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Der SEB Immoinvest in der AbwicklungDer SEB Immoinvest in der Abwicklung
Wie das Fondsmanagement am 07.05.2012 bekanntgegeben hat, soll der Fonds nun endgültig geschlossen bleiben, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über die ...
Wie das Fondsmanagement am 07.05.2012 bekanntgegeben hat, soll der Fonds nun endgültig geschlossen bleiben, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, soll die Liquidation des Fonds nun endgültig feststehen. Die Immobilien des Fondsvermögens sollen daher nun verkauft und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vorgesehen soll gewesen sein, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Wenn sich bis zum Mittag dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger hätten erfüllt werden können, hätte der Fonds endgültig wieder geöffnet und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden sollen. Andernfalls solle er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um das Fondsvermögen nicht zusätzlich zu schwächen. Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Diese Entscheidung des Fondsmanagements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
CS Euroreal wird abgewickeltCS Euroreal wird abgewickelt
Das Credit Suisse Asset Management habe am 21.05.2012 bekannt gegeben, dass der Immobilienfonds CS Euroreal,l nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden solle. <br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com Das ...
Das Credit Suisse Asset Management habe am 21.05.2012 bekannt gegeben, dass der Immobilienfonds CS Euroreal,l nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden solle. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Credit Suisse Asset Management hat mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal den Versuch gestartet, die Anleger am 21. Mai selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen, nachdem die Anteilsscheinausgabe und -rücknahme zuvor für zwei Jahre ausgesetzt gewesen sei. Damit wurde dem Beispiel des SEB Immoinvest gefolgt, der zu Beginn des Monats ebendiesen Versuch unternommen haben und nun auch liquidiert werden soll. Zunächst sollte der CS Euroreal am 21. Mai für einen Handelstag bis 17 Uhr wiedergeöffnet werden. Wenn sich bis um 17 Uhr herausgestellt hätte, dass das vorhandene Fondsvermögen ausreiche, um alle Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wäre der Fonds endgültig wieder geöffnet worden, andernfalls, so wie es nun eingetreten sein soll, werde der Fonds abgewickelt. Schon vor Ablauf der Meldefrist bis 17 Uhr habe das Credit Suisse Asset Management die Abwicklung des Immobilienfonds bekannt gegeben, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis 2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die erste Ausschüttung soll spätestens bis Dezember 2012 erfolgen. Nachdem der Fonds für zwei Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Die Entscheidung des Credit Suisse Asset Managements war folglich zu erwarten. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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Vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Hand (Volksmund)Recht zu haben ist nicht immer gleich Recht zu bekommen
Vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Hand, so sagt der Volksmund. Das ist durchaus verständlich, wenn man weiß, dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtstreits oft von einem erfahrenen und kompetenten Anwalt abhängt. Schon so manches Mal waren Privatleute oder Firmen des guten Glaubens, Recht zu haben und wurden dennoch vor sie ...
Vor Gericht und auf hoher See ist man Gottes Hand, so sagt der Volksmund. Das ist durchaus verständlich, wenn man weiß, dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtstreits oft von einem erfahrenen und kompetenten Anwalt abhängt. Schon so manches Mal waren Privatleute oder Firmen des guten Glaubens, Recht zu haben und wurden dennoch vor Gericht eines besseren belehrt, weil sie es versäumt hatten, sich die Hilfe eines Anwalts zu sichern, der auch im jeweils strittigen Gebiet als Fachanwalt zu Hause ist und über eine hohe Kompetenz verfügt. Eine solche Notwendig ergibt sich schon alleine aus der Vielfalt der Rechtsgebiete. Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Lizenzrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Lizenzrecht.html), Wohnungseigentumsrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Patentrecht und , Arbeitsstrafrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Arbeitsstrafrecht.html), Strafrecht sind nur einige Beispiele. Allerdings fällt die Suche nach einem guten Fachanwalt nicht leicht, obwohl man im Internet und in Branchenbüchern eine Vielzahl von Anwälten findet. Aber leider wird die Suche entweder durch die dort fehlenden anwaltlichen Qualitätskriterien oder durch eine oft fehlende geographische Strukturierung erschwert. Besonders deutlich wird dieses, wenn man nach einem guten Rechtsanwalt in seiner räumlichen Nähe sucht. Einfach wird die Suche allerdings, wenn man sich an das große Internetportal AdvoGarant® wendet. Auf diesem Portal bieten tausende nach hohen qualitativen Kriterien ausgesuchte Rechtsanwälte ihre juristische Unterstützung an. Die Suche ist dabei denkbar einfach, denn nach Eingabe des gewünschten anwaltlichen Fachgebietes sowie der Postleitzahl findet man schnell einen kompetenten Anwalt in seiner Nähe. Aber das Portal beschränkt sich nicht nur auf die Aufnahme von qualifizierten Rechtsanwälten, sondern gleichermaßen schnell und einfach findet man kompetente Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare, Mediatoren und Sachverständige aus den verschiedensten Bereichen. Aber auch für die Rechtsanwälte und alle auf dem Portal aufgenommene Anbieter selbst, ist AdvoGarant® ein hoch interessantes Portal. Nicht nur, dass durch die Aufnahme in das Portal neue Kundenkreise erschlossen werden, sondern das Portal bietet für diese Anbieter besondere Dienstleistungen an wie z. B. Beispiel Public Relation, das Erstellen von Kanzleiwebseiten, 24-Std.-Telefonservice und vieles mehr. Näher Informationen hierzu sowie über das das schnelle und einfache Suchprocedere bei der Suche nach einem Rechtsbeistand etc. findet man auf der Webseite www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de). Hier findet man auch interessante Themen aus den verschiedenen Rechtsbereichen, aktuelle Urteile sowie Tipps und Ratgeber für das Verhalten bei Kündigung, Scheidung, Betriebsprüfung, Erbschaft und viele andere Lebens- und Konfliktbereiche. Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de ( http://www.diewebag.de)
AdvoGarantService GmbH
Wolfgang Hoss
Mittelstr. 7
50672 Köln
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Telefon: 0221/2929100 AdvoGarantService GmbH Hoss,Wolfgang Mittelstr. 7 50672 Köln http://www.advogarant.deredaktion[at]advogarant.de
Modernisierung von WohnraumDer Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden?
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher würden ...
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil vom 13.2.2008, Az. VIII ZR 105/07). Der Bundesgerichtshof weist ausdrücklich darauf hin, dass es immer auf den Einzelfall ankommt.
Rechtsprechung aktuell: Das Landgericht Marburg (Urteil vom 19.01.2011, 5 S 127/10) entschied, dass eine Modernisierungsmaßnahme, durch die ein WC innerhalb der Wohnung geschaffen werde, trotz Grundrissänderung rechtmäßig sei.
Fachanwaltstipp Mieter: Der Vermieter muss Ihnen vor Durchführung von Modernisierungen eine entsprechende Modernisierungsankündigung zuschicken. An deren Form und Inhalt werden vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung relativ hohe Anforderungen gestellt. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, können Sie zum Beispiel bei Arbeiten in den Mieträumen deren Durchführung verweigern. Unter Umständen ist auch eine spätere Mieterhöhung wegen der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen unwirksam.
Fachanwaltstipp Vermieter: Wenn Sie modernisieren wollen, sollten Sie dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen ein Schreiben zusenden, in dem Sie die geplanten Maßnahmen genau beschreiben, deren Beginn und Dauer, sowie die zu erwartende Mieterhöhung mitteilen. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Bauausführung kommen, weil die Mieter die Handwerker nicht in die Wohnung lassen. Außerdem laufen Sie Gefahr, später modernisierungsbedingte Mieterhöhungen nicht wirksam durchführen zu können.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
08.11.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin anwalt-marketing[at]web.de
CS Euroreal ein weiterer offener Immobilienfonds in der LiquidationCS Euroreal ein weiterer offener Immobilienfonds in der Liquidation
Der Immobilienfonds CS Euroreal, der schon seit zwei Jahren finanzielle Schwierigkeiten haben soll, soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Das habe am 21.05.2012 das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben. <br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, ...
