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Anwalts-Suchservice auf www.advogarant.deMit Hilfe der AdvoGarant Service GmbH den richtigen Anwalt finden
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Schuhe. Ärger am Bau, Streitfragen im Steuerrecht (http://www.advogarant.de/Infocenter/Steuerinfo/Unternehmen/Gesellschafterkonten.html ), Pflegeversicherungsrecht (http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Kranken-_und_Pflegeversicherungsrecht.html), Erb-, Ehe oder Familienrecht, jeder kann A ...
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei unterschiedliche Schuhe. Ärger am Bau, Streitfragen im Steuerrecht ( http://www.advogarant.de/Infocenter/Steuerinfo/Unternehmen/Gesellschafterkonten.html ), Pflegeversicherungsrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Kranken-_und_Pflegeversicherungsrecht.html), Erb-, Ehe oder Familienrecht, jeder kann in so eine Situation geraten. Alleine steht man diesen Problemen meist hilflos gegenüber. Dazu kommt noch ein Wirrwarr von Gesetzen, Bestimmungen und Auslegungen, bei denen ein Laie nicht mal den Anschein von einem Überblick hat. Damit man trotzdem nicht im Regen stehen bleibt, gibt es die AdvoGarant Service GmbH. Die AdvoGarant ist ein Anwalts-Suchservice, der für alle Rechtssuchenden einen kompetenten Experten rund um alle Fragen des Rechts, der Steuern und des Sachverstands ausfindig macht. Unter der großen Anzahl von professionellen und erfahrenen Anwälten und Sachverständigen findet die AdvoGarant den passenden Ansprechpartner für jedes individuelle Problem. Die Webseite der AdvoGarant Service GmbH, www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de), ist leicht und verständlich aufgebaut. Mit der Eingabe der Postleitzahl findet die Suchmaschine alle in unmittelbarer Nähe befindlichen Büros oder Kanzleien. Egal ob Steuerberater, KFZ-Sachverständiger oder Anwalt, hier wird jeder fündig. www.advogarant.de ist auch ein allumfassendes Nachschlagewerk zu allen strittigen Problemen, von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zeugnisse. Information wird hier großgeschrieben. In der Rubrik Sitemap stehen mehrere hundert Stichwörter zu allen möglichen Themen zur Verfügung. Klickt man ein entsprechendes Thema an, erhält man zahlreiche Publikationen, aktuelle Urteile und Rechtsinfos oder Rechtsprechungen, die im Zusammenhang mit dem Suchbegriff stehen. Wer sich unsicher ist, welche Rubrik für sein Problem das Geeignete ist, dem steht auch eine praktische Stichwortsuche zur Verfügung. Sie erleichtert das Auffinden von themenrelevanten Artikeln, auch wenn sie in mehrere Rechtssparten fallen. Eine sehr praktische Seite für Bürger und Unternehmen sich in Rechtsfragen zu informieren. Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de ( http://www.diewebag.de)
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Wolfgang Hoss
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Die elterliche Sorge für Väter nichtehelicher Kinder
Am 14.07.2011 befand das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2008 gültige Anrechnungspraxis des Kindergeldes auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt für verfassungskonform (BVR 932/10). Über das Urteil Deutschlands höchster Rechtsinstanz informieren die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter.
Das beide für ...
Am 14.07.2011 befand das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2008 gültige Anrechnungspraxis des Kindergeldes auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt für verfassungskonform (BVR 932/10). Über das Urteil Deutschlands höchster Rechtsinstanz informieren die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter.
Das Familienrecht verpflichtet beide Elternteile, für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufzukommen. Wird eine Ehe geschieden, bedeutet dies meist, dass ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Kindesbetreuung nachkommt, während der andere Barunterhalt zahlt. Der Anspruch auf Kindergeld kommt den Eltern jeweils zur Hälfte zu. Seine Auszahlung erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen jedoch nur an einen Elternteil, in der Regel den Kinder betreuenden.
Bevor die große Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 in Kraft trat, wurde das ausgezahlte Kindergeld gegen den Barunterhalt aufgerechnet. Standen die Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt nebeneinander bestimmte sich die Leistungshöhe an den ehemaligen Ehepartner aus dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, das um den Tabellenwert des Kindesunterhalts reduziert wurde. Da der Tabellenwert den Kindergeldanteil des Unterhaltspflichtigen beinhaltet, erhielt dieser über einen reduzierten Ehegattenunterhalt seinen Kindergeldanteil zu eigenen Verwendung zurück.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts änderten sich wesentliche Bestimmungen zum Kindergeld. Die neue Fassung des § 1612b BGB sieht ausdrücklich vor, dass das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfes des Kindes verwendet wird. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Kindesbetreuung, muss es hierfür in halber Höhe, ansonsten in vollem Umfang genutzt werden.
