Haftungsbeschränkung für freie Berufe durch neue Rechtsform
Gute Nachrichten für Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die mit mehreren Partnern in einer Kanzlei oder einer Sozietät zusammenarbeiten. Die Bundesregierung plant eine neue Gesellschaftsform für Freiberufler einzuführen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter (PartG mbB) ...
Gute Nachrichten für Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler, die mit mehreren Partnern in einer Kanzlei oder einer Sozietät zusammenarbeiten. Die Bundesregierung plant eine neue Gesellschaftsform für Freiberufler einzuführen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) hat das Kabinett Mitte Mai (16.5.) beschlossen.
Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. „Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu Kanzleien und anderen freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten“, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das Gesetz soll dem Trend größerer Anwaltskanzleien, sich in Form der Limited Liablity Partnership (LLP) zusammenzuschließen, entgegenwirken. Nachdem das Bundeskabinett dem Entwurf zugestimmt hat, geht er ins Gesetzgebungsverfahren. Mit einem Inkrafttreten kann Anfang 2013 gerechnet werden.
Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler:
Bisher haften Steuerberater und andere Freiberufler in einer Sozietät (GbR) grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen auch für Beratungsfelder ihrer Partner, wenn die Höchstsumme der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung überschritten ist. Diese Haftung soll durch die geplante PartG mbB auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt werden können, aber nur für eine Haftung aus beruflichen Fehlern. Eine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie etwa Miete oder Löhne bietet die neue Rechtsform – anders als eine GmbH oder GmbH & Co. KG – nicht. Die Mindestversicherung wird für die verschiedenen Freien Berufe unterschiedlich festgelegt. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen Euro geplant. Eine aus Steuerberatern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss „angemessen“ versichert sein. Wirtschaftsprüfer müssen mit einer Millionen Euro versichert sein.
Die neue Rechtsform ist eine interessante Gestaltungsalternative – gerade wegen der positiven Haftungsregelung – für Freiberufler. Einen Mustervertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (Gesellschafterbeschluss plus Registeranmeldung (PartG mbB) bietet der VSRW-Verlag GmbH zum Download unter www.vsrw.de an. Eine Checkliste zu den Vor- und Nachteilen der neuen Rechtsform der PartG mbB können Interessierte per eMail an info@taxperts-beratung.de unter Verwendung des Stichworts „Checkliste PartG mbH“ anfordern. Der VSRW-Verlag Dr. Hagen Prühs wurde 1977 als Einzelunternehmen gegründet. Hinter der Abkürzung VSRW verbirgt sich der „Verlag für Steuern Recht und Wirtschaft“. 1988 wurde der Verlag in eine GmbH umgewandelt, deren Geschäftsführer der Unternehmensgründer Dr. Hagen Prühs wurde und heute noch ist. Sitz des Verlags ist die Bundesstadt Bonn. Von Bonn aus versorgt der Verlag zahlreiche bundesdeutsche GmbHs sowie deren Steuer- und Rechtsberater mit Informationen, die für die erfolgreiche Führung einer GmbH wichtig sind. Zu den Medien, die zum Zweck der GmbH-Beratung angeboten werden, gehören Zeitschriften, Informationsdienste, Bücher und Software. In all diesen Medien bemüht sich der Verlag, die fachlichen Informationen in einer auch für rechtliche und steuerliche Laien verständlichen Form zu vermitteln. Das jüngste Produkt des Verlags ist das Wirtschaftsmagazin „gmbhchef“, das sich an die GmbH-Geschäftsführer in der Region Bonn/Rhein-Sieg, Köln und Düsseldorf wendet. Diesem Leserkreis bietet das Magazin eine Kombination von fachlich fundierten Informationen zu allen wichtigen GmbH-Themen und dazu einen interessanten Lokalteil. Einmal jährlich veranstaltet das Magazin einen GmbH-Geschäftsführer-Tag in Bonn, Köln und Düsseldorf auf dem die hiesigen GmbH-Chefs bei Fachvorträgen über aktuelle Entwicklungen im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeitsrecht und anderen betriebswirtschaftlichen Themenbereichen informiert werden. VSRW-Verlag GmbH Krause,Thomas Rolandstr. 48 53179 Bonn http://www.vsrw.de krause[at]vsrw.de
Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung gilt dies nun auch für zur Nutzung ...
Telekommunikation bestimmt den Arbeitsalltag. Ohne PC, Fax und Telefon funktioniert nichts mehr und sie bestimmen den beruflichen Alltag. Die private Nutzung von betrieblichen PCs und Telekommunikationsgeräten des Arbeitgebers ist bereits nach § 3 Nr. 45 EStG von der Steuer befreit. Mit einer Gesetzesänderung gilt dies nun auch für zur privaten Nutzung überlassene Computersoftware, Smartphones oder Tablets. Denn diese gehören inzwischen fest zu den notwendigen Mitteln, um im Arbeitsalltag zu kommunizieren. Über die positive Änderung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.
Pressekontakt Günter Zielinski - Steuerberater Zielinski,Günter Rolfinckstraße 37 22391 Hamburg http://www.steuerberater-zielinski.de presse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Kündigungen und befristete Arbeitsverträge nur noch schriftlich
Seit 1.5.2000 ist das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz, das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Kraft. Es ändert nicht nur verfahrensrechtliche Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes, sondern trifft auch eine wichtige Neuregelung im materiellen Arbeitsrecht. Nach der Neuregelung des Gesetzbuchs es ...
Seit 1.5.2000 ist das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz, das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Kraft. Es ändert nicht nur verfahrensrechtliche Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes, sondern trifft auch eine wichtige Neuregelung im materiellen Arbeitsrecht. Nach der Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf es künftig für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag sowie für die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Künftig ist eine - fristgemäße oder fristlose - Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich erklärt worden ist. Das gilt für alle Kündigungserklärungen, die dem Kündigungsempfänger ab 1.5.2000 zugehen. Ab diesem Tag ist auch ein Auflösungsvertrag oder die Befristung eines Arbeitsvertrages nur gültig, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht schriftlich abgeschlossen, hat dies zur Folge, dass die Befristung unwirksam ist und der Arbeitsvertrag als unbefristet gilt. Die Schriftformerfordernis bei den genannten Beendigungsformen eines Arbeitsverhältnisses ist die folgerichtige Ergänzung zum Nachweisgesetz, nach dem spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn der Beschäftigung der Arbeitgeber verpflichtet ist, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zu fixieren und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater M Rainer Hohenzollernring 21-23 50672 Köln Deutschland E-Mail: presse@grprainer.com Homepage: http://www.grprainer.com/ Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/ presse[at]grprainer.com
Windkraft und Sonnenkraft erfordern unwirtschaftliche Schattenkraftwerke
Jede neue Windanlage oder Solaranlage produziert Strom, den wir nicht brauchen aber bezahlen müssen.<br /><br />Ende des Jahres 2011 waren in Deutschland über 20.000 Windgeneratoren mit einer Gesamtleistung von 29.000 Megawatt installiert. Dazu kommen noch Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von 25.000 Megawatt. Ende soll ...
