|
RESSORTS
108958 Artikel
Android APPS (Neu) Auto und Motorrad Bildung und Weiterbildung Energie und Umwelt Freizeit Gesundheit Immobilien Industrie und Hightech IPad APPS (Neu) IPhone APPS (Neu) IT und Software Karriere und Beruf Kultur Kunst Lifestyle Logistik, Transport und Verkehr Marketing und Vertrieb Marktforschung und Consulting Medien Medien und Telekommunikation Mode Musik, TV, Kino Politik Ratgeber Recht Sport Tourismus, Reise und Freizeit Vereine und Verbände Vermischtes VIP - Künstler Wirtschaft Wissenschaft Wohnen, Bauen, Garten
FeetBurner

Facebook Add
Unique Content
|
|
Ein Ort, an dem sich Vergangenheit und Zukunft begegnenIMMOVARIA GmbH Nürnberg kauft Altbau im Prenzlauer Berg
Genau in dieses Lebensgefühl fügen sich auch die historischen Altbauten des Viertels ein. Der Hauch der Geschichte kombiniert sich hier selbst mit der modernen Szene. Im Herzen des Prenzlauer Bergs hat Sven Langbein, Geschäftsführer der IMMOVARIA GmbH Nürnberg einen historischen Altbau erworben, um ihn hochwertig zu sanieren, ...
Genau in dieses Lebensgefühl fügen sich auch die historischen Altbauten des Viertels ein. Der Hauch der Geschichte kombiniert sich hier selbst mit der modernen Szene. Im Herzen des Prenzlauer Bergs hat Sven Langbein, Geschäftsführer der IMMOVARIA GmbH Nürnberg einen historischen Altbau erworben, um ihn hochwertig zu sanieren, damit er sich ganz in das Wohngefühl der Gegend einpasst. Das 18-Familienhaus besitzt eine Wohnfläche von etwa 1900 m². Das Besondere an diesem Projekt ist, dass die Wohneinheiten nur zum Eigennutz gekauft werden. In vielen anderen Projekten der IMMOVARIA GmbH Nürnberg werden sanierte Altbauwohnungen von Investoren als Kapitalanlage erworben. Durch die Sanierungsarbeiten der IMMOVARIA GmbH Nürnberg werden die Objekte nicht nur erhalten, sondern in der Regel auch langfristig aufgewertet. Eine derartige Anlageform bringt oftmals erhebliche Steuervergünstigungen mit sich. Viele Anleger kaufen sich daher eine Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten Wohnhaus als Altersvorsorge. Das neue Sanierungsprojekt in der Paul-Robeson-Straße soll den Käufern in diesem Falle nicht als Kapitalanlage dienen; sie wurden für den Eigenbedarf erworben. Jung, alternativ oder konservativ: Auf der Flaniermeile im Prenzlauer Berg finden Begegnungen statt. Hier zu wohnen, setzt ein besonderes Statement. Durch die historischen Altbauten des Viertels ist es beinahe so, als ob sich Vergangenheit und Zukunft genau hier begegnen. Trotz Trubel und modernem Leben blickt man im Prenzlauer Berg auf eine lange Geschichte zurück. Die Wohnungen im neuen Sanierungsobjekt der IMMOVARIA GmbH Nürnberg sind durchschnittlich 105m² groß und lassen mit ihren großen, hellen Räumen viel Platz und Freiraum für die individuelle Gestaltung des eigenen Wohnraums. Fenster, Türen und die Fassade lässt der Geschäftsführer der IMMOVARIA GmbH Nürnberg Sven Langbein durch umfangreiche Maßnahmen aufwendig erneuern. Besonderes Augenmerk wird während der Sanierungsmaßnahmen auf die stuckverzierte Decke gelegt, die nach Abschluss der Arbeiten in neuem Glanz erstrahlen wird. Relief, Ornamente und florale Formen werden, da wo es notwendig ist, ausgebessert und mit neuer Farbe versehen. Am Ende wird ein für alle Betrachter sichtbares Gesamtkunstwerk daraus entstehen. Die stilistischen Besonderheiten des denkmalgeschützten Objektes werden nicht nur äußerlich, sondern auch im Inneren des Objektes hervorgehoben. Das Thema Eleganz zieht sich durch sämtliche Räume. Nach der Sanierung soll hier moderner Komfort in altem Flair gelebt werden. Die IMMOVARIA GmbH Nürnberg verbaut ausschließlich hochwertige Materialien wie Echtholz und Keramik. Je nach Vorgaben des Amtes für Denkmalschutz werden sowohl bauliche Maßnahmen vorgenommen, um Altes zu erneuern als auch aufwendige Restaurationen von Erhaltenswertem.
Immovaria GmbH
Sven Langbein
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: kontakt@immovaria.net
Homepage: http://www.immovaria.net
Telefon: 09112398330 Immovaria GmbH Langbein,Sven Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg http://www.immovaria.netkontakt[at]immovaria.net
Die Rechte des Vermieters und des Mieters bei Eigenbedarfskündigungen.Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Die Eigenbedarfskündigung ist der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für In ...
Die Eigenbedarfskündigung ist der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen Angehörigen seines Hausstands benötigt. In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung trotz scheinbar klarer Reglungen im Gesetz nicht einfach.
Unklar ist bereits, wer oder für wen der Eigenbedarf geltend gemacht werden kann. Die Rechtsprechung ist hier unübersichtlich und uneinheitlich. Die Gerichte treffen mitunter Einzelfallentscheidungen. Sogar der Neffe 2. Grades kann berechtigt sein, wenn dieser auch Patensohn des Vermieters ist. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – etwa eine Erbengemeinschaft – kann für ihre Gesellschafter Eigenbedarf geltend machen. Eine Personenhandelsgesellschaft – etwa eine Kommanditgesellschaft – kann dies nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht.
