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Tophandy.de setzt auf SEO-Maßnahmen der Online Marketing Solutions AGOnline Marketing Solutions AG startet mit erfolgreicher Kooperation ins neue Jahr
Online Marketing Solutions AG startet mit erfolgreicher Kooperation ins neue Jahr
Eschborn, im November 2011: Die SEO-Spezialisten von plateo-High Performance Online Marketing optimieren seit November 2011 den erfolgreichen Onlineshop www.Tophandy.de. Durch plateos effektive Maßnahmen finden interessierte Kunden die Angebote des und schon ...
Online Marketing Solutions AG startet mit erfolgreicher Kooperation ins neue Jahr
Eschborn, im November 2011: Die SEO-Spezialisten von plateo-High Performance Online Marketing optimieren seit November 2011 den erfolgreichen Onlineshop www.Tophandy.de. Durch plateos effektive Maßnahmen finden interessierte Kunden die Angebote des Mobilfunk- und Elektro-Fachhändlers schon jetzt unter zahlreichen Suchbegriffen auf den Top-Positionen bei Google und weiteren relevanten Suchmaschinen.
plateo - High Performance Online Marketing berät und unterstützt den Online-Fachhandel Tophandy.de mit zielgerichteten Maßnahmen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO). Dabei steht vor allem eine verbesserte Positionierung der Angebote des Händlers in den Google-Ergebnissen im Vordergrund. Der gut sortierte Shop bietet für jeden den richtigen Handyvertrag von drei verschiedenen Tarifanbietern: Vodafone, Telekom und 02.
Im Rahmen der Suchmaschinenoptimierung entwickelte plateo einen SEO-Projektplan, auf dessen Grundlage man für Tophandy.de die aktuellsten Angebote für Suchmaschinen bestmöglich indexierbar gestalten und damit zu einer optimalen Positionierung im Web gelangen kann. Bereits nach kurzer Zeit positionierten die Online Marketing-Experten von plateo Tophady.de unter den relevanten Suchbegriffen aus allen drei Tarifbereichen in den Top-10 der Google-Ergebnisse.
Das Leistungsportfolio von plateo, einer Marke der der Online Marketing Solutions AG, bietet vor allem größeren Unternehmen mit hohen Erwartungen an ihre Online-Sichtbarkeit die passenden Produkte. Um den Online-Shop Tophandy.de langfristig in den Suchergebnissen der wichtigsten Suchmaschinen zu positionieren, sind verschiedene technische Maßnahmen notwendig. Diese erzielen erst in Kombination die besten Effekte. Dazu haben die SEO-Experten von plateo zu Beginn eine umfassende Website-Analyse erarbeitet und in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden den Schwerpunkt der Optimierungsmaßnahmen festgelegt. Auf Basis der Resultate dieser ersten Analyse erstellte plateo eine Strategie, welche technische Onsite-Optimierung, professionelle Textarbeit und ein nachhaltiges Linkmanagement miteinander kombiniert.
Der neue Kunde der Online Marketing Solutions AG blickt auf eine lange Tradition als kompetenter Fachhändler zurück. Das Unternehmen erhielt bereits zahlreiche Auszeichnungen. Das bestätigt den hohen Standard an Fachkompetenz und einen jederzeit fairen Umgang mit dem Kunden. Durch gut ausgebaute Handelsbeziehungen bietet Tophandy.de besonders günstige Tarif- und Handykombinationen sowie teilweise sogar exklusiv für den deutschen Markt die neusten Mobiltelefon- und Smartphone-Modelle. Eines der beliebtesten Produkte bei Tophandy.de ist aktuell der neue Spezial-Tarif „Telekom Spezial Complete“, im Rahmen dessen dem Nutzer unter anderem 100 Inklusivminuten, Internetflatrate, eine SMS-Flat in alle Netze sowie eine netzinterne Telekomflate zur Verfügung stehen. Im Fokus der SEO-Maßnahmen von plateo liegen deshalb vor allem aktuelle Angebote und Sonderaktionen im Shop von Tophandy.de. Gerade für die Optimierung von Webseiten im E-Commerce-Bereich sind eine gesteigerte Flexibilität und die enge Zusammenarbeit von Kunde und SEO-Berater wichtig. Aus diesem Grund geht jeder persönliche Ansprechpartner bei plateo auch individuell auf saisonale Schwerpunkte des Kunden ein und richtet die Projektplanung daraufhin aus. „Dank der kompetenten Beratung durch das plateo-Team kann unsere breite Produktpalette stets aktuell in den Suchmaschinen gefunden werden. Wir haben uns für die Online Marketing Solutions AG entschieden, weil deren Marke plateo für unsere Ziele den besten Service bietet“, erklärt Andreas Natt, Vertriebsleiter Telekommunikation bei Tophandy.de, den Entschluss für eine Kooperation mit dem SEO-Dienstleister plateo.
