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Pensionsrückstellungen und Pensionszusagen gefährden UnternehmenserfolgBilanzen befreien und Finanzierungslücken schließen, um die Altersversorgung zu sichern
(ddp direct) Der Beratungsalltag bringt es an den Tag: fehlerhafte Texte und Vereinbarungen im Bereich von Pensionszusagen sowie eine unzureichende Ausfinanzierung gefährden die spätere Altersversorgung und im schlimmsten Fall das ganze Unternehmen. Die Spezialisten der diz AG helfen betroffenen Firmen sowohl bei der Herauslösung der aus ...
(ddp direct) Der Beratungsalltag bringt es an den Tag: fehlerhafte Texte und Vereinbarungen im Bereich von Pensionszusagen sowie eine unzureichende Ausfinanzierung gefährden die spätere Altersversorgung und im schlimmsten Fall das ganze Unternehmen. Die Spezialisten der diz AG helfen betroffenen Firmen sowohl bei der Herauslösung der Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz als auch bei der textlichen Neugestaltung der Pensionszusagen. Ziele sind dabei einerseits, die Bilanz zu befreien sowie bestehende Finanzlücken möglichst kostengünstig zu schließen und andererseits weiteren Schaden vom Unternehmen fern zu halten. Dazu gehören natürlich auch die Beseitigung von Schwach- und Fehlerstellen. Ein gutes Beispiel ist der weit verbreitete Widerrufsvorbehalt in folgender oder ähnlicher Form, den viele Pensionszusagetexte beinhalten: Sollten sich die wesentlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der Zusage verändern oder verschlechtern, behalten wir uns das Recht vor, die Pensionszusage zu kürzen oder ganz einzustellen. Mit einer solchen oder ähnlichen Formulierung wird jede Insolvenzsicherung unterlaufen. Auch eine bestehende Verpfändung der Rückstellungen nützt in diesem Fall nichts, denn ein solcher so genannter insolvenzschädlicher Widerrufsvorbehalt kann im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens sogar zum Verlust der Rückdeckungswerte führen. Thorsten Kircheis, Vorstand der diz AG, dem bundesweit arbeitenden Spezialisten für Pensionslösungen, betont ganz klar: Im schlimmsten Fall verliert dabei der Gesellschafter-Geschäftsführer seine Firma und seine Pension. Mit jährlich über 350 Beratungen von kleinen und mittelständischen Kapitalgesellschaften und Konzernen un-terstützt die diz AG Unternehmen sowie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei der ergebnisneutralen Auflösung der Rückstellungen aus der Steuer- und Handelsbilanz. Ziel ist die insolvenzfeste Auslagerung der Vermö-genswerte und damit die Entkopplung der Pension vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens. Ein zusätzlicher Problempunkt bei der fehlerhaften Formulierung von Pensionsrückstellungen und -rücklagen kann eine verdeckte Gewinnausschüttung durch fehlerhafte Vertragstexte darstellen und so für Unternehmen und Unternehmer zum Teil erhebliche Steuerbelastungen hervorrufen. Typisch sind weiterhin Fehler im Bereich der Kapitalabfindungsoption: Bei Vorliegen einer so genannten steuerschädlichen Kapitalabfindungsoption sind die gebildeten Pensionsrückstellungen ergebniswirksam komplett aufzulösen. Das würde zwangsläufig zu einem außerordentlichen Ertrag und dadurch zu einer hohen Steuerlast führen. diz AG-Vorstand Thorsten Kircheis sagt es dann auch ganz deutlich: Die von uns betreuten Unternehmen haben festgestellt, dass eine Reparatur und Heilung der Pensionszusagen nicht nur zweckmäßig, sondern sogar dringend angeraten war. Kontakt: Thorsten Kircheis Vorstand/ CEO diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG Landsberger Allee 366 12681 Berlin Tel.: +49 30 5659 25-0 E-Mail: info@diz.ag Web: http://www.diz.ag (http://www.diz.ag" title=" http://www.diz.ag) Über die diz AG: Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen diz AG ist eine deutschlandweit führende Beratungsgesellschaft für Mandate aus dem Klein- und Mittelstand sowie internationalen Konzernen. Das Leistungsspektrum umfasst die steueroptimierte und Liquidität schonende Auslagerung von Pensionszusagen, die Erarbeitung von Versorgungskonzepten der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung bzw. Restrukturierung von Zeitwert-Konten, auch Lebensarbeitszeit-Wertkonten genannt. Als führender Dienstleister mit über zwanzigjähriger Fachkompetenz in der Firmengruppe begleitet die diz AG alle Prozesse von der Bestandsaufnahme über die Einführung bis hin zur laufenden Betreuung bei der innerbetrieblichen Umsetzung. Redaktionsbüro für Bild & Text Frank-Michael Preuss Mendelssohnstrasse 7 - 30173 Hannover fon: 0511 4716-37 - fax: 0511 4716-38 mobil : 0177 5040064 info@fmpreuss.de http://www.fmpreuss.de (http://www.fmpreuss.de" title=" http://www.fmpreuss.de) Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/un38xu ( http://shortpr.com/un38xu" title=" http://shortpr.com/un38xu) Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/pensionsrueckstellungen-und-pensionszusagen-gefaehrden-unternehmenserfolg-73457 ( http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/pensionsrueckstellungen-und-pensionszusagen-gefaehrden-unternehmenserfolg-73457" title=" http://www.themenportal.de/wirtschaft-finanzen/pensionsrueckstellungen-und-pensionszusagen-gefaehrden-unternehmenserfolg-73457)
