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Massenentlassungen: Rechte der betroffenen ArbeitnehmerFachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete kürzlich über eine extreme wirtschaftliche Schieflage bekannter Firmen der Solarindustrie, wie zum Beispiel Q-Cells, Phoenix Solar und Solon. Bei dem vormals weltweit größten Hersteller von Solaranlagen, Q-Cells, ist ein wahrer Kahlschlag von Arbeitsplätzen zu befürchten. Dem Spiegel zufolge sind 4 ...
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete kürzlich über eine extreme wirtschaftliche Schieflage bekannter Firmen der Solarindustrie, wie zum Beispiel Q-Cells, Phoenix Solar und Solon. Bei dem vormals weltweit größten Hersteller von Solaranlagen, Q-Cells, ist ein wahrer Kahlschlag von Arbeitsplätzen zu befürchten. Dem Spiegel zufolge sind dort rund 3000 Arbeitsplätze vom Abbau betroffen.
Was ist einem von einer betriebsbedingten Kündigung im Rahmen einer Entlassungswelle betroffenen Arbeitnehmer zu raten? Soll der betroffene Arbeitnehmer gegen die betriebsbedingte Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen? Macht dies auch dann Sinn, wenn ein Sozialplan ausgehandelt wurde, der für die betroffenen Arbeitnehmer eine Abfindung vorsieht?
Mein Rat als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in ähnlichen Situationen fast immer, dass innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht werden sollte.
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich finanziell für den gekündigten Arbeitnehmer fast immer. Die meisten Kündigungsschutzklagen enden mit einem Vergleich, im Rahmen dessen der Arbeitgeber sich mit dem Arbeitnehmer auf eine Abfindungssumme einigt. Die in den Sozialplänen angebotenen Abfindungen sind meist spürbar niedriger, als die Abfindungssumme, die sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erreichen lässt.
Weitere Vorteile einer Kündigungsschutzklage: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich endgültig auf eine Abfindungssumme einigen. Der Arbeitnehmer muss sich nicht nachträglich über die Abfindungshöhe mit dem Arbeitgeber streiten. Praktisch bedeutsam: Der Arbeitnehmer erhält einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel, der ihm mit möglichst hoher Sicherheit garantiert, dass er die versprochen Abfindungssumme tatsächlich erhält. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs lassen sich zahlreiche andere Ansprüche des Arbeitnehmers mit Regeln. Diese sind etwa Ansprüche auf Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Arbeitszeugnis, Freistellung etc.
Ein gekündigter Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Wer nicht klagt, muss auf die Auszahlung einer im Sozialplan vereinbarten Abfindung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten. Wenn der Arbeitgeber dann nicht oder nicht die gesamte Abfindung zahlt, muss er auf Zahlung klagen. Im Vergleich zu einer Kündigungsschutzklage, im Rahmen dessen der Arbeitnehmer einen vollstreckbaren Titel binnen weniger Wochen erhalten kann, dauert es dann entsprechend lange bis der Arbeitnehmer sein Geld erhält, wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig zahlt. Nicht selten ist die von der Massenentlassung betroffene Firma dann bereits insolvent. Der Arbeitnehmer geht leer aus.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Ihnen eine Kündigung zugeht, haben Sie nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder sich eine gute Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sichern wollen, müssen Sie die Klage rechtzeitig einreichen bzw. einen Rechtsanwalt hiermit beauftragen. Sollte ein Sozialplan einschlägig sein und eine Höchstbegrenzung enthalten, lohnt es sich für ältere Arbeitnehmer, diese dahin prüfen zu lassen, ob Ihnen gegenüber ein Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot vorliegt.
Berlin, 04.11.2011
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
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Tel. (030) 4 000 4 999
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Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
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•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Bauen, aber preiswert bitteWie Bauherren mit der richtigen Planung die Baukosten im Griff behalten
(ddp direct)Karlsruhe, 30. Januar 2012: Wer bauen will, sollte das jetzt tun. Das historisch niedrige Zinsniveau und moderate Baukosten schaffen ideale Rahmenbedingungen für den Traum vom eigenen Haus. Nie war der Zeitpunkt günstiger, in die eigenen vier Wände zu investieren anstatt Monat für Monat Miete zu zahlen. Mit der eigenen ...
