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Gebäude der Bauunternehmung Friedrich Wassermann erneut ausgezeichnetWettbewerb „Vorbildliche Gewerbebauten“
Köln 14.05.2012 Beim Wettbewerb „Vorbildliche Gewerbebauten“ sind gleich zwei von der Kölner Bauunternehmung Friedrich Wassermann als Projektentwickler und Bauherr realisierte Gebäude ausgezeichnet worden. Zu den fünf Gewinnern zählt der Büro- und Logistikkomplex Alpha Eins und Zwei. Eine lobende Erwähnung fand ...
Köln 14.05.2012 Beim Wettbewerb „Vorbildliche Gewerbebauten“ sind gleich zwei von der Kölner Bauunternehmung Friedrich Wassermann als Projektentwickler und Bauherr realisierte Gebäude ausgezeichnet worden. Zu den fünf Gewinnern zählt der Büro- und Logistikkomplex Alpha Eins und Zwei. Eine lobende Erwähnung fand das Gewerbegebäude „Nessie“. Beide Gebäude hat die Fa. Friedrich Wassermann in ihrem Gewerbe- und Landschaftspark Triotop Köln errichtet.
Der Wettbewerb, der in diesem Jahr erstmals stattfand und sich bereits großer Ressonanz erfreute, wurde von der Bundesstiftung Baukultur gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Köln sowie dem Haus der Architektur Köln innerhalb der Netzwerkreihe „wieweiterarbeiten – ARBEITSORTE DER ZUKUNFT“ ausgerichtet. Die gemeinsame Initiative soll zu mehr baulicher Qualität, Verantwortung und Innovation anregen.
Der jetzt ausgezeichnete Gebäudekomplex Alpha Eins und Zwei der Fa. Friedrich Wassermann vereint nach Feststellung der Jury „in überzeugender Weise wirtschaftliche Anforderungen und architektonische Gestaltung. Er trägt zur städtebaulichen Aufwertung des Gewerbestandortes bei und soll zukünftig als Vorbild für gewerbliche Bauten im IHK-Bezirk Köln dienen.“
Alpha Eins wurde 2007 für die Publicare GmbH errichtet und stammt aus der Feder des Schweizer Architekturbüros guiliani.hönger. Das Büro- und Logistikgebäude ist mehrfach unterteilbar und verfügt über maximale Flexibilität und Multifunktionalität. Die konzeptionell angelegte Option zur Erweiterung wurde 2011 mit den Anbau von Alpha Zwei genutzt. Der Gebäudekomplex zeigt sich von außen mit großmaßstäblichen Fenstern und einer Fassade aus Wittmunder Klinkern, die an klassische Industriebauten erinnert. „Alpha Eins“ hatte bereits beim Kölner Architekturpreis 2010 eine Anerkennung erhalten.
Lobend erwähnt hat die Jury das ebenfalls von der Fa. Friedrich Wassermann errichtete Büro- und Logistikgebäude „Nessie“, das vom Kölner Architekturbüro Lepel & Lepel konzipiert wurde. Markant ragt der Westflügel des Gebäudes wie ein Kopf empor. Der über den zwei Logistikebenen liegende Bürotrakt schlängelt sich in einer doppelten Wendung bis zum auskragenden Ostflügel. Die dynamische Form lässt erkennen, welche Gestaltungsfreiheit die Innenräume bieten. Nutzer ist die alere GmbH.
„Für uns ist diese doppelte Auszeichnung eine wichtige Bestätigung, dass unser Weg, auch Gewerbeimmobilien architektonisch hochwertig und nachhaltig zu bauen, der richtige ist“, erklärte Anton Bausinger, Geschäftsführender Gesellschafter der Bauunternehmung Friedrich Wassermann. 2009 war bereits das mit dem DGNB-Siegel in Gold zertifizierte Passiv-Bürohaus „etrium“ der Fa. Friedrich Wassermann mit dem 2. Preis beim „Prom des Jahres“ als energieeffizienteste Gewerbeimmobilie Deutschlands prämiert worden.
Die Friedrich Wassermann GmbH ist eine mittelständische Bauunternehmung mit über 100jähriger Tradition. Kerngeschäftsfelder des Unternehmens mit Sitz in Köln und einer Niederlassung in Meerbusch sind der Hoch- und Tiefbau sowie eigene Projektentwicklungen wie der Landschafts- und Gewerbepark Triotop-Köln. Aufbauend auf die langjährige Erfahrung setzt das Unternehmen dabei gezielt auf den Einsatz innovativer Technologien. (www.friedrich-wassermann.de)
Friedrich Wassermann GmbH Bausinger,Anton Eupener Str. 74 50933 Köln www.friedrich-wassermann.deinfo[at]friedrich-wassermann.de
Haftung bei fehlerhafter Anlageberatung - Rechtsanwalt DresdenKeine grobfahrlässige Unkenntnis des Kunden über Anlagerisiken bei Nichtlesen des Anlageprospekts Rechtsanwalt Dresden.
Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden: Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt ( mit Risikohinweisen ) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden ( BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.: IV ZR 249/09, Vorinstanz OLG ). ...
Rechtsgrundsatz Rechtsanwalt Dresden: Wenn der Kunde des Anlageberaters den ihm überreichen Prospekt ( mit Risikohinweisen ) nicht liest, sondern sich allein auf die Erklärungen des Anlageberaters verlässt, liegt darin keine grob fahrlässige Unkenntnis des Kunden ( BGH, Urteil vom 08.07.2010, Az.: IV ZR 249/09, Vorinstanz OLG Köln ). Sachverhalt Rechtsanwalt Dresden: Im Oktober 1999 zeichnete K eine Beteiligung von DM 150.000,00 an einem geschlossenen Immobilienfonds. Dies erfolgte aufgrund eines Beratungsgesprächs mit B. K hatte eine sichere Anlage als Altersvorsorge gewünscht. Durch rückläufige Mieteinnahmen der Gewerbeimmobilie traten ab 2002 wirtschaftliche Probleme auf. Am 04.08.2005 wurde auf Antrag der finanzierenden Bank die Zwangsverwaltung angeordnet und am 17.02.2006 wurde gegen die Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. K klagt auf Schadensersatz gegen Berater B, d. h. Erstattung von Kapital, Kosten und entgangenem Anlagegewinn. B wendet grob fahrlässige Unkenntnis ein, weil K den ihm überreichten Anlageprospekt nicht gelesen habe. Im Übrigen sei Verjährung eingetreten. LG und OLG haben der Klage stattgegeben. Die Revision des B vor dem BGH hat keinen Erfolg. Rechtsgründe Rechtsanwalt Dresden Es wurde ein Beratungsvertrag geschlossen. Geschuldet war eine sichere Anlage als Altersvorsorge. Dazu gehört ein geschlossener Immobilienfonds nicht, weil erhebliche Verluste, je nach Marktlage sogar Totalverlust, eintreten können. Bei Vier-Augen- Gesprächen entspricht es der prozessualen Waffengleichheit, dass die Partei ohne Zeugen persönlich angehört ( § 141 ZPO ) oder als Partei vernommen ( § 448 ZPO ) wird. Die Schadensersatzforderung ist nicht verjährt. Verjährungsbeginn ist die Kenntniserlangung über die anspruchsbegründenden Tatsachen. Das Nichtlesen des Prospekts durch K stellt keine grob fahrlässige Unkenntnis des K über die Risiken der Anlage dar. K durfte auf die besondere Erfahrung und Kompetenz des B vertrauen. Mein Rechtstipp Rechtsanwalt Dresden "Ob der Anleger einen Schadensersatz gegen den Berater bei Verlust hat, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Die Einzelumstände sind genauestens aufzuklären", so Rechts¬an¬walt Ul¬rich Hor¬rion aus Dres¬den. Kanzleiprofil - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Ulrich Horrion Chemnitz Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Philosophie - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz "Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns" so Rechtsanwalt Ulrich Horrion . Langjährige Berufserfahrung - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Ständige Weiterbildung - Insolvenzrecht Chemnitz - Rechtsanwalt Chemnitz Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie - Insolvenzrecht Chemitz - Rechtsanwalt Chemnitz Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung. Kontakt: Rechtsanwalt Ulrich Horrion Ulrich Horrion Radeberger Str. 9 01099 Dresden 0351-803 09 40 info@rechtsanwalt-horrion.de http://www.insolvenzrecht-Chemnitz
Pressekontakt: Ulrich Horrion Rechtsanwalt Radeberger Strasse 9 01099 Dresden Telefon: 0351-8030940 EMail: info@rechtsanwalt-horrion.de Internet: http://www.insolvenzrecht-chemnitz.de
ALF Group Holdings AG - Aktuelles zum Unternehmen
Zürich, 9. Februar 2011. Der Verwaltungsrat der ALF Group Holdings AG ( ALF ) freut sich, die fol-gende Meldung bekannt zu geben:Die Jahresabschlüsse 2010 der 100%igen australischen Tochtergesellschaften werden derzeit durch die Abschlussprüfer finalisiert. ALF erwartet für das Geschäftsjahr 2010 ein Betriebsergebnis ( EBIT, ) ...