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Thorsten Kircheis
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung nach AltersteilzeitUrteil des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung nach Altersteilzeit
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com erklären: Ein Arbeitnehmer war 31 Jahre bei einer Firma beschäftigt. In den letzten 6 Jahren vor Renteneintritt beanspruchte dieser Altersteilzeit und arbeitete somit nur noch zu 50 Prozent. Der ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com erklären: Ein Arbeitnehmer war 31 Jahre bei einer Firma beschäftigt. In den letzten 6 Jahren vor Renteneintritt beanspruchte dieser Altersteilzeit und arbeitete somit nur noch zu 50 Prozent. Der Arbeitgeber berechnete die Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung auf Basis der letzten 120 Kalendermonate. Hierin sah der Arbeitnehmer eine aufgrund der Altersteilzeit ungerechtfertigte Benachteiligung. Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Auslegung der Versorgungsordnung, dass die Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte nicht angewendet werden soll und somit die Grundzüge für Vollzeitbeschäftigte gelten. Dem Arbeitnehmer soll dementsprechend zustehen, dass seine betriebliche Altersversorgung aufgrund der Gesamtbetriebszugehörigkeit berechnet wird. http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
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Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
Finanzamt bestätigt Konzept zur Auslagerung von PensionszusagenIntelligente Lösung zur betrieblichen Altersversorgung für deutsche Unternehmen
(ddp direct)Eine aktuelle Prüfung durch ein Betriebsstätten-Finanzamt bestätigt die Berliner diz AG ganz eindeutig in ihrem Konzept der Auslagerung von Pensionszusagen aus den Bilanzen bei deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ziel ist dabei die Entkopplung der Altersversorgung vom wirtschaftlichen Schicksal was ...
(ddp direct)Eine aktuelle Prüfung durch ein Betriebsstätten-Finanzamt bestätigt die Berliner diz AG ganz eindeutig in ihrem Konzept der Auslagerung von Pensionszusagen aus den Bilanzen bei deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Ziel ist dabei die Entkopplung der Altersversorgung vom wirtschaftlichen Schicksal eines Betriebes was sich immer mehr als eine dringende Notwendigkeit für viele Unternehmen erweist, die auf diese Weise ihre Liquidität erhalten können. Aus Unwissenheit kommt es häufig zu einer sehr teuren versicherungsförmigen Ausfinanzierung oder eine ständig Kosten verursachende Rentnergesellschaft. Eine in der Praxis hundertfach durch die diz AG realisierte, sehr viel preiswertere Lösung ist dagegen die Ausgliederung der Pensionsverpflichtungen auf externe Versorgungsträger. Die diz AG, ein bundesweit arbeitender Spezialist für Pensionslösungen, konzipiert zu diesem Zweck intelligente Versorgungslösungen für die betriebliche Altersvorsorge. Viele Unternehmen suchen nach wirtschaftlich sinnvollen Lösungen, um bestehende Pensionszusagen Liquidität schonend auszulagern und zudem nicht verbrauchte Vorsorgevermögen zurück zu erhalten, bringt es Vorstand Thorsten Kircheis auf den Punkt. In den Handelsbilanzen deutscher Unternehmen stehen derzeit bis zu 360 Milliarden Euro als Pensionsverpflichtungen. Das seit 2010 verbindlich anzuwendende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bewirkt als Resultat eine sprunghafte Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz, ohne dass ein steuerlicher Effekt eintritt. Diese Verpflichtungen werden zudem in den nächsten Jahren weiter ansteigen, bedingt durch das permanente Absinken des Rechnungszinses auf eine marktgerechte Bewertung. Die vielfach genutzten Rückdeckungsversicherungen erbringen hingegen oft nicht die prognostizierte Leistung, so dass Pensionszusagen unterfinanziert sind. Zudem bewerten Banken Pensionsrückstellungen bei Ratings und Bonitätsprüfungen eher negativ und beinhalten Pensionszusagen selten den neusten Rechtsstand was zu enormen steuerlichen und insolvenzrechtlichen Konsequenzen führt. Das Lösungskonzept der diz AG, entstanden aus zwei Jahrzehnten Erfahrung, bringt nicht nur eine Verbesserung der Bilanzkennzahlen und die Reduzierung von Kreditzinsen, sondern auch die Vermeidung negativer Auswirkungen aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, sowie die Wandlung bisher zu versteuernder in steuerfreie Erträge in der Finanzanlage. Darüber hinaus ermöglicht es eine Veräußerung des Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen. So wird die Pensionszusage vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens entkoppelt und damit insolvenzfest. Am Anfang steht für uns eine genaue Analyse des Ist-Zustandes im Unternehmen, Problemfelder werden analysiert und Lösungsansätze gesucht. Eine bereits bestehende betriebliche Altersvorsorge überprüfen wir nach einem gut strukturierten Prozess auf Schwach- und Fehlerstellen, der Gefahren für das Unternehmen zuverlässig aufdeckt und beseitigt, erläutert Thorsten Kircheis das Konzept der Berliner Spezialisten für Pensionszusagen. Kontakt: Thorsten Kircheis, Vorstand/ CEO, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG, Landsberger Allee 366, 12681 Berlin Tel.: +49 30 5659 25-0, E-Mail: info@diz.ag, Web: http://www.diz.ag Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen diz AG ist eine Deutschlandweit führende Beratungsgesellschaft für Mandate aus dem Klein- und Mittelstand sowie internationalen Konzernen. Das Leistungsspektrum umfasst die steueroptimierte und Liquidität schonende Auslagerung von Pensionszusagen, Versorgungskonzepte der betrieblichen Altersversorgung und die Einführung von Zeitwert-Konten, auch Lebensarbeitszeit-Wertkonten genannt. Als führender Dienstleister mit zwanzigjähriger Fachkompetenz in der Firmengruppe begleitet die diz AG alle Prozesse von der Bestandsaufnahme über die Einführung bis hin zur laufenden Betreuung bei der innerbetrieblichen Umsetzung. Redaktionsbüro für Bild & Text Frank-Michael Preuss Mendelssohnstrasse 7 - 30173 Hannover fon: 0511 4716-37 - fax: 0511 4716-38 mobil : 0177 5040064 info@fmpreuss.de http://www.fmpreuss.de Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/7fv57o /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/finanzamt-bestaetigt-konzept-zur-auslagerung-von-pensionszusagen-40613
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Standesorganisationen unterstützen betriebliche AltersvorsorgeApothekenrente ist lohnenswerte Investition für den Ruhestand
Karlsruhe, 10. Februar 2012 - Ab dem 1. Januar 2012 wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Apotheken zusätzlich durch einen tariflich vorgeschriebenen Pflichtbetrag vom Apothekeninhaber unterstützt. Vereinbart wurde diese Regelung in einem Zusatz zum neuen Tarifvertrag für Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher und ...
Karlsruhe, 10. Februar 2012 - Ab dem 1. Januar 2012 wird die betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Apotheken zusätzlich durch einen tariflich vorgeschriebenen Pflichtbetrag vom Apothekeninhaber unterstützt. Vereinbart wurde diese Regelung in einem Zusatz zum neuen Tarifvertrag für Apotheken zwischen dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekergewerkschaft ADEXA. Sie gilt bundesweit für alle Apotheken, bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen und mit Ausnahme der Krankenhausapotheken. Allerdings, nicht jede betriebliche Altersvorsorge genügt den Anforderungen des Tarifvertrags. Die von der Aporisk GmbH aus Karlsruhe angebotene ?ApothekenRente? ist eine Direktversicherung im Rahmen eines mit einem Anbieterkonsortium speziell ausgehandelten Gruppen-Rahmenvertrages. Apothekeninhaber sind bereits seit 2002 gesetzlich verpflichtet, angestellte Mitarbeiter und Auszubildende über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge zu informieren. Die neue Regelung soll ein Instrument zur stärkeren Mitarbeitermotivation und -bindung sein und eine weitere Verbesserung der Altersbezüge der Apothekenmitarbeiter erreichen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die ApothekeninhaberInnen ihren Angestellten jeweils abhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit zwischen 10 bis 27,50 EUR monatlich zum Gehalt zusätzlich als Betriebsrente zahlen. Diese kann vom Arbeitnehmer aufgestockt werden, indem er einen Teil seines Gehalts als Einzahlung umwandelt. Der umgewandelte Betrag ist von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit und damit staatlich gefördert. Er wird außerdem vom Arbeitgeber mit einen 20-prozentigen Zuschuss unterstützt. Die von Aporisk angebotene ?ApothekenRente? kann die betriebliche Altersversorgung erheblich verbessern. Bei einer Gehaltsumwandlung von 100,-- EUR beträgt der Arbeitgeberzuschuss 20,- EUR und der Arbeitgeberbeitrag bei einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden 27,50 EUR. Das ergibt die Einzahlung von 147,50 EUR in die Direktversicherung (siehe auch: http://www.aporisk.de/betriebliche-altersvorsorge-apothekenrente ). Da die Gehaltsumwandlung steuer- und sozialversicherungsbefreit ist, liegt der tatsächliche Nettoaufwand je nach Einkommen und Steuerklasse mehr oder weniger stark darunter und kann im günstigen Fall z.B. 50,-- EUR betragen. Dass eine betriebliche Altersversorgung auch für den Apotheker entscheidende Vorteile bietet, zeigt eine Studie des Beratungsunternehmens Towers Watson. Wie sie berichtet, erwarten Personalverantwortliche größerer Unternehmen künftig vermehrt