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BGH: Kontoführungsgebühr für Darlehenskonto in AGB unwirksamhttp://www.grprainer.com/Bankrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank klagte, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Darlehensverträgen gegenüber ihren die ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: Der Entscheidung des BGH lag ein Fall zugrunde, in dem ein Verbraucherschutzverband gegen eine Bank klagte, die in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Darlehensverträgen gegenüber ihren Kunden eine Kontoführungsgebühr für die Führung eines Darlehenskontos erhob. Der Kläger klagte auf Unterlassung der Verwendung der betreffenden Klausel gegenüber Privatkunden sowie der Berufung auf diese in bereits bestehenden Vertragsverhältnissen mit Privatkunden. Nachdem der Kläger in beiden Vorinstanzen mit seiner Unterlassungsklage nicht durchdringen konnte, gab ihm der BGH nun Recht. Der BGH entschied, dass es sich bei der streitgegenständlichen Klausel nicht um eine Klausel handelt, die der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB entzogen ist. Denn eine solche liege nur dann vor, wenn die Klausel das Entgelt für die vereinbarte Hauptleistung oder zusätzlich angebotene Sonderleistung regelt. Beides ist nach Ansicht des BGH aber nicht der Fall. Die Klausel kann nicht dahingehend verstanden werden, dass - so der BGH - durch die erhobene Gebühr die Kapitalüberlassung im Wege eines Teilentgelts vergütet werden solle. Die Beklagte erhebe die angegriffene Gebühr nach dem eindeutigen Wortlaut der Klausel ausdrücklich für die Führung des Entgeltkontos. Die angegriffene Klausel gestatte, wie der BGH weiter ausführt, auch aus anderen Gründen nicht die Annahme, die Kontoführungsgebühr diene der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung des Kreditinstituts. Denn die Führung eines Darlehenskontos ist nach Ansicht des BGH keine selbständige Dienstleistung der Bank für den Kunden, sondern erfolgt ausschließlich im Interesse der Bank, da es dieser zur Überwachung einer ordnungsgemäßen Rückzahlung des Darlehens durch den Kunden dient. Der Kunde aber bedarf nach dem Bundesgerichtshof der Führung eines Darlehenskontos nicht, um einen Überblick über die fortlaufende Abtragung des Darlehens zu erhalten. Die der Inhaltskontrolle damit zugängliche Klausel über die Erhebung einer Kontoführungsgebühr für ein Darlehenskonto verstößt gegen § 307 BGB, da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist und den Bankkunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Denn Entgeltklauseln, so der BGH, zu deren Erbringung das Kreditinstitut bereits gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist, oder die es - wie hier - vorwiegend im eigenen Interesse wahrnimmt, seien mit den wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes nicht vereinbar, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden könne. Anderes ergibt sich auch nicht aus Vorschriften der Preisangabeverordnung, da diese lediglich als formelles Preisordnungsrecht die Art und Weise der Preisangabe betrifft. Über die materielle Berechtigung, ein Entgelt zu erheben, sagt es hingegen nichts aus. Es bleibt damit im Ergebnis dabei, dass die angegriffene Klausel gegen § 307 BGB verstößt und unwirksam ist. http://www.grprainer.com/Bankrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,Michael Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
Mietsicherheit (Kaution) bei Wohnraummietverhältnissen.Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Immer wieder gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pflicht des Mieters, eine Kaution zu leisten. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang im Überblick.
1. Was ist eine Mietsicherheit?
Mietsicherheiten werden vom Vermieter verlangt, um abzusichern, dass der Mieter seine mietvertraglichen (z.B. Auf man ...
Immer wieder gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit der Pflicht des Mieters, eine Kaution zu leisten. Nachfolgend deshalb die wichtigsten Informationen in diesem Zusammenhang im Überblick.
1. Was ist eine Mietsicherheit?
Mietsicherheiten werden vom Vermieter verlangt, um abzusichern, dass der Mieter seine mietvertraglichen Verpflichtungen (z.B. Mietzahlungen, Schönheitsreparaturen, Schadensersatz) erfüllt.
2. Auf welche Weise kann man eine Mietsicherheit leisten?
Entscheidend ist hierzu die Vereinbarung im Mietvertrag. Soweit dort zugelassen, kann eine Mietsicherheit z.B. als
• Geldbetrag (Kaution),
• als Sparbuch, das verpfändet wird oder als
• Bürgschaft (z.B. von einer Privatperson oder einer Bank)
gestellt werden.