Zürich, 9. Februar 2011. Der Verwaltungsrat der ALF Group Holdings AG ( ALF ) freut sich, die fol-gende Meldung bekannt zu geben:
Die Jahresabschlüsse 2010 der 100%igen australischen Tochtergesellschaften werden derzeit durch die Abschlussprüfer finalisiert. ALF erwartet für das Geschäftsjahr 2010 ein Betriebsergebnis ( EBIT, Ergebnis vor Zinsen und Steuern ) im Bereich von 8,5 bis 9,7 Mio. AUD. Die Höhe hängt dabei ab von der bilanziellen Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition der ALF Group Pty Ltd. und Tochtergesellschaften.
ALF Australien hat begonnen, sein Geschäft zur Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten zu vermarkten. Die vermittelten Geschäfte in diesem Bereich stammen nahezu vollständig aus bestehenden Kontakten zu Anwaltskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die ALF empfehlen.
Durch diese Marketingmaßnahme erwarten wir einen erheblichen Zuwachs an neuen Geschäftsmög-lichkeiten für ALF in 2011.
Expansion und Kapitalerhöhungen
ALF Group Holdings AG hat seine Geschäftsaktivitäten inzwischen nach Deutschland und in die USA ausgeweitet.
Unsere ALF Tochtergesellschaften sind Due Diligence Vereinbarungen in Deutschland eingegangen, um folgende Objekte zu akquirieren:
- ein 32 Mio. Euro Portfolio mit einer Mischung aus Gewerbe- und Wohnimmobilien in Deutschland. Die laufende Prüfung des Erwerbes steht kurz vor dem Abschluss und ALF hat bereits ein mündliches Angebot zur Finanzierung durch eine Schweizer Bank erhalten. - ein 19,7 Mio. Euro teures Hauptbürogebäude mit einer weitreichenden Bürgschaft der Bundesregie-rung, wo wir derzeit das Finanzierungskonzept erstellen.
Die zwei oben genannten Projekte erfordern einen Eigenkapitalanteil von knapp 14 Mio. Euro. Bis heute hat die ALF bereits 4 Mio. Euro bereitgestellt und wird den Rest über eine Privatplatzierung bei professionellen Investoren innerhalb der nächsten 8 Wochen beschaffen.
In den USA hat sich ALF vertraglich verpflichtet, die folgenden Objekte zu kaufen:
- eine große Gewerbeimmobilie für 3 Mio. USD, welche einer umfangreichen Sanierung unterzogen werden muss. Wir haben die bereits durch uns zur Verfügung gestellten Mittel für dieses Projekt an unser deutsches Projekt überwiesen. Darüber hinaus werden wir weitere 2,7 Mio USD über eine Privatplatzierung zur Finanzierung des Projektes beschaffen und die Sanierungsarbeiten innerhalb der nächsten 8 Wochen fremd finanzieren. - eine anfängliche Beteiligung in Höhe von 9,9% an einer profitablen, rein auf das Privatkundengeschäft orientierten Bank in Florida. Der Kaufpreis beträgt 1,98 Mio. USD. Zusätzlich ist ALF mit der Bank ein Joint Venture zur Übernahme notleidender Hypotheken der Federal Deposit Insurance Corporation ( FDIC ) eingegangen. Dabei werden die Hypothekenforderungen geltend gemacht, um anschließend einen Gewinn durch den Verkauf der Vermögensgegenstände zu erwirtschaften. Die ALF hat sich bereit erklärt, dem Anteil entsprechend 5 Mio. USD zur Finanzierung der Hypothekenübernahmen zu investieren. - Darüber hinaus hat ALF vorübergehend eine 15 Mio. USD Großhandelseinrichtung von einer großen US Bank übernommen um den Erwerb der Immobilie für den Zeitraum von der Zwangsvollstreckung bis zum tatsächlichen Verkauf zwischen zu finanzieren. - ALF hat eine Zusicherung von Kingsley Finance Co Limited ( Kingsley ) zur Abnahme einer 2 Mio. CHF Privatplatzierung von ALF Aktien erhalten. Bedingung ist dabei, dieselben Konditio-nen und Vorschriften wie bei erfahrenen Investoren zu erhalten. Diese Mittel sind speziell für die Übernahme von 10% der bei der Erstemission zur Verfügung gestellten Aktien der Zeus Uranium Ltd. durch die ALF Resources Ltd. vorgesehen. Die Zeus Uranium Limited wurde 2009 gegründet und ist auf die Exploration von Uran spezialisiert. Der momentane Fokus der Unternehmensaktivitäten liegt auf Westaustralien.
Professionelle Investoren haben die Möglichkeit, sich über info(AT)alfgroupag.com über das Privat-platzierungsangebot zu informieren.