Die Anforderungen an die Begründung für den Eigenbedarf sind hingegen nicht allzu hoch. Ein Vermieter kann – wenn er dies will – in eine größere Wohnung wechseln. Er sollte den erhöhten Wohnbedarf nur nachvollziehbar begründen, z.B. mit dem Wunsch nach einem Arbeitszimmer. Wer aber für seinen 18-jährigen studierenden Sohn Eigenbedarf an einer luxuriösen 4-Zimmer-Wohnung beansprucht, wird damit vor Gericht wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Zudem gilt: Falls der Vermieter gleichzeitig auch Vermieter anderer Wohnungen ist, muss er dem Mieter zuerst eine andere freie Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten.
Bei der Eigenbedarfskündigung gibt es neben den beschriebenen Voraussetzungen aber auch strenge formelle Hürden. Das Kündigungsschreiben muss alle Tatsachen enthalten, die den Eigenbedarf begründen. Dies kann zu bis zu 3-seitigen Kündigungsschreiben führen. Obwohl der BGH die formellen Voraussetzungen für das Kündigungsschreiben in seiner jüngeren Rechtsprechung ein wenig gelockert hat, sollte das Kündigungsschreiben im Zweifel den Eigenbedarf lieber ausführlicher schildern.
Tipp Mieter: Bei einer Eigenbedarfskündigung sollten Sie sich erkundigen, ob der Vermieter auch andere Wohnungen vermietet und ob eine dieser Wohnungen frei ist oder in nächster Zeit neu vermietet werden soll. Ihnen steht zudem ein Widerspruchsrecht zu, wenn die Kündigung für Sie eine besondere Härte bedeuten würde. In jedem Fall sollte das Kündigungsschreiben auf formelle Fehler geprüft werden.
Tipp Vermieter: Das Kündigungsschreibens sollte besonders sorgfältig verfasst werde. Formelle Fehler im Kündigungsschreiben können den Grund für einen verlorenen Räumungsrechtsstreit liefern. Hier gilt: lieber zu viel als zu wenig schreiben.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
30.08.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Mit Exklusiv-Garagen eine Doppelgarage bauen und einen Stellplatz vermietenBeschleunigte Refinanzierung durch Vermietung
Oft ist Platz für eine Doppelgarage vorhanden, obwohl der Bauherr zur Zeit nur eine braucht. Das Angebot von www.Exklusiv-Garagen.de (http://www.Exklusiv-Garagen.de) , eine Doppelgarage zu bauen, bietet die attraktive Möglichkeit, eine Garage selbst zu nutzen und die andere zu vermieten, bis Eigenbedarf entsteht. Der Hersteller aus Bad hat Es ...
Oft ist Platz für eine Doppelgarage vorhanden, obwohl der Bauherr zur Zeit nur eine braucht. Das Angebot von www.Exklusiv-Garagen.de ( http://www.Exklusiv-Garagen.de) , eine Doppelgarage zu bauen, bietet die attraktive Möglichkeit, eine Garage selbst zu nutzen und die andere zu vermieten, bis Eigenbedarf entsteht. Der Hersteller Exklusiv-Garagen aus Bad Salzuflen hat mit seiner Konzentration auf Stahlfertiggaragen bewußt entschieden, Bauherren alle Vorteile des Garagenbaus aus einer Hand bei ausgezeichnetem Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Doppelgarage oder Großraumgarage? Was vertraglich abgegrenzt ist, muß auch baulich abgegrenzt sein. Während innerhalb einer Familie oder Wohngemeinschaft die Großraumgarage mit einem breiten Sectionaltor von Hörmann die Option der Wahl ist, erweist sich beim Vermieten einer Stellfläche die Doppelgarage als die bessere Lösung. Es existieren zweierlei Garagentore und eine Zwischenwand, die beide Garagenhälften voneinander trennt. Da die innere Trennwand weniger aufwändig ausgeführt wird als die Außenwände, entsteht ein erheblicher Preisvorteil gegenüber zwei Einzelgaragen. Guter Mietpreis aufgrund des hohen Gebrauchswertes Mit den Fertiggaragen von Exklusiv-Garagen lassen sich ohne Einschränkungen angemessene Mietpreise erzielen. Die Garage bietet dem Mieter das Maximum dessen, was er an Gebrauchswert für die Werterhaltung seines Fahrzeugs und der in der Garage gelagerten Gegenstände erwarten kann. Bauartbedingt verfügt jede Exklusiv-Garage eine gute Belüftung durch Luftschlitze im Dachbereich und im Bodenbereich. So gelingt ohne weiteren Aufwand zu jeder Jahreszeit und bei jedem Wetter der Austausch der Innenluft. Ein Feuchtestau durch verdunstendes Wasser im Garageninneren wird wirksam unterbunden. Regenwasser, Schneereste und Eisreste auf dem Auto und am Fahrzeugboden tropfen auf den Garagenboden. Besteht der Garagenboden aus einer Betonbodenplatte, dann verdunstet das Wasser und die feuchte Luft entweicht aus der Garage. Ist der Garagenboden gepflastert, weil ein Ringfundament oder Punktfundamente gebaut wurden, dann versickert ein Teil der Nässe zwischen den Steinen des Bodenpflasters. Der Rest verdunstet. Ein trockenes Fahrzeug ist ganzjährig sichergestellt, weil allein durch die Temperaturunterschiede zwischen Tag und Nacht die Luft im Garageninneren in Bewegung gerät. Selbst wenn die Außenluft feuchter ist als die Innenluft, gibt es hierdurch in der Garage keinen Feuchtestau. Die hochwertige Garagenausstattung von Hörmann Zu einer komfortablen Garagenbenutzung gehören heute Garagentore mit elektrischem Torantrieb, der vom Fahrzeug aus oder mit einem Handsender aktiviert wird. Der europäische Marktführer bietet viererlei Bauformen für ein Garagentor: Schiebetor, Rolltor oder Sectionaltor mit waagerechter oder senkrechter Laufrichtung. Die Funkfernsteuerung ist so sicher codiert wie der Zugang zu einem Bankkonto. Der Versuch, den Code zu knacken, scheitert an der praktischen Umsetzbarkeit. Die Stromversorgung ist bei allen Garagen sichergestellt, die durch Fotos auf www.Exklusiv-Garagen.de ( http://www.Exklusiv-Garagen.de) vorgestellt werden. Wenn kein 230-Volt-Anschluß verfügbar ist, wird der Torantrieb durch einen bequem tragbaren Akku versorgt. Dieser läßt sich über Nacht zu Hause aufgeladen oder fortlaufend von einem Fotovoltaikmodul auf dem Garagendach. Ob Einzelgarage oder Doppelgarage - Exklusiv-Garagen sind immer eine gute Wahl. Quellen: www.Exklusiv-Garagen.de/garagendesigner.htm />www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm
Exklusiv-Garagen
Werner Diestelkamp
Schloßstr. 4
32108 Bad Salzuflen
Deutschland
E-Mail: Info@exklusiv-garagen.de
Homepage: http://www.exklusiv-garagen.de
Telefon: 0800 785 3785 publicEffect Kolpak,Hans Fabrikstr. 2 66981 Münchweiler an der Rodalb http://www.Fertiggaragen.beHans-Kolpak[at]publicEffect.com
Cubig - die Mitnehm-ImmobilieTransportable Arbeits- und Wohnraummodule für Ästheten
Über das bürokratische Bau- und Planungsrecht in Deutschland und anderen Teilen Europas braucht man nicht zu schimpfen. Immerhin muss es versuchen, einen wesentlichen Teil unseres Zusammenlebens so zu regeln, dass alle zufrieden sind - was es ziemlich kompliziert macht. Die Rettung kommt jetzt in vielen Fällen aus Bielefeld. Clevere und ...