(ddp direct)Karlsruhe, 30. Januar 2012: Wer bauen will, sollte das jetzt tun. Das historisch niedrige Zinsniveau und moderate Baukosten schaffen ideale Rahmenbedingungen für den Traum vom eigenen Haus. Nie war der Zeitpunkt günstiger, in die eigenen vier Wände zu investieren anstatt Monat für Monat Miete zu zahlen. Mit der eigenen Immobilie lässt sich zudem ein bleibender Wert schaffen, der jeder Krise trotzt und gleichzeitig eine gute Altersvorsorge ist. Die drei Schlüssel zum Eigenheim sind: solide Finanzierung, präzise Planung und kostengünstige Lösungen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, lassen sich böse Überraschungen von vornherein ausschließen. Denn nichts kann den derzeitigen Zinsvorteil so schnell auffressen wie unvorhergesehene Mehrkosten. Die Deutsche Bausparkasse Badenia hat einige Regeln und Tipps zusammengefasst, wie das Budget im Rahmen bleibt und sich der ersehnte Einzugstermin deutlich nach vorne verlegen lässt. Kostenkontrolle beginnt lange vor dem ersten Spatenstich Der erste Schritt ist, sich über die eigenen finanziellen Möglichkeiten klar zu werden und dafür erst einmal einen Kassensturz zu machen. Grundsätzlich gilt: Der Bauherr sollte über ein Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent der Bau- und Nebenkosten verfügen. Darüber hinaus sollte eine Immobilien-Finanzierung maximal 40 bis 45 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens ausmachen. Wenn also der Haushalt über 3.000 Euro netto verfügt, könnten demnach 1.200 bis 1.350 Euro in die Eigenheim-Finanzierung fließen. Damit der künftige Wohneigentümer Planungssicherheit hat, bietet sich zum Beispiel ein Konstantdarlehen wie ImmoKonstant der Deutschen Bausparkasse Badenia an. Die Raten stehen hierbei über die gesamte Laufzeit von bis zu 24 Jahren fest. Der Bauherr weiß somit bereits bei Vertragsabschluss, wie viel er bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens monatlich aufwenden muss. Oftmals bietet sich auch eine Kombination verschiedener Finanzierungsmöglichkeiten an. Detailliert planen zahlt sich aus Nichts ist besser als eine gute Planung. Dazu gehören ein klarer Entwurf, ein Bauprogramm mit detaillierter Kostenaufstellung sowie ein effizienter Bauablaufplan, bei dem einzelne Handwerker unabhängig voneinander arbeiten können. Dies garantiert nicht nur einen realistischen Überblick über die Kosten, sondern verkürzt auch die Bauzeit und damit die Phase der finanziellen Doppelbelastung, in der man gleichzeitig Miete zahlen und das Darlehen bedienen muss. Ein guter Architekt macht all dies möglich. Allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass dessen Honorar in der Regel an die Höhe der Baukosten gekoppelt ist. Daher ist es ratsam, bereits im Vorfeld ein Erfolgshonorar für Kosteneinsparungen zu vereinbaren, rät Bausparexperte Robin Scheible von der Deutschen Bausparkasse Badenia. Verzicht auf komplizierte Lösungen Grundsätzlich ist die Frage zu klären, ob es unbedingt ein Einfamilienhaus in Einzellage sein muss oder auch ein günstigeres Doppel- oder Reihenhaus in Frage kommt, das deutlich weniger Grundstücksfläche benötigt. So lässt sich nicht nur bei den Grundstückskosten Geld sparen, sondern auch durch gemeinsame Anschlüsse für die Haustechnik. Die Baukosten liegen im gehobenen Bereich derzeit bei ca. 1.750 Euro pro Quadratmeter. Durchschnittlich gibt ein Bauherr rund 1.330 Euro aus. Mit weniger anspruchsvollen Lösungen lässt sich auch für gut 1.000 Euro ansprechend bauen. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist natürlich die Größe: 120 gut geplante Quadratmeter können mehr Wohnraum bieten als 150 Quadratmeter etwa wenn das Haus mit wenigen Fluren auskommt und ein offener Grundriss die Großzügigkeit unterstützt. Allerdings sollte der Abstand tragender Wände nicht mehr als fünf Meter betragen, um die Kosten für die Deckenbewehrung zu senken. Ganz wichtig ist auch ein einfacher Baukörper, denn Anbauten wie Balkone, Erker oder Gauben erhöhen die Kosten beträchtlich. Beim Dach kann der Bauherr sogar bis zu 50 Prozent an Kosten sparen, indem er eine einfache Dachform wählt, so etwa Pult- statt Sattel- oder Walmdach. Ob die Entscheidung zu Gunsten eines Kellers fällt, kommt vor allem auf den individuellen Platzbedarf an. Verzichtbar ist allerdings eine Kellertreppe außen: Sie verbraucht Grundstücksfläche und ist zudem eine potenzielle Schwachstelle für das Eindringen von Feuchtigkeit. Ein wichtiger Schlüssel zum Kosten sparen ist das Standardmaß zum Beispiel bei Türen und Fenstern. Es macht teure Sonderanfertigungen unnötig und lässt auch einmal einen Einkauf im Baumarkt zu. Ratsam ist es auch, die Geschosshöhen auf die Höhe der Mauersteine abzustimmen, um das Schneiden der Steine vermeiden zu können. Für eine einfache Installation von Wasser- und Abwasserrohren sollten alle Nassräume neben- bzw. übereinanderliegen. Und durch im schwimmenden Estrich verlegte Heizungsrohre wird das Schlitzen der Wände entbehrlich. Bei Wand und Boden gibt es ebenfalls viele günstige Lösungen: Beispielsweise mit Raufaser anstatt aufwändigen Putztechniken oder Laminat statt Parkett. Besonders viel sparen lässt sich durch eine einfachere Ausstattung von Küche und Bad. Je nach Kassenlage sind dann später Nachrüstungen möglich. Einliegerwohnung als Zusatzfinanzierung Wer gleich zu Beginn eine Einliegerwohnung einplant, erhöht zwar die Baukosten, kann die zu erwartenden Mieteinnahmen aber zunächst für die Finanzierung einsetzen und die Räume später in die Hauptwohnung eingliedern. So zum Beispiel, wenn sich Nachwuchs ankündigt. Eigenleistung realistisch einschätzen Eigenleistungen senken zusätzlich die Kosten. Malen, Tapezieren, Böden verlegen oder die Fassade mit Holz verkleiden können handwerklich Begabte selbst erledigen. Für ganz Geschickte gibt es sogar Bausatzhäuser, bei denen besonders viel Eigenleistung möglich ist. Wer sich dafür entscheidet, braucht aber eine ganze Menge tatkräftiger Helfer. Denn im Alleingang ist solch ein Haus nicht zu errichten. Einen wesentlichen Fehler sollte man bei der Planung auf keinen Fall machen: Die Eigenleistung zu hoch ansetzen. Für Berufstätige sind fünf, maximal zehn Prozent der Bausumme als Eigenleistung realistisch, betont Bausparexperte Scheible, schränkt aber gleichzeitig ein: Und das nur dann, wenn sie wirklich handwerkliche Erfahrung haben. Wenn am Ende noch ein Fachmann kommen muss, um einen angerichteten Schaden zu beheben, wirds erst richtig teuer. An der richtigen Stelle sparen Baukosten senken ja, aber im Hinblick auf Klimaschutz und Unterhaltungskosten darf der Bauherr die Energieeffizienz nie aus den Augen verlieren, zumal hier auch gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Für energiesparende Maßnahmen gibt es eine Vielzahl an staatlichen Fördermöglichkeiten. Zudem rechen sich angesichts steigender Heiz- und Stromkosten die Investitionen bereits nach wenigen Jahren, so Robin Scheible. Es kommt also vor allem darauf an, an der richtigen Stelle zu sparen. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/4yfskc /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wohnen-bauen/bauen-aber-preiswert-bitte-64769 /> === Die drei Schlüssel zum Eigenheim sind: solide Finanzierung, präzise Planung und kostengünstige Lösungen. (Bild) ===
Shortlink: http://shortpr.com/ekau2h /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/die-drei-schluessel-zum-eigenheim-sind-solide-finanzierung-praezise-planung-und-kostenguenstige-loesungen
Deutsche Bausparkasse Badenia AG
Daniela Zilly
Badeniaplatz 1
76114 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail: presse@badenia.de
Homepage: http://www.badenia.de
Telefon: (07 21) 9 95 12 12 Deutsche Bausparkasse Badenia AG Zilly,Daniela Badeniaplatz 1 76114 Karlsruhe http:// presse[at]badenia.de
Ausdauersport hilft bei schwerem Asthma
Studien belegen den positiven Nutzen eines regelmäßigen Ausdauersports wie Laufen, Walken oder Schwimmen bei schwerem Asthma. Viele Betroffene der Atemerkrankung vermeiden körperliche Anstrengung, da sie sich vor einem möglichen Asthmaanfall fürchten. Die körperliche Leistungsfähigkeit lässt nach und schon bei der kleinsten Anstrengung kommt ...
