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Glasstraßenpreis 2010 für Glashütte Lamberts Waldsassen
Die Glashütte Lamberts Waldsassen wurde mit dem diesjährigen Glasstraßenpreis des Tourismusverbandes Ostbayern ( TVO ) ausgezeichnet - gemeinschaftlich mit der Klosterstadt Waldsassen sowie dem Kultur- und Begegnungszentrum Abtei Waldsassen. Intention des im Jahre 2000 ins Leben gerufenen und im zweijährigen Turnus vergebenen ist ...
Die Glashütte Lamberts Waldsassen wurde mit dem diesjährigen Glasstraßenpreis des Tourismusverbandes Ostbayern ( TVO ) ausgezeichnet - gemeinschaftlich mit der Klosterstadt Waldsassen sowie dem Kultur- und Begegnungszentrum Abtei Waldsassen. Intention des im Jahre 2000 ins Leben gerufenen und im zweijährigen Turnus vergebenen Preises ist die Förderung des Bekanntheitsgrades der Glasstraße durch die Verbindung von Tourismus und Glaskultur. Die Glashütte Lamberts Waldsassen hat als einer von weltweit nur noch drei Betrieben die handwerkliche Tradition des Mundblasverfahrens zur Herstellung von Flachglas sowohl bewahrt, als auch weiter entwickelt und perfektioniert. Das mundgeblasene Lamberts Glas® in mehr als 5000 Farben und Varianten wird international als individuelles Stil- und Baumaterial in der Architektur geschätzt. Einmalig ist auch die Produktionsstätte in einem Industriedenkmal. Schwerpunkt der diesjährigen Ausschreibung des Glasstraßenpreises war das Thema Architektur. Mit der Auszeichnung wird die überregionale Bedeutung ebenso gewürdigt wie das kreative Arbeiten mit Glas. "Einzigartig in Europa hat das Material Glas die gesamte Region in verschiedenster Weise geprägt", unterstrich Regierungspräsident und TVO-Vorsitzender Heinz Grunwald die Rolle des Werkstoffes bei der Preisübergabe. Weitere Information erhalten Sie bei der Glashütte Lamberts Waldsassen GmbH, Schützenstraße 1, 95652 Waldsassen, Tel: 09632/9251-0, Fax: 09632/4880, info@lamberts.de, http://www.lamberts.de. Glashütte Lamberts, Waldsassen Traditionelle Glasmacherkunst für innovative Architektur Die Kunst, mundgeblasenes Flachglas herzustellen, ist ein selten gewordenes Handwerk. In der 1934 gegründeten und heute in zweiter Generation von Stephan Lamberts geführten Glashütte Lamberts wird dieses von Architekten und Künstlern begehrte Material in alter Tradition hergestellt. Mit 100 Mitarbeitern und einer Vielfalt von über 5000 verschiedenen Farben ist Lamberts heute als eines von weltweit nur noch drei Unternehmen Marktführer mit einer Exportquote von über 60 Prozent. Die Gläser aus der Oberpfalz kann man als architektonische Highlights z. B. in der Pfizer-Zentrale in New York oder in der Lounge des Flughafens Hongkong bewundern. Auch das vieldiskutierte Fenster von Gerhard Richter im Kölner Dom wurde aus Lamberts Glas gefertigt. Kontakt: Glashütte Lamberts Reiner Meindl Schützenstraße 1 95652 Waldsassen 09632/9251-0 info@lamberts.de http://www.lamberts.de
Pressekontakt: Carina Quast MM-PR GmbH Markt 21 95615 Marktredwitz Telefon: 09231/96370 EMail: info@mm-pr.de Internet: http://www.mm-pr.de
RA-Horrion: Unfallflucht. Versicherter haftet auf Regress - Verkehrsrecht Dres¬denRA-Horrion: Bei Unfallverursachung mit Fahrerflucht haftet der Versicherte auf Regress - Verkehrsrecht Dresden
Rechtsgrund¬satz Verkehrsrecht Dresden: Verlässt der Unfallbeteiligte die Unfallstelle, so stellt dies eine arglistige Obliegenheitsverletzung dar, § 28 III Nr. 2 VVG. Regresspflicht ist die Folge ( Urteil LG Düsseldorf vom 18.06.2010, Az. 29 S 7/10 ) Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden: K verursacht Verkehrsunfall und Erst eine K V ...