Schwierigkeiten generell Nachwuchs - speziell Talente - zu gewinnen. Ursachen seien eine zunehmende Überalterung der Gesellschaft und die Abnahme der Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland mit einer sinkenden Leistungsfähigkeit sowie einem steigenden Gehaltsniveau. In dem Zusammenhang sei die betriebliche Altersversorgung schon heute ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation, dessen Bedeutung mittelfristig steigen werde. Dabei wirke die betriebliche Altersversorgung in zweierlei Hinsicht. Einerseits werde die bAV in Kombination mit Lebensarbeitszeitkonten und Altersteilzeit- oder Teilrentenmodellen noch viel intensiver genutzt werden, um einen finanziell abgefederten Ausstieg aus dem Unternehmen zu ermöglichen und die rentennahen Lebensphasen sowie einen flexiblen Übergang in den Ruhestand zu gestalten. Andererseits könne das Unternehmen mit einer entsprechend flexiblen bAV-Lösung kompetente Mitarbeiter auch länger im Unternehmen halten. Länger kann in dem Fall auch heißen, über das Ruhestandsalter hinaus. Weitere Fragen und Antworten zur betrieblichen Altersversorgung finden Sie unter: http://www.aporisk.de/fragen-und-antworten-zur-betrieblichen-und-tariflichen-altersvorsorge
ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: info@aporisk.de
Homepage: http://www.aporisk.de
Telefon: 0721. 16 10 66-0 ApoRisk GmbH Günder,Arslan Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe http://www.aporisk.deinfo[at]aporisk.de
Unabhängige Beratung zu Versicherungen, Kapitalanlagen und Immobilien durch Horst Dreibach FinanzdienstleistungenNeutrale Informationen zu Versicherungen und Vermögensbildung auf www.dreibach-wbt.de
In der heutigen Zeit, in der die meisten Menschen mehr denn je darauf angewiesen sind, ihr monatliches Budget im Auge zu behalten, sollte man vor allem die eigenen laufenden Kosten überprüfen und diese gegebenenfalls optimieren. Ein Hauptteil davon betrifft beispielsweise die Versicherungen, die Haushalte grundsätzlich benötigen um ...
In der heutigen Zeit, in der die meisten Menschen mehr denn je darauf angewiesen sind, ihr monatliches Budget im Auge zu behalten, sollte man vor allem die eigenen laufenden Kosten überprüfen und diese gegebenenfalls optimieren. Ein Hauptteil davon betrifft beispielsweise die Versicherungen, die Haushalte grundsätzlich benötigen um sich und die Familie sinnvoll abzusichern. Mit den eingesparten Beiträgen ist es möglich, eine rentable Vermögensbildung anzustreben, um die Altersversorgung zu verbessern. Möchte man dies gewährleisten, ist es sinnvoll, einen professionellen und unabhängigen Versicherungsmakler ( http://www.regional.de/lp/256_3341) und Finanzmakler hinzuzuziehen der sich auf Kapitalanlagen, Versicherungen sowie auch Immobilien spezialisiert hat und eine umfassende und sichere Beratung bietet. Ein solches Unternehmen, das optimal beratend tätig ist und die Anliegen seiner Kunden dauerhaft und vor allem gewissenhaft betreut, ist das Unternehmen Horst Dreibach Finanzdienstleistungen. Das Unternehmen ist vollkommen unabhängig von bestimmten Versicherungen, Banken und anderen Anbietern. So kann sich der Kunde sicher sein, dass er Vorschläge und Expertisen nach Maß und zu günstigen Tarifen bekommt. Jedes Angebot, ganz gleich ob es sich nur um Versicherungen oder auch um entsprechende Kapitalanlagen handelt, wird individuell auf den Kunden und dessen Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten. Das Unternehmen handelt jederzeit nur im Interesse des Kunden. Beratungen Familienversicherungen betreffend, können ebenso in Anspruch genommen werden wie auch Altersvorsorge, Rürup- (Basis-) Rente und Rentenversicherung, Unfall Absicherung, Rechtschutz, Tierhalter-Haftpflicht, Private Krankenversicherung, etc. und dies sind nur ein paar wenige Beispiele. Zusätzliche Informationen können Interessenten der Webseite des Unternehmens unter www.dreibach-wbt.de entnehmen, wo alle Leistungen detailgenau aufgeführt sind. Mit Hilfe von Vergleichsrechnern, die durch das Unternehmen auf der Internetseiteangeboten werden, sind ebenfalls hohe Einsparmöglichkeiten umsetzbar und natürlich ein Direktabschluss.
Finanzdienstleistungen
Horst Dreibach
Talstr. 107
70794 Filderstadt
Deutschland
E-Mail: kontakt@dreibach-wbt.de
Homepage: http://www.dreibach-wbt.de
Telefon: 0711/860866 INTRAG Internet Regional AG INTRAG Internet Regional AG Gleue,Tobyas Sophienblatt 82-86 24114 Kiel http://www.intrag.de/pressestelle[at]intrag.de
Neu im TOP Magazin Aachen: Tipps für Unternehmer vom Finanzexperten Michael BeckerService und Umsetzung beim beratungsservice-ac
Aachen - Vom Fachwissen des European Financial Planner(EFP)[TM] Michael Becker, Inhaber der beratungsservice-ac GmbH, können die Leser des TOP Magazins fortan profitieren. Michael Becker erweitert mit seiner Expertise zum Thema "Finanzen (http://www.financialasset.de)" den Kreis der Fachleute, die in der Rubrik "Tipps für zu in ...
