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Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses wegen Zerrüttung des Mietverhältnisses. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter einer Gewerbeeinheit richtig sauer auf einander sind. Bei all den Stänkereien, die ein Gewerbemietverhältnis mit sich bringt, kann das eine oder andere böse Wort fallen – auch Dritten gegenüber. So manch ein Mieter oder Vermieter reagiert seinen Ärger mit wüsten Beschimpfungen des ab. kann ...
Es kommt nicht selten vor, dass Vermieter und Mieter einer Gewerbeeinheit richtig sauer auf einander sind. Bei all den Stänkereien, die ein Gewerbemietverhältnis mit sich bringt, kann das eine oder andere böse Wort fallen – auch Dritten gegenüber. So manch ein Mieter oder Vermieter reagiert seinen Ärger mit wüsten Beschimpfungen des Vertragspartners ab. Irgendwann kann man das Vertrauensverhältnis, auf dem der Gewerbemietvertrag beruht, nur noch als zerrüttet bezeichnen. Kann ein auf Zeit abgeschlossenes Gewerbemietverhältnis deswegen fristlos gekündigt werden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt ja! In einem Urteil aus 2010 lockerte das höchste deutsche Zivilgericht die Voraussetzungen einer Zerrüttungskündigung. Dem Gericht reichte es aus, dass der Vermieter sich (extrem) abwertend über den Mieter äußerte. Wenn eine Vertragspartei sich über einen längeren Zeitraum abschätzig gegenüber der anderen verhält, so der BGH, kann das Vertrauensverhältnis zerstört sein. Eine Abmahnung ist bei einer Zerrüttungskündigung nicht notwendig. Eine zerstörte Vertrauensgrundlage ist schwer bis gar nicht und erst recht nicht durch eine Abmahnung zu kitten. Der Gewerbemieter hatte das Mietverhältnis wirksam aufgrund der Zerrüttung gekündigt.
Fachanwaltstipp Mieter: Wenn Sie Streit mit Ihrem Vermieter haben, denken Sie daran, dass das Gewerbemietverhältnis immer auch eine Vertrauensgrundlage haben muss. Wenn Sie sich mit Ihrem Vermieter spinnefeind sind und das Mietverhältnis vorzeitig beenden wollen, denken Sie an die Möglichkeit einer Zerrüttungskündigung. Forschen sie im Umfeld des Vermieters – etwa bei Mitmietern oder Nachbarn – nach abfälligen Äußerungen des Vermieters. Auch ein abschätzig formuliertes Schreiben des Vermieters oder der Hausverwaltung kann für eine Zerrüttung sprechen.
Fachanwaltstipp Vermieter: Auch wenn einer Ihrer Mieter Sie manchmal in den Wahnsinn treibt, bleiben Sie ruhig und gelassen. Vergessen Sie nicht, dass Äußerungen, auch und gerade Dritten gegenüber, Vertrauen zerstören können. Achten Sie darauf, dass Ihre Schreiben nicht zu scharf formuliert sind; das gilt übrigens auch für anwaltliche Schreiben. Andernfalls riskieren Sie, dass der Mieter ein möglicherweise auf lange Sicht angelegtes Vertragsverhältnis kündigt und Ihnen die kalkulierten Einnahmen entgehen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
29.09.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Voraussetzungen für Schadensersatz bei Mobbing.Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Wann ein Fall des so genannten Mobbings vorliegt und wann dem gemobbten Arbeitnehmer materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche zustehen, entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil vom 17.11.2010 (Aktenzeichen: 3 O 1157/10). Das Landgericht Erfurt stellte dort zu den Voraussetzungen des Mobbings folgenden Leitsatz auf:
"Mobbing und ...
Wann ein Fall des so genannten Mobbings vorliegt und wann dem gemobbten Arbeitnehmer materielle und immaterielle Schadensersatzansprüche zustehen, entschied das Landgericht Erfurt in einem Urteil vom 17.11.2010 (Aktenzeichen: 3 O 1157/10). Das Landgericht Erfurt stellte dort zu den Voraussetzungen des Mobbings folgenden Leitsatz auf:
"Mobbing liegt vor, wenn systematische Anfeindungen, Schikanen und Diskriminierungen die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers nachhaltig beeinträchtigen. Einzelne Handlungen und Maßnahmen sowie Verhaltensweisen begründen dagegen auch bei nachteiligen Folgen keinen Mobbingvorwurf. Erforderlich für die Annahme von Mobbing ist daher ein Fortsetzungszusammenhang."
Der Schädiger – beim Mobbing der Kollege und beim Bossing der Vorgesetzte – muss demnach nachweisbar den Vorsatz haben, durch Anfeindungen, Schikane und Diskriminierungen den Arbeitnehmer auch in Zukunft schädigen zu wollen. Nach einem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 10.6.2004 (Aktenzeichen: 1 Sa 148/01) fehlt es etwa daran, wenn der Arbeitgeber in einer einmaligen Konfliktsituation mit einem nicht mehr sozial adäquaten Exzess reagiert. In dem vom LAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer in einer emotionsgeladenen Konfliktsituation von seinen Arbeitsleistungen freigestellt und auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt. Wegen fehlenden Fortsetzungszusammenhangs verneinte das Gericht einen Schadensersatzanspruch wegen Mobbings.
Tipps für Arbeitnehmer: Wenn Sie im Unternehmen gemobbt werden, sollten Sie frühzeitig aktiv werden, damit es gar nicht erst zu einer Kündigung kommt. Dokumentieren Sie die Mobbinghandlungen so genau wie möglich. Das geschieht am besten mithilfe eines Mobbingtagebuchs. Notiert werden sollte, wer etwas getan oder gesagt hat, wann und wo dies geschehen ist und wer dabei Zeuge war. Mit dem Mobbingprotokoll kann später vor dem Arbeitsgericht ein aussagekräftiger Vortrag gehalten werden.