Rechtsgrund¬satz Verkehrsrecht Dresden: Verlässt der Unfallbeteiligte die Unfallstelle, so stellt dies eine arglistige Obliegenheitsverletzung dar, § 28 III Nr. 2 VVG. Regresspflicht ist die Folge ( Urteil LG Düsseldorf vom 18.06.2010, Az. 29 S 7/10 ) Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden: K verursacht Verkehrsunfall und flüchtet. Erst eine Stunde später wird K ausfindig gemacht. Versicherung V reguliert den Fremdschaden. Anschließend verlangt sie Ersatz der EUR 1.308,93. Amtsgericht und Landgericht verurteilen K zur Zahlung. Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden Die Ermöglichung von Feststellungen nach einem Verkehrsunfall ist Obliegenheitspflicht. Die Flucht ist vorsätzlich. Es kann dahinstehen, ob die Pflichtverletzung kausal für die Feststellungen und die Schadensregulierung, ist, da eine arglistige Pflichtverletzung vorliegt, § 28 III 2 VVG ). Der Regressanspruch besteht. Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden "Nach einem Schadensfall muss der Unfallbeteiligte am Unfallort verbleiben um Feststellungen zu seiner Person und der Art seiner Beteiligung zu ermöglichen. Die Pflichtverletzung zieht versicherungsrechtliche wie auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich", so Rechts¬an¬walt Ulrich Horrion aus Dresden. Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Grundsätzliches - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten. In der Praxis spielen das - Schadenseratzrecht, - das Verkehrsstrafrecht, - das Verkehrsbußgeldrecht, - das Fahrerlaubnisrecht, - das Fahrzeugkaufrecht und - das Fahrzeugversicherungsrecht die wichtigsten Rollen. Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben. Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Werdegang - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Keywords:Verkehrsrecht Dresden, Bußgeldbescheid, Schadensersatzrecht,Verkehrbußgeldrecht,Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkaufrecht, Fahrzeugversicherungsrecht Kontakt: Verkehrsrecht Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: info@rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
RA-Horrion: Pauschale Rückholung von Lastschriften in Insolvenz kann unzulässig sein - Insolvenzrecht Dres¬den - Rechts¬an¬walt Dres¬den.RA-Horrion: Insolvenzverwalter muss bei Widerruf von Rücklastschriften Schonvermögen beachten - Insolvenzrecht Dres¬den - Rechts¬an¬walt Dres¬den.
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Insolvenzverwalter/vorläufiger Insolvenzverwalter/Treuhänder muss bei Widerruf von Rücklastschriften das unpfändbare Schonvermögen beachten ( Urteil BGH vom 20.07.2010, Az. IX ZR 37/09 ). Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden Schuldner S hat Mietwohnung von V gemietet. Miete beträgt S ...
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Insolvenzverwalter/vorläufiger Insolvenzverwalter/Treuhänder muss bei Widerruf von Rücklastschriften das unpfändbare Schonvermögen beachten ( Urteil BGH vom 20.07.2010, Az. IX ZR 37/09 ). Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden Schuldner S hat Mietwohnung von V gemietet. Miete beträgt monatlich EUR 337,80. Der Miete wird per Einzugsermächtigung eingezogen. S bekommt Wohngeld nach SGB II. Am 19.12.2007 ist Insolvenzeröffnung. Treuhänderin T widerruft die Mieteingänge Oktober - Dezember 2007. V klagt auf Zahlung EUR 1.013,40, jedoch ohne Erfolg. Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden Im Grundsatz darf jede Lastschrift widerrufen werden, und zwar auch bei sachlicher Berechtigung der Zahlung. Dadurch wird die Insolvenzmasse zusammengehalten. Jedoch muss der Insolvenzverwalter stets prüfen, ob das pfändungsfreie Schonvermögen des Schuldners betroffen wird, vgl. § 850 I ZPO, auch wenn die Vorschrift in § 36 I S. 2 InsO nicht genannt ist. Die Klage ist abzuweisen, weil sich die Beklagte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats auf die Rechtsmäßigkeit ihres Tuns verlassen durfte. Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden "Die Rechtsmäßigkeit von Lastschriftrückholungen ist im Einzelfall genau zu prüfen", so Rechts¬anwalt Ulrich Horrion aus Dres¬den. Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden Grundsätzliches zum Insolvenzrecht Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile: - sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung, - langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte, - vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens, - auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich. Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte "Licht am Ende des Tunnels" wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Werdegang - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Kontakt: Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 insolvenzrecht@rechtsanwalt-horrion.de www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: insolvenzrecht@rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
RA-Horrion: Im Ausland erworbener Führerschein ist ungültig - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.RA-Horrion: 3. EU Führerscheinrichtlinie unterbindet "Führerscheintourismus" - Verkehrsrecht Dresden - Rechts¬anwalt Dresden.