3. Zulässige Höhe der Mietsicherheit
Die Mietsicherheit ist auf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete (ohne Pauschale bzw. Vorauszahlungen der Betriebskosten) begrenzt.
Sind mehrere Mietsicherheiten zu stellen, z.B. eine Barkaution und eine Bürgschaft, wird die Höhe dieser Mietsicherheiten zusammengerechnet. Wenn die Gesamthöhe drei Nettokaltmieten übersteigt, ist die Vereinbarung jedenfalls hinsichtlich des übersteigenden Teils unwirksam. Je nach Formulierung kann auch sogar die gesamte Vereinbarung über die Mietsicherheit unwirksam sein, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Mietsicherheit zu leisten hat.
Fachanwaltstipp Mieter: Verlangt der Vermieter eine höhere Sicherheitsleistung als zulässig, können Sie die Vereinbarung unproblematisch unterschreiben, da Sie allenfalls eine Mietsicherheit in Höhe von drei Nettomonatskaltmieten schulden, möglicherweise sogar die gesamte Vereinbarung unwirksam ist. Ist die Vereinbarung unwirksam, können Sie eine geleistet Mietsicherheit jederzeit vom Vermieter zurückfordern.
Fachanwaltstipp Vermieter: Wenn Sie neben der Barkaution noch eine Bürgschaft (z.B. bei Studenten von den Eltern) verlangen wollen, müssen Sie damit rechnen, dass zumindest die Vereinbarung zur Bürgschaft unwirksam ist. Soweit Sie eine Bürgschaft der Höhe nach nicht auf drei Nettomonatskaltmieten begrenzen, ist diese als unbegrenzte Bürgschaft zumindest kraft Gesetz auf drei Monatskaltmieten beschränkt, unter Umständen mangels hinreichender Bestimmtheit sogar insgesamt unwirksam. In solchen Fällen sollte man zumindest die Vereinbarung in zwei getrennten Klauseln regeln, da dann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nicht zwingend die gesamte Vereinbarung zur Mietsicherheit unwirksam ist.
4. Wann muss die Kaution gezahlt werden?
Grundsätzlich ist die Kaution zum Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Der Gesetzgeber gestattet dem Mieter, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist dann beim Beginn des Monats des Mietverhältnisses fällig. Verlangt der Vermieter im Mietvertrag die Zahlung in einer Rate sofort beim Beginn des Mietverhältnisses, ist diese Klausel unwirksam. Dann gilt die gesetzliche Teilzahlungsmöglichkeit. Der Vermieter darf die Übergabe der Wohnung in einem solchen Fall nicht davon abhängig machen, dass der Mieter zunächst die volle Kaution zahlt.
Fachanwaltstipp Mieter: Steht im Mietvertrag, dass Sie die gesamte Kaution auf einmal zahlen müssen, können Sie den Vertrag getrost abschließen und Herausgabe der Wohnung verlangen. Sie können dann trotzdem in drei gleichen Monatsraten die Zahlung erbringen.
5. Wie muss der Vermieter die Kaution aufbewahren?
Der Vermieter muss das Geld getrennt von seinem Vermögen auf einem gesonderten Konto anlegen.
Fachanwaltstipp Mieter: Verlangen Sie vom Vermieter den Nachweis darüber, dass die Barkaution getrennt vom Vermögen angelegt wurde. Verweigert der Vermieter dies, können Sie die monatlichen Mietzahlungen bis zur Höhe der gezahlten Kaution zurückbehalten oder die Kaution zurückfordern.
6. Wem stehen die Zinsen zu?
Sämtliche Erträge aus der Kaution (insbesondere auch die Zinsen) stehen in voller Höhe dem Mieter zu. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution so anzulegen, dass der für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist übliche Zinssatz erzielt wird. Das ist zur Zeit herzlich wenig.
7. Wann ist die Kaution zurückzuzahlen?
Die Kaution ist regelmäßig drei bis sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen und der sich ergebende Betrag (Kaution zzgl. Zinsen) an den Mieter auszukehren. Wenn im Mietvertrag ein früherer Termin vereinbart ist, gilt dieser. Die Vereinbarung eines späteren Zeitpunktes ist unwirksam.
Fachanwaltstipp Mieter: Warten Sie immer mindestens ein halbes Jahr nach Ende des Mietverhältnisses bzw. Auszug aus der Wohnung, wenn dieser später erfolgt, bevor Sie die Kaution beim Vermieter geltend machen. Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache sind dann verjährt.
