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Neu: iPhone App Lebensfragen-ProjektDas Lebensfragen-Projekt ist eine Applikation für das iPhone und das iPad, das spielerisch dazu anregt, sich selbst besser kennen zu lernen.
Der Systemaufsteller und Familientherapeut Jan Kropf präsentiert mit dem „Lebensfragen-Projekt“ eine Applikation zur persönlichen Lebensweise und Selbsterkenntnis. Die App „Lebensfragen-Projekt“ ist seit Beginn des Jahres im App Store erhältlich.
Die Applikation regt dazu an, sich auf spielerische Art selbst besser kennen zu lernen. ...
Der Systemaufsteller und Familientherapeut Jan Kropf präsentiert mit dem „Lebensfragen-Projekt“ eine Applikation zur persönlichen Lebensweise und Selbsterkenntnis. Die App „Lebensfragen-Projekt“ ist seit Beginn des Jahres im App Store erhältlich.
Die Applikation regt dazu an, sich auf spielerische Art selbst besser kennen zu lernen. Vor allem die eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten werden fokussiert. Mithilfe von Fragen zu verschiedenen
Lebensbereichen entstehen neue Einsichten, Gedanken, Reflektionen und Erkenntnisse.
20 Fragen pro Kapitel regen zum Nachdenken an – was läuft gut im Leben, werden positive Werte umgesetzt, was kann verändert und verbessert werden?
Vor allem aber soll diese Applikation Freude machen und dazu anregen, die eigenen Bemühungen und Errungenschaften wahrzunehmen und wertzuschätzen!
Die App in der Version 1.0 ist seit Anfang 2012 im Appstore zum Download auf Deutsch und Englisch erhältlich.
Das erste Kapitel „Fragen zu mir selbst“ ist dauerhaft kostenlos.
Zum Weiterarbeiten gibt es die komplette App mit den Kapiteln „Fragen zum Erwachsenwerden und zur Herkunftsfamilie“, „Fragen zu Liebesfähigkeit und Partnerschaft“ sowie „Fragen zum Beruf und zur Berufung“ für nur 79 Cent.
im iPhone Store: http://itunes.apple.com/us/app/lebensfragen-projekt/id489106059?l=de&ls=1&mt=8
www.lebensfragen-projekt.com
Der Autor: Familientherapeut und Sozialpädagoge Jan Kropf
In den letzten zwanzig Jahren meiner Tätigkeit im sozialen Bereich konnte ich viele Erfahrungen sammeln, insbesondere im Umgang mit Menschen die eine psychische Beeinträchtigung aufweisen.
Mein Studium der Sozialen Arbeit habe ich in Freiburg im Breisgau absolviert, seit 2001 arbeite ich in Basel in einem Wohnheim für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten.
Eine Ausbildung in Systemischer Familientherapie sowie eine Ausbildung in Systemaufstellungen ergänzen meine Grundqualifikation.
In den letzten zwei Jahren absolvierte ich eine Ausbildung bei Phyllis Krystal. Auf ihre Methode lege ich großen Wert, sie führt bei schrittweiser Anwendung zu größerer innerer Freiheit.
Lesen Sie mehr zu meiner Person und zu meinem Beratungsangebot auf meiner Webseite www.jan-kropf.de.
Ich freue mich sehr, Ihnen mit der Applikation Lebensfragen-Projekt eine unterhaltsame Möglichkeit zu bieten, Ihr Leben zu reflektieren. Alle meine Erfahrungen sind in die Arbeit an diesem Projekt eingeflossen. Ich bedanke mich bei meinen Partnern von der Agentur kaiser-grafix, welche dieses für mich sehr wertvolle und wichtige Projekt mit mir gemeinsam in liebevoller Detailarbeit verwirklicht haben.