Über ALF Group Holdings AG
ALF Group Holdings AG ( ALF ) gehören 100 Prozent der ALF Group Pty Ltd und seiner Tochterge-sellschaften. Dazu zählen einer der größten Prozessfinanzierer in Australien und eine Gesellschaft, die Dienstleistungen im Bereich Unternehmensrestrukturierung, Finanzierungen sowie Eigen- und Fremdkapital-Lösungen anbietet. Darüber hinaus ist die ALF Group auch ein Käufer von notleidenden Vermögenswerten.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte:
ALF Group Holdings AG Level 29, Chifley Tower, 2 Chifley Square, Sydney, NSW 2000, Australien Telefon +61-2-9293-2500 Fax +61-2-9293-2930 Website: www.alfgroupag.com E-mail: info(AT)alfgroupag.com
max. Equity Marketing GmbH Maximilian Fischer, Marienplatz 2, 80331 München Telefon +49 89 1392889 0 Fax +49 89 1392889 29 Website: www.max-em.de E-mail: info(AT)max-em.de
RECHTLICHER HINWEIS Die hier aufgeführten Informationen können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die keinerlei Gewähr für den zukünftigen Erfolg darstellen. Dies beinhaltet gewisse Risiken und Unsicherheiten, aufgrund derer die tatsäch-lichen Ergebnisse von den hier vorhergesehenen abweichen können. ALF Group Holdings AG geht davon aus, dass die in die Zukunft gerichteten Aussagen auf aktuellen angemessenen Annahmen beruhen, jedoch kann das Unternehmen keine Gewähr-leistung für die tatsächliche Erreichung dieser Ziele bieten. Dies schließt unvorhersehbare und unerwartete Risiken, Trends, Unrentabilität und die potenzielle Unfähigkeit, Gewinne oder Cashflow zu erzielen oder den Zugang zu Finanzierungsquellen zu sichern, mit ein. Die Ausgabe von Aktien für Akquisitionen, Auszahlungen oder Dienstleistungen kann zukünftige Gewinne abschwächen.
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Stichwort des Monats Februar: Gewerbemietvertrag - ObjektmängelWann eine Mietminderung Sinn macht
Für Mietverträge von Gewerbeobjekten gelten andere rechtliche Vorgaben als für Wohnungsmietverträge. Unter anderem ist der Mieterschutz stark reduziert, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass hier Gewerbetreibende - also geschäftserfahrene Personen - unter sich sind, so dass die Mieter weniger Schutz brauchen. Natürlich an ...
Für Mietverträge von Gewerbeobjekten gelten andere rechtliche Vorgaben als für Wohnungsmietverträge. Unter anderem ist der Mieterschutz stark reduziert, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass hier Gewerbetreibende - also geschäftserfahrene Personen - unter sich sind, so dass die Mieter weniger Schutz brauchen. Natürlich fängt jedes Unternehmen einmal an, und viele veröffentlichte Urteile gelten sowohl für das Wohnraum- wie auch für das Gewerberaummietrecht. Missverständnisse und zweifelhafte Vertragsklauseln sind daher an der Tagesordnung. Ein wichtiger Bereich ist dabei die Behandlung von Mängeln des Mietobjekts. Wer ist dafür zuständig, wenn es durchs Dach tropft, die Elektroinstallationen defekt sind oder die Heizung ausfällt? Mancher Mieter geht davon aus, dass hier wie im Wohnraummietrecht immer der Ver-mieter in der Pflicht ist. Im Gewerberaummietrecht hängt dies jedoch vom Vertragsinhalt ab. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt einige einschlägige Gerichtsurteile dazu vor. Fall 1: Mietminderung ausgeschlossen Ein physikalisches Therapiezentrum wurde in seinem Betrieb stark beeinträchtigt: Das Nach-bargebäude wurde abgerissen und auf dem Grundstück wurde neu gebaut. Abrissbirnen und Bagger sind therapeutischen Zwecken nicht zuträglich. Der Betreiber minderte die Miete. Der Vermieter verwies jedoch auf eine Vertragsklausel, nach der eine Minderung ausgeschlossen sei, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt werde, für die der Vermieter nichts könne. Der Mieter hielt diese Klausel für unwirksam. Der Streit ging bis zum Bun-desgerichtshof. Dieser entschied zugunsten des Mieters: Zwar sei es grundsätzlich möglich, bei der Geschäftsraummiete das Recht auf Mietminderung vertraglich einzuschränken. Eine formularmäßig vereinbarte - also nicht individuell ausgehandelte - Klausel müsse jedoch die üblichen Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen erfüllen. Dies sei hier nicht der Fall. Der Mieter könne zwar per Vertrag auf sein Recht zur Mietminderung durch einen sofortigen Abzug von der geschuldeten Miete verzichten. Nicht vertraglich ausgeschlossen werden könne jedoch das Recht des Mieters, einen Teil der Miete nachträglich zurückzufor-dern, weil z. B. der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eingetreten sei ( § 812 BGB, Bei-spiel: Geschäftsräume wegen Mängeln nicht nutzbar ). Die verwendete Klausel könne so ver-standen werden, dass beides ausgeschlossen wäre. Damit werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Die Vertragsregelung sei daher unwirksam, die Mietminderung sei zulässig. Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2008, Az. XII ZR 62/06 Fall 2: Undichtes Dach Aus dem Wohnraummietrecht ist es allgemein bekannt: Jeder Mieter muss seinem Vermieter mitteilen, wenn die Wohnung Mängel aufweist. Sind die Fenster undicht, wuchert Schimmel an den Wänden - der Vermieter kann nur einschreiten, wenn er auch Bescheid weiß - und ohne Mängelanzeige hat der Mieter keine Rechte etwa auf Mietminderung. Die Frage ist nur: Kann man dem Mieter von Gewerberäumen zumuten, sich anzustrengen, um versteckte Mängel aufzudecken? Dies glaubte jedenfalls ein Vermieter, dessen Fall vor dem Oberlan-desgericht Düsseldorf entschieden wurde. Er hatte eine Gewerbeimmobilie vermietet, deren Dach nach stärkeren Regenfällen teilweise eingebrochen war. Nun verlangte er vom Mieter - dessen Geschäftsräume vergleichsweise feucht waren - Schadenersatz. Grund: Der Mieter habe die Pflicht gehabt, ihn über Wasseransammlungen auf dem Flachdach rechtzeitig zu informieren. Das Gericht entschied jedoch gegen den Vermieter: Zwar müsse der Mieter wie im Wohnraummietrecht ihm bekannt gewordene Mängel unverzüglich melden. Er habe jedoch nicht die Pflicht, detektivische Ermittlungen anzustellen, um versteckte Mängel zu entdecken. Er müsse daher nicht bei Regen vorsorglich das Dach inspizieren. Das Gericht bezog bei seinen Betrachtungen auch die Tatsache ein, dass ein Dachdecker den Vermieter bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen hatte, dass die Abflussrohre des Daches verstopft seien. Der Vermieter hatte die Reinigung jedoch aus Kostengründen abgelehnt. Oberlandesgericht Düsseldorf; Beschluss vom 02.06.2008; Az. I-24 U 193/07 Fall 3: Überhitzte Arztpraxis Die Praxisräume eines Kinderarztes waren durch sommerliche Hitze kaum noch nutzbar. Der Arzt minderte die Miete und verlangte Abhilfe. Auch für die Monate Oktober und November reduzierte er die Miete, da die geforderten baulichen Veränderungen nicht stattfanden. Der Vermieter verklagte ihn daraufhin: Im Oktober und November könne nicht wegen sommerlicher Hitze die Miete gemindert werden. Vor dem Bundesgerichtshof bekam der Vermieter Recht: Zwar war die Minderung - auch nach dem Inhalt des Mietvertrages - grundsätzlich möglich. Die Miete könne jedoch nur für Zeiträume gemindert werden, in denen die Ge-brauchstauglichkeit der Räume tatsächlich verringert gewesen sei. Bei einer Verminderung der Gebrauchstauglichkeit aufgrund sommerlicher Hitze könne es im Winter keine Mietminderung geben. Der Mieter musste daher in den Monaten Oktober und November die komplette Miete bezahlen. Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2010; Az. XII ZR 132/09 Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de Kontakt: D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 das@hartzkom.de www.das-rechtsportal.de
Pressekontakt: Katja Rheude HARTZKOM Anglerstr. 11 80339 München Telefon: 089 9984610 EMail: das@hartzkom.de Internet: http://www.hartzkom.de
Liquid Ambient- ab sofort auch Immobilienvermittlung für exklusive Mallorca ImmobilienAus Liquid Ambient Real Estate Video wird nun auch Liquid Ambient Immobilien.