Jede neue Windanlage oder Solaranlage produziert Strom, den wir nicht brauchen aber bezahlen müssen.
Ende des Jahres 2011 waren in Deutschland über 20.000 Windgeneratoren mit einer Gesamtleistung von 29.000 Megawatt installiert. Dazu kommen noch Fotovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von 25.000 Megawatt. Ende dieses Jahres soll die Leistung aus diesen Quellen auf 68.000 Megawatt ausgebaut werden. Zu viele Ökostromanlagen Die von den Stromkunden geforderte Netzleistung schwankt zwischen 40.000 und 65.000 Megawatt. Die Spitzenleistung der Solarstromanlagen und Windstromanlagen lag also bereits im letzten Jahr bei sonnigem Wetter und Starkwind häufiger über der nachgefragten Netzleistung. In einem solchen Fall müssen Anlagen abgeschaltet werden, um das Netz nicht zu überlasten. Sonst würden Sicherungen ansprechen und es würde zu einem Stromausfall kommen. Im letzten Jahr war dies bereits an 45 Tagen der Fall. Die Anlagenbetreiber haben aber durch das Abschalten des nicht benötigten und damit unbrauchbaren Stroms keinen Ausfall. Sie erhalten trotzdem Einspeisevergütung nach dem EEG Erneuerbaren Energien Gesetz auch für den nicht produzierten Strom. Dafür wurden 2011 mehr als 100 Millionen Euro vergütet und dem Stromkunden in Rechnung gestellt, also für Strom, der nicht produziert und geliefert wurde. Ohne Grundlast-Kraftwerke geht es nicht Doch die Stromversorgung ist noch etwas komplizierter als diese einfache Darstellung. Der Strom aus den vielen Zehntausenden Solaranlagen und Windanlagen muss in das deutsche Verbundnetz eingespeist werden. Dies gelingt nur, wenn die Frequenz exakt mit der Netzfrequenz von 50 Hertz (50 Schwingungen pro Sekunde) und der Phasenlage übereinstimmt. Die Netzfrequenz muss von einer Grundlast aus großen Kraftwerken, die zusammen geschaltet sind, vorgegeben werden. Die kleinen Öko-Anlagen können und müssen sich danach richten, um ihren Strom einspeisen zu können. Sonst gäbe es ein heilloses Durcheinander im Netz. Für diese frequenzstabile Grundlast werden mindestens zehn große Kraftwerke mit je 1000 Megawatt Leistung benötigt. Daher sind schon heute zu viel Wind- und Solarstromanlagen installiert. Jede neue Windanlage, egal ob auf dem Land oder auf der See, und jede neue Solarstromanlage, ob auf dem Dach oder auf Feldflächen, stellt immer häufiger Strom bereit, der nicht gebraucht wird. Doch wir als Stromkunden müssen dafür trotzdem bezahlen. Die Nationale Anti-EEG Bewegung e.V. (NAEB) weist schon länger auf diesen Wahnsinn hin mit dem Slogan: Das deutsche Wirtschaftswunderland wird vom Winde verweht und von der Sonne verbrannt. Sichere Versorgung nur durch Schattenkraftwerke Und wir zahlen auch für die konventionellen Kraftwerke, die immer in Bereitschaft sein müssen, um einzuspringen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Ihre Bereitschaftsleistung muss der maximalen Netzleistung entsprechen. Daher werden jetzt als Ersatz für die abgeschalteten Kernkraftwerke schnellsten neue Kohlen- und Gaskraftwerke gebaut. Doch mit jeder neuen Öko-Stromanlage sind sie länger in Bereitschaft und produzieren weniger Strom. Die Erzeugungskosten steigen damit an. Frau Müller, die Präsidentin der Vereinigung der Gas- und Elektrizitätswerke in Deutschland, rechnet nach dem Abschluss der geplanten Energiewende mit einer Betriebszeit der konventionellen Anlagen von 5 Prozent, also etwa 45 Stunden im Jahr, bei ständiger Bereitschaft. Verzichten kann man aber auf diese Schattenkraftwerke nicht, wenn man das Industrieland Deutschland verlässlich mit Strom versorgen will. Unwirtschaftliche Schattenkraftwerke Der Bau solcher schlecht ausgelasteten Schattenkraftwerke ist unwirtschaftlich. Die Erzeugungskosten werden von etwa 4 Cent pro Kilowattstunde durch die heutigen Grundlastkraftwerke auf 200 Cent pro Kilowattstunde steigen. Daher findet man für den Neubau von Schattenkraftwerken keine Investoren. Auch unsere Bundeskanzlerin hat bei ihrem Treffen mit den Stromerzeugern keine Bereitschaft dazu gefunden. Nun wird erwogen, die Schattenkraftwerke in die EEG Abrechnung mit einzubeziehen. Der nicht gelieferte Bereitschaftsstrom soll auch bezahlt werden. Die Rechnung erhält der Stromkunde, also wir alle. Wir können auf Ökostrom sofort verzichten Der Überblick zeigt, wir haben eine doppelte Stromversorgung. Teure Ökoanlagen erreichen und überschreiten nach den Plänen der Bundesregierung die verlangte Netzleistung, wenn die Sonne scheint und Starkwind weht. Parallel haben wir konventionelle Kraftwerke gleicher Leistung, die jederzeit preiswerten Strom in der verlangten Menge produzieren. Der Kraftwerkstrom kostet nur ein Drittel bis ein Fünftel des Ökostroms. Diese einfache Gegenüberstellung zeigt: Wir können ohne Probleme auf alle Ökoanlagen sofort verzichten mit großen Vorteilen. Der Strom wird deutlich preiswerter, und wir brauchen keine neuen Überlandleitungen, da die Kraftwerke in Verbrauchernähe stehen. Wenn wir allerdings bei der derzeitigen Politik bleiben und die bevorzugte Einspeisung von Ökostrom fordern, brauchen wir die Schattenkraftwerke zusätzlich und die Stromkosten werden weiterhin kräftig steigen. Deutschland wird geschadet Die NAEB Nationale Anti-EEG Bewegung fordert daher auf www.naeb.info (http://www.naeb.info) die sofortige Abschaffung des EEG, um weiteren Schaden von Deutschland abzuwenden. Die Subventionierung des Ökostroms nach dem EEG durch die Stromkunden ist eine gesetzliche Umverteilung von unten nach oben, vernichtet Arbeitsplätze in der energieintensiven Industrie durch extrem hohe Strompreise und verunstaltet unsere Umwelt. Regierung und Parlamentsmitglieder sollten sich an ihren Amtseid erinnern: "Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden". Mit dem EEG wird Deutschland massiv geschadet. Prof. Dr. Hans-Günter Appel Beiratsvorsitzender NAEB e.V. NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V. Prof.Dr. Hans-Günter Appel Waldseeweg 28 13467 Berlin Deutschland E-Mail: Hans-Guenter.Appel@NAEB.info Homepage: http://www.NAEB.info Telefon: 05241 740 4728 NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V. Duepmann,Heinrich Waldseeweg 28 13467 Berlin http://www.NAEB.info info[at]NAEB.info
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler: DFK / Deutsches Finanzkontor AG bestens vorbereitet
Kaltenkirchen – April 2012. Nach einer neuen Verordnung müssen Finanzanlagenvermittler in Zukunft deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten erfüllen. Verlangt wird unter anderem ein Sachkundenachweis. Die DFK / Deutsches Finanzkontor AG ist auf diese neue Verordnung bestens vorbereitet und bildet mit ...
