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Lotto macht nicht süchtig: Der Glücksspielstaatsvertrag ist ein Symbol staatlicher BevormundungJunge Liberale unterstützen Forderungen nach kontrollierter Liberalisierung von Sportwetten und Co.
Osnabrück/München, 3. September2010 - Auf Gegenwind stößt eine Verlautbarung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention des Diakonischen Werkes Osnabrück: Sie hat die politische Bestrebungen für eine Liberalisierung des Glücksspielstaatsvertrages kritisiert. Widerspruch kommt insbesondere von den Jungen ( ...
Osnabrück/München, 3. September2010 - Auf Gegenwind stößt eine Verlautbarung der Fachstelle für Sucht und Suchtprävention des Diakonischen Werkes Osnabrück: Sie hat die politische Bestrebungen für eine Liberalisierung des Glücksspielstaatsvertrages kritisiert. Widerspruch kommt insbesondere von den Jungen Liberalen ( JuLis ) im Landkreis Osnabrück-Stadt http://www.julis-osnabrueck.de. Während die Suchtexperten der Diakonie argumentierten, dass eine Aufhebung des Glücksspielstaatsvertrages Suchtgefahren Tür und Tor öffne, sehen dies die Jungen Liberalen anders. Im Ziel der Suchtprävention stimmen wir überein. Den Weg dahin beurteilen wir Junge Liberale jedoch gänzlich anders als das Diakonische Werk", so deren Kreisvorsitzender Dirk Moldenhauer. Bereits heute fallen nach Ansicht der JuLis gerade Spiele mit besonderer Suchtgefahr nicht unter den Glücksspielstaatsvertrag, so etwa das Automatenspiel. Auch im Bereich der Sportwetten könne heute jeder wetten, der wetten möchte - trotz des Verbotes privater Sportwettenanbieter in Deutschland. Im Internetzeitalter hätten sich nationale Wettverbote als wirkungslos erwiesen. Dies zeige sich besonders beim Pokerspiel, wo sich die ( Online- ) Angebote bereits zu fast 100 Prozent im grauen oder schwarzen Marktsegment befinden. Nicht zufällig hat das französische Parlament im Frühjahr ein Lizenz-Modell für Online-Poker auf den Weg gebracht. Zu den ersten lizenzierten Anbietern gehörte mit PokerStars auch der weltweit größte Online Pokeranbieter, der auf http://www.PokerStars.fr nun dem französischen User ein vom französischen Staat lizenziertes, kontrolliertes und besteuertes Echtgeld-Onlinepokerspiel zur Verfügung stellt. Nur weil ein Spiel verboten ist, sollte man nicht so tun, als ob es dies nicht gäbe, meint Moldenhauer mit Blick auf den deutschen Glücksspielstaatsvertrag, der noch bis Ende 2011 läuft. Das jetzige Verbot ist nicht ehrlich, denn es verschiebt den Markt nur. Die Nachfrage ist da und lässt sich nicht unterdrücken. Ehrlicher wäre daher die Ersetzung des jetzigen Glücksspielstaatsvertrags durch eine liberalere Regelung. Der Staatsvertrag trage nicht zur Suchtprävention bei, er dränge ganze Marktsegmente, Unternehmen und Kunden in den Grau- und Schwarzmarkt, führe zu starken Mindereinnahmen für Staat und Sportvereine und sei Symbol für staatliche Bevormundung und Misstrauen gegen den verantwortungsbewussten Bürger. Das Land Schleswig-Holstein hat sich bereits gegen den Vertrag ausgesprochen, aus Niedersachsen und Hessen vernehmen die JuLis bereits ähnliche Signale. Unterstützung für die Verfechter einer liberaleren Glücksspielregelung kommt mittlerweile auch aus der Wissenschaft: Der Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim, Tilman Becker, hat sich jüngst im Deutschlandradio Kultur http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1224904/ dafür ausgesprochen, beispielsweise das Lottospielen im Internet zuzulassen. Lotto sei ein ungefährliches Spiel, das Suchtpotenzial zu vernachlässigen. Dies mit einem Internet-Verbot zu belegen, sei unverhältnismäßig. Die Jungen Liberalen setzen nun entschieden auf ein Konzessionsmodell für den Sportwettenmarkt. Dabei sollen private Wettanbieter auf ihre Zuverlässigkeit und Bonität überprüft werden. Sie müssten sich verpflichten, Frühwarnsysteme gegen Manipulationen und Suchtauffälligkeiten einzurichten und entsprechenden Tendenzen entgegenzuwirken. Für den Münchener Rechtsanwalt und Gaming Law Experten Dr. Wulf Hambach http://www.timelaw.de gibt es bereits passable Modelle bei den europäischen Nachbarn: Die Beispiele England und Italien, aber auch Dänemark beweisen, dass legalisierte Märkte besser kontrollierbar sind. Ein staatliches Monopol verringert nicht zwangsläufig Manipulation und Suchtpotenziale. So sei insbesondere der Hoyzer-Skandal ein Beleg für das Versagen der staatlichen Anbieter, folgert der Experte für EU-weites Glücksspielrecht. In Großbritannien beispielsweise existiert seit Jahren ein liberalisierter, aber kontrollierter Markt, der sowohl den Belangen der Spielsuchtprävention wie auch dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung gerecht wird. Natürlich sei dabei die Absicherung durch eine externe Kontrollinstanz, etwa durch Einrichtung einer Bundesglücksspielaufsichtsbehörde, unverzichtbar, was auch das Bundesverfassungsgericht so sehe. Die Liberalisierung des Glücksspielstaatsvertrages beschäftigte auch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ( FNS ) http://www.freiheit.org in Bremen, wo unter anderem der Präsident der europäischen Wettunternehmen ( VEWU ), Markus Maul, und Dr. Luca Rebeggiani vom Institut für Volkswirtschaftslehre, Konjunktur- und Strukturpolitik an der Universität Hannover diskutierten. Der Tenor hier fügt sich ein in die derzeitige Diskussion, wonach der Glücksspielstaatsvertrag gescheitert ist. Einen echten Nutzen des löchrigen Wettmonopols konnte auch hier niemand erkennen. Ein klarer ordnungspolitischer Rahmen hingegen, der die kontrollierte Liberalisierung regele, sei dringend notwendig.
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