Die Online Marketing Solutions AG bündelt im plateo-Team erfahrene Experten mit einem breiten Kompetenzspektrum. So kann das Online Marketing-Unternehmen integrative Lösungen und einen bedarfsgerechten suchmaschinenoptimierten Marketing-Mix anbieten. Dabei nutzt das plateo-Team gezielt Synergien aus verschiedenen Disziplinen, um deren Projekte effektiv gegenüber möglicher Konkurrenz zu differenzieren. Durch erprobte Konzepte und eine individuelle Leistungserbringung sorgt plateo für erfolgreiche Webauftritte und steht vor allem groß aufgestellten und international agierenden Unternehmen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Über die Online Marketing Solutions AG und Plateo
Die Online Marketing Solutions AG ist ein technologieorientiertes Unternehmen, das sich auf integrierte Online Marketing Lösungen und Suchmaschinenoptimierung für Unternehmen spezialisiert hat. Vier vertikale Dienstleistungen werden angeboten: Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEM), Internet Public Relations (IPR) und Social Media Optimierung (SMO). Des Weiteren schöpft die Aktiengesellschaft aus der langjährigen Erfahrung und dem technischen Know-how ihrer SEO-Experten und entwickelt stetig innovative Web-Services und Tools für ihre Kunden. Hauptsitz der Online Marketing Solutions AG ist Eschborn bei Frankfurt. Plateo ist ein eigenständiger Unternehmensbereich der Online Marketing Solutions AG und bietet High Performance Lösungen auf Basis von integrativen und nachhaltigen Online Marketing Modellen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.online-marketing-solutions-ag-presse.de/news/online-marketing-solutions-ag-startet-mit-erfolgreicher-kooperation-ins-neue-jahr-77.htm
Online Marketing Solutions AG Bardowicks,Dr. Niko Mergenthaler Allee 35-37 65760 Eschborn http://www.online-marketing-solutions-ag-presse.de/news/online-marketing-solutions-ag-startet-mit-erfolgreicher-kooperation-ins-neue-jahr-77.htmlpresse.onlinemarketingsolutions[at]googlemail.com
Online Marketing Solutions AG optimiert attraktiven Kunden aus dem Bereich KFZ-ZubehörOnline Marketing Solutions AG: SEO-Experten gewinnen neuen Referenzkunden
Eschborn, im November 2011: Die Online Marketing Solutions AG gewinnt mit KFZ Teile Kaufmann einen weiteren attraktiven Vertragspartner. Der erfolgreiche Online-Fachhandel für Autozubehör arbeitet bereits seit einigen Monaten mit den Experten für Suchmaschinenoptimierung (SEO) zusammen und steigert so kontinuierlich die eigene Sichtbarkeit ...
Eschborn, im November 2011: Die Online Marketing Solutions AG gewinnt mit KFZ Teile Kaufmann einen weiteren attraktiven Vertragspartner. Der erfolgreiche Online-Fachhandel für Autozubehör arbeitet bereits seit einigen Monaten mit den Experten für Suchmaschinenoptimierung (SEO) zusammen und steigert so kontinuierlich die eigene Sichtbarkeit im Web.