Studien belegen den positiven Nutzen eines regelmäßigen Ausdauersports wie Laufen, Walken oder Schwimmen bei schwerem Asthma. Viele Betroffene der Atemerkrankung vermeiden körperliche Anstrengung, da sie sich vor einem möglichen Asthmaanfall fürchten. Die körperliche Leistungsfähigkeit lässt nach und schon bei der kleinsten Anstrengung kommt es zu noch größerer Atemnot. Daher ist es gerade für Asthmatiker sinnvoll und wichtig, Sport zu treiben. Die Grundvoraussetzung dafür ist ein gelernter Umgang mit der Erkrankung.
Rund 150 Millionen Menschen leiden weltweit an Asthma, einer entzündlichen Atemwegserkrankung, die zur Verkrampfung der Bronchien führt. Allergien und nichtallergische Reize wie zum Beispiel Staub oder Rauch lösen Asthma aus. Die Symptome wie Atemnot, Erstickungsgefühle und Hustenanfälle gehören für die Betroffenen zum Alltag. Die meisten Asthmatiker vermeiden jede Form der sportlichen Aktivität, da das die Atemwege zusätzlich belastet. Das ist aber genau der falsche Weg, denn Experten raten auch bei schwerem Asthma zu regelmäßigem Ausdauersport. Wer Sport treibt, stärkt die Atemmuskulatur, steigert die Leistungsfähigkeit und reduziert die Asthma-Anfälle. So stellt auch der alltägliche Treppenaufstieg oder das schnelle Laufen zum nächsten Bahngleis kein unüberbrückbares Hindernis mehr dar.
Die Grundvoraussetzung, um als Asthmatiker Sport treiben zu können, ist ein guter und gelernter Umgang mit der Erkrankung. Neben der medikamentösen Einstellung verhelfen Atemtherapien und Schulungen zu einem symptomfreieren Leben. Spezielle Atemtechniken und Entspannungsübungen erleichtern den Alltag. Die Erfahrung, Einfluss auf den eigenen Atemvorgang zu haben, nimmt Asthmatikern die Angst vor Anfällen.
Günstige Sportarten für Asthmatiker sind zum Beispiel Laufen, Walken, Schwimmen, Radfahren oder Wandern. Weniger geeignet sind Sportarten mit plötzlicher Anstrengung wie beim Fußball, Sprinten, Squash oder Tennis. Solch ein sportliches Vorhaben muss aber vorab mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Ein speziell ausgebildeter Trainer kann außerdem ein individuelles Sportprogramm zusammenstellen. Empfehlenswert ist das Trainieren in der Gruppe oder mit einem Begleiter. Vor und während der sportlichen Aktivität müssen stets Lungenfunktion und Puls überprüft werden. Ein Asthmaspray für den Notfall gehört zum Beispiel beim Lauftraining im Freien ebenso zur Grundausrüstung wie ein Handy. Hier müssen auch Wetterverhältnisse und Umgebung beachtet werden, um das Training gegebenenfalls nach drinnen ins Fitness-Studio oder eine Sporthalle zu verlegen.
Spitzensportler wie Anni Friesinger und Jan Ullrich zeigen, dass sich Asthma und Sport nicht ausschließen. Sport unterstützt Asthmatiker im Umgang mit ihrer Krankheit, stärkt die körperliche Abwehr und steigert außerdem das Lebens- wie Selbstwertgefühl.
Joggen trotz Heuschnupfen? Sport trotz Bluthochdruck? Welcher Laufstil ist der richtige? Und was versteht man unter Urban-Trail-Running? Die Antworten und vieles mehr gibt es auf dem Online-Blog von Omron www.myjogstyle.de.
Ihr Ansprechpartner bei produktspezifischen Rückfragen:
OMRON Healthcare Europe B.V.
Marco Buhr
Scorpius 33
NL-2132 NA Hoofddorp
The Netherlands
Cell: +31 (0) 615 95 08 26
Email: marco_buhr@eu.omron.com
Unternehmensprofil:
OMRON Healthcare wurde 1933 in Kyoto gegründet und ist heute führender Hersteller sensorischer Systeme und Technologien im Gesundheitsmarkt. Seit 35 Jahren hat sich das deutsche Tochterunternehmen OMRON Medizintechnik mit kontinuierlichen Innovationen erfolgreich etabliert. Spitzentechnologien, interpretiert für exakte Messtechnik bei einfacher, intuitiver Bedienung, machen Omron-Produkte dabei nicht nur für Profis, sondern auch für den allgemeinen Gebrauch zugänglich. Im Jahr 2009 erwirtschafte das Unternehmen mit rund 4.000 Mitarbeitern weltweit einen Umsatz von 570 Milliarden Euro.