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden § 28 IV Nr. 3 FeV ist mit dem EU-rechtlichen Anerkennungsgrundsatz vereinbar ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.05.2010 - 2 Ss 269/10 ). Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden A erhält am 02.04.2008 von der Fahrerlaubnisbehörde eine Ablehnung seines Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Am erwirbt A ...
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden § 28 IV Nr. 3 FeV ist mit dem EU-rechtlichen Anerkennungsgrundsatz vereinbar ( OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.05.2010 - 2 Ss 269/10 ). Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden A erhält am 02.04.2008 von der Fahrerlaubnisbehörde eine Ablehnung seines Antrages auf Erteilung der Fahrerlaubnis. Am 21.01.2009 erwirbt er eine tschechische Fahrerlaubnis. Am 02.04.2009 gerät er im Bundesgebiet in eine Verkehrskontrolle. A hatte gedacht, er dürfe fahren. In der Berufung wurde A. wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Hiergegen richtet sich die Revision des A. A hatte zwar in Tschechien einen Wohnsitz genommen, tatsächlich wohnte er jedoch in Deutschland. Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden Gemäß § 28 IV Nr. 3 FeV in der Fassung vom 07.01.2009 ist es unzulässig, im Bundesgebiet ein Fahrzeug zu führen, wenn zwar eine EU-Fahrerlaubnis vorliegt, jedoch dem Fahrer die Fahrerlaubnis im Inland entzogen oder nicht erteilt wurde. Diese Auslegung deutschen Rechts ist mit dem Anerkennungsgrundsatz der Richtlinie 2006 / 126 /EG vom 20.12.2006 ( sog. 3. Führerscheinrichtlinie ) vereinbar. § 28 IV ( 5. 1 Nr. 3 ) FeV ist seit 19.01.2009 in Kraft. Die 3. Führerscheinrichtlinie verfolgt den Zweck, die Sicherheit des Straßenverkehrs zu stärken. Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden "Durch die neue Gesetzlage hat der sog. Führerscheintourismus sein Ende gefunden. Wer trotzdem fährt, macht sich strafbar. Es besteht bei einem Verkehrsunfall auch kein Versicherungsschutz", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Grundsätzliches - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten. In der Praxis spielen das - Schadenseratzrecht, - das Verkehrsstrafrecht, - das Verkehrsbußgeldrecht, - das Fahrerlaubnisrecht, - das Fahrzeugkaufrecht und - das Fahrzeugversicherungsrecht die wichtigsten Rollen. Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben. Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Werdegang - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Keywords:Verkehrsrecht Dresden, Bußgeldbescheid, Schadensersatzrecht,Verkehrbußgeldrecht,Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkaufrecht, Fahrzeugversicherungsrecht Kontakt: Verkehrsrecht Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: info@rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
RA-Horrion: Betriebsgefahr beim Linksabbiegen gegenüber überholendem Pkw-Verkehrsrecht Dresden-Rechts¬anwalt Dresden.RA-Horrion: Betriebsgefahr des Linksabbiegers tritt gegenüber vorschriftswidrig überholendem Pkw zurück - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Überholt ein Pkw bei noch durchgezogener Mittellinie den davor fahrenden Linksabbieger und kommt es beim Abbiegen zur Kollision, dann tritt die Betriebsgefahr des Linksabbiegers zurück, OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 1 U 113/09. Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden A fährt mit Gespann einer ...