Über das bürokratische Bau- und Planungsrecht in Deutschland und anderen Teilen Europas braucht man nicht zu schimpfen. Immerhin muss es versuchen, einen wesentlichen Teil unseres Zusammenlebens so zu regeln, dass alle zufrieden sind - was es ziemlich kompliziert macht. Die Rettung kommt jetzt in vielen Fällen aus Bielefeld. Clevere Nutzflächen-, Arbeits- und Wohnraummodule der Marke Cubig können zwar keine Vorschriften aushebeln. Aber die Wünsche der Behörden so erfüllen, dass sich planerische und wirtschaftliche Unwägbarkeiten besser - vor allem kostengünstig - in den Griff bekommen lassen. Überall, wo die endgültige Nutzung von Grundstücken noch im Unklaren liegt, sind die Cubig Wohnmodul ( http://www.mycubig.com/module.html) schnell und mit geringem Aufwand errichtet. Fünf Standardvarianten gibt es. Untereinander lassen sie sich auf die verschiedenste Art kombinieren, gestalten und an die individuelle Widmung technisch anpassen - vom Wochenendhaus bis zur Gastronomie. Öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten wachsen damit so leicht wie ihre kleinen Besucher. Ist die Zeit gekommen, werden die Cubig-Module einfach abtransportiert - um anderswo zum Einsatz zu kommen. So eignen sich die von der Adriaans & Lemcke Mobiliengesellschaft mbH entwickelten Lösungen längerfristig für den mobilen Eigenbedarf einer Vielfalt von Unternehmungen. Man kann damit zum Beispiel von Messe zu Messe ziehen - den eigenen Ausstellungsstand stets im Gepäck. Ökologische Anforderungen erfüllt das Konzept dank der verwendeten Qualitätsmaterialien und dem niedrigen Energieverbrauch selbstverständlich auf exzellente Weise. Zu den inneren Werten treten die äußeren. Wenn man das Design der Cubig-Mobilien Modulbau ( http://www.mycubig.com/module.html) das erste Mal erblickt glaubt man kaum, dass sie häufig nur als Provisorium gedacht sind. Eher fragt man sich unwillkürlich, warum manch "richtige" Immobilie nicht ebenso schön aussehen und solide gebaut sein kann. Angaben zum Unternehmen: Adriaans & Lemcke Mobiliengesellschaft mbH Sudbrackstr.12 D-33611 Bielefeld Telefon: +49 521 3293411-0 Mobil: +49 151 23513701 E-Mail: info(at)mycubig.com Internet: www.mycubig.com ( http://www.mycubig.com) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
Adriaans & Lemcke Mobiliengesellschaft mbH
Claus Lemcke
Subrackstr. 12
33611 Bielefeld
Deutschland
E-Mail: info@mycubig.com
Homepage: http://www.mycubig.com
Telefon: 0521/3293411-0 Adriaans & Lemcke Mobiliengesellschaft mbH Lemcke,Claus Subrackstr. 12 33611 Bielefeld http://www.mycubig.cominfo[at]mycubig.com
Die formellen Voraussetzungen des Kündigungsschreibens bei Eigenbedarf
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben.
Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Im ...
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben.
Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen eines Folgeprozesses einschätzen können. Ein unvollständiges Kündigungsschreiben hat für den Vermieter Konsequenzen. In einem nachfolgenden Räumungsprozess kann die Kündigung grundsätzlich nur auf die Gründe aus dem Kündigungsschreiben gestützt werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
In der Praxis führt dies dazu, dass alle Argumente für eine Eigenbedarfskündigung bis in die feinsten Verästelungen im Kündigungsschreiben aufgeführt werden. Manch ein Kündigungsschreiben ähnelt durchaus einem anwaltlichen Schriftsatz. Denn zu Recht denkt der Vermieter: Besser ein aufwändiges Kündigungsschreiben, als ein verlorener Prozess. Jetzt besteht aber die Gefahr, dass die Gerichte das Kündigungsschreiben für formell unwirksam erklären, weil der Vermieter darin die Lage „dramatisiert“.
