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Siegelschnur und Notariatsgarn für alle Bereiche der WirtschaftNotariatsgarn und Siegelschnur in allen Landesfarben
Auerbach, den 25.04.2012
Rechtsanwälte, Notare, Finanzämter und viele Firmen gehören zu unseren Kunden nicht nur bei Stempeln sondern auch bei Siegelschnur und Notariatsgarn. Wir führen dieseSiegelschnüre in den Farben aller Bundesländer.
Ob für Verträge oder Dokumente Siegelschnüre finden ihre Anwendung.
Ein weiterer Bereich ...
An einen Immobilienmakler werden hohe Ansprüche gestellt.Ein guter Immobilienmakler sollte auch bei Finanzierungen, Wertgutachten, Versicherungen usw. ein guter und verlässlicher Partner sein.
An einen Immobilienmakler werden hohe Ansprüche gestellt. Man erwartet von ihm nicht nur eine schnelle Vermittlung bei einem beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Immobilienobjektes und die Realisierung der eigenen Preisvorstellungen, sondern auch eine faire Interessensvertretung beider Parteien. Darüber hinaus soll er auch bei wie z. B. u. ...
An einen Immobilienmakler werden hohe Ansprüche gestellt. Man erwartet von ihm nicht nur eine schnelle Vermittlung bei einem beabsichtigten Kauf oder Verkauf eines Immobilienobjektes und die Realisierung der eigenen Preisvorstellungen, sondern auch eine faire Interessensvertretung beider Parteien. Darüber hinaus soll er auch bei Serviceleistungen wie z. B. Finanzierungen, Wertgutachten, Versicherungen u. a. bis hin zur Vorbereitung der Beurkundung vor dem Notar, ein guter und verlässlicher Partner sein. Allerdings scheinen nicht alle Immobilienmakler diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Zumindest wird dieser Eindruck von der Tatsache vermittelt, dass das Berufsbild eines Immobilienmaklers in der Meinung der Bevölkerung nicht unbedingt an erster Stelle steht. Ein ganz anderes Bild vermittelt jedoch die Rainer Elsmann Immobilien GmbH in Emmerich. Das Unternehmen steht seit Jahrzehnten für Zuverlässigkeit, Seriosität und Flexibilität in der aktiven und erfolgreichen Vermarktung von Immobilien. "Wir versprechen unsere Kunden keine Wunder, dass wir deren Immobilie innerhalb von 24 Stunden verkaufen und schon 10 Kunden auf deren Haus warten", so äußert sich uns gegenüber die Geschäftsleitung, "aber wir geben den Kunden unser Wort, deren Immobilie gewissenhaft, aktiv, schnellstmöglich und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen". Diese absolute Kundenorientierung hat dazu geführt, dass die Rainer Elsmann Immobilien GmbH für viele als der Ansprechpartner Nr. 1 in Deutschland und in den Niederlanden steht, wenn es gilt, sich die Hilfe eines Immobilienmaklers zu sichern. Das Unternehmen verfügt jedoch nicht nur über ausgezeichnete Kontakte im deutsch-niederländischen Grenzraum, sondern ist auch erfolgreich in der Vermittlung ausländischer Immobilien tätig. Als kompetenter Allround-Servicer werden neben der Immobilienvermarktung auch Serviceleistungen bei Finanzierung Elten ( http://www.elsmannimmobilien.de/service/finanzierung.asp), Wertgutachten, Architektenleistungen, Hausverwaltungen, Versicherungen und mehr abgedeckt. Über das gesamte Spektrum aller Dienstleistungen informiert die Webseite www.elsmannimmobilien.de ( http://www.elsmannimmobilien.de). Neben aktuellen Immobilien, die zum Kauf oder Verkauf auf der Seite eingestellt sind, finden sich hier auch viele aktuelle News aus der Welt des Immobilienverkauf Suderwick ( http://www.elsmannimmobilien.de/immobilien/default.asp?vma=2&art=0). Angaben zum Unternehmen: Rainer Elsmann Immobilien GmbH Ihr Immobilienpartner vor Ort Geschäftsleitung Rainer Elsmann Eltener Markt 15 46446 Emmerich-Elten Tel.: 0049 (0) 2828 92199 Fax: 0049 (0) 2828 903699 email info@elsmannimmobilien.de Internet: www.elsmannimmobilien.de ( http://www.elsmannimmobilien.de) Verantwortlich für Texteinstellung: DieWebAG Email: presse@diewebag.de Internet: www.diewebag.de/google-freshness-update.php ( http://www.diewebag.de/google-freshness-update.php)