Fachanwaltstipp Mieter 2: Fordern Sie den Vermieter unter Fristsetzung von zwei Wochen zur Abrechnung und Rückzahlung des Kautionsbetrags auf, bevor Sie zum Anwalt gehen. Läuft diese Frist fruchtlos ab, muss der Vermieter die Anwaltskosten tragen, da er sich mit Abrechnung und Rückzahlung der Mietsicherheit in Verzug befindet.
8. Darf der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses die restlichen Mietzahlungen mit der Kaution aufrechnen?
Nein. Abrechnung und Rückzahlung der Kaution sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig. Der Mieter muss damit rechnen, dass der Vermieter Zahlungsklage erhebt und er dann die Kosten tragen muss.
Fachanwaltstipp Mieter: Ein Einbehalt der letzten Mietforderungen unter Verweis auf die Kaution ist unter Kostengesichtspunkten sehr riskant. Ein derartiges Verhalten sollte nur dann erwogen werden, wenn Sie Angst haben, die Kaution tatsächlich nicht zu bekommen, weil der Vermieter zahlungsunfähig ist. In allen anderen Fällen sollte mit der Geltendmachung der Kaution die oben beschriebene Frist von sechs Monaten nach Rückgabe der Mietsache abgewartet werden.
Fachanwaltstipp Vermieter: Sollte der Mieter am Ende des Mietverhältnisses bereits die Aufrechnung der Miete für die letzten Monate mit der Kautionsforderung erklären, müssen Sie dies nicht akzeptieren. In solchem Fall können Sie die Mietzahlungen sofort einklagen, da der Anspruch auf Abrechnung und Auszahlung der Kaution noch nicht fällig ist. Die Kosten des Klageverfahrens muss dann der Mieter tragen.
9. Kann der Vermieter eine verjährte Forderung gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen?
Grundsätzlich ja. Der Vermieter kann eine verjährte Forderung zwar nicht geltend machen. Er kann aber grundsätzlich mit ihr aufrechnen. Die Forderung, gegen die der Vermieter aufrechnet, muss gleichartig sein.
Kammergericht (Berlin) aktuell: Nach neuem Urteil des höchsten Berliner Zivilgerichts (Entscheidung vom 9.5.2011, Az. 8 U 172/10) kann der Vermieter seine verjährte Mietzinsforderung nicht gegen einen Anspruch auf Freigabe des verpfändeten Sparbuchs aufrechnen. Die Gleichartigkeit der Mietzinsforderung und des Pfandrechtes an dem Sparbuch sei – so das Kammergericht – nicht gegeben.
Fachanwaltstipp Vermieter: Dieses Urteil senkt die Attraktivität des verpfändeten Sparbuchs als Mietsicherheit.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
07.07.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Kunden finden Bio-Produkte jetzt über Internetseite und AppNeuer Service für Produzenten und Kunden
Die beste Qualität und größte Sorgfalt bei der Erzeugung nutzen nichts, wenn die Kunden nicht wissen, wo sie die Produkte finden. Nicht jeder Produzent hat ein Geschäft in guter Lage oder einen starken Vertrieb für die eigenen Produkte. Anzeigen und Flyer erreichen die Zielgruppe der gutverdienenden längst nicht mehr. wo ...
Die beste Qualität und größte Sorgfalt bei der Erzeugung nutzen nichts, wenn die Kunden nicht wissen, wo sie die Produkte finden. Nicht jeder Produzent hat ein Geschäft in guter Lage oder einen starken Vertrieb für die eigenen Produkte. Anzeigen und Flyer erreichen die Zielgruppe der gutverdienenden Über-Dreißig-Jährigen längst nicht mehr. Und dort wo die Kunden zu erreichen sind, findet man regionale Bio-Produkte noch immer selten (im Web) oder gar nicht (App), weil die Programmierung einer eigenen App recht teuer ist. Das Team der IMM Lounge aus Hannover hat sich Gedanken gemacht und stellt mit "allesBioRegional.de" eine Plattform zur Verfügung, mit der regionale Anbieter ihre Kunden über die Internetseite und automatisch auch über die App erreichen. Nach der kostenlosen Registrierung kann der Anbieter sofort Angebote einstellen, die der Nutzer mit Entfernungsangabe in der App findet. Basierend auf Geo-Daten zeigen sowohl Internetseite als auch die App dem Nutzer regionale Bioprodukte in seiner direkten Umgebung. "Hersteller von Bioprodukten nutzen www.allesBioReginal.de zur Neukunden-Gewinnung und Kundenbindung", erklärt Peter Dombrowski, Geschäftsführer der IMM Lounge aus Hannover, "Denn über die Favoriten-Funktion kann das Lieblingsgeschäft in der App gespeichert werden". Anders als Portale wie Groupon bietet allesBioRegional keine Gutscheine, jedes Angebot führt den Nutzer direkt zum Verkäufer an die Theke. Erwähnenswert ist auch das Geschäftsmodel des hannöverschen Start-Ups, denn der Download der App ist kostenlos und der Anbieter zahlt derzeit freiwillig nur das, was ihm seine Präsenz auf allesBioRegional wert ist. Wie lange das so bleibt wollten die Macher der Plattform nicht sagen.
