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Schnittstelle für Online-Shops zur Integration von BonitätsauskünftenADU-Inkasso stellt Zugang zum Online-Bonitätsportal bereit.
Für jeden Online-Shop-Betreiber stellt sich die schwierige Frage, welche Zahlarten den Kunden im Internet angeboten werden sollen. Hier gehen die Vorlieben der Kunden und die Interessen des Shop-Betreibers stark auseinander. Werden mehr Zahlungsarten im Online-Shop angeboten, steigen Umsatz und Attraktivität des Online-Shops an. Im Gegenzug ...
Für jeden Online-Shop-Betreiber stellt sich die schwierige Frage, welche Zahlarten den Kunden im Internet angeboten werden sollen. Hier gehen die Vorlieben der Kunden und die Interessen des Shop-Betreibers stark auseinander. Werden mehr Zahlungsarten im Online-Shop angeboten, steigen Umsatz und Attraktivität des Online-Shops überproportional an. Im Gegenzug kann sich aber auch die Anzahl der Forderungsausfälle erhöhen und der Gewinn im schlechtesten Fall sinken. Im Internet ist bei Kunden die Zahlungsvariante Auf Rechnung am beliebtesten, gefolgt von der Kreditkarte. Am Unbeliebtesten sind die E-Payment-Möglichkeiten. Am häufigsten wird jedoch seitens der Shop-Betreiber die Zahlungsart Vorkasse und Nachnahme angeboten. Weniger als 50% der Internetshops liefern noch auf Rechnung. Aber gerade die Zahlart Vorkasse und Nachnahme schrecken viele Kunden beim Kauf im Internet ab, somit sinkt die Attraktivität des Online-Shops zu Gunsten sicherer Zahlungsmethoden. Die Kaufabbruchquote steigt während des Online-Bestellvorganges an, wenn speziell Neukunden nicht diejenige Zahlungsmöglichkeit auswählen können, die sie sich wünschen. Die Abbruchquote lässt sich durch die Aufnahme von zusätzlichen Zahlungsvarianten erheblich reduzieren. Am stärksten wirkt sich die Zahlungsart Auf Rechnung auf die Kaufabbruchquote aus. Bietet ein Online-Shop bspw. nur die Zahlungsvarianten Vorkasse und Nachnahme an, muss er mit einer Abbruchquote von etwa 60% laut Ibi Research rechnen. Bietet er zusätzlich noch Bezahlung per Kreditkarte oder Lastschrift an, reduziert sich die Kaufabbruchquote auf 36%. Mit der weiteren Zahlungsart Rechnung sogar auf 10%. Betrachtet man die Fragestellung der Aufnahme zusätzlicher Zahlungsarten vor dem Hintergrund der Forderungsausfälle ergab die Studie, dass nur 7% der Unternehmen einen Zahlungsausfall von mehr als 3% bei der sicheren Zahlungsart Kreditkarte zu bearbeiten hatten. Die Zahlungsart Rechnung bewirkt hingegen einen Zahlungsausfall von ca. 41% im Online-Shop. Fazit: Das Angebot der Zahlungsart Auf Rechnung bringt zwar die meisten Käufer, verursacht aber auch die meisten Ausfälle. Hier kann modernes Forderungsmanagement seinen Beitrag leisten, damit die entstandenen, Forderungen nicht ausgebucht werden müssen, sondern den Unternehmen wieder als Liquidität zur Verfügung zugehen. Ergänzend ist aber immer eine Risikoprüfung empfohlen. Diese kann sowohl aus eigenen sowie aus externen Daten basierend durchgeführt werden. Interne, selbsterhobene Kundendaten können zum Abgleich und Risikoeinschätzung herangezogen werden. Bestellhistorien können Aufschluss über das zurückliegende Zahlungsverhalten des Kunden geben. Ein Abgleich gegen eine Nicht-Zahler-Liste schützt vor erneutem Zahlungsausfall, wenn diese Kunden wiederum bestellen und weisen auf den Einsatz sicherer Zahlungsarten für diese Kunden hin. Als externe Quellen stehen Bonitätsauskünfte zur Verfügung, die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH im eigenen Online-Bonitätsportal anbietet. Manuell können hier sowohl Firmen- als auch Konsumentenauskünfte durchgeführt werden. Online ist das Portal 24 Stunden erreichbar. Bei größeren Mengen stehen die Möglichkeiten des Batch-Verfahrens oder des Import-Konverters zur Verfügung, um die Datenübergabe zu vereinfachen. Für die Integration der Bonitätsauskunft in einen Online-Shop verfügt die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH über eine speziell eingerichtete Schnittstelle, die direkt im Web-Shop die Steuerung der Zahlungsvarianten nach ermitteltem Bonitätsindex vornimmt. Nutzen Unternehmen neben den internen, eigenen Kundendaten auch Bonitätsprüfungen, können Unternehmen ihr Angebot an kundenfreundlichen Zahlungsarten ausweiten, ihren Internet-Shop damit attraktiver speziell für neue Kunden gestalten und ihr Zahlungsausfallrisiko reduzieren. Trotz des Einsatzes von Instrumenten der Risikoprüfung kann es dennoch zu Zahlungsausfällen kommen eine Garantie dafür, dass ein Kunde zahlt, gibt es leider nicht. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen. Mit modernem Forderungsmanagement kümmert er sich um den Einzug offener Forderungen: Vorgerichtliches Inkassoverfahren Debitorenmanagement Gerichtliches Inkassoverfahren Überwachungsinkasso Bonitätsprüfung im eigenen Online-Bonitätsportal - NEU: Schnittstelle für Online-Shops TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.
Anne Osterwald ( Marketing & PR ) Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Eduard-Pestel-Strae 7 49080 Osnabrck Telefon: 0541-80018-48 Internet: http://www.inkassounternehmen.de EMail: osterwald@adu-inkasso.de
ADU-Inkasso erklärt Folgen des Verzugs im ForderungsmanagementRechtsfolgen, Verzugszinsen und Eintritt des Verzuges sind nur einige Fragen, die oftmals im Raum stehen.
Der Verzug ist sowohl für Gläubiger, Schuldner als auch für das tätige Inkassounternehmen wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ein wichtiges Thema.Beschäftigt man sich mit dem Bereich Inkasso und dem des Forderungsmanagements, wird man immer wieder mit dem Thema des Verzugs konfrontiert. Mit einer Leistung ein ...