Rainer Elsmann Immobilien GmbH
Rainer Elsmann
Eltener Markt 15
46446 Emmerich-Elten
Deutschland
E-Mail: info@elsmannimmobilien.de
Homepage: http://www.elsmannimmobilien.de
Telefon: 02828/92199 Rainer Elsmann Immobilien GmbH Elsmann,Rainer Eltener Markt 15 46446 Emmerich-Elten http://www.elsmannimmobilien.deinfo[at]elsmannimmobilien.de
Immobilienerwerb: Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?Artikelserie Immobilienerwerb: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine der ...
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
Heute: 4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer sonstigen Immobilie muss der Käufer besonders darauf achten, dass der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Es gilt nämlich der öffentliche Glaube des Grundbuchs. Wenn der Käufer sich mit dem als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Veräußerer über den Immobilienerwerb einigt, kann er nach notarieller Beurkundung und Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch wirksam Eigentum erwerben.
Der gutgläubige Erwerb von Eigentum ist demnach nur dann möglich, wenn das Grundbuch den Veräußerer als Eigentümer ausweist. Selbst wenn der Veräußerer – aus welchen Gründen auch immer – entgegen der Eintragung im Grundbuch nicht Eigentümer des zu veräußernden Grundstücks dar, erwirbt der Käufer wirksam Eigentum am Grundstück.
Hiervon gilt nur die gesetzlich geregelten Ausnahmen, dass ein gutgläubiger Erwerb einer Immobilie nur dann nicht möglich ist, wenn ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist oder – praktisch bedeutsam – wenn der Erwerber Kenntnis von der Unrichtigkeit des Inhalts des Grundbuchs hatte.
Besonderheiten gilt es beim Erwerb von Wohnungseigentum zu beachten. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 11.2.2011 (Aktenzeichen: 3 W 8/11) scheidet ein gutgläubiger Erwerb einer Eigentumswohnung aus, wenn sich Teilungserklärung, in Bezug genommene Eintragungsbewilligung und Grundbuch hinsichtlich der Zuordnung eines Raums widersprechen.
Auch im Fall einer Doppelbuchung scheidet ein Eigentumserwerb des gutgläubigen Käufers aus. Eine Doppelbuchung liegt vor, wenn eine Eigentumswohnung versehentlich auf zwei Grundbuchblättern gebucht wird.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht und zur kompletten Artikelserie: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?
Artikelserie Immobilienerwerb: Teil 3
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten die 3 ...
Artikelserie Immobilienerwerb: Teil 3
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
Heute: 3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
Ein Immobilienerwerb wird oft durch einen Makler vermittelt. Theoretisch möglich ist es aber auch, einen Grundstückserwerb ohne Hinzuziehung eines Maklers durchzuführen.
Der Immobilienerwerb hat im Wesentlichen 3 Bestandteile:
- Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (Auflassung)
- Notarielle Beurkundung
- Eintragung in das Grundbuch
Einigkeit über den Eigentumsübergang (Auflassung)
Käufer und Eigentümer müssen sich über die wesentlichen Inhalte des Grundstückserwerbs einig sein. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Voraussetzungen eines Vertragsabschlusses (übereinstimmende Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit, kein Irrtum etc.). Die Einigung beider Vertragsparteien muss vor einem deutschen Notar erklärt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass beide Seiten gleichzeitig beim Notar anwesend sind. Die Parteien dürfen sich beim Erwerb einer Immobilie vertreten lassen. Einzige Ausnahme ist Übertragung von Eigentum an Immobilien durch gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan. Auflassungen in diesem Zusammenhang müssen nicht erneut vor einem Notar erklärt werden.