Das Leistungsportfolio der Online Marketing Solutions AG bietet auch kleinen und mittelständischen Unternehmen die passenden Produkte. Um den Online-Shop www.kfz-teile-kaufmann.de besser in den Suchergebnissen der marktführenden Suchmaschinen zu positionieren, sind verschiedene Maßnahmen notwendig, die erst in Kombination die besten Effekte erzielen. Die Online Marketing Solutions AG bündelt in ihrem Team eine Vielzahl von Experten mit unterschiedlichen Kompetenzbereichen. So kann das Eschborner Unternehmen integrative Lösungen und einen bedarfsgerechten suchmaschinenoptimierten Marketing-Mix anbieten. Die Positionierung und Darstellung der Kunden in Suchmaschinen - einer der wichtigsten Einstiegspunkte ins Internet - steht dabei im Mittelpunkt der Bemühungen. Dabei nutzen die Sachverständigen von www.online-marketing-solutions.com gezielt Synergien aus den einzelnen Disziplinen, um ihre Projekte gegenüber möglicher Konkurrenz zu differenzieren.
Seit 2004 vertreiben KFZ Teile Kaufmann Autozubehör über das Internet. Die Firmen-Philosophie setzt sich aus vier klaren und effektiven Elementen zusammen: schnelle Lieferung, faire Preise, günstige Versandkosten und ein telefonischer Kundenservice. Um diese klare Message besser im Internet zu präsentieren, haben sie sich vertrauensvoll an die Online Marketing Solutions AG gewendet. Das Ranking des Online-Shops verbesserte sich während der Zusammenarbeit deutlich. Dank Unterstützung durch die Online Marketing Solutions AG findet sich der gut sortierte Fachhändler bereits unter verschiedenen wichtigen Suchbegriffen in den Top-Rängen der Suchmaschinen wieder und wird von Kunden noch besser gefunden. Und das mit Erfolg: Die Ergebnisse aller SEO-Aktivitäten für KFZ Teile Kaufmann fallen positiv aus.
Für einen anhaltenden Erfolg der Optimierungsmaßnahmen, müssen die Ergebnisse regelmäßig überprüft werden, um die Vorgehensweise eventuell anzupassen. Bei Projekten der Online Marketing Solutions AG steht die Nachhaltigkeit der Optimierung im Vordergrund, denn die besten Positionen in den Suchmaschinen sind hart umkämpft und das Internet einem ständigen Wandel unterworfen. Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit stehst ein kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Denn das Team der Online Marketing Solutions AG ist sich sicher: ein gut ausgebauter Kundenservice und Transparente Leistungserbringung sind die Basis der Kundenzufriedenheit. Aus diesem Grund steht jedem Kunden auch ein interaktives Online-Kundenmenü zur Verfügung, in welchem alle Ergebnisse und Reports rund um die Uhr abrufbar sind.
Über die Online Marketing Solutions AG
Die Online Marketing Solutions AG ist ein technologieorientiertes Unternehmen, das sich auf integrierte Online Marketing Lösungen und Suchmaschinenoptimierung für Unternehmen spezialisiert hat. Vier vertikale Dienstleistungen werden angeboten: Suchmaschinenoptimierung (SEO), Suchmaschinenmarketing (SEM), Internet Public Relations und Social Media Optimierung (SMO). Des Weiteren schöpft die Aktiengesellschaft aus der langjährigen Erfahrung und dem technischen Know-how ihrer SEO-Experten und entwickelt stetig innovative Web-Services und Tools für ihre Kunden. Hauptsitz der Online Marketing Solutions AG ist Eschborn bei Frankfurt. Online Marketing Solutions AG Bardowicks,Dr. Niko Mergenthalerallee 35-37 65760 Eschborn http://www.online-marketing-solutions-ag-presse.de/news/online-marketing-solutions-ag-seo-experten-gewinnen-neuen-referenzkunden-75.htmlpresse.onlinemarketingsolutions[at]googlemail.com
VTL ermittelt NCFDie Ermittlung des Network Carbon Footprint (NCF) der VTL-CargoFamily beginnt.
Fulda, 25. August 2010 10 VTL-Partner haben sich bei einem Treffen in Fulda bereit erklärt, das Projekt Grüne Logistik im VTL-Stückgutsystem aktiv zu unterstützen, um den Network Carbon Footprint ( NCF ) zu ermitteln. Unter anderem soll eine Tabelle mit Werten von Entfernung und Gewicht entstehen, die CO2-Kalkulationen für in ...