Was ursprünglich angefangen hat mit hochwertigen HD Videoproduktionen für den Hotel- und Immobilienbereich, hat sich rasant weiterentwickelt. "Die Nachfrage nach erstklassigen Videoproduktionen, speziell im hochpreisigen Immobiliensegment steigt stetig an. Der europäische Immobilienmarkt unterzieht sich seit ein paar Monaten einem ...
Was ursprünglich angefangen hat mit hochwertigen HD Videoproduktionen für den Hotel- und Immobilienbereich, hat sich rasant weiterentwickelt. "Die Nachfrage nach erstklassigen Videoproduktionen, speziell im hochpreisigen Immobiliensegment steigt stetig an. Der europäische Immobilienmarkt unterzieht sich seit ein paar Monaten einem enormen Wandel", laut Firmeninhaberin Antje Seifert wird das Immobilienmarketing immer mehr in Richtung Bewegtbild gehen. "Erste Tendenzen sind klar erkennbar. Weg von schlechten Slideshows- hin zu emotionalen und informativen Videos". Auf Grund der guten Kontakte zu Immobilienmaklern war der nächste Schritt der Immobilienvermittlung unumkehrbar. Bislang bietet Liquid Ambient hochwertige und ausgesuchte Immobilien auf Mallorca. Ganz egal, ob Finca, Villa, Wohnung oder gar Gewerbeimmobilie und Grundstück- Liquid Ambient hat für jeden Kunde die passende Mallorca Immobilie in seinem Angebot. Mit Hilfe eines ausgesuchten Maklernetzwerkes vor Ort und anderen Partnern u.a. für finanzielle und rechtliche Angelegenheiten ist Liquid Ambient Immobilien in der Lage, den bestmöglichen Service zu bieten. Vorbei mit der Beauftragung diverser Makler! Der Kunde steht an erster Stelle- Mallorca Immobilien aus einer Hand. Hierzu geht eine Immobilienblogseite an den Start, auf der man eine kleine Auswahl an Mallorca Immobilien und darüber hinaus auch andere Informationen findet. Weitere Länder für die Immobilienvermittlung und die Aufnahme weiterer Immobilienobjekte sind bereits in Planung. Daher sind selbstverständlich auch Kontakte zu Immobilienverkäufern aus diversen anderen Ländern stets willkommen. Bei der Immobilienvermittlung setzt Liquid Ambient u.a. auf einen Marketingmix aus eigener Website, Videomarketing, Online PR und Social Media Marketing. Weitere Informationen und eine ausgesuchte Auswahl an Immobilien findet man auf: http://liquidambient-immobilien.com Liquid Ambient bietet innovative HD Videoproduktionen in Kombination mit professionellen Online Marketing Services, in erster Linie für Immobiliengesellschaften und Hotelerie. Der Wert seiner Videos liegt in der außergewöhnlich hohen Informationsqualität. Das Leistungsangebot beinhaltet u.a. Videoproduktion, Videomarketing, Videodistribution, Online PR, Social Media Marketing und Immobilienvermittlung.
Pressekontakt: Antje Seifert Liquid Ambient Sonnenbühlstr. 23 70734 Fellbach Telefon: 0711-65538468 EMail: info@liquidambient.com Internet: http://liquidambient-immobilien.com
Bundesfinanzhof erschwert Verlustnutzung bei schwer vermietbaren Gewerbeimmobilien deutlich
Hamburg/Nürnberg, 29.09.2010: Der Bundesfinanzhof ( BFH ) hat die Geltendmachung von Verlusten aus nicht bzw. schwer zu vermietenden Gewerbeimmobilien deutlich erschwert ( Az. IX R 49/09 ). Das oberste deutsche Finanzgericht bestätigt in seinem heute veröffent-lichten Urteil zunächst seine Rechtsprechung zu Verlusten aus der und von ...
Hamburg/Nürnberg, 29.09.2010: Der Bundesfinanzhof ( BFH ) hat die Geltendmachung von Verlusten aus nicht bzw. schwer zu vermietenden Gewerbeimmobilien deutlich erschwert ( Az. IX R 49/09 ). Das oberste deutsche Finanzgericht bestätigt in seinem heute veröffent-lichten Urteil zunächst seine Rechtsprechung zu Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung von Wohnimmobilien, dass Verluste nicht mehr steuerlich anerkannt werden, wenn sich der Vermieter nicht intensiv und nachhaltig um die Vermietung bemüht, also seine Vermietungsabsicht aufgibt. Dies gelte auch für Gewerbeimmobilien, so der BFH in der heute veröffentlichten Entscheidung. Das nach Auffassung der höchsten deutschen Finanzrichter erforderliche Bemühen schließt die bauliche Anpassung der Immobilie an die Markterfordernisse ein. Der BFH erhöht in der heutigen Entscheidung die Anforderungen an die laufende Be-standspflege für Vermieter deutlich. Die Bedeutung des Asset Managements und der Doku-mentation von Vermietungs- und Pflegemaßnahmen wächst stark erklärt Martin Führlein, Partner und Leiter des Hamburger Praxisbereichs Real Estate der Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner. Im entschiedenen Fall hatte der Eigentümer in den Jahren 1993 bis 2008 erfolglos versucht, seine Gewerbeimmobilie zu vermieten. Er beauftragte hierzu wiederholt Immobilienmakler, schaltete mehrmonatig Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen sowie im Internet und sprach diverse potenzielle Nutzer direkt an. Sämtliche Vermietungsbemühungen scheiterten, darüber hinaus lehnte eine Vielzahl an Immobilienmaklern die Befassung mit dem Objekt von vorneherein mangels Erfolgsaussicht ab. Der BFH urteilte daraufhin, der Kläger hätte die Aufwendungen für eine marktkonforme bauliche Umgestaltung der Immobilie auf sich nehmen müssen. Da er dies nicht getan habe, sei ein Fortbestand seiner Vermietungsabsicht nicht anzunehmen. Die Entscheidung des BFH ist insbesondere interessant im Kontext einer weiteren Entscheidung desselben ( 9. ) Senats des BFH vom 01. April 2009 ( IX R 39/08 ). In dieser hatte der BFH noch an seiner früheren Rechtsprechung festgehalten, dass