Aachen - Vom Fachwissen des European Financial Planner(EFP)[TM] Michael Becker, Inhaber der beratungsservice-ac GmbH, können die Leser des TOP Magazins fortan profitieren. Michael Becker erweitert mit seiner Expertise zum Thema "Finanzen ( http://www.financialasset.de)" den Kreis der Fachleute, die in der Rubrik "Tipps für Unternehmer" Wissenswertes zu Rechts- und Steuerfragen mitteilen. Nach seiner ersten Kolumne in der Winterausgabe, in der er das "Tantiemen-Modell" beschreibt, informiert er nun in jeder Ausgabe sachkundig über aktuelle Entwicklungen rund um den Schwerpunkt Anlage- und Finanzberatung sowie Versicherungsangelegenheiten. Als unabhängiger Finanzberater und ausgewiesener Finanzexperte bietet er seinen Klienten schon seit über 16 Jahren höchste Servicequalität und hält diese, wie auch sein Fachwissen, durch fortwährende akademische Weiterbildung auf dem aktuellsten Stand. Getreu seiner Unternehmensphilosophie "Vielfalt statt Einfalt" verfügt er über breite fachliche Kompetenz: als einer der wenigen Finanzexperten ist er von der renommierten European Financial Planning Association (EFPA)als European Financial Planner (EFP) und European Financial Advisor (EFA) zertifiziert. Das Studium als Financial Planner und Financial Consultant (Hochschule für Bankwirtschaft, Frankfurt) bildete dafür die Grundlage. Diese Qualifikationen stehen zudem als Gütesiegel für Verbraucherschutz in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten, dem sich Michael Becker in besonderem Maße verpflichtet fühlt. Vielfältig präsentieren sich so auch Service und Umsetzung beim beratungsservice-ac: Im Mittelpunkt der von Banken oder anderen Institutionen völlig unabhängigen Beratung steht die ganzheitliche Betrachtung der individuellen Situation der Klienten, die Umsetzung der Ziele erfolgt auf der Basis einer offenen Produktarchitektur. Michael Becker hält stets aktuelle Entwicklungen am Markt im Blick, um den Klienten zu jeder Zeit optimale Lösungen vorzuschlagen. Ganz in diesem Sinne hat er in die "Geschäftsführerversorgung", einem eigens für Führungskräfte entwickelten Konzept zur Altersversorgung, die eigenen Anschauungen aus der Perspektive als Geschäftsführer einfließen lassen. Näheres zum vielfältigen Angebot des beratungsservice-ac erfahren Sie unter www.beratungsservice-ac.de ( http://www.beratungsservice-ac.de). Und seien Sie gespannt auf die nächste Ausgabe des TOP Magazins: darin wird Michael Becker über das nächste Thema informieren.
beratungsservice-ac gmbh
Michael Becker
Boxgraben 38
52064 Aachen
Deutschland
E-Mail: info@beratungsservice-ac.de
Homepage: http://www.versicherungac.de
Telefon: 0800 - 5200001 beratungsservice-ac gmbh Becker,Michael Boxgraben 38 52064 Aachen http://www.financialasset.deinfo[at]beratungsservice-ac.de
Die garantierte Vorsorgelücke bei LebensversicherungenSinkt der Garantiezins auch auf laufende Verträge?
Noch vor wenigen Monaten kämpfte die Versicherungsbranche gegen eine Absenkung des Garantiezinses. Auf jeden Fall wollte man Reduktion des Rechnungszinses auf unter 2 % verhindern. Vergeblich: das Bundesfinanzministerium verordnete 1,75 % auf alle neuen Verträge ab Vertragsbeginn 1. 1. 2012. Inzwischen hat sich die Situation jedoch dramatisch / ...
Noch vor wenigen Monaten kämpfte die Versicherungsbranche gegen eine Absenkung des Garantiezinses. Auf jeden Fall wollte man Reduktion des Rechnungszinses auf unter 2 % verhindern. Vergeblich: das Bundesfinanzministerium verordnete 1,75 % auf alle neuen Verträge ab Vertragsbeginn 1. 1. 2012. Inzwischen hat sich die Situation jedoch dramatisch verändert. Nun fordern die Gesellschaften gar eine Absenkung des Garantiezinses von bestehenden Verträgen. Deutschlands beliebtestes Vorsorgeinstrument droht der Kollaps!
Fiktive Gewinnbeteiligungen werden zum Problem
Das stetig sinkende Zinsniveau auf öffentlichen Anleihen bringt die Lebensversicherungsbranche immer mehr in Bedrängnis. Zum einen reichen seit Jahren die zu erwirtschaftenden Erträge nicht mehr aus, die eingegangenen Zinsversprechungen aus den laufenden Zinseinnahmen zu befriedigen, zum andern sind sie gezwungen ihre Kursgewinne auf Bestandsanleihen, in Form von Überschussbeteiligungen an die Versichertengemeinschaft weiter zu reichen, obwohl diese gar nicht realisiert werden. (Mehr dazu unter www.vorsorgeportal.org)
Kursgewinne auf dem Bestand entstehen, wenn das allgemeine Zinsniveau sinkt. In diesem Falle gewinnen bestehende (höher verzinste) Rentenpapiere im Vergleich zu neu ausgegebenen Anleihen an Attraktivität, was sich in einem höheren Kurs an den Rentenmärkten ausdrückt. Für Versicherungsgesellschaften ist dieser Kursgewinn jedoch ohne Bedeutung, da sie diese Anleihen meist von Ausgabe bis Ablauf in ihrem Bestand halten. Da die Rückzahlung jeweils zu 100 % erfolgt, nähert sich der Handelskurs der Anleihe mit zunehmender Laufzeit immer mehr dem Nominalwert. Anders als bei Aktien erzielen Versicherungsgesellschaften mit Anleihen also praktisch nie Kursgewinne.