Fulda, 25. August 2010 10 VTL-Partner haben sich bei einem Treffen in Fulda bereit erklärt, das Projekt Grüne Logistik im VTL-Stückgutsystem aktiv zu unterstützen, um den Network Carbon Footprint ( NCF ) zu ermitteln. Unter anderem soll eine Tabelle mit Werten von Entfernung und Gewicht entstehen, die CO2-Kalkulationen für einzelne Sendungen ermöglicht. VTL hat dieses Konzept mit Prof. Dr. Dirk Lohre vom Institut für Nachhaltigkeit in Verkehr und Logistik ( INVL ) der Hochschule Heilbronn entwickelt. Und gemeinsam wird nun die Umsetzung erfolgen. Im September werden die Fragebögen innerhalb des Arbeitskreises mit den 10 Referenzdepots verabschiedet und zur Erhebung der benötigten Daten verteilt. Zusätzlich zu den 10 exponierten Referenzpartnern werden alle Netzwerk-Partner mittels Fragebogen um Daten aus Flächenverkehren, stationären Prozessen und Administration gebeten. Die VTL-Referenzpartner GERICKE & Co. GmbH, Hr. Peer Helbig, www.gericke-spedition.de Hintzen Logistik GmbH, Fr. Janine Breuer, www.hintzen.de Jos. Rux Spedition GmbH & Co. KG, Hr. Matthias Rux Kontinent Spedition GmbH, Hr. Thomas Rödiger, www.kontinent-spedition.de Kraftverkehr Emsland GmbH, Hr. Arno Boll, www.bentheimer-eisenbahn-ag.de Loxx Logistik & Spedition GmbH, Fr. Wiebke Röhrich, www.loxx.de Ludwig Häberle Logistik GmbH, Hr. Michael Abele, www.haeberle-logistik.de Richard Müller GmbH & Co. KG, Hr. Jens Schreiber, www.spedition-mueller.de Spedition Hoss GmbH & Co. KG, Hr. Lothar Klatt, www.spedition-hoss.de Spedition Wüst GmbH & Co. KG, Hr. Matthias Schork, www.wuest.com Vorteile und Nutzen dieses mehrmonatigen Projektes sehen die Partner in ihrer Vorreiterrolle, Umweltbewusstsein aktiv zu leben und in einem größeren System mehr Wirkung zu erzielen. Zudem fragen und achten bereits zahlreiche Verlader auf die Handlungsweisen ihrer Transportpartner und so kann die Ermittlung des NCF in Praxis- und Vertriebsvorteile für das VTL-Netzwerk übersetzt werden. Die CargoFamily ist somit frühzeitig aufgestellt, wenn 2012 verbindliche Normen eingeführt werden. Über VTL Vernetzte-Transport-Logistik GmbH "the CargoFamily" VTL ist eine führende Stückgutkooperation und Anbieter europaweiter Logistiklösungen. Von Fulda aus vernetzt VTL über 110 mittelständische Cargounternehmen zu einem umfassenden und intelligenten, durch modernste IT unterstützten, Dienstleistungsnetzwerk. Die CargoFamily punktet durch den Zusammenhalt zwischen allen Systempartnern. Das Zentral-HUB in Fulda und die Regional-HUBs West, Nord und Süd sind mit schnellen Direktverkehren vernetzt und transportieren das Stückgut im 24/48 Stundentakt im Nachtsprung. Mit den Systempartnern "vor Ort" bietet VTL den individuellen Service eines regionalen Anbieters, plus europaweite Logistiklösungen eines flächendeckenden Netzwerkes. So wird aus der Vielzahl regionaler Leistungen ein umfassendes Supply Chain-Angebot. Das VTL-Symbol sind die Erdmännchen: Diese friedlichen Säugetiere aus dem südlichen Afrika sind zu aufmerksamkeitsstarken Sympathieträgern geworden, die Tag für Tag bei über 4.300 Sendungen für die Systempartner und die VTL-Kooperation werben. Mehr unter www.vtl.de Kontakt: VTL Vernetzte-Transport-Logistik GmbH Andreas Jäschke Werner-von-Siemens-Straße 15 36041 Fulda +49 ( 0 ) 661 9768-0 info@vtl.de www.vtl.de
Pressekontakt: Heike Herzig HERZIG Marketing Kommunikation GmbH Hansaring 61 50670 Köln Telefon: +49 ( 0 )2234 989905-0 EMail: hh@herzigmarketing.de Internet: http://www.herzigmarketing.de
Risiken beim Vorsteuerabzug " wichtige Praxisfälle
Stuttgart, 21. Oktober 2009 - Im Rahmen unserer heutigen Ausgabe wollen wir mit dem Thema Rechnungen von Subunternehmern und freien Mitarbeitern an unsere kleine Reihe "Risiken beim Vorsteuerabzug" anknüpfen. Auch wenn diese Vorschrift auf den ersten Blick unscheinbar ist, eine Versagung des Vorsteuerabzugs im Rahmen einer wäre doch ...