Jan Kropf
Bettina-von-Arnim-Straße 2
79111 Freiburg im Breisgau
Telefon 0761 / 705 86 36
presse@lebensfragen-projekt.com
www.lebensfragen-projekt.com
Kropf,Jan Bettina-von-Arnim-Straße 2 79111 Freiburg im Breisgau www.lebensfragen-projekt.compresse[at]lebensfragen-projekt.com
Ciper & Coll. - Oberlandesgericht Stuttgart - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10
Ciper & Coll. - Oberlandesgericht Stuttgart - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10<br />Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10<br /><br />Chronologie:<br />Die Klägering begab sich zwecks operativer Entfernung im ...
Ciper & Coll. - Oberlandesgericht Stuttgart - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10 Frontalhirnsymptomatik nach Entfernung einer Raumforderung im Gehirn, OLG Stuttgart, Az. 1 U 171/10 Chronologie: Die Klägering begab sich zwecks operativer Entfernung einer Raumforderung im Gehirn in die Behandlung bei der Beklagten. Die Operation wurde vorgenommen, obwohl Entzündungsparameter auffällig waren und eine Indikation eher fraglich. Über die Notwendigkeit des Eingriffs und das Risiko ist sie nicht aufgeklärt worden. Verfahren: Die Klage ist zunächst vom Landgericht Ulm (Az. 6 O 361/08) abgewiesen worden. Hiergegen richtet sich die Berufung der Klägerin. Der OLG-Senat vertrat die Auffassung, dass eine Haftung dem Grunde nach sowohl unter dem Aspekt des Behandlungsfehlers, als auch der Aufklärungsrüge gegeben sein dürfte und riet den Parteien zu einem Vergleich an, dem beide nähertraten. Die Vergleichssumme liegt im fünfstelligen Eurobereich. Anmerkungen: Rechtsmittelverfahren machen oftmals in den Fällen Sinn, in denen die Klägerseite erstinstanzlich erfolglos geblieben sind. Qualifizierte Oberlandesgerichtssenate befassen sich sodann in der Regel nochmals eingehend mit dem gerügten Behandlungsgeschehen sowie der rechtlichen Würdigung der Ereignisse durch das klageabweisende Untergericht, so die sachbearbeitende Rechtsanwältin von Ciper & Coll., Irene Rist. Die Anwältin bemängelt, daß es sich Untergerichte oftmals zu leicht machen würden. In solchen Fällen muß der Mandant Rechtsmittel einlegen, wie im vorliegenden Fall und erhält in vielen Fällen Recht. Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Schmerzensgeld - bundesweit können aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrungen auf dem Gebiet des Personenschadenrechtes auf eine Vielzahl von Fällen verweisen, in denen Geschädigte erst im Berufungsverfahren zu ihrem Recht gekommen sind. Dieses zeigt auch der jetzige Fall einmal mehr, betont Rechtsanwältin Rist.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
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Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Oberlandesgericht Düsseldorf Unfallschadenrecht - Personenschadenrecht - OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10Trümmerfraktur des rechten Sprunggelenks und Wirbelsäulenstauchung nach 6-Meter-Sturz vom Dach, OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10
Oberlandesgericht Düsseldorf Unfallschadenrecht - Personenschadenrecht - OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10<br />Trümmerfraktur des rechten Sprunggelenks und Wirbelsäulenstauchung nach 6-Meter-Sturz vom Dach, OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10<br /><br />Chronologie:<br />Der Kläger ist seiner als von ...