Presseservice
Team Werbelabel
Roermonder Straße 279
41068 Mönchengladbach
Tel: 02161/304 - 1183
Fax: 02161/304 – 1540
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Team Werbelabel Gottstein,Ingolf Roermonderstraße 279 41068 Mönchengladbach www.myjogstyle.depresse[at]werbelabel.de
Immobilienerwerb: Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?Artikelserie Immobilienerwerb: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine der ...
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
Heute: 4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer sonstigen Immobilie muss der Käufer besonders darauf achten, dass der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Es gilt nämlich der öffentliche Glaube des Grundbuchs. Wenn der Käufer sich mit dem als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Veräußerer über den Immobilienerwerb einigt, kann er nach notarieller Beurkundung und Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch wirksam Eigentum erwerben.
Der gutgläubige Erwerb von Eigentum ist demnach nur dann möglich, wenn das Grundbuch den Veräußerer als Eigentümer ausweist. Selbst wenn der Veräußerer – aus welchen Gründen auch immer – entgegen der Eintragung im Grundbuch nicht Eigentümer des zu veräußernden Grundstücks dar, erwirbt der Käufer wirksam Eigentum am Grundstück.
Hiervon gilt nur die gesetzlich geregelten Ausnahmen, dass ein gutgläubiger Erwerb einer Immobilie nur dann nicht möglich ist, wenn ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist oder – praktisch bedeutsam – wenn der Erwerber Kenntnis von der Unrichtigkeit des Inhalts des Grundbuchs hatte.
Besonderheiten gilt es beim Erwerb von Wohnungseigentum zu beachten. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 11.2.2011 (Aktenzeichen: 3 W 8/11) scheidet ein gutgläubiger Erwerb einer Eigentumswohnung aus, wenn sich Teilungserklärung, in Bezug genommene Eintragungsbewilligung und Grundbuch hinsichtlich der Zuordnung eines Raums widersprechen.
Auch im Fall einer Doppelbuchung scheidet ein Eigentumserwerb des gutgläubigen Käufers aus. Eine Doppelbuchung liegt vor, wenn eine Eigentumswohnung versehentlich auf zwei Grundbuchblättern gebucht wird.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht und zur kompletten Artikelserie: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Immobilienkredit: Nutzung der Sondertilgungsoption beim AnnuitätendarlehenBei der Immobilienfinanzierung ist das Annuitätendarlehen ein Klassiker
Bei der Immobilienfinanzierung ist das Annuitätendarlehen ein Klassiker, da hier eine sehr hohe Planungssicherheit besteht und die Raten immer gleich hoch sind. Viele dieser Verträge beinhalten dabei noch die Möglichkeit Sondertilgungen bis zu einer bestimmten Höhe zu tätigen. Diese Option sollte je nach persönlicher Geldlage auch ausgenutzt 2 ...
Bei der Immobilienfinanzierung ist das Annuitätendarlehen ein Klassiker, da hier eine sehr hohe Planungssicherheit besteht und die Raten immer gleich hoch sind. Viele dieser Verträge beinhalten dabei noch die Möglichkeit Sondertilgungen bis zu einer bestimmten Höhe zu tätigen. Diese Option sollte je nach persönlicher Geldlage auch ausgenutzt werden, da sich dadurch eine Zinseinsparung und letztendlich eine viel schnellere Entschuldung ergibt. In den meisten Verträgen gibt es bei der Sondertilgung eine Höchstgrenze die pro Jahr geleistet werden kann. Nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kreditinstitut kann diese Sondertilgung auch mit zum Teil geringen Zinsaufschlägen um einiges erhöht werden. Das Einsetzen einer solchen Sondertilgung macht sich auf jeden Fall positiv auf die Zinsbelastung und die Restschuld bemerkbar.
Bei einer Kreditsumme von 200.000 Euro, die einen Zinssatz von 4,5 Prozent beinhaltet und eine Laufzeit von 15 Jahren hat, beträgt die monatliche Rate (bei einem Tilgungssatz von 2 %) 1.083,33 Euro. Nach 15 Jahren steht noch eine Restschuld von 114.529 Euro zu buche. Würde man während dieser Laufzeit jedes Jahr eine Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro leisten, ergäbe sich nach 15 Jahren nur noch eine Restschuld von 51.502 Euro. Die Kredite von Online-Anbieter sind in der Regel günstiger ( Aktueller Zinsvergleich auf http://www.finanzieren.net/kreditvergleich.php ) als die Kredite der Filialbanken. Sonderzahlungen haben einen großen Einfluss für die Gesamtbelastung, da die Zinsen erneut berechnet werden müssen und der Tilgungsanteil der Raten deutlich erhöht wird.
Viele Darlehensnehmer verschlafen es leider oftmals sich schneller zu entschulden, da sie sich nicht mit dem Tilgungsplan beschäftigen. Doch durch die Option der Sondertilgung gibt es ein enormes Sparpotenzial, welche nicht annähernd mit einer Geldanlageform wie z.B. Sparbuch, Festgeld oder Termingeld vergleichen lässt.
Durch den Einsatz von Sondertilgungen kann die vorhandene Restschuld stark verringert werden und somit zu einer raschen Entschuldung beitragen. Bei einer häufigen Ausnutzung der Sondertilgung kann es sogar zu einer niedrigeren monatlichen Rate kommen.
Es lohnt sich auf jeden Fall eine flexible Vertragsregelung anzustreben, da die Option der Sondertilgung ein großes Sparpotenzial enthält.