Stuttgart, 21. Oktober 2009 - Im Rahmen unserer heutigen Ausgabe wollen wir mit dem Thema Rechnungen von Subunternehmern und freien Mitarbeitern an unsere kleine Reihe "Risiken beim Vorsteuerabzug" anknüpfen. Auch wenn diese Vorschrift auf den ersten Blick unscheinbar ist, eine Versagung des Vorsteuerabzugs im Rahmen einer Umsatzsteuer-(Sonder)prüfung wäre doch sehr ärgerlich. Rechnungen von Subunternehmern und freien Mitarbeitern Wer auf die Mithilfe von Subunternehmern bzw. nicht angestellten Personen angewiesen ist, unterliegt einem besonders hohen Risiko durch die sog. Kleinunternehmerregelung. Diese Kleinunternehmer haben gegenüber dem Finanzamt den Antrag gestellt, nicht zur Umsatzbesteuerung herangezogen zu werden und dürfen somit auch keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen. Häufig werden allerdings Rechnungen mit Umsatzsteuer und ohne Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ausgestellt. Diese führt aufgrund einer (nachträglich) besseren Erkenntnis der Finanzbehörden, z. B. durch Kontrollmitteilungen, zur nachträglichen Versagung des Vorsteuerabzugs. Dem Auftraggeber bleibt in der Praxis letztlich wohl nur die Möglichkeit, sich aufgrund der Gewerbeanmeldung von der Unternehmereigenschaft seines Auftragnehmers zu überzeugen, auch wenn daraus die Kleinunternehmereigenschaft gar nicht zu erkennen ist. Als weiteres Indiz kann die Überprüfung der USt-IDNr. dienen. Bestätigungen der Unternehmereigenschaft werden vom Finanzamt in der Praxis kaum noch ausgestellt. Der Auftraggeber des Kleinunternehmers kann sich in diesen Fällen auch nicht auf einen Gutglaubenschutz berufen, wenn er von seinem Auftragnehmer über dessen Regel-Unternehmereigenschaft getäuscht worden ist. Eine schriftliche Versicherung des Auftragnehmers führt ebenfalls nicht dazu, dass die Finanzverwaltung von einer Vorsteuerkürzung absieht. Im Fall von kleinunternehmerischen Subunternehmern ist daher wohl Vertrauen der wichtigste Schutz vor einer Versagung des Vorsteuerabzugs.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rts-d.net EMail: info@rts-d.net
Streit ums Arbeitszimmer
Stuttgart, 17. Juni 2009 - Das Steueränderungsgesetz 2007 beinhaltete einige schwerwiegende Einschränkungen für den Steuerzahler, wie zum Beispiel die Kürzung der Pendlerpauschle und die Beschränkung des Arbeitszimmers. Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale für erklärt und ...