Aufgrund der neuen Bestimmungen gehört das Kindergeld nicht mehr zum Einkommen der Elternteile, sondern gilt als Kindeseinkommen. Für die Berechnung nachehelicher Unterhaltsansprüche bedeutet dies, dass der Zahlwert des Kindesunterhaltes, nicht sein Tabellenwert, vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen wird. Im Ergebnis steigt der Ehegattenunterhalt so um den Anteil des Unterhaltspflichtigen am Kindergeld.
Gegen die neue Berechnungsmethode erhob ein Unterhaltsverpflichteter Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Er sah die verfassungsgemäße Gleichbehandlung von Bar- und Betreuungsunterhalt verletzt. Durch die Neuberechnung würde er, im Gegensatz zur betreuenden ehemaligen Ehegattin, gezwungen, seinen Anteil am Kindergeld für die Zahlung des Ehegattenunterhalts zu verwenden.
Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde ab. Die Verfassungsrichter betonten, der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz würde durch die Neuregelung nicht verletzt, denn auch der kindesbetreuende Elternteil habe das Kindergeld für die Bedürfnisse des Kindes zu verwenden.
Wie der Einbezug Deutschlands höchster Rechtsinstanz in einen Rechtsstreit zum nahehelichen Unterhalt einmal mehr zeigt, ist für die interessengerechte Ehefolgenregelung eine professionelle Rechtsvertretung unumgänglich. Die Familienrechtspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen stehen ihren Mandanten hierbei jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de
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Bundesgerichtshof zur Anhörung des Kindes im Sorgerechtsstreit
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil über die Pflicht zur Anhörung entscheidungsfähiger Kinder im Sorgerechtstreit befunden (XII ZB 407/10 ). Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen schildern den bedeutsamen Entschluss.
Der zu beurteilende Sachverhalt ging von folgender Situation aus: Die und ...
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil über die Pflicht zur Anhörung entscheidungsfähiger Kinder im Sorgerechtstreit befunden (XII ZB 407/10 ). Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen schildern den bedeutsamen Entschluss.
Der zu beurteilende Sachverhalt ging von folgender Situation aus: Die Eltern eines achtjährigen Mädchens, welche sich kurz nach deren Geburt getrennt hatten und bislang das Sorgerecht gemeinsam ausübten, gerieten über die Entscheidung, wo die Einschulung erfolgen solle, in Streit. Das Verhältnis zwischen deutscher Mutter und französischem Vater verschlechterte sich darüber so weit, dass schließlich um das alleinige Sorgerecht gestritten wurde.
Das Beschwerdegericht der Vorinstanz sprach das alleinige Sorgerecht letzten Endes dem Vater zu und forderte die Mutter auf, ihm das Kind zu übergeben, was dessen dauerhaften Umzug von Deutschland nach Frankreich erfordert hätte. Gegen diese Entscheidung zog die Mutter vor den Bundesgerichtshof.
Der zwölfte Senat des BGH erklärte das Urteil der Vorinstanz in seiner Entscheidung per einstweiliger Verfügung für ungültig. Zwar befand auch er, wie das Beschwerdegericht, das Verhältnis zwischen den Eltern als zu zerrüttet für die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes. Eine mangelhafte Berücksichtigung des Kindes in der Entscheidung über dessen zukünftigen Lebensmittelpunkt sah er allerdings als maßgeblichen Rechtsfehler der Vorinstanz, welcher zur Unwirksamkeit ihrer Entscheidung führe.
Wie der BGH betonte, sei die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 2, S. 2 daran auszurichten, was dem Wohl des Kindes am besten entspräche. Das zum Zeitpunkt der Entscheidung achtjährige Kind sei selbst entscheidungsfähig und in der Lage, seine Interessen, Bedürfnisse und Empfindungen zur Sorgerechtsübertragung und deren Konsequenzen zu äußern. Da der Sorgerechtübergang auf den Vater einen drastischen Wandel des gesamten Lebensumfeldes bedeuten würde, denn das Kind müsse in diesem Fall nach Frankreich umziehen, sei es hierzu vom Gericht umfassend anzuhören.
Das Beschwerdegericht müsse sich hier Versäumnisse zurechnen lassen, aufgrund derer sein Urteil rechtsfehlerhaft und somit aufzuheben sei.
Der zwölfte Senat des BGH betonte hier einmal mehr die Priorität des Kindswohls. Gerade wenn Kinder ein Alter haben, in dem sie ihre individuellen Bedürfnisse und Ansichten artikulieren können, ist die Rechtsprechung verpflichtet, sie anzuhören und ihre Aussagen in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Das deutsche Familienrecht ist durch seine Orientierung am Kindswohl äußerst einzelfallbezogen. Kommt es hier zu Streitigkeiten der Einbezug eines Familienrechtsexperten anzuraten. Die Familienrechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen setzten sich in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren dafür ein, die Interessen ihrer Klienten gerichtlich wie auch außergerichtlich zu verwirklichen.