die langfristige Vermietung die Überschusserzielungsabsicht indiziere, gleich wie die Immobilie tatsächlich genutzt werde. Dies Meinung gibt der BFH in der heute veröffentlichten Entscheidung ausdrücklich auf und erklärt sie nur noch für die Vermietung von Wohnimmobilien für anwendbar; bei Gewerbeimmobilien sei stets und ohne Indizwirkung im Einzelfall zu prüfen. Darüber hinaus schafft die Entscheidung insbesondere für Vermieter älterer Immobilien niedrigen Standards sowie für solche von Immobilien in Gebieten mit strukturellem Leerstand erhebliche Risiken, so Führlein. Denn jeder Vermieter, der künftig durch mehrjährigen Leerstand bereits belastet ist, muss damit rechnen, dass die Finanzverwaltung die daraus resultierenden Verluste nicht mehr anerkennt. Viele Vermieter werden jedoch zu einer marktkonformen Aufwertung ihrer Immobilie finanziell gar nicht in der Lage sein. Darüber hinaus ist insbesondere bei strukturellem Leerstand unbestimmt und damit schwer zu definieren, inwieweit der Zustand der Immobilie und inwieweit der Angebotsüberhang für den Leerstand verantwort-lich ist, so der Experte für Immobilienbesteuerung und fonds. Die wirtschaftliche Trag-weite der Entscheidung wird durch die aktuellen Marktdaten verdeutlicht: danach gelten alleine in Hamburg ca. 35 % des Büroflächen-Leerstandes von ca. 1,1 Mio. Quadratmetern als nicht oder kaum zu vermietender unsanierter Altbestand ( Quelle: BNP Paribas Real Estate, City Report Hamburg 2010 ). Ihr Ansprechpartner: Martin Führlein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Partner Tel.: +49 ( 40 ) 22 92 97 - 500, E-Mail: martin.fuehrlein(AT)reodl.de Fotos des Ansprechpartners können Sie sich kostenlos im Rödl & Partner Presse-Center im Internet unter www.roedl.de/pressecenter herunterladen. Über Rödl & Partner Rödl & Partner ist eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien. Rödl & Partner betreut Unternehmen weltweit bei ihren Geschäftsaktivitäten. Das Kerngeschäft bilden die Rechtsberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Die Kanzlei beschäftigt derzeit 3.025 Mitarbeiter und ist in allen wesentlichen Industrienationen der Welt, insbesondere in Mittel- und Osteuropa, Westeuropa, Asien, Lateinamerika, Afrika und den USA, mit 84 eigenen Niederlassungen in 37 Ländern vertreten. Mehr Informationen über Rödl & Partner finden Sie im Internet unter www.roedl.de
Matthias Struwe Eye Communications Sthlingerstr. 24 79106 Freiburg Telefon: +49 ( 7 61 ) 137 62-21 Fax: +49 ( 7 61 ) 137 62-24 Internet: http://www.eyecommunications.de EMail: m.struwe@eyecommunications.de
Projektentwickler mit Anspruch:PARETO blickt auf ein erfolgreiches erstes Jahrzehnt zurück
Zum 10jährigen Jubiläum präsentiert sich die Kölner PARETO GmbH in bester Verfassung. Der Immobilien-Projektentwickler der Kreissparkasse Köln hat in den vergangenen Jahren mit ausgesuchten Partnern rund 317.000 Quadratmeter Grundstücksflächen zur Wohnbebauung, 65.000 Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen, ...
Zum 10jährigen Jubiläum präsentiert sich die Kölner PARETO GmbH in bester Verfassung. Der Immobilien-Projektentwickler der Kreissparkasse Köln hat in den vergangenen Jahren mit ausgesuchten Partnern rund 317.000 Quadratmeter Grundstücksflächen zur Wohnbebauung, 65.000 Quadratmeter Büro- und Gewerbeflächen, sowie ca. 19.000 Quadratmeter Wohnflächen in der Köln-/Bonner-Region entwickelt. Darunter renommierte Projekte wie die Halle 11 im Rheinauhafen oder das Rheinwerk in Bonn. Gegründet wurde die Kölner PARETO GmbH im Jahr 2000 von der Kreissparkasse Köln. "Ziel war und ist, die Immobilienkompetenz der Kreissparkasse Köln in den Bereichen Finanzierung und Vertrieb mit dem Geschäftsfeld Projektentwicklung abzurunden", erklärt Hans Seigner, Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Köln. Seit nunmehr einem Jahrzehnt errichtet die PARETO mit starken Partnern in der Region Köln hochwertige Immobilien, erschließt Baulandflächen und entwickelt und revitalisiert kommunale ebenso wie private Areale. Vor zehn Jahren startete PARETO mit zwei Mitarbeitern. Im Jubiläumsjahr besteht das PARETO-Team aus acht hochspezialisierten Fachkräften, die alle Aspekte der Projektentwicklung im Immobilienbereich abdecken. Wohnbebauung, Gewerbeflächen und Grundstückserschließung Seit ihrer Gründung hat die PARETO in der Region Köln/Bonn mehrere Tausend Quadratmeter hochwertiger Büro- und Gewerbeflächen sowie Wohnraum entwickelt. Da PARETO bei den Hochbau-Projekten auf das Premium-Segment setzt, ist man dabei auf gute bis beste Lagen fokussiert. Insgesamt wurden in den ersten 10 Jahren der Unternehmenstätigkeit rund 156 Millionen Euro in Hochbauprojekte investiert. Weitere Projekte mit einem Volumen von etwa 100 Millionen EUR befinden sich derzeit vor der Umsetzung. Im Bereich der Grundstücksentwicklung wurden bislang gut 240.000 Quadratmeter Nettobauland realisiert und in den Vertrieb gegeben, rund 77.000 Quadratmeter sind derzeit in der Projektierung. Von "Dreikanal" über "Rheinwerk" bis hin zur "Halle 11": PARETO-Projekte waren durch die Reihe erfolgreich Der erste große Coup gelang PARETO bei den Hochbauprojekten mit der Projektentwicklung und Realisierung des Colonius Carrés. In exponierter Lage, direkt gegenüber des Funkturms Colonius, entstand mit einem Volumen von 35,5 Millionen Euro das Colonius Carré, das vor sieben Jahren fertiggestellt wurde und ein Objekt