Stuttgart, 17. Juni 2009 - Das Steueränderungsgesetz 2007 beinhaltete einige schwerwiegende Einschränkungen für den Steuerzahler, wie zum Beispiel die Kürzung der Pendlerpauschle und die Beschränkung des Arbeitszimmers. Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt und die alte Rechtslage ist wieder in Kraft getreten. Auch gegen die Beschränkung des Abzugs der Aufwendungen für das Arbeitszimmer sind vor verschiedenen Finanzgerichten einige Klagen anhängig. Im Februar gab es hierzu ein erstes Urteil. Ein Lehrerehepaar nutzte ein jeweils eigenes Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und wollte die Aufwendungen hierfür als Freibetrag auf ihren Lohnsteuerkarten eintragen lassen. Das Finanzamt verweigerte die Eintragung erwartungsgemäß. Ein Einspruch blieb ohne Erfolg. Deshalb musste nun das Finanzgericht urteilen: Es bestätigte in ganzer Linie die Haltung des Finanzamtes. Zur Begründung führte das Gericht an, dass vollzeitbeschäftigte Lehrer den Mittelpunkt ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in aller Regel nicht im häuslichen Arbeitszimmer hätten. Die Richter räumten zwar ein, dass Lehrer ihren Unterricht im Arbeitszimmer vor- und nachbereiten müssten, aber auch wenn in der Schule kein entsprechender Raum zur Verfügung stünde, könne nicht ohne Weiteres geschlussfolgert werden, dass deswegen unbedingt Kosten für ein abgetrenntes Arbeitszimmer entstünden. Diese Tätigkeiten könnten schließlich auch genauso gut in jedem anderen Raum ausgeübt werden. Außerdem stellten die Richter fest, dass sich die Neuregelung des Abzugs der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer noch im Rahmen des dem Gesetzgeber eröffneten Gestaltungsspielraums hielte und deswegen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Hinweis: Gegen dieses Urteil hat das Lehrerehepaar inzwischen Revision eingelegt. Nun muss sich der BFH damit befassen. Für andere betroffene Steuerpflichtige hat dies zur Folge, dass das Finanzamt Verfahrensruhe bis zur endgültigen Entscheidung über dieses Musterverfahren gewähren muss.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rts-d.net EMail: info@rts-d.net
Vorsteuerabzug: Leistungsbeschreibung in der Rechnung
Stuttgart, 20. Mai 2009 - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 8.10.2008 entschieden, dass die Leistungsbeschreibung "technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" in einer Rechnung nicht ausreicht. Im Streitfall wurde ein Vorsteuerabzug verwehrt. Die Entscheidung begründete der BFH wie folgt: 1.Die Rechnung muss Angaben Art ...
Stuttgart, 20. Mai 2009 - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 8.10.2008 entschieden, dass die Leistungsbeschreibung "technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996" in einer Rechnung nicht ausreicht. Im Streitfall wurde ein Vorsteuerabzug verwehrt. Die Entscheidung begründete der BFH wie folgt: 1.Die Rechnung muss Angaben tatsächlicher Art enthalten, die die Identifizierung einer abgerechneten Leistung ermöglichen. Der Aufwand zur Identifizierung muss dahingehend begrenzt sein, dass die nachprüfbare Feststellung eindeutig und leicht erfolgen kann. 2.Es ist möglich, in Rechnungen auf Geschäftsunterlagen zu verweisen, wenn diese eindeutig bezeichnet sind. 3.Der BFH hat die Bezeichnung "technisch" und "im Jahr 1996" im Streitfall für die abgerechnete Leistung als nicht konkret beschrieben. Das Attribut "technisch" bezeichnet eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungen. Eine hinreichende Konkretisierung in zeitlicher Hinsicht ist nicht möglich, da in der Rechnung das gesamte Kalenderjahr 1996 abgerechnet wurde. Ohne Bedeutung ist, ob die abgerechneten Beratungs- und Kontrollhandlungen als eine Vielzahl von Leistungen oder als einheitliche Leistung anzusehen sind. Eine einheitliche Leistung muss aufgrund ihrer Beschreibung in einer Rechnung identifizierbar sein. Um den Vorsteuerabzug sicherzustellen, muss eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Merkmale enthalten: -Bezeichnung der Lieferung oder sonstigen Leistung, -vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, -Steuernummer oder wahlweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, -fortlaufende Rechnungsnummer, -Ausstellungsdatum der Rechnung, -Zeitpunkt, bei Miet- oder Pachtverträgen den Zeitraum, der Lieferung oder sonstigen Leistung oder Zeitpunkt der Vereinnahmung des (Teil-)Entgelts, wenn nicht identisch mit Ausstellungsdatum der Rechnung, -der Nettobetrag (einzeln aufgeschlüsselt nach Steuersätzen), -Steuerbetrag, -Bruttorechnungsbetrag, -Hinweise auf Steuerbefreiungen (Kurzbeschreibungen wie "Ausfuhr", "Krankentransport", "Ausfuhrlieferung" etc. sind ausreichend). Sollten Sie Fragen zur Erstellung einer Rechnung mit eindeutiger Leistungsbeschreibung haben, rufen Sie uns einfach an.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rts-d.net EMail: info@rts-d.net
Säumniszuschläge: Auch bei einer Fristüberschreitung von nur einem Tag
Stuttgart, 05. Mai 2009 - Ein Säumniszuschlag fällt auch dann an, wenn der fällige Steuerbetrag nur einen Tag zu spät gezahlt worden ist und die Säumnis nur geringfügig ist. Aus dem Wortlaut des Gesetzes folgt, dass Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung anfallen und eben ...