Kaltenkirchen – April 2012. Nach einer neuen Verordnung müssen Finanzanlagenvermittler in Zukunft deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten erfüllen. Verlangt wird unter anderem ein Sachkundenachweis. Die DFK / Deutsches Finanzkontor AG ist auf diese neue Verordnung bestens vorbereitet und bildet ihren Nachwuchs mit einem modularen Qualifizierungsmodul auf höchstem Niveau aus.
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts (FinAnlVerm- u. VermAnlG) wurde Ende des vergangenen Jahres vom Bundesrat gebilligt. Die dazugehörende Verordnung, in welcher entscheidende Details u.a. zur Sachkundeprüfung enthalten sind, wurde am 30.03.2012 vom Bundesrat beschlossen und wird zum 01.01.2013 in Kraft treten. Damit wurde festgelegt: Die Vermittlung von Investmentfonds, geschlossenen Fonds sowie sonstigen Vermögensanlagen wird erlaubnispflichtig. Eine solche Erlaubnis erhalten nach Inkrafttreten der Verordnung also nur Personen, die über geordnete Vermögensverhältnisse sowie einen guten Leumund verfügen und außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung und einen Sachkundenachweis vorlegen können. Die DFK / Deutsches Finanzkontor AG ist auf diese neue Branchenregulierung durch die gut ausgebaute Partnerschaft mit der StarAcademy optimal vorbereitet. Um stets für neue optimal ausgebildete Nachwuchskräfte zu sorgen, laufen das ganze Jahr über Bewerbungsgespräche auf höchstem professionellem Niveau. Erst nach dieser Grundschulung werden die bestqualifizierten der Teilnehmer nach besonderen Kriterien ausgewählt und zu einer systematischen Weiterbildung zugelassen. Nach diesen ersten Gesprächen besuchen die in Frage kommenden Interessenten ein Grundseminar, in welchem erste Basiskenntnisse vermittelt werden. Um den maximalen Qualitätslevel der Berater sicherzustellen, setzt die DFK / Deutsches Finanzkontor AG auf ein modular gegliedertes Programm. In Kooperation mit der StarAcademy werden hierbei alle relevanten Bausteine einer ganzheitlichen und unabhängigen Finanzberatung vermittelt. „Die Trainingseinheiten sind dabei ganz bewusst besonders praxisorientiert angelegt. Aufgrund dieser optimal aufgebauten Schulungsmodule gilt die Ausbildung der DFK / Deutsches Finanzkontor AG in der Branche als ein positives Beispiel dafür, wie die Ausbildung im Finanzbereich heutzutage funktionieren sollte“, erklärt Andreas Tissen, Leiter der StarAcademy. Der Erfolg dieses Ansatzes zeigt sich auch in den aktuellen Zahlen: so konnte das Unternehmen im ersten Quartal 2012 mehr als 60 Teilnehmer auf diesen Lehrgängen begrüßen und steigerte somit die Umsatzentwicklung um mehr als 40% gegenüber dem Vorjahr. Das Weiterbildungsprogramm beinhaltet vier Ausbildungsstufen und setzt sich wie folgt zusammen: 1. Schritt - Vertriebsassistentenlehrgang: In diesem Lehrgang erarbeiten sich die Teilnehmer erste Basisgrundlagen zum Thema Bedarfsermittlung und Akquise (inkl. Theorie & Praxisprüfung). 2. Schritt - Repräsentantenlehrgang: Im zweiten Schritt erhalten die Teilnehmer tiefergehende Einblicke in die Bereiche Beratung & Service (inkl. Theorie & Praxisprüfung), 3. Schritt - Rekrutierungslehrgang. Dieser Lehrgang fokussiert sich vornehmlich auf professionelles Rekrutieren & Einarbeiten. 4. Schritt – Profilehrgang: In diesem letzten Schritt der Fachausbildung wird der Schwerpunkt auf die Hauptberuflichkeit gelegt.
Parallel dazu finden während des Jahres monatliche Fachseminare und wöchentliche Circle Trainings zur Qualifizierung der Vertriebspartner der DFK AG statt.
Mehr Informationen zu diesem Thema sind zu finden unter: http://www.dfk-ag-branchenregulierung.de.