Oberlandesgericht Düsseldorf Unfallschadenrecht - Personenschadenrecht - OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10 Trümmerfraktur des rechten Sprunggelenks und Wirbelsäulenstauchung nach 6-Meter-Sturz vom Dach, OLG Düsseldorf, Az. I 23 U 197/10 Chronologie: Der Kläger ist anlässlich seiner Tätigkeit als Schornsteinfeger von einer durchrosteten Sicherheitsleiter sechs Meter tief auf ein Garagendach gefallen und erlitt dabei erhebliche Gesundheitsschäden, u.a. eine Pilon tibiale Trümmerfraktur des rechten Sprunggelenks und Stauchung der Wirbelsäule. Seinem Beruf als Schornsteinfeger kann er seit dem Sturzunfall nicht mehr nachgehen. Verfahren: Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage gegen die Hausverwaltung zunächst als unbegründet abgewiesen (Az. 14d O 161/07). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Die Prozessvertreter des Klägers Ciper & Coll. trugen vor, dass es zu den Sorgfalts- und Obhutspflichten der Hausverwaltung gehört habe, den Schornstein auf dem Dach unfallsicher zugänglich zu machen, was nicht der Fall war. Dieser Auffassung ist der OLG-Senat gefolgt und regte einen Vergleich an, den beide Parteien akzeptierten. Die Vergleichssumme liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich. Anmerkungen: Immer wieder ist festzustellen, dass Untergerichte Beweisaufnahmen nicht mit der notwendigen Qualität vornehmen. Dann ist der Betroffene genötigt, Rechtsmittel zum höheren Gerichtszug einzuleiten, so wie hier. Ciper & Coll., die Anwälte für Schmerzensgeld - bundesweit, haben in Berufungssachen oftmals Erfolg. Qualifizierte OLG-Senate geben vielfach schon in der Ersten Mündlichen Verhandlungen zu erkennen, daß das Untergericht wichtige Punkte unberücksichtigt gelassen haben, die für die Entscheidungsfindung von erheblicher Relevanz sind. In Einzelfällen äußern die Obergerichte auch, eine Entscheidung sei "nicht brauchbar" und verweisen den Rechtsstreit dann zurück an das Untergericht. Das entspricht im Grunde einem Lehrer, der seinem Schüler sagt, seine Hausaufgaben nochmals neu zu schreiben. Bedenklich sind die untergerichtlichen Entscheidungen vor allen dann, so Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper, LLM, Sachbearbeiter in der vorliegenden Sache, wenn es um Personenschäden geht, die für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung sind. Der OLG-Senat liess in der vorliegenden Sache keinen Zweifel daran offen, dass die Hausverwaltung für die beim Kläger entstandenen Schäden aufzukommen hat und bestätigte damit einmal mehr die Rechtsauffassung von Ciper & Coll.
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LAG Hessen stärkt die Datenschutzrechte von ArbeitnehmernLAG Hessen stärkt die Datenschutzrechte von Arbeitnehmern
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Klägerin in dem zugrundeliegenden Prozess ist Rechtsanwältin; die Beklagte eine Rechtsanwaltssozietät. Auf der Homepage der Beklagten wurde die Klägerin nebst Daten ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Klägerin in dem zugrundeliegenden Prozess ist Rechtsanwältin; die Beklagte eine Rechtsanwaltssozietät. Auf der Homepage der Beklagten wurde die Klägerin nebst persönlicher Daten und Foto mit dem Zusatz geführt, dass sie innerhalb der Sozietät für den Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht tätig sei. Nachdem die Rechtsanwältin die Sozietät verlassen hatte, verlangte sie von dem früheren Arbeitgeber die Löschung der Einträge. Diese wurden jedoch nur auf der Homepage selbst, nicht aber auf einem ebenfalls geführten Blogg der Sozietät gelöscht. Das Arbeitsgericht gab ihr in dem einstweiligen Verfügungsverfahren Recht. Die Berufung dagegen blieb erfolglos. Das LAG sah die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt und hob dabei hervor, dass durch einen solchen Eintrag der falsche Eindruck vermittelt werde, die Betroffene arbeite dort weiterhin. Dies könne dann auch negative Konsequenzen für den Wettbewerb der Klägerin gegen andere Mitbewerber auf dem Markt haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro angedroht. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
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Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09 - Oberlandesgericht Hamm
Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09 - Oberlandesgericht Hamm<br /><br />Chronologie:<br />Der Kläger, ein niedergelassener Urologe befand sich in der Zeit von 2001 - 2004 in kardiologischer Behandlung. Im Januar 2004 wurde eine Koronarangiographie vorgenommen, anlässlich derer es zu Komplikationen 5 ...