Tipps für Arbeitgeber: Sollten Sie im Unternehmen bemerken, dass ein Arbeitnehmer einen anderen Arbeitnehmer mobbt, sprechen Sie mit der Person darüber und mahnen Sie diesen gegebenenfalls ab. Bei wiederholtem Vergehen könnten Sie diesen Mitarbeiter kündigen, damit der gemobbte Mitarbeiter nicht mehr zu leiden hat und das Betriebsklima wieder hergestellt werden kann. Wenn Sie das Mobbing dulden, kann der betroffene Arbeitnehmer unter Umständen Schmerzensgeld verlangen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
4.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
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Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
BS natürlich leben informiert über ErnährungInformationen zu Gesundheit, Ernährung und Gewichtsreduktion auf www.birgit-seidl.de
Auf der Homepage www.birgit-seidl.de finden Kunden die vielseitigen Hilfsangebote des Unternehmens BS natürlich leben. Die Praxis, in der Kunden ihre ganz persönlichen Konzepte für Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung, Gewichtsreduktion und Hautpflege bekommen, befindet sich in Vagen und wird von der erfahrenen Präventologin ...
Auf der Homepage www.birgit-seidl.de finden Kunden die vielseitigen Hilfsangebote des Unternehmens BS natürlich leben. Die Praxis, in der Kunden ihre ganz persönlichen Konzepte für Gesundheitsvorsorge, gesunde Ernährung, Gewichtsreduktion und Hautpflege bekommen, befindet sich in Vagen und wird von der erfahrenen Präventologin und Ernährungsberaterin Birgit Seidl geführt. Gesundheit ( http://www.regional.de/lp/605_3311) und Wohlbefinden beginnen mit einer ausführlichen und individuellen Beratung, bei der ein ganz persönliches Ernährungs- und Bewegungskonzept oder auch eine individuell zusammengestellte Kombination von Vitalstoffen und Kosmetikprodukten in Absprache mit dem einzelnen Kunden entwickelt wird. Übrigens auch für Kinder. Birgit Seidl ist seit mehreren Jahren geprüfte Präventologin und Ernährungsberaterin. Sie entwickelt aus dem ausführlichen Gespräch mit ihren Kunden Konzepte zugeschnitten auf die ganz persönlichen Bedürfnisse eines Menschen und zeigt ihm Möglichkeiten für eine gesunde Ernährungs- und Lebensweise auf. Birgit Seidl hilft ihren Kunden auch dabei einen individuellen Bewegungsplan zu entwickeln. Gute und vor allem gute persönliche Beratung hilft auch dabei positiv zu denken, Möglichkeiten zu sehen und umzusetzen und entspannter das eigene Leben in die Hand zu nehmen. Birgit Seidl bietet auch Seminare für Ernährung, Entspannung und Hautpflege an. Es heißt: ?Man ist, was man isst!? Und wer das isst, was ihm oder ihr individuelle zuträglich ist, ist nicht nur jemand, der körperlich gesund ist, sondern er ist auch ein Mensch, der sich wohl fühlt, und der sein gesundes Wohlbefinden auch ausstrahlt und Lebensfreude empfindet und vermittelt. Unsere Haut ernährt sich auch und aus diesem Grund bietet Birgit Seidl Kosmetikberatung und Hautpflegekonzepte, mit denen sich Kunden in ihrer Haut gesund und wohl fühlen, gut aussehen und sich freuen.
BS natürlich leben
Birgit Seidl
Goldbachstraße 40
83620 Vagen
Deutschland
E-Mail: bs@birgit-seidl.de
Homepage: http://www.praeventologe.de
Telefon: 0 80 62 - 809 90 91 INTRAG Internet Regional AG INTRAG Internet Regional AG Gleue,Tobyas Sophienblatt 82-86 24114 Kiel http://www.intrag.de/pressestelle[at]intrag.de
Wo Natur auf High-Tech trifftÖko-Häuser: Besseres Raumklima und geringer Energieverbrauch
Holzhäuser liegen im Trend. Fast jeder zweite Deutsche verbindet sie mit modernem Bauen, wie eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt. Diese Beliebtheit hat viele Gründe, angefangen von der kurzen Bauzeit über das besondere Wohngefühl bis hin zum großen Planungsspielraum. Doch auch der ökologische ...
Holzhäuser liegen im Trend. Fast jeder zweite Deutsche verbindet sie mit modernem Bauen, wie eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigt. Diese Beliebtheit hat viele Gründe, angefangen von der kurzen Bauzeit über das besondere Wohngefühl bis hin zum großen Planungsspielraum. Doch auch der ökologische Aspekt wird zu einem immer wichtigeren Kriterium für zukünftige Eigenheimbesitzer. Inzwischen gibt es Anbieter, die sich auf diesen Anspruch spezialisiert haben. Im ganzheitlichen Konzept wird Wert darauf gelegt, dass sämtliche eingesetzte Materialien frei von Schadstoffen sind und verwendete Kleber keine Lösungsmittel enthalten. Sogar die Wärmedämmung besteht aus naturbelassenen Holzfasern oder reiner Schafwolle, während der Außenanstrich mit Naturharzfarben erfolgt. Sichtbares Holz wird zudem mit Lärchen- oder Bienenwachs veredelt. Der Baustoff selbst stammt ausschließlich aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Dank der durchdachten Konstruktion erreichen die Wandsysteme aus vielen verschiedenen Schichten Dämmwerte nach Effizienz- und Passivhausstandards. Holz ist grundsätzlich ein sehr guter Dämmstoff. Das bewirkt, dass es im Sommer angenehm kühl ist und im Winter keine wertvolle Heizenergie nach außen verloren geht. Ein Effekt, der durch das Prinzip der mehrschichtigen Wand noch verstärkt wird. Durch diesen Aufbau entsteht außerdem eine diffusionsoffene, also atmungsaktive Gebäudehülle, so dass der Raumluft stets das optimale Maß an Feuchtigkeit entzogen oder zugeführt wird. Hinterlüftete Fassaden sorgen für eine zusätzliche Luftschicht, welche die wetterschützende Außenwand von der Wärmedämmung trennt. Diese Bauart unterstützt die Feuchteregulierung und verhindert im Sommer, dass sich das Haus aufheizt und die hohen Temperaturen nach innen abgibt. Eine weitere wichtige Rolle bei der Energieeffizienz spielt die Gebäudetechnik. Ohne sie lässt sich ein einheitliches ökologisches Konzept