Notarielle Beurkundung
Für den Erwerb eines Grundstücks ist es erforderlich, dass die strengen Formvorschriften der notariellen Beurkundung eingehalten werden. Ein Grundstückserwerb muss notariell beurkundet werden. Ausnahme: Der gerichtliche Vergleich kann die notarielle Beurkundung ersetzen.
In Deutschland gibt es keine Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit eines Notars. Die Vertragsparteien sind in der Wahl ihres Notars zur Beurkundung des Immobilienerwerbs frei.
Die so genannte Niederschrift, die die Erklärungen der Parteien über den Eigentumsübergang an der Immobilie enthält, muss in Gegenwart des Notars vollständig vorgelesen, von den Parteien genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Sollte eine der Parteien hörgeschädigt oder gehörlos seien, gibt es für diesen Fall vorgesehene Sondervorschriften im Beurkundungsgesetz.
Eintragung in das Grundbuch
Die Eigentumsübertragung muss schließlich in das Grundbuch eingetragen werden. Die Einzelheiten hierzu werden durch die Grundbuchordnung geregelt. Eine der zentralen Vorschriften der Grundbuchordnung besagt, dass eine Eintragung nur dann vorgenommen werden darf, wenn die erforderliche Einigung der zur Übertragung des Eigentums an der Immobilie berechtigten erklärt ist und wenn alle für die Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind.
Das zuständige Grundbuchamt ist grundsätzlich bei den für den Bezirk zuständigen Amtsgerichten angesiedelt. In größeren Ballungsräumen kann es sein, dass ein Grundbuchamt für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig ist.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
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Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
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Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
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•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
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•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
personalisierte Stempel nach eigenen Wünschen herstellen lassenDer Stempel - ein unverzichtbarer Begleiter für Beamte, Büroangestellte und Selbstständige
Stempel finden schon seit Jahrhunderten Einsatz in vielen Bereichen, vor allem aber in Ämtern und in Büros, in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, beim Anwalt bzw. Notar und überall dort, wo ein Dokument, eine Akte oder eine Rechnung durch ein zusätzliches Identifikationsmerkmal fälschungssicher gemacht werden es ...
Stempel finden schon seit Jahrhunderten Einsatz in vielen Bereichen, vor allem aber in Ämtern und in Büros, in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, beim Anwalt bzw. Notar und überall dort, wo ein Dokument, eine Akte oder eine Rechnung durch ein zusätzliches Identifikationsmerkmal fälschungssicher gemacht werden soll. Andererseits gibt es viele Stempel ( http://www.stempel-machen.de/), die den Arbeitsalltag bloß erleichtern und den Druckaufwand enorm reduzieren, beispielsweise Eingansstempel, Adressstempel oder Datumsstempel. Egal, ob man einen normalen Stempel haben möchte oder gleich einen komfortablen Stempelautomat, indem das Stempelkissen schon direkt integriert ist, im Internet ist alles bestellbar. Auch die Stempelfarbe kann ausgewählt werden, zur Verfügung stehen neben den üblichen Farben wie schwarz, blau, rot und grün, auch ausgefallenere Farben wie orange oder violett. Früher war es vergleichsweise teuer, einen Stempel machen ( http://www.stempel-machen.de/stempel-machen-lassen-im-internet) zu lassen und zudem musste man mehrere Tage oder gar Wochen warten, bis das fertige Produkt zur Abholung bereit war. In der heutigen Zeit und dank des Internets, ist es nicht nur viel einfacher, bequemer, schneller und unkomplizierter, einen Stempel machen zu lassen, sondern man kann diesen auch nach individuellen Vorstellungen und ganz nach Bedarf gestalten. Dadurch hält man am Ende einen Stempel in den Händen, der nicht nur optimal und zuverlässig seinen Zweck erfüllt, sondern der auch genau so aussieht, wie man ihn sich vorgestellt hat. Auf der Internetseite www.stempel-machen.de findet man zu dem interessanten und wichtigen Thema Stempelherstellung noch weitere Informationen und Tipps.