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Überholt ein Pkw bei noch durchgezogener Mittellinie den davor fahrenden Linksabbieger und kommt es beim Abbiegen zur Kollision, dann tritt die Betriebsgefahr des Linksabbiegers zurück, OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 1 U 113/09. Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden A fährt mit Gespann entlang einer durchgezogenen Mittellinie. Am Ende der Linie will er nach links in ein Grundstück einbiegen. B befindet sich hinter A. B beschleunigt und setzt zum überholen an. Hierbei überfährt er die durchgezogene Mittellinie, während des Abbiegens kommt es zur Kollision. B klagt auf Schadensersatz. B bleibt vor dem LG und dem OLG ohne Erfolg. Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden Der Linksabbieger begründet eine erhöhte Betriebsgefahr. Er hat eine doppelte Rückschaupflicht. Trotzdem kann ein Unfall passieren, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer unerwartet verkehrswidrig verhält. A hatte die doppelte Rückschaupflicht eingehalten. Damit scheidet für ihn ein Verschulden aus. Bleibt also nur noch die Betriebsgefahr. Diese tritt hinter dem grob verkehrswidrigen Verhalten des B zurück. B bekommt keinen Schadensersatz. Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden "Überholen mit Überfahren der durchgezogenen Mittellinie ist äußerst riskant, und zwar sowohl den Gegenverkehr als auch für den Verkehr in der gleichen Fahrtrichtung. Die zivil- und strafrechtlichen Haftungsfolgen sind ganz erheblich", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Grundsätzliches - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten. In der Praxis spielen das - Schadenseratzrecht, - das Verkehrsstrafrecht, - das Verkehrsbußgeldrecht, - das Fahrerlaubnisrecht, - das Fahrzeugkaufrecht und - das Fahrzeugversicherungsrecht die wichtigsten Rollen. Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben. Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Werdegang - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Keywords:Verkehrsrecht Dresden, Bußgeldbescheid, Schadensersatzrecht,Verkehrbußgeldrecht,Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkaufrecht, Fahrzeugversicherungsrecht Kontakt: Verkehrsrecht Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: info@rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
RA-Horrion: Versicherung muss bei Pkw- Auslandsdiebstahl zahlen - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.RA-Horrion: Kaskoversicherung muss Pkw-Diebstahl im Ausland zahlen, wenn Pkw mehrere Tage im Parkhaus (Slowakei) abgestellt war - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Mehrtätiges Parken eines Sportwagens in Parkhaus in Slowakei mit anschließendem Diebstahl stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar, und zwar auch nicht, wenn eine verdächtig erscheinende Person das Abstellen beobachtet hat ( Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 09.02.2010, Az. 43 0 1591/09 ). K K ...
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Mehrtätiges Parken eines Sportwagens in Parkhaus in Slowakei mit anschließendem Diebstahl stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar, und zwar auch nicht, wenn eine verdächtig erscheinende Person das Abstellen beobachtet hat ( Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 09.02.2010, Az. 43 0 1591/09 ). Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden K stellt Pkw in Slowakei in bewachtem Parkhaus mehrere Tage zum Parken ab. Unbekannter beobachtet dies. K lässt aus Versehen wegen Stresses Zweitschlüssel im Handschuhfach. Pkw wird gestohlen. Versicherung B verweigert Zahlung, weil K grob fahrlässig gehandelt habe. Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden Die Versicherung muss nicht leisten, wenn K den Versicherungsfall grob fahrlässig verursacht hat, § 81 VVG. Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maß außer Acht gelassen hat. Der Parkplatz war ein sicherer Ort. Das Beobachten des Abstellens ist kein Anlass, irgendwie darauf zu regieren. Der Zweitschlüssel im Pkw begründet objektiv grobe Fahrlässigkeit. Das subjektive Element der groben Fahrlässigkeit wird vorliegend verneint. Der K befand sich in großer Stresssituation. Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden "Fahrzeugdiebstahle im Ausland bringen immer erhebliche Belastungen mit sich. Es muss sofort die Polizei verständigt werden und die Versicherung, sei es durch Telefonate. Dann sind auch immer Beweise zu sichern Ober die Einzelumstande des Parkens", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Grundsätzliches - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Das Verkehrsrecht regelt unterschiedliche Sachverhalte rund ums Auto. Es gibt kein einheitliches Verkehrgesetz. Vielmehr sind Regelungen in verschiedensten Gesetzen enthalten. In der Praxis spielen das - Schadenseratzrecht, - das Verkehrsstrafrecht, - das Verkehrsbußgeldrecht, - das Fahrerlaubnisrecht, - das Fahrzeugkaufrecht und - das Fahrzeugversicherungsrecht die wichtigsten Rollen. Weiter Probleme können sich aus dem Fahrzeugleasing und dem Fahrzeugfinanzierungswesen ergeben. Die Kanzlei Verkehrsrecht Dresden berät und vertritt Mandanten in allen vorgenannten Teilgebieten des Verkehrsrecht. Sie verfolgt Mandantenansprüche mit der gebotenen Sorgfallt und Engagement. Werdegang - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Mitarbeiter - Rechtsanwalt Dresden Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt Rechtsanwalt Horrion einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist in der Kanzlei Horrion der Fall. Seine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken. Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Keywords:Verkehrsrecht Dresden, Bußgeldbescheid, Schadensersatzrecht,Verkehrbußgeldrecht,Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugkaufrecht, Fahrzeugversicherungsrecht Kontakt: Verkehrsrecht Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Verkehrsrecht Desden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: info@rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
RA-Horrion: Schadensersatz bei beschädigtem "Oldtimer"- Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.RA-Horrion: Nur Wiederbeschaffungswert bei als Unikat bezeichnetem Fahrzeug ersetzbar - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Bei der fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats ( Pkw Wartburg ) ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert ( BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 144/09 ). Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden K hat Fahrzeug Pkw Wartburg Typ 353, EZ 1966. Fahrzeug wurde mit Teilen eines Typ 353 W Nach V K ...
Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Dresden Bei der fiktiven Schadensberechnung eines unfallbeschädigten Unikats ( Pkw Wartburg ) ist die Grenze der Wiederbeschaffungswert ( BGH, Urteil vom 02.03.2010, Az. VI ZR 144/09 ). Sachverhalt Verkehrsrecht Dresden K hat Fahrzeug Pkw Wartburg Typ 353, EZ 1966. Fahrzeug wurde mit Teilen eines Typ 353 W nachgerüstet. Nach Unfall zahlt Versicherung V EUR 1.250,00 Wiederbeschaffungswert. K verlangt weitere EUR 1.212,90, da bei EUR 2.467,90 die Nettoreparaturkosten liegen. Nach dem Gutachten ist ein vergleichbares Fahrzeug nicht zu bekommen. Es müsse ein Wartburg 353 für EUR 2.950,00 erworben und mit Originalteilen des Typs 353 W umgebaut werden. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat das Urteil aufgehoben. Der BGH bestätigt die Entscheidung des LG. Rechtsgründe Verkehrsrecht Dresden Der K kann nur den Wiederbeschaffungswert verlangen. Gemäß § 249 Abs. 2 BGB kann K Geld verlangen. Möglich sind Reparatur oder Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges. Wird die Reparatur fachgerecht durchgeführt, können bis zu weitere 30% des Wiederbeschaffungswertes verlangt werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der K hat selbst vorgetragen, ein Typ 353 W sei auf dem Markt für EUR 1.200,00 erwerbbar. Auf den Wert von Arbeitsleistung und Umrüstung kann nicht abgestellt werden. Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Dresden "Man sollte nachträgliche Investitionen in sein Fahrzeug genau überlegen. Arbeitszeit dafür ist im Schadenfall generell nicht erstattungsfähig. Auf die Sonderteile werden auch nur die Zeitwerte erstattet", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Kanzleiprofil - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Ständige Weiterbildung - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Kontakt: Verkehrsrecht Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.verkehrsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
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RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich? - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.RA-Horrion: Ist Restschuldbefreiung trotz Insolvenzstraftat möglich, wenn Eintragungsfrist von 5 Jahren abgelaufen ist - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Eintragungsdauer von 5 Jahren nach § 46 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz für Insolvenzstraftaten beginnt mit Rechtskraft dieser Entscheidung. Die Verlängerung der Frist wegen Hinzutretens weiterer - nichtinsolvenzrechtlicher - Verurteilungen ist für die Prüfung der unbeachtlich. ...