beim Hausbau nicht verwirklichen. Erdwärmepumpen und Solaranlagen beispielsweise können Energie auf natürlichem Weg erzeugen. Mit einer modernen kontrollierten Wohnraumlüftung schlägt man sogar mehrere Fliegen mit einer Klappe: Der ständige Luftaustausch schafft ein angenehmes Raumklima und hat einen positiven Nebeneffekt für Allergiker, denn Pollen und Blütenstaub werden aus der Außenluft herausgefiltert. Dank der Wärmerückgewinnung gibt es behagliche Temperaturen in Sommer wie Winter. Für ein rundum ökologisches Konzept ist also nicht nur der Baustoff Holz allein entscheidend. Wichtig ist, dass ein Anbieter von der Planung bis zur Installation der Haustechnik alle Schritte umweltbewusst in Angriff nimmt. Unternehmen wie zum Beispiel KitzlingerHaus verfügen in diesem Bereich über jahrzehntelange Erfahrung und können entsprechende Qualität bis ins kleinste Detail umsetzen. Weitere Informationen gibt es unter www.kitzlinger.de ( http://www.kitzlinger.de) Bildunterschrift: Ökologisches Bauen wird immer beliebter - nicht nur aufgrund der Umweltfreundlichkeit. Holz vermittelt ein besonderes Wohngefühl und mit modernen Wandsystemen kann in punkto Energieeffizienz sogar Passivhausstandard erreicht werden. Fotos: KitzlingerHaus
KitzlingerHaus GmbH & Co. KG
Uwe Kitzlinger
Meboldstraße 7
72172 Sulz/Neckar
Deutschland
E-Mail: beratung@kitzlinger.de
Homepage: http://www.kitzlinger.de
Telefon: 07454 Schaal.Trostner Kommunikation Wisotzki,Felix Eichwiesenring 1/1 70567 Stuttgart http://www.schaal-trostner.de/bettina.ansorge[at]schaal-trostner.de
Mit Standardsoftware individuelle BPM-Lösungen verwirklichenIDL präsentiert auf der CeBIT integrierte Lösung für Business Performance Management IDLplus
Schmitten, 8. Februar 2012 – Die Unternehmensgruppe IDL, Spezialist für Softwarelösungen für Konsolidierung und Konzernreporting mit Hauptsitz in Schmitten bei Frankfurt/Main, ist auf der CeBIT 2012 beim BARC Forum Business Intelligence (Halle 6, Stand A16) vertreten und präsentiert unter dem Motto „Lassen Sie sich nicht einengen – nehmen ...
Schmitten, 8. Februar 2012 – Die Unternehmensgruppe IDL, Spezialist für Softwarelösungen für Konsolidierung und Konzernreporting mit Hauptsitz in Schmitten bei Frankfurt/Main, ist auf der CeBIT 2012 beim BARC Forum Business Intelligence (Halle 6, Stand A16) vertreten und präsentiert unter dem Motto „Lassen Sie sich nicht einengen – nehmen Sie sich die Freiheit“ seine integrierte Lösung für Business Performance Management (BPM) IDLplus. IDL hat in dieser Lösung seine langjährige betriebswirtschaftliche, methodische und technische Kompetenz verknüpft mit modularen Softwarelösungen rund um die Schwerpunkte Konsolidierung, Planung, Analyse und Reporting. Dank der engen Integration der einzelnen Module wird es möglich, eine individuell gestaltete BPM-Lösung auf der Basis von Standardsoftware zu verwirklichen.
„Wir sind überzeugt, dass eine Lösung für Business Performance Management individuell auf ein Unternehmen zugeschnitten sein muss und den Anwender nicht in seinen Möglichkeiten einengen darf. Mit praxisorientierter Beratung und modular zusammengestellter Standardsoftware bieten wir Unternehmen die Freiheit einer maßgeschneiderten Lösung, die eine integrierte Unternehmenssteuerung mit größtmöglichem Gestaltungsfreiraum ermöglicht“, erläutert Bernward Egenolf, Geschäftsführer von IDL.
Im Rahmen des Forums wird IDL mit zwei Vorträgen seine strategische Ausrichtung im Business Performance Management näher ausleuchten. So wird am 6. März Andreas Lange (IDL) unter dem Titel „Von der operativen zur finanzwirtschaftlichen Planung incl. Konzernkonsolidierung“ aufzeigen, wie integrierte Unternehmensplanung bei größtmöglicher Freiheit und Individualität möglich wird. Und am 9. März werden sich die beiden Referenten Reinhard Roch, Ulrich Schillings (IDL) unter dem Titel „Finanzwirtschaftliche Planung leicht gemacht – Simulationsmöglichkeiten sinnvoll einsetzen“ mit den Herausforderungen, die die Finanzkrise für die finanzwirtschaftliche Planung aufgeworfen hat, auseinander setzen. Die beiden gehen dabei wichtigen finanzplanerischen Fragen nach, wie etwa, ob Standardisierung Einschränkungen bedeutet und ob alles was technisch möglich ist, auch fachlich sinnvoll ist.
IDL
Die 1990 gegründete IDL-Gruppe mit Hauptsitz in Schmitten bei Frankfurt/Main hat sich auf die Entwicklung von Softwarelösungen für Konsolidierung, Planung, Analyse und Reporting sowie die kompetente Beratung in fachlichen und organisatorischen Fragen zu diesen Themen spezialisiert.
Heute arbeiten etwa 800 Unternehmen jeder Größe und Branche – auch international – bei der Erstellung ihres Konzernabschlusses, der Planung und der monatlichen Berichterstattung mit IDL zusammen. Dazu zählen bekannte Namen wie ADAC, Arwobau, Bayernland, Berliner Volksbank, Deichmann, Hassia, Leifheit, Rational, Verivox, Wüstenrot, die Landeshauptstadt Düsseldorf oder auch der Kreis Unna.
Das Unternehmen unterhält neben dem Hauptsitz in Schmitten mehrere Geschäftsstellen in Deutschland sowie Tochtergesellschaften in Frankreich, Österreich und der Schweiz.
Weitere Informationen: www.idl.eu
IDL Beratung für integrierte DV-Lösungen GmbH Mitte Egenolf,Bernward Feldbergstr. 37 61389 SChmitten bernward.egenolf[at]idl.eu
Gibt es im Jahr 2012 bald eine klare Richtung im Bezug auf die die Förderung von Solaranlagen?Deutsche Energiepolitik: Zickzackkurs bei der Solarförderung
Nachdem die Photovoltaik an Fahrt gewonnen hatte, entbrennt eine erneute Diskussion um die Solarförderung. Doch Studien belegen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien ohne Sonne keinen Sinn macht. Deshalb braucht es eine klare Richtung in der Energiepolitik – statt ständiger Neuorientierung.