Fehlgeschlagene Koronarangiographie, OLG Hamm Az. I-3 U 41/09 - Oberlandesgericht Hamm Chronologie: Der Kläger, ein niedergelassener Urologe befand sich in der Zeit von 2001 - 2004 in kardiologischer Behandlung. Im Januar 2004 wurde eine Koronarangiographie vorgenommen, anlässlich derer es zu Komplikationen kam, der Kläger einen ausgedehnten Herzhinterwandinfarkt erlitt, die Nieren nicht mehr arbeiteten und der Kläger in ein künstliches Koma versetzt wurde. In der Folge musste dem Kläger zunächst ein Kunstherz, später ein neues Herz implantiert werden. Der Kläger ist seither gesundheitlich schwer geschädigt und mußte seine Arztpraxis aufgeben. Nachdem das LG Essen die Klage nach umfassender Beweisaufnahme abgewiesen hatte, kam das OLG Hamm nach erneuter Beweisaufnahme zu folgendem Ergebnis: Urteil: Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.01.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Essen abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 100.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2005 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen aus der Behandlung vom 23.01.2004 entstandenen materiellen und zukünftigen immateriellen Schaden zu ersetzen, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten. Aus den Urteilsgründen: Die Beklagten haften jedoch für die aufgrund der Koronarintervention vom 23.01.2004 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen des Klägers, weil dessen Einwilligung in die durchgeführten Maßnahmen nicht auf einer rechtzeitigen, die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten ausreichend gewährleistenden ärztlichen Aufklärung beruhte. Anmerkungen von Ciper & Coll.- die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler - Schmerzensgeld, bundesweit: Für den Kläger war die Angelegenheit angesichts der Aufgabe seiner Arztpraxis von existenzieller Bedeutung. Er hatte vor, diese Praxis noch 20 Jahre zu betreiben. Geht man von einem entgangenen Gewinn von jährlich 200.000,- Euro aus, rechnet man die weiteren Unkosten wie Pflegemehraufwand, fiktive Haushaltshilfekosten, Umbaumaßnahmen des bewohnten Hauses und sonstige Kosten hinzu, liegt die Gesamtschadensumme bei 4.000.000,- Euro bis 5.000,000,- Euro, so der alleinsachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. www.ciper.de ( http://www.ciper.de)
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Andy Büch in den Vorstand der PASCon AG berufenDer frühere Leiter der Entwicklung bei der SOPLEX Consult GmbH ist in den Vorstand der Berliner PASCon AG berufen worden
(Berlin – 10. April 2012): Die international expandierende PASCon AG, einer der führenden SAP-Softwarehersteller, erweitert das Management. Das Unternehmen hat Andy Büch zum Mitglied des Vorstands ernannt. Andy Büch verstärkt das Management als Chief Executive Officer (CEO) und ist in dieser Funktion für das gesamte operative Geschäft sowie ...
(Berlin – 10. April 2012): Die international expandierende PASCon AG, einer der führenden SAP-Softwarehersteller, erweitert das Management. Das Unternehmen hat Andy Büch zum Mitglied des Vorstands ernannt. Andy Büch verstärkt das Management als Chief Executive Officer (CEO) und ist in dieser Funktion für das gesamte operative Geschäft sowie die Forschung und Entwicklung verantwortlich.
Erfahrene Führungspersönlichkeit ist ab sofort in der Vorstandsriege des Anbieters von SAP-Zusatzsoftware tätig
Der rasante Wachstumskurs der SOPLEX-Gruppe wird jetzt auch durch Zuwachs auf Management-Ebene bei der PASCon AG untermauert. Andy Büch arbeitet seit 2006 für die SOPLEX-Gruppe und zeichnet für die Entwicklung einer Vielzahl von SAP-Softwareprodukten verantwortlich. Diese langjährige Erfahrung und das Branchen-Know-how bringt er ab sofort bei der PASCon AG ein.