Über das Unternehmen Deutsches Finanzkontor AG / DFK Unternehmensgruppe
Die DFK Unternehmensgruppe ist ein dynamisch wachsender Finanzdienstleister mit einer 10jährigen Unternehmensgeschichte. Geschäftszweck der DFK-Gruppe ist die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen rund um das Immobilieninvestment. Das gut ausgebaute Vertriebs- und Servicenetz der DFK / Deutsches Finanzkontor AG garantiert einen stabilen Fortbestand und beständiges Wachstum. Durch die Erstellung der individuellen Vermögensaufbaustrategie geht das Unternehmen sehr intensiv auf die persönlichen Bedürfnisse seiner Mandanten ein. Dabei spielt die Vermögenssituation des Einzelnen keine entscheidende Rolle. Vorstandsvorsitzender der Deutsches Finanzkontor AG ist Valeri Spady. Die DFK Unternehmensgruppe betreut aktuell über 30.000 Familien mit über 80.000 Verträgen. Die Deutsches Finanzkontor AG hat ihren Sitz in Kaltenkirchen bei Hamburg. DFK Deutsches Finanzkontor AG Spady,Valeri Brookweg 48 24568 Kaltenkirchen http://www.dfk-ag-branchenregulierung.de presse.dfkag[at]yahoo.de
Die Kärntner FPK/ÖVP-PolitikerInnen schaffen offenbar derzeit das Grundgerüst der pädagogischen Arbeit im Kindergarten ab
(NL/1365771040-2) In Kärnten wurde im Landtag beschlossen, die Vorbereitungszeit in den Kindergärten von 5 Stunden auf 2,5 Stunden zu reduzieren. Und das mit dem Argument, dass dadurch mehr Zeit für die Kinder zur Verfügung steht.<br /><br /><br /><br />Das ist wohl nur so qualifizieren: wenn es nicht so was ...
(NL/1365771040-2) In Kärnten wurde im Landtag beschlossen, die Vorbereitungszeit in den Kindergärten von 5 Stunden auf 2,5 Stunden zu reduzieren. Und das mit dem Argument, dass dadurch mehr Zeit für die Kinder zur Verfügung steht.
Das ist wohl nur so qualifizieren: wenn es nicht so grenzenlos unverantwortlich-dumm wäre, was da passiert, könnte man meinen: es sind halt einige Ahnungslose am Werk. Die Halbierung der Stunden von KindergartengruppenleiterInnen für die Vorbereitung ist inakzeptabel. Diese Änderung des Kindergartengesetzes auf Kosten der Qualität der Betreuung der Kärntner Kinder ist verantwortungslos. Es ist zu befürchten, dass sich Kärntner Kindergärten in Zukunft wieder zu Aufbewahrungsstätten für unsere Kinder zurückentwickelt werden und das in einem Land, das sich Bildungsland rühmt! Es ist nachzuvollziehen, dass der Gemeindebund seine Forderung nach Beibehaltung der bisherigen Vorbereitungszeit abgelehnt hat. Dieser scheint den Kindergarten nahezu ausschließlich als freiwillige Serviceeinrichtung für Mütter (die ohnedies besser bei Kindern, Küche und Kirche bleiben sollten) und klagt daher Jahr für Jahr aufs Neue darüber, dass dieser (neben den Pflegeeinrichtungen für alte Menschen) die Gemeinden in den finanziellen Ruin treibt. Dass von den Gemeinden wohlwollend festgestellt wird, dass Einkäufe diese Zeit nicht schmälern, sondern während der sonstigen regulären Dienstzeit durchgeführt werden können (!), zeugt davon, dass wenig Kenntnis darüber besteht, worin die Arbeit einer KindergartenpädagogIn besteht. Einkaufen ist eine Tätigkeit, unter der sich jede/r etwas vorstellen kann. Schwieriger wird es schon zu verstehen, dass KindergartenpädagogInnen Zeit für gezielte Beobachtung und Dokumentation einzelner Kinder und Spielsituationen brauchen, um den gesetzlichen Bildungsauftrag, den der Kindergarten hat, zu erfüllen. Die Forderung auf die Reduzierung der Vorbereitungszeit von 5 auf 2,5 Stunden ist nur die logische Konsequenz aus diesem Denken, dem FPK und ÖVP gegen die Stimmen von SPÖ und GRÜNEN im Kärntner Landtag erlegen sind. Die zuständigen Gewerkschaften scheinen dem nichts entgegenzusetzen zu haben... Unter den nunmehr bestehenden Bedingungen ist es nahezu unmöglich, dem Kindergarten jenen Stellenwert einzuräumen, der in anderen europäischen Länder längst zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Einen Stellenwert, der zum Ausdruck bringt, dass der Kindergarten die erste - und damit äußerst wichtige - außerhäusliche Bildungseinrichtung ist. Der bundesweit gültige BildungsRahmenplan kann jedenfalls unter den gegebenen Rahmenbedingungen - und da ist die Vorbereitungszeit nur ein Faktor von vielen anderen nicht umgesetzt werden. Solange die bundesgesetzliche Verankerung von Qualitätskriterien fehlt, werden wir offensichtlich immer wieder erleben, dass nicht nur die längst fälligen Weiterentwicklungen wie die Anhebung der Ausbildung von KindergartenpädagogInnen auf akademisches Niveau sondern auch bereits bestehende Qualität dem Sparstift zum Opfer fallen wird. Dass die Rahmenbedingungen im Kindergarten für Kinder, Eltern und PädagogInnen von Ort zu Ort und manchmal sogar von Kindergarten zu Kindergarten unglaublich verschieden sind. Und dass es dabei bleibt, dass die Bedeutung Früher Bildung weiterhin lediglich in den Sonntagsreden von PolitikerInnen aus allen Fraktionen vorkommt. Der Mehrheits-Beschluss des Kärntner Landtages kann nur als Anschlag auf die Qualität der Arbeit in den Kindergärten qualifiziert werden. Um einer marginalen Einsparung willen werden hier Zukunftschancen von Kindern aufs Spiel gesetzt. So ist es nicht verwunderlich, dass sich verantwortungsvolle ElementarpädagogInnen in Kärnten zusammenschließen, um (auch) dagegen Sturm zu laufen. Die Eltern sind, leider, meist zu jung und mit allzuvielen anderen Problemen beschäftigt, um auf die Barrikaden zu steigen; eine verpflichtende Elternvertretung gibt es für diesen Altersbereich der Kinder (noch) nicht. FPK unter dem Kindergartenreferenten und Landeshauptmann Dörfler und ÖVP können natürlich sagen: Das tangiert uns nicht. Ein Zeichen von demokratischer Gesinnung und von Verantwortung für die Zukunft Kärntens ist das aber wohl nicht! Landeshauptmann Dörfler wird nicht müde zu betonen, dass Kärnten über ein gut funktionierendes und flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen verfügt und dass sich diese Einrichtungen unter seiner Ägide in den letzten Jahren zu hochwertigen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen entwickelt haben, mit dem Ziel, die Kinder bestmöglich zu fördern und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dann ist aber nicht zu verstehen, warum Dörfler nun dem ihm bisher von allen Seiten zugesprochenen Verdienst als Kindergartenreferent so kontraproduktiv entgegenstehet. Die sich als Familienpartei deklarierende ÖVP erklärt immer wieder, dass es auf Initiative von Josef Martinz und der ÖVP in Kärnten den Gratis-Kindergarten für alle Kinder über drei Jahre gibt (der auch schon eingeschränkt worden ist) und dass die Einführung des Gratis-Kindergartens ein familienpolitischer Meilenstein ist, der massiv zur Entlastung der Familien in unserer Gemeinde und Stärkung der Kaufkraft beiträgt. Wie ist dann zu verstehen, dass die ÖVP dann diesen Meilenstein konterkariert und ein derartiges Gesetz mitbeschließen. Aufgrund der gegenwärtigen Entwicklungen im Bereich der Elementarpädagogik in Kärnten, findet die elementarpädagogische Community Kärntens KleinstkindpädagogInnen und Tageseltern, KleinkindpädagogInnen, Hort-/FreizeitpädagogInnen, SonderpädagogInnen, Auszubildende der Bundes-BIldungsanstalt für Kindergartenpädagogik samt Kolleg und SOKI, StudentInnen der Pädagogische Hochschule Kärnten und der Universität Klagenfurt sowie Eltern und Bildungsinteressierte - wieder zusammen: innerhalb weniger Tage hat sich eine Facebook-Gruppe gefunden, deren Mitgliederanzahl (derzeit 407!) sich sehen lassen kann: http://www.facebook.com/groups/155913894535981/. (http://www.facebook.com/groups/155913894535981/." title="http://www.facebook.com/groups/155913894535981/.) Die Kärntner FPK/ÖVP-PolitikerInnen schaffen offenbar derzeit das Grundgerüst der pädagogischen Arbeit ab das kann niemanden unberührt lassen! - Johannes-Maria Lex Krausegasse a/10 7 1110 Wien - E-Mail: johannes-maria.lex@plattform-educare.org Homepage: http://www.Plattform-EduCare.org Telefon: - - Lex,Johannes-Maria Krausegasse a/10 7 1110 Wien http:// johannes-maria.lex[at]plattform-educare.org
Die echte Wahlalternative heißt
Falls Kandidaten der NEIN!-Idee in den Deutschen Bundestag einziehen, werden die NEIN!-Abgeordneten konsequent bei destruktiven Gesetzesvorhaben wie auf www.NEIN-Idee.de (http://www.NEIN-Idee.de) ausführlich begründet, mit "Nein" abstimmen. Gesetze, die Gesetzen und Verordnungen zuwiderlaufen, sie aushöhlen oder nur Interessen ...
Falls Kandidaten der NEIN!-Idee in den Deutschen Bundestag einziehen, werden die NEIN!-Abgeordneten konsequent bei destruktiven Gesetzesvorhaben wie auf www.NEIN-Idee.de (http://www.NEIN-Idee.de) ausführlich begründet, mit "Nein" abstimmen. Gesetze, die Gesetzen und Verordnungen zuwiderlaufen, sie aushöhlen oder nur elitäre Interessen bedienen, sind destruktiv, weil sie nicht dem ganzen deutschen Volk dienen. Dabei handeln Mandatsträger der NEIN!-Idee konstruktiv, indem sie Lösungsansätze präsentieren. Sollten etablierte Parteien fortfahren, Wählerwillen mit Füßen zu treten, wird die NEIN!-Idee irgendwann die absolute Mehrheit im Deutschen Bundestag erzielen. Die konstruktive Konsequenz daraus ist die Auflösung des Deutschen Bundestages und daran anschließende Neuwahlen. Neuwahlen zwingen etablierten Parteien, Parteiprogramme und Wahlversprechen zu beschließen, mit denen sie Bürger überzeugen können, sich an der Bundestagswahl zu beteiligen und sie wieder zu wählen. Möglich ist auch, dass Mandatsträger der NEIN!-Idee dann unter anderem Namen mit einem eigenen Programm antreten, um das Prinzip der NEIN!-Idee zu bewahren.
Konsequenzen einer veränderten Politik Wenn etablierte politische Parteien Protestwahlen ernst nehmen und ihre Politik wieder an Wählerwillen ausrichten, erhält die NEIN!-Idee bei den nächsten Wahlen automatisch weniger Stimmen. Die NEIN!-Idee zwingt alle machtwilligen Parteien, ihre destruktive Politik zu überdenken und zu ändern. Eines der derzeitigen Probleme ist nicht etwa, dass zu viele Menschen "Nein" sagen, sondern dass zu viele Menschen ohne viel nachzudenken zu allem "Ja" sagen oder überhaupt nichts sagen. Die praktischen Konsequenzen werden im ersten Film der NEIN!-Idee angedeutet. [1] Wahlen mit Schein-Optionen Typisch für politisch korrekte Gepflogenheiten in der Bundesrepublik Deutschland sind Abstimmungen ohne eine "Nein-Option". Wenn es trotzdem in Deutschland bei eher unwichtigen Themen zu einer Volksabstimmung kommt, dürfen Wähler zwischen zwei "Ja-Optionen" wählen. Ein gutes Beispiel waren die Volksabstimmungen zur Gemeindegebietsreform. Zur Wahl stand immer nur, ob die Bürger eines Ortes einer bestimmten Gemeinde oder einer anderen angeschlossen werden. Doch die Gemeindegebietsreform selbst stand nie zur Disposition. Sie wurde einfach eingeführt, ohne die Wahlberechtigen hierüber abstimmen zu lassen. Daher ist ein Abstimmen ohne "Nein-Option" immer eine Vergewaltigung des Wahlrechtes. Warum die "Nein-Option" wichtig ist Eine Volksabstimmung, die ein klares "Nein" erlaubt, kann den Willen der Wahlberechtigten ermitteln. Offensichtlich ist so etwas in der Bundesrepublik Deutschland nicht erwünscht. Und wie es scheint, fällt die fehlende "Nein-Option" nur wenigen Menschen auf. Es gibt kaum Proteste. Am 20. Januar 2013 wird die "NEIN!-Idee" an den Landtagswahlen in Niedersachsen teilnehmen. Diese Landtagswahl ist die erste Gelegenheit, Kandidaten der NEIN!-Idee in den niedersächsischen Landtag zu wählen. Diese Wahl für ganz Deutschland eine aufsehenerregende Wahl sein, die in die Geschichte eingehen wird. Vorbereiten der Landtagswahl Niedersachsen Über die Vorbereitungen zu dieser Landtagswahl wird auf www.NEIN-Idee.de (http://www.NEIN-Idee.de) berichtet werden. Auf der noch zu ergänzenden Liste sind bislang 11 Kandidaten aufgestellt worden. Für die bald stattfindende Landtagswahl werden weitere 20 bis 30 Personen benötigt, die willens sind, in Hannover im Landtag die Wähler der NEIN!