Inzwischen fließen über 20 Prozent durch ...
Nachdem die Photovoltaik an Fahrt gewonnen hatte, entbrennt eine erneute Diskussion um die Solarförderung. Doch Studien belegen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien ohne Sonne keinen Sinn macht. Deshalb braucht es eine klare Richtung in der Energiepolitik – statt ständiger Neuorientierung.
Inzwischen fließen über 20 Prozent Erneuerbare Energien durch deutsche Stromnetze – mehr Kilowattstunden als die verbliebenen Atomkraftwerke im letzten Jahr produzierten. Die Sonnenkraft leistete einen Beitrag von 18 Milliarden Kilowattstunden und ist mehrheitlich von den Verbrauchern akzeptiert. Trotz dieser Erfolgsmeldungen bricht nun eine politische Diskussion um die Solarförderung los. Die Weichen wurden erst im letzten Jahr neu gestellt – hin zur Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien. Doch nun soll der bereits fahrende Zug schon wieder umgeleitet werden. Im Klartext: Manche Politiker wollen die Photovoltaikförderung kippen, obwohl Solarenergie bereits 2012 günstiger als Haushaltsstrom ist. Es scheint, dass man bei dieser Diskussion die langfristige Perspektive aus den Augen verliert.
Die Strompreise steigen aufgrund hoher Solarförderung – Im Gegenteil, durch mehr Ökostrom werden die Preise sinken.
Erst im Sommer sank der Strompreis am Handel, da die Photovoltaik fast den kompletten Spitzenlaststrom abdecken konnte. Mehr Ökostrom führt zu sinkenden Strompreisen an der Börse. Laut einer aktuellen Studie des Fraunhofer Institut ISE wird Erneuerbarer Strom immer günstiger. Für kleine Photovoltaikanlagen erwarten die Forscher, dass diese spätestens 2030 eine Kilowattstunde für 10 Cent erzeugen und absolut konkurrenzfähig gegenüber fossilen Energien werden. Bereits 2010 fielen die Strompreise um knapp 3,1 Milliarden Euro geringer aus. Doch bei den Verbrauchern kam dieser positive Effekt nicht an. Im Gegenteil: Die Strompreise stiegen. Denn trotz hoher Gewinne fließen weiterhin hohe Förderungen in den Atom- und Kohlestrom – vier Cent pro Kilowattstunde. Eine Greenpeacestudie zeigte, dass die Atomenergie bisher mit mehr als 200 Milliarden Euro in Deutschland staatlich gefördert wurde. Demgegenüber stehen derzeit 100 Milliarden, die in den Solarstrom flossen. Tatsächlich müsse eine Kilowattstunde Atomstrom rund zwei Euro kosten, so das Frauenhofer Institut. 2,70 Euro pro Kilowattstunde kämen auf den Verbraucher zu, wenn Kraftwerkbetreiber mögliche Schäden komplett versichern müssten.
Der Strompreis setzt sich u.a. aus Netzentgelten, Börsenhandelspreisen und der EEG-Umlage zusammen. So trug die EEG-Umlage zur letzten Strompreiserhöhung nur 0,062 Cent pro Kilowattstunde bei – den Großteil machten Netzentgelte und Handelspreise aus. Laut Prognos AG wird der Solarstromanteil bis 2016 wahrscheinlich um 70 Prozent steigen. Dadurch verteure sich jedoch der Energiepreis um lediglich 1,9 Prozent. Doch am Ausbau der Erneuerbaren Energien beteiligen sich nicht alle gleichermaßen: Fast 570 Unternehmen aus der energieintensiven Industrie sind weitgehend von der EEG-Umlage befreit. Deshalb entstanden für die Verbraucher Mehrkosten von etwa etwa zwei Milliarden Euro, so das Bundesumweltministerium. Diese offiziellen Zahlen lesen Verbraucher selten in der Berichterstattung, sodass nur ein sehr einseitiges Bild der Solarförderung in den Medien wiedergegeben wird.
Photovoltaik als Hindernis für eine verlässliche Energieversorgung?
Solarstrom ist im Erneuerbaren Energiemix eine feste Größe. Der Solarstromanteil beträgt derzeit 3,5 Prozent, was im letzten Jahr 18 Milliarden Kilowattstunden Atomstrom aus dem Netz verdrängte. Kurzfristig gedacht, rechnet man nur die Photovoltaikförderung in Höhe von acht Milliarden Euro. Doch bereits in diesem Jahr sinkt die Vergütung unter das Niveau von Haushaltsstrom, sodass 2016 Photovoltaik nur noch 1,9 Prozent zur Strompreissteigerung beiträgt, so die Prognos AG. Laut Volker Quasching, Professor für Regenerative Energiesysteme an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Biomasse, Wasserkraft und Geothermie nicht mehr als 30 Prozent des Energiebedarfs ab 2050 decken. Insbesondere Geothermie ist mit hohen Kosten verbunden. Möchte man die Importe auf maximal 15 Prozent beschränken, dann tragen künftig Wind- und Sonnenkraft die Hauptlast. Zwar könnten Offshore-Windparks bis zu zwei Drittel bereit stellen, dennoch dann stünde die Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit in Frage. Wahrscheinlicher ist daher ein Anteil von maximal 40 Prozent. Infolgedessen muss die Photovoltaik die Lücke schließen. Wenn man auf Importe verzichtet, wird aus 15 Prozent sogar ein Drittel des künftigen Energiemixes. Um künftig eine Vollversorgung zu garantieren, sollte der jährliche Zubau nicht unter vier bis sechs Gigawatt fallen (Quelle: Photovoltaik). Das widerspricht den aktuellen Vorstellungen eines festen Deckels, der auf ein Gigawatt reduziert werden soll. Statt zu deckeln, zu blocken und Bäumchen wechsle dich zu spielen, sollte die Energiepolitik das EEG vorausschauend und langfristig weiterentwickeln – immer mit ganzheitlichen Blick auf Verbraucher, Strompreise, Wirtschaft und Klimaschutz.
