.twc-consulting.de/ redaktion[at]vorsorgeportal.org
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