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Rechtsanwalt hilft bei der Ausgestaltung des Umgangsrechts
Nach einer Trennung verbleibt das Kind meist bei einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht mit dem Kind zu. Ausnahmen gibt es hier nur dann, wenn der Umgang nicht dem Wohle des Kindes entspricht. Das Umgangsrecht ist in § 1684 BGB geregelt. In erster Linie ist diese als eigenes Recht des Kindes zu verstehen. das ...
Nach einer Trennung verbleibt das Kind meist bei einem Elternteil. Grundsätzlich steht dem anderen Elternteil ein Umgangsrecht mit dem Kind zu. Ausnahmen gibt es hier nur dann, wenn der Umgang nicht dem Wohle des Kindes entspricht. Das Umgangsrecht ist in § 1684 BGB geregelt. In erster Linie ist diese als eigenes Recht des Kindes zu verstehen. Eine Regelung für das Umgangsrecht zu treffen kann im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung Teil einer anwaltlichen Beratung sein. Über das Umgangsrecht informieren die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.
Recht des Kindes auf beide Elternteile
Nach einer Trennung erhält meist ein Elternteil das Sorgerecht. Der andere erhält mit dem Umgangsrecht eine Besuchsmöglichkeit. Dies liegt im Interesse des Kindes, das ein Recht darauf hat, zu beiden Elternteilen eine stabile Beziehung zu unterhalten. Das Umgangsrecht kann Besuche so regeln, dass der andere Elternteil das Kind an bestimmten Tagen und Zeiten besuchen und zu sich nehmen darf. Auch Dritte wie Großeltern, Lebenspartner oder Geschwister können nach § 1666 BG Umgangsrecht erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Personen längere Zeit mit dem Kind in Gemeinschaft leben und festgestellt wird, dass der Umgang zum Wohl des Kindes beiträgt.
Rechtsanwaltliche Beratung beugt Streitigkeiten vor
Nicht selten entsteht nach einer Trennung Streit über das Sorgerecht und das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder. Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann eine rechtsanwaltliche Beratung, die alle Beteiligten zusammenbringt, unterstützend eingreifen. Denn so lassen sich verlässliche Verabredungen für beide Seiten treffen, ohne dass Auseinandersetzungen entstehen. Außerdem hilft eine Rechtsberatung, die Möglichkeiten des Besuchsrechtes voll ausschöpfen zu können und eine Regelung im Sinne des Kindes zu treffen.
Für ausführliche Informationen zum Umgangsrecht stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter Dobiasch,Alexander Marktstraße 8 18528 Bergen auf Rügen http://www.dobiasch-richter.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
Das endgültige Aus für den CS EurorealDas endgültige Aus für den CS Euroreal
Der angeschlagene Immobilienfonds CS Euroreal soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Das soll heute das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben haben. <br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart führen ...
Der angeschlagene Immobilienfonds CS Euroreal soll nun endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Das soll heute das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben haben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Credit Suisse Asset Management hat mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal, dessen Anteilsausgabe und -Rücknahme seit nunmehr zwei Jahren ausgesetzt ist, den Versuch gestartet, die Anleger am 21. Mai selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen. Damit wurde dem Beispiel des SEB Immoinvest gefolgt, der zu Beginn des Monats ebendiesen Versuch unternahm und nun liquidiert werden soll. Geplant war, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, wiederzueröffnen. Hätte sich bis 17 Uhr dieses Tages herausgestellt, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, sollte der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Andernfalls sollte er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis 17 Uhr des 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Schon vor Ablauf der Meldefrist bis 17 Uhr habe das Credit Suisse Asset Management die Abwicklung des Immobilienfonds bekannt gegeben. Das Credit Suisse Asset Management hat heute angekündigt, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleiben soll, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis 2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die erste Ausschüttung soll spätestens bis Dezember 2012 erfolgen. Die Entscheidung des Credit Suisse Asset Managements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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Die Abwicklung des SEB ImmoinvestDie Abwicklung des SEB Immoinvest
Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse an die ...
Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, soll die Liquidation des Fonds nun endgültig feststehen. Vorgesehen soll gewesen sein, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Wenn sich bis zum Mittag dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger hätten erfüllt werden können, hätte der Fonds endgültig wieder geöffnet und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden sollen. Andernfalls solle er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um das Fondsvermögen nicht zusätzlich zu schwächen. Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Diese Entscheidung des Fondsmanagements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
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CS Euroreal: Anlegerentscheidung erwartetCS Euroreal: Anlegerentscheidung erwartet
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Tritt dieser Fall allerdings nicht ein, soll er liquidiert werden, dann sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden. Der CS Euroreal soll zu Beginn der Woche eine in Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden. Sollte der Fall eintreten, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften. Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen. Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass sobald sich ihnen die Möglichkeit dazu bietet, viele ihr Geld wieder abziehen werden. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund ist es schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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SEB Kapitalprotekt: Schwere Zeiten stehen bevorSEB Kapitalprotekt: Schwere Zeiten stehen bevor
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Der Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen in ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Der Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen Teilen in Offene Immobilienfonds, um die sich allerdings seit einigen Jahren die schlechten Nachrichten häufen. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt musste seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds, in die dieser investiert hatte, Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben. Das bedeutet, dass die Anleger seit dem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben können. Jetzt könnte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der Offene Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Bis zuletzt hatten die Anleger hier noch gehofft, dass der Fonds doch wieder geöffnet werden würde. Diese Entscheidung dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen, da dieser in den Immobilienfonds investiert haben soll. Wie sich die Lage des Fonds daher entwickelt, bleibt abzuwarten. Auch das bislang ungewisse Schicksal des CS Euroreal , welcher ein weiterer Zielfonds des SEB Kapitalprotekt sein soll, dürfte Einfluss auf die Entwicklung des Dachfonds haben. Hier soll am 21.Mai.2012 über das weitere Vorgehen entschieden werden. http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html
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Erfolgreiches Engagement für Medizingeschädigte und VerkehrsunfallopferRechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind.
Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind.<br /><br />Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich und mit ...
Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht setzt sich für die Interessen von Menschen ein, die nachhaltig in ihrer Gesundheit geschädigt sind. Seit 1995 geht die Anwaltskanzlei Ciper & Coll., die in Deutschland über zahlreiche Kanzleistandorte verfügt, erfolgreich für medizingeschädigte Patienten und Unfallopfer vor, mit zunehmendem Erfolg. In der auf Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld und Unfallrecht spezialisierten Kanzlei gehen täglich bis zu zwanzig Mandatsanfragen aus dem gesamten Bundesgebiet und auch darüber hinaus ein, in denen Menschen die selber, oder deren Angehörige Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder eines Unfalls geworden sind. Die Kanzlei Ciper & Coll. hat sich in den vergangenen fast zwanzig Jahren in Deutschland bereits einen Namen gemacht: Nicht zuletzt geben den Anwälten ihre Erfolge recht. Eine Auswahl der erzielten Prozesserfolge veröffentlicht die Kanzlei auf ihrer Internet-Homepage, nahezu im Tagesrhythmus. Mit diesen Erfolgsmeldungen nimmt Ciper & Coll. in Deutschland eine Ausnahmestellung ein und gehört damit zu den erfolgreichsten Anwaltskanzleien bundesweit auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes auf Patientenseite. Es ist den Anwälten ein besonderes Bedürfnis, das bestehende Missverhältnis zwischen regulierungsunwilliger Versicherungswirtschaft und oftmals schwer in ihrer Gesundheit geschädigten Opfern auszugleichen. Gerade in den Fällen, in denen es für die Betroffenen um die Existenz geht, also bei Ansprüchen im Millionen-Euro-Bereich, bemühen sich die Anwälte mit Erfolg, gegnerische Versicherungen zu angemessenen Abfindungen und Zahlungen von angemessenem Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen zu bewegen. Das ist oft mühsam und kann sich in einzelnen Fällen über viele Jahre hinziehen, wie in einem aktuellen Mandat, in dem der durch einen Behandlungsfehler querschnittsgelähmte Patient seit 1998 auf seine ihm zustehenden Ansprüche vergeblich zuwarten muss. Aber die Anwälte lassen nicht locker. Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM bedauert die Rechtspraxis, die der Versicherungswirtschaft ermöglicht, auf Zeit zu spielen und einen Geschädigten damit psychisch zu zermürben. Aus der Praxis sind dem Anwalt viele Einzelschicksale bekannt, in dem das einzige Ziel einer Versicherung darauf gerichtet war, eine geschädigte Person zu einem unangemessenen Abfindungsvergleich zu motivieren. Das machen Ciper & Coll. jedoch nicht mit und setzen die Ansprüche in solchen Fällen ganz einfach mittels gerichtlicher Hilfe durch. Die auf der Homepage aufgeführten ausgewählten Fälle umfassen bereits ein Volumen von mehreren hunderten, alles Einzelschicksale, die für die Betroffenen eine erhebliche Bedeutung haben. Der Gesetzesgeber macht es den Versicherungen in Deutschland zu leicht. In den USA sieht das ganz anders aus, weiß Dr. D.C. Ciper LLM zu berichten, da gibt es nämlich die sogenannten "punitive damages". Mit dieser anpassungsfähigen Sanktionsmöglichkeit kann einem Schädiger in Einzelfällen erheblich "auf die Finger klopfen". Ein Fall ist dem Juristen besonders im Hinterkopf geblieben: "Es gibt eine "bad faith" - Entscheidung aus dem US-Bundesstaat Mississippi, die vom höchsten Gericht, dem US Supreme Court bestätigt wurde. In dem Fall hatte sich die beklagte Unfallversicherung geweigert, der berechtigten Forderung eines Versicherungsunternehmens auf Regulierung eines Schadens in Höhe von 20.000 US-Dollar nachzukommen. Zwar erfüllt diese Art des Betruges durch eine Versicherung zugleich einen Straftatbestand. Dieser sah zu dem Zeitpunkt aber nur eine Höchststrafe von 1.000,- US Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von Regulierungsforderungen der Versicherten hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Fall punitive damages in Höhe von 1,6 Millionen US-Dollar zu, was 0,5 % des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach. Ob die Versicherung daraufhin in eine seriöse Regulierungspraxis überging, ist nicht überliefert, lässt sich aber vermuten." Dieses aus den USA stammende Vergleichsbeispiel zeigt, wie der Gesetzgeber eingreifen kann, ja sogar muß, wenn eine Versicherung mit allen Möglichkeiten (seriös und unseriös) eine Regulierung verweigert und verzögert. "Im Grunde sind unsere Gegner nicht die Schädiger, also Mediziner, Autofahrer, Betreiber von Gefahrenstellen", so Rechtsanwalt Dr. Ciper, "Jedem kann ein Fehler passieren, das liegt einfach in der Natur der Sache. In der Regel geht es dabei um ein fahrlässiges Verhalten. Niemand will im normalen gesellschaftlichen Zusammenleben bewusst und vorsätzlich jemand anderen schädigen. Kommt es aber dazu, ist das bedauerlich, kann für das Opfer zur Existenzbedrohung werden, sollte aber nicht dazu führen, seine Rachegelüste gegenüber dem Schädiger auszuleben. Auf einem anderen Blatt steht aber dann die Frage, wie der Vorfall aufgearbeitet wird. Meistens verfügen die Schädiger über eine Haftpflichtversicherung. Diese ist rechtlich dazu verpflichtet, das Opfer angemessen zu entschädigen, was sie indes nur in Ausnahmefällen tatsächlich auch problemlos tut." Mit anderen Worten: Das schädigende Ereignis ist in der Regel durch ein fahrlässiges Handeln verursacht. Das kann in Einzelfällen tragisch sein, lässt sich aber nicht mehr rückgängig machen. Bei der Regulierung durch den hinter dem Schädiger stehenden Versicherung handelt es sich aber um Vorsatz: Eine Versicherung weiß ganz genau, ob und wie viel sie eigentlich zahlen müsste, versucht aber mit allen möglichen Tricks und Schikanen, um die Zahlung herumzukommen. Die Nichtregulierung erfolgt demnach mit Wissen und Wollen der Versicherung, zu lasten des Opfers. Ein untragbarer Zustand, dem nur Gesetzgeber und Politik, sowie die Rechtsprechung einen Riegel vorschieben kann.
Ciper & Coll.
dirk ciper
schwanenmarkt 14 14
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Telefon: 0211 556207 Ciper & Coll. ciper,dirk schwanenmarkt 14 14 40213 düsseldorf http://www.ciper.dera.ciper[at]t-online.de
Start für paymentnews.deNeuer payment-blog rund ums Thema Zahlungsabwicklung geht online
Der neue payment-blog paymentnews.de wendet sich an alle Akteure aus Online-Business und E-Commerce, welche direkt oder indirekt mit Zahlungsabwicklung zu tun haben: Shopbetreiber, Webmaster, Digital Marketeers, Agenturinhaber, Werbetreibende, Verantwortliche im Marketing und natürlich auch bei Zahlungsanbietern.<br /><br beleuchtet in im ...