Der Immobilienfonds CS Euroreal, der schon seit zwei Jahren finanzielle Schwierigkeiten haben soll, soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Das habe am 21.05.2012 das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Credit Suisse Asset Management hat mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal, dessen Anteilsausgabe und -Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt sei, den Versuch gestartet, die Anleger am 21. Mai selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen. Damit wurde dem Beispiel des SEB Immoinvest gefolgt, der zu Beginn des Monats ebendiesen Versuch unternommen haben und nun auch liquidiert werden soll. Der CS Euroreal sollte zunächst am 21. Mai für einen Handelstag bis 17 Uhr wiedergeöffnet werden. Wenn sich bis um 17 Uhr herausgestellt hätte, dass das vorhandene Fondsvermögen ausreiche, um alle Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wäre der Fonds endgültig wieder geöffnet worden, andernfalls, so wie es nun eingetreten sein soll, werde der Fonds abgewickelt. Schon vor Ablauf der Meldefrist bis 17 Uhr habe das Credit Suisse Asset Management die Abwicklung des Immobilienfonds bekannt gegeben, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis 2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die erste Ausschüttung soll spätestens bis Dezember 2012 erfolgen. Nachdem der Fonds für zwei Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Die Entscheidung des Credit Suisse Asset Managements war folglich zu erwarten. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23
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Liquidation des SEB ImmoinvestLiquidation des SEB Immoinvest
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, soll die Liquidation des Fonds nun endgültig feststehen. Vorgesehen soll gewesen sein, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Wenn sich bis zum Mittag dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger hätten erfüllt werden können, hätte der Fonds endgültig wieder geöffnet und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden sollen. Andernfalls solle er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um das Fondsvermögen nicht zusätzlich zu schwächen. Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Diese Entscheidung des Fondsmanagements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
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Das endgültige Aus für den CS EurorealDas endgültige Aus für den CS Euroreal
Der angeschlagene Immobilienfonds CS Euroreal soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Das soll heute das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben haben. <br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart führen ...
Der angeschlagene Immobilienfonds CS Euroreal soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Das soll heute das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben haben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Credit Suisse Asset Management hat mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal, dessen Anteilsausgabe und -Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt ist, den Versuch gestartet, die Anleger am 21. Mai selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen. Damit wurde dem Beispiel des SEB Immoinvest gefolgt, der zu Beginn des Monats ebendiesen Versuch unternahm und nun liquidiert werden soll. Geplant war, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, wiederzueröffnen. Hätte sich bis 17 Uhr dieses Tages herausgestellt, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, sollte der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls sollte er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis 17 Uhr des 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Schon vor Ablauf der Meldefrist bis 17 Uhr habe das Credit Suisse Asset Management die Abwicklung des Immobilienfonds bekannt gegeben. Das Credit Suisse Asset Management hat heute angekündigt, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleiben soll, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis 2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die erste Ausschüttung soll spätestens bis Dezember 2012 erfolgen. Die Entscheidung des Credit Suisse Asset Managements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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Die Abwicklung des SEB ImmoinvestDie Abwicklung des SEB Immoinvest
Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse an die ...
Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, soll die Liquidation des Fonds nun endgültig feststehen. Vorgesehen soll gewesen sein, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Wenn sich bis zum Mittag dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger hätten erfüllt werden können, hätte der Fonds endgültig wieder geöffnet und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden sollen. Andernfalls solle er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um das Fondsvermögen nicht zusätzlich zu schwächen. Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Diese Entscheidung des Fondsmanagements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
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CS Euroreal: Anlegerentscheidung erwartetCS Euroreal: Anlegerentscheidung erwartet
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Tritt dieser Fall allerdings nicht ein, soll er liquidiert werden, dann sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden. Der CS Euroreal soll zu Beginn der Woche eine in Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden. Sollte der Fall eintreten, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften. Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen. Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass sobald sich ihnen die Möglichkeit dazu bietet, viele ihr Geld wieder abziehen werden. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund ist es schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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SEB Kapitalprotekt: Schwere Zeiten stehen bevorSEB Kapitalprotekt: Schwere Zeiten stehen bevor
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Der Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen in ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Der Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen Teilen in Offene Immobilienfonds, um die sich allerdings seit einigen Jahren die schlechten Nachrichten häufen. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt musste seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds, in die dieser investiert hatte, Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben. Das bedeutet, dass die Anleger seit dem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben können. Jetzt könnte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der Offene Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Bis zuletzt hatten die Anleger hier noch gehofft, dass der Fonds doch wieder geöffnet werden würde. Diese Entscheidung dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen, da dieser in den Immobilienfonds investiert haben soll. Wie sich die Lage des Fonds daher entwickelt, bleibt abzuwarten. Auch das bislang ungewisse Schicksal des CS Euroreal , welcher ein weiterer Zielfonds des SEB Kapitalprotekt sein soll, dürfte Einfluss auf die Entwicklung des Dachfonds haben. Hier soll am 21.Mai.2012 über das weitere Vorgehen entschieden werden. http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html
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