Es fehlt an Strom und Deutschland muss Energie aus dem Ausland einkaufen? Es gibt ausreichend Energiereserven.
Die Märchen von Stromengpässen in Süddeutschland wird von der Deutschen Umwelthilfe widerlegt. Zwar lieferten österreichischen Reservekraftwerke am 8. und 9. Dezember Strom, obwohl verschiedene Kraftwerke in Deutschland betriebsbereit waren. Diese Entscheidung beruhte auf ökonomischen Kalkül des Netzbetreibers. Medienberichte über fehlende Leitungen oder Wartungsarbeiten stimmen somit nicht. Als Binsenweisheit bezeichnet der DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake, dass ein Ausbau der Stromnetze notwendig sei, um die Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Ab 2012 tragen Photovoltaikanlagen zur Netzstabilität bei, da der Einbau von intelligenten Wechselrichter und Abschalteinrichtung verpflichtend ist.
Solaranlagen liefern nur im Sommer Strom. PV-Anlagen fallen nicht in den Winterschlaf, sondern erzeugen noch ein Viertel des Jahresertrags in den Wintermonaten.
Solarstromanlagen erzeugen auch in den sonnenarmen Monaten und bei trüben Wetter Energie. Etwa ein Viertel des jährlichen Stromertrages wird in den Herbst- und Wintermonaten produziert. Eine Studie des Tec-Institut bewies, dass die Anlagen auch ohne Schneeräumung kontinuierlich Solarstrom erzeugten. Zudem liegt der Wirkungsgrad von den Module besonders an kälteren Tagen höher. Deshalb können steil ausgerichtete PV-Anlagen auch bei niedrig stehender Sonne Energie liefern. So produziert eine PV-Anlage mit zehn Kilowattpeak Leistung an einem gewöhnlichen Tag im Dezember rund zehn Kilowattstunden Strom. Die vierfache Menge wird an einem Sommertag ins Netz gespeist. Ein Quadratmeter eines Solarmodul liefert auch in sonnenarmen Gegenden noch um die 900 Kilowattstunden pro Jahr. Viele Kritiker ziehen dann die Windräder als Lösung heran. Eine Studie der englischen Renewable Energy Foundation (UK) besagt jedoch, dass die Windkraft nur ein Prozent Ertrag im Winter bringt. Damit wird die Behauptung entkräftet, dass allein Photovoltaik durch Reservekraftwerke abgesichert werden muss.
Solarstrom kann heute noch nicht gespeichert werden – aber fahren kann man damit schon.
Die Speichertechnologie steckt noch in den Kinderschuhen. Dennoch gibt es für Solarstrom eine effiziente Lösung: Elektromobilität. Ob auf Carport oder Hausdach - Solaranlagen können als Tankstelle für Elektromobile dienen und direkt aufladen. Somit könnte Photovoltaik auch dabei helfen, dass sich aus dem Trend E-Mobil eine umweltschonende Alternative zum Benziner entwickelt.
Knapp 80 Prozent der Bundesbürger stehen hinter dem EEG und finden die Umlage angemessen. Dem schließt sich die Ever Energy Group GmbH an. Die EEG-Umlage dient als Anschubfinanzierung für den Ausbau der Erneuerbaren Energie. Doch nicht nur Photovoltaik erhält Förderung: Generell werden Innovationen finanziell unterstützt. Als Deutschland eine Alternative zur Kohle suchte, flossen viele Fördermittel in die Atomkraft. Bis heute ist eine Kilowattstunde Atomstrom mit vier Cent subventioniert. Die Ever Energy Group GmbH geht davon aus, dass bereits in wenigen Jahren keine Förderung mehr notwendig ist. Doch bis dahin, benötigt man in Deutschland eine klare Richtung bei der Energiepolitik: Ausbau statt ständige Ausstiege.
Siehe auch: www.everenergy.de
Siehe auch: http://www.everenergy-dresden.de/"
Siehe auch: www.everenergy-muenster.de/"
Die Ever Energy Group GmbH wurde von den Geschäftsführern Matthias Streibel sowie Dominik Modrach mit Sitz in Berlin 2007 gegründet und hat heute weitere Standorte in Neuruppin, Dresden und Münster. Als Experte für den Handel sowie Vertrieb von Photovoltaikanlagen ist das Unternehmen auf individuell abgestimmte Solar- und Heizkonzepte für Einfamilienhäuser spezialisiert. Die Ever Energy Group GmbH bietet ein komplettes Dienstleistungspaket - von Datenerfassung, Beratung, Prüfung, Montage, Finanzierung bis Steuerberatung. Darüber hinaus berät das Unternehmen auch den Kauf und Bau von Solarcarports, Solarhäuser, Wärmepumpen und vermittelt Fremddächer zum Bau einer Photovoltaikanlage in den neuen Bundesländern. Außerdem bildet die Ever Energy Group GmbH Energieberater/innen, Fachberater/innen Erneuerbare Energien und Projektant/innen für Photovoltaikanlagen aus.
Ever Energy Group GmbH Modrach,Dominik Johannes-Niemeyer-Weg 4 14109 Berlin http://www.everenergy.deben[at]everenergy.de
Wann Haftet der Makler, wann der Auftraggeber für Angaben des Maklers gegenüber dem Käufer?Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
In einem Gespräch zwischen Kaufinteressenten und Makler wird naturgemäß viel über das Objekt geredet. Manchmal kommt es vor, dass ein Makler falsche Angaben über das Objekt – etwa über das Baujahr, die Wohnfläche oder zurückliegende Wasserschäden – macht. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet, der dem Käufer dadurch 4 ...
In einem Gespräch zwischen Kaufinteressenten und Makler wird naturgemäß viel über das Objekt geredet. Manchmal kommt es vor, dass ein Makler falsche Angaben über das Objekt – etwa über das Baujahr, die Wohnfläche oder zurückliegende Wasserschäden – macht. Dann stellt sich die Frage, wer für den Schaden haftet, der dem Käufer dadurch entsteht.
Um diese Frage zu beantworten, muss differenziert werden: Handelt es sich bei den Äußerungen um Werbemaßnahmen des Maklers oder um Äußerungen des Maklers im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen er den Kunden – meist den Verkäufer – gegenüber dem Käufer vertritt?