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Die Eintragungsdauer von 5 Jahren nach § 46 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz für Insolvenzstraftaten beginnt mit Rechtskraft dieser Entscheidung. Die Verlängerung der Frist wegen Hinzutretens weiterer - nichtinsolvenzrechtlicher - Verurteilungen ist für die Prüfung der Restschuldbefreiung unbeachtlich. Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden Schuldner S wurde am 18.09.1999 wegen Verletzung der Buchführungspflicht nach § 283 b 1 Nr. 3 b StGB zu einer Geldstrafe ( 15 Tagessätze ) verurteilt. Wegen dieser und weiterer Straftaten wurde am 01.08.2001 eine Gesamtstrafe von 95 Tagessätzen gebildet. Es folgten weitere diverse Verurteilungen. Das Insolvenzgericht wies mit Beschluss vom 15.06.2009 den Antrag des Schuldners auf Verfahrenskostenstundung ab. Es liege gemäß § 290 1 Nr. 1 InsO ein Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung vor. Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO wird dem Schuldner auf Antrag die Restschuldbefreiung versagt, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt wurde. Dann wird auch die Stundung der Verfahrenskosten versagt. Allerdings wird nach Ablauf der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 BZRG die Tat nicht mehr berücksichtigt. Dies gilt auch dann, wenn sich die Frist wegen anderer Eintragungen verlängert hat. Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden "Schuldner, welche vor mehr als 5 Jahren wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden sind, können durch ein Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erlangen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden. Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Kontakt: Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 insolvenzrecht@rechtsanwalt-horrion.de www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
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Insolvenzrecht: Hausgeldzahlung bei insolventem Wohneigentümer - Insolvenzrecht DresdenInsolvenzrecht: Bei Insolvenz des Wohnungseigentümers sind die Hausgelder aus der Insolvenzmasse zu zahlen - Insolvenzrecht Dresden
WEG - Hausgeld in der Insolvenz Die Sonderabschreibung in den 90er Jahren war für viele Gutverdienende Anlass dafür, eine Eigentumswohnung in den Neuen Bundesländern zu erwerben. Im Anschaffungsjahr konnten 50% der Anschaffungskosten - ohne Grundstücksanteil - vom zu verteuernden Einkommen abgesetzt werden. Bei vielen Anlegern der ...
WEG - Hausgeld in der Insolvenz Die Sonderabschreibung in den 90er Jahren war für viele Gutverdienende Anlass dafür, eine Eigentumswohnung in den Neuen Bundesländern zu erwerben. Im Anschaffungsjahr konnten 50% der Anschaffungskosten - ohne Grundstücksanteil - vom zu verteuernden Einkommen abgesetzt werden. Bei vielen Anlegern stand der kurzfristige Effekt der Steuereinsparung im Vordergrund. Oft wurde hingegen nicht beachtet, wie sich der Immobilienwert, die Finanzierungszinsen, die Mieten sowie die eigene berufliche Situation zukünftig entwickeln würden. Die meisten Immobilien wurden weit über Wert gekauft. Immerhin gab es lebhafte Anfragen nach guten Immobilien. Die Laufzeit eines Kredites erfolgt regelmäßig unter Vereinbarung von Zinsfestschreibungen. Bei diesen Zinsfestschreibungen gab bzw. gibt es z. T. erhebliche Abweichungen, die sich auf die Höhe des monatlichen Zinsdienstes auswirken. Die erzielbaren Mieten blieben oft unter den Vorausberechnungen zurück, wenn es nicht sogar zu Leerständen kam. Bedingt durch die geschilderten Problemfaktoren kamen nicht wenige Anleger in finanzielle Bedrängnis. Diese Bedrängnis führte oft zur Kündigung der Finanzierungskredite. Die Situation war nun die, dass der Finanzierungskredit höher war als der erzielbare Verwertungserlös an der Immobilie. Die Restforderung der Bank lag nicht selten noch im fünf - und sechsstelligen Bereich. Hier bleibt dem Anleger nur der Weg in die Insolvenz, um auf diesem Wege nach Ablauf von 6 Jahren die Restschuldbefreiung zu erlangen. Die Immobilie ist mit Insolvenzeröffnung zunächst Bestandteil der Insolvenzmasse, § 35 InsO. Sie ist allerdings belastet mit dem Absonderungsrecht der Banken. D. h. die Banken haben ein Recht auf abgesonderte Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung, § 