IMM Lounge
Peter Dombrowski
Georgstr. 26
30159 Hannover
Deutschland
E-Mail: office@immlounge.de
Homepage: http://www.allesbioregional.de
Telefon: +49 511-30059240 apravicom Kordic,Anto Am Buchhorst 34 14478 Potsdam http://www.apravi.commail[at]apravi.com
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Niemand will auf sein gutes Recht verzichten, seien es Privatleute oder Firmen. Aber es ist nun einmal so - wie schon viele zu ihrem Leidwesen erfahren mussten - dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtsstreites in der Regel von einer guten Rechtsberatung und einem guten Anwalt abhängt. Aber wie einen solchen zu finden...und das vielleicht auch ...
Niemand will auf sein gutes Recht verzichten, seien es Privatleute oder Firmen. Aber es ist nun einmal so - wie schon viele zu ihrem Leidwesen erfahren mussten - dass der erfolgreiche Ausgang eines Rechtsstreites in der Regel von einer guten Rechtsberatung und einem guten Anwalt abhängt. Aber wie einen solchen zu finden...und das vielleicht auch noch im näheren geographischen Umfeld? Eine verblüffend einfache Lösung bietet hierzu AdvoGarant® an. Hierbei handelt es sich um ein Internetportal, das es leicht macht, in seiner Umgebung einen guten Rechtsanwalt finden ( http://www.advogarant.de/Beratersuche/Rechtsanwaelte.html), Steuerberater und Sachverständigen zu finden. Auf diesem Portal bieten tausende nach qualitativen Kriterien ausgesuchte Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Notare, Mediatoren und Sachverständige ihre Dienste an. Dabei ist die Suche denkbar einfach: nach Eingabe des gewünschten Fachgebietes und der Postleitzahl finden man schnell kompetente Rechtsbeistände oder Berater in seiner Nähe. Angereichert wird das Portal durch interessante und aktuelle Themen aus den verschiedenen Rechtsbereichen. Darüber hinaus findet man in einem speziellen Infocenter Artikel zu Recht und Steuer sowie aktuelle Urteile. Dazu gibt es Tipps und Ratgeber für fast alle Lebenslagen wie zum Beispiel Kündigung, Scheidung und Unterhalt, Betriebsprüfung, Erbschaft oder Schwierigkeiten mit oder im eigenen Unternehmen. Aber auch für die Anbieter einer Rechtsberatung und Sachverständigenberatung sowie beispielsweise einem Rechtsanwalt Privatrecht ( http://www.advogarant.de/Rechtsanwalt_Internationales_Privatrecht.html), ist AdvoGarant® ein hoch interessantes Portal. Neben der Erschließung eines neuen Kundenkreises bietet das Portal für diesen Kreis besondere Serviceleistungen an wie zum Beispiel Public Relation, das Erstellen von Kanzleiwebseiten, 24-Std.-Telefonservice und vieles mehr. Interessierte von Rechtsstreitigkeiten betroffene Privatpersonen und Firmen, aber auch Anwälte, Sachverständige, Steuerberater etc. selbst finden ausführliche Informationen auf der Webseite www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de). Angaben zum Unternehmen: AdvoGarantService GmbH Vertr. d. d. Geschäftsführung Rechtsanwalt Joachim Höhl Wolfgang Hoss Mittelstrasse 7 50672 Köln Tel.: 0221 / 29 20 100 Fax: 0221 / 29 20 112 email: joachim.hoehl@advogarant.de email: wolfgang.hoss@advogarant.de Internet: www.advogarant.de ( http://www.advogarant.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
AdvoGarantService GmbH
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Mittelstr. 7
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Telefon: 0221/2929100 AdvoGarantService GmbH Hoss,Wolfgang Mittelstr. 7 50672 Köln http://www.advogarant.dewolfgang.hoss[at]advogarant.de
Telematik-Markt.de überreicht neues Qualitätssiegel an die TOPLIST Anbieter 2012
In der vergangenen Woche beendete die führende Fachzeitung der Telematik-Branche Telematik-Markt.de die alljährliche Prüfung der Anbieter aus ihrer TOPLIST und überreichte den erfolgreichen Unternehmen das entsprechende Qualitätssiegel , welches diese als TOP-Anbieter der Branche auszeichnet.