Der Verzug ist sowohl für Gläubiger, Schuldner als auch für das tätige Inkassounternehmen wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ein wichtiges Thema. Beschäftigt man sich mit dem Bereich Inkasso und dem des Forderungsmanagements, wird man immer wieder mit dem Thema des Verzugs konfrontiert. Mit einer Leistung gerät ein Schuldner automatisch nach § 286 Bürgerlichem Gesetzbuch ( BGB ) in Verzug, wenn ihm eine Mahnung zugestellt worden ist. Somit stellt der Eintritt des Verzuges die bedeutendste Folge einer Mahnung dar. Voraussetzung für den Eintritt des Verzuges ist die Fälligkeit der Leistung und das weitere Nichtleisten des Schuldners aufgrund der Mahnung. Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang oder Zugang einer Zahlungsaufstellung bei Verzicht einer Mahnung ein. Diese Formulierung weist für alle Vertragsarten Gültigkeit auf, aus denen der Schuldner ein Entgelt zu bezahlen hat. Wenn der Schuldner gleichzeitig ein Verbraucher ist, gilt diese Regelung nur, wenn darauf durch den Auftraggeber innerhalb der Rechnung explizit hingewiesen wurde und der Schuldner somit von ihr Kenntnis erlangen konnte. Nach § 13 BGB kann ein Verbraucher jede natürliche Person sein, der ein Rechtsgeschäft mit dem Hinblick auf eine bestimmte Zweckerreichung eingeht. Dieses Rechtsgeschäft darf weder in Bezug zu seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit stehen. Ist der Schuldner kein Verbraucher, entfällt die oben genannte Hinweispflicht. Solange die Leistung des Schuldners aus einem Grund ausbleibt, den er nicht zu vertreten hat, tritt kein Verzug ein. Während des Verzuges haftet der Schuldner für jegliche Fahrlässigkeit sowie für den Zufall mit der Ausnahme, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung an den Gläubiger entstanden wäre. Der Verzug hat für den Schuldner rechtliche Folgen. Kommt ein Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger den Ersatz des entstehenden Verzögerungs- oder Verzugsschadens und bei Geldschulden Verzugszinsen als Mindestschaden gegenüber dem Schuldner gelten machen. Der Verzögerungsschaden bezieht sich auf § 280 Abs. 1 und 2 BGB, wonach der Gläubiger Ersatz für den Schaden, der auf der Pflichtverletzung des Schuldners aus dem vorliegenden Schuldverhältnis beruht, verlangen kann, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung selbst zu verantworten hat bspw. bei der Nichtzahlung einer Rechnung. Hat der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, kann er für den Verzugsschaden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Basis für den Ersatz des Schadens ist der Verzug des Schuldners nach § 286 BGB. Unter einem Verzögerungsschaden werden diejenigen Kosten und Aufwendungen verstanden, die dem Gläubiger durch den Forderungseinzug durch das Unternehmen selbst, das Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt entstanden sind. Darüber hinaus gehören auch Zinsen, die nach der Höhe der Forderungssumme ermittelt werden, sowie Ermittlungs-, Mahn-, Fahrt-, Telefon- und Gerichtskosten dazu. Verzugszinsen sind immer dann zu ermitteln, wenn es sich bei der geschuldeten Leistung um eine Geldleistung handelt. Dann ist diese zu verzinsen. Der pauschale Zinssatz für den Verzögerungs- bzw. Verzugsschaden liegt für Verbraucher bei fünf und für Nicht-Verbraucher, also für Unternehmer nach § 14 BGB, bei acht Prozentpunkten zuzüglich des aktuellen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank. Der Basiszinssatz wird jeweils zum 01. Januar sowie zum 01. Juli eines jeden Jahres angeglichen und beträgt aktuell 0,12%. Für die Berechnung des erhöhten Zinssatzes von acht Prozentpunkten muss ein Schuldverhältnis zwischen zwei Unternehmern nach § 14 BGB und eine Entgeltforderung vorliegen. Der Gläubiger hat zudem die Möglichkeit, aus anderen Rechtsgründen einen höheren Zinssatz zu verlangen. Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen. Mit modernem Forderungsmanagement kümmert er sich professionell um den Einzug offener Forderungen: Vorgerichtliches Inkassoverfahren ( im Dialog mit dem Schuldner: telefonisch, schriftlich, persönlich ) Debitorenmanagement ( Lastschrifteinzug ) Gerichtliches Inkassoverfahren ( Zwangsvollstreckung, Titulierung, Pfändung ) Überwachungsinkasso Bonitätsprüfung im eigenen Online-Bonitätsportal 24 Stunden verfügbar ( Firmen- und Konsumentenauskünfte ) Der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH bietet TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.
Anne Osterwald ( Marketing & PR ) Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Eduard-Pestel-Strae 7 49080 Osnabrck Telefon: 0541-80018-48 Internet: http://www.inkassounternehmen.de EMail: osterwald@adu-inkasso.de
Mahnung sind das probate Mittel im ForderungsmanagementSie setzen Schuldner rechtlich in Verzug.
Der Mahnung kommt innerhalb des Forderungsmanagements und folglich auch in der Tätigkeit der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH als Instrument eine hohe Bedeutung zu.Innerhalb einer Rechtsbeziehung wie z.B. einem Kaufvertrag kommt es normalerweise nicht zu einem Mahnschreiben, da beide Seiten ihre Vertragspflichten erfüllen. eine ...