Stuttgart, 05. Mai 2009 - Ein Säumniszuschlag fällt auch dann an, wenn der fällige Steuerbetrag nur einen Tag zu spät gezahlt worden ist und die Säumnis nur geringfügig ist. Aus dem Wortlaut des Gesetzes folgt, dass Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung anfallen und eben nicht tagesgenau berechnet werden. Dies bestätigte der Bundesfinanzhof in einer neuen Entscheidung. Im Urteilsfall zahlten die Kläger einen Betrag in Höhe von 968 EUR einen Tag zu spät, was einen Säumniszuschlag in Höhe von 9,50 EUR zur Folge hatte. Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
Arbeitsvertrag: Bezugnahme auf den jeweils geltenden Tarifvertrag
Stuttgart, 22. April 2009 - Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach seinem Austritt abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das (BAG) mit ...
Stuttgart, 22. April 2009 - Wird in einem nach dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeitsvertrag auf das einschlägige Tarifwerk in der jeweils geltenden Fassung verwiesen, ist der Arbeitgeber auch nach Austritt aus dem tarifschließenden Verband verpflichtet, die nach seinem Austritt abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt mit diesem aktuellen Urteil seine Rechtsprechungsänderung. Praxishinweis: Für den Arbeitgeber ergeben sich daraus folgende Schlussfolgerungen: »Für die Zukunft ist bei jeder Vertragsänderung von "Altverträgen" unbedingt auf eine gleichzeitige Änderung etwaiger Bezugnahmeklauseln hinzuwirken. »Bei jedem Betriebsübergang oder Unternehmenskauf ist besonders auf notwendige Änderungsvereinbarungen von (Alt-)Arbeitsverträgen zu achten. »Bei Neuverträgen sollte entweder auf die Bezugnahmeklausel verzichtet werden oder aber eine Klausel Verwendung finden, die den Anforderungen des BAG an eine "Gleichstellungsklausel" oder eine "Tarifwechselklausel" genügt.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rts-d.net EMail: info@rts-d.net
Keine Anwendung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale für andere Personen
Stuttgart, 27. Januar 2009 - Abgeordnete des Deutschen Bundestags und vieler Bundesländer erhalten im Rahmen ihrer Amtsausstattung eine Kostenpauschale zur Abgeltung bestimmter mandatsbedingter Aufwendungen, die als Aufwandsentschädigung steuerfrei ist. Viele sehen darin eine ungerechtfertigte Besserstellung. In drei aktuellen Fällen am ...
Stuttgart, 27. Januar 2009 - Abgeordnete des Deutschen Bundestags und vieler Bundesländer erhalten im Rahmen ihrer Amtsausstattung eine Kostenpauschale zur Abgeltung bestimmter mandatsbedingter Aufwendungen, die als Aufwandsentschädigung steuerfrei ist. Viele sehen darin eine ungerechtfertigte Besserstellung. In drei aktuellen Fällen vor dem Bundesfinanzhof klagten Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Berufsgruppen (Geschäftsführer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Richter am Finanzgericht) gegen die gleichheitswidrige Begünstigung Abgeordneter durch die steuerfreie Kostenpauschale. Bei ihrer Veranlagung beantragten sie, durch entsprechenden Ansatz eines pauschalen Werbungskostenabzugs in die Begünstigung einbezogen zu werden. Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass diesen Berufsgruppen eine steuerfreie Kostenpauschale nicht zusteht, weil sie nicht zu den Abgeordneten gehören. Die Einbeziehung in die steuerfreie Kostenpauschale scheitert bereits daran, dass andere Berufsgruppen im Hinblick auf den Zweck der Pauschale, typische mandatsbedingte Aufwendungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten des verfassungsrechtlich geregelten Abgeordnetenstatus zu erstatten, nicht mit den Abgeordneten vergleichbar seien. Für diese Arbeitnehmer sei die vermeintliche Verfassungswidrigkeit der steuerfreien Kostenpauschale der Abgeordneten nicht entscheidungserheblich, da der Gesetzgeber