|
RESSORTS
108958 Artikel
Android APPS (Neu) Auto und Motorrad Bildung und Weiterbildung Energie und Umwelt Freizeit Gesundheit Immobilien Industrie und Hightech IPad APPS (Neu) IPhone APPS (Neu) IT und Software Karriere und Beruf Kultur Kunst Lifestyle Logistik, Transport und Verkehr Marketing und Vertrieb Marktforschung und Consulting Medien Medien und Telekommunikation Mode Musik, TV, Kino Politik Ratgeber Recht Sport Tourismus, Reise und Freizeit Vereine und Verbände Vermischtes VIP - Künstler Wirtschaft Wissenschaft Wohnen, Bauen, Garten
FeetBurner

Facebook Add
Unique Content
|
|
Solidaritätszuschlag: Jetzt ist die Politik gefordertPolitische Glaubwürdigkeit und steuerliche Klarheit herstellen
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zurückzuweisen, erklärt der Wirtschaftsforscher und Politikberater Adrian Ottnad ( OTTNAD CONSULT, Sankt Augustin ):Das Bundesverfassungsgericht hat es erneut sich ...
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages zurückzuweisen, erklärt der Wirtschaftsforscher und Politikberater Adrian Ottnad ( OTTNAD CONSULT, Sankt Augustin ): Das Bundesverfassungsgericht hat es erneut vermieden, sich in der Sache zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des ( in der jetzigen Form seit 1995 erhobenen ) Solidaritätszuschlags zu äußern. Das eigentliche Problem des Solidaritätszuschlages ist jedoch ohnehin nur politisch zu lösen. Mit kurzer Unterbrechung wird nun bereits seit zwei Jahrzehnten eine Ergänzungsabgabe des Bundes erhoben, die von der Politik parteiübergreifend mit einigungsbedingten Finanzierungslasten gerechtfertigt wird. Dies schadet zunehmend der politischen Glaubwürdigkeit und diskreditiert zugleich die beachtlichen Aufbauleistungen in den neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung. Tatsächlich steigen die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag im Trend, während die einigungsbedingten Zahllasten des Bundes zurückgehen. Von 2005 bis 2019 summieren sich die vom Bund im Rahmen des Solidarpaktes II zugesagten Mittel auf höchstens 156 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum wird der Bund aus dem Soli mindestens 187 Milliarden Euro vereinnahmen je nach Inflations- und Wachstumsverlauf möglicherweise aber auch deutlich mehr. Per Saldo verbleibt also ein rechnerischer Überschuss von mindestens 30 Milliarden Euro ( vgl. Tabelle ). Jetzt ist die Politik gefordert. Sie sollte den Solidaritätszuschlags rasch abschaffen. Das bedeutet nicht, neuen Schulden den Weg zu ebnen. Wenn der Staat für die Finanzierung seiner Aufgaben Steuern in bisheriger Höhe benötigt, dann muss er diese vielmehr auf transparente und glaubwürdige Weise bei seinen Bürgern erheben. Konsequent wäre es dann, den Soli direkt in den Steuertarif einzuarbeiten. Auf diese Weise könnten die Steuerzahler ihre steuerliche Durchschnitts- und Grenzbelastung wieder unmittelbar erkennen. Damit dem Bund hierbei im Steuerverbund keine Einnahmeausfälle entstehen, ist gleichzeitig eine Änderung der Mehrwertsteuerverteilung geboten, wie sie die föderale Finanzverfassung vorsieht.
Ist der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß?
Stuttgart, 24. Februar 2010 - Im Jahr 1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Nach einer kurzen Unterbrechung in den Jahren 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag seit 1995 ununterbrochen erhoben. Derzeit beträgt der 5,5% zur Einkommen- ...
Stuttgart, 24. Februar 2010 - Im Jahr 1991 wurde der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren. Nach einer kurzen Unterbrechung in den Jahren 1993 und 1994 wird der Solidaritätszuschlag seit 1995 ununterbrochen erhoben. Derzeit beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5% zur Einkommen- und zur Körperschaftsteuer. In einer kürzlich verhandelten Klage vor dem Finanzgericht Niedersachsen hat dieses erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags geäußert. In der mündlichen Begründung wurde insbesondere darauf verwiesen, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben wird. Nach Ansicht der Richter dürften Ergänzungsabgaben jedoch nur zur vorübergehenden Deckung von Bedarfsspitzen erhoben werden. Durch die durchgängige Erhebung sei der Solidaritätszuschlag jedoch zu einer Dauersteuer geworden. Das Finanzgericht hat die Rechtsfrage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Finanzämter haben vom Finanzministerium inzwischen die Anweisung erhalten, Steuerbescheide diesbezüglich nur noch vorläufig zu erlassen. Sollten Sie dennoch Steuerbescheide ohne Vorläufigkeitsvermerk erhalten, werden wir, Ihre RTS STEUERBERATUNSGESELLSCHAFT KG, selbstverständlich Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Für beständigen unternehmerischen Erfolg braucht man einen starken Partner an seiner Seite. Wir, die RTS, sind ein zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen das sich seit über 25 Jahren konsequent an Ihren Wünschen und Zielen ausrichtet, um so den höchstmöglichen Nutzen und Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen zu erzielen. Egal in welchen Lebensabschnitten Sie sich gerade befinden und welche Themen Sie gerade beschäftigen. Wir sind immer für Sie da, denn für uns steht der tägliche Umgang miteinander im Vordergrund - bei uns stehen SIE als M E N S C H im Mittelpunkt! Mit den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Buchführung, Rechtsdienst-leistung, IT- und Personalberatung bieten wir Ihnen einen umfassenden Lösungsansatz. Individuell, professionell und zukunftsorientiert! Wir glauben an die Kraft einer lebendigen Partnerschaft zwischen Ihnen als Kunde und Ihrem ganz persönlichen Ansprechpartner bei der RTS. Wir laden Sie ein zum Abenteuer Menschsein: www.rtskg.de
|
|