Der Mahnung kommt innerhalb des Forderungsmanagements und folglich auch in der Tätigkeit der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH als Instrument eine hohe Bedeutung zu. Innerhalb einer Rechtsbeziehung wie z.B. einem Kaufvertrag kommt es normalerweise nicht zu einem Mahnschreiben, da beide Seiten ihre Vertragspflichten erfüllen. Erfüllt eine Seite die Vertragspflichten nicht, indem sie z.B. die Rechnung nicht bezahlt, liegt eine Kaufvertragsstörung vor. Ein Mahnschreiben übernimmt hierbei die Aufgabe, den Schuldner auf seine Zahlungsverpflichtung aufmerksam zu machen. Dies erfolgt in der Praxis i.d.R. als erster Schritt mittels einer Zahlungserinnerung. Eine Mahnung stellt damit eine einseitige Aufforderung des Gläubigers dar, die dem Mahnungsempfänger, dem Schuldner, zugestellt wird. Eine Mahnung nach Fälligkeit einer Rechnung bewirkt, dass der Schuldner rechtlich in Verzug gelangt, wenn das Mahnschreiben nicht entbehrlich ist. Um die Häufigkeit von Mahnungen zu reduzieren, haben viele Unternehmen in Zusammenarbeit mit Inkassounternehmen pro-aktive Maßnahmen wie z. B. den Einsatz der Banklastschrift oder einer vorherigen Bonitätsprüfung ergriffen. Unternehmen versenden selbst oftmals nur noch ein bis zwei Mahnschreiben und geben dann die Bearbeitung an ein Inkassounternehmen wie der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH ab, dass sich im Weiteren professionell um die Beitreibung der Forderung im vorgerichtlichen sowie im gerichtlichen Inkassoverfahren kümmert. Im § 286 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) sind vier Fälle definiert, bei denen eine Mahnung entbehrlich ist und der Schuldner auch ohne sie in Verzug gerät. 1. Eine Mahnung ist für den Gläubiger entbehrlich, wenn in der Rechnung ein konkretes Kalenderdatum für die Zahlung vermerkt ist. Damit ist es vertraglich fixiert und bis zu diesem Datum hat der Schuldner seine Leistung zu erbringen. In Kaufverträgen wird die Fälligkeit z.B. mit folgendem Satz definiert: Der Kaufpreis ist bis zum 30.04.2010 zu zahlen. 2. Die Entbehrlichkeit der Mahnung tritt ein, wenn in der Rechnung eine Zahlungsfrist vereinbart ist, wonach sich der Zahlungstermin anhand des Kalenders errechnen lässt. Allerdings muss der Rechnung eine Leistung wie z.B. der Abruf einer Leistung vorangegangen sein. Mit dieser Zahlungsfrist wird dem Schuldner eine angemessene Zeit eingeräumt, seine Leistung gegenüber dem Gläubiger zu erbringen. Als angemessen wird nach der gängigen Rechtssprechung eine Frist von zehn Tagen verstanden. Folgende Formulierung wird in der Praxis z.B. oftmals verwendet: Der Kaufpreis ist nach Lieferung innerhalb von zehn Tagen zahlbar. 3. Als dritter Fall ist eine Mahnung entbehrlich, wenn der Schuldner seine vertraglichen Pflichten, also die Leistungserbringung oder die Zahlung, dem Gläubiger endgültig und ernsthaft verweigert. 4. Eine Mahnung ist ebenso entbehrlich, wenn der Verzug unter Berücksichtigung aller relevanten Interessen beider Parteien, also Schuldner und Gläubiger, durch einen direkten Eintritt gerechtfertig ist. Hier sind als Beispiele die Selbstmahnung, die besondere Dringlichkeit der Leistung oder die Verweigerung des Zugangs der Mahnung zu nennen. Unter einer Selbstmahnung ist in diesem Zusammenhang zu verstehen, dass der Schuldner die Zahlung explizit ankündigt und in der Folge dennoch nicht bezahlt. Als dringliche Leistung aus einem Vertrag kann z.B. die Reparatur eines Wasserrohrbruches sowie die Zusage einer schnellstmöglichen Reparatur genannt werden. Entbehrlich ist eine Mahnung zudem, wenn sie auf Grund des Verhaltens des Schuldners nicht zugestellt werden kann. Dabei geht es um die Fälle, in denen ein Schuldner z.B. umzieht, ohne dem Gläubiger die neue Adresse mitzuteilen, seiner Meldepflicht nicht nachkommt oder keinen Nachsendeantrag stellt.
Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH mit ihrem Geschäftsführer Burkhard Quermann ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen mit Sitz in Osnabrück. Mit modernem Forderungsmanagement kümmern wir uns professionell um den Einzug ihrer offener Forderungen: Vorgerichtliches Inkassoverfahren ( im Dialog mit dem Schuldner: telefonisch, schriftlich, persönlich ) Debitorenmanagement ( Lastschrifteinzug ) Gerichtliches Inkassoverfahren ( Zwangsvollstreckung, Titulierung, Pfändung ) Bonitätsprüfung im eigenen Online-Bonitätsportal 24 Stunden verfügbar ( Firmen- und Konsumentenauskünfte ) Die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH bietet TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.
Anne Osterwald ( Marketing & PR ) Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Eduard-Pestel-Strae 7 49080 Osnabrck Telefon: 0541-80018-48 Internet: http://www.inkassounternehmen.de EMail: osterwald@adu-inkasso.de
Fehlende Bonitätsprüfung: Makler unterliegt vor GerichtEin Urteil des Bremer Landgerichts bestätigt die Notwendigkeit einer Bonitätsauskunft, wenn die Überprüfung der Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist.
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich er ...
Verpflichtet sich ein Makler vertraglich, die Zahlungsfähigkeit von Kaufinteressenten zu überprüfen, so muss er dafür eine Bonitätsprüfung, beispielsweise bei einer Wirtschaftsauskunftei, einholen. Das hat das Landgericht Bremen entschieden. Im konkreten Fall haben Hauseigentümer ihren Makler verklagt, nachdem sich der Kaufinteressent als Hochstapler entpuppt hatte und der Notarvertrag geplatzt war. Der Makler hatte sich zuvor lediglich einen Kontoauszug vorlegen lassen, der sich später als Fälschung herausstellte. Auf die Einholung einer speziellen Bonitätsauskunft hatte er verzichtet. Für den Anwalt der auf die Immobilienbranche spezialisierten Wirtschaftsauskunftei DEMDA Deutsche Mieter Datenbank, Thomas Opitz, ist das Urteil des Gerichts wenig überraschend. "Für viele Eigentümer ist es selbstverständlich, dass sich der beauftragte Makler im Rahmen seiner Dienstleistung auch ausreichend mit der Bonität des Kauf- oder Mietinteressenten beschäftigt. Rechtlich relevant ist dies immer dann, wenn die Auftraggeber den Makler explizit darauf hinweisen oder der für diesen Prozess entscheidende Passus zur Überprüfung des Kaufinteressenten Teil des Maklerauftrages ist. Daher ist es umso unverständlicher, dass der Makler hier die Zahlungsfähigkeit des Interessenten nicht mit Hilfe einer Bonitätsauskunft geprüft hat. Damit hat er seine Vertragspflichten verletzt, obwohl die Kosten für solche Auskünfte, gerade bei Kaufverträgen höchstens im einstelligen Promillebereich seiner zu erwartenden Maklerprovision liegen." Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der betroffene Makler in diesem Fall nun sowohl die Notarkosten für den geplatzten Vertrag als auch die Anwalts- und Gerichtskosten tragen. Zudem haben die Hausbesitzer weitere Ansprüche geltend gemacht, über die das Gericht noch nicht entschieden hat. "Obwohl Makler nur unter den vorgenannten Voraussetzungen haften und daher nicht generell verpflichtet sind, Bonitätsauskünfte einzuholen, würde ich dies jedem Makler schon aus Gründen der Qualitätssicherung unbedingt anraten", ergänzt DEMDA Geschäftsführer Matthias Weigler. "Für die Makler in unserem Kundenkreis ist die Einholung einer Bonitätsauskunft über den künftigen Käufer oder Mieter ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Schließlich kann kein Makler, der nachhaltig wirtschaftet, daran interessiert sein, Betrüger, Zahlungsunfähige, Mietpreller oder gar Mietnomaden zu vermitteln." Eigentümern rät Weigler, auf die Bonitätsprüfung durch den Makler zu bestehen und diese aktiv einzufordern. Die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank engagiert sich bereits seit 2005 für den Schutz von Eigentümern und Vermietern vor Mietbetrug und Mietnomadentum. Auf seiner Website www.demda.de bietet das Unternehmen den DEMDA-Mietercheck an. Kern des DEMDA-Mieterchecks ist die Bonitätsauskunft, die verschiedene tagesaktuelle Datenquellen in einem Datensatz zusammenfasst. Dabei greift das Unternehmen auf über 56 Millionen Negativdaten öffentlicher Schuldnerverzeichnisse und privatwirtschaftlicher Inkassodaten zu. Darüber hinaus beinhaltet er auch die Prüfung von Adresse und Telefonnummer, eventuelle Negativdaten vorheriger Vermieter und eine Visualisierung des bisherigen Wohnorts. Darüber hinaus bietet die DEMDA eine Anwalts-Hotline zu allen Fragen des Mietrechts, sowie einen professionellen Inkasso-Service für Vermieter an. Die DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG mit Sitz in Bremen ist eine Auskunftei für Vermieter, Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Makler. Das 2005 gegründete Unternehmen bietet auf seiner Website www.demda.de umfassende Mieter- und Bonitätsauskünfte zur Vermeidung von Mietnomadentum, Zahlungsausfällen und anderen Mietrisiken an. Das Hauptprodukt der DEMDA, der DEMDA-Mietercheck, ist eine detaillierte Mieterauskunft aus diversen tagesaktuellen Datenquellen öffentlicher Schuldnerverzeichnisse und privatwirtschaftlicher Inkassodaten, Adressprüfung, mikrogeografischen Daten sowie einer ständig wachsender Datenbank von Negativeingaben früherer Vermieter. Darüber hinaus bietet das Unternehmen europaweite Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte, Anschriften- und Melderegisterauskünfte sowie umfangreiche Spezialermittlungen an. Seit Anfang 2010 komplettieren eine telefonische Rechtsberatungs-Hotline für Mietrechtsfragen und ein Inkasso-Service das Dienstleistungsangebot der DEMDA.
Pressekontakt: Tobias Niesel DEMDA Deutsche Mieter Datenbank KG Langenstr. 52-54 28195 Bremen Telefon: 0421-380105-22 EMail: niesel@demda.de Internet: http://www.demda.de
Bonitätsprüfung für unterwegs: Lift360 App jetzt für das iPhoneBonitätsprüfung für unterwegs: Lift360 App jetzt für das iPhone
( ddp direct ) Hoppenstedt360, Anbieter von Wirtschaftsinformationen, liefert als erste Auskunftei in Deutschland Bonitätsauskünfte via App auf das iPhone. Mit der Lift360 App sind die Nutzer in der Lage, Wirtschaftsinformationen über Geschäftspartner unterwegs von der Hoppenstedt360-Datenbank abzurufen. Die App ermöglicht den ...
( ddp direct ) Hoppenstedt360, Anbieter von Wirtschaftsinformationen, liefert als erste Auskunftei in Deutschland Bonitätsauskünfte via App auf das iPhone. Mit der Lift360 App sind die Nutzer in der Lage, Wirtschaftsinformationen über Geschäftspartner unterwegs von der Hoppenstedt360-Datenbank abzurufen. Die App ermöglicht damit den mobilen Zugang zu Informationen über 4,5 Millionen deutsche Unternehmen. Hoppenstedt360 reagiert mit der App auf die gestiegene Nachfrage zur mobilen Nutzung von Risikodaten und Bonitätsauskünften. Über die App erhalten iPhone-Nutzer zunächst einen Überblick über wichtige Finanzkennzahlen der abgerufenen Unternehmen sowie den dazugehörigen Boni-Index. Ein zusätzlicher PDF-Bericht stellt detaillierte Informationen wie Bilanzen und Beteiligungen zur Verfügung. Die unterwegs abgerufenen Berichte werden dabei automatisiert im jeweiligen Unternehmenssystem abgelegt und damit auch direkt in die Geschäftsprozesse integriert. Die Lift360 App ist ab sofort kostenlos über den App-Store erhältlich. Hierbei ist für alle Anwender die Unternehmenssuche nach den 4,5 Millionen Unternehmen in Deutschland frei. Zugriff auf Risikodaten und Boni-Index haben ausschließlich Kunden von Hoppenstedt360. Ab Juli stellt Hoppenstedt360 auch eine App für BlackBerry bereit. BlackBerry-Nutzer können dann in gleichem Umfang Risikodaten und Bonitätsauskünfte mobil abrufen und einsetzen. Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/unternehmen/bonitaetspruefung-fuer-unterwegs-lift360-app-jetzt-fuer-das-iphone-31193 === Hoppenstedt360 GmbH === Hoppenstedt360 ist ein neuer Anbieter für Wirtschaftsinformationen auf dem deutschen Markt und richtet sich mit seinem Angebot Lift360 speziell an Unternehmen, die Bonitätsauskünfte in Ihr Unternehmenssystem integrieren möchten. Neben dem Bonitätsindex geben auch Zahlungserfahrungen aus dem DunTrade®-Programm wichtige Informationen zur Bonität von Geschäftspartnern und unterstützen dabei, Zahlungsausfälle zu vermeiden. Hoppenstedt360 gehört zur schwedischen Bisnode Gruppe, Europas führendem Anbieter für digitale Wirtschaftsinformationen, und ist damit Teil eines wachsenden europäischen Netzwerks von 90 Unternehmen mit über 3.100 Mitarbeitern in 18 Ländern und 4,7 Milliarden Schwedischen Kronen Gesamtumsatz. In Deutschland beschäftigt Bisnode über 700 Mitarbeiter an sechs Standorten und erzielt einen Umsatz von mehr als 127 Millionen Euro. Mehr Informationen finden Sie unter www.hoppenstedt360.de sowie www.bisnode.de.