mit reiner Gewerbenutzung ist. Es folgten in Köln "Dreikanal" mit 5.580 Quadratmeter Wohnfläche und 400 Quadratmeter Gewerbe, das "Rheinwerk" in Bonn oder auch in Brühl der Franziskanerhof mit 5.550 Quadratmeter Gewerbemietfläche sowie 2.830 Quadratmeter Wohnen. Ein erst kürzlich realisiertes Beispiel sorgfältiger Projektentwicklung ist die historische Halle 11 im Rheinauhafen: Die denkmalgeschützte ehemalige Lagerhalle wurde unter PARETO-Regie restauriert und zu Wohn- und Gewerbeflächen umgebaut. So entstanden 68 exklusive Wohnungen, 3.800 qm Büro- und 2.000 qm Ladenflächen. Grundstücksentwicklungen gegen Wohnungsknappheit Auch mit der Entwicklung von Grundstücken wurde in den vergangenen 10 Jahren bei PARETO die Expansion vorangetrieben. Insgesamt entwickelte PARETO allein und mit Partnern in den vergangenen zehn Jahren Baugrundstücke mit einem Gesamtvolumen von gut 66 Millionen Euro. So wurde in Frechen eine Fläche mit 103.000 qm Nettobauland erschlossen und unter dem Namen "ATRIUM Königsdorf" vertrieben. 330 Wohneinheiten entstanden hier. Jüngstes Bauflächen-Projekt der PARETO: 28.000 Quadratmeter Bauland in Much-Eltersbach im Rhein-Sieg Kreis. "Der Traum vom Eigenheim bleibt", sagt PARETO-Geschäftsführer H.-Jürgen Rodehüser. "Und deshalb engagieren wir uns auch weiterhin in ausgesuchten und attraktiven Lagen der Region." Regionale Verbundenheit und gesicherte Finanzierung PARETO hat sich innerhalb von zehn Jahren zu einem markanten Marktplayer in der Köln/Bonner Region entwickelt. "Grundlage für die erfreuliche Entwicklung in den ersten zehn Jahren ist neben der fachlichen Expertise unsere hohe regionale Marktkenntnis", so Rodehüser. Zudem konnte PARETO ihre Objekte über die Muttergesellschaft, die Kreissparkasse Köln, stets effizient und professionell finanzieren. Starke Partner, die projektweise ausgesucht werden, bringen weitere Kompetenzen in die jeweiligen Projektgesellschaften ein und tragen somit zum Erfolg der PARETO bei. Ausbildung Im vergangenen Jahr startete PARETO mit der Ausbildung von Immobilienfachkräften, um vor allem künftig den eigenen Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften decken zu können. Nachdem in 2009 die erste Auszubildende eingestellt wurde, wird im Jubiläumsjahr eine weitere Auszubildende für den Beruf als Immobilienkauffrau hinzu kommen. Ausblick: weiteres Wachstum PARETO will auch künftig wachsen und sich weiter entwickeln. Mehr denn je sind Netzwerke gefragt, strategische Allianzen mit Partnern auch außerhalb der eigenen Sparkassen-Familie. Dazu gehören externe Projektentwickler, Investoren, aber ebenso Grundstücks- und Immobilienbesitzer, die für ihren Bestand einen professionellen Partner mit regionaler Expertise suchen. Entsprechend wird sich PARETO in den kommenden Jahren den Grundstücks- und Immobilienbesitzern in der Region Köln/Bonn verstärkt als Spezialist für anspruchsvolle Projektentwicklungen präsentieren. Ein Grundsatz wird aber auch weiterhin Bestand haben: "Innerhalb einer guten Stunde sind wir bei den von uns betreuten Projekten vor Ort", so H.-Jürgen Rodehüser. Weitere Projekte bereits in der Warteschleife PARETO hat allen Grund, optimistisch in die Zukunft zu schauen: In diesem Geschäftsjahr wird das Unternehmen erneut einen Gewinn erzielen. Die Geschäfte laufen gut, die Umsätze sind stabil, weitere Grundstücksentwicklungen ebenso wie Hochbauprojekte bereits projektiert. So hat PARETO vor wenigen Wochen die ersten Pläne für die Umgestaltung des Gürzenich-Quartiers in Köln und für die Willy-Brandt-Allee in Bonn vorgestellt. Bei Wesseling wartet ein 30.000 Quadratmeter großes Grundstück auf die Erschließung durch PARETO und Partner. Fazit nach den ersten zehn Jahren: "Wir realisieren Premiumprojekte und schaffen dadurch Mehrwerte", ist Rodehüser überzeugt. Und hat dabei weitaus mehr als monetären Gewinn im Auge. "Ob Grundstückseigentümer, Investoren-Partner, Nutzer oder die Kommunen selber: Die von PARETO entwickelten Projekte sind langfristige Werte im Spannungsfeld von Ökonomie, Ökologie, Stadtentwicklung, hochwertiger Architektur und individueller Immobiliennutzung". Auch in Zukunft wird es, so Geschäftsführer Rodehüser, mit PARETO keine Projekte von der Stange geben. Maßgeschneiderte, auf die jeweilige Lage und die späteren Nutzer zugeschnittene Immobilien sollen die Spezialität der Kölner bleiben.
Die PARETO GmbH ist der Projektentwickler der Kreissparkasse Köln. Das Unternehmen mit Sitz am Kölner Neumarkt entwickelt in der Kölner Region Immobilienobjekte im Premiumsegment und ist dabei in der Baulandentwicklung ebenso aktiv wie im Hochbau und der Revitalisierung von Flächen. Das Unternehmen engagiert sich in Top-Lagen und hat in den vergangenen zehn Jahren eine ganze Reihe hochwertiger Immobilienprojekte verwirklicht.
Thomas Kppinger Pareto GmbH Neumarkt 12-14 50667 Kln Telefon: 0221 / 3 99 81 - 0 Fax: 0221 / 3 99 81 - 50 Internet: http://www.pareto-koeln.de EMail: pareto@ja-kommunikation.de
Stichwort des Monats Juli: Wärmeschutz am ArbeitsplatzHitzefrei im Betrieb? - Rechte von Chefs und Arbeitnehmern
Endlich ist er da, der lang erwartete Sommer. Freuen kann sich, wer nicht arbeiten muss. In vielen betrieblich genutzten Gebäuden steigt jedoch derzeit die Innentemperatur bis zur Fiebergrenze. Nicht alle Büroräume haben eine Klimaanlage. Werkstätten und Betriebshallen bestehen oft aus Metall und Glas und wirken wie ein Backofen. ( ...