Leistungsreduktion als letzte Option
Trotzdem müssen Sie die Versichertengemeinschaft an diesen temporären Buchgewinnen in Form von Überschussbeteiligungen teilhaben lassen. Fiktive Buchgewinne, welche ausbezahlt werden, können jedoch später nicht mehr mit den zwingend auftretenden Buchverlusten verrechnet werden. Damit beschleunigt sich der Substanzverlust der Gesellschaften zunehmend. Deshalb denken die Gesellschaften an Gegenmaßnahmen, wie etwa das Absenken des Garantiezinses auf laufenden Verträgen. Ein Tabubruch, welche einschneidende Konsequenzen für Millionen von Bürgern hätte: Laufende Renten würden ebenso gekürzt, wie zugesagte Garantierenten von Verträgen, die noch nicht fällig sind. Die Garantiewerte von Sparverträgen sänken ebenso, wie jene in Verträgen mit Einmalbeitrag. Es gibt wohl kaum ein Bundesbürger, dessen Vorsorgesituation sich nach einer solchen Maßnahme nicht drastisch verschlechtern würde.
Schon heute müssen Versicherte mit auslaufenden Verträgen feststellen, dass ihre Auszahlungen deutlich unter den Prognosen der Vergangenheit lagen, weil die Überschussbeteiligungen stetig zurückgefahren wurden. Viele Anleger mit laufenden Verträgen haben das allerdings noch gar nicht realisiert, weil die Garantiewerte unverändert blieben. Mit einer generellen Absenkung des Rechnungszinses würde diese Entwicklung nun noch weiter beschleunigt – mit dramatischen Konsequenzen für die Privatvorsorge. Es empfiehlt sich darum, die eigene Vorsorgesituation einer objektiven Prüfung zu unterziehen. Je früher dabei allfällige Schwachstellen erkannt werden, desto größer ist die Chance, sich vor negativen Folgen zu schützen. Wer es verpasst frühzeitig zu agieren, riskiert den Verlust der Handlungsfreiheit.
Checken Sie Ihre Vorsorgesituation – kostenlos!
Die TWC Consulting and Solutions GmbH bietet ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorgesituation ohne Risiko und Kosten, einer Schwachstellenanalyse zu unterziehen. Unsere Finanzplaner zeigen Ihnen, ob Ihre Erwartungen mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen erfüllt werden können, welche Risiken wir erkennen können und wo wir Handlungsbedarf sehen. Die persönliche Beratung durch unsere Finanzplaner, welche ca. eine Stunde Ihrer Zeit in Anspruch nimmt, kann in München und Hamburg in Anspruch genommen werden. Für das übrige Bundesgebiet bieten wir einen kostenlosen Onlineservice an. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie uns ihre Unterlagen in elektronischer Form entweder per Fax oder als PDF übermitteln. Beratungstermine erhalten Sie unter der Rufnummer 089 62 18 98 80 oder per Mail unter schwachstellenanalyse(at)twc-consulting.de.
Die TWC Consulting and Solutions GmbH ist ein im Jahr 2003 gegründetes Unternehmen, welches sich der hochwertigen Finanzplanung verschrieben hat. Diese Ausrichtung entspringt der Historie des verantwortlichen Geschäftsführers Daniel S. Batt, welcher 1997 in der Schweiz den allerersten Lehrgang einer Fachhochschule in Finanzplanung mit dem Diplom abgeschlossen hat.
Die TWC Consulting and Solutions konzentriert ihre Tätigkeit auf einen Kundenkreis mit Hauptzielrichtung Altersvorsorge / Altersversorgung.
TWC Consulting and Solutions GmbH Batt,Sidney www.twc-consulting.deredaktion[at]vorsorgeportal.org
Berufsunfähigkeit (fast) zum NulltarifBerufsunfähigkeitsversicherung mit großen Steuervorteilen noch in 2011 nutzen!
Dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich ist, wissen mittlerweile fast alle Bundesbürger. Trotz der finanziellen Risiken scheuen sich dennoch viele vor den Kosten. Den meisten ist unbekannt, dass mit der Basisrente im Volksmund besser unter Rüruprente bekannt, Versicherte den Fiskus an den Kosten für und ...
Dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung unumgänglich ist, wissen mittlerweile fast alle Bundesbürger. Trotz der finanziellen Risiken scheuen sich dennoch viele vor den Kosten. Den meisten ist unbekannt, dass mit der Basisrente im Volksmund besser unter Rüruprente bekannt, Versicherte den Fiskus an den Kosten für Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge beteiligen können. Dabei erhalten Versicherte bei Kombination von Basisrente und Berufsunfähigkeitspolice letztere fast zum Nulltarif. Darüber informiert aktuell der Vorsorgeexperte Werner Rofner von der unabhängigen Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen aus Rosenheim. "Kombinieren Versicherte Berufsunfähigkeitsschutz und Rürup-Rente, können sie die gesamten Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen", empfiehlt Rofner. Damit das Finanzamt die Gesamtbeiträge als Altersvorsorgeaufwendungen anerkennt, dürfen maximal 49,99 Prozent der Versicherungsbeiträge in den Schutz der Berufsunfähigkeit fließen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können 2011 die Versicherungsbeiträge zu 72 Prozent abgesetzt werden. Dieser Satz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 die gesamten Beiträge in Höhe von 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Bei ledigen werden jährliche Altersvorsorgeaufwendungen in Höhe von maximal 20.000 Euro berücksichtigt. Für Verheiratete erhöht sich dieser Betrag auf 40.000 Euro. Der Vorteil liegt auf der Hand: Schließt ein 30jähriger Mann (Maschinenbauer/in) eine selbstständige Berufsunfähigkeitsrentenversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro bis zum 65sten muss er mit einem Beitrag von ca. 50 Euro bei einer TOP Gesellschaft rechnen. Entscheidet sich der 30jährige Maschinenbauer für eine Kombination aus Rüruprente und Berufsunfähigkeitsrente reduziert sich die Beitragsbelastung für die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der Steuerrückerstattung ( bei 35.000 Euro z.v EK) auf monatlich ca. 10 Euro. "Durch die Steuerrückerstattung reduziert sich einerseits die Beitragsbelastung für den Schutz vor Berufsunfähigkeit erheblich, zusätzlich kann je nach Einkommenshöhe mit sehr geringem Eigenbeitrag für das Alter vorgesorgt werden", erläutert Werner Rofner von der Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen. Damit hat der Versicherte bis zum Alter von 65 Jahren eine Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro monatlich abgesichert und erhält mit 65 Jahren eine monatliche Rürup-Rente von rund 260 Euro (Fonds-Police, angenommene jährliche Rendite von sechs Prozent). Noch ein weiteren Vorteil bietet die Kombi-Versicherung, verrät der Vorsorgeexperte Rofner: "Im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die Beiträge zur Rürup-Rente", die Altersversorgung ist so zum Teil mit abgesichert. In der Auszahlungsphase muss die Basisrente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Heute sind das nur 62 % der Rentenzahlung, d.h. bei 12.000 Euro Rente jährlich, werden nur 7.440 Euro mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Der Besteuerungsanteil nimmt für jeden Rentnerjahrgang jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2020 um einen Prozentpunkt zu, bis er 2040 bei 100 Prozent angekommen ist. Vor dem Hintergrund der Steuerbegünstigungen verlangt der Gesetzgeber bei Rürup-Verträgen eine monatliche Rentenzahlung. Verbraucher können zwischen einer fondsgebundenen Variante oder einer klassischen festverzinslichen Rüruprente wählen. 3378 Zeichen (mit Leerzeichen) Kontakt: Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen Inhaber Werner Rofner Oberaustrasse 34 83026 Rosenheim Tel.: 0700 - 0700 1230 (12ct/min) Fax: 0700 - 0700 1231 (12ct/min) E-Mail: presse@wk-rofner.de www.wk-rofner.de
Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen
Werner Rofner
Oberaustraße 34 34
83026 Rosenheim
Deutschland
E-Mail: service@wk-rofner.de
Homepage: http://www.wk-rofner.de
Telefon: 070007001230 Wirtschaftskanzlei Rofner & Kollegen Rofner,Werner Oberaustraße 34 34 83026 Rosenheim http://www.wk-rofner.deservice[at]wk-rofner.de
Für Anleger der Medico Fonds können Chancen auf Schadenersatz bestehenFür Anleger der Medico Fonds können Chancen auf Schadenersatz bestehen
Nachdem sich aber herausgestellt hat, dass das Fondskonzept nicht aufgeht und möglicherweise von Anfang an nicht aufgehen konnte, stellt sich die Frage, wie Anleger reagieren sollten. <br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Betroffene sich ...