Finanzieren.net ist ein Fachportal für Finanzierungen und bietet grundlegende Basisinformationen über die Banken, Vermittler und Zinsanalyse. Der oft so anscheinbar komplizierte Finanzbereich wird dadurch leicht verständlich und vermittelt Interessenten das nötige Knowhow. Umfangreiche Vergleiche amtierender Finanzierungsanbieter sowie Zinsrechnerrechner bieten eine gute Wissensgrundlage.
Finanzieren.net Martines,Sarah Massestr. 33 40667 Meerbusch info[at]aufhalten.de
GTÜ: Für Partikelfilter-Nachrüstung Fördergelder vom Staat sichernAntragstellung bereits ab 1. Februar möglich GTÜ-Onlinedatenbank mit aktuellen Informationen über Umweltzonen, Nachrüstmöglichkeiten, Kosten und Förderdetails
(ddp direct)Die erneute Auflage des Förderprogramms 2012 zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem startete mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zu Jahresbeginn. Ziel ist es (neben der Aktivierung weiterer Umweltzonen), die Luftqualität in Innenstädten und Ballungszentren auch des ...
(ddp direct)Die erneute Auflage des Förderprogramms 2012 zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem startete mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zu Jahresbeginn. Ziel ist es (neben der Aktivierung weiterer Umweltzonen), die Luftqualität in Innenstädten und Ballungszentren auch durch Reduzieren des Ausstoßes gesundheitsschädlicher Dieselpartikel noch weiter zu verbessern und die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Für die zwischen dem 1.1. und dem 31.12.12 nachgerüsteten Fahrzeuge führt die mit 330 Euro geförderte Umrüstung zu einer günstigeren Umweltplakette und damit je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone künftig oder auch weiterhin zu freier Fahrt in Umweltzonen. Die Förderung kann für Pkw (Erstzulassung vor 1.1.07) sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug, EZ vor 1.1.07) oder leichte Nutzfahrzeuge (EZ vor 17.12.09) beantragt werden. Die 30 Mio. Euro, die das Bundesumweltministerium (BMU) für die Förderung bereitstellt, reichen für über 90.000 Nachrüstungen, die 2012 durchgeführt und von der Zulassungsbehörde in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Abgabefrist für Förderanträge: 1. Februar 2012 bis 15. Februar 2013 In diesem Zusammenhang weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung darauf hin, dass für die beim BAFA einzureichenden Förderanträge der früheste Termin für Ausgabe der Antragsformulare und Antragstellung inzwischen vom 15. Februar dieses Jahres auf den 1. Februar vorgezogen wurde. Die Abgabe- bzw. Ausschlussfrist zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen endet weiterhin mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene De-minimis-Erklärung vorlegen. Antragsformulare und De-minimis-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt. Kontakt: Referat 514, Frankfurter Straße 29 - 35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777. In wenigen Schritten zum Förderbetrag Der erfolgreiche Weg zum Förderbetrag und zur Schadstoffplakette Schritt für Schritt: - Möglichst viele Informationen über die am Markt erhältlichen Nachrüstpartikelfilter, die für das betroffene Fahrzeug am Markt erhältlich sind, einholen, sie gründlich miteinander vergleichen und prüfen, um dann die "richtige" Kauf- bzw. Einbauentscheidung treffen zu können. - Nachrüstung des Fahrzeugs mit Partikelfilter oder Partikelfilter-Katalysator in der Kfz-Fachwerkstatt durchführen. - Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt zur Kfz-Zulassungsstelle, um die Partikelfilter-Nachrüstung im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) eintragen zu lassen. - Dann den BAFA-Förderantrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA (bis spätestens 15. Februar 2013) einreichen. - Nach der Bearbeitung und Anerkennung wird der Barzuschuss von 330 Euro aufs Halterkonto überwiesen. Nachrüsten rechnet sich meist Zuvor ist allerdings zu klären, ob sich abgesehen von der freien Fahrt in Umweltzonen sowie dem persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz im konkreten Einzelfall das Nachrüsten auch lohnt. Die Frage also, ob ein jüngeres oder neues Fahrzeug nicht die bessere Lösung ist. Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab und natürlich dem Geldbeutel des Halters: Die Sachverständigen der GTÜ weisen darauf hin, dass die reinen Teilepreise (je nach Fahrzeug) für Zusatz-Partikelfilter zwischen rund 300 bis 1.200 Euro liegen und bei Austausch-Oxidationskatalysatoren mit integriertem Partikelminderer sogar bis zu 2.200 Euro kosten können. Falls der vorhandene Oxi-Kat über fünf Jahre alt ist oder über 80.000 km in Betrieb ist, ist dessen Austausch im Zusammenhang mit der Partikelfilternachrüstung übrigens vorgeschrieben. Hinzu kommen noch die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie der Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden. Bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen lohnt sich jedoch in der Regel die Nachrüstung, die zudem den Wiederverkaufswert, sprich die späteren Verkaufschancen, deutlich erhöht. GTÜ-Onlinedatenbank optimale Marktübersicht für vollen Durchblick Die kostenfrei nutzbare GTÜ-Onlinedatenbank Plakettensuche mit Nachrüst-Informationen unter http://feinstaub.gtue.de informiert einfach, schnell und vor allem beispielhaft umfassend über die aktuell am Markt tatsächlich erhältlichen und per allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassenen Partikelfilter-Nachrüstlösungen. Also keine Nachrüstsätze, die nur geplant oder in Vorbereitung sind oder inzwischen wieder aus dem Programm genommen wurden. Allein für die von der Förderung betroffenen Fahrzeuge sind in der GTÜ-Datenbank, die auch vom ADAC empfohlen wird, die laufend aktualisierten Lieferprogramme von über 20 Partikelfilterherstellern bzw. Exklusivanbietern gelistet. Die übersichtliche Online-Ergebnisanzeige wird quasi mit einem Klick auf einen Blick erstellt: entweder über die benutzergeführte HSN/TSN-Suche (Eingabe von Herstellerschlüsselnummer HSN und Typ-Schlüsselnummer TSN) oder, falls diese Angaben fehlen (z. B. Oldtimer, Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Importfahrzeuge), per Alternative-Suche über Fzg-Hersteller, Modell, Motorleistung, Hubraum etc.). Zur Anzeige kommen für alle Treffer: Hersteller, Preis (UVP), Bestellnummer, Partikelfilter-ABE, Fzg-Modell- und -typ, Leistung, Hubraum, Baujahr, Motorcode, OE-Teilenummer und Fahrgestellnummer und ggf. besondere Hinweise sowie ein direkter Link auf die jeweilige Anbieter-Webseite für weitere Informationen oder die Kontaktaufnahme. Zusätzlich zur Plakettensuche und dem aktuellen Angebot an Partikelfiltern hält die GTÜ-Datenbank noch weitere umfassende Informationen zu diesem Themenblock bereit: Gesundheitsgefahren durch Feinstaub, gesetzliche Regelungen, Schadstoffplaketten/-gruppen nach Emissionsschlüsselnummern bzw. Partikelminderungsklassen, Umweltzonen in Deutschland und Nach- bzw. Umrüstung sowie Antworten auf häufig in diesen Zusammenhängen gestellte Fragen. Die Sachverständigen der GTÜ empfehlen interessierten Autofahrern und Einbauwerkstätten aus den aufgezeigten Gründen, sich über die GTÜ-Onlinedatenbank unter http://feinstaub.gtue.de schlau zu machen: Sie erleichtert Umrüst- bzw. Kaufentscheidungen mit umfassenden, aktuellen Informationen über am Markt erhältliche Nachrüstungen, Förderungsdetails und allem, was im Zusammenhang mit Schadstoffplaketten und Umweltzonen wichtig ist. Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen raten die GTÜ-Experten mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zu warten. Denn je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller ist der Staatszuschuss auf dem Konto. Shortlink zu dieser Pressemitteilung: http://shortpr.com/9g1ub0 /> Permanentlink zu dieser Pressemitteilung: http://www.themenportal.de/wirtschaft/gtue-fuer-partikelfilter-nachruestung-foerdergelder-vom-staat-sichern-62403 /> === Rußfilter-Nachrüstung: Welche Fahrzeuge erhalten Bares? (Bild) ===
Partikelfilter-Nachrüstung zahlt sich aus: Der Staat macht 330 Euro Zuschuss locker.
Shortlink: http://shortpr.com/j5q4ns /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/russfilter-nachruestung-welche-fahrzeuge-erhalten-bares />
=== Diesel-Partikelfilter-Nachrüstung (Bild) ===
Partikelfilter-Nachrüstung in der Kfz-Fachwerkstatt.
Shortlink: http://shortpr.com/nrv68b /> Permanentlink: http://www.themenportal.de/bilder/diesel-partikelfilter-nachruestung
GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH
Hans-Jürgen Götz
Vor dem Lauch 25
70567 Stuttgart
Deutschland
E-Mail: hans-juergen.goetz@gtue.de
Homepage: http://presse.gtue.de
Telefon: 0711 97676-620 GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH Götz,Hans-Jürgen Vor dem Lauch 25 70567 Stuttgart http:// hans-juergen.goetz[at]gtue.de
MAXDA: Kredite – unbürokratisch und schnell
Der Finanzdienstleister MAXDA ist durch und durch ein unkomplizierter Kreditgeber. Das Unternehmen steht für eine bemerkenswert unbürokratische und schnelle Kreditvergabe. Auch die Kundenberatung verläuft in Top-Qualität.
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Der Finanzdienstleister MAXDA ist durch und durch ein unkomplizierter Kreditgeber. Das Unternehmen steht für eine bemerkenswert unbürokratische und schnelle Kreditvergabe. Auch die Kundenberatung verläuft in Top-Qualität.
Kredite ohne Schufa – Für jedermann
Als besonderen Service bietet MAXDA Kredite ohne Schufaauskunft und -eintrag zu äußerst günstigen Konditionen an. Dabei wird der Vertrag absolut transparent gestaltet und die Rückzahlung erfolgt in fairen monatlichen Raten. Die Kreditaufnahme findet ausschließlich zwischen dem Kreditgeber und dem Kreditnehmer statt. Da die Schufa gar nicht erst einbezogen wird, wird der Scoringwert auch nicht beeinflusst. Auf diese Weise konnte schon vielen Personen im Notfall geholfen werden.
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MAXDA ist der zuverlässige und kompetente Ansprechpartner für Kredite und Immobilienfinanzierungen und gehört zu den größten Finanzdienstleitern Deutschlands.
MAXDA konzentriert sich ausschließlich auf das Privatkundengeschäft. Ziel von MAXDA ist es, für alle Produkte und Dienstleistungen attraktive Konditionen und eine hohe Beratungsqualität zu bieten.
Maxda Darlehensvermittlung GmbH Dietrich,Dominik Werneckstrasse 27 80802 München http://www.maxda.depresse[at]maxda.de
Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?
Artikelserie Immobilienerwerb: Teil 3
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten die 3 ...
Artikelserie Immobilienerwerb: Teil 3
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
Heute: 3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
Ein Immobilienerwerb wird oft durch einen Makler vermittelt. Theoretisch möglich ist es aber auch, einen Grundstückserwerb ohne Hinzuziehung eines Maklers durchzuführen.
Der Immobilienerwerb hat im Wesentlichen 3 Bestandteile:
- Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (Auflassung)
- Notarielle Beurkundung
- Eintragung in das Grundbuch
Einigkeit über den Eigentumsübergang (Auflassung)
Käufer und Eigentümer müssen sich über die wesentlichen Inhalte des Grundstückserwerbs einig sein. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Voraussetzungen eines Vertragsabschlusses (übereinstimmende Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit, kein Irrtum etc.). Die Einigung beider Vertragsparteien muss vor einem deutschen Notar erklärt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass beide Seiten gleichzeitig beim Notar anwesend sind. Die Parteien dürfen sich beim Erwerb einer Immobilie vertreten lassen. Einzige Ausnahme ist Übertragung von Eigentum an Immobilien durch gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan. Auflassungen in diesem Zusammenhang müssen nicht erneut vor einem Notar erklärt werden.