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Bundesverfassungsgericht begrenzt Rechtsfortbildung des BGH im Familienrecht
Mit Urteil vom 25.Januar 2011 hat das BVerfG die, vom BGH im Jahr 2008 eingeführte, „Drittelmethode“ als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung bewertet und für ungültig befunden. Die Entscheidung Deutschlands höchster Rechtsprechungsinstanz und ihre Folgen schildert die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner.
Im Jahr 2008 ...
Mit Urteil vom 25.Januar 2011 hat das BVerfG die, vom BGH im Jahr 2008 eingeführte, „Drittelmethode“ als unzulässige richterliche Rechtsfortbildung bewertet und für ungültig befunden. Die Entscheidung Deutschlands höchster Rechtsprechungsinstanz und ihre Folgen schildert die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner.
Im Jahr 2008 wich der Bundesgerichtshof im Rahmen richterlicher Rechtsfortbildung von der, in § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB fundierten, Berechnungsgrundlage nachehelicher Unterhaltsverpflichtungen ab.
Sofern ein, zum nachehelichen Unterhalt verpflichteter, Ehegatte nach geschiedener Ehe wiederum heiratete, sollte die Einkommenshöhe des neuen Ehepartners durch die Drittelmethode in die Berechnung des Ehegattenunterhalts einfließen.
Der BGH widersprach mit der Einführung der Drittelmethode bewusst der genannten familienrechtlichen Berechnungsgrundlage, nach der für die Unterhaltshöhe insbesondere die ehelichen Lebensverhältnisse der ursprünglichen Ehe maßgeblich waren.
Hierdurch schuf er, seiner Auffassung nach, eine dem Zeitgeschehen angepasste Regelung, die sowohl dem verstärkten Streben des Gesetzgebers nach nachehelicher Eigenverantwortung als auch der Tatsache, dass Ehescheidungen und Wiederverheiratungen in steter Zunahme begriffen sind, genügte.
Das Bundesverfassungsgericht befasste sich aufgrund eines, ursprünglich vor dem OLG Saarbrücken verhandelten, Streitfalls mit der Zulässigkeit der Drittelmethode. Am 25.Januar 2011 befand es deren Einführung durch den BGH in einem folgenschweren Urteil für unzulässig. Insbesondere habe der Bundesgerichtshof mit der Drittelmethode den verfassungsmäßig begründeten Umfang richterlicher Rechtsfortbildung überschritten. Dementsprechend ist die Rechtsprechung zur nahehelichen Unterhaltsbestimmung nun wieder nun wieder an den § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gebunden.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weist nicht nur die Praxis der richterlichen Rechtsfortbildung in die Schranken, sondern dürfte aufgrund ihres rückwirkenden Charakters folgenschwere Auswirkungen für scheidungsbedingt unterhaltsverpflichtete und –berechtigte Personen haben.
Wurde der nacheheliche Unterhalt mittels Drittelmethode festgesetzt, fehlt es rückwirkend an einer rechtsgültigen Unterhaltsbestimmung. Dies eröffnet die Möglichkeit, betroffene Unterhaltsleistungen im Rahmen einer Unterhaltsabänderungsklage neu berechnen zu lassen.
Angesichts der wichtigen Auswirkungen des BVerfG-Urteils ist allen betroffenen Personen anzuraten, einen familienrechtlich erfahrenen Rechtsbeistand aufzusuchen, der ihre Interesse unter den aktuell geänderten Rechtsbedingungen bestmöglich wahrt.
Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner stellt ihre langjährige Erfahrung und familienrechtliche Kompetenz hierfür gerne in den Dienst ihrer Mandanten.
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Ansprechpartner: Günther Werner
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Kanzlei Middel - Ihre Spezialisten in Sachen Scheidungsrecht, Familienrecht und Steuerrecht
Trennungen und Scheidungen sind nicht nur für die Partner schmerzhaft. Oft sind auch Kinder involviert, die zwischen die Fronten zu geraten drohen. Damit aus Ihrer Scheidung kein Krieg wird, lassen Sie sich von Fachleuten in Sachen Scheidungs- und Familienrecht beraten. Wenn es um Ihr Recht geht, brauchen Sie kompetente Unterstützung. Lassen ...