Der neue payment-blog paymentnews.de wendet sich an alle Akteure aus Online-Business und E-Commerce, welche direkt oder indirekt mit Zahlungsabwicklung zu tun haben: Shopbetreiber, Webmaster, Digital Marketeers, Agenturinhaber, Werbetreibende, Verantwortliche im Marketing und natürlich auch bei Zahlungsanbietern. Paymentnews.de beleuchtet in Zukunft alle Aspekte des Payment Service Providing bzw. alle Prozesse entlang der digitalen Wertschöpfungskette. Dazu gehören wichtige Themen wie der Einsatz verschiedener Zahlungssysteme, Risikomanagement und Betrugsprävention für e-shops, Einbindung und Betrieb von Zahlungsschnittstellen, rechtliche Rahmenbedingungen und Spielregeln im E-Commerce und natürlich auch Fragen zu Inkasso, Forderungsmanagement, CRM und e-fullfillment. Eine weitere wichtige Rubrik bei paymentnews.de sind Themen rund um die Technik und den Betrieb von E-Commerce Shops. Anhand von Einsatzbeispielen, Interviews und Features erhalten die Leser des neuen payment-blogs praxisbezogene Tipps für den Betrieb der eigenen Internetpräsenz. Paymentnews.de versteht sich als neutrale Plattform für alle Themen rund um den Markt der Zahlungslösungen und wird daher selbstverständlich auch über aktuellste Trends wie Mobile Payment, NFC am POS, die Einführung der Button Lösung im digitalen Handel und selbstverständlich auch über Ergebnisse neuer Payment Studien berichten. Die Blog-Autoren von paymentnews.de sind selbst langjährige Experten aus den Bereichen E-Payment, E-Commerce, (Internet-)Recht und Webentwicklung. Zu den ständigen Autoren dieses Blogs zählen z.B. Dixon Raj Daniel, Gründer und Vorstand der Novalnet AG, Rechtsanwalt Christian Vollmer und Katharina Roßmeier, Blogredakteurin und Online-Marketeer. Gastbeiträge und Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht, unter href=" paymentnews.de">http://www.facebook.com/PaymentNewsde">paymentnews.de auf Facebook können sich Leser und Autoren mit der Redaktion verbinden. Aktuelle Gastbeiträge auf paymentnews.de stammen derzeit unter anderem von Onlineredakteur Oliver Schoch und Randshop-Gründer Michael Maaß.
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Debi Select: Auch nach Gesellschafterversammlung weiter UnklarheitenDebi Select: Auch nach Gesellschafterversammlung weiter Unklarheiten
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für in in ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu erwerbenden Forderungen sollten durch Wertpapiere und Lebensversicherungen abgesichert werden. Aus welchem Grund das Anlagekapital dann stattdessen in die Finanzierung von Biogasanlagen in Weißrussland geflossen sein soll, sei unbekannt. Ungeklärt sei zudem, ob die fraglichen Biogasanlagen tatsächlich im Eigentum der Debi Select Fonds stehen. Auch sollen sich diese Anlagen teilweise noch im Bau befinden. Zudem deutet einiges darauf hin, dass die Anleger nicht ausreichend über die Haftungsverhältnisse innerhalb der Fonds aufgeklärt worden sein sollen. Insbesondere die drohende Vollhaftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten einer GbR, soll nicht dargelegt worden sein. Diese Verletzung der den Anlageberatern obliegenden Aufklärungspflicht, könnte die Grundlage für einen Anspruch auf Schadenersatz sein. Außerdem kommt die Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Verjährungsfrist der eventuellen Ansprüche der geschädigten Anleger weiterhin läuft. Die einzige Möglichkeit diese Verjährungsfrist zu hemmen ist schnelles Handeln bzw. die Geltendmachung möglicher Ansprüche. http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
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Harte Zeiten stehen SEB Kapitalprotekt bevorHarte Zeiten stehen SEB Kapitalprotekt bevor
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Dieser Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Dieser Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen Teilen in Offene Immobilienfonds, um die sich allerdings seit einigen Jahren die schlechten Nachrichten häufen. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt musste seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds, in die dieser investiert hatte, Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben. Das bedeutet, dass die Anleger seit dem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben können. Jetzt könnte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der Offene Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Bis zuletzt hatten die Anleger hier noch gehofft, dass der Fonds doch wieder geöffnet werden würde. Diese Entscheidung dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen, da dieser in den Immobilienfonds investiert haben soll. Wie sich die Lage des Fonds daher entwickelt, bleibt abzuwarten. Auch das bislang ungewisse Schicksal des CS Euroreal , welcher ein weiterer Zielfonds des SEB Kapitalprotekt sein soll, dürfte Einfluss auf die Entwicklung des Dachfonds haben. Hier soll am 21.Mai.2012 über das weitere Vorgehen entschieden werden. http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html
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Anleger sollen über CS Euroreal entscheidenAnleger sollen über CS Euroreal entscheiden
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Tritt dieser Fall allerdings nicht ein, soll er liquidiert werden, dann sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden. Der CS Euroreal soll zu Beginn der Woche eine in Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden. Sollte der Fall eintreten, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften. Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen. Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass sobald sich ihnen die Möglichkeit dazu bietet, viele ihr Geld wieder abziehen werden. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund ist es schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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