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zu erwarten, dass die formellen Voraussetzungen für die Eigenbedarfskündigung in Zukunft (wohl) abnehmen werden (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.3.2010, Aktenzeichen: VIII ZR 70/09). Die Tendenz geht (wohl) zur Entformalisierung. Eines wurde kürzlich auch durch das höchste deutsche Zivilgericht entschieden: Es ist für den Vermieter jetzt höchstrichterlich erlaubt, in einer Eigenbedarfskündigung die eigene Lage zu übertreiben und zu dramatisieren.
Bundesgerichtshof aktuell: In einer Entscheidung vom 16.3.2011, Az. VIII ZR 338/09, werden die Rechte des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung gestärkt. Der BGH bestimmt, dass die Instanzgerichte jedem begründeten Verdacht, dass es sich bei der Eigenbedarfskündigung nur um eine vorgeschobene Kündigung handelt, nachgehen müssen. Dem BGH ist sehr wohl bewusst, dass eine Eigenbedarfskündigung gern auch dafür verwendet wird, um ein zum Verkauf angebotenes Haus leer zu kündigen.
Fachanwaltstipp Mieter: Die formellen Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung sind immer noch ein heißes Eisen. Auch wenn hier die Voraussetzungen in Zukunft vielleicht heruntergeschraubt werden: Sollten Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten, lassen Sie das Schreiben von einem Fachmann überprüfen. Die Chancen stehen nach wie vor gut, eine Eigenbedarfskündigung aus formellen Gründen vom Tisch zu bekommen – vor allem, wenn auf Vermieterseite kein Anwalt eingeschaltet ist.
Fachanwaltstipp Vermieter: Sollten Sie eine Eigenbedarfskündigung vorbereiten, ist nach wie vor Vorsicht geboten. Der alte Formalismus sollte besser bis auf Weiteres fortgeführt werden. Sollte die Eigenbedarfskündigung an formellen Mängeln scheitern, verlieren Sie nämlich wertvolle Zeit, da eine spätere – formell wirksame – Eigenbedarfskündigung den Zeitpunkt des Auszugs nur verzögert.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
13.07.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
«Mietenwahnsinn stoppen» Bewegende Rede eines Obdachlosen- Ein Nachbericht -
Am Wochenende demonstrierten in Hamburg fast 6000 Menschen gegen Wohnungsnot und Mietwucher. Unter dem Motto „Mietenwahnsinn stoppen“ bewegte sich der Protestzug vom Stadtteil St. Pauli nach Ottensen (Quelle: Abendblatt.de)
(ddp tp) Auch der Hamburger Obdachlose Max Bryan war zur Demo gekommen und was er zu sagen hatte, ging unter die am ...
Am Wochenende demonstrierten in Hamburg fast 6000 Menschen gegen Wohnungsnot und Mietwucher. Unter dem Motto „Mietenwahnsinn stoppen“ bewegte sich der Protestzug vom Stadtteil St. Pauli nach Ottensen (Quelle: Abendblatt.de)
(ddp tp) Auch der Hamburger Obdachlose Max Bryan war zur Demo gekommen und was er zu sagen hatte, ging unter die Haut. Eine Frau am Lautsprecherwagen hält dem Wohnungslosen ein Mikrofon vor den Mund und Max beginnt zu erzählen. Vom Leben auf der Straße, der Not und der Ausweglosigkeit, die er seit 18 Monaten durchlebt.
„Wenn Du so oft übergangen wirst, du hinten anstehst, und am Ende doch nur wieder verlierst, dann verbraucht dich das, es zermürbt und es macht dich klein“, berichtet der sichtlich erschöpfte Max Bryan und mehr als 1000 Menschen hörten ihm zu.
Video: http://www.projektoffice.org/permalink/Mietenwahnsinn-Demo-Hamburg-Rede-Obdachloser-Max-Bryan-Video.html
Fast 100 Organisationen hatten zur Großdemo am Millerntorplatz auf St. Pauli aufgerufen und Tausende waren gekommen, um gegen den Hamburger „Mietenwahnsinn“ zu demonstrieren. Es geht um Leerstand und Mietobergrenzen, um Gleichberechtigung und Vergesellschaftung von Wohnraum und auch um 1,4 Millionen Quadratmeter Büroraum, die ungenutzt leer stehen, während die Menschen im Winter auf der Straße erfrieren.
http://mietenwahnsinn.rechtaufstadt.net/start
Schon vor einem Jahr hatte das Bündnis aus Aktivisten, Vereinen und Bürgerrechtlern gegen die „Leerstands-Politik“ des Hamburger Senats protestiert, doch ein grundlegender Kurswechsel sei bislang nicht erfolgt, heißt es in der Presseerklärung des federführenden Veranstalters „Recht auf Stadt“, einem Bündnis, dass sich für Gleichberechtigung und Mitbestimmung in der Stadtgestaltung einsetzt und das unabhängig von sozialer oder nationaler Zugehörigkeit.
Hamburg braucht mehr Parität. Menschen, die von Armut und Wohnungslosigkeit betroffen sind, haben kaum noch Chancen der Abwärtsspirale zu entgehen. Für sie wird es immer schwieriger eine gerechte Wiedereingliederung zu finden. „Die Sozialstationen sind überfüllt und nicht jeder kann dort leben [...] viele haben aufgehört nach Hilfe zu suchen, weil sie das alles schon kennen“, beschreibt Max Bryan sein Dilemma.
Vergangenes Jahr verlor der 36-Jährige seine Wohnung, wegen Eigenbedarf des Vermieters. Max findet seitdem nichts Neues. „Entweder sind die Mieten viel zu teuer oder es stehen schon 10 Leute vor mir da, die alle das selbe wollen“ und regelmäßig gehe er dann leer aus, erklärt er mit gebrochener Stimme.
Audio:http://www.projektoffice.org/permalink/Mietenwahnsinn-Demo-Hamburg-Rede-Obdachloser-Max-Bryan-Audio.html
Gibt es Rettung? „Wer will uns retten?“, fragt Bryan in die Runde und liefert die Antwort gleich mit: „Geh arbeiten du faule Sau“, bekomme er selbst auch von den Passanten zu hören, die seinen Weg vom Schlafplatz in die Stadt kreuzen, und niemand von denen mache sich die Mühe zu verstehen, „warum wir da sind, wo wir ankamen“.