Bei Werbemaßnahmen gilt: Der Makler haftet grundsätzlich für seine mündlichen Aussagen an den Käufer, mit denen er für den Kauf der Immobilie wirbt. Wenn der Makler vom Verkäufer mit Vertragsverhandlungen beauftragt wurde, haftet grundsätzlich auch der Verkäufer für die Falschaussagen des Maklers. Dies gilt grundsätzlich selbst dann, wenn der Makler Angaben ins Blaue oder bewusst falsche Angaben macht.
Wenn der Makler nur bei seinen Werbemaßnahmen unrichtige und ungeprüfte Aussagen macht, kommt nur eine Haftung des Maklers wegen schuldhafter Vertragsverletzung in Frage, nicht jedoch eine Haftung des Verkäufers.
Fachanwaltstipp Käufer: Stellen Sie sicher, dass der Makler vom Verkäufer zur Durchführung von Vertragsverhandlungen beauftragt ist. Lassen Sie sich die schriftliche Vollmacht zeigen und in Kopie geben. Sonst ist die Überraschung am Ende groß, wenn Sie erfahren müssen, dass die Angaben des Maklers nur Werbemaßnahmen waren und der Verkäufer davon nichts wusste und dementsprechend nicht in die Haftung genommen werden kann, wenn die Angaben (etwa über die m² oder das Baujahr) nicht stimmen und der Wert des Objekts dadurch deutlich geringer ist.
Fachanwaltstipp Makler: Auch Sie sollten sich absichern und auf eine schriftliche Vollmacht durch Ihren Kunden bestehen. Die Angaben, die Ihr Kunde über das Objekt mitteilt, sollten Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt worden sein.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
17.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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Alles zum Immobilien-, Makler- und Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte beraten Käufer, Verkäufer bzw. Eigentümer, Makler, Mieter und Vermieter zu allen Fragen des Immobilienrechts, Maklerrechts, Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer:
•Beratung zu Immobilienkaufverträgen
•Entwurf von Immobilienkaufverträgen
•Vertragsverhandlungen beim Immobilienkauf
•Beratung zur Wirksamkeit von Haftungsausschlussklauseln
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•Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen wegen Mängelgewährleistung
•Selbständige Beweisverfahren
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•Vertretung in allen Bereichen des Maklerrechts vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster, Lärmbelästigung, Tierhaltung etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
CeBIT 2012: Netzlink stellt Archivierung und IT-Notfallplanung in den Messefokus
Braunschweig, im Februar 2012 — Die Netzlink Informationstechnik GmbH, Komplettanbieter für IT- und Kommunikationslösungen ist auch in diesem Jahr auf der weltweit größten IT-Fachmesse CeBIT als Mitaussteller dabei. Gemeinsam mit den Kooperations-Partnern ARTEC (Halle 2, Stand A50) und Contechnet (Halle 12, Stand C47) informiert das Systemhaus ...
Braunschweig, im Februar 2012 — Die Netzlink Informationstechnik GmbH, Komplettanbieter für IT- und Kommunikationslösungen ist auch in diesem Jahr auf der weltweit größten IT-Fachmesse CeBIT als Mitaussteller dabei. Gemeinsam mit den Kooperations-Partnern ARTEC (Halle 2, Stand A50) und Contechnet (Halle 12, Stand C47) informiert das Braunschweiger Systemhaus rund um die Themen Archivierung und IT-Notfallplanung/-handbuch.
IT-Notfallplanung mit INDART Professional
Auf der CeBIT stellt Netzlink in Kooperation mit Contechnet das revisionssichere und einfach zu handhabende IT-Notfallmanagement Indart IT-Professional vor. Das Produkt von Contechnet ist eine innovative softwaregeschützte IT-Notfallplanung mit integriertem IT-Management-Tool. Indart IT-Professional kompensiert unvorhersehbare IT-Ausfälle. Ein strukturiertes IT-Notfallkonzept mit einer umfassenden Notfallvorsorge- und Ausfallplanung macht dies möglich.
Globales Informationsmanagement clever gelöst - EMA® Email Archive Appliance®
Als Premiumpartner der ARTEC IT Solutions AG präsentiert das Braunschweiger Systemhaus in diesem Jahr ein Produktbundle, das kleinen und kleinen mittelständischen Unternehmen die hochverfügbare, gesetzeskonforme und zugleich kostengünstige Archivierung der täglich entstehenden Masse von Daten und Informationen einer Unternehmensumgebung ermöglicht. Mit der Produktpalette EMA® Email Archive Appliance® bietet ARTEC eine zukunftssichere, universelle Lösung für das Informationsmanagement und die rechtssichere Archivierung aller geschäftlich relevanten Daten. Kombiniert mit der sayNAS NSV1 Produktserie von der sayTEC Solutions GmbH werden die Daten kosteneffizient und leistungsgerecht auf einem Plattenspeichersystem abgelegt, das auf schnell wachsende und dynamische Infrastrukturen ausgelegt ist. So können Unternehmen auf kurze Reaktionszeiten und verlässliche Datenzugriffe reagieren.
Während der gesamten Messe steht Alexander Seegert von Netzlink für persönliche Pressegespräche zur Verfügung.
Die Netzlink Informationstechnik GmbH mit Hauptsitz in Braunschweig sowie weiteren Standorten in Hamburg, Kassel und Hannover wurde 1996 gegründet. Netzlink entwickelt und implementiert maßgeschneiderte IT- und Kommunikationslösungen für Kunden zahlreicher Branchen. Die Kunden erhalten ein umfassendes Leistungspaket aus einer Hand: Beratung, Konzeption, Entwicklung, Integration, individuelle Service- und Wartungsvereinbarungen. Die enge Zusammenarbeit mit anderen renommierten Systemhäusern aus Deutschland unter dem Dach der GROUPLINK GmbH sowie die Entwicklung eigener System übergreifender Lösungen, macht es Netzlink möglich, für vielfältige Anforderungen die passende Lösung zu liefern.