Nachdem sich aber herausgestellt hat, dass das Fondskonzept nicht aufgeht und möglicherweise von Anfang an nicht aufgehen konnte, stellt sich die Frage, wie Anleger reagieren sollten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Betroffene Anleger sollten sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass dem Anleger Schadensersatzansprüche zustehen, mit denen er dem Verlust seines Kapitals entgegenwirken kann. Gegenstand einer anwaltlichen Überprüfung sollte sein, ob ein Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die beratende Bank/das fondsvermittelnde Unternehmen besteht, weil diese den Fonds als sehr sicher oder risikolose Altersversorgung dargestellt hat, ohne jedoch über die tatsächlich bestehenden Risiken, wie dem Kapitalverlust und der kaum gegebenen Veräußerbarkeit der Beteiligung, aufzuklären. Hierin kann eine fehlerhafte Bankberatung zu sehen sein, die zum Schadensersatz führen kann. Die Bank/das fondsvermittelnde Unternehmen kann sich auch schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn nicht über Rückvergütungen, die für die Fondsvermittlung eventuell geflossen sind (sog. "Kick-Backs"), aufgeklärt wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann das Verschweigen von Kick-Backs zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führen. Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten betroffene Anleger zeitnah einen Rechtsanwalt aufsuchen, der etwaige Ansprüche prüft und bei Erfolgsaussichten deren Durchsetzung auf den Weg bringen kann. Dies gilt vor allem für Anleger der Medico Fonds, da mit Ablauf des Jahres 2011 Verjährung droht, deren Eintreten durch die Einleitung entsprechender Schritte gehemmt werden sollte. http://www.grprainer.com/Medico-Fonds.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
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Mehr Netto vom Brutto erleichtert Personalsuche Nutzen durch aktuelle Rechtsprechungsänderung: Von der Nettolohnoptimierung profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber
Neues Beratungskonzept berücksichtigt auch Aspekte der Altersversorgung und des Arbeitsrechtes
Arbeitgeber bieten
(ddp direct) Bremen / Hamburg, im September 2011.<br /><br />Mehr Netto vom Brutto - was erst einmal nur für Arbeitnehmer interessant erscheint, ist auch für die Arbeitgeberseite von Vorteil. Denn insbesondere im Hinblick auf die künftig erschwerte Suche nach Fachkräften müssen Arbeitgeber zusätzliche Anreize ...
(ddp direct) Bremen / Hamburg, im September 2011. Mehr Netto vom Brutto - was erst einmal nur für Arbeitnehmer interessant erscheint, ist auch für die Arbeitgeberseite von Vorteil. Denn insbesondere im Hinblick auf die künftig erschwerte Suche nach Fachkräften müssen Arbeitgeber zusätzliche Anreize schaffen. Bei der Nettolohnoptimierung wird die Vergütung systematisch von steuerpflichtigen Bestandteilen befreit. Gleichzeitig kommen neue und steuerfreie Nettoentlohnungen zum weiteren Vorteil für den Arbeitnehmer hinzu. Das neue Beratungskonzept von Clostermann & Jasper zur Nettolohnoptimierung zielt darauf ab, möglichst alle Arbeitnehmer eines Betriebes hierfür zu gewinnen, wobei auch die Aspekte der Altersversorgung und des Arbeitsrechtes berücksichtigt werden. Mit Beginn des Jahres hat sich die lohnsteuerliche Rechtsprechung geändert. Mit unserem neuen Konzept greifen wir die aktuellen Möglichkeiten auf und können Vorteile für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzeigen, erklärt Torsten Jasper, Partner der auf Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung spezialisierten Kanzlei. Beginnend bei der Umwandlung von Zusatzzahlungen oder Absenkung des Bruttolohnes so Torsten Jasper weiter, zählen auch Warengutscheine für die Arbeitnehmer dazu. Die Bandbreite hierfür reicht weiter von Tankgutscheinen über Internetzugänge bis zur Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Torsten Jasper: Letztendlich hat der Arbeitnehmer mehr vom Brutto im Netto. Wichtig ist, dass wir bei der Reduzierung des Bruttolohnes in unserem Konzept gleichzeitig auch die Altersvorsorge berücksichtigen. Die Gewährung von steuerfreien Teilen des Arbeitslohnes bringt auch für die Arbeitgeberseite mehrere Vorteile, erklärt Torsten Jasper, dessen Kanzlei über die eigentliche Steuerberatung und Wirtschaftprüfung hinaus Firmen umfangreiche betriebswirtschaftliche Lösungen anbietet. Die Komponente eines höheren Nettolohns ist bei der Suche nach Fachkräften ein erheblicher Faktor, der in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnt. Hinzu kommen selbstverständlich auch finanzielle Vorteile für das Unternehmen. Torsten Jasper: Für Betriebe mit 100 Mitarbeitern ergeben sich jährliche Lohnkosteneinsparungen von rund 100.000 Euro. Von Unternehmensseite kann die Nettolohnoptimierung sowohl in wirtschaftlich guten als auch in schwierigen Zeiten eingeführt werden. Die Clostermann & Jasper Partnerschaft, gegründet 1948, mit Kanzleien in Bremen und Hamburg, steht mit mehr als 50 Mitarbeitern zuverlässig für ein umfassendes und wachsendes Angebot für betriebswirtschaftliche und steuerliche Lösungen. Die Konzentration der Kanzlei auf den inhabergeführten Mittelstand und die gleichzeitige Spezialisierung auf ausgewählte Branchen sorgen für eine hohe Beratungskompetenz. Das Leistungsspektrum reicht weit über die herkömmlichen Leistungen der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung hinaus: Mit betriebswirtschaftlichem Coaching begleitet und fördert Clostermann & Jasper seit Jahrzehnten erfolgreich die positive Entwicklung zahlreicher Unternehmen. Die Partnerschaft ist in der Branche Vorreiter bei der dezentralen Schulung und Weiterbildung. Clostermann & Jasper ist Aktionärin der UHY Deutschland AG, einem Zusammenschluss mittelständischer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit 210 Büros in über 70 Ländern. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/ltj025 /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/mehr-netto-vom-brutto-erleichtert-personalsuche-26026
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