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Anrecht auf ErbschaftspflichtteilAnrecht auf Erbschaftspflichtteil
Eltern können ihre Kinder nicht vollständig enterben. Die Nachkommen erhalten vom Erbe mindestens den so genannten Pflichtteil. Wertmäßig beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Erbt ein Kind zu 1/3, so beträgt der Pflichtteil demnach 1/6. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und bedeutet nicht, ...
Eltern können ihre Kinder nicht vollständig enterben. Die Nachkommen erhalten vom Erbe mindestens den so genannten Pflichtteil. Wertmäßig beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Erbt ein Kind zu 1/3, so beträgt der Pflichtteil demnach 1/6. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und bedeutet nicht, dass man einen bestimmten Gegenstand aus der Erbmasse bekommt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 19.4.2005 (1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03) entschieden, dass der Erblasser dem Kind den Pflichtteil nur entziehen kann, wenn ein Pflichtteilsentziehungsgrund vorliegt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Kind dem Erblasser nach dem Leben trachtet oder es sich einer vorsätzlichen körperlichen Misshandlung des Erblassers schuldig macht. Bei "normalen" familiären Konflikten bleibt der Pflichtteilsanspruch jedoch erhalten. Möglich ist allerdings der Pflichtteilsverzicht. Hierzu wird der Pflichtteilsberechtigte i. d. R. dann bereit sein, wenn sich für ihn der Verzicht lohnt. So kann es für ihn durchaus sinnvoll sein, gegen eine Zahlung, die der Verzichtende sofort real erhält, auf seinen Pflichtteil nach dem Tode des Erblassers zu verzichten, denn niemand weiß, wie lange der Erblasser lebt und ob im Todeszeitpunkt noch Vermögen vorhanden ist, das der Pflichtteilsberechtigung zugrunde gelegt werden könnte. http://www.grprainer.com/Erbrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Bundesverfassungsgericht hält einheitliche Rechtsprechung bezüglich Filesharing für erforderlichBundesverfassungsgericht hält einheitliche Rechtsprechung bezüglich Filesharing für erforderlich
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Ein Polizeibeamter, der auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisiert ist, legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, da ihm in dem vorhergegangen Urteil des ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Ein Polizeibeamter, der auf Onlinerecherche und Internetpiraterie spezialisiert ist, legte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, da ihm in dem vorhergegangen Urteil des Oberlandesgerichts die Revision verweigert wurde. Das Urteil bezog sich auf eine Klage diverser Unternehmen der Musikindustrie, die den Polizisten auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten verklagten, die im Zusammenhang mit einer Abmahnung entstanden. Abgemahnt wurde, dass über den Internetzugang des Polizisten verschiedene Songs auf einer Filesharing Plattform angeboten wurden. Der Polizist entgegnete, dass der volljährige Sohn seiner Lebensgefährtin für die ihm vorgeworfene Tat verantwortlich sei und dass er bezüglich der Nutzung seines Internetanschlusses keiner Prüfpflicht unterliege. Dies sei dem BGH - Urteil "Sommer unseres Lebens" (BGHZ 185, 330) zu entnehmen. Hinzu käme, dass der Kläger rechtsmissbräuchlich handle, da der geforderte Schadensersatz nicht den Rechteinhabern zugutekomme, sondern nur dem Prozessbevollmächtigten. Dementsprechend müsse der Prozessbevollmächtigte als Kläger auftreten. Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht gaben dem Antrag des Klägers statt. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte nun, dass das Urteil des Oberlandesgerichtes keine Revision zulasse und hob deshalb das Urteil auf. Als Begründung führte es an, dass bezüglich der Frage, ob den Internetanschlussinhaber Kontrollpflichten treffen, von den Oberlandesgerichten verschiedene Auffassungen vertreten würden und dass gerade deshalb eine einheitliche Rechtsprechung von Bedeutung sei. Daher sei eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes erforderlich. http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html
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hepp-steuerstrafrecht.deVertretung bei Steuerstrafverfahren muss durch spezialisierte Anwälte erfolgen Unnötiger Ärger mit dem Finanzamt
Frankfurt: Michael Hepp ist Inhaber einer Kanzlei in Frankfurt am Main und hat sich auf das Steuerstrafrecht (http://www.hepp-steuerstrafrecht.de/steuerstrafrecht.html) spezialisiert. Seine Kanzlei betreut Mandanten, die in steuerrechtlichen Angelegenheiten Unterstützung oder rechtlichen Rat brauchen. Im Dickicht des Steuerrecht Frankfurt kennt es ...