Bryan´s Rede dauert fast 9 Minuten und endet unter Tränen, als er berichtet, dass er Hamburg verlassen wird. Er habe noch sein Fahrrad, eine nette Frau habe es ihm geschenkt hat und er wolle die Chance nutzen, um vor dem Winter überhaupt noch eine Wohnung zu finden. Mitte November will er aufbrechen und mit dem Fahrrad Richtung Süden fahren, solange bis er eine Wohnung gefunden hat. „Ich steige nicht eher aus dem Sattel, bis ich eine Wohnung habe“, erzählt er uns am Telefon.
Das Kölner Projekt Office berichtet schon seit einiger über den in Hamburg gestrandeten Wissenschaftsautor, dessen Leben in Hamburg einer Berg- und Talfahrt gleicht. Nach der Sache im August diesen Jahres (Radtour vom Cafee mit Herz) war er abgetaucht. Selbst wir wussten nicht wo er steckt und hatten keine Ahnung, was er da am 29.10. in Hamburg vor hat. Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatten wir davon erfahren und waren bemüht, ihn zu unterstützen. Ursprünglich hatten wir aus der Zeitung erfahren, dass Bryan obdachlos ist, damals „Klitschko und der Obdachlose“ (13.10.2010), die Geschichte war überall in den Zeitungen und seither versuchen wir zu helfen, was nicht leicht ist. Wir sind eine Autoren-Agentur, vermitteln Filmemacher und auch Künstler anderer Berufe. Im Fall von Max Bryan hatten wir versucht zu vermitteln, damit er irgendwo unterkommt und nicht mehr draußen schlafen muss. Dann erzählt er uns von seiner Behinderung und wir bekamen eine ungefähre Vorstellung vom Ausmaß seines Problems. Monatelang stand er sich selbst im Weg, war dann eine Zeit lang weg und kam zurück, ein Etappensieg und eine Therapie, doch die Wohnungslosigkeit blieb und sie bestimmt sein Leben - bis heute.
Wenn Sie für Max etwas tun wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail an hilfe-fuer-maxbryan@projektoffice.org. Max braucht dringend eine Lösung für den Winter und die Einlagerung, dort wo seine ganzen Sachen stehen, hat auch gekündigt. Er braucht also ein neues Lager oder eben gleich eine Wohnung, wo alles mit kann. Nähere Infos dazu auch in seinem Blog unter http://www.maxbryan.com
Danke im voraus an alle Helfer und Unterstützer und auch an alle Mitwirkenden vom 29.10.2011! Die Welt braucht mehr davon!
Demo, Protest, Hamburg, Mietenwahnsinn, RaS, Recht, auf Stadt, Millerntorplatz, Rede, Max Bryan, Betroffener, obdachlos, erschöpft, Tränen, Hilfe, Suche, Wohnung, Lager, Zukunft
http://www.themenportal.de/politik/mietenwahnsinn-stoppen-bewegende-rede-eines-obdachlosen-30907
Projekt Office Köln
Beverly Hoffmann
Bonner Str. 484-486 MBE 274
D-50968 Köln \\ Germany
T: 0221-291990-920
F: 0221-291990-921
presse@projektoffice.org
Hoffmann,Beverly presse[at]projektoffice.org
Vorgeschobene Eigenbedarfskündigung. Aktuelle BGH-Entscheidung betont: Vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz!Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
In einer Entscheidung vom 16.3.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 338/09, stärkt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechte des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestimmte, dass die Instanzgerichte jedem begründeten Verdacht, dass es sich bei der Eigenbedarfskündigung nur um eine vorgeschobene Kündigung handelt, ...
In einer Entscheidung vom 16.3.2011, Aktenzeichen: VIII ZR 338/09, stärkt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechte des Mieters gegen eine Eigenbedarfskündigung. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestimmte, dass die Instanzgerichte jedem begründeten Verdacht, dass es sich bei der Eigenbedarfskündigung nur um eine vorgeschobene Kündigung handelt, nachgehen müssen. Dem BGH ist offenbar sehr wohl bewusst, dass eine Eigenbedarfskündigung dafür benutzt werden kann, um ein zum Verkauf angebotenes Haus von älteren Mietverhältnissen zu befreien.
In dem vom BGH entschiedenen Fall hat der Vermieter vor Gericht vorgetragen, dass er eine Wohnung in seinem in Berlin gelegenen Haus für seine Schwester und deren Familie benötigt. Eine weitere Wohnung in demselben Haus benötige er für seine Mutter und dessen pflegebedürftigen Lebensgefährten. Diese Wohnung werde in Zukunft für diese Zwecke umgebaut. Der Mieter hat hierauf erwidert, dass Zeugen die Absicht des Vermieters belegen könnten, das Objekt in naher Zukunft veräußern zu wollen. Falls der Vermieter das Haus verkaufen will, kann er logischer Weise keinen Eigenbedarf an der Wohnung haben. Zeugen könnten zudem belegen, dass die in München lebende Mutter Dritten gegenüber die Absicht geäußert hatte, nicht nach Berlin ziehen zu wollen. Zudem sei der vom Vermieter geplante Umbau nicht genehmigungsfähig.
Das Landgericht Berlin hielt diese Einwände nicht für beachtlich (Urteil vom 24. November 2009, Aktenzeichen: 63 S 125/08). Die vom Mieter benannten Zeugen wurden nicht gehört. Das Landgericht Berlin hielt die Eigenbedarfskündigung für rechtens. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung auf. Das Landgericht Berlin hätte – so der BGH – die angebotenen Zeugen anhören und nachprüfen müssen, ob der Einwand des Mieters berechtigt war. Das Landgericht Berlin wird nun die angebotenen Zeugen anhören müssen und – gestützt auf deren Aussagen – entscheiden müssen, ob es sich um eine vorgeschobene Kündigung handelt.
Fachanwaltstipp Mieter: Der Fall zeigt, wie wichtig im Fall einer Eigenbedarfskündigung Nachforschungen im Umfeld des Vermieters sind. Unter Umständen kann sich die Beauftragung eines Detektivs lohnen. Durchsuchen Sie die einschlägigen Internetportale nach Immobilienangeboten. Vielleicht finden Sie dort Ihr Haus inseriert, obwohl Ihr Vermieter vorgibt, als Eigentümer dort in Zukunft selbst wohnen zu wollen.
Fachanwaltstipp Vermieter: Der Eigenbedarf muss tatsächlich bestehen. Mieter prüfen die Richtigkeit der Angaben im Kündigungsschreiben immer häufiger mit immer professionelleren Mitteln nach.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
25.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Häufige Irrtümer beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrages (Form, Ehegatten/Lebenspartner/Wohngemeinschaft, Übergabeprotokoll, Befristung)
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. ...
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich.
Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne vorherige rechtliche Beratung. Sie könnten Ihre gute Rechtsposition verschlechtern.
Fachanwaltstipp Vermieter: Grundsätzlich keine Schlüssel an den Mieter übergeben, bevor nicht ein schriftlicher Mietvertrag unterzeichnet wurde.
2. Irrtum: Es ist für die Mieter vorteilhaft, wenn beide Ehegatten bzw. beide Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft im Mietvertrag stehen.
Das ist nur für den Vermieter vorteilhaft. Für den Mieter ist diese Verfahrensweise eher ungünstig. Bei späterer Trennung haften beide Partner voll für die Forderungen aus dem Mietvertrag. Zieht ein Partner aus der Wohnung aus, kann der andere den Mietvertrag nicht einfach kündigen. Nur beide Mieter gemeinsam können wirksam kündigen. Also muss der verbleibende Mieter den ausziehenden Mitbewohner, von dem er häufig nicht einmal die Anschrift weiß, zunächst auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Hier geht viel Zeit verloren und Geld.
Bei Streitigkeiten im Mietverhältnis hat man zudem den nicht im Vertrag aufgeführten Mitbewohner als Zeugen, z.B. für Mängel, fehlende Treppenhausreinigung, o. ä., zur Verfügung. Steht der Partner im Mietvertrag, scheidet es als Zeuge aus.
Fachanwaltstipp Mieter: Nur eine Person als Mieter eintragen. Diese hat zwar dann im Streitfall die besseren Karten, in der Wohnung weiter wohnen zu dürfen, der andere wiederum hat dafür den Vorteil der fehlenden Verantwortung. Solange beide tatsächlich in der Wohnung wohnen, kann der eine vom anderen immer den Ausgleich der hälftigen Kosten verlangen.
Fachanwaltstipp Vermieter: Versuchen Sie zu erreichen, dass beide Partner Mieter werden. Das Risiko, im Streitfall auf Kosten sitzen zu bleiben, weil diese bei einem Partner nicht einzutreiben sind, ist deutlich geringer.
3. Irrtum: Ein Übergabeprotokoll ist nur bei Auszug aus der Wohnung sinnvoll.
Ein Übergabeprotokoll ist auch beim Einzug wichtig. Häufig sind bereits beim Einzug in der Wohnung Mängel vorhanden. Später kommt es dann zum Streit, ob diese Mängel beim Einzug tatsächlich schon vorhanden waren, oder erst später entstanden sind.
Fachanwaltstipp für Mieter und Vermieter: Fertigen Sie ein Übergabeprotokoll, in dem sämtliche in der Wohnung vorhandene Schäden und Mängel genau beschrieben werden und lassen Sie dieses jeweils von der Gegenseite unterschreiben. Nehmen Sie darin auch die entsprechenden Zählerstände (Wasser, Strom, Gas) auf.
4. Irrtum: Man kann einen Wohnungsmietvertrag unproblematisch auch für eine bestimmte Zeit wirksam abschließen.
Das stimmt so grundsätzlich nicht. Ein Mietvertrag kann nur für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wenn
• der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung für sich oder bestimmte Angehörige nutzen will,
• er beabsichtigt, die Räume nach Ablauf der Frist zu beseitigen oder wesentlich zu verändern und dies durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Befristungszeitraum hinaus wesentlich erschwert wird,
• er die Mieträume an einen zu Dienstleistungen Verpflichteten vermieten will.
Die Gründe müssen zum einen wirklich vorliegen und zum anderen auch im Mietvertrag angegeben sein.
Fachanwaltstipp Mieter: Befristete Mietverhältnisse sind für den Mieter in der Regel ungünstig, da unbefristete Mietverträge - von Ausnahmen abgesehen - mit einer 3-Monats-Frist beendet werden können. Wenn allerdings der Grund für die Befristung nur vorgeschoben scheint, kann man ruhig unterzeichnen: Die Befristung ist dann unwirksam, der Mietvertrag unbefristet.
Fachanwaltstipp Vermieter: Bei der Formulierung des Befristungsgrundes im Mietvertrag ist große Sorgfalt geboten. Anderenfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Befristung unwirksam ist und Sie für eine Beendigung auf die ansonsten zulässigen Gründe (Eigenbedarf etc.) angewiesen sind.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zu den aktuellen Rechten des Vermieters und des Mieters bei Eigenbedarfskündigungen
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Falls der Vermieter gleichzeitig auch Vermieter anderer Wohnungen ist, muss er dem Mieter zuerst eine dort freie Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten, bevor er den Eigenbedarf geltend macht. Trotzdem bleibt die der 4 ...