Pressekontakt: Christian Noack Hoppenstedt360 GmbH Havelstraße 9 64295 Darmstadt Telefon: 06151-1375-736 EMail: noack@hoppenstedt360.de Internet: http://www.hoppenstedt360.de
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst spendet für die Erdbebenopfer HaitisVerwüstung durch das größste Erdbeben der Geschichte auf der Insel Haiti
Innerhalb weniger Sekunden wurden auf Haiti Häuser, Straßen, öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Strom- und Wasseranlagen sowie Schulen durch das größte Erdbeben in der Geschichte Nord- und Südamerikas teilweise komplett zerstört. Spontan hat der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst zwei mit Spenden ...
Innerhalb weniger Sekunden wurden auf Haiti Häuser, Straßen, öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser, Strom- und Wasseranlagen sowie Schulen durch das größte Erdbeben in der Geschichte Nord- und Südamerikas teilweise komplett zerstört. Spontan hat der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst zwei Hilfsorganisationen mit Spenden unterstützt. Das verheerendste Erdbeben des 21. Jahrhunderts hat die Insel Haiti als eines der ärmsten Länder der Welt besonders schwer getroffen. Nach dem größsten Erdbeben prägten das Stadtbild Port-au-Prince Trümmer, Hunger und Tod. Die Inselhauptstadt wurde durch die geringe Entfernung zum Epizentrum des Bebens immens verwüstet. Demzufolge hat die Naturkatastrophe etwa 3 Mio. Menschen getroffen und rund 1,2 Mio. Einwohner Haitis obdachlos werden lassen. Die Zahl der Verletzten und Toten stieg täglich rasant. Zehn Tage nach dem Beben wurde die Suche nach Überlebenden offiziell eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden etwa 300.000 Menschen schwer verletzt und nach Angaben der Katholischen Kirche ca. 220.000 Einwohner getötet. Unmittelbar nach dem Beben lief die Hilfe der internationalen und auch Größtenteils deutschen Hilfsorganisationen an. Schnelle, direkte Hilfe war im Erdbebengebiet dringend erforderlich. Neben den hohen Zahlen an Verletzten und Toten war auch die Anzahl der notleidenden Kinder erheblich. "Als ich die Bilder aus Haiti im Fernsehen sah, stand für mich fest, auch ich möchte mit meinem Unternehmen helfen. In solch einer schlimmen Situation wächst die Welt ein kleines Stück weiter zusammen und alle tragen gemeinsam mit ihren Spenden dazu bei, dass notleidenden Menschen auf Haiti schnell geholfen werden kann," hält Burkhard Quermann, Geschäftsführer der Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH fest. Für die Erdbebenregion wurde auf der ganzen Welt gespendet und die Hilfsbereitschaft der Menschen war groß. "Mit unseren Spenden an das Deutsche Rote Kreuz und an die Aktion Deutschland hilft e.V. möchte ich besonders den Kindern im Katastrophengebiet helfen," fügt Burkhard Quermann hinzu. Ende Februar haben bereits 7,6 Millionen Euro die notleidenden Menschen und insbesondere die Kinder in Haiti erreicht. Etwa 80 deutsche Helfer des DRKs waren im Erdbebengebiet im Einsatz und haben sich um die medizinische Versorgung, Hilfsgüterlieferungen und die Wasserversorgung gekümmert. Die hohe Spendenbereitschaft wie auch die der Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH mit Geschäftsführer Burkhard Quermann machte es möglich, dass das DRK innerhalb kürzester Zeit eine mobile Gesundheitsstation, ein mobiles Krankenhaus und eine Wasseraufbereitungsanlage, Zelte sowie Medikamente nach Haiti liefern konnte. Auf diese Weise wurden viele verletzte Kinder medizinisch versorgt und Tausende mit sauberem Trinkwasser vor dem Verdursten bewahrt. "Soziales Engagement für Menschen und besonders für Kinder ist in einer solchen Katastrophe unverzichtbar. Mit einer Spende kann ich immerhin in so entfernten Ländern finanziell helfen und die professionell arbeitenden Organisationen vor Ort unterstützen. In Not etwas helfen zu können, ist ein gutes Gefühl," schließt Quermann, Geschäftsführer der Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH.
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen. Das mittelständige und inhabergeführte Inkassounternehmen hat seinen Firmensitz in Osnabrück und ist ein neutraler, unabhängiger und TÜV-zertifizierter Inkasso-Dienstleister, der als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner auftritt. Seine versierten Mitarbeiter verfügen über das im Umgang mit den Schuldnern notwenige Fingerspitzengefühl sowie über langjährige Erfahrung, insbesondere im Forderungsmanagement für Firmen im Versandhandel, IT-/Telekommunikation, Energieversorger ( Strom & Wasser ), E-Commerce und Verlage ( Abonnement ). Mit sämtlichen Facetten des modernen Forderungsmanagements kümmert er sich professionell um den Einzug offener Forderungen: Vorgerichtliches Inkassoverfahren ( im Dialog mit dem Schuldner: telefonisch, schriftlich, persönlich ) Debitorenmanagement ( Lastschrifteinzug ) Gerichtliches Inkassoverfahren ( Zwangsvollstreckung, Titulierung, Pfändung ) Überwachungsinkasso Bonitätsprüfung im eigenen Online-Bonitätsportal 24 Stunden verfügbar ( Firmen- und Konsumentenauskünfte ) Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH bietet seinen Mandanten und Interessenten TÜV-geprüftes Inkasso und professionelles Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.
Anne Osterwald ( Marketing & PR ) Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Eduard-Pestel-Strae 7 49080 Osnabrck Telefon: 0541-80018-48 Internet: http://www.inkassounternehmen.de EMail: osterwald@adu-inkasso.de
Vorteile und Gründe für den Einsatz des gerichtlichen MahnverfahrensInkassounternehmen sind auch im gerichtlichen Mahnverfahren für Gläubiger ein wichtiger Partner.
Aufgrund schlechter Zahlungsmoral ihrer Schuldner und die Folgen der Finanzkrise lassen viele Unternehmen ihre offenen Forderungen nicht mehr nur im außergerichtlichen, sondern auch im gerichtlichen Mahnverfahren durch Inkassounternehmen geltend machen.Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst ( kurz: ADU-Inkasso ) ist ein nach dem und kann das ...