Trennungen und Scheidungen sind nicht nur für die Partner schmerzhaft. Oft sind auch Kinder involviert, die zwischen die Fronten zu geraten drohen. Damit aus Ihrer Scheidung kein Krieg wird, lassen Sie sich von Fachleuten in Sachen Scheidungs- und Familienrecht beraten. Wenn es um Ihr Recht geht, brauchen Sie kompetente Unterstützung. Lassen Sie sich von den Experten der Kanzlei Middel mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die beiden erfahrenen Rechtsanwälte Hans-Jürgen Middel und Christoph P. Scheuer, gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht, haben sich auf Scheidungsrecht, Familienrecht und Steuerrecht ( http://www.kanzlei-middel.de/steuerrecht ) spezialisiert. Vielschichtige Bereiche des Rechts, die eine gründliche Kenntnis der Materie voraussetzen, um jedem Mandanten und seiner Situation gerecht werden. Denn Wohl und Zufriedenheit ihrer Mandanten stehen für Middel und Scheuer an erster Stelle. Die Rechtsanwälte von der Kanzlei Middel in Heilbronn kümmern sich darum, dass Verfahren in Scheidungsfällen schnell und umkompliziert über die Bühne gehen. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich geeinigt haben, geht es eigentlich nur noch um Formalitäten. Aber auch im Fall einer nicht einverständlichen Scheidung, wenn Streit über Unterhaltszahlungen die Scheidung erschwert, können Sie mit dem vollen Engagement der Rechtsanwälte Middel und Scheuer rechnen. Darüber hinaus sind Middel und Scheuer auch dann die richtigen Ansprechpartner, wenn es um Fragen des Eigentums, des Unterhalts, des Steuer- oder des Sorgerechts geht, die im Scheidungsfall ( http://www.kanzlei-middel.de/middel_recht_scheidung.html ) aufkommen können. Denn nur Experten kennen Rechtsprechung und Gerichtsurteile und können zum Beispiel beraten, wenn bei den Ex-Partnern unterschiedliche Ansichten über die Höhe des Unterhalts bestehen. Die beiden Rechtsanwälte kennen sich auch mit wirtschaftlichen Sachverhalten aus und können so auch verwickelte Situationen schnell und in Ihrem Interesse bearbeiten. Die Webseite der Anwaltskanzlei Middel ( http://www.kanzlei-middel.de/ ) bietet Ihnen zusätzlich Wissenswertes oder nützliche Formulare. Auskunft über die Kosten eines Scheidungsverfahrens oder eines Beratungsgesprächs in Heilbronn bekommen Sie unter der Telefonnummer 07131/80027. In schwierigen Situationen des Lebens können Sie sich ganz auf die Rechtsanwälte Middel und Scheuer verlassen.
Pressekontakt: Christoph P. Scheuer Kanzlei Middel Halbmonstr. 2 74072 Heilbronn Telefon: 0713180027 EMail: mail@kanzlei-middel.de Internet: http://www.kanzlei-middel.de
10 Tipps für die ScheidungWie kann eine Trennung möglichst reibungslos ablaufen?
Manfred Szary gehört zu den von vom Magazin Focus empfohlenen Fachanwälten für Familienrecht und ist unter anderem Mitbegründer der "Anwaltunion Familienrecht", einem Zusammenschluss von hochqualifizierten Fachanwälten mit Sitz in Berlin. Seit mehr als 20 Jahren berät er hauptsächlich Mandanten zu Themen und ...
Manfred Szary gehört zu den von vom Magazin Focus empfohlenen Fachanwälten für Familienrecht und ist unter anderem Mitbegründer der "Anwaltunion Familienrecht", einem Zusammenschluss von hochqualifizierten Fachanwälten mit Sitz in Berlin. Seit mehr als 20 Jahren berät er hauptsächlich Mandanten zu familienrechtlichen Themen und hat aufgrund dieses Erfahrungsschatzes die "10 Tipps für eine möglichst reibungslose Scheidung" zusammengefasst. 1. Zunächst ist es erforderlich, den richtigen Anwalt zu beauftragen. "Ich empfehle, immer einen Fachanwalt für Familienrecht zu wählen. Folgen Sie am besten den Empfehlungen vom Gericht, von Institutionen oder von ehemaligen Mandanten und wählen sie den Fachanwalt, der den Ruf hat, gesprächs- und mediationsbereit zu sein", sagt Manfred Szary. 2. Vor dem Einleiten des Scheidungsverfahrens sollte geprüft werden, ob es die Möglichkeit einer außergerichtlichen Konfliktbereinigung gibt, um Regelungen beispielsweise bezüglich des Unterhalts, Vermögen, Wohnung/Haus und Hausrat zu treffen. 3. Bevor die Trennung vollzogen wird, sollten alle persönlichen Unterlagen, insbesondere im Hinblick auf vermögensrechtliche Auseinandersetzungen, zumindest als Kopie vorhanden sein. Stellen Sie die Unterlagen über Vermögen und Einkünfte zusammen. 4. Damit es wegen der Kinder nicht zu gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf Sorge- und Umgangsrecht kommt, sollten rechtzeitig Beratungsstellen ( kostenlos ) oder das Jugendamt involviert werden. Hier sollte man die Möglichkeit einer Mediation ausloten. 