Notarielle Beurkundung
Für den Erwerb eines Grundstücks ist es erforderlich, dass die strengen Formvorschriften der notariellen Beurkundung eingehalten werden. Ein Grundstückserwerb muss notariell beurkundet werden. Ausnahme: Der gerichtliche Vergleich kann die notarielle Beurkundung ersetzen.
In Deutschland gibt es keine Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit eines Notars. Die Vertragsparteien sind in der Wahl ihres Notars zur Beurkundung des Immobilienerwerbs frei.
Die so genannte Niederschrift, die die Erklärungen der Parteien über den Eigentumsübergang an der Immobilie enthält, muss in Gegenwart des Notars vollständig vorgelesen, von den Parteien genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Sollte eine der Parteien hörgeschädigt oder gehörlos seien, gibt es für diesen Fall vorgesehene Sondervorschriften im Beurkundungsgesetz.
Eintragung in das Grundbuch
Die Eigentumsübertragung muss schließlich in das Grundbuch eingetragen werden. Die Einzelheiten hierzu werden durch die Grundbuchordnung geregelt. Eine der zentralen Vorschriften der Grundbuchordnung besagt, dass eine Eintragung nur dann vorgenommen werden darf, wenn die erforderliche Einigung der zur Übertragung des Eigentums an der Immobilie berechtigten erklärt ist und wenn alle für die Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind.
Das zuständige Grundbuchamt ist grundsätzlich bei den für den Bezirk zuständigen Amtsgerichten angesiedelt. In größeren Ballungsräumen kann es sein, dass ein Grundbuchamt für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig ist.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstraße)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
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Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
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•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
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•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Welche arbeitsrechtlichen Folgen kann die fehlende Motivation von Arbeitnehmern haben?Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, Ziele ...
Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik.
Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren arbeitsvertraglichen Pflichten erkennt. Nicht selten wird ein frustrierter Arbeitnehmer schließlich wegen schlechter Arbeitsleistung (fristlos) gekündigt.
Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
• Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb.
• Der Arbeitnehmer ist nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage.
Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 17.1.2008 – 2 AZR 536/06) noch einmal hingewiesen.
Grundsätzlich genügt ein Arbeitnehmer seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Es kommt also nicht darauf an, was die anderen Arbeitnehmer im Betrieb leisten. Die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann allerdings ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess darlegen, dass er trotz dieser unterdurchschnittlichen Leistung seine persönliche Arbeitsfähigkeit voll ausgeschöpft hat. Gelingt dies, ist die Kündigung unwirksam.
In der Praxis dürfte es häufig schon ein großes Problem des Arbeitgebers sein, die durchschnittliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer darzustellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nicht in bestimmten Stückzahlen produziert wird, etwa bei geistiger Arbeit.
Im Bereich qualitativer Minderleistung kann nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht allein auf die Fehlerhäufigkeit abgestellt werden. Hier kommt es stark auf den Einzelfall an. So seien Tätigkeiten denkbar, bei denen bereits ein einmaliger Fehler derart weit reichende Konsequenzen hat, dass eine kündigungsrelevante Vertragspflichtverletzung erheblich eher anzunehmen ist als bei anderen Fehlern (z.B. der Pilot einer Passagiermaschine, der die vorgeschriebene Überprüfung der Betankung des Flugzeugs vergisst).
Vor diesem Hintergrund ist eine Kündigung des Arbeitgebers wegen Schlechtleistung zwar nicht undenkbar, jedoch regelmäßig mit großen Schwierigkeiten verbunden. In der Regel wird vorher abgemahnt werden müssen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Falls Ihnen wegen Schlechtleistung gekündigt wurde, ist grundsätzlich zu einer Klage zu raten. Der Arbeitgeber, der hier ein hohes Prozessrisiko hat, wird geneigt sein, das Arbeitsverhältnis mittels Vergleich und Zahlung einer entsprechenden Abfindung (Regelsatz: ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) zu beenden. Ob gegen eine Abmahnung vorgegangen werden sollte, muss je nach Einzelfall entschieden werden.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
21.08.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
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Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Was passiert mit der Strompreisentwicklung für 2012?Neues Jahr, erneute Strompreiserhöhung
Das Jahr endet wie es begonnen hat – mit Strompreiserhöhungen. Laut EU-Energiekommissar Oettinger steigen die Stromkosten in den nächsten 20 Jahren weiter, weil Investitionen nötig sind, um den CO2-Ausstoß zu senken. Überraschenderweise befürwortet er deshalb den Bau neuer Atomkraftwerke in Europa.
Über diese Nachricht - ...
Das Jahr endet wie es begonnen hat – mit Strompreiserhöhungen. Laut EU-Energiekommissar Oettinger steigen die Stromkosten in den nächsten 20 Jahren weiter, weil Investitionen nötig sind, um den CO2-Ausstoß zu senken. Überraschenderweise befürwortet er deshalb den Bau neuer Atomkraftwerke in Europa.
Über diese Nachricht freuten sich nur wenige in der Vorweihnachtszeit. Laut Zeitungsberichten befürwortet der EU-Energiekommissar Günther Oettinger den Bau von 40 neuen Kernkraftwerken in Europa. Das Argument ist bekannt: Atomstrom sei günstig und umweltschonend. Doch kostet hierzulande eine Kilowattstunde Solarstrom im durchschnitt rund 22 Cent - Tendenz fallend. Demgegenüber stehen aktuelle Strompreiserhöhungen eines noch überwiegend konventionellen Energiemixes. Brüssel würde mit dieser Strategie einen Rückschritt unternehmen, statt den Ausbau Erneuerbarer Energie voranzutreiben.