“Andy Büch ist nicht nur durch seine jahrelange Management-Tätigkeit, sondern auch durch seine Expertise in der SAP-Softwareentwicklung prädestiniert für die Position des CEO im Hause PASCon”, erklärt der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Donko. “Ich bin fest davon überzeugt, dass Andy Büch einen wesentlichen Beitrag leisten wird, die übergeordnete Zielsetzung zu realisieren, das Geschäftsfeld der PASCon auszuweiten und neue Services zu etablieren.”
PASCon AG – das ist Programming, Applications, Services & Consulting im SAP-Umfeld
Mit der Berufung von Andy Büch zum Vorstand geht auch eine Neuorientierung der Gesellschaft einher. Die PASCon AG erweitert ihren SAP-Entwicklungsschwerpunkt hin zu einem breit aufgestellten Dienstleister im SAP-Umfeld. Im Zuge der Ausweitung werden Dienstleistungen im Bereich der Übersetzungen sowie der Formularentwicklung und des Cloud Computings weitere wichtige Schwerpunkte sein.
Weitere Informationen zu den Softwarelösungen der PASCon AG sind im Internet unter http://www.pascon-ag.de/produkte .
Über die PASCon AG:
Das Angebotsportfolio umfasst die Entwicklung von Unternehmenssoftware für SAP, die speziell auf die Anforderungen der Unternehmen ausgerichtet ist, sowie umfassende Dienstleistungen zur Einführung und Betreuung der Anwendungen. Darüber hinaus ist die PASCon AG der SAP-Entwicklungspartner für führende internationale Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherer. Zusätzlich bietet die PASCon AG weitere Produkte und Services im SAP-Umfeld, wie Übersetzungsdienstleistungen, SAP-Formularentwicklung bis zu Cloud Computing-Lösungen an. Die Entwicklungen der PASCon AG laufen bei Unternehmen aus mehr als 40 Branchen und in über 30 Ländern weltweit. Die PASCon AG ist Teil der SOPLEX-Gruppe, einem der führenden Anbieter von SAP-Softwarelösungen, insbesondere für das Kredit-, Forderungs- und Lieferantenmanagement. PASCon – Software made in Germany (iWare GmbH Kresin,Marcel Am Borsigturm 12 13507 Berlin www.iware-deutschland.de kresin[at]iware-deutschland.de
OBJEKTIV 50 zeigt Selbst- und Fremdbild einer GenerationFotowettbewerb mit spannendem Endspurt / Frank Deubel gewinnt für BauHaus Werkstätten Wiesbaden den letzten Publikumspreis des Monats/ Wettbewerbs-Finale am 9. Mai in Berlin
(ddp direct) Berlin. Am 31. März um 24.00 Uhr endete die Teilnahmefrist für den Fotowettbewerb OBJEKTIV 50. Noch bis zur sprichwörtlich letzten Minute wurden Fotos eingereicht, abgestimmt und der Wettbewerb mit Spannung verfolgt. Das Interesse spiegelt sich auch in den Wettbewerbszahlen wider: Insgesamt haben rund 800 Teilnehmer in mehr ...