5. Auch bezüglich der Kosten sollte man sich vorher informieren. Sie können unter Umständen für den außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe beantragen oder die Erstberatung über die Rechtsschutzversicherung abrechnen, etwa als Gewerkschaftsmitglied. Im gerichtlichen Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. 6. Wenn der Unterhaltspflichtige ein erheblich hohes Einkommen hat, kann ein Verfahrenskostenvorschuss in Form einer Unterhaltsforderung verlangt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine Ratenzahlung zu vereinbaren. 7. Man sollte sich rechtzeitig über den Trennungszeitpunkt einigen, damit man im Gerichtsverfahren nicht darüber streitet. 8. Bei der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bei Immobilien oder Firmen, ist es wichtig, die Bewertung rechtzeitig zu bestimmen und sich darüber zu einigen, möglicherweise mit Hilfe eines Gutachters, Maklers oder der finanzierenden Bank. 9. Die steuerlichen Angelegenheiten sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden. Man kann auch im Jahr der Trennung eine gemeinsame steuerliche Veranlagung wählen. 10. Der wichtigste Tipp: Trennen Sie zwischen der Paarebene ( diese ist beendet ) und der Elternebene ( diese bleibt noch lange Zeit bestehen ). Mehr zum Thema Familienrecht im Blog: http://aktuell.szary.de/themen/familienrecht/ Veröffentlichung nur unter Quellenangabe: Rechtsanwalt Manfred Szary, Kanzlei Szary & Partner Die im Jahre 1983 in Mönchengladbach gegründete Sozietät besteht heute aus 14 erfahrenen Rechtsanwälten, die von 20 Fachangestellten und Mitarbeitern unterstützt werden. Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner hat von Anfang an auf Spezialisierung gesetzt und ist derzeit mit Büros in Mönchengladbach, Kaarst, Neuss und Krefeld vertreten. Mit den Fachgebieten von Arbeitsrecht über Familien- und Erbrecht bis hin zu Handelsrecht- und Bankrecht decken die Juristen für Wirtschafts- und Privatrecht die wesentlichen Bereiche ab und sind somit die kompetenten Ansprechpartner für Privatpersonen und Unternehmen in der Region. Aufgrund der fachgebietsübergreifenden Zusammenarbeit erhält jeder Mandant seinen persönlichen Ansprechpartner und wird rundum und aus einer Hand betreut. Kontakt: Szary, Breuer, Westerath & Partner Barbara Ochs Giemesstraße 1a 41564 Kaarst 02131/966569 presse@szary.de www.szary.de
Pressekontakt: Barbara Ochs Barbara Ochs Ickerswarder Straße 79 40589 Düsseldorf Telefon: 0211/98397414 oder 0172/9954733 EMail: presse@barbara-ochs.de Internet: http://www.barbara-ochs.de
Erbrecht-heute.de - Erbrecht leicht verständlich gemachtWer nicht Jura studiert hat, ist daher in rechtlichen Belangen häufig auf die Hilfe von entsprechenden Experten angewiesen
<p> Juristische Themen sind den meisten Menschen ein Graus, denn die Vielzahl an Fachbegriffen und die Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge sind für Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Gesetzestexte zu verstehen, erfordert in der Regel zumindest ein gewisses Grundverständnis für juristische das - ...
Juristische Themen sind den meisten Menschen ein Graus, denn die Vielzahl an Fachbegriffen und die Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge sind für Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Gesetzestexte zu verstehen, erfordert in der Regel zumindest ein gewisses Grundverständnis für juristische Themen, das den meisten Menschen fehlt. Wer nicht Jura studiert hat, ist daher in rechtlichen Belangen häufig auf die Hilfe von entsprechenden Experten angewiesen. In Anbetracht der Tatsache, dass das deutsche Recht jeden betrifft, erweist sich die allgemeine Unwissenheit als große Schwierigkeit. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Erbrecht wird dies deutlich. So kennen die meisten Menschen nicht die Feinheiten des deutschen Erbrechts und verzichten im Zweifelsfall auf ein Testament (http://www.testament-verfassen.de/). Aufgrund des fehlenden Fachwissens befassen sich viele Laien überhaupt nicht mit dem Erbrecht und vertun so ihre Chance, auf die Verteilung ihres Nachlasses direkten Einfluss zu nehmen. Der Erbrecht Fragenkatalog Aber auch diejenigen, die ein Testament errichten, stehen oft vor großen Schwierigkeiten. In vielen Fällen herrscht Unklarheit darüber, was überhaupt möglich ist, sodass sich Fehler einschleichen oder nicht alle Möglichkeiten genutzt werden. Der Erbrecht Fragenkatalog von Erbrecht-heute.de kann hier Abhilfe schaffen und für Klarheit sorgen. Alle gängigen Fragen rund um die Themen Erbschaft, Erbfall, Steuern und Erbschaft, Testament, Vermächtnis, Erbengemeinschaft, sowie Pflichtteilsrecht werden hier aufgegriffen und auf verständliche Art und Weise erklärt. So erfahren auch Laien