-Idee zu vertreten. Wie Kreiswahlvorschläge und ein Landeswahlvorschlag eingereicht werden, ist im Niedersächsischen Landeswahlgesetz (NLWG) geregelt. Der Landesverband Niedersachsen der Partei NEIN! leitet zügig die notwendigen Schritte ein, um die vom Gesetz vorgegebenen Fristen zu wahren. Alle Einzelheiten zur Landtagswahl können auf www.Landeswahlleiter.Niedersachsen.de , der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleiterin eingesehen werden. Quelle: [1] www.youtube.com/watch?v=eup0kI9ZRk8 NEIN!-Idee Michael König Teichstr. 1a 21698 Harsefeld Deutschland E-Mail: Kontakt@nein-idee.de Homepage: http://www.NEIN-Idee.de Telefon: 04164 50 9724 publicEffect Kolpak,Hans Fabrikstr. 2 66981 Münchweiler an der Rodalb http://www.NEIN-Idee.be hans-kolpak[at]publicEffect.com
PVS-Akademiegespräch: Das Versorgungsstrukturgesetz 2012 auf dem Prüfstand
(ddp direct) Das seit Jahresbeginn geltende Versorgungsstrukturgesetz soll unter anderem die ärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen verbessern. Das umfangreiche Gesetzespaket enthält darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Regelungen mitdeutlichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Beim Akademiegespräch der am in ...
(ddp direct) Das seit Jahresbeginn geltende Versorgungsstrukturgesetz soll unter anderem die ärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen verbessern. Das umfangreiche Gesetzespaket enthält darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Regelungen mitdeutlichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Beim Akademiegespräch der PVS-Akademie am 27. April in Stuttgart-Degerloch informieren der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. Bernhard Rochell, und Susanne Lilie, Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg, über Auswirkungen des neuen Ge-setzes für niedergelassene Ärzte und Kliniken sowie für deren Patienten.
Die ?flächendeckende bedarfsgerechte medizinische Versorgung? will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mit dem Versorgungsstrukturgesetz in ganz Deutschland sicherstellen. Ob die gesetzlichen Neuregelungen diesen hohen Anspruch in allen Bereichen erfüllen, bewerten Experten aus der ärztlichen Selbstverwaltung im Akademiegespräch der Akademie der PVS Baden-Württemberg, Ende April in Stuttgart. ?Durch die Regionalisierung der Vertragskompetenzen, insbesondere in der Honorarverteilung sind für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) größere Gestaltungsspielräume entstanden, die die vertragsärztliche Versorgung der Patienten verbessern können?, urteilt Dr. Rochell. So liege die alleinige Verantwortung für die Honorarverteilung wieder bei der Kassenärztlichen Vereinigung der jeweiligen Region, was die ärztliche Selbstverwaltung stärkt. Die KV Baden-Württemberg wird ihren Honorarverteilungsmaßstab ab 1. Juli 2012 entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten anpassen. ?Im Vordergrund steht dabei, Stabilität ins System zu bringen, den Ärzten und Psychotherapeuten Planungssicherheit zu geben und kalkulierbare Honorare zu ermöglichen?, erläutert die Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg Susanne Lilie. Die KVen können künftig auch finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten schaffen. So dürfen beispielsweise Honorarzuschläge vereinbart werden, für einzelne Leistungen oder auch für niedergelassene Ärzte, die in strukturschwachen Gebieten praktizieren. Für Diskussionen innerhalb der Ärzteschaft sorgen dagegen die neuen Regelungen zur ?morbiditätsbedingten Gesamtvergütung?. Einerseits schafft das Gesetz auch hier größere regionale Gestaltungsspielräume für die Selbstverwaltung. Andererseits wurden die Forderungen einiger Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg, nach einem Ausgleich durch das Versorgungsstrukturgesetz ab dem Jahr 2012 nicht erfüllt. Diese Länder waren seit dem Jahr 2009 von der Einführung der nach Absicht des Gesetzgebers stärker am Versorgungsbedarf bemessenen ?morbiditätsbedingten Gesamtvergütung? benachteiligt worden. ?Positiv ist immerhin die seit Jahresbeginn erfolgte Rücknahme der im Jahr 2011 eingeführten Ausgabendeckelung für extrabudgetäre Leistungen wie insbesondere das ambulante Operieren?, befindet Lilie. Neben den Neuregelungen zur Vergütung ambulanter Leistungen geht es im Akademiegespräch der PVS-Akademie in Stuttgart auch um die sogenannte ambulante spezial-fachärztliche Versorgung (ASV). Hier hat das Versorgungsstrukturgesetz einen neuen Bereich an der ambulant-stationären Schnittstelle geschaffen. Krankenhäuser wie auch niedergelassene Ärzte können in diesem Bereich unter den gleichen Voraussetzungen tätig werden. Die bisherigen Regelungen zur spezialisierten ambulanten Behandlung am Krankenhaus werden damit abgelöst. Von dieser Neuregelung sollen in erster Linie Patienten profitieren, die unter schwerwiegenden Erkrankungen wie HIV/Aids, Krebs, Multiple Sklerose oder seltenen Krankheiten leiden. ?Der Grundansatz der ASV ist durchaus positiv. Allerdings sehen die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte und viele Krankenhäuser der ASV wegen der noch zahlreichen Unklarheiten mit gemischten Gefühlen entgegen?, meint Dr. Rochell. ?Die Bundesärztekammer begrüßt die Mehrheit der neuen Regelungen aus dem Versorgungsstrukturgesetz?, fasst Dr. Rochell zusammen. Insbesondere für niedergelassene Vertragsärzte ergeben sich aus dem Gesetz eine Reihe von Chancen für eine leistungs-gerechtere Honorierung. Ob die Maßnahmen ausreichen werden, stellt Dr. Rochell unter Hinweis auf den für das Jahr 2012 