(ddp direct) Berlin. Am 31. März um 24.00 Uhr endete die Teilnahmefrist für den Fotowettbewerb OBJEKTIV 50. Noch bis zur sprichwörtlich letzten Minute wurden Fotos eingereicht, abgestimmt und der Wettbewerb mit Spannung verfolgt. Das Interesse spiegelt sich auch in den Wettbewerbszahlen wider: Insgesamt haben rund 800 Teilnehmer in mehr als 880 Beiträgen ihr Bild von der Generation 50plus mit und ohne Arbeit gezeigt. Am Wettbewerb beteiligt haben sich sowohl jüngere als auch ältere Menschen. Das Verhältnis zwischen den Generationen ist nahezu ausgeglichen, etwa 54 Prozent der Teilnehmer sind 50-65 Jahre alt, 42 Prozent jünger. Der Anteil der 15-35 Jährigen liegt bei rund 22 Prozent. Mit dem Ende der Teilnahmefrist beginnt die Arbeit der dreiköpfigen Fachjury. Am 24. April bestimmen die renommierten Fotografen Timm Rautert und Ute Mahler sowie Kunstgeschichtler und Kulturwissenschaftler Felix Hoffmann in einer finalen Sitzung die Gewinner der drei Jurypreise. Bis zum 30. April kann außerdem noch online für den Großen Publikumspreis, dotiert mit 1.000 Euro, abgestimmt werden. Die feierliche Ehrung der Sieger findet am 9. Mai beim Jahrestreffen des Bundesprogramms Perspektive 50plus in Berlin statt. Der letzte Publikumspreis des Monats ging am 31. März mit 897 Stimmen an die BauHaus Werkstätten in Wiesbaden. Das Siegerfoto Reinigungskraft von Frank Deubel entstand im Rahmen des Projekts ComeBACK 50plus. Ich bin richtig überrascht und freue mich riesig, so der 61-jährige Pädagoge Deubel. Porträtfotografie ist für mich vor allem ein Dialog mit dem Menschen, den ich fotografiere. Deshalb geht mein letzter Blick vorm Auslösen auch immer zu ihm direkt und nicht durch den Sucher, erklärt er weiter. Der passionierte Fotograf arbeitete bis zuletzt als Lehrer an einer Erziehungshilfeschule und freut sich jetzt auf die Altersteilzeit, in der ich mein Hobby zur Berufung mache und nur noch fotografiere. Als Mitorganisator der Wiesbadener Fototage weiß er um die Schwierigkeit, Wettbewerbe zu gewinnen und zeigte sich umso mehr erfreut über das Abstimmungsergebnis. In den BauHaus Werkstätten Wiesbaden werden in ComeBACK 50plus 200 Menschen über 50 gefördert, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind und geringe Aussichten auf die Vermittlung in einen Betrieb haben. Das Projekt bietet neben Coaching und Bewerbungstraining auch Teilprojekte in den Bereichen Kultur, Gesundheit, Ernährung und Ehrenamt an. Ziel ist es, das Selbstbewusstsein der Teilnehmer/-innen sowie deren soziale Integration zu stärken. Weitere Informationen unter www.objektiv50.perspektive50plus.de (http://www.objektiv50.perspektive50plus.de" title=" www.objektiv50.perspektive50plus.de) und www.facebook.com/objektiv50. ( http://www.facebook.com/objektiv50." title=" www.facebook.com/objektiv50.) Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/3p2133 ( http://shortpr.com/3p2133" title=" http://shortpr.com/3p2133) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/kultur/objektiv-50-zeigt-selbst-und-fremdbild-einer-generation-51616 ( http://www.themenportal.de/kultur/objektiv-50-zeigt-selbst-und-fremdbild-einer-generation-51616" title=" http://www.themenportal.de/kultur/objektiv-50-zeigt-selbst-und-fremdbild-einer-generation-51616)
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Marc Büttgenbach in den Beirat der interpack 2014 berufenBizerba Sales Director Labels & Consumables wurde vom WPV für Mitgliedschaft im Beirat der interpack 2014 benannt
Benannt wurde Büttgenbach durch die Wirtschaftsverbände Papierverarbeitung (WPV). Er ist Vorstandsmitglied des WPV. Der Verband vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von über 750 Unternehmen der Papier, Karton, Pappe, Kunststoff und Folien verarbeitenden Industrie in Deutschland.<br />Für den Lösungsanbieter seit ...