auf Erbrecht-heute.de (http://www.erbrecht-heute.de/) alles Wissenswerte rund ums Erben, denn das Online-Portal macht das mitunter recht komplexe Erbrecht leicht verständlich. Der Erbrecht Fragenkatalog kann selbstverständlich keine Rechtsberatung ersetzen und nicht auf den Einzelfall eingehen, bietet aber erste Anhaltspunkte und erweist sich somit als gute Informationsquelle für Interessenten. Ob Erblasser oder Erbe, auf Erbrecht-heute.de wird garantiert jeder fündig und findet die benötigten Informationen. Anhand der im Fragenkatalog erläuterten Fragen und der weiteren Inhalte des virtuellen Erbrechts-Ratgebers können auch Laien die Zusammenhänge des deutschen Erbrechts nachvollziehen und auf diese Art und Weise ein entsprechendes Basiswissen aufbauen. Aktuelle Informationen zum Erbrecht Immer wieder stattfindende Reformen des Erbrechts sorgen stetig für Veränderungen, die es Laien besonders schwer machen, sich im ohnehin komplexen Erbrecht zurechtzufinden. Erbrecht-heute.de liefert diesbezüglich ebenfalls umfassende Informationen und erklärt die Auswirkungen jüngster Reformen auf verständliche Art und Weise. Digital-Institut.de - Online-Ratgeberportale & Webservice Digital-Institut.de Schmid,Oliver Gotthardstr. 45 80686 München http://www.erbrecht-heute.de info[at]digital-institut.de
Erbrecht-heute.de - Erbrecht leicht verständlich gemachtWer nicht Jura studiert hat, ist daher in rechtlichen Belangen häufig auf die Hilfe von entsprechenden Experten angewiesen
Juristische Themen sind den meisten Menschen ein Graus, denn die Vielzahl an Fachbegriffen und die Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge sind für Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Gesetzestexte zu verstehen, erfordert in der Regel zumindest ein gewisses Grundverständnis für juristische Themen, das den meisten Menschen in ...
Juristische Themen sind den meisten Menschen ein Graus, denn die Vielzahl an Fachbegriffen und die Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge sind für Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Gesetzestexte zu verstehen, erfordert in der Regel zumindest ein gewisses Grundverständnis für juristische Themen, das den meisten Menschen fehlt. Wer nicht Jura studiert hat, ist daher in rechtlichen Belangen häufig auf die Hilfe von entsprechenden Experten angewiesen. Juristische Themen sind den meisten Menschen ein Graus, denn die Vielzahl an Fachbegriffen und die Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge sind für Laien oftmals nicht nachvollziehbar. Gesetzestexte zu verstehen, erfordert in der Regel zumindest ein gewisses Grundverständnis für juristische Themen, das den meisten Menschen fehlt. Wer nicht Jura studiert hat, ist daher in rechtlichen Belangen häufig auf die Hilfe von entsprechenden Experten angewiesen. In Anbetracht der Tatsache, dass das deutsche Recht jeden betrifft, erweist sich die allgemeine Unwissenheit als große Schwierigkeit. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Erbrecht wird dies deutlich. So kennen die meisten Menschen nicht die Feinheiten des deutschen Erbrechts und verzichten im Zweifelsfall auf ein Testament ( http://www.testament-verfassen.de/ ). Aufgrund des fehlenden Fachwissens befassen sich viele Laien überhaupt nicht mit dem Erbrecht und vertun so ihre Chance, auf die Verteilung ihres Nachlasses direkten Einfluss zu nehmen. Der Erbrecht Fragenkatalog Aber auch diejenigen, die ein Testament errichten, stehen oft vor großen Schwierigkeiten. In vielen Fällen herrscht Unklarheit darüber, was überhaupt möglich ist, sodass sich Fehler einschleichen oder nicht alle Möglichkeiten genutzt werden. Der Erbrecht Fragenkatalog von Erbrecht-heute.de kann hier Abhilfe schaffen und für Klarheit sorgen. Alle gängigen Fragen rund um die Themen Erbschaft, Erbfall, Steuern und Erbschaft, Testament, Vermächtnis, Erbengemeinschaft, sowie Pflichtteilsrecht werden hier aufgegriffen und auf verständliche Art und Weise erklärt. So erfahren auch Laien auf Erbrecht-heute.de ( http://www.erbrecht-heute.de/ ) alles Wissenswerte rund ums Erben, denn das Online-Portal macht das mitunter recht komplexe Erbrecht leicht verständlich. Der Erbrecht Fragenkatalog kann selbstverständlich keine Rechtsberatung ersetzen und nicht auf den Einzelfall eingehen, bietet aber erste Anhaltspunkte und erweist sich somit als gute Informationsquelle für Interessenten. Ob Erblasser oder Erbe, auf Erbrecht-heute.de wird garantiert jeder fündig und findet die benötigten Informationen. Anhand der im Fragenkatalog erläuterten Fragen und der weiteren Inhalte des virtuellen Erbrechts-Ratgebers können auch Laien die Zusammenhänge des deutschen Erbrechts nachvollziehen und auf diese Art und Weise ein entsprechendes Basiswissen aufbauen. Aktuelle Informationen zum Erbrecht Immer wieder stattfindende Reformen des Erbrechts sorgen stetig für Veränderungen, die es Laien besonders schwer machen, sich im ohnehin komplexen Erbrecht zurechtzufinden. Erbrecht-heute.de liefert diesbezüglich ebenfalls umfassende Informationen und erklärt die Auswirkungen jüngster Reformen auf verständliche Art und Weise. Digital-Institut.de - Online-Ratgeberportale & Webservice