Aufgrund schlechter Zahlungsmoral ihrer Schuldner und die Folgen der Finanzkrise lassen viele Unternehmen ihre offenen Forderungen nicht mehr nur im außergerichtlichen, sondern auch im gerichtlichen Mahnverfahren durch Inkassounternehmen geltend machen. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst ( kurz: ADU-Inkasso ) ist ein nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierter Inkassodienstleister und kann für seine Mandanten somit auch das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren für unbestrittene Forderungen einleiten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz hat die Kosten für das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren, was durch ein Inkassounternehmen durchgeführt wird, auf eine Pauschale von 25,00 zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer festgelegt. Somit wird das Kostenrisiko für Gläubiger im gerichtlichen Mahnverfahren erheblich reduziert. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ermöglicht dem Inkassounternehmen weitere Wege und höhere Chancen, die Forderung für den Gläubiger einzutreiben. Der Griff zu gerichtlichen Maßnahmen ist leider oftmals für Gläubiger der einzige effektive Weg, um offene Forderungen geltend zu machen, wenn alle Schritte im vorgerichtlichen Inkassoverfahren erfolglos verlaufen sind. Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst geht im Umgang mit seinen Schuldner behutsam vor, da die Imagewahrung seiner Auftraggeber für ihn im Vordergrund der täglichen Arbeit des Forderungsmanagements steht. Schließlich wird nicht jeder Schuldner ein Schuldner bleiben. Im besten Fall wird er wieder ein zahlender, "guter$quot; Kunde sein. Sowohl im vorgerichtlichen als auch im gerichtlichen Mahnverfahren steht der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst seinen Auftraggebern als kompetenter Partner zur Seite. Vor der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens werden eine Vielzahl von Informationen geprüft. Erst nach Rücksprache und auf ausdrücklichen Wunsch des Gläubigers beantragt ADU-Inkasso die Erlassung eines Mahnbescheids gegen den jeweiligen Schuldner. Erhebt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid, kann der Erlass des Vollstreckungsbescheides bei Gericht beantragt werden. Mit dem Vollstreckungsbescheid - der auch als Titel bekannt ist - kann das Inkassounternehmen, sofern kein Widerspruch seitens des Schuldners gegen den Vollstreckungsbescheid bekannt wird, weitere Maßnahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens wie bspw. die Pfändung von Mobiliar, Konten oder des Gehaltes veranlassen. Die Meldungen an die entsprechenden Gerichte erfolgt fast ausschließlich auf elektronischem Weg, so dass eine schnelle Bearbeitung für den Gläubiger erfolgen kann. Mit einem im gerichtlichen Verfahren erwirkten Titel kann die Forderung langfristig geltend gemacht werden. Titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren. Vorteile: - Schnelle und effektive Beitreibung aus einer Hand - ADU-Inkasso ist Ansprechpartner für Gläubiger und Schuldner - Hohe fachliche Kompetenz der Ansprechpartner im Schuldnerdialog - Individuelle Situationsanalyse, ob ein gerichtliches Mahnverfahren wirtschaftlich sinnvoll ist - einheitliche, im Verhältnis geringe Kosten - Erfahrung im Umgang mit Gerichten etc. - schnelle Bearbeitung durch digitale Vernetzung der Gerichte - Verjährungsfrist von 30 Jahren Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst bietet TÜV-geprüftes Inkasso und effektives Forderungsmanagement schnell, sicher, transparent sowie kostenoptimiert aus einer Hand.
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH ( kurz ADU-Inkasso ) ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen. Das mittelständige und inhabergeführte Inkassounternehmen hat seinen Firmensitz in Osnabrück und ist ein neutraler, unabhängiger und TÜV-zertifizierter Inkasso-Dienstleister. Seine versierten Mitarbeiter verfügen über das im Umgang mit den Schuldnern notwenige Fingerspitzengefühl sowie über langjähriges Know-How, insbesondere im Forderungsmanagement für Firmen im Versandhandel, IT-/Telekommunikation, Energieversorger ( Strom, Gas & Wasser ), E-Commerce und Verlage ( Abonnement ). Mit sämtlichen Facetten des modernen Forderungsmanagements kümmert er sich professionell um den Einzug offener Forderungen: - Vorgerichtliches Inkassoverfahren ( im Dialog mit dem Schuldner: telefonisch, schriftlich, persönlich ) - Debitorenmanagement ( Lastschrifteinzug ) - Gerichtliches Inkassoverfahren ( Zwangsvollstreckung, Titulierung, Pfändung ) - Bonitätsprüfung im eigenen Online-Bonitätsportal 24 Stunden verfügbar ( Firmen- und Konsumentenauskünfte )
Anne Osterwald ( Marketing & PR ) Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH Eduard-Pestel-Strae 7 49080 Osnabrck Telefon: 0541-80018-48 Internet: http://www.inkassounternehmen.de EMail: osterwald@adu-inkasso.de
VSK: Für Vermieter mit Durchschnittseinkommen ist Vermieterschutz überlebenswichtigVSK: Für Vermieter mit Durchschnittseinkommen ist Vermieterschutz überlebenswichtig
Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Von interessierter Seite wird unverdrossen das Zerrbild vom moralisch verkommenen, geldgeilen Quälgeist gepflegt, der unbescholtenen, harmlosen Mietern das Leben zur Hölle macht. Dabei ist es in gar nicht so seltenen Fällen genau umgekehrt: Mietnomaden, unberechtigte und ein mit ...