Diese Prüfung auf Technologie, Service und ...
In der vergangenen Woche beendete die führende Fachzeitung der Telematik-Branche Telematik-Markt.de die alljährliche Prüfung der Anbieter aus ihrer TOPLIST und überreichte den erfolgreichen Unternehmen das entsprechende Qualitätssiegel <http://rmtl.net/c/17/131128/292/0/921603/7186/s8ppp.html> , welches diese als TOP-Anbieter der Branche auszeichnet.
Diese Prüfung auf Technologie, Service und Support findet jährlich statt. Anbieter, die sich dieser Prüfung stellen und erfolgreich bestehen, erscheinen weiterhin auf den vordersten Plätzen der Anbieterliste auf Telematik-Markt.de als TOP-Anbieter der Branche mit detailliertem Unternehmensprofil. Firmen, die im Anschluss an die TOPLIST in grauer Schrift ohne weitere Informationen aufgeführt sind, haben sich dieser Prüfung nicht gestellt, gehören aber zur Branchenlandschaft, welche Telematik-Markt.de für Anwender und Interessenten möglichst vollständig und transparent aufführen wollen.
Das von nun an gültige Qualitäts-Siegel 2012 und mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Telematik-Markt.de/toplist-anbieter.
MKK – Marktkommunikation ist Herausgeberin des Telematik-Markt.de sowie des Telematik.TV. Die Fachzeitung Telematik-Markt.de und Telematik.TV verfolgen das Ziel, dieser Technologie und Forschung einen allumfassenden „Markt‐ und Informationsplatz“ zwischen Herstellern und Anwendern zu schaffen, um die noch recht junge und innovative Telematik‐ Branche näher in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken.
Telematik-Markt.de bindet hierzu bundesweit kompetente Fachjournalisten und Marketing‐Profis, die mit den Unternehmen, Institutionen, Universitäten und Verbänden der Telematik‐Branche permanent kommunizieren und vereint alle beteiligten Stellen auf dieser „öffentlichen Bühne“.
Sie bündelt in ihrer TOPLIST der Telematik alle Anbieter der Branche im deutschsprachigen Raum und gibt dort einen Überblick auf die führenden Telematik-Anbieter.
Telematik-Markt.de lobt im jährlichen Wechsel mit seinen Partnern, dem VDA (Verband der Automobilindustrie) und der Leipziger Messegesellschaft, den Telematik Award aus.
Telematik-Markt.de
Peter Klischewsky
Hamburger Str. 17
22926 Ahrensburg / Hamburg
Tel.: +49 4102 20545-40
Fax: +49 4102 20545-43
redaktion@telematik-markt.de
Telematik.TV
http://www.telematik.tv
Tel.: +49 4102 20545-42
Fax: +49 4102 20545-43
ttv@telematik-markt.de
http://www.youtube.com/watch?v=7kuU7eJhVi0
Telematik-Markt.de Klischewsky,Peter Hamburger Str. 17 22926 Ahrensburg http://www.telematik-markt.deredaktion[at]telematik-markt.de
Thermenhotel PuchasPlus wird 2012 von HolidayCheck ausgezeichnetInformationen zur Therme_Stegersbach auf www.puchasplus.at
Das Thermenhotel PuchasPlus (http://www.puchasplus.at) wird im Jahr 2012 als Tophotel im Burgenland von HolidayCheck ausgezeichnet. Das vier Sternehotel befindet sich direkt bei der Reiters Familientherme in Stegersbach im Südburgenland. Alles über die Therme_Stegersbach und das Thermenhotel finden Urlaubsuchende auf der Homepage <br wird ...