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Unterhalt für die ElternWenn Kinder zahlen müssen
Schlimm genug, wenn Vater oder Mutter plötzlich zum Pflegefall werden. Doch zusätzlich zur schwierigen Frage der Unterbringung und Betreuung kommen oft noch finanzielle Sorgen. Denn wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, springt zwar zunächst das Sozialamt ein. Der Staat holt sich das Geld jedoch später von den Kindern ...
Schlimm genug, wenn Vater oder Mutter plötzlich zum Pflegefall werden. Doch zusätzlich zur schwierigen Frage der Unterbringung und Betreuung kommen oft noch finanzielle Sorgen. Denn wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, springt zwar zunächst das Sozialamt ein. Der Staat holt sich das Geld jedoch später von den Kindern zurück. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erklärt die Regelungen und was es zu beachten gilt. "Ist eine Person nicht in der Lage, ihren angemessenen Lebensunterhalt bzw. die Kosten für Unterbringung und Pflege aus eigenem Vermögen oder Einkommen zu finanzieren, springt in der Regel die Sozialhilfe für die so genannten ,ungedeckten Kosten" ein", erläutert Anne Kronzucker, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Allerdings gilt im Sozialhilferecht der "Nachranggrundsatz". "Dieser Grundsatz besagt, dass derjenige, der Sozialhilfe beanspruchen will, vorher eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen muss. Hierzu gehören auch Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern", so die Expertin weiter. Dabei werden die Kinder erst dann in Anspruch genommen, wenn die Eltern ihren Lebensbedarf durch das eigene Einkommen oder Vermögen nicht decken können, die Töchter oder Söhne aber grundsätzlich zahlungskräftig sind. Was ist zumutbar? Die Rechtsprechung - allen voran die des Bundesgerichtshofs ( BGH ) - hat in den vergangenen Jahren den Rahmen vorgegeben, inwieweit Unterhalt für die eigenen Eltern zumutbar ist. Dabei gilt der Grundsatz: Niemand soll durch die finanzielle Unterstützung der bedürftigen Eltern seinen eigenen Lebensstandard übermäßig zurückschrauben müssen oder gar selbst zum Sozialfall werden. Daher darf nur ein bestimmter Teil des Einkommens als Elternunterhalt eingefordert werden. Und ganz wichtig: Die eigene Altersvorsorge geht vor. Der Unterhaltspflichtige darf daher fünf Prozent seines Bruttoeinkommens ( neben den Beiträgen zur gesetzlichen Altersversorgung ) behalten, um es für seine private Vorsorge im Alter aufzuwenden. Neben seinem Einkommen muss der Unterhaltspflichtige auch sein angespartes Vermögen für den Elternunterhalt opfern. Hier gibt es ebenfalls Grenzen: Bestimmte Teile des Vermögens dürfen nicht angetastet werden. Die Gerichte nennen das "Schonvermögen". Dabei handelt es sich zunächst einmal um den Betrag, den der Unterhaltspflichtige mit den oben genannten fünf Prozent seines Bruttoeinkommens in seinem gesamten Arbeitsleben ansparen konnte ( BGH, Az. XII ZR 98/04 ). Nicht angetastet werden auch das selbst genutzte Eigenheim und das für die eigene Lebensführung und den Arbeitsweg genutzte Auto. Zur Feststellung der Unterhaltspflicht müssen potenziell unterhaltspflichtige Kinder gegenüber den Sozialbehörden ihre Vermögens- und Einkommenssituation darlegen. Beim Einkommen gelten, rund gerechnet, folgende Freibeträge: Ein Single darf 1.400 Euro behalten, Verheiratete 2.450 Euro. Diese Beträge können sich noch erhöhen, wenn eigene Kinder zu versorgen sind. Außerdem dürfen Aufwendungen für die eigene Krankenversicherung, Darlehen oder berufsbedingte Fahrtkosten angerechnet werden. Da die Festlegung des anrechenbaren Einkommens extrem kompliziert ist, empfiehlt es sich, Unterhaltsforderungen im konkreten Fall von einem auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Und was ist mit den Schwiegereltern? Nach dem Gesetz ist nur ein Verwandter in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet. Das Schwiegerkind hat mithin keine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern des Ehepartners. Dennoch kann auch das Einkommen von Schwiegersohn oder -tochter bei der Berechnung des