Kann Atomstrom sicher und billig sein?
Sitzt die EU dem Märchen vom billigen Atomstrom auf? Kürzlich bewies eine Greenpeacestudie, dass die staatliche Atomenergie-Förderung mehr als 200 Milliarden Euro in Deutschland gekostet hat. Einige Jahre zuvor erklärte das Frauenhofer Institut, dass eine Kilowattstunde Atomstrom tatsächlich rund zwei Euro kosten müsste. Wären Kraftwerkbetreiber verpflichtet, mögliche Schäden komplett zu versichern, dann stiege der reguläre Strompreis für eine Kilowattstunde um bis zu 2,70 Euro an, so Greenpeace. Erst in letztem Jahr zeigte sich, wie hoch das Risiko eines atomaren Unfalls ist. Infolgedessen zweifeln viele Europäer an der Sicherheit der Nukleartechnik, was anscheinend bei den EU-Plänen nicht berücksichtigt wird.
Siehe auch: http://www.everenergy.de/blog/atomkatastrophe-chronologie/
CO2 runter – Strompreise hoch
Bis 2050 soll europaweit 80 Prozent weniger Kohlendioxid produziert werden. Dafür bedarf es kostenintensiver Investitionen. Deshalb erwartet Günther Oettinger steigende Strompreise in den nächsten 20 Jahren. Diese Kosten scheinen nun mehrheitlich von Kleinverbrauchern getragen zu werden. Laut der Frankfurter Rundschau beantragen etwa ein Drittel der über 500 Betriebe mit sehr hohem Energieverbrauch die Befreiung von den anfallenden Netzgebühren. Damit könnten sie die Stromnetze zum Nulltarif nutzen. Die Energieversorger geben hingegen die höheren Nutzungsentgelte an die Endverbraucher weiter, wodurch sich ihre Stromrechnung um etwa zwei Prozent erhöht. Somit tragen Privatleute einen Großteil der Kosten für den Ausbau der Netze, obwohl sie bereits im letzten Jahr die meisten Anlagen zur Gewinnung Erneuerbarer Energien bauten. Das könnte nun dazu führen, dass die Strompreiserhöhung wesentlich höher ausfällt als zuvor angenommen.
Siehe auch: http://www.everenergy.de/blog/strompreis-und-heizkosten/
Strompreiserhöhungen: Stromanbieterwechsel oder Photovoltaikanlage bauen
Die nächste Stromkostenerhöhung steht zum Jahreswechsel an. Die Preise steigen diesmal um durchschnittlich 4 bis 7,5 Prozent. Ein Vorsatz für das Neue Jahr steht für viele fest: den Stromanbieter zu wechseln - was jedoch nur kurzfristig hilft. Wer die Stromversorgung in die eigene Hand nimmt und eine Photovoltaikanlage plant, kann langfristig Geld sparen. Um diese Vorsätze auch umzusetzen, raten Harvard-Psychologen, sich wenige, aber konkret formulierte Ziele zu setzen. Somit könnte das Motto für 2012 heißen, Stromkosten zu sparen. Dabei kann die Ever Energy Group weiterhelfen. Das Unternehmen baut Photovoltaikanlagen in den neuen Bundesländern, Hamburg und im Münsterland. Trotz sinkender Einspeisevergütung zahlt sich die Investition langfristig aus. Die Anlage erzeugt über 20 Jahre günstigen Solarstrom und deren Besitzer werden von weiteren Strompreiserhöhungen verschont.
Siehe auch: http://www.everenergy.de/
Vorteile Photovoltaik:
Photovoltaikanlagen bieten eine Absicherung gegen die Abhängigkeit von Energieunternehmen, welche die Energiepreise im Schnitt um ca. 10% pro Jahr steigern
Photovoltaikanlagenbesitzer tun aktiv etwas für den Umweltschutz, weil kein CO2 bei der Stromproduktion ausgestoßen wird.
Jede neugebaute Photovoltaikanlage ersetzt fossile Brennstoffe und den Bau neuer Atomkraftwerke.
Eine Photovoltaikanlage ist eine einmalige Investition, mit der man über 20 Jahre Stromkosten einsparen kann, außerdem erhöht jede Strompreiserhöhung den eigenen Gewinn.
Photovoltaikanlagen weisen heutzutage viel höhere Wirkunsgrade auf, als noch vor wenigen Jahren und haben eine Leistungsgarantie von 25 Jahren
Photovoltaikanlagen steigern den Wert des eigenen Hauses
Photovoltaikanlagen machen unabhängiger von Krisensituationen, wie z.B.Ölkrisen oder Energiekrisen
Siehe auch: http://www.everenergy.de/blog/promotion/photovoltaikanlagen-ever-energy-group/
Die Ever Energy Group GmbH wurde von den Geschäftsführern Matthias Streibel sowie Dominik Modrach mit Sitz in Berlin 2007 gegründet und hat heute weitere Standorte in Neuruppin, Dresden und Münster. Als Experte für den Handel sowie Vertrieb von Photovoltaikanlagen ist das Unternehmen auf individuell abgestimmte Solar- und Heizkonzepte für Einfamilienhäuser spezialisiert. Die Ever Energy Group GmbH bietet ein komplettes Dienstleistungspaket - von Datenerfassung, Beratung, Prüfung, Montage, Finanzierung bis Steuerberatung. Darüber hinaus berät das Unternehmen auch den Kauf und Bau von Solarcarports, Solarhäuser, Wärmepumpen und vermittelt Fremddächer zum Bau einer Photovoltaikanlage in den neuen Bundesländern. Außerdem bildet die Ever Energy Group GmbH Energieberater/innen, Fachberater/innen Erneuerbare Energien und Projektant/innen für Photovoltaikanlagen aus.
Ever Energy Group GmbH Modrach,Dominik Johannes-Niemeyer-Weg 4 14109 Berlin http://www.everenergy.deben[at]everenergy.de
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