Endlich ist er da, der lang erwartete Sommer. Freuen kann sich, wer nicht arbeiten muss. In vielen betrieblich genutzten Gebäuden steigt jedoch derzeit die Innentemperatur bis zur Fiebergrenze. Nicht alle Büroräume haben eine Klimaanlage. Werkstätten und Betriebshallen bestehen oft aus Metall und Glas und wirken wie ein Backofen. Konzentration und Reaktionsfähigkeit leiden unter der Hitze, mancher Mitarbeiter ist gar vom Kreislaufkollaps oder ernsteren gesundheitlichen Problemen bedroht. Rechtlich hat dieses Problem zwei Aspekte: Die Arbeitnehmerrechte, die sich aus den Regelungen zum Arbeitsschutz ergeben sowie die Rechte des Arbeitgebers als eines Mieters von Gewerberäumen gegenüber dem Vermieter. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert die rechtliche Situation anhand einiger Gerichtsurteile. Wärmeschutz und Arbeitsschutz: Maßgebliche Regelung ist die 2004 neu gefasste Arbeitsstättenverordnung. Sie besagt, dass Arbeitsstätten so einzurichten sind, dass von ihnen keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausgeht. Konkreter wird die im Juni 2010 in Kraft getretene Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperatur", die die frühere Arbeitsstättenrichtlinie "Raumtemperatur" ersetzt hat. Darin wird zunächst darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber schon beim Errichten der Arbeitsstätte auf die Einhaltung der baurechtlichen Regelungen über den sommerlichen Wärmeschutz zu achten hat. Eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur liegt danach vor, wenn die Wärmebilanz ( Wärmezufuhr, Wärmeerzeugung und Wärmeabgabe ) des Körpers ausgeglichen ist. In Arbeitsräumen, aber auch in Pausen-, Sanitär-, Kantinenräumen etc., darf eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten werden. Betragen die Außentemperaturen über 26 Grad, sind nach Punkt 4,4 der Technischen Regel je nach Lage der Dinge ( Schwere der Arbeit, Arbeit mit Schutzkleidung, besonders gefährdete Arbeitnehmer wie Schwangere ) geeignete Hitzeschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt zwingend, wenn die Raumtemperatur 30 Grad Celsius überschreitet. Wird gar die Marke von 35 Grad überschritten, ist der Raum laut Gesetzgeber ohne spezielle Schutzmaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Fall 1: Vermieter muss für kühlere Räume sorgen: Arbeitgeber können in vielen Fällen über das gewerbliche Mietrecht für Kühlung sorgen. Beispielhaft ein Urteil des Landgerichts Bielefeld: Der Vermieter hatte den Neubau mit extra großen Fensterflächen errichten lassen. Eine Klimaanlage stand nur für wenige Räume zur Verfügung. Resultat: Im Sommer heizten sich die Büros regelmäßig auf über 32 Grad Celsius auf. Auch eine Sonnenschutzanlage und ausgiebiges Lüften brachten keine Verbesserung. Das Gericht verurteilte den Vermieter dazu, dafür zu sorgen, dass bei einer Außentemperatur von bis zu 32 Grad Celsius die Innentemperatur nicht über 26 Grad steigen könne. Bei höheren Außentemperaturen müsse die Innentemperatur sechs Grad unter der Außentemperatur bleiben. Der Vermieter habe das Mietobjekt in einem zum vertragsgemäßen Zweck geeigneten und gebrauchstauglichen Zustand zu halten. Bei einer Gewerbeimmobilie sei dieser Zweck, dass darin gearbeitet werden könne - es müssten also die Arbeitsschutzgesetze beachtet werden. Die Temperaturangaben stammten hier aus der alten Arbeitsstättenrichtlinie "Raumtemperatur". Das Gericht wies darauf hin, dass ein Mieter, der auf eine Klimaanlage verzichte, damit nicht automatisch überhöhte Raumtemperaturen in Kauf nähme. LG Bielefeld, Urteil vom 16.4.2003; Az. 3 O 411/01 Fall 2: Überhitzte Spielhölle: Mitarbeiter und Kunden einer Spielhalle hatten sich über allzu große Hitze im Sommer beklagt. Der Inhaber klagte gegen den Vermieter. Das Oberlandesgericht Hamm machte deutlich, dass in einer Spielhalle die gleichen Regeln gelten wie in allen anderen Arbeitsräumen: Bei einer Außentemperatur von bis zu 32 Grad darf die Innentemperatur regelmäßig 26 Grad nicht übersteigen. Bei höheren Außentemperaturen soll die Innentemperatur regelmäßig mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen. Werden diese Grenzen nicht eingehalten, liegt ein Sachmangel der Mietsache vor - mit der Konsequenz, dass der Vermieter den Mangel beseitigen muss und dass der Mieter für die Zeit, in der der Mangel besteht, eine Mietminderung geltend machen kann. Das Gericht berief sich hinsichtlich der Temperaturangaben ebenfalls auf die damalige Arbeitsstättenrichtlinie. Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.2.2007, Az. 30 U 131/06 Anzahl der Anschläge ( inkl. Leerzeichen ): 4.538 Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de Kontakt: D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 das@hartzkom.de www.das-rechtsportal.de
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Westgate feiert Richtfest: Green Building mit Ausblick auf den Kölner Dom
Oberbürgermeister Jürgen Roters und 200 Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft feierten das Richtfest von Westgate am Habsburgerring in Köln. Der Name nimmt Bezug zur benachbarten Hahnentorburg, die als westliches Tor in die Stadt ein wichtiger Handelsknotenpunkt war. Mitte 2011 wird das energieeffiziente Büro- und und so ...
Oberbürgermeister Jürgen Roters und 200 Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft feierten das Richtfest von Westgate am Habsburgerring in Köln. Der Name nimmt Bezug zur benachbarten Hahnentorburg, die als westliches Tor in die Stadt ein wichtiger Handelsknotenpunkt war. Mitte 2011 wird das energieeffiziente Büro- und Geschäftshaus bezugsfertig und auf sieben Geschossen etwa 17.400 Quadratmeter Bürofläche sowie gut 2.700 Quadratmeter Fläche für Einzelhandel und Gastronomie bieten. Jürgen Roters strich die Bedeutung des Baus für die Entwicklung Kölns heraus: "Moderne Arbeitsplätze sind zugleich Merkmal wie Impulsgeber für dynamische Wirtschaftsstandorte. Das gilt umso mehr, wenn ein Gebäude nach den neuesten Erkenntnissen der Energieeffizienz errichtet wurde." Das Gebäude, so der Oberbürgermeister, komme dem ganzen Areal zu Gute. "Mit Westgate gewinnt der Rudolfplatz deutlich an Profil", sagte Roters. Gebäude mit kommunikativer Ausstrahlung Dr. Daniel von Borries, Vorstand der ERGO Versicherungsgruppe und in dieser Funktion Bauherr und Investor sagte: "Westgate ist ein Gebäude mit vielfältigen Ansprüchen: Modernität verbindet sich mit Traditionsbewusstsein, zurückhaltende Eleganz mit nachhaltiger Bauweise." Ein besonderes Merkmal sei die kommunikative Struktur des Baus, der mit dem großzügigen Eingangsbereich einladende Kommunikationsinseln bietet. Ein weiteres wichtiges Element sei auch der interaktive Bauzaun, den eine Projektgruppe von Studierenden des Studiengangs Mediendesign der Rheinischen Fachhochschule Köln entworfen und realisiert hat. Das Tor zur modernen Stadt Westgate wurde vom renommiertenDüsseldorfer Architekturbüro HPP Hentrich-Petschnigg & Partner GmbH + Co. KG geplant. Gerhard G. Feldmeyer, Geschäftsführender Gesellschafter der HPP GmbH + Co. KG, erläuterte, wie