stempel-machen.de
Andre Remus
Rathausmarkt 181
41747 Viersen
Deutschland
E-Mail: poster24@gmx.de
Homepage: http://www.stempel-machen.de
Telefon: 02162 / 918 58 93 stempel-machen.de Remus,Andre Rathausmarkt 181 41747 Viersen http://www.stempel-machen.deposter24[at]gmx.de
Immovaria GmbH empfiehlt Kauf einer Denkmalschutz ImmobilieJetzt noch Kaufen rät die Immovaria GmbH
Schließlich geht es beim Erwerb nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt und durchgerechnet werden. Wichtig ist dabei, den richtigen Finanzierungsweg für die eigene Situation und Vorstellung zu finden. Es müssen dafür alle Kosten bekannt und planbar sein so die Meinung der Immovaria 6 ...
Schließlich geht es beim Erwerb nicht nur um die steuerlichen Vorteile. Kosten müssen ebenfalls berücksichtigt und durchgerechnet werden. Wichtig ist dabei, den richtigen Finanzierungsweg für die eigene Situation und Vorstellung zu finden. Es müssen dafür alle Kosten bekannt und planbar sein so die Meinung der Immovaria GmbH. Kosten beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie Beim Kauf einer Denkmalschutz Immobilie hält sich die Anzahl der Kostenpunkte in Grenzen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der Kaufpreis der Denkmalimmobilie Im Kaufpreis summieren sich sämtliche Kosten die den direkten Erwerb der Immobilie betreffen. Neben dem Preis für das Grundstück und die Altbausubstanz sind das auch die Sanierungskosten. Die Finanzierungskosten Die Finanzierungskosten sind sämtliche Gebühren und Zinsen während der Sanierung und später während der Vermietung. Diese können in Abhängigkeit mit dem gewählten Finanzierungsweg in ihrer Höhe sehr unterschiedlich sein so die Immovaria GmbH. Die Kaufnebenkosten Zu den Kaufnebenkosten zählen alle Kosten die sich durch den Kauf der Immobilie ergeben. Dazu zählen die Grunderwerbsteuer, die Gebühren für Notar und Gericht und möglicherweise eine Maklercourtage. Die Kaufnebenkosten stellen eine feste Größe beim Kauf einer Immobilie dar und können in Einzelfällen bis zu 10% des Kaufpreises betragen so die Immovaria GmbH Nürnberg. Kleine Schwankungen einplanen Es ist für den Käufer wichtig, so die Meinung der Immovaria GmbH, einen Gesamtüberblick zu haben. Klein wirkende Änderungen von 1-2% können bei 6 bis 7-stelligen Summen schnell wesentliche Unterschiede ausmachen und zu einer nicht bedachten Unterdeckung führen. Diese leichten Schwankungen müssen somit von Beginn an einkalkuliert werden. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf jede Art von Grundbesitz. Bundesweit existieren einheitliche Grundsätze zur Berechnung der Grundsteuer, doch jede Gemeinde kann die Grundsteuer in unterschiedlicher Höhe erheben. Doch der Fiskus räumt dem Besitzer gerade von Baudenkmälern Möglichkeiten ein, einen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Bei allen Fragen rund um die Grundsteuer und den damit verbundenen Sparmöglichkeiten stehen die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite. Wenn die Kosten zur Erhaltung eines Kulturdenkmals die erzielbaren Erträge übersteigen, muss die Gemeinde die Grundsteuer auf Antrag des Eigentümers der Denkmal-Immobilie erlassen. Auf diesen Steuererlass besteht gemäß Grundsteuergesetz ein Rechtsanspruch so die Meinung der Immovaria GmbH. Eine weitere Voraussetzung für das Erlassen der Grundsteuer für denkmalgeschützte Immobilien können verminderte Erträge sein.