sowohl aus rechtlichen als auch aus offenkundig tatsächlichen Gründen daran gehindert sei, bei einer etwaigen Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale eine für die hier klagenden Arbeitnehmer günstigere Regelung zu schaffen. Letztlich hat der Bundesfinanzhof aber nicht darüber entschieden, ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Der "reguläre" Arbeitnehmer muss sich aber wohl weiterhin mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von EUR 920,00 begnügen. Eine Vorlage der steuerfreien Kostenpauschale an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit, hat das Gericht abgelehnt.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
R.T.S. STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Deckerstr. 37 70372 Stuttgart Telefon: 0711/9554-0 Fax: 0711/9554-1000 Internet: http://www.rts-d.net EMail: info@rts-d.net
Verbilligte Vermietung - voller Werbungskostenabzug
Stuttgart, 13. Januar 2009 - Wird eine Wohnung verbilligt vermietet, erhält der Vermieter nur dann den vollen Werbungskostenabzug, wenn die Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die Finanzverwaltung hat jetzt klargestellt, dass dabei der unterste Wert innerhalb einer Mietpreisspanne gewählt werden kann. Diese der zu ...
Stuttgart, 13. Januar 2009 - Wird eine Wohnung verbilligt vermietet, erhält der Vermieter nur dann den vollen Werbungskostenabzug, wenn die Miete mindestens 75 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die Finanzverwaltung hat jetzt klargestellt, dass dabei der unterste Wert innerhalb einer Mietpreisspanne gewählt werden kann. Diese Sichtweise der Finanzverwaltung ist zu begrüßen. Allerdings besteht weiterhin das Problem, überhaupt die ortsübliche Miete zu ermitteln. Denn verlässliche Zahlen sind und bleiben Mangelware.
Als wir die RTS vor über 20 Jahren gründeten, hatten wir eine Steuerberatungsgesellschaft im Sinn, die sich konsequent an den Wünschen und Zielen ihrer Mandanten ausrichtet. Schon bald wurde uns bewusst, dass hierfür die klassische Steuerberatung rund um den Jahresabschluss nur Teil einer umfassenden Dienstleistung sein kann. Durch Zusammenschlüsse und Kooperationen haben wir uns und unser Produktportfolio daher immer wieder qualifiziert erweitert. Die Ganzheitlichkeit unseres Angebots wurde zu dem Leitgedanken, der auch heute noch unsere Philosophie prägt. Wir verfolgen mit unserer Tätigkeit den Anspruch einer strategischen Zukunftsberatung und bieten damit ein Mehr zu der üblichen vergangenheitsbezogenen Bearbeitung von Steuerangelegenheiten. Dabei gelingt uns die Balance zwischen dem Gehen neuer Wege und der Bodenständigkeit, die damals wie heute Teil unseres Unternehmens ist. Inzwischen betreut die RTS mit ihren Mitarbeitern Mandanten aus ganz unterschiedlichen Branchen und Rechtsformen im gesamten Südwesten Deutschlands. Platz 2 bei einem Benchmarking der renommierten DATEV e.G. bestätigt uns in unserer besonderen Art der Steuer- und Unternehmensberatung. Aufgrund unserer klar definierten Strukturen ist die RTS seit 2003 in den Bereichen Qualitätsmanagement, Eigenorganisation, Dokumenten-Management-System, ergebnisorientierte Vergütung sowie digitales Belegwesen auch Referenzpartner der DATEV e.G. Die konsequente Verfolgung unseres Leitgedankens, unseren Mandanten ein ganzheitliches Angebot zu bieten, führte im Jahr 2004 zur Gründung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das für diese Gesellschaft entwickelte hauseigene Qualitätssicherungssystem hat im Jahr 2006 erfolgreich die Prüfung durch einen externen Berufskollegen - den sog. Peer-Review - bestanden. Unser Ziel wird es bleiben, mit Erfahrung und Kompetenz zum Wohle unserer Kunden zu arbeiten und dabei sowohl an Bewährtem festzuhalten als auch für neue Wege offen zu sein.
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