Das Thermenhotel PuchasPlus ( http://www.puchasplus.at) wird im Jahr 2012 als Tophotel im Burgenland von HolidayCheck ausgezeichnet. Das vier Sternehotel befindet sich direkt bei der Reiters Familientherme in Stegersbach im Südburgenland. Alles über die Therme_Stegersbach und das Thermenhotel finden Urlaubsuchende auf der Homepage www.puchasplus.at. Das Thermenhotel wird als Hotel der 100 Betten bezeichnet. Es bietet seinen Gästen nicht nur einen ausgezeichneten Schlafkomfort in bequemen Massivholzbetten. Jedes Zimmer und jede Suite ist großzügig und mit einem besonderen Farbkonzept gestaltet. Die großen Zimmer können durch ihre großzügige und komfortable Gestaltung mit Fug und Recht Zirben-Wohlfühlzimmer genannt werden. Jedes Zimmer und jede Romantiksuite strahlt Gastfreundlichkeit, Gemütlichkeit und Entspannung aus, dass sich jeder einzelne Gast wohl fühlen und entspannen kann. Gäste werden von den herzlichen Mitarbeitern des Thermenhotels herzlich und umsichtig betreut. Entspannung finden Urlauber nicht nur in den Reiters Familientherme in Stegersbach ( http://www.puchasplus.at/de/startseite/therme-stegersbach/ruhe-erholung/) , die dem Hotel direkt angeschlossen sind. Sie können sich auch im Massage-, Therapie- oder Kosmetikzentrum ( http://www.puchasplus.at/de/startseite/therapie-massage-kosmetik/heilmassage-zentrum/) des Hotels verwöhnen lassen. Sich im Thermenhotel rundum wohl zu fühlen kostet nicht die Welt. Denn Gäste können sich drei Tage lang im Hotel für ab 154,00 EUR verwöhnen lassen. Auch die Umgebung des Hotels in Stegersbach hat viel zu bieten. Das Thermenhotel PuchasPlus befindet sich in unmittelbarer Nähe des größten österreichischen Golfplatzes. In Stegersbach und Umgebung gibt es viele Rad- und Wanderwege, die zu Wanderungen und Radwanderungen im Südburgenland einladen. Mit den preiswerten Dienstleistungen, der gemütlichen Ausstattung, den Gesundheits- Und Wellnessprogrammen, seiner zauberhaften Umgebung und vor allem mit seinem herzlichen und umsichtigen Personal ist das Thermenhotel PuchasPlus immer wieder eine Reise wert.
Thermenhotel Stegersbach GmbH
Josef Puchas
Thermenstraße 16
7551 Stegersbach
Österreich
E-Mail: urlaub@puchasplus.at
Homepage: http://www.puchasplus.at
Telefon: 0043 3326 533 10 www-Services Gitschthaler Gitschthaler,Maria Mauerbach 6 5550 Radstadt http://www.thermen-suche.atinfo[at]thermen-suche.at
Plausibilitätsprüfung durch den Anlagevermittlerhttp://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
Durch den Anlagevermittler muss eine ausreichende Überprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität erfolgen.<br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Anleger ...
Durch den Anlagevermittler muss eine ausreichende Überprüfung auf wirtschaftliche Plausibilität erfolgen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erläutert: In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte ein Anleger 100.000 Euro in eine Anlage investiert, die laut Angebot sowohl sehr ertragreich als auch zu 100% sicher sein sollte. Die Gesellschaft stellte bei einer Einlagesumme in oben genannter Höhe eine Rendite von 350.000 Euro bei einer 15 bis 16 Monate dauernden Anlagezeit in Aussicht. Der beklagte Anlageermittler sicherte zu, dass er diese Renditen sorgfältig und gewissenhaft recherchiert habe. Nachdem die Anlage weder die zugesagten Erträge ausschüttete noch der Anleger sein eingesetztes Kapital zurückerhielt, verklagte er den Anlagevermittler auf Schadensersatz. Das Gericht sah das Anlageangebot als wirtschaftlich nicht plausibel an und gab dem Kläger Recht. Denn eine Anlage kann nach Feststellung des Gerichts nur entweder sicher oder sehr ertragreich sein. Der Beklagte wäre als Anlagevermittler dazu verpflichtet gewesen, das Konzept der Anlage auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen. Diese Plausibilitätskontrolle hatte jedoch mangels ausreichender Überprüfung der Angaben der anbietenden Gesellschaft nach Ansicht des Gerichts vorliegend nicht stattgefunden. Der Anlagevermittler hat seine Pflichten schuldhaft verletzt. Das LG sprach dem Kläger vollen Schadensersatz gegen Übertragung der Anteile des Klägers auf den Beklagten zu. http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
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Ratgeber zum Thema SteuerklassenNeutraler Ratgeber zur optimalen Wahl der Steuerklasse
Ein Ratgeber zu den Steuerklassen, ihrer Bedeutung und Anwendung ist auf http://www.steuer-klassen.de/ (http://www.steuer-klassen.de)zu finden. Hier werden alle Fragen zu diesem recht komplexen Thema beantwortet, Steuerpflichtige können sich orientieren, welche Steuerklasse für sie optimal ist, wie diese gewechselt wird und was im Falle Auch ...