Benannt wurde Büttgenbach durch die Wirtschaftsverbände Papierverarbeitung (WPV). Er ist Vorstandsmitglied des WPV. Der Verband vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von über 750 Unternehmen der Papier, Karton, Pappe, Kunststoff und Folien verarbeitenden Industrie in Deutschland. Für den Lösungsanbieter Bizerba verantwortet Büttgenbach seit acht Jahren den globalen Vertrieb von Labels und Consumables. "Ich freue mich sehr über diese Berufung und die gemeinsame Arbeit im Beirat" sagt Büttgenbach. "Denn Etiketten ergänzen Verpackungen optimal. Sie individualisieren Standardverpackungen, können verschließen und versiegeln oder bieten Zusatzfunktionen um die verpackten Güter zu schützen oder die Logistik zu vereinfachen. So werden sie mehr und mehr zum untrennbaren Bestandteil der Verpackung selbst" Büttgenbach sieht seine künftige Mitarbeit im Messebeirat unter zwei Aspekten: zum einen als Vertreter der aktiven und auf der Interpack ausstellenden Industrie (Bizerba) und zum anderen als Vertreter eines Wirtschaftsverbandes, der branchenübergreifende Themen beisteuert. Die Verpackungsmesse interpack versteht sich nicht nur Plattform für Aussteller. Bereits 2011 wurden sehr erfolgreich Sonderthemen vorgestellt. Auch 2014 wird die Initiative Save Food, eine Kooperation der Vereinten Nationen (FAO) und der Messe Düsseldorf, ein besonderer Themenschwerpunkt sein. Ziel der Initiative ist es, durch einen konstruktiven Dialog von Akteuren aus Wirtschaft, Politik und Forschung, Lösungen zur Verminderung von Lebensmittelverlusten entlang der Nahrungsmittelwertschöpfungskette zu erarbeiten. "Ich begrüße diese Initiative sehr. Bizerba setzt seit Jahren Trends zügig in anwendungsfähige Technologie um. Um Lebensmittel zu schützen und den übermäßigen Verlust von Lebensmitteln zu verhindern, haben wir beispielsweise in Kooperation mit der BASF ein aktives, intelligentes Etikett mit Zeit-Temperatur-Indikatoren (TTI) entwickelt. Mit diesem TTI kann die Frische des verpackten Lebensmittels überprüft werden" so Büttgenbach. Ein weiteres Sonderthema auf der interpack 2014 werden Metallverpackungen sein. Es bekundeten schon jetzt etliche Unternehmen der Metallverarbeitungsindustrie ihr Interesse an der Metal Packaging Plaza 2014.
Bizerba GmbH & Co. KG
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Wilhelm-Kraut-Straße 65
72336 Balingen
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E-Mail: claudia.gross@bizerba.com
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Abmahnung auch ohne Vorliegen einer Vollmacht wirksamAbmahnung auch ohne Vorliegen einer Vollmacht wirksam
Wenn im Falle einer wettbewerblichen Abmahnung mit dieser das Angebot eines Unterwerfungsvertrags verbunden ist, kann dieser nicht unter Verweis auf § 174 BGB zurückgewiesen werden. Dies entschied er BGH (I ZR 140/08) unter Berufung darauf, dass die Abmahnung dazu diene, dem Schuldner zu ermöglichen, den Gläubiger ohne ein Verfahren ...
Wenn im Falle einer wettbewerblichen Abmahnung mit dieser das Angebot eines Unterwerfungsvertrags verbunden ist, kann dieser nicht unter Verweis auf § 174 BGB zurückgewiesen werden. Dies entschied er BGH (I ZR 140/08) unter Berufung darauf, dass die Abmahnung dazu diene, dem Schuldner zu ermöglichen, den Gläubiger ohne ein gerichtliches Verfahren zu befriedigen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutern: Durch das Angebot des Unterwerfungsvertrages wird dem Schuldner die Möglichkeit eröffnet, dieses Angebot anzunehmen, soweit er die Abmahnung als berechtigt erachte. Der Vertrag kommt dann wirksam zustande, wenn der Vertreter des Gläubigers von diesem zum Vertragsschluss bevollmächtig sei. Fehle diese Bevollmächtigung, könne dieser, so der BGH, zur Genehmigung aufgefordert werden, um dem Schuldner gegenüber sämtliche Zweifel auszuräumen. Dennoch, so entschied der BGH, könne eine solche Unterwerfungserklärung immer noch von einer Vollmachtsvorlage abhängig gemacht werden, wenn der Schuldner berechtigte Zweifel an der Bevollmächtigung habe. http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
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