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Berlin: Kinderkarneval der Kulturen
Multikulti lebt: Am Tag vor dem großen Berliner 'Karneval der Kulturen' findet am 26. Mai in Berlin-Kreuzberg der Kinderkarneval statt.
Alljährlich am Tag vor dem berühmten 'Karneval der Kulturen' findet in Berlin-Kreuzberg der Kinderkarneval statt. Am 26. Mai will der Kinderkarneval der Kulturen wieder Kinder aus unterschiedlichen und um ...
Multikulti lebt: Am Tag vor dem großen Berliner 'Karneval der Kulturen' findet am 26. Mai in Berlin-Kreuzberg der Kinderkarneval statt.
Alljährlich am Tag vor dem berühmten 'Karneval der Kulturen' findet in Berlin-Kreuzberg der Kinderkarneval statt. Am 26. Mai will der Kinderkarneval der Kulturen wieder Kinder aus unterschiedlichen sozialen und kulturellen Umfeldern zusammen bringen, um gemeinsam in einem bunten Kostüm-Umzug zum Görlitzer Park zu ziehen, wo anschließend ein multikulturelles Kinderfest steigt, zu dem 20.000 Besucher erwartet werden.
Die Veranstalter wählen jedes Jahr ein Tier aus den Elementen Erde, Wasser oder Luft als Mottotier für den Kinderkarneval aus. Damit sollen bedrohte Tierarten und ihr Lebensraum ins Gedächtnis der Kinder gerufen werden. Dieses Jahr ist ein Tier aus dem Element 'Luft' an der Reihe: die Eule. Weil Straßenverkehr und Stromleitungen den Lebensraum der heimischen Eule immer mehr einschränken, sind sie gefährdet. Daher verdient das Symboltier der Naturschutzgebiete mehr Aufmerksamkeit als Kinderkarnevals-Tier 2012.
Beim Kinder- und Familienfest im Görlitzer Park werden Kinder auf mehreren Bühnen ein künstlerisches Programm präsentiern: Als Trommelspieler, Tänzer, Sänger und Musikanten sorgen sie für viel Spaß und zeigen ganz nebenbei, welchen Gewinn das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen in Berlin bringen kann. Zum Mitmachen laden viele kostenlose Spielangebote wie Hüpfburgen, Kinder-Karussells, ein Riesentrampolin und ein Wasserparcours ein. Kinder, die beim Umzug mitmachen wollen, sollten rechtzeitig ab 12:30 Uhr am Treffpunkt Mariannenplatz sein.
Integrationswerkstatt Berlin
Am nächsten Tag, dem 27. Mai ab 12:30 Uhr, kommen dann die Großen beim Karneval der Kulturen auf ihre Kosten: Im vergangenen Jahr erlebten rund 1,3 Millionen Besucher die Lieblingsparade der Berliner. Über 4000 Akteure aus fast allen Erdteilen sind inzwischen dabei. Von chinesischem Löwentanz bis zu Berner Fasnachtsbläsern beweisen die über 100 Gruppen des Karnevals eindrucksvoll, dass Internationalität genauso zu Berlin gehört wie die Currywurst. In Berlin leben etwa 860.000 Menschen mit Migrationshintergrund.
'Die Stadt übernimmt somit die Rolle einer Integrationswerkstatt', sagen die Macher der 'Werkstatt der Kulturen' in Berlin-Neukölln, die den Karneval seit 1996 veranstaltet. Die Veranstalter glauben, dass es mit der Integration nur dann klappt, 'wenn kulturelle Vielfalt, gegenseitiger Respekt und Toleranz tatsächlich erlebbar und erfahrbar sind'. Ein Anliegen, dