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Girls'Day - Wir brauchen die Mädchen für eine sichere ZukunftDas Hunger Projekt zum Girls´Day
Am 26. April 2012 ist Girls'Day. Mädchen und junge Frauen in ganz Deutschland haben an diesem Tag die Chance, technische, handwerkliche und IT-Berufe kennenzulernen, um das Interesse und die Begeisterung für solche Fächer zu fördern.<br /><br />In vielen Entwicklungsländern ist die Gleichberechtigung von und Jungen, ...
Am 26. April 2012 ist Girls'Day. Mädchen und junge Frauen in ganz Deutschland haben an diesem Tag die Chance, technische, handwerkliche und IT-Berufe kennenzulernen, um das Interesse und die Begeisterung für solche Fächer zu fördern. In vielen Entwicklungsländern ist die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, von Frauen und Männern auf anderer Ebene noch lange nicht erreicht. Anlässlich des Girls?Day möchte das Hunger Projekt auf die Situation der Mädchen und Frauen in Indien und Bangladesch hinweisen und die Initiative "Nationaler Tag des Mädchens" vorstellen. In Indien werden Mädchen und Frauen insbesondere in ländlichen Regionen stark diskriminiert. Unterdrückung und Unterwerfung der Frauen sind an der Tagesordnung. Unterernährung, Selbstverleugnung und fehlendes Mitspracherecht prägen das tägliche Leben der Frauen von Geburt an - obwohl sie in Haushalt und Familie, in der Landwirtschaft und bei der Lohnarbeit maßgeblich zur Existenzsicherung ihrer Familien beitragen. Gewalt und die Androhung von Gewalt prägen das Leben vieler Inderinnen und wiederholt sich von Generation zu Generation. Auch in Bangladesch werden Mädchen nach wie vor als minderwertig und weniger wichtig erachtet als Jungen. Im Jahr 2000 hat das Hunger Projekt ein nationales Bündnis von Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen, dessen Ziel die Beendigung der Diskriminierung von Mädchen ist. Seither werden jährlich am 30. September überall im Land Veranstaltungen zum "Nationalen Tag des Mädchens" realisiert, um den Status der Mädchen zu verbessern. Frauen und Männern in ganz Bangladesch soll bewusst werden: Die Zukunft des Landes hängt ganz entscheidend davon ab, wie mit den Mädchen und Frauen umgegangen wird. Gesundheitsfürsorge, Ausbildung und gute Ernährung für Mädchen sind die bestmöglichen Investitionen in die Zukunft des Landes. Dieser Aktionstag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer neuen, gerechteren Gesellschaft, in der die Geburt eines Mädchens - genau wie die Geburt eines Jungen - ein Grund zur Freude ist. Weitere Informationen gibt es unter www.das-hunger-projekt.de ( http://www.das-hunger-projekt.de)
Das Hunger Projekt
Maria Baum
Holzstrasse 30
80469 München
Deutschland
E-Mail: mbm@das-hunger-projekt.de
Homepage: http://www.das-hunger-projekt.de
Telefon: 089-2000 34 770 Das Hunger Projekt Baum,Maria Holzstrasse 30 80469 München http://www.das-hunger-projekt.dembm[at]das-hunger-projekt.de
Kein Mobbing bei mehreren Kündigungen und AbmahnungenKein Mobbing bei mehreren Kündigungen und Abmahnungen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Die Klägerin war Vorsitzende des Betriebsrats bei dem beklagten Arbeitgeber. Sie war wiederholt mit Zustimmung des Betriebsrates fristlos gekündigt worden, unter anderem wegen Beleidigungen und von 25 ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Die Klägerin war Vorsitzende des Betriebsrats bei dem beklagten Arbeitgeber. Sie war wiederholt mit Zustimmung des Betriebsrates fristlos gekündigt worden, unter anderem wegen Beleidigungen und Bedrohungen von anderen Betriebsratsmitgliedern und Vortäuschung der Arbeitsunfähigkeit. Laut Klägerin seien die mindestens 25 Fälle der fristlosen Kündigungen und Abmahnungen rechtswidrig und unberechtigt gewesen. Sie behauptete desweiteren, wegen ihrer Weltanschauung monatelang diskriminiert worden zu sein. Dieses Verhalten habe schwere Beeinträchtigungen ihrer Gesundheit hervorgerufen. Das Arbeitsgericht hat entschieden, dass eine Diskriminierung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin nicht festgestellt werden könne. Kündigungen und Abmahnungen stellten zulässige arbeitsrechtliche Maßnahmen dar und könnten grundsätzlich nicht als Mobbing eingestuft werden. Dies gelte auch in den Fällen, dass diese Kündigungen rechtswidrig und die Abmahnungen unberechtigt gewesen seien. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
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Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,Michael Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
ARD-Film ‚Bis Nichts mehr bleibt’ zum Thema ScientologyDer Film „Bis nichts mehr bleibt“ ist zum einen eine öffentliche Diskriminierung der Angehörigen der Scientology-Religion und enthält zum anderen zahllose, faktisch unwahre Informationen
Ende Februar wurde der genannte ARD-Film als Wiederholung ausgestrahlt. Die Scientology Kirche geht auf scientology-fakten.de eingehend auf die inhaltlichen Fehler, Verdrehungen und Unwahrheiten des ARD-Films genauer ein.
Gerne möchte die ARD mit ihrem Film glauben machen, dass dies eine authentische Geschichte sei und damit die öffentlich ...
Ende Februar wurde der genannte ARD-Film als Wiederholung ausgestrahlt. Die Scientology Kirche geht auf scientology-fakten.de eingehend auf die inhaltlichen Fehler, Verdrehungen und Unwahrheiten des ARD-Films genauer ein.
Gerne möchte die ARD mit ihrem Film glauben machen, dass dies eine authentische Geschichte sei und damit die Scientology-Kirche öffentlich diskriminieren. Mit der Wirklichkeit hat der Film allerdings wenig zu tun. Bereits vor 2 Jahren hatte die Scientology Kirche eine filmisch dokumentierte Gegendarstellung veröffentlicht, die bisher auf dem Internet über eine Million Besucher hatte. Darin wird mittels Dokumenten, Interviews und Hintergrundinformationen aufgezeigt, was die wirklichen Begebenheiten der Story waren, auf der angeblich der Film basieren soll und wie diese im Fernsehfilm in ihr Gegenteil verkehrt werden.
Der Film ist auf dem Scientology Kanal auf You Tube unter
scientology-fakten.de/bis-nichts-mehr-bleibt-film-scientology zu sehen. Die Scientology Kirche hat die unwahren Informationen des Fernsehfilms im Detail zusammengefasst und dokumentiert.
Obwohl der ARD-Film als „authentische Geschichte“ beworben wurde und erneut wird, fühlten sich die Filmemacher gleich zu Beginn im Vorspann des Films bemüßigt zu betonen, dass der Film eben „nicht den Anspruch erhebt, die Geschehnisse in jeder Hinsicht authentisch wiederzugeben“. Das einleitende Statement belegt, dass der Film ein Ergebnis der Phantasie und Dichtung seiner Macher ist, die sich darüber im Klaren sind, dass der Film ohne diesen Hinweis rechtlich nicht haltbar wäre. Wohl im Wissen um diese Abweichung von der Wahrheit hatte der Fernsehsender SWR Anfang 2010 aus Besorgnis um rechtliche Konsequenzen vor Ausstrahlung des Films gleich mehrere sog. „Schutzschriften“ bei einem Landgericht hinterlegen lassen, um eine gerichtliche Untersagung durch Betroffene zu verhindern. Darin hatte der Sender betont, dass es sich um eine FIKTIVE Geschichte handele, die unter die Freiheit der Kunst falle.
Das Diskriminierende an diesem ARD-Film ist, dass er absichtlich unwahre Klischees und Vorurteile gegen die Scientology Kirche und ihre Mitglieder bedient. Diese hatte sich die ehemalige Hamburger AGS-Leiterin Caberta ausgedacht. Sie war in der wahren Geschichte im Hintergrund als „beratende Dritte“ tätig und versuchte, durch einseitige Einflussnahme auf Jugendamt, amtlich bestellten Betreuer und mittels ihrer Kontakte zu Medien das Ergebnis eines Sorgerechtsverfahrens zu beeinflussen, um einen 16-jährigen Sohn gegen seinen Willen aus der Obhut seiner Mutter zu entfernen, nur weil diese Mitglied der Scientology Kirche ist. Bei der Mutter lebte dieser seit Jahren glücklich und ursprünglich im Einverständnis mit dem geschiedenen Vater, der regelmäßig Kontakt zu ihm hatte. Die Diskriminierung besteht darin, dass Frau Caberta allen Scientologen das Grundrecht auf Erziehung ihrer Kinder abspricht, so wie sie es in ihren begleitenden Film-Kommentaren im Jahre 2010 in den Medien getan hat.
Um diese Zielrichtung zu fördern, bedient sich der Fernsehfilm z.B. der von Frau Caberta verbreiteten Unwahrheit, eine in Dänemark befindliche Privatschule vermittele keinen normalen Unterrichtsstoff sondern diene zur Indoktrination der Scientologen-Kinder in die Scientology-Lehre.
In der Wirklichkeit basierte der Unterrichtsstoff dieser Schule auf dem Lehrplan des Landes Schleswig-Holstein. Zur Förderung der besagten Unwahrheit enthält der Film eine Szene, in der Schulkinder in einem Kellerraum bestimmte Übungen ausführen, die in ähnlicher Weise nur im Rahmen eines Kurses an der Akademie einer Scientology Kirche in der Regel von erwachsenen Mitgliedern zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und Gelassenheit im Umgang mit anderen Menschen durchgeführt werden. An der Privatschule hat es diese Übungen nie gegeben.
Wie die Vergangenheit wiederholt gezeigt hat, lassen sich mit unwahren Gerüchten und Klischees über das Thema Scientology hohe Zuschauer- und Leserquoten erreichen. Erst kürzlich kam heraus, wie so genannte „Sektenbeauftragte“ Scientology-Aussteiger unter Druck setzen, um erfundene Stories im Fernsehen zu bezeugen und nicht von der vorab abgesprochenen und vorgegebenen Marschroute abzuweichen.
Weitere Informationen zum ARD-Film:
http://www.scientology-fakten.de/scientology-film-bis-nichts-mehr-bleibt-ard-kritik-und-stellungnahme-der-scientology-kirche-deutschland.html
Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
Ansprechpartner: Uta Eilzer
Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
eMail: eilzer@skb-pressedienst.de
WEB: www.skb-pressedienst.de
Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet.
Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne „Sag-NEIN-zu-Drogen – Sag-JA-zum-Leben“, die Menschenrechtsinitiative „Jugend für Menschenrechte“ , die Vereinigung „Der Weg zum Glücklichsein“ zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen.
Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 9.080 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.
Eilzer,Uta eilzer[at]skb-pressedienst.de
Das Hunger Projekt zum Weltfrauentag am 8. MärzEmpowerment von Frauen als Schlüssel zu nachhaltiger Entwicklung
Die internationale Entwicklungsorganisation "Das Hunger Projekt" trägt im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Frauen bei (Empowerment). <br /><br />Die Situation der Frauen, insbesondere in den ärmeren Regionen, ist in hohem Maß geprägt von Ungerechtigkeit und von ...
Die internationale Entwicklungsorganisation "Das Hunger Projekt" trägt im Rahmen ihrer Entwicklungsprogramme zu einer Verbesserung der Lebenssituation von Frauen bei (Empowerment). Die Situation der Frauen, insbesondere in den ärmeren Regionen, ist in hohem Maß geprägt von Ungerechtigkeit und Unterdrückung, von Missachtung und Misshandlung. 60% der chronisch Hungernden weltweit sind Frauen und Mädchen. Frauen müssen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsfürsorge, Ressourcen und Mitbestimmung erhalten. Das Hunger Projekt setzt diesen Grundsatz in all seinen Programmen um. Frauen werden in Maßnahmen vor Ort befähigt, ihre Lebenssituation und die ihrer Familie zu verbessern. Darüber hinaus werden sie als wichtige Akteurinnen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungsprozesses unterstützt. Das Hunger Projekt ist überzeugt, dass die Stärkung der Frauen eine Grundvoraussetzung zur Überwindung des Hungers ist (Empowerment). In den vom Hunger Projekt geleiteten sogenannten "Women's Leadership Workshops" lernen die Frauen, ihre Rechte und Forderungen hartnäckig durchzusetzen. Gezielt soll die Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen erhöht werden. Das Hunger Projekt unterstützt und schult beispielsweise Frauen in Indien, ihre Rechte in den lokalen Selbstverwaltungen (Panchayats) in Anspruch zu nehmen und Veränderungen aktiv durchzusetzen. In Bangladesh initiierte das Hunger Projekt im Jahr 2000 die Einrichtung des "National Girl Child Advocacy Forums" - ein nationales Forum, das sich auf die Abschaffung jedweder Diskriminierung von Mädchen konzentriert. Dieses Bündnis organisiert alljährlich landesweit Veranstaltungen zum Nationalen Tag des Mädchens. Das Mikrofinanzprogramm des Hunger Projekts ermöglicht Frauen wirtschaftliche Unabhängigkeit, die zu einem größeren Selbstbewusstsein beiträgt. Die Meinung der Frauen wird in der Familie stärker respektiert - nicht zuletzt aufgrund ihrer gestiegenen wirtschaftlichen Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Das Hunger Projekt hat es sich zur höchsten Priorität gemacht, Frauen politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich zu stärken und zu unterstützen. Frauen nehmen mit ihrer Kreativität und ihrem Potenzial die Schlüsselrolle bei der Überwindung chronischen Hungers ein und tragen somit zur Verbesserung ihrer eigenen Lebenssituation und der ihrer Familie bei. Weitere Informationen zur Arbeit des Hunger Projekts gibt es unter Das Hunger Projekt ( http://www.das-hunger-projekt.de)
Das Hunger Projekt
Maria Baum
Holzstrasse 30
80469 München
Deutschland
E-Mail: mbm@das-hunger-projekt.de
Homepage: http://www.das-hunger-projekt.de
Telefon: 089-2000 34 770 Das Hunger Projekt Baum,Maria Holzstrasse 30 80469 München http://www.das-hunger-projekt.dembm[at]das-hunger-projekt.de
Gesundheitsgefährdung durch MobbingMobbing macht krank
Plötzlich Mobbingopfer, das kann Schülern, Arbeitnehmern oder Nachbarn passieren. Im Bereich des Cybermobbing sind die Zahlen noch höher, liegen bei etwa 70 Prozent. Beim Mobbing handelt es sich um herabwürdigende, ungerechte und feindselige Behandlungen durch Mitmenschen. Methoden für Mobbing gibt es viele, so werden von oder ...
Plötzlich Mobbingopfer, das kann Schülern, Arbeitnehmern oder Nachbarn passieren. Im Bereich des Cybermobbing sind die Zahlen noch höher, liegen bei etwa 70 Prozent. Beim Mobbing handelt es sich um herabwürdigende, ungerechte und feindselige Behandlungen durch Mitmenschen. Methoden für Mobbing gibt es viele, so werden beispielsweise Schlösser von Schreibtischen oder Briefkästen mit Sekundenkleber verklebt oder Passwörter im Computer ausgewechselt. Dies reicht vom harmlosen Mobbing bis hin zu völliger Verwirrung. Hier gibt es viele Gründe, aber keine Entschuldigung für ein derartiges Verhalten. Für die Betroffenen handelt es sich um Hilflosigkeit, das Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein wird teilweise komplett zerstört und macht krank. Folge sind Depressionen und Angstzustände. Bücher in Nürnberg ( http://www.regional.de/lp/45_9104) berichten darüber und viele Menschen können sich hiermit identifizieren. Oft wird diesen Menschen das Leben regelrecht zur Hölle gemacht, indem Lügen verbreitet werden oder es auch üble Nachreden gibt. Dies spiegelt sich besonders am Arbeitsplatz wieder, um hier teure oder unbeliebte Mitarbeiter loszuwerden, um diese dann durch Billigkräfte ersetzen zu können. Oft wird auch die körperliche Überlegenheit eingesetzt in Form von Rempeleien, um so zu demonstrieren, wer der Stärkere ist. Hier fühlen sich die Opfer oft so, als hätten sie eine Schlinge um den Hals. Aber auch sexuelle Diskriminierung ist leider heute an der Tagesordnung in vielen Betrieben und sorgen so für reichlich Gerede aus den unterschiedlichen Gründen. Hilflose oder schwache Personen sind bevorzugte Opfer. Es befinden sich Gemeinheiten oft im Grenzbereich, so dass es oft auch schwierig wird, einen Arzt oder Anwalt einzuschalten, um das Problem zu lösen. Dennoch sollte jedes Mobbingopfer unbedingt Hilfe suchen, damit der Terror aufhört.
www.mobbing-geht-garnicht.de/ plötzlichmobbingopfer
Brigitte Stahl
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90489 Nürnberg
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E-Mail: b.s.stahl@t-online.de
Homepage: http://www.mobbing-geht-garnicht.de
Telefon: 0151/11239187 INTRAG Internet Regional AG INTRAG Internet Regional AG Gleue,Tobyas Sophienblatt 82-86 24114 Kiel http://www.intrag.de/pressestelle[at]intrag.de
Wann liegt nach der Rechtsprechung Mobbing oder Bossing vor?Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen
Wann kann der Arbeitnehmer wegen Mobbings Schadensersatz verlangen?
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt folgendes für einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Mobbings voraus:
I. Vorliegen einer so genannten Mobbinghandlung.
II. Es muss ein sogenannter Fortsetzungszusammenhang gegeben Der das ...
Wann kann der Arbeitnehmer wegen Mobbings Schadensersatz verlangen?
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt folgendes für einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Mobbings voraus:
I. Vorliegen einer so genannten Mobbinghandlung.
II. Es muss ein sogenannter Fortsetzungszusammenhang gegeben sein.
III. Der Schädiger muss vorsätzlich handeln, das heißt mit den fortgesetzten Mobbinghandlungen einen Nachteil beim gemobbten Arbeitnehmer bezwecken wollen.
IV. Durch die fortgesetzten Mobbinghandlungen muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt worden sein.
V. Die Persönlichkeitsrechtsverletzung muss erheblich sein.
Zu I.: Die Mitarbeiter des gemobbten Arbeitnehmers oder der Vorgesetzte muss den Arbeitnehmer in einer Art und Weise behandelt haben, dass hierin eine Schikane, Benachteiligung oder Diskriminierung liegt. Zum Beispiel: unberechtigte Anschuldigungen, grobe Beleidigungen, herablassende Behandlung, etc. Infrage kommen sehr viele Verhaltensweisen. Entscheidend ist, dass der betroffene Arbeitnehmer durch die Maßnahmen und Handlungsweisen „niedergemacht“ bzw. „fertig gemacht“ wird. Eine Mobbinghandlung wird wohl bereits dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer unter der Behandlung der Kollegen nicht nur kurzfristig leidet.
Von Mobbing spricht man, wenn die Kollegen einen Mitarbeiter unterdrücken. Wenn der Vorgesetzte einen Untergebenen fertig macht, spricht man von Bossing.
Zu II. Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen den Mobbingmaßnahmen liegt vor, wenn die einzelnen Maßnahmen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Zum Beispiel: einem Kollegen wird so lange gesagt, dass er unfähig oder dumm sei, bis er entnervt aufgibt und die Abteilung oder den Arbeitgeber wechselt.
Zu III. Der Schädiger muss wollen, dass der gemobbte Kollege durch die Mobbinghandlung einen Nachteil erleidet. Meistens ist der Vorsatz darauf gerichtet, dass der Kollege aus der Abteilung verschwindet oder den Arbeitgeber wechselt. Durch Mobbing wird gern auch ein Rivale zermürbt, damit dieser Fehler begeht und bei einer Beförderung den Kürzeren zieht.
Zu IV. Eine allgemeine Persönlichkeitsverletzung liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn der betroffene Arbeitnehmer durch das Mobbing in seiner Würde verletzt ist. Dieser Aspekt ist sehr einzelfallabhängig, man wird aber sagen können, dass eine allgemeine Persönlichkeitsverletzung dann vorliegt, wenn der gemobbte Arbeitnehmer sich durch die Handlungen wertlos oder in seinem Ehrgefühl herabgestuft fühlt.
Zu V. Nach der Rechtsprechung ist nicht jede Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wegen Mobbings schadensersatzpflichtig. Es muss eine so genannte schwere Persönlichkeitsverletzung vorliegen. Wenn etwa ein Arbeitnehmer wegen Mobbings oder Bossings einen Burn-out oder Nervenzusammenbruch erleidet oder wenn er wegen dieser oder anderer Krankheiten oder Symptome in ärztlicher Behandlung ist, wird eine schwere Persönlichkeitsverletzung wohl zu bejahen sein.
Arbeitnehmer-Tipp vom Fachanwalt: Sollten Sie in Ihrem Unternehmen das Gefühl haben, dass man Sie gezielt fertig macht, sollten Sie so schnell, wie möglich aktiv werden. Denn: Ein gemobbter Arbeitnehmer arbeitet selten mit voller Leistungsfähigkeit. Wenn Sie zu lange passiv bleiben, riskieren Sie Abmahnungen oder – sollte der Zustand andauern – eine verhaltensbedingte Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung. Sprechen Sie das Mobbing bei Ihrem Vorgesetzten an. Sie sollten auch frühzeitig mit einer Vertrauensperson und gegebenenfalls auch mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht über die weitere Vorgehensweise sprechen.
7.10.2011
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen
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Hameln: Hausverwalter diskriminiert WohnungsloseDer Hamburger Obdachlose Max Bryan war vor Ort
Der auf einer Radtour befindliche Obdachlose Max Bryan gastiert seit gestrigem Dienstag in Köln. Es ist die 10. Etappe seiner Radtour zur Suche nach einer Wohnung und die Widrigkeiten nehmen zu.
Nassen Fußes in Hameln angekommen vereinbart der Obdachlose einen Besichtigungstermin mit einem Hamelner Vermieter und erlebt eine herbe So wollte er ...
Der auf einer Radtour befindliche Obdachlose Max Bryan gastiert seit gestrigem Dienstag in Köln. Es ist die 10. Etappe seiner Radtour zur Suche nach einer Wohnung und die Widrigkeiten nehmen zu.
Nassen Fußes in Hameln angekommen vereinbart der Obdachlose einen Besichtigungstermin mit einem Hamelner Vermieter und erlebt eine herbe Enttäuschung. So wollte der Vermieter dem Obdachlosen nur deshalb keine Wohnung geben, weil er ohne festen Wohnsitz ist.
Der Obdachlose fühlt sich ausgegrenzt und diskriminiert, will aber „weiter kämpfen“ und verlängert seine Radtour zur Suche nach eine Wohnung bis zunächst noch Silvester 2011.
Quelle: http://www.themenportal.de/vermischtes/schimmelwohnung-schlafsack-klau-und-immer-noch-kein-glueck-55997
Ein Obdachloser ohne festen Wohnsitz, na was für eine Überraschung! In welcher Welt lebt dieser Vermieter? Ist doch klar, dass ein Wohnungsloser keinen festen Wohnsitz hat. Wenn er deswegen keine Wohnung bekommt, ist das ziemlich daneben, sag ich jetzt mal.
(VL) fernsehforum.com
Max Bryan, Obdachloser, Radtour, Hameln, Ausgrenzung, Diskriminierung, Vermieter-Wahnsinn
http://www.fernsehforum.com
http://www.maxbryan.com
Langhans,Verena post[at]fernsehforum.com
Kündigung wegen mangelhafter Religionszugehörigkeit
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09).
Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion 4 ...
Ist dem Arbeitgeber bei Einstellung bekannt, dass ein Mitarbeiter keiner Religion zugehörig ist, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Ein Beitrag zum Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen (AZ: 3 Ca 2807/09).
Kirchliche Arbeitgeber dürfen die Einstellung von Mitarbeitern davon abhängig machen, dass diese einer bestimmten Religion zugehörig sind. Wenn er einen Mitarbeiter allerdings in Kenntnis seiner fehlenden Religionszugehörigkeit einstellt, darf er ihn deswegen später nicht kündigen. Das hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen in der oben zitierten Entscheidung noch einmal festgestellt. Eine christliche Sozialstation hatte ihrer Arbeitnehmerin gekündigt, weil diese als Muslimin keiner christlichen Kirche angehörte. Problematisch für den Arbeitgeber: Dieser Umstand war dem Arbeitgeber bereits bei der Einstellung bekannt.
Die Entscheidung konnte hier gar nicht anders lauten. Ansonsten hätte der Arbeitgeber den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses permanent in der Hand und konnte sich fortlaufend überlegen ob er dem Arbeitnehmer kündigt oder nicht.
Grundsätzlich dürfen kirchliche Arbeitgeber aber die Beschäftigung von Mitarbeitern von deren Religionszugehörigkeit abhängig machen. Sie dürfen beim Einstellungsgespräch hiernach auch fragen. Arbeitnehmer müssen auf diese Frage wahrheitsgemäß antworten. Im Falle einer Lüge kann der Arbeitgeber bei Entdeckung der Unwahrheit den Arbeitsvertrag anfechten und/oder kündigen.
Es kann durchaus kritisch gesehen werden, dass bei kirchlichen Arbeitgebern eine Gleichbehandlung verschiedener Religionszugehöriger nicht gilt. Es ist für eine Verhinderung von Diskriminierung sicher nicht zielführend, dass es Arbeitgeber gibt, die noch immer andere Religionsgruppen ausschließen dürfen. Im Fall der muslimischen Altenpflegerin stellt sich zudem die Frage, welchen Sinn es hat, auf einer bestimmten Konfession einer Altenpflegerin zu beharren. Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerin ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt. Eine muslimische Krankenschwester kann sicherlich genauso fürsorglich und fachlich kompetent sein, wie eine Christin. Möglicherweise wird sich in Zukunft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Frage auseinandersetzen müssen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Bei religiösen Arbeitgebern müssen Sie Ihre Religionszugehörigkeit bzw. Konfession angeben, wenn Sie danach gefragt werden.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
23.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
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Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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Ab in die Rente mit 65. Was aber, wenn der Arbeitnehmer nicht will?
Eine bislang eindeutige Rechtsprechung gerät plötzlich unter Diskriminierungsverdacht.
Erreicht ein Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter, endet sein Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart, bzw. geregelt ist. In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber nicht ohne ...
Eine bislang eindeutige Rechtsprechung gerät plötzlich unter Diskriminierungsverdacht.
Erreicht ein Arbeitnehmer das gesetzliche Renteneintrittsalter, endet sein Arbeitsverhältnis nur dann automatisch, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag vereinbart, bzw. geregelt ist. In allen anderen Fällen kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres kündigen, sondern muss im Extremfall den Arbeitnehmer weiter beschäftigen.
Aktuell der Schock für Arbeitgeber: In der Rechtsprechung mehren sich Zweifel, ob derartige Regeln zur automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichung des Rentenalters in Arbeitsverträgen und/oder Tarifverträgen überhaupt wirksam sind. Zweifel könnten deshalb bestehen, weil solche Altersgrenzen gegen das in einer EU-Richtlinie geregelte Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen können.
Das Bundesarbeitsgericht hatte in der Vergangenheit derartige Regelungen immer gebilligt. Das Interesse des Arbeitgebers an einer sachgerechten und berechenbaren Personal- und Nachwuchsplanung wurde regelmäßig höher bewertet, als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über das Renteneintrittsalter hinaus. In bestimmten Fällen (zum Beispiel bei Piloten) hatte das Bundesarbeitsgericht sogar eine Altersgrenze von 60 Jahren für zulässig gehalten, weil hier altersbedingte Ausfallerscheinungen nicht ausgeschlossen werden können.
Nun liegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fälle zur Entscheidung vor. Auf die Ergebnisse darf man gespannt sein. Zumindest in den Fällen, in denen sich aus einer Weiterbeschäftigung eines \\"Alten\\" keine besonderen Gefahren für die Allgemeinheit ergeben oder sonstige besondere Interessen des Arbeitgebers an einer automatischen Beendigung ersichtlich sind, wird man wohl von einer Altersdiskriminierung und damit einer Unwirksamkeit derartiger Regelungen ausgehen müssen.
Das deutsche Arbeitsrecht hinkt leider auch hier wieder der Entwicklung des Arbeitsmarktes hinterher. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Rentenberechtigte wegen zu geringer Ansprüche auf zusätzlichen Broterwerb angewiesen sind und angesichts der Tatsache, dass 65-jährige heutzutage so fit sind, wie 55 jährige vor 20 Jahren, besteht ein erhebliches Interesse der Arbeitnehmer, weiterzuarbeiten, das es früher nicht gab.
Aber auch auf Arbeitgeberseite besteht kein grundsätzliches Bedürfnis mehr, Arbeitnehmer mit 65 Jahren in Rente zu schicken. Weder sind diese generell untauglich, noch gibt es in allen Branchen ausreichend Fachkräfte. Das alleinige Interesse des Arbeitgebers an einer sachgerechten Personalplanung wird auf Dauer eine Diskriminierung kaum rechtfertigen können.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitnehmer: Wer mit 65 noch nicht in Rente will, dürfte in Zukunft ganz gute Karten haben. Auch wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutsche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung nicht kassieren sollte - immer mehr Arbeitsgeber sind freiwillig bereit, ihre Arbeitnehmer länger zu beschäftigen.
Tipp vom Fachanwalt für Arbeitgeber: In Ihren Arbeitsverträgen sollten Sie weiterhin nicht auf Regelungen verzichten, wonach das Arbeitsverhältnis automatisch bei Erreichung des Renteneintrittsalters endet. Bei der Personalplanung sollten Sie aber berücksichtigen, dass diese Regelung unwirksam sein könnte und dass in Zukunft immer mehr Arbeitnehmer versuchen werden, das Arbeitsverhältnis über das Renteneintrittsalter hinaus fortzusetzen. Sollten Arbeitnehmer altersbedingt nicht mehr in der Lage sein, ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, kommt im Zweifel eine Kündigung aus personenbedingten Gründen in Betracht. Im Übrigen besteht kein Grund zur Panik, weil wohl nach wie vor die Mehrzahl der Arbeitnehmer froh ist, in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen
07.10.2011
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US-Außenministerium kritisiert Diskriminierung von Scientologen in Deutschland Menschenrechtsverletzungen in Deutschland werden vom US-Außenministerium kritisiert - Religiöse Minderheiten werden in Deutschland weiterhin diskriminiert
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland werden vom US-Außenministerium kritisiert - Religiöse Minderheiten werden in Deutschland weiterhin diskriminiert
Der neue Jahresbericht zur internationalen Religionsfreiheit vom US-Außenministerium hat sich zur Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutschland geäußert. Grund zur Sorge gibt , ...
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland werden vom US-Außenministerium kritisiert - Religiöse Minderheiten werden in Deutschland weiterhin diskriminiert
Der neue Jahresbericht zur internationalen Religionsfreiheit vom US-Außenministerium hat sich zur Diskriminierung religiöser Minderheiten in Deutschland geäußert. Grund zur Sorge gibt unter anderem die Behandlung von Scientologen.
Der am 13.09.2011 vom US-Außenministerium veröffentlichte Bericht zur Lage der Religionsfreiheit rügt in seinem Deutschland gewidmeten Teil in scharfen Worten die Diskriminierung von Mitgliedern der Scientology Kirche. Der Bericht kann über http://www.state.gov./g/drl/rls/irf/2010_5/168313.htm eingesehen werden. Vor allem der rechtswidrige Gebrauch von so genannten Sektenfiltern, mit dem staatliche und private Stellen gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit verstoßen, wird von den Amerikanern als besonders diskriminierend hervorgehoben.
Zum ersten Mal ist dabei das US-Außenministerium dazu übergegangen, Ross und Reiter zu nennen und einige der staatlichen und privaten Stellen, die sich in der Diskriminierung von Scientologen besonders hervorgetan haben, namentlich zu erwähnen.
Wörtlich heißt es in dem Bericht: „Nichtsdestotrotz gab es weiterhin Bedenken gegen die gesellschaftliche und staatliche (auf Länder- und Bundesebene) Behandlung bestimmter religiöser Minderheiten, insbesondere von Scientologen ...“.
Das Menschenrechtsbüro der Scientology Kirche Deutschland, das die systematische Benachteiligung von Scientologen in ganz Deutschland dokumentiert und publiziert, begrüßte die scharfe Kritik an der menschenrechtswidrigen Praxis in Deutschland und fordert die sofortige Beendigung durch staatliche und private Stellen. „Diese grundgesetzwidrige Behandlung von Scientologen ist eine Schande für unser Land“, so ein Sprecher des Menschenrechtsbüros.
Die Scientology Kirche zählt in Deutschland etwa 12.000 aktive Anhänger. Sie unterstützt auch in Deutschland zahlreiche karitative Projekte, u.a. auf dem Gebiet der Drogenprävention, der Menschenrechte und der Hilfe für Opfer der Psychiatrie.
Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
Verantwortlicher für den Inhalt: Richard Eisenböck, Tel. 089 27817733
Ansprechpartner: Uta Eilzer (München)
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Grundsätzlich geht es in der Scientology Religion um die spirituelle Erlösung des einzelnen Menschen. Ihr Ziel ist, dem Einzelnen zu helfen, sich und sein Leben von einer spirituellen Grundlage aus zu verstehen und ihn in die Lage zu versetzen, alles zu verbessern, was er aus verantwortlicher Sicht für alle Aspekte des Daseins als notwendig erachtet und in einer Weise, die er aus dieser Sicht als notwendig erachtet.
Die Scientology Kirche unterstützt und fördert international zahlreiche gemeinnützige und humanitäre Programme wie z.B. die Anti-Drogen Kampagne „Sag-NEIN-zu-Drogen – Sag-JA-zum-Leben“, die Menschenrechtsinitiative „Jugend für Menschenrechte“ , die Vereinigung „Der Weg zum Glücklichsein“ zur Wiederbelebung moralischer Werte oder die Bürgerkommission für Menschenrechte im Bereich der Psychiatrie zur Aufklärung über die Verbrechen in Psychiatrien, um jenen Menschen zu helfen, die des Schutzes der Menschenrechte am meisten bedürfen und zahlreiche andere die Allgemeinheit fördernde Initiativen.
Die erste Scientology Kirche wurde in den USA im Jahre 1954 von damaligen Anhängern der Scientology Religion gegründet. Stifter der „Dianetik“ und „Scientology-Religion“ ist L. Ron Hubbard. Mittlerweile gibt es über 9.080 Kirchen, Missionen und Gruppen in 165 Nationen, die insgesamt ca.10 Millionen Mitglieder weltweit betreuen.
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