gesetzlich auf 1,25 Prozent limitierten Honorarzuwachs der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung jedoch klar in Frage. Zudem sind manche Details in ihren Auswirkungen noch nicht abzusehen. Für Unruhe unter den Krankenhäu-sern sorgt beispielsweise die Frage, wie die Förderung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) künftig geregelt wird, nachdem die Honorarverteilung wieder durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen wurde. Ebenso muss sich für die Kliniken noch erweisen, wie sich ihr Zugang zu ambulanten Leistungen im Rahmen der neuen spezialfachärztlichen Versorgung künftig gestaltet. Hinweis für die Redaktion: Sie sind herzlich eingeladen, am Akademiegespräch ?Versorgungsstrukturgesetz? mit dem Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. Bernhard Rochell, und der Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg, Susanne Lilie, am 27. April 2012 um 17.30 Uhr teilzunehmen. Bitte melden Sie sich dazu unter der E-Mail-Adresse a.paul@pvs-bw.de an. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/fd2blc (http://shortpr.com/fd2blc" title="http://shortpr.com/fd2blc) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/gesundheit/reform-der-ambulanten-verguetung-bietet-chancen-fuer-niedergelassene-aerzte-und-kliniken-53279 (http://www.themenportal.de/gesundheit/reform-der-ambulanten-verguetung-bietet-chancen-fuer-niedergelassene-aerzte-und-kliniken-53279" title="http://www.themenportal.de/gesundheit/reform-der-ambulanten-verguetung-bietet-chancen-fuer-niedergelassene-aerzte-und-kliniken-53279) Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH Alexander Paul Bruno-Jacoby-Weg 12 70597 Stuttgart - E-Mail: a.paul@pvs-bw.de Homepage: http://www.pvs-bw.de Telefon: 0711 7201-247 Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH Paul,Alexander Bruno-Jacoby-Weg 12 70597 Stuttgart http:// a.paul[at]pvs-bw.de
Neue Software as a Service-Lösung auf Basis erprobter Compliance Solutions der TONBELLER AG verfügbar
Zusammen mit der GETAF mbH präsentiert die TONBELLER AG die neue Software-as-a-Service-Lösung COMPaaS zum Schutz von Unternehmen vor Finanzkriminalität. COMPaaS hilft Unternehmen den seit Dezember 2011 geltenden gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Überprüfung von Geschäftskontakten hinsichtlich ...
Zusammen mit der GETAF mbH präsentiert die TONBELLER AG die neue Software-as-a-Service-Lösung COMPaaS zum Schutz von Unternehmen vor Finanzkriminalität. COMPaaS hilft Unternehmen den seit Dezember 2011 geltenden gesetzlichen Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Überprüfung von Geschäftskontakten hinsichtlich krimineller oder terroristischer Auffälligkeiten nachzukommen. Mit der SaaS-Variante der renommierten Compliance-Lösungen der TONBELLER AG erhalten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen einen umfassenden Schutz vor Finanzkriminalität und sichern zugleich die Reputation ihres Unternehmens.
Die Software as a Service Lösung COMPaaS (http://www.getaf.de/loesungen/geldwaeschepraevention.html) der GETAF mbH basiert auf den bewährten Compliance-Softwarelösungen für die Personenprüfung (SironKYC) und für das Risikomanagement (SironRAS) der TONBELLER AG. Die TONBELLER AG gehört zu den führenden Anbietern von Compliance Solutions für Banken und Versicherungen, die bereits seit 2003 sehr hohen gesetzlichen Auflagen zur Geldwäschebekämpfung und zur Antiterrorismusfinanzierung auf Basis effizienter Softwarelösungen genügen müssen. Kunden-, Lieferanten und Partnerdaten gleicht COMPaaS gegen die verschiedenen Sanktionslisten der EU und anderer staatlicher Organisationen sowie individueller Watch- und Blacklists online ab. Auffällige oder potentiell geschäftsschädigende Kontakte werden dabei mittels definierter Risikoindizien herausgefiltert und können weiter analysiert werden. Ein Protokoll dieses Vorgehens gewährleistet, dass Unternehmen gesetzeskonform mit den geforderten Prüf- und Sorgfaltspflichten sind. Torsten Mayer, Vorstand und Leiter des Geschäftsbereichs Compliance Solutions, TONBELLER AG: "Maßnahmen und Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität, die bereits seit knapp einem Jahrzehnt in hohem Ausmaß für Banken und Versicherungen gelten, sind nun auch im Unternehmensumfeld angekommen. Mit unseren führenden Compliance-Lösungen, die weltweit bei Banken und Versicherungen bereits über 850 Mal installiert wurden, können wir nun auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen unterstützen. Mit COMPaaS profitieren Unternehmen aller Branchen und Größen. Insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler und juristische und natürliche Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, können mit unserer SaaS-Compliance-Lösung sofort starten. Zusätzlich sichern sich Organisationen gegen Imageschäden durch Kontakte mit Personen, die unter Geldwäsche-, Terrorismus-, Betrugs-, oder Korruptionsverdacht stehen, ab." Fritz Otto, Mitglied der Geschäftsleitung und zuständig für das Ressort IT, GETAF mbH: "Die GETAF hat mit COMPaaS eine weitere, innovative Servicelösung im Portfolio. Mit COMPaaS bieten wir den Unternehmen die Möglichkeit, in kürzester Zeit und ohne eigene Hard- und Softwareinvestitionen den neuen gesetzlichen Anforderungen in Sachen Personenprüfung und Geldwäsche nachzukommen. Hierbei deckt die skalierbare COMPaaS-Lösung flexibel ein breites Anforderungsspektrum von der Client-basierenden Abfrage bis hin zur direkten System- / ERP- Implementierung ab. Wir freuen uns sehr, dass wir mit unseren Lösungspartnern TONBELLER und World-Check in dem besonders sensiblen Bereich Compliance eine erstklassige Lösung aus einer Hand zu kalkulierbaren Kosten anbieten können, die zudem eine Datenhaltung in Deutschland umfasst." Geldwäschegesetz - nicht mehr nur für Finanzbranche relevant