Elternunterhalts eine Rolle spielen - nämlich dann, wenn er oder sie deutlich mehr oder auch weniger verdient als das unterhaltspflichtige Kind. Denn das gemeinsame Eheeinkommen spielt immer in die Unterhaltsberechnungen hinein. Daher müssen in der Regel auch die Ehepartner Auskunft über ihre finanzielle Situation erteilen. Lebenslang zerstritten - aber jetzt zahlen? "Erwachsene Kinder müssen grundsätzlich für den Unterhalt ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen - auch dann, wenn die Kinder ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern haben", so Anne Kronzucker. Lediglich, wenn die Kinder beispielsweise grobe Vernachlässigung und schwere Verfehlungen der Eltern glaubhaft machen können, spricht man von einer unbilligen Härte - das heißt: Nur in solchen gravierenden Fällen können auch Verwandte in gerader Linie von der Unterhaltspflicht ausgenommen werden. Über mehrere Jahrzehnte keinen Kontakt zum Elternteil gehabt zu haben, reicht allerdings nicht aus. Je nach Fall muss hier entschieden werden, ob eventuell nur eine eingeschränkte oder gar keine Unterhaltspflicht vorliegt. "Nicht ohne Grund hat das Thema Elternunterhalt in den letzten Jahren an rechtlicher Brisanz gewonnen. Angesichts der zunehmend höheren Lebenserwartung älterer Menschen wird die familiäre Solidargemeinschaft nicht selten auf eine harte Probe gestellt - emotional und finanziell. Die Rechtsprechung der letzten Jahre stellt aber ganz klar die Notwendigkeit des Einzelnen zur eigenen Vorsorge in den Mittelpunkt", fasst die D.A.S. Juristin die Problematik zusammen. Oft muss im Einzelfall entschieden werden; das Hinzuziehen eines kompetenten Rechtsanwaltes für das Familienrecht ist in der Regel zu empfehlen. Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de Kontakt: D.A.S. Rechtsschutzversicherung Anne Kronzucker Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München 089 6275-1382 das@hartzkom.de www.das-rechtsportal.de
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Wesentliche Änderungen der "Düsseldorfer Tabelle" zum 1.1.2011Die "Düsseldorfer Tabelle" wird zum 1.1.2011 geändert.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com weisen auf die folgenden Änderungen hin: - Der notwendige Eigenbedarf ( Selbstbehalt ) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR nicht ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com weisen auf die folgenden Änderungen hin: - Der notwendige Eigenbedarf ( Selbstbehalt ) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 EUR auf 950 EUR erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 EUR. Auch die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern werden angehoben: Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt bisher Selbstbehalt ab 2011 Kindern bis 21 Jahre ( im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung ), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 900 EUR 950 EUR Kindern bis 21 Jahre ( im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung ), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 770 EUR 770 EUR anderen volljährigen Kindern: 1.100 EUR 1.150 EUR Ehegatte oder Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes: 1.000 EUR 1.050 EUR Eltern: 1.400 EUR 1.500 EUR - Die Anpassung auf 950 EUR lehnt sich an die Erhöhung der "Hartz-IV-Sätze" zum 1.1.2011 an. Die übrigen Selbstbehalte sind wegen der nicht so engen familiären Bindungen und wegen des geringeren Schutzbedürfnisses der unterhaltsberechtigten Erwachsenen höher. - Auch der Bedarfskontrollbetrag wird in jeder Einkommensgruppe um 50 EUR erhöht. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern, Ehegatten und Eltern gewährleisten. Mit steigendem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten soll ihm selbst auch ein höherer Betrag verbleiben. - Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 EUR auf 670 EUR erhöht. Darin sind 280 EUR ( bisher 270 EUR ) für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung ( Warmmiete ) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Durch die Erhöhung wird der Unterhaltsbedarf an den zum 1.10.2010 erhöhten BAföG-Höchstsatz angepasst. - Die in der Düsseldorfer Tabelle genannten Unterhaltsbeträge gehen - wie schon die seit 1.1.2010 geltende Tabelle - von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten kann - einzelfallabhängig - ggf. die Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe in Betracht kommen. http://www.grprainer.com/Familienrecht.html http://www.grprainer.com/Scheidung-Unternehmer-Freiberufler.html GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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