Ein Ratgeber zu den Steuerklassen, ihrer Bedeutung und Anwendung ist auf http://www.steuer-klassen.de/ ( http://www.steuer-klassen.de)zu finden. Hier werden alle Fragen zu diesem recht komplexen Thema beantwortet, Steuerpflichtige können sich orientieren, welche Steuerklasse für sie optimal ist, wie diese gewechselt wird und was im Falle einer Scheidung passiert. Auch ein Steuerklassenrechner ist integriert. Zu den Grundlagenartikeln des Ratgebers gehören ein Steuerklassenwechsel durch Ehepaare, Fallbeispiele, die Anwendung der einzelnen Steuerklassen 1 bis 6, der Lohnsteuerjahresausgleich und Lohnsteuertabellen. Die richtige Steuerklasse Diese Frage ist für jeden Steuerpflichtigen essenziell, sie ergibt sich aus seinen persönlichen Lebensumständen und seinem Einkommen beziehungsweise dem des mit veranlagten Partners. Aus diesem Grund wurden alle Aspekte zur Thematik auf http://www.steuer-klassen.de/ zusammengefasst. Die Ersparnisse allein durch die Steuerklassenwahl ( http://www.steuer-klassen.de/tipp/steuerklassenwahl.php) können enorm ausfallen, bei durchschnittlich verdienenden Ehepaaren liegen sie schnell bei 500 Euro im Jahr. Das ist auch der Hintergrund eines Wechsels der Steuerklasse, wenn sich an den entscheidenden Rahmenbedingungen - vorrangig Eheschließung oder -scheidung, Einkommensveränderungen - etwas ändert. Die in Deutschland geltenden Steuerklassen berücksichtigen auch Nebenverdienste, sie beziehen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer mit ein, und sie können in einem gewissen Rahmen vom Steuerpflichtigen gewählt werden. Das tangiert die Gruppe der neu Vermählten besonders, die über einen Steuerrechner schnell herausfinden können, welche Steuerklasse für jeden der beiden Ehepartner die günstigste ist. Die wichtigsten Fragen zu den Steuerklassen Die optimale Wahl der Steuerklasse stellt Steuerpflichtige regelmäßig vor bestimmte Fragen. Zunächst einmal muss geklärt werden, was einzelne Steuerklassen überhaupt bedeuten und warum sie existieren, dann geht es um die Wahl der Steuerklasse selbst. Auch wie man sie wechselt, fragen sich viele Steuerpflichtige (beim Finanzamt), ebenso entscheidend sind die Auswirkungen einer Scheidung auf die Steuer und die Notwendigkeit, rechtzeitig die Steuerklasse zu wechseln. Daneben erklärt der Steuer-Ratgeber, wo die relevanten Angaben in Lohnsteuertabellen zu finden sind und was sonst noch alles im komplizierten deutschen Steuerrecht zu beachten ist. Verheiratete Paare sollten ganz besonders ihre Steuerklassen überprüfen, und das auch in Fällen, wo ein der Partner wesentliche Veränderungen in den Einkommensverhältnissen erfährt. Das kann eine simple Gehaltserhöhung sein, die sich meist noch nicht sehr gravierend auf den Steuersatz auswirkt. Bei der Aufnahme eines Nebenverdienstes mit einem bedeutsamen Einkommen, beim Übergang in die Selbstständigkeit und auch im Falle von Arbeitslosigkeit oder Mutterschafts-/Vaterschaftsjahr sind die Verschiebungen im Einkommen jedoch so umfassend, dass ein Blick auf die Steuertabelle und die Steuerklassen auf jeden Fall lohnt.
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Automobile der Extraklasse ? bei Niedermayer.deIst es nicht schön, sich auf erstklassige Fahrzeugqualität verlassen zu können?
In der Auto Niedermayer GmbH erwartet den qualitätsbewussten Auto-Fan eine ganz besondere Fahrzeug-Welt. Die Produktvielfalt begeistert dabei schon auf den ersten Blick. Über 300 immer vor Ort ? wer sonst kann das schon in dieser Klasse bieten? Auch die große Autoshow, die das Unternehmen in regelmäßigen Abständen zu hat ...