Immovaria GmbH
Sven Langbein
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: kontakt@immovaria.net
Homepage: http://www.immovaria.net
Telefon: 09112398330 Immovaria GmbH Langbein,Sven Stephanstr. 6a 90478 Nürnberg http://www.immovaria.netkontakt[at]immovaria.net
Artikelserie Immobilienerwerb: Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine der ...
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
Heute: 2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück.
Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere eben Gebäude und Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Konkret ausgedrückt gehört das Haus, die Brücke, eine Tiefgarage, Einfriedungsmauern, Zäune, Gasometer etc. zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Erzeugnisse sind natürliche Bodenprodukte, wie Getreide, Obst und etwa das Holz auf dem Stamm. Das Zubehör stellt ein Teil des Grundstücks dar, wenn es dem Zweck der Hauptsache dient, wie etwa Orgel und Glocke einer Kirche, Kohlevorrat einer Ziegelei oder der Heizölvorrat eines Wohnhauses.
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
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Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Gerichte bereiten sich auf die Einführung des Zentralen Testamentsregister (ZTR) vorPressemitteilung der Bundesnotarkammer
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.<br /><br />Neben Notaren sind daher auch die die an ...
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Neben Notaren sind daher auch die Nachlassgerichte verpflichtet, die Verwahrangaben erbfolgerelevanter Urkunden an das ZTR zu übermitteln. Momentan wird die dafür erforderliche Anbindung der Gerichte an das Register vorbereitet. In enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen werden in allen Bundesländern - Schulungen der Gerichtsbediensteten durchgeführt, - erforderliche Zugriffsrechte auf das Testamentsregister vergeben und - nachlassgerichtliche Zuständigkeiten verifiziert und gepflegt. Zusätzlich steht seit dieser Woche jedem Amtsgericht eine Demo-Anwendung des ZTR zur Verfügung. Bereits jetzt hat sich eine große Anzahl der Amtsgerichte mit der ergonomisch gestalteten Benutzeroberfläche vertraut gemacht. RECHTSTIPP: Der Pflichtteil steht den Abkömmlingen des Erblassers und Ehegatten zu, die zur gesetzlichen Erbfolge berufen wären. Es handelt sich dabei um einen Geldanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben. In der Regel beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auf den Pflichtteil kann nur durch notariellen Vertrag verzichtet werden. Unter engen Voraussetzungen sieht das Gesetz auch Möglichkeiten vor, den Pflichtteil unabhängig vom Willen des Pflichtteilsberechtigten zu entziehen, also auch ohne seine Einwilligung in einen Pflichtteilsverzichtsvertrag. So kann der Pflichtteil einem Abkömmling beispielsweise in guter Absicht entzogen werden, um den Familiennachlass vor Verlust wegen Verschwendungssucht oder Überschuldung des Erben zu schützen. Gegen den Willen kann der Pflichtteilsanspruch zu Ungunsten des Berechtigten nur in Extremfällen entzogen werden, etwa wenn sich der Berechtigte schwerer Vergehen gegen den Erblasser schuldig gemacht hat. Weitere Informationen zum Erben und Vererben unter www.testamentsregister.de. Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de
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Notare bereit für das Zentrale Testamentsregister (ZTR)Pressemitteilung der Bundesnotarkammer
Mit der Einführung des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012 werden alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden elektronisch registriert. Notare, die beispielsweise Testamente oder Erbverträge errichten, melden diese Urkunden mit entsprechenden Verwahrangaben dem Testamentsregister. Daraufhin erhalten sie eine die sie dem jeweiligen zu ...