Weitere Informationen unter www.netzlink.com
Pressekontakt:
Netzlink Informationstechnik GmbH
Heinrich-Büssing-Ring 42
D-38102 Braunschweig
Alexander Seegert
Tel.: +49 (0)531/ 707 34 30
presse@netzlink.com
Profil Marketing OHG Riener,Florian Humboldtstraße 21 38106 Braunschweig www.profil-marketing.comf.riener[at]profil-marketing.com
Hotel Wiesenhof in AlgundEntspannen im familiär geführten 4-Sterne-Hotel
Wieder einmal so richtig relaxen, in der Natur schwelgen und sich rundum verwöhnen lassen? Wenn das Ihrer persönlichen Vorstellung von einem gelungenen Urlaub entspricht, dann ist das Hotel Wiesenhof in Algund (http://www.wiesenhof.com/) bei Meran, Südtirol genau das richtige Reiseziel für Sie. Inmitten von Apfelbäumen und es - ...
Wieder einmal so richtig relaxen, in der Natur schwelgen und sich rundum verwöhnen lassen? Wenn das Ihrer persönlichen Vorstellung von einem gelungenen Urlaub entspricht, dann ist das Hotel Wiesenhof in Algund ( http://www.wiesenhof.com/) bei Meran, Südtirol genau das richtige Reiseziel für Sie. Inmitten von Apfelbäumen und Weinreben gelegen, verheißt es absolute Entspannung und eine erholsame Ruhepause vom stressigen Alltag. In der familiären Atmosphäre des 4-Sterne-Hotels können Sie die Seele baumeln lassen und ganz Sie selbst sein. Verbringen Sie traumhafte Tage mit all dem, was Ihnen am meisten Spaß macht: Ob sportliche Aktivitäten wie Wandern oder Radfahren unter dem blauen Südtiroler Himmel, kulinarische Genüsse im hauseigenen Restaurant oder Tiefenentspannung im neuen Wellnessbereich - das Hotel Wiesenhof ist eine kleine Oase, in der Sie sich eine Auszeit gönnen und neue Kräfte sammeln können. Genießen Sie das atemberaubende Bergpanorama bei einem nachmittäglichen Kaffee auf der Terrasse, schlendern Sie durch den Wiesenhof-Apfelgarten und lauschen Sie dem fröhlichen Vogelgezwitscher oder lassen Sie sich von den innovativen Geschmackskreationen des Küchenchefs Klaus Fedrigotti verzaubern. Ganz besonders stolz ist man im Hotel Wiesenhof in Algund ( http://www.wiesenhof.com/) auf die aufwändig gestaltete Schwimm- und Wellnessanlage. Mit charmantem Design ganz im Zeichen des goldenen Apfels wartet hier alles auf Sie, was Sie für einen rundum entspannenden Wellnessurlaub benötigen. Drehen Sie eine Runde im wohlig warmen Hallenbad oder genießen Sie bei warmem Wetter das solarbeheizte Natursteinfreibad. Schwitzen Sie in der Saunalandschaft oder nehmen Sie eine der vielseitigen Wellnessbehandlungen in Anspruch. Auch hier nimmt der Apfel übrigens eine tragende Rolle ein - so können Sie sich nach einem wohltuenden Apfeltreatment über zarte und sanft gepflegte Haut freuen. Zauberhafte Urlaubstage im Hotel Wiesenhof eignen sich sowohl für Singles als auch für Paare.Für die ganz individuellen, persönlichen Bedürfnisse der Gäste stehen verschiedene Zimmervarianten und Komplettpakete zur Buchung zur Verfügung. Doch auch die Inklusivleistungen, die jedem Gast zugänglich sind, sprechen für sich: So genießt man im Hotel Wiesenhof an jedem Morgen ein reichhaltiges Frühstücksbuffet, erhält nachmittags eine kleine, aber feine Kuchenauswahl und bekommt abends ein 5-gängiges Menü serviert - ein wahres Paradies für echte Feinschmecker. Neben dem Wellnessbereich, dessen Benutzung ebenfalls im Preis enthalten ist, bietet das Hotel Ihnen die Organisation von zahlreichen Unternehmungen und Aktivitäten, sowie unterstützende Beratung bei der selbstständigen Urlaubsgestaltung. Kinder bekommen Spiel und Spaß auf dem hauseigenen Spielplatz geboten, und wer auf sportliche Betätigung während seiner Urlaubstage nicht verzichten möchte, der nutzt den kleinen, aber feinen Fitnessraum für seine Übungen.
Hotel Wiesenhof ****
Familie Schrötter
Josef-Weingartner-Straße 16
39022 Algund
Italien
E-Mail: info@wiesenhof.com
Homepage: http://www.wiesenhof.com/
Telefon: 0039 0473 446677 brandnamic GmbH Kristoffersen,Nicolaas Julius-Durst-Str. 44 39042 Brixen http://www.automarkt.bz/nicolaas_kristoffersen[at]hotmail.com
Mietsicherheit (Kaution) bei Wohnraummietverhältnissen.Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Immer wieder gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pflicht des Mieters, eine Kaution zu leisten. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang im Überblick.
1. Was ist eine Mietsicherheit?
Mietsicherheiten werden vom Vermieter verlangt, um abzusichern, dass der Mieter seine mietvertraglichen (z.B. Auf man ...
Immer wieder gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pflicht des Mieters, eine Kaution zu leisten. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang im Überblick.
1. Was ist eine Mietsicherheit?
Mietsicherheiten werden vom Vermieter verlangt, um abzusichern, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen (z.B. Mietzahlungen, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz) erfüllt.
2. Auf welche Weise kann man eine Mietsicherheit leisten?
Entscheidend ist hierzu die Vereinbarung im Mietvertrag. Soweit dort zugelassen, kann eine Mietsicherheit z.B. als
• Geldbetrag (Kaution),
• als Sparbuch, das verpfändet wird oder als
• Bürgschaft (z.B. von einer Privatperson oder einer Bank)
gestellt werden.
3. Zulässige Höhe der Mietsicherheit
Die Mietsicherheit ist auf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete (ohne Pauschale bzw. Vorauszahlungen der Betriebskosten) begrenzt.
Sind mehrere Mietsicherheiten zu stellen, z.B. eine Barkaution und eine Bürgschaft, wird die Höhe dieser Mietsicherheiten zusammengerechnet. Wenn die Gesamthöhe drei Nettokaltmieten übersteigt, ist die Vereinbarung jedenfalls hinsichtlich des übersteigenden Teils unwirksam. Je nach Formulierung kann auch sogar die gesamte Vereinbarung über die Mietsicherheit unwirksam sein, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Mietsicherheit zu leisten hat.