Vermieter geraten vermehrt in die ideologische Schusslinie. Von interessierter Seite wird unverdrossen das Zerrbild vom moralisch verkommenen, geldgeilen Quälgeist gepflegt, der unbescholtenen, harmlosen Mietern das Leben zur Hölle macht. Dabei ist es in gar nicht so seltenen Fällen genau umgekehrt: Mietnomaden, unberechtigte Mietminderungen und ein unausgewogenes Mietrecht treiben eine nicht unbeträchtliche Zahl redlicher Vermieter mit Durchschnittseinkommen in den Ruin. Vor diesem Schicksal bewahrt allein ein möglichst zuverlässiger Vermieterschutz: in Form einer lückenlosen Auskunft über die Mieter in spe möglichst, bevor die Tinte unterm Mietvertrag getrocknet ist. Dabei leistet die Vermieterschutzkartei Deutschland maßgeblich Hilfe nicht zuletzt dank weitsichtiger Kooperationen. Stuttgart. Vermieter werden ist nicht schwer, Vermieter sein dagegen ... kann mittlerweile die Existenz kosten. "Denken Sie nur mal an die unkalkulierbaren Risiken durch gewissenlose Mietnomaden, dem damit einher gehenden Mietausfall und die zusätzlichen Unkosten für den Rechtsanwalt und die Räumungsklage, die vom Vermieter vorgestreckt werden müssen, gibt Matthias Heißner zu bedenken, Geschäftsführer der VSK Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG. Sein Augenmerk richtet sich dabei auf den schlimmsten "Falschen Fuffziger, dem ein Vermieter aufsitzen kann. "Sogar nach erfolgreicher Räumung ist dieses Geld oft ebenso futsch wie die betrügerischen Habenichtse selbst, deren der Vermieter sogar per Haftbefehl in den seltensten Fällen habhaft werden kann. Dieser nicht gerade niedrige Euro-Ausgabenberg türmt sich durch die Kosten für den oft jahrelangen Mietausfall und die notwendige Wohnungsrenovierung noch einmal um etliche Zehntausender höher auf. Der Immobilien-Spezialist redet aus Erfahrung. Und er redet Klartext, wenn er private Vermieter durch diese Kostenlawine direkt in den Ruin getrieben sieht. Im Blick hat er speziell Vermieter mit kleinem Wohnungsbestand, die vielleicht sogar noch eine Hypothek auf die Mietwohnungen abzahlen müssen neben all den übrigen Belastungen. "Deshalb, gibt sich der VSK-Chef überzeugt, "ist unsere Arbeit überlebenswichtig für diese Klientel. Negativausküfte werden systematisch gesammelt und katalogisiert "Unsere Arbeit das heißt konkret: möglichst viele Negativauskünfte über schwarze Schafe und deren Schulden sammeln, sie mit aller gebotenen Sorgfalt katalogisieren und diese Infos ratsuchenden Vermietern auf Antrag zugänglich machen unter strikter Einhaltung der Datenschutzgesetze, versteht sich. Pasquale Aquino, der bei der VSK in leitender Position tätig ist, erläutert, warum Bonitätsauskunft und Selbstauskunft im Vorfeld einer Wohnraumvermietung zwar eine unverzichtbare Basis liefern, allein aber nur eine trügerische Sicherheit vermitteln: "Papier ist geduldig. Gerade Mietnomaden verstehen sich perfekt darauf, sich beim Vorstellungsgespräch zu verstellen und einen vertrauenswürdigen Eindruck zu hinterlassen. Ein ausreichend hohes Maß an Sicherheit gewinnt man als Vermieter nur durch nachprüfbare, harte Fakten, die die wir aus verschiedenen, glaubwürdigen und vor allem amtlichen Quellen beziehen. So, wie es eine breite öffentliche Akzeptanz dafür gibt, dass in anderen Bereichen obligatorisch eine Schufa - Auskunft eingeholt wird. Zudem werten die Stuttgarter emsig alle Hinweise auf Mietpreller aus, die bundesweit von bereits geschädigten Vermietern bei der VSK eingehen. Jeden Tag werden es mehr. "Erschreckend hoch ist nach Einschätzung Pasquale Aquinos die Zahl jener, die in Deutschland mittlerweile um ihr gutes Vermieter - Recht gebracht werden, nämlich die Einnahmen für von ihnen vermieteten Wohnraum. Wobei dieser Missstand nicht zwingend einen kriminellen Hintergrund haben muss, wie Matthias Heißner betont: "Das Mietrecht hat sich gerade in den letzten Jahren sehr zum Nachteil der Vermieter geändert. Eine berechtigte Mieterhöhung durchzusetzen oder eine Kündigung bei Eigenbedarf ist inzwischen an viele Auflagen gekoppelt und auch rein formaljuristisch eine aufwändige Herausforderung geworden. Im Gegenzug werden Vermieter immer öfters mit Mietminderungen konfrontiert, deren Begründung keinesfalls über jeden Zweifel erhaben ist. Vermieter, beklagt Matthias Heißner weiter, seien inzwischen in die Buhmänner der Nation eingereiht geworden, in einen Topf geworfen mit "Turbo-Kapitalisten, "Neo-Liberalen und "Heuschrecken. Aktuelles Mietrecht kann Familien in den Ruin treiben Dabei entspreche das Gros der privaten Vermieter diesem Horror-Klischee ganz und gar nicht: "Gerade ,kleine / private Vermieter sind es doch, die sich um bezahlbaren, attraktiven und erschwinglichen Wohnraum abseits gesichtsloser Wohnungsbau-Konzerne verdient machen. Denken Sie doch nur mal an die vielen Eigenheimbesitzer aus ganz normalen Mittelschichtverhältnissen. Wie können sich solche Familien ihren Traum von den eigenen vier Wänden überhaupt leisten? Meistens nur dann, wenn sie ihr Eigenheim mit einer zusätzlichen Einliegerwohnung ausstatten und diese vermieten. Diese ganz normalen, bodenständigen und alles andere als ,gewinngeilen Durchschnittsverdiener stehen vor dem Bankrott, wenn sie an einen Mieter geraten, der ein falsches Spiel treibt. Dann gehen gleich mehrere Lebens-Perspektiven den Bach runter die von Eltern und Kindern zugleich. Von daher sehe ich in der Arbeit der VSK auch eine stark sozial ausgerichtete Komponente. Große Hoffnung setzen Matthias Heißner und Pasquale Aquino nach wie vor auf die Bundespolitik. Beide machen keinen Hehl daraus, dass sie aufgrund der Regierungsbeteiligung der Bundes-FDP auf eine Neuausrichtung des in ihren Augen unfairen Mietrechts hoffen. Asymmetrische Kündigungsfristen etwa stellen nach VSK-Lesart eine grobe Wettbewerbsverzerrung dar: Während der Mieter innerhalb weniger Wochen eine Wohnung aufgeben könne, müsse der Vermieter oft viele Monate, manchmal sogar Jahre darauf warten, über sein Eigentum verfügen zu können. Und das sogar bei dringendem Eigenbedarf. Kluge Kooperationen mit WIB24 und MAKNOS Um einer möglichst große Zahl privater Vermieter beistehen zu können, kooperiert die Vermieterschutzkartei inzwischen mit anderen Dienstleistern für die deutsche Wohnungswirtschaft. Einer dieser Partner ist die WIB24 ( http://www.wib24.de ), die Westdeutsche Immobilienbörse e. V. Privaten Vermietern, aber auch Maklern, Immobilenanbietern, Kaufinteressenten und seriösen Mietern bietet dieser Verein mit Sitz in Köln ein reichhaltiges Angebot zur Information und Kontaktaufnahme. Pasquale Aquino erläutert den Beitrag, den die VSK zu diesem Angebot beisteuert: "Wir erteilen den Vereinsmitgliedern auf Antrag Einblick in unsere Negativ-Kartei. Dabei erstattet die Westdeutsche Immobilienbörse 20 Prozent der Kosten, die für diese Auskunft entstehen. Als weiteren Kooperationspartner haben Matthias Heißner und Pasquale Aquino die MAKNOS ( http://www.maknos.de ) ins Auge gefasst, eine neu gegründete Makler-Genossenschaft, die sich mit ihrem Dienstleistungs-Pool bevorzugt an Immobilienmakler wendet. Auch in dieser Gruppe besteht hoher Bedarf an fundierten Auskünften; ein Bedarf, den die VSK durch ihre Info-Dienste professionell decken kann. Für einen Erstkontakt reicht es schon, in den Webbrowser die Internetadresse http://www.vermieterschutzkartei.de einzugeben. V.i.S.d.P. und Ihre Ansprechpartner: Matthias Heißner / Pasquale Aquino Sigmaringer Straße 49 70567 Stuttgart Fon: ( 07 11 ) 9 97 60 79-79 Fax: ( 07 11 ) 9 97 60 79-99 E-Mail: aquino(AT)vermieterschutzkartei.de Web: http://www.vermieterschutzkartei.de
Die Vermieterschutzkartei Deutschland GmbH & Co. KG unterhält ihren Firmensitz in Stuttgart. Das Unternehmen sammelt Negativauskünfte über Schuldner in einer permanent aktualisierten Datenbank. In diese Daten können registrierte Mitglieder Einsicht nehmen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mitglied können juristische und natürliche Personen werden, sofern sie mindestens eine Wohneinheit zur Vermietung anbieten. Das Unternehmen empfiehlt seinen Mitgliedern im Bedarfsfall bundesweit Rechtsanwälte, die sich auf das Mietrecht spezialisiert und ihre Expertise in der Praxis unter Beweis gestellt haben.