In einem Urteil vom 13. Oktober 2010 hat der Bundesgerichtshof die Rechte der Mieter bei Eigenbedarfskündigungen gestärkt. Falls der Vermieter gleichzeitig auch Vermieter anderer Wohnungen ist, muss er dem Mieter zuerst eine dort freie Wohnung zu vergleichbaren Konditionen anbieten, bevor er den Eigenbedarf geltend macht. Trotzdem bleibt die Eigenbedarfskündigung der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen Hausstandsangehörigen benötigt. In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung trotz scheinbar klarer Reglungen im Gesetz dennoch nicht einfach.
Unklar ist bereits, wer zum Kreis der Familienangehörigen zählt. Die Rechtsprechung hierzu ist unübersichtlich und zum Teil widersprüchlich. Der klassische Fall ist das eigene Kind, welches zum Beginn seines Studiums aus dem Elternhaus in die Eigentumswohnung der Eltern zieht. Das eigene Kind ist natürlich berechtigtes Familienmitglied. Selbst wenn es bereits in einer eigenen Wohnung wohnt, kann Eigenbedarf geltend gemacht werden. Handelt es sich aber um das Kind der Lebenspartnerin, dann wird es wohl nur dann zum berechtigten Personenkreis gehören, wenn es im Hausstand des Vermieters wohnt. Großnichten und Kinder von Cousins (also Nichten und Neffen 2. Grades) sind aber regelmäßig nicht Familienmitglieder im Sinne des Eigenbedarfskündigungsrechts. Früher war äußerst umstritten, ob die Kinder der Geschwister (Nichten und Neffen 1. Grades) dazu gehörten. Anfang des Jahres bejahte dies der Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.01.2010, Aktenzeichen: VIII ZR 159/09), was die Rechte des Vermieters deutlich stärkte. Die Gerichte schauen sich die Verwandtschaftsverhältnisse aber auch genauer an und können je nach Einzelfall unterschiedlich urteilen. Für den Neffen 2. Grades kann eine Eigenbedarfskündigung etwa geltend gemacht werden, wenn dieser auch Patensohn des Vermieters ist und eine besondere Verantwortung für ihn besteht.
Selbst wenn jemand eindeutig zum Familienkreis gehört oder wenn der Vermieter die Wohnung für sich begehrt, ist eine Eigenbedarfskündigung weiterhin nicht ganz einfach. Den Eigenbedarf für den 18-Jahrigen Sohn an einer luxuriösen 4-Zimmer-Wohnung wird man ablehnen müssen. Handelt es sich aber um eine 4-Zimmer-Wohnung, die nur unwesentlich mehr Miete einbringt, als die trendige 1-Zimmer-Dachgeschosswohnung, die der Filius derzeit bewohnt, wird der Eigenbedarf wohl nachvollziehbar sein. Auch kann ein Vermieter – wenn er dies will – in eine größere Wohnung wechseln. Er sollte den erhöhten Wohnbedarf nur nachvollziehbar begründen. Hier reicht es aus, darzulegen, dass er etwa einen weiteren Raum als Arbeitszimmer benötigt oder dass ein Kinderwunsch besteht.
Bei der Eigenbedarfskündigung gibt es neben den beschriebenen Voraussetzungen aber auch formelle Hürden. Das Kündigungsschreiben muss etwa bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Fachanwaltstipp Mieter: Bei einer Eigenbedarfskündigung sollten Sie sich erkundigen, ob der Vermieter auch andere Wohnungen – unter Umständen in derselben Wohnanlage – vermietet und ob eine dieser Wohnungen frei ist oder in nächster Zeit neu vermietet werden soll. Hat Ihr Vermieter Ihnen die Wohnung nicht angeboten, ist die Eigenbedarfskündigung wegen verletzter Fürsorgepflichten unwirksam. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu, wenn die Kündigung für Sie eine besondere Härte bedeuten würde. Wenn Sie ein auf Eigenbedarf beruhendes Kündigungsschreiben erhalten, lassen Sie sich von einem Fachmann beraten.
Fachanwaltstipp Vermieter: Lassen Sie nicht erst den Räumungsrechtstreit durch einen Anwalt führen. Beauftragen Sie ihn auch mit dem Entwurf des Kündigungsschreibens. Formelle Fehler im Kündigungsschreiben können den Grund für einen verlorenen Räumungsrechtsstreit liefern.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Mit dem eigenen Sonnenstrom umweltfreundlich Gas gebenDas Solarunternehmen AZUR Solar ist bei der Solarrallye WAVE 2011 mit an Bord - Allgäuer Firma setzt auf Eigenstrom für die Hausbesitzer und Familien sowie auf die E-Mobilität
(ddp direct) Leutkirch im Allgäu - Jetzt mit umweltfreundlichem Sonnenstrom in die Gänge kommen: Autarkie hat etwas für sich und ist der Wunsch vieler Privathaushalte, sofern es die Energieversorgung betrifft. Mit dem Eigenstromsystem AZUR INDEPENDA stellt das Leutkircher Innovationsunternehmen AZUR Solar GmbH die Weichen für die 9 ...