Bislang gehörten die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) nur für Banken und Versicherungen zum Tagesgeschäft. Seit Dezember 2011 sind auch Unternehmen und Freiberufler vieler Branchen, unabhängig von ihrer Größe, von dem Gesetz betroffen und daher zur besonderen Sorgfalt im Umgang mit ihren Geschäftspartnern verpflichtet. Unternehmen müssen dazu Informationen über die Identität ihrer Vertragspartners einholen, ihre Geschäftsbeziehungen kontinuierlich auf Auffälligkeiten überwachen und interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um solche Auffälligkeiten zu erkennen. Dazu werden Neukunden und Stammdaten gegen sogenannte Sanktions- und Embargolisten geprüft. Der Prozess der Personenprüfung sollte im Idealfall standardisiert ablaufen, um eine entsprechende Nachvollziehbarkeit, Durchgängigkeit und Transparenz zu gewährleisten, die ideale Basis für eine IT-basierte Lösung. Wenn der Verdacht besteht, dass der Geschäftskontakt einen kriminellen oder terroristischen Hintergrund hat, dann dürfen weiterführende Geschäftsbeziehungen nicht abgewickelt und der Fall muss den zuständigen Behörden gemeldet werden. Darüber hinaus muss gegenüber den Aufsichtsbehörden jederzeit nachweisbar sein, dass die Prüf- und Sorgfaltspflichten erfüllt wurden. Reputationsschutz und Schutz vor wirtschaftlichem Schaden Kein Unternehmen möchte mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang gebracht werden. Die vom Gesetzgeber geforderte Sorgfaltspflicht trägt auch in erheblichem Masse zum Selbstschutz der Unternehmen bei. Wirksame Kontrollen und der vorsichtige Umgang mit Risiken ermöglichen es frühzeitig und vor Eintritt einer Schädigung, zu reagieren. Darüber hinaus bewahrt sich das Unternehmen auch hohe ethische Grundsätze, da sichergestellt ist, dass kriminelle Personen und Organisationen die Produkte und Leistungen des Unternehmens nicht nutzen können. COMPaaS - SaaS-Lösung auf Basis erprobter Lösungen COMPaaS ist eine umfassende Compliance-Lösung, die als "Software as a Service" zu attraktiven Monatspauschalen zur Verfügung steht. Kunden-, Lieferanten und Partnerdaten können mit der Software-Lösung gegen die verschiedenen Sanktionslisten der EU und anderer staatlicher Organisationen sowie individueller Watch- und Blacklists abgeglichen werden, um eine geschäftliche Beziehung zu kriminellen Personen oder sanktionierten Organisationen und Staaten präventiv zu verhindern. Unterschiedliche Anwendungsszenarien, wie beispielsweise Embargoprüfungen, Exportkontrollen und Bewerber-Prüfungen, können mit dem System realisiert werden. Dabei gelten die höchstmöglichen Sicherheitsanforderungen bei der Übertragung von Daten über das Internet, Anschaffungs- und Betriebskosten sowie zusätzliche Ressourcenbindung entfallen. COMPaaS erscheint in einer Basic- und einer Advance-Version. Die Variante Advance beinhaltet neben der Personenprüfung (SironKYC) das integrierte Risikomanagement auf Basis der TONBELLER Software-Lösung SironRAS. Alle Risiken des Unternehmens werden so erfasst und kontinuierlich fortgeschrieben. Über einen hinterlegten Workflow können alle identifizierten Risiken kategorisiert, bewertet und mit Maßnahmen hinterlegt werden. Weitere Informationen und eine unverbindliche Beratung erhalten Kunden und Interessenten unter +49 (911) 4 33 44 - 162. Weitere Informationen zu COMPaaS finden sie im COMPaaS-Produktblatt unter http://www.getaf.de/fileadmin/Datasheets/GETAF-COMPaaS-Factsheet-deutsch.pdf (http://www.getaf.de/fileadmin/Datasheets/GETAF-COMPaaS-Factsheet-deutsch.pdf) Über GETAF Die GETAF mbH ist strategischer Dienstleistungspartner mit maßgeschneiderten und individuellen Services im B2B-Bereich. Als starker Partner mit Sitz in Nürnberg bieten wir unseren Kunden seit über 10 Jahren professionelle Lösungen in den Bereichen Application-, Business- und Document-Services. Diese Bereiche beinhalten die Strukturierung und Anpassung von IT-Infrastrukturen, die Auftragsprozess- bzw. Backoffice-Verarbeitung sowie die Daten-Archivierung unserer Kunden. Um die Unternehmen unserer Kunden optimal zu repräsentieren, bietet die GETAF mbH Ihren Kunden zusätzlich die Möglichkeit, sämtliche Call Center Aktivitäten im Bereich Inbound zu übernehmen. Im Bereich Document-Services unterstützen wir unsere Kunden dabei, ihre Dokumente sicher und effizient zu handhaben. Hierzu gehören Druck und Versand, Transpromo, Layouting, Archivierung, E-Mail-Archivierung, Scanning, Document Workflow, e-Billing, Digitale Signatur und elektronische Zustellung. Unsere Leistungen basieren auf hoher Fachkompetenz, Zielorientierung sowie Fairness. Die GETAF mbH ermöglicht Ihren Kunden die Konzentration auf deren Kerngeschäft und kümmert sich professionell um die damit verbundenen Prozesse. Aktuell beschäftigt die GETAF mbH knapp 100 Mitarbeiter. http://www.getaf.de TONBELLER AG Martin Gwisdalla Werner-von-Siemens-Str. 2 64625 Bensheim Deutschland E-Mail: martin_gwisdalla@tonbeller.com Homepage: http://www.tonbeller.com Telefon: +49 6251 7000 - 412 GETAF mbH Dietrich,Michael Frankenstraße 150b 90461 Nürnberg http://www.getaf.de/ Michael.Dietrich[at]getaf.de
In diesem Jahr bereiste die Menschenrechtsgruppe innerhalb fünf Wochen sieben Länder und legte in diesem Zeitraum eine Strecke von über 45.000 km zurück
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Die Abschlussveranstaltung der 9. Worldtour von „Jugend für Menschenrechte International“ wurde am 23. März von der Scientology Kirche abgehalten. Diese Veranstaltung bildete den 9 zu ...
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Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet. Pressedienst der SK Bayern e.V. Eilzer,Uta Beichstr. 12 80802 München http://www.skb-pressedienst.de eilzer[at]skb-pressedienst.de
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