49 InsO, ZVG. Der Insolvenzverwalter / Treuhänder hat die Aufgabe, zu prüfen, ob die Immobilie die Insolvenzmasse mit Kosten belastet. Ist das der Fall, so gibt er gegenüber dem Schuldner die Freigabeerklärung ab. Dadurch hat sich der Insolvenzverwalter der Immobilie und den damit verbunden Kosten entledigt. Die Freigabeerklärung ist unproblematisch möglich. Die Freigabeerklärung hat zur Folge, dass Kosten der Immobilie nun wieder zu Lasten des Schuldners anfallen. Diese Kosten sind aber Neuverbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Zur Vermeidung der Kosten kann der Schuldner die Eigentumsaufgabe nach § 928 BGB erklären. Die Eigentumsaufgabe ist allerdings nicht bei Immobilien nach dem WEG ( "Eigentumswohnung" ) möglich. Gegenüber der "normalen" Immobilie bestehen mehrere Rechtsbeziehungen. Es besteht Eigentum am Sondereigentum, weiterhin am Gemeinschaftseigentum und schließlich besteht Mitgliedsschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Frage ist nun, wer die nach Insolvenzeröffnung neu entstanden Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft leisten muss. Hier kommen nur der Insolvenzverwalter und der Eigentümer / Schuldner in Betracht. Die Frage ist nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Das Amtsgericht Mannheim hat nun mit Urteil vom 04.06.2010 zulasten der Insolvenzmasse entschieden. Das Urteil ist mit der Berufung angefochten worden, mithin noch nicht rechtskräftig. Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Kontakt: Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: info@insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
RA-Horrion: Wer muss Hausgeld für insolventen Wohnungseigentümer zahlen? - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt DresdenRA-Horrion: Hausgelder nach Insolvenzeröffnung sind trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters Masseschulden - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Hausgeldverpflichtungen für den insolventen Wohnungseigentümer sind trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters Masseverbindlichkeiten ( AG Mannheim, Urteil vom 04.06.2010, Az. 4 C 25/10, nicht rechtskräftig, da Berufungsverfahren läuft. ) Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden B ist 13 ...
Rechtsgrundsatz Insolvenzrecht Dresden Hausgeldverpflichtungen für den insolventen Wohnungseigentümer sind trotz Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters Masseverbindlichkeiten ( AG Mannheim, Urteil vom 04.06.2010, Az. 4 C 25/10, nicht rechtskräftig, da Berufungsverfahren läuft. ) Sachverhalt Insolvenzrecht Dresden B ist Wohnungseigentümer der Einheiten Nr. 13 und Nr. 90. Am 06.05.2009 ist Insolvenzeröffnung über das Vermögen des B. Am 23.07.2009 erklärt Insolvenzverwalter Freigabe der Teileigentume aus der Insolvenzmasse. B wird auf Zahlung EUR 2.330,13 Hausgeld usw. verklagt. Rechtsgründe Insolvenzrecht Dresden Der Beklagte ist nicht passivlegitimiert. Der Hausgeldanspruch ist aus der Insolvenzmasse zu bedienen. Dies gilt trotz Freigabe des Insolvenzverwalters, dass das Wohnungseigentum nicht mehr zur Insolvenzmasse gehören soll. Mein Rechtstipp Insolvenzrecht Dresden "Hausgeldforderungen ab Insolvenzeröffnung stellen für den insolventen Wohnungseigentümer ein Problem dar. Diese Forderungen sind keine Insolvenzforderungen nach § 38 InsO. Auf diese Neuverbindlichkeiten erstreckt sich nicht die Restschuldbefreiung. Die Eigentumsaufgabe an Wohnungseigentum ist nicht möglich, das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Chemnitz. Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Dresden Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Ständige Weiterbildung -Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Kontakt: Insolvenzrecht Dresden Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Straße 26 01099 Dresden 0351 / 803 09 40 info@insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de www.insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de
Pressekontakt: Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden Telefon: 0351-803 09 40 EMail: info@insolvenzrecht.rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.rechtsanwalt-horrion.de
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