(ddp direct) Leutkirch im Allgäu - Jetzt mit umweltfreundlichem Sonnenstrom in die Gänge kommen: Autarkie hat etwas für sich und ist der Wunsch vieler Privathaushalte, sofern es die Energieversorgung betrifft. Mit dem Eigenstromsystem AZUR INDEPENDA stellt das Leutkircher Innovationsunternehmen AZUR Solar GmbH die Weichen für die Erzeugung und Speicherung ökologisch sauberen Stroms für den Eigenbedarf, der zum Beispiel auch für das Aufladen von E-Bikes oder Elektroautos immer wichtiger wird. Gerade auch der sich anbahnende Boom der Elektromobilität spricht für ein solches System. Mit AZUR INDEPENDA können Familien bis zu 80 Prozent ihres Strombedarfs selbst auf dem eigenen Dach produzieren, im Keller speichern oder direkt verbrauchen. Und deshalb unterstützt AZUR Solar auch das herausragende Projekt des Umwelt-Botschafters und Solar-Abenteurers Louis Palmer, die WAVE 2011 (World Advanced Vehicle Expedition), die Solarrallye von Paris nach Prag vom 11. bis 25. September 2001. AZUR Solar wird als einer der Partner der Solarrallye das E-Car des Teams Nachhaltige Stadt Leutkirch von Christian Skrodzki unterstützen, um der guten Idee in Zeiten der Energiewende zusätzlichen Schub zu verleihen. AZUR Solar-Marketingleiter Christian Klose wird selbst von Frankfurt bis Vaduz als Co-Pilot von Fahrer Christian Skrodzki an Bord des Mitsubishi IMIEV sein und auch den Zieleinlauf der Etappe in Leutkirch im Allgäu (Montag, 19. September, ab 16 Uhr) moderieren. Rennfahrer Timo Scheider fährt für AZUR Solar mit Am Sonntag, 11. September, startet das Team Nachhaltige Stadt Leutkirch mit einem Elektroauto Mitsubishi I-Miev auf die WAVE-Tour 2011 von Paris nach Prag. Am 19.09.2011 gastiert die WAVE-Tour 2011 in Leutkirch. Die Idee, sich an der Tour des Schweizer Abenteurers Louis Palmer zu beteiligen, entstand durch das Pilotprojekt Nachhaltige Stadt Leutkirch. Im Frühjahr 2011 haben die EnBW, die OEW, die Stadt Leutkirch und die Fachhochschule Biberach das Projekt initiiert. Der Energie-Visionär Louis Palmer lebt mit seinen Projekten Werte wie Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit in hoher Qualität. Deshalb ist die WAVE-Tour eine wunderbare Gelegenheit, das Pilotprojekt Nachhaltige Stadt Leutkirch mit an den Start gehen zu lassen. Viele Unternehmen aus der Leutkircher Region haben sich neben der EnBW und der Stadt Leutkirch von der WAVE-Tour begeistern lassen. Gemeinsam stellen sie das Team Nachhaltige Stadt Leutkirch, das als eines von 20 Startern vom 11.09. bis 25.09.2011 mit dem E-Auto von Paris nach Prag fährt. Eines dieser Unternehmen, das das Projekt Nachhaltige Stadt Leutkirch mit seinen Solar-Innovationen gerne unterstützt, ist die Firma AZUR Solar, die seit 2011 in Leutkirch im Allgäu ihren Sitz hat. Die Etappe von Leutkirch (Start 20.9., 9 Uhr) nach Kempten wird der bekannte Rennfahrer Timo Scheider, seines Zeichens Gewinner der Deutschen Tourenwagen Masters (DTM) der Jahre 2008 und 2009, zusammen mit Peter Sauter von AZUR Solar/AES (Alternative Energie Systeme) bestreiten. Timo Scheider findet das Engagement des Leutkircher Teams toll und hat die Bitte seines Freundes Peter Sauter, bei der WAVE-Tour eine Etappe mit ihm zusammen zu fahren, gerne angenommen. Peter Sauter hat die Photovoltaikanlage, die den Solarstrom für das Leutkircher Team produziert, konzipiert und installiert. Eigenstrom zuhause macht unabhängig Es ist der Traum vieler Eigenheimbesitzer: eine sichere Stromversorgung, ohne sich über ständig steigende Preise ärgern zu müssen, wie sie sich nach dem beschlossenen Atomausstieg ankündigen. Den Wunsch erfüllen können sich die Kunden der Leutkircher AZUR Solar GmbH, deren Eigenstromsystem AZUR INDEPENDA Privathaushalten den Wandel vom abhängigen Verbraucher zum Energieproduzenten und -versorger ermöglicht. Bis zu 80 Prozent Eigenstrom sind so möglich. Denn, mal Hand aufs Herz: Elektroräder, Elektroautos oder Hybrid-Fahrzeuge sind im Kommen, weil sie die um weltfreundliche Variante zum Verbrennungsmotor sind. Doch wer von den E-Bike- oder E-Autofahrern kann schon behaupten, sein E-Gefährt mit 100 Prozent sauberem Strom aufzuladen? Bisher steckt man den Anschluss des Akkus einfach in die Steckdose, egal, woher der Strom kommt, oder? Beim Eigenstromsystem INDEPENDA kommt der Strom von der Sonne bzw. vom eigenen Hausdach. Die automatische Verteilung des Stroms übernimmt im System ein ENERGIEMANAGER. Der gespeicherte Strom steht selbst dann zur Verfügung, wenn die Sonne nicht scheint. Das bedeutet für die E-Mobilität: Wer sein E-Fahrzeug abends in die Garage oder unter den Carport stellt, kann dieses auch mit gespeichertem Solarstrom laden. Tagsüber kann das Fahrzeug direkt mit dem Sonnenstrom geladen werden, der aktuell über die Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach produziert wird. Und dies jeweils wirklich umweltfreundlich! Und günstiger kann man ein Elektrofahrzeug auf Dauer und in Zukunft nicht tanken: Mit dem Eigenstromsystem kann man also auch in Zukunft günstig und zu 100 Prozent umweltfreundlich Gas geben. Mehr unter www.azur-solar.com www.paris-leutkirch-prag.de Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/1uuebw /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/energie/mit-dem-eigenen-sonnenstrom-umweltfreundlich-gas-geben-69359 /> === Solarrallye: AZUR Solar (hier im Bild Marketingleiter Christian Klose) unterstützt das Projekt Nachhaltige Stadt Leutkirch und damit auch das Team (Bild) ===
Shortlink: http://shortpr.com/r7oyno /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/das-solarunternehmen-azur-solar-ist-bei-der-solarrallye-wave-2011-mit-an-bord
Azur Solar Vertriebs- und Marketing GmbH
Christian Klose
In den Bögen 11
88299 Leutkirch
Deutschland
E-Mail: c.klose@azur-solar.com
Homepage: http://www.azur-solar.com
Telefon: +49 (7561) 9889-453 Azur Solar Vertriebs- und Marketing GmbH Klose,Christian In den Bögen 11 88299 Leutkirch c.klose[at]azur-solar.com
|
|