Fachanwaltstipp Mieter: Verlangt der Vermieter eine höhere Sicherheitsleistung als zulässig, können Sie die Vereinbarung unproblematisch unterschreiben, da Sie allenfalls eine Mietsicherheit in Höhe von drei Nettomonatskaltmieten schulden, möglicherweise sogar die gesamte Vereinbarung unwirksam ist. Ist die Vereinbarung unwirksam, können Sie eine geleistet Mietsicherheit jederzeit vom Vermieter zurückfordern.
Fachanwaltstipp Vermieter: Wenn Sie neben der Barkaution noch eine Bürgschaft (z.B. bei Studenten von den Eltern) verlangen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass zumindest die Vereinbarung zur Bürgschaft unwirksam ist. Soweit Sie eine Bürgschaft der Höhe nach nicht auf drei Nettomonatskaltmieten begrenzen, ist diese als unbegrenzte Bürgschaft zumindest kraft Gesetz auf drei Monatskaltmieten beschränkt, unter Umständen mangels hinreichender Bestimmtheit sogar insgesamt unwirksam. In solchen Fällen sollte man zumindest die Vereinbarung in zwei getrennten Klauseln regeln, da dann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht zwingend die gesamte Vereinbarung zur Mietsicherheit unwirksam ist.
4. Wann muss die Kaution gezahlt werden?
Grundsätzlich ist die Kaution zum Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Der Gesetzgeber gestattet dem Mieter, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist dann beim Beginn des Monats des Mietverhältnisses fällig. Verlangt der Vermieter im Mietvertrag die Zahlung in einer Rate sofort beim Beginn des Mietverhältnisses, ist diese Klausel unwirksam. Dann gilt die gesetzliche Teilzahlungsmöglichkeit. Der Vermieter darf die Übergabe der Wohnung in einem solchen Fall nicht davon abhängig machen, dass der Mieter zunächst die volle Kaution zahlt.
Fachanwaltstipp Mieter: Steht im Mietvertrag, dass Sie die gesamte Kaution auf einmal zahlen müssen, können Sie den Vertrag getrost abschließen und Herausgabe der Wohnung verlangen. Sie können dann trotzdem in drei gleichen Monatsraten die Zahlung erbringen.
5. Wie muss der Vermieter die Kaution aufbewahren?
Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen auf einem gesonderten Konto anlegen.
Fachanwaltstipp Mieter: Verlangen Sie vom Vermieter den Nachweis darüber, dass die Barkaution getrennt vom Vermögen angelegt wurde. Verweigert der Vermieter dies, können Sie die monatlichen Mietzahlungen bis zur Höhe der gezahlten Kaution zurückbehalten oder die Kaution zurückfordern.
6. Wem stehen die Zinsen zu?
Sämtliche Erträge aus der Kaution (insbesondere auch die Zinsen) stehen in voller Höhe dem Mieter zu. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution so anzulegen, dass der für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz erzielt wird. Das ist zur Zeit herzlich wenig.
7. Wann ist die Kaution zurückzuzahlen?
Die Kaution ist regelmäßig drei bis sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen und der sich ergebende Betrag (Kaution zzgl. Zinsen) an den Mieter auszukehren. Wenn im Mietvertrag ein früherer Termin vereinbart ist, gilt dieser. Die Vereinbarung eines späteren Zeitpunktes ist unwirksam.
Fachanwaltstipp Mieter: Warten Sie immer mindestens ein halbes Jahr nach Ende des Mietverhältnisses bzw. Auszug aus der Wohnung, wenn dieser später erfolgt, bevor Sie die Kaution beim Vermieter geltend machen. Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sind dann verjährt.
Fachanwaltstipp Mieter 2: Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung von zwei Wochen zur Abrechnung und Rückzahlung des Kautionsbetrags auf, bevor Sie zum Anwalt gehen. Läuft diese Frist fruchtlos ab, muss der Vermieter die Anwaltskosten tragen, da er sich mit Abrechnung und Rückzahlung der Mietsicherheit in Verzug befindet.
8. Darf der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses die restlichen Mietzahlungen mit der Kaution aufrechnen?
Nein. Abrechnung und Rückzahlung der Kaution sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig. Der Mieter muss damit rechnen, dass der Vermieter Zahlungsklage erhebt und er dann die Kosten tragen muss.
Fachanwaltstipp Mieter: Ein Einbehalt der letzten Mietforderungen unter Verweis auf die Kaution ist unter Kostengesichtspunkten sehr riskant. Ein derartiges Verhalten sollte nur dann erwogen werden, wenn Sie Angst haben, die Kaution tatsächlich nicht zu bekommen, weil der Vermieter zahlungsunfähig ist. In allen anderen Fällen sollte mit der Geltendmachung der Kaution die oben beschriebene Frist von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache abgewartet werden.
Fachanwaltstipp Vermieter: Sollte der Mieter am Ende des Mietverhältnisses bereits die Aufrechnung der Miete für die letzten Monate mit der Kautionsforderung erklären, müssen Sie dies nicht akzeptieren. In solchem Fall können Sie die Mietzahlungen sofort einklagen, da der Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung der Kaution noch nicht fällig ist. Die Kosten des Klageverfahrens muss dann der Mieter tragen.
9. Kann der Vermieter eine verjährte Forderung gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen?
Grundsätzlich ja. Der Vermieter kann eine verjährte Forderung zwar nicht geltend machen. Er kann aber grundsätzlich mit ihr aufrechnen. Die Forderung, gegen die der Vermieter aufrechnet, muss gleichartig sein.
Kammergericht (Berlin) aktuell: Nach neuem Urteil des höchsten Berliner Zivilgerichts (Entscheidung vom 9.5.2011, Az. 8 U 172/10) kann der Vermieter seine verjährte Mietzinsforderung nicht gegen einen Anspruch auf Freigabe des verpfändeten Sparbuchs aufrechnen. Die Gleichartigkeit der Mietzinsforderung und des Pfandrechtes an dem Sparbuch sei – so das Kammergericht – nicht gegeben.
Fachanwaltstipp Vermieter: Dieses Urteil senkt die Attraktivität des verpfändeten Sparbuchs als Mietsicherheit.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
07.07.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
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•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
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•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
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•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
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Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
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