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst spendet an die Osnabrücker Kindertafel
Die Kindertafeln in Osnabrück, Hildesheim, Nienburg, Oldenburg und Seesen kümmern sich um das leibliche Woche ihrer jungen Gäste. Die Kindertafel bietet nicht nur Speisen, sondern auch eine Vielzahl von Informationen rund um das Thema Gesundes Essen an. Manche Kindertafeln haben sogar die Möglichkeit einer Hausaufgabenbetreuung den ...
Die Kindertafeln in Osnabrück, Hildesheim, Nienburg, Oldenburg und Seesen kümmern sich um das leibliche Woche ihrer jungen Gäste. Die Kindertafel bietet nicht nur Speisen, sondern auch eine Vielzahl von Informationen rund um das Thema Gesundes Essen an. Manche Kindertafeln haben sogar die Möglichkeit einer Hausaufgabenbetreuung geschaffen. Osnabrück, den Dezember 2008 - Seit November 2008 gibt es in Osnabrück neben der normalen Tafel auch eine spezielle Kindertafel. Sie sorgt dafür, dass an 10 Schulen der Stadt bedürftige Kinder Frühstückspakete erhalten. In Zahlen ausgedrückt heißt es, dass die Mitarbeiter der Kindertafel täglich 80 bis 100 Pausenbrote schmieren und diese frisch in die Schulen liefern. Seit der Gründung ist der Bedarf an Sach- und Geldspenden sowie ehrenamtlichen Helfern für die Kindertafel erheblich gestiegen. Die Nachfrage nach frischen Broten, Obst und Milchprodukten hat sich deutlich erhöht. Mehr als 4.600 Kinder leben in Osnabrück in Armut. "Als ich morgens beim Frühstück den Artikel über die Gründung der Osnabrücker Kindertafel in unserer Tageszeitung las, war klar, hier können wir helfen. So habe ich mich spontan entschlossen, dass der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst 2.500€ spendet," sagte Burkhard Quermann, Geschäftsführer der Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH. In Deutschland gibt es bereits fünf Kindertafeln. Ursprünglich war im Konzept der Tafeln vorgesehen, dass sie Lebensmittel und Speisen für Obdachlose anbieten. Jedoch steigt die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf regelmäßige Mahlzeiten und gesundes Essen aus den verschiedensten Gründen verzichten müssen, in Niedersachsen stark an. "Die Osnabrücker Tafel hat in den vergangen Jahren bereits vielen Menschen geholfen. Mit der Kindertafel werden die kleinen Menschen erreicht, die ihre Zukunft noch vor sich haben und Unterstützung benötigen. Es ist ein schönes Gefühl, Hilfe zu leisten, die direkt den Kindern zu Gute kommt," schließt Burkhard Quermann.
Qualitätskriterium Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.In Deutschland gibt es rund 700 tätige Inkassounternehmen, von denen sich rund 600 in einem eigenen Berufsverband, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V (BDIU), zusammengeschlossen haben. Gegründet wurde dieser 1956. ...
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. In Deutschland gibt es rund 700 tätige Inkassounternehmen, von denen sich rund 600 in einem eigenen Berufsverband, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V (BDIU), zusammengeschlossen haben. Gegründet wurde dieser Verband 1956. Seit 2002 hat er seinen Geschäftssitz in Berlin, von wo aus er für die Interessen der Inkassounternehmen und der Branche in der Öffentlichkeit eintritt. Im Fokus des BDIU stehen die Mitgliedsunternehmen " wie auch der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH -, die ihm übergeordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche rechtliche Theorie- und Praxiskenntnisse nachweisen müssen, um so konsequent eine Sicherung der Qualitätsstandards gewährleisten zu können. Verstoßen Mitgliedsunternehmen gegen diese Standards, werden sie aus dem BDIU ausgeschlossen. Die Verbandsmitglieder werden nicht nur durch die örtlichen Amts- und Landgerichte kontrolliert, sondern stehen auch unter der Aufsicht des BDIU. In der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit gelten Inkassounternehmen, die Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen sind, als besonders seriös, da in der Branche immer wieder vereinzelt "schwarze Schafe" auftreten. Somit hat sich eine Mitgliedschaft im BDIU in der Öffentlichkeit zu einen Qualitätssiegel herausgebildet. Dieser Qualitätsstandard wird z.B. dadurch gesichert, dass sich alle Mitgliedsunternehmen zu einer konsequenten Aus- und Weiterbildung verpflichten. Hierbei unterstützt der BDIU seine Mitglieder mit zahlreichen Schulungsangeboten, Rundschreiben und Seminaren und klärt sie zudem über neue Literatur, Gesetzesänderungen und Veränderungen innerhalb der Branche auf. Sogar eine "Inkasso-Schule" für junge angehende Inkassounternehmer wurde gegründet, die dem Nachwuchs das theoretische Fachwissen vermitteln soll. Um regelmäßig Erfahrung und Neuigkeiten untereinander auszutauschen, stehen den Mitgliedern eine Vielzahl von Arbeitskreisen und die Jahreshauptversammlung zur Verfügung.
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