sich moderne Architektur an der Historie und der Vision einer möglichen Zukunft in einem Mikrokosmos wie dem Viertel rund um den Rudolfplatz orientiert. "Mit seiner klaren, transparenten Architektur sowie der räumlichen Großzügigkeit des Atriums spiegelt Westgate die Bedürfnisse einer kommunikativen, flexiblen, zukunftsorientierten Arbeitswelt inmitten einer lebendigen Stadt wider", so Feldmeyer Mit Nachhaltigkeit erfolgreich wirtschaften MEAG Geschäftsführer Günter Manuel Giehr sagte: "Wir sind stolz, dass es WESTGATE gelingen wird, den Primärenergiebedarf und damit auch Folgekosten und Emissionen gering zu halten. Nachhaltigkeit ist für uns nicht nur ein Lippenbekenntnis. Wir haben in kurzer Zeit bereits Immobilien im Wert von über einer Milliarde Euro als nachhaltig zertifizieren lassen nicht nur in Deutschland und Europa, sondern auch in Amerika und Asien. Nachhaltigkeit zahlt sich dreifach aus, für die Umwelt, für den Mieter, aber auch für die Investoren." Ausgezeichnet als Green Building Mit 32 Prozent weniger Primärenergie und 53 Prozent weniger CO2-Emissionen als vergleichbare Gebäude ist Westgate zukunftsweisend. Sechs gebäudeeigene Brunnen fördern bei Westgate aus 25 Metern Tiefe Wasser, das über Wärmepumpen geführt und so für die Heizung und die Kühlung des Gebäudes genutzt wird. Anschließend wird das Wasser wieder in das Grundwasserreservoir eingespeist. Ein natürlicher Kreislauf, der Ressourcen schont, effizient arbeitet und ein gesundes Raumklima schafft. Für das gesamte Energiekonzept wurde Westgate von der Europäischen Kommission bereits als Green Building ausgezeichnet. Aussicht auf den Dom Eine repräsentative Büroadresse in zentraler Lage und dazu eine Dachterrasse mit Blick auf den Dom darauf können sich die künftigen Mieter der oberen Etage freuen. Im Untergeschoss gibt es bei Westgate die Einbindung in das historische Köln zu bewundern: Bei den Bauarbeiten wurden Teile der mittelalterlichen Grabenfangmauer Kölns gefunden, sorgfältig restauriert und für die späteren Mieter und Besucher des Westgate sichtbar erhalten. Als Teil der alten Stadtmauer sorgte die Grabenfangmauer dafür, dass der Druck der gewaltigen Mauerwerke der Kölner Befestigungsanlage abgefangen wurde. Urbaner Mittelpunkt Bauplätze wie das Westgate-Areal sind in der Kölner City rare Einzelstücke mit besonderen Herausforderungen an die Leistungen der Architekten und Projektentwickler. Die Neugestaltung im Rahmen des Masterplans und die exponierte Lage an der Kreuzung der wichtigsten Achsen Kölns verlangten nach einer Lösung, die schon heute Akzente für die Zukunft dieses urbanen Mittelpunktes setzt, ohne dessen architektonische Entwicklung im Detail zu kennen oder vorherbestimmen zu können. Die Geschichte der Umgebung gehört bei Westgate ebenso zum Gestaltungskonzept wie die Vision des zukünftigen Lebens an diesem Ort. Zeitlose Ästhetik Westgate wird nach der Fertigstellung rund 17.400 Quadratmeter flexibel aufteilbare Bürofläche bieten. Das Erdgeschoss umfasst gut 2.700 Quadratmeter Fläche für Einzelhandel und Gastronomie. Eine transparente Fassade mit viel Glas und Stahl, Naturmaterialien und dem großzügigen Einfall natürlichen Lichts in die Büros sorgt für ein angenehmes Arbeitsklima. Hervorzuheben ist der großzügige Eingangsbereich mit innenliegendem Atrium, zu dem eine großzügige Freitreppe führt. Das Investitionsvolumen von Westgate liegt bei rund 60 Millionen Euro.
Die MEAG MUNICH ERGO AssetManagement GmbH in München ist Vermögensverwalter von Munich Re und ERGO. Die MEAG ist mit Einheiten in New York und Hongkong international ausgerichtet und setzt neben dem Management der gruppeneigenen Gelder auf das Geschäft mit Partnern außerhalb der Gruppe. Insgesamt verwaltet die MEAG Kapitalanlagen im Wert von rund 198 Milliarden Euro, davon rund 10 Milliarden Euro in Immobilien.
Dr. Josef Wild ( Presse ) MEAG MUNICH ERGO Asset Management GmbH Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 Mnchen Telefon: 089 2489 - 2072 Fax: 089 2489 - 2075 Internet: http://www.meag.com EMail: Presse@meag.com
Immobilienverwaltung, Mietausfallschutz, Ankauf offener MietforderungenMietkonzept24 am Start - Immobilienverwaltung, Mietausfallschutz
Gießen, 28.04 2010. Seit Anfang April 2010 ist die Mietkonzept24 UG als neue Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien am Markt. Das Team um Geschäftsführer Sven Adam besteht aus erfahrenen Branchenspezialisten und bietet umfassende Beratung und maßgeschneiderte Immobilienkonzepte für an. ...
Gießen, 28.04 2010. Seit Anfang April 2010 ist die Mietkonzept24 UG als neue Beratungs- und Verwaltungsgesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien am Markt. Das Team um Geschäftsführer Sven Adam besteht aus erfahrenen Branchenspezialisten und bietet umfassende Beratung und maßgeschneiderte Immobilienkonzepte für Immobilieneigentümer an. Im Fokus der Mietkonzept24 stehen die Bereiche der Immobilienverwaltung, der Mietausfallschutz für Wohn- und Gewerbeimmobilie, die Beratung sowie der Ankauf offener Mietforderungen. Das Unabhängige Unternehmen konzentriert sich in den Bereichen des Mietausfallschutzes sowie der Beratung und dem Ankauf von offenen Mietforderungen auf das gesamte Bundesgebiet. Im Bereich der Immobilienverwaltung vorrangig auf Mittelhessen und das Rhein Main Gebiet. Die Mietkonzept24 sieht sich trotz der insgesamt schwierigen Marktsituation, insbesondere im Hinblick der schlechten Zahlungsmoral im Vermietungsbereich, sehr gut aufgestellt. Geschäftsführer Sven Adam: "Auch wenn wir jetzt mit einem neuen Unternehmen an den Markt gehen, sind wir kein Newcomer. Unser Team verfügt über zusammengerecht 120 Jahre Erfahrung im Immobilienbereich ( Beratung; Verwaltung; Versicherung; Finanzierung & Fördermittel; Mietausfallschutz usw. ). Wir haben einen großen Kundenstamm übernommen und auch Exklusivmandate von Großgrundbesitzern. Die Mietkonzept24 dürfte somit schon bald zu den größten Beratungs- und ( Miet- ) Factoringgesellschaften gehören. Die Firma Mietkonzept24 ist ein Unternehmen, welches sich auf die Immobilienverwaltung, Mietausfallschutz ( Mietfactoring ) sowie dem Ankauf von Mietforderungen spezialisiert hat. Gegenwärtig konzentriert sich die Mietkonzept24 auf die Verwaltung von Zinshäusern auf Erfolgsbasis, den Mietausfallschutz, den Ankauf offener Mietforderungen sowie die Beratung von Immobilieneigentümern rund um die Immobilie. Die Mietkonzept24 fokussiert ihre Geschäftstätigkeit in der Immobilienverwaltung auf Mittelhessen und im Mietausfallschutz sowie dem Ankauf offener Mietforderungen bundesweit. Vor jeder Zusage der Übernahme des Mietausfallschutzes und dem Ankauf von Mietforderungen prüft die Mietkonzept24 die Mietpartei und bietet somit dem Vermieter ( Kunde ) ein hohes Maß an Sicherheit in der Vermietung. Der Sitz der Mietkonzept24 ist Gießen / Lahn.
Pressekontakt: Sven Adam Mietkonzept24 UG ( haftungsbeschränkt ) Westanlage 30 35390 Gießen Telefon: 06419844377 EMail: presse@mietkonzept24.de Internet: http://www.mietkonzet24.de
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