Mit der Einführung des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012 werden alle erbfolgerelevanten notariellen Urkunden elektronisch registriert. Notare, die beispielsweise Testamente oder Erbverträge errichten, melden diese Urkunden mit entsprechenden Verwahrangaben dem Testamentsregister. Daraufhin erhalten sie eine Eintragungsbestätigung, die sie dem jeweiligen Erblasser als Nachweis der Registrierung aushändigen. Die Bestätigung enthält die gespeicherten Verwahrangaben zur Person des Erblassers, zur Art und zum Datum der Urkunde sowie zu deren Verwahrstelle. Der Inhalt der Urkunde wird demgegenüber nicht erfasst. Die Durchführung des Registrierungsprozesses erfordert, dass jeder Notar gesichert mit dem Testamentsregister verbunden ist. Datenschutz und Datensicherheit sind für das Register von wesentlicher Bedeutung. Daher ist das ZTR nur über besonders gesicherte Netzverbindungen erreichbar. Diese technischen Voraussetzungen werden bereits seit Mai dieses Jahres bei den Notaren im ganzen Bundesgebiet geschaffen. Ab Oktober finden zahlreiche Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen für Notare im ganzen Bundesgebiet statt, um einen reibungslosen Registerbetrieb im neuen Jahr zu gewährleisten. Rechtstipp: Eine verantwortungsvolle Nachlassplanung geht über die bloße Verteilung des eigenen Vermögens hinaus. Auch die Sorge für minderjährige Kinder im Todesfall beider Eltern kann beispielsweise geregelt werden. Eltern können dafür einen Vormund für ihr Kind benennen. Es sollte sich dabei um eine Vertrauensperson handeln, die das Wohl des Kindes sicherstellen kann. Weitere Informationen zum Erben und Vererben unter www.testamentsregister.de. Ansprechpartner: Notar a. D. Dr. Diehn, LL.M. (Harvard), info@testamentsregister.de
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Pressemitteilung der BundesnotarkammerBundesnotarkammer besucht Standesämter im gesamten Bundesgebiet
Die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer aus Berlin haben zur Zeit lange Wege zu bewältigen: Diese Woche befanden sie sich beispielsweise im Süden des Landes in Friedrichshafen, Stuttgart und Schwäbisch-Hall. Letzte Woche waren Gera, Jena und Neustadt a.d. Orla an der Reihe. Anfang Oktober reisen sie nach Nordrhein-Westfalen.<br />Vor ...
Die Mitarbeiter der Bundesnotarkammer aus Berlin haben zur Zeit lange Wege zu bewältigen: Diese Woche befanden sie sich beispielsweise im Süden des Landes in Friedrichshafen, Stuttgart und Schwäbisch-Hall. Letzte Woche waren Gera, Jena und Neustadt a.d. Orla an der Reihe. Anfang Oktober reisen sie nach Nordrhein-Westfalen. Vor Ort werden die Testamentsverzeichnisse der Standesämter in Augenschein genommen. Darin enthalten sind Verwahrdaten über bestehende Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden (Erbverträge, Erbverzichtserklärungen etc.). Diese Angaben müssen bis 2016 in das Testamentsregister überführt werden. Zwar befinden sich die Daten grundsätzlich auf "gelben Karteikarten" - diese sind jedoch in höchst unterschiedlichem Zustand: teils mit Klebeband zusammengehalten, teils geklammert oder genietet. All diese Umstände müssen bereits jetzt für die spätere Verarbeitung der Unterlagen berücksichtigt werden. Zwischenziel ist es, bis Ende des Jahres einen repräsentativen Eindruck vom Zustand der Verzeichnisse zu gewinnen. Wer ein Testament errichtet hat, möchte auch, dass dieses später gefunden wird und sein letzter Wille tatsächlich beachtet wird. Dafür sorgt ab dem 01. Januar 2012 das von der Bundesnotarkammer neu eingerichtete bundesweite Zentrale Testamentsregister. Weitere Informationen zum Vererben und Nachlass unter www.testamentsregister.de. Ansprechpartner Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard), Notar a.D. E-Mail: t.diehn@bnotk.de Tel.: 030-3838660 www.testamentsregister.de
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