In der Auto Niedermayer GmbH erwartet den qualitätsbewussten Auto-Fan eine ganz besondere Fahrzeug-Welt. Die Produktvielfalt begeistert dabei schon auf den ersten Blick. Über 300 immer vor Ort ? wer sonst kann das schon in dieser Klasse bieten? Auch die große Autoshow, die das Unternehmen in regelmäßigen Abständen zu bieten hat, hat es ?in sich?. Diese und zahlreiche andere Highlights erwarten den großen und kleinen Besucher, sodass es sich in jedem Fall lohnt, gleich heute noch herzukommen und sich direkt von den Leistungen der erfahrenen Experten zu überzeugen. Wer würde nicht auch mal einen umfassenden vor Ort Service genießen? Dabei bietet das Team der Auto Niedermayer GmbH immer ein bisschen mehr, als andere. Egal, ob es um VW Jahreswagen, um Skoda Jahreswagen oder um sonstige, renommierte Automobile in Neukirchen ( http://www.regional.de/lp/15_8751) geht: die Auto Niedermayer GmbH hat alles ? und noch viel mehr?. Immer neue, unschlagbar traumhafte Fahrzeug-Specials, stet über 300 immer vor Ort! Wer darüber hinaus mehr erleben und entdecken will, sollte die große Autoshow natürlich auf keinen Fall verpassen. Auch der individuelle und ungemein kostengünstige vor Ort Service ist vorbildlich. Freundlichkeit, Persönlichkeit und eine direkte Bearbeitung werden hier stets großgeschrieben. Bei so viel Service wundert es nicht, dass selbstverständlich auch eine Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen geboten wird. Top-Produkte, Top-Leistungen, Top-Preise ? Was will man(n) mehr? So kann man mit Fug und Recht behaupten, dass die Auto Niedermayer GmbH nicht nur ein Fachbetrieb für Fahrzeuge, sondern eine Erlebnis- und Servicewelt für Autofans ist. Ein Anspruch, auf den das Unternehmen ganz zu Recht stolz ist. Und so setzt man alles daran, auch weiterhin zufriedene Kunden zu begeistern.
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Professionelle Hilfe bei der Garten- und LandschaftsgestaltungGartengestaltung Köln - der richtige Ansprechpartner
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Viele träumen von einem wunderschön angelegten und gestalteten Garten, wissen aber nicht so recht, wie sie dies in die Tat umsetzen sollen. Da hilft die Firma Landt, Garten- und Landschaftsbau Köln ( http://www.regional.de/lp/73_6587) in der Gartengestaltung weiter. Und dank eines leistungsfähigen und sehr gepflegten Maschinenparks können natürlich auch größere Objekte in sehr kurzer Zeit termintreu und erfolgreich abgewickelt werden, egal, ob es um Naturstein, Hecken Bepflanzung oder andere Arbeiten geht. Der Kunden können hier seine Wünsche und Vorstellungen äußern und gemeinsam mit kreativen Ideen wird versucht, dies zu verwirklichen. So wird dafür gesorgt, dass alles blüht und grünt. Natürlich sind auch schon bereits fertige Anlagen hier in guten Händen, denn Pflanzen brauchen bekanntlich eine gute Pflege. Sei es den Wildwuchs in den Beeten zu entfernen oder den richtigen Frühjahrsschnitt durchzuführen. Für das Wohlergehen der Pflanzen wird bestens gesorgt. Vor der Verwirklichung der einzelnen Aufträge findet auf Wunsch eine entsprechende Beratung statt. Kunden können von der sehr langjährigen Erfahrung bei jedem Auftrag profitieren. Auf Kundenwunsch werden gezielte Pläne erstellt mit den benötigten Materialien und Pflanzensorgen. Natürlich kommt es auch zur Vorlage eines entsprechenden Kostenvoranschlags und eines detaillierten Leistungsverzeichnisses. Ganz auf den Wunsch zugeschnitten, werden alle Arbeiten rings um das Haus oder Projekt gern übernommen. Schwerpunkte sind hier auch das Erstellen von hochwertigen Grundstückseinfriedungen durch passende Heckenelemente sowie das Verarbeiten von Naturstein als ein zeitloses und elegantes Material für Randeinfassungen, Wegebeläge oder einfach nur als schönen Blickfang. Darüber hinaus werden selbstverständlich auch Pflanz- und Saatarbeiten, der Zaunbau aus Metall und Holz, das Herstellen von Beet- und Rasenflächen und das Erstellen von Platten- und Pflasterbelägen wie Hauseingänge, Terrassen oder Garagenzufahrten angeboten.
Garten- und Landschaftbau Landt
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