Frankfurt: Michael Hepp ist Inhaber einer Kanzlei in Frankfurt am Main und hat sich auf das Steuerstrafrecht ( http://www.hepp-steuerstrafrecht.de/steuerstrafrecht.html) spezialisiert. Seine Kanzlei betreut Mandanten, die in steuerrechtlichen Angelegenheiten Unterstützung oder rechtlichen Rat brauchen. Im Dickicht des Steuerrecht Frankfurt ( http://www.hepp-steuerstrafrecht.de/steuerrecht.html) kennt sich kaum einer aus. Wenn es dann zu Problemen mit dem Finanzamt kommt, stehen Herr Hepp und seine Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Sie alle kennen sich mit solchen Fällen aus und können auf eine jahrelange Erfahrung auf diesem Sachgebiet zurückblicken. Die Kanzlei bietet seinen Klienten verschiedene Formen der Beratung und Betreuung an: Sie vertreten ihre Interessen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden in Bezug auf Aussetzung der Vollziehung, der Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens. Sie leiten Verfahren über einstweiligen Rechtsschutz ein. Sie wehren Haftungsbescheide gegen Geschäftsführer und Vorstände ab. Sie vertreten die Interessen der Mandanten in Fragen der Betriebsprüfungsverfahren. Sie übernehmen die Prozessvertretung bei den Finanzgerichten und sind tätig in Sachen Klage und Aussetzungsverfahren. Sie übernehmen auch die Prozessvertretung beim Bundesfinanzhof, sowie die Vertretung bei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht bezogen auf Steuersachen. Des Weiteren berät die Kanzlei ihre Mandanten in allen Problemlagen, sei es bei Steuer-, Bilanz- oder Wirtschaftsdelikten. Mit dieser Kanzlei ist man auf der sicheren Seite. Es ist sehr wichtig und unerlässlich, dass man einen versierten Fachanwalt einschaltet und schon vor eventuellen Gerichtsverfahren Rat einholt. Angaben zum Unternehmen: Michael Hepp (Rechtsanwalt: Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht) Eschersheimer Landstraße 19-21 60322 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0) 69 / 50 77 56-0 Fax: +49 (0) 69 / 50 77 56-78 E-Mail: hepp@hkb-anwaelte.de Homepage: www.hkb-anwaelte.de ( http://www.hkb-anwaelte.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
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Prof. Dr. Wilhelm Hankel und Du-bewegst-Deutschland.de am 19.11.2011 im CongressForum Frankenthal: Europas Zukunft nach dem Ende des Euro-Aben-TeuerZeit zum Handeln - Die Zukunft beginnt jetzt
Die auf www.Du-bewegst-Deutschland.de (http://www.Du-bewegst-Deutschland.de) angekündigte Veranstaltung mit sechs hochkarätigen Referenten wendet sich aufgrund ihrer zentralen Lage in der Oberrheinebene nahe Mannheim an 300 bis 900 Gäste, die durch ihre Teilnahme für 99 Euro aufzeigen, daß sie willens sind, gesetzte Impulse zu ...
Die auf www.Du-bewegst-Deutschland.de ( http://www.Du-bewegst-Deutschland.de) angekündigte Veranstaltung mit sechs hochkarätigen Referenten wendet sich aufgrund ihrer zentralen Lage in der Oberrheinebene nahe Mannheim an 300 bis 900 Gäste, die durch ihre Teilnahme für 99 Euro aufzeigen, daß sie willens sind, gesetzte Impulse ins Land zu tragen und Deutschland zu bewegen. Die Pausen zwischen 9 und 19 Uhr sind eine erstklassige Gelegenheit, um hochrangige Kontakte zu knüpfen und Netzwerke zu festigen. Prof. Dr. Wilhelm Hankel: Europas Zukunft nach dem Ende des Euro-Aben-Teuer Der Euro werde gerettet, koste es, was es wolle. So lautet die Vorgabe aus Brüssel und den meisten Hauptstädten der Eurozone. In diesem Vortrag des ehemaligen Präsidenten der Hessischen Landesbank erfahren die Zuhörer, dass die versuchte Rettungsaktion nicht nur astronomisch hohe Geldsummen verschlingt. Sie kostet noch viel mehr: Glaubwürdigkeit, weil Verträge und Zusagen gebrochen werden. Und sie kostet Europa die Zukunft, weil es seinen wirtschaftlichen Halt verliert. Vor dem Bundesverfassungsgericht klagten fünf Professoren gegen den sogenannten Euro-Rettungsschirm. In diesem Vortrag entlarvt Prof. Dr. Hankel die dreistesten Euro-Lügen und analysiert in einer auch für Nichtfachleute nachvollziehbaren Form die weitreichenden Folgen der brandgefährlichen "Euro-Rettung". Dazu gehört nicht zuletzt die Belastung der Steuerzahler in den europäischen Geberländern. Sie müssen nach Einschätzung der Professoren Jahr für Jahr Hunderte von Milliarden Euro hart erarbeiteter Einkommen und Ersparnisse Politikern zur Verfügung stellen, die damit ihre Euro-Illusionen fortsetzen. Die fünf Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann und Joachim Starbatty wenden sich in einem leidenschaftlichen Appell an die Bürger. Darin warnen sie, Europa könne in wenigen Jahren als Folge der Euro-Reanimation unregierbar werden. "Wenn der Ertrinkende seinen Retter mit in die Tiefe reißt, kommen beide um. Dies ist das Schicksal Deutschlands und Europas, wenn dieser Politik nicht Einhalt geboten wird", warnen die fünf "Eurofighter". Ablaufplan und Agenda am 19. November 2011 Nach der Begrüssung werden am Vormittag geboten: Prof. Dr. Hans See mit "Wirtschaftskrisen und Wirtschaftskriminalität" und Prof. Dr. Roland Roth mit "Bürgermacht & Bürgerdemokratie". Der Nachmittag wird getragen von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider mit "Freiheit, Recht & Staat" und Prof. Dr. Wilhelm Hankel "Europas Zukunft nach dem Ende des Euro-Aben-Teuer", Andreas Popp mit " ?Plan B? als tatsächliche Neuordnung" und Prof. Dr. Jörn Kruse mit "Reform der Demokratie". Die Podiumsdiskussion mit allen Referenten und die Vorstellung der Initiative "DU bewegst Deutschland" beschließen ein Ereignis, das Impulse setzt und Anregungen ins Land trägt. Der Internetauftritt des Vereins www.Du-bewegst-Deutschland.de ( http://www.Du-bewegst-Deutschland.de) ist Dreh- und Angelpunkt für alle weiteren Aktivitäten.
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EGMR stärkt die Rechte leiblicher Väter
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkte durch ein kürzliches Urteil die Rechte von möglichen biologischen Vätern im Umgang mit deren Kindern. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter informieren Sie über die Hintergründe des Urteils.
Grundlage des Rechtsspruchs
Zugrunde liegt ein Fall, in dem ein der ...
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkte durch ein kürzliches Urteil die Rechte von möglichen biologischen Vätern im Umgang mit deren Kindern. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter informieren Sie über die Hintergründe des Urteils.
Grundlage des Rechtsspruchs
Zugrunde liegt ein Fall, in dem ein 53-Jähriger der Umgang mit seinem möglichen Sohn durch die Mutter und deutschen Gerichten verwehrt wurde.
Die Mutter des Kindes hatte eine Beziehung zum Kläger aufrechterhalten, sich jedoch während der Schwangerschaft von ihm getrennt und kehrte zurück zu ihrem Ehemann. Der Kläger durfte das Kind nicht sehen, hatte jedoch bereits vor Geburt des Kindes die Vaterschaft beim zuständigen Jugendamt anerkannt. Als rechtlicher Vater ist jedoch der Ehemann der Mutter festgelegt worden.
Rechtliche Schritte blieben bis dahin wirkungslos, denn das Ehepaar lehnte einen Vaterschaftstest im Interesse der Familie ab und das Bundesverfassungsgericht wies entsprechende Anträge des möglichen Vaters zurück. Laut Ansicht des BVerfG bestände lediglich ein Anspruch, wenn dieser zumindest eine gewisse Zeit lang tatsächlich die Verantwortung für das Kind getragen hätte.
Europäische Menschenrechtskonvention ermöglicht Schmerzensgeld
Laut Auffassung des Straßburger Richters hätten die zuständigen Gerichte die Hintergründe des Falls gründlicher prüfen müssen. Der Umstand, dass eine biologische Vaterschaft nicht nachgewiesen worden ist und keine familiäre Bindung mit dem Kind aufgebaut werden konnte, sei dem Kläger nicht anzulasten.
Der mögliche Vater hat bereits vor Geburt des Kindes Interesse an der Mutter und dem Kind deutlich gemacht, in dem er die Mutter zu verschiedenen ärztlichen Untersuchungen begleitete und die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt hatte. Diese Handlungen fallen nach Ansicht des EGMR in den Geltungsbereich des Familienlebens gemäß Art. 8 EMRK.
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hätte überprüft werden müssen, ob der Umgang des möglichen Vaters im Interesse des Kindes gewesen wäre. Durch das Versäumnis der zuständigen Gerichte liegt ein Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens vor, welches in der europäischen Menschenrechtskonvention verwurzelt ist.
So wurde Deutschland dazu verurteilt, dem möglichen Vater ein Schmerzensgeld in der Höhe von 5.000,00 Euro zu zahlen.
Für nähere Informationen zu diesem Urteil stehen Ihnen die
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Vertrauen ist ein hohes GutEinsatz des Bundestrojaners noch immer umstritten: Die Manipulationsgefahr bleibt hoch.
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte nun die Gelegenheit, mehrere Bundestrojaner zu untersuchen, und musste feststellen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise eingehalten werden. Im Gegenteil: Durch fahrlässige und inkompetente Programmierung stellt der Trojaner an sich sogar eine Sicherheitslücke dar, denn er erlaubt ...
Der Chaos Computer Club (CCC) hatte nun die Gelegenheit, mehrere Bundestrojaner zu untersuchen, und musste feststellen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes in keinster Weise eingehalten werden. Im Gegenteil: Durch fahrlässige und inkompetente Programmierung stellt der Trojaner an sich sogar eine Sicherheitslücke dar, denn er erlaubt es ohne größere Probleme, Computer zu übernehmen oder erweiterte Funktionen zu installieren.
Bernd Schreiner, Vorsitzender der PIRATEN Thüringen, ist besorgt: »Nach den uns vorliegenden Informationen haben die zuständigen staatlichen Stellen ein Werkzeug geschaffen, mit dem beliebige Manipulationen an Computern aus der Ferne möglich werden. Nicht nur kann damit Software beliebig nachinstalliert, sondern auch weiterere Funktionen verdeckt genutzt werden. Es ist also keinesfalls nur eine Durchsuchung des Datenbestandes eines Computers möglich, auch die gesamte Arbeit am Rechner kann überwacht werden. So ist es beispielsweise möglich, angeschlossene Mikrofone und Webcams unbemerkt zu aktivieren.
Besonders brisant ist aber, dass beliebige Dateien auf den Rechnern abgelegt werden können, die dann als Beweismittel gegen die Computernutzer verwendet werden könnten, ohne dass diese eine Chance haben, eine Manipulation nachzuweisen. Diese Möglichkeit erschüttert die rechtstaatlichen Grundfesten unseres Landes zutiefst.«
»Die Analyse des CCC zeigt, wie wenig beim Bundeskriminalamt auf die Sicherheit der Bürger geachtet wird«, ergänzt Bastian Ebert, Softwareentwickler aus Jena, »Wichtige Standards sind nicht eingehalten, die Verschlüsselung nur oberflächlich eingebaut. Man liefert damit Bürger fahrlässig kriminellen Machenschaften aus, gegen die sie sich nicht schützen können, denn keine Anti-Viren-Software erkennt derzeit den Bundestrojaner.«
Die PIRATEN Thüringen fordern daher sowohl personelle als auch gesetzgeberische Konsequenzen. Die verantwortlichen Personen, insbesondere Innenminister Friedrich, müssen zurücktreten und der Bundestrojaner muss sofort gestoppt werden. Darüber hinaus sind alle Betroffenen umgehend zu informieren.
http://www.piraten-thueringen.de/ozapftis-vertrauensmissbrauch-trojaner
Der sogenannte \\"Bundestrojaner\\", ein Virus-ähnliches Programm, das ohne das Wissen der Besitzer auf fremden Rechnern installiert werden kann, und dort die Kommunikation beispielsweise per Mail oder Skype überwacht, beschäftigte schon bei seiner Einführung das Bundesverfassungsgericht (BVerG). Damals wurden für den Einsatz einer solchen Software enge Grenzen gezogen, beispielsweise muss der Kern der Privatsphäre der Bürger immer gewahrt werden.
Ebert,Bastian redak77[at]gmail.com
Die elterliche Sorge für Väter nichtehelicher Kinder
Am 14.07.2011 befand das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2008 gültige Anrechnungspraxis des Kindergeldes auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt für verfassungskonform (BVR 932/10). Über das Urteil Deutschlands höchster Rechtsinstanz informieren die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter.
Das beide für ...
Am 14.07.2011 befand das Bundesverfassungsgericht die seit dem Jahr 2008 gültige Anrechnungspraxis des Kindergeldes auf den nachehelichen Ehegattenunterhalt für verfassungskonform (BVR 932/10). Über das Urteil Deutschlands höchster Rechtsinstanz informieren die Familienrechtsspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter.
Das Familienrecht verpflichtet beide Elternteile, für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufzukommen. Wird eine Ehe geschieden, bedeutet dies meist, dass ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung durch die Kindesbetreuung nachkommt, während der andere Barunterhalt zahlt. Der Anspruch auf Kindergeld kommt den Eltern jeweils zur Hälfte zu. Seine Auszahlung erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen jedoch nur an einen Elternteil, in der Regel den Kinder betreuenden.
Bevor die große Unterhaltsrechtsreform im Jahr 2008 in Kraft trat, wurde das ausgezahlte Kindergeld gegen den Barunterhalt aufgerechnet. Standen die Ansprüche auf Kindes- und Ehegattenunterhalt nebeneinander bestimmte sich die Leistungshöhe an den ehemaligen Ehepartner aus dem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, das um den Tabellenwert des Kindesunterhalts reduziert wurde. Da der Tabellenwert den Kindergeldanteil des Unterhaltspflichtigen beinhaltet, erhielt dieser über einen reduzierten Ehegattenunterhalt seinen Kindergeldanteil zu eigenen Verwendung zurück.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts änderten sich wesentliche Bestimmungen zum Kindergeld. Die neue Fassung des § 1612b BGB sieht ausdrücklich vor, dass das Kindergeld zur Deckung des Barbedarfes des Kindes verwendet wird. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Kindesbetreuung, muss es hierfür in halber Höhe, ansonsten in vollem Umfang genutzt werden.
Aufgrund der neuen Bestimmungen gehört das Kindergeld nicht mehr zum Einkommen der Elternteile, sondern gilt als Kindeseinkommen. Für die Berechnung nachehelicher Unterhaltsansprüche bedeutet dies, dass der Zahlwert des Kindesunterhaltes, nicht sein Tabellenwert, vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abgezogen wird. Im Ergebnis steigt der Ehegattenunterhalt so um den Anteil des Unterhaltspflichtigen am Kindergeld.
Gegen die neue Berechnungsmethode erhob ein Unterhaltsverpflichteter Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Er sah die verfassungsgemäße Gleichbehandlung von Bar- und Betreuungsunterhalt verletzt. Durch die Neuberechnung würde er, im Gegensatz zur betreuenden ehemaligen Ehegattin, gezwungen, seinen Anteil am Kindergeld für die Zahlung des Ehegattenunterhalts zu verwenden.
Das Bundesverfassungsgericht wies seine Beschwerde ab. Die Verfassungsrichter betonten, der grundgesetzliche Gleichbehandlungsgrundsatz würde durch die Neuregelung nicht verletzt, denn auch der kindesbetreuende Elternteil habe das Kindergeld für die Bedürfnisse des Kindes zu verwenden.
Wie der Einbezug Deutschlands höchster Rechtsinstanz in einen Rechtsstreit zum nahehelichen Unterhalt einmal mehr zeigt, ist für die interessengerechte Ehefolgenregelung eine professionelle Rechtsvertretung unumgänglich. Die Familienrechtspezialisten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen stehen ihren Mandanten hierbei jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
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Steuerdelikte haben oft verheerende Folgen.Bei Steuerstrafsachen ist man gut beraten, sich von einem erfahrenen Fachanwalt vertreten zu lassen.
Wenn man in eine Steuerstrafsache verwickelt ist, sind die Folgen oft verheerend. Man gerät in Situationen, die man in der Regel ohne die Hilfe eines Fachanwalts nicht mehr bewältigen kann. Nicht selten sind extreme wirtschaftliche Belastungen und persönliche Notsituationen die Folge. Hier ist man gut beraten, sich durch einen und und zu ...
Wenn man in eine Steuerstrafsache verwickelt ist, sind die Folgen oft verheerend. Man gerät in Situationen, die man in der Regel ohne die Hilfe eines Fachanwalts nicht mehr bewältigen kann. Nicht selten sind extreme wirtschaftliche Belastungen und persönliche Notsituationen die Folge. Hier ist man gut beraten, sich durch einen versierten, kompetenten und erfahrenen Fachanwalt für Steuerrecht ( http://www.hepp-steuerstrafrecht.de/steuerrecht.html) und Steuerstrafrecht ( http://www.hepp-steuerstrafrecht.de/steuerstrafrecht.html) vertreten zu lassen. Hilfe und Unterstützung findet man bei dem Fachanwalt für Steuerecht Michael Hepp in Frankfurt. Als Partner der renommierten Kanzlei H K B Rechtsanwälte Frankfurt ist er mit seiner Kompetenz die richtige Adresse. Rechtsanwalt Michael Hepp ist Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt und hat langjährige Erfahrung auf den Gebieten des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts sowie im Umgang mit Finanzbehörden. Er ist auf die Bearbeitung auch der schwierigsten steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Verfahren spezialisiert. Sein Leistungsangebot reicht von einer umfassenden Beratung bei Steuerdelikten, Bilanzdelikten, Insolvenzdelikten und Wirtschaftsdelikten, über eine strafbefreiende Selbstanzeige hinweg bis hin zu einer Verteidigung vor Strafrichtern, Schöffengerichten und Strafkammern. Eingeschlossen sind dabei tatsächliche Verständigungen im Besteuerungsverfahren sowie tatsächliche Verständigungen im Strafverfahren. Auch im Bereich des Steuerrechts berät und hilft Rechtsanwalt Michael Hepp mit seinen Partnern in allen Belangen auch schwierigster Art. So z. B. Interessenvertretungen bei Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden bezüglich der Aussetzung der Vollziehung, Stundung, des Vollstreckungsschutzes und des Erlassverfahrens, Beratung und Interessenvertretung bei streitigen Betriebsprüfungsverfahren sowie Prozessvertretung bei den Finanzgerichten und Klage und Aussetzungsverfahren bis hin zu einer Vertretung beim Bundesfinanzhof. Auch in Haftungsklagen vor Zivilgerichten vertritt Rechtsanwalt Michael Hepp seine Klientel genau so kompetent wie bei Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht bezogen auf Steuersachen. Nähere Informationen über das gesamte Leistungsspektrum im Bereich des Steuerrechts und des Steuerstrafrechts findet man auf der Seite www.hepp-steuerstrafrecht.de ( http://www.hepp-steuerstrafrecht.de). Angaben zum Unternehmen: Michael Hepp, Rechtsanwalt Eschersheimer Landstraße 19-21 60322 Frankfurt am Main Tel.: 069 507756-0 Fax: 069 507756-78 email: hepp@hkb-anwaelte.de Internet: www.hepp-steuerstrafrecht.de ( http://www.hepp-steuerstrafrecht.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/suchmaschinenmarketing.php ( http://www.diewebag.de/suchmaschinenmarketing.php)
HKB Rechtsanwälte
Michael Hepp
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Werbemöglichkeiten neuer Patienten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Berufsordnung
Nach den zahnärztlichen Berufsordnungen ist nur eine irreführende, reklamehafte und vergleichende Werbung untersagt und das Zurverfügungstellen der zahnärztlichen Berufsausübung für gewerbliche Zwecke.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer ganzen Reihe von Entscheidungen Zahnärztekammern im Hinblick auf das Grundrecht der freien des 1 ...
Nach den zahnärztlichen Berufsordnungen ist nur eine irreführende, reklamehafte und vergleichende Werbung untersagt und das Zurverfügungstellen der zahnärztlichen Berufsausübung für gewerbliche Zwecke.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer ganzen Reihe von Entscheidungen Zahnärztekammern im Hinblick auf das Grundrecht der freien Berufsausübung des Zahnarztes zurückgedrängt, als dass nicht jede Werbung unzulässig ist, sondern nur eine berufswidrige Werbung.
„Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben. In der Öffentlichkeit besteht ein Interesse daran, über die Dienstleistungsangebote der Freiberufler informiert zu werden.“
Die erlaubten Informationen können sich allgemein auf das Leistungsspektrum des Berufsstandes, aber gerade auch auf die individuellen Leistungsstärken des einzelnen Anbieters beziehen.
Entschieden wurde die Zulässigkeit eines 25 qm großen Videoboards, welches sich nicht am Praxissitz befindet, Werbung auf einem Straßenbahnwagen, „Unangefochtene Nr. 1 für Bandscheibenvorfälle“, Wirbelsäulen- oder Kniespezialist, Leistungsangebote oder Schwerpunkte, Zeitungsanzeigen ohne Anlass, Eyecatcher (Kussmund), Behandlungsmethoden, Praxisausstattung, Praxis für ganzheitliche Zahnheilkunde, Logo, Wort-Bild-Zeichen für eine zahnärztliche Praxisgemeinschaft, „Zentrum“, Fotos, Zeitungsartikel, im Hinblick auf das Internet: www.weltraum-zahnarzt.com, „Die Kinderzahnärzte“, „Was wir für Sie tun können, hängt von dem ab, was Sie haben.“, Sympathiewerbung: Beruflicher Werdegang, Praxiserfahrungen, private Hobbies und Sponsoring (Wunschkindfest), zahnärztliche und gewerbliche Leistungen (Labor) nebeneinander.
In welchem Umfang ist die Faltenunterspritzung für Zahnärzte zulässig?
Aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist zu prüfen, ob beispielsweise ein Lockvogelangebot eine unangemessene unsachliche Beeinflussung darstellt oder ob ein Kopplungsangebot verschiedener Leistungen unzulässig ist oder ob die geschäftliche Unerfahrenheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ausgenutzt wird; „Groupon“.
Im Hinblick auf das Heilmittelwerbegesetz ist zu prüfen, ob überhaupt eine Werbemaßnahme vorliegt, die konkrete zahnärztliche Leistungen oder Produkte bewirbt oder ob nur eine in jedem Fall zulässige Imagewerbung vorliegt. Zu prüfen sind in diesem Rahmen Aussagen, dass die Behandlung oder das Mittel zahnärztlich empfohlen oder geprüft ist, die Wiedergabe von Krankengeschichten, die bildliche Darstellung vor und nach der Anwendung, fremd- oder fachsprachliche Bezeichnungen, Dank-, Anerkennungs- oder Empfehlungsschreiben („Patienten-Gästebuch“) und Preisausschreiben.
Im Anschluss an eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist nunmehr die bildliche Darstellung in der Berufskleidung oder bei Ausübung der Berufstätigkeit grundsätzlich zulässig und nur noch dann einzuschränken, wenn das Laienpublikum unsachlich beeinflusst und dadurch zumindest eine mittelbare Gesundheitsgefährdung bewirkt wird. Da es sich bei dieser Entscheidung um eine Grundsatzentscheidung handelt, sind auch weitere Auswirkungen zugunsten der Zahnärzte im Hinblick auf das Heilmittelwerbegesetz zu erwarten.
top-praxismarketing ist eine Berater-Initiative von Harald Kamke und Brigitte Godizart.
Wir möchten mit diesem Forum zu mehr Transparenz zum Thema "Marketing für Gesundheitsdienstleistungen" beitragen.
Gut informierte Kunden sind wertvolle Kunden, unterstützen sie doch intensiv unseren gemeinsamen Weg zur neuen Markenpraxis.
top-praxismarketing Kamke,Harald Grünstrasse 76 45525 Hattingen http://www.top-praxismarketing.deinfo[at]top-praxismarketing.de
»Deutscher bAV Service«: Praktische und wissenschaftliche Expertisen auf höchstem Niveau zu allen Berufsrechtsfragen der bAV Vermeidung von unerlaubter Rechtsberatung www.deutscher-bav-service.deDer mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen. Der De
(ddp direct) Köln, 11. August 2011<br />Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen.<br />Der Deutsche bAV Service, als der Kenston - ...
(ddp direct) Köln, 11. August 2011 Der mit Datum zum 01.08.2011 in den Markt eingetretene Deutsche bAV Service offeriert bislang nicht im Markt der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vorhandene Beratungsdienstleistungen als strategisch koordinierte Marktführungslösungen. Der Deutsche bAV Service, als markenrechtlich geschützter Sondergeschäftsbereich der Kenston Services GmbH, ermöglicht in diesem Zusammenhang die Koordinierung und Gewährleistung einer ganzheitlichen Beratungsabwicklung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung - samt integrierter umfassender Rechtssicherheit - für Unternehmen aus allen Bereichen von der kleinen "Ein-Mann-GmbH bis hin zum börsennotierten Dax-Unternehmen. Der Deutsche bAV Service untermauert seine wissenschaftlich geprägten Umsetzungen durch seine Orientierung an der einschlägigen Rechtsauffassung des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ). Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten einsetzt. Seit dem Jahr 2010 wurde bzw. wird in der Fachwelt eine rechtspolitische und rechtswissenschaftliche Diskussion zu den Rechtsberatungsbefugnissen von einzelnen Berufsgruppen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung geführt. Vor allem der BRBZ hat diesbezüglich enorme Aufklärungsarbeit geleistet und herausgearbeitet, dass gerade Finanzdienstleister und Versicherungsmakler über keine abstrakte Rechtsberatungsbefugnis im genannten Beratungsbereich verfügen. So stellte der Präsident des Deutschen Juristentages, Prof. Dr. Martin Henssler, sein zusammenfassendes Rechtsgutachten zur beschriebenen Thematik im Rahmen des "2. BRBZ-Rechtsberatungskongresses zur betrieblichen Altersversorgung 2011" vor, um eine abschließende Rechtsklarheit für die Rechtsanwendung aufzuzeigen. Die Ergebnisse des Gutachtens lauten wie folgt: 1. Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter verfügen nicht über die erforderliche Befugnis zur Erbringung von Rechtsberatungsdienstleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. 2. Der Gesetzgeber hat den Versicherungsmaklern in § 34d Gewerbeordnung (GewO) keine umfassende (rechtliche), sondern nur eine akzessorische, das heißt gebundene Beratungsbefugnis zugesprochen. Bei der Beratungstätigkeit eines Versicherungsmaklers muss in jedem Fall der Versicherungsvertrag im Vordergrund stehen. Die allgemeine rechtliche Beratung wird von der akzessorischen Beratungsbefugnis nicht umfasst. 3. Die rechtliche Beratung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung steht in keiner Abhängigkeit zu einem zu vermittelnden Finanzdienstleistungsprodukt. Vielmehr sind beide Tätigkeiten völlig autark voneinander zu erledigen. 4. Die Informationspflicht gemäß § 61 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gewährt Versicherungsvermittlern keine eigenständige Rechtsdienstleistungsbefugnis. 5. Da dem Versicherungsvermittler die zweitberufliche Tätigkeit als Rechtsdienstleister verwehrt ist, kann die Rechtsdienstleistung folglich keine zulässige Nebenleistung im Sinne des § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) sein. 6. Die Berufe des Versicherungsmaklers und des Versicherungsvertreters sind mit dem Beruf des Rentenberaters bzw. Rechtsanwalts unvereinbar. Ein Rentenberater (Rechtsanwalt), der gleichzeitig Versicherungsvermittlung oder -vertretung anbietet, ist persönlich ungeeignet im Sinne des § 12 Absatz 1 RDG. Insoweit lassen sich die vom Bundesgerichtshof (BGH) und vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) im Rahmen von § 7 Nr. 8, 14 Absatz 2 Nr. 8 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) anerkannten Grundsätze zur Unvereinbarkeit des Berufs des Rechtsanwalts mit den Berufen des Versicherungsmaklers und des Versicherungsvertreters auf Rentenberater übertragen. Darüber hinaus wurde auf dem diesjährigen Kongress bestätigt, dass das deutsche Rechtsberatungsmonopol auch europarechtlich eindeutig gestützt wird, sodass auch auf diesem Wege der Finanzdienstleistung keine entsprechenden Rechtsberatungskompetenzen erwachsen können. Die diesbezüglichen Ausführungen von Herrn Prof. Dr. Hanns Prütting, Professor für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität zu Köln, begründen sich vor allem durch die europarechtlichen Judikaturvorgaben. Der "Deutsche bAV Service und seine Partner koordinieren sowohl für Arbeitgeber als auch für Berater aus allen Bereichen, gemäß den zuvor dargelegten Grundsätzen, die notwendigen rechtskonformen Beratungsprozesse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen. Hierzu werden alle rechtlich notwendigen Erfordernisse und Hintergründe analysiert und passend umgesetzt. Rechtsberatende und sonstige erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen werden in diesem Zusammenhang von befugten Dienstleistern bzw. Sozietäten übernommen. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/36d2vv /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/deutscher-bav-service-praktische-und-wissenschaftliche-expertisen-auf-hoechstem-niveau-zu-allen-berufsrechtsfragen-der-bav-vermeidung-von-unerlaubter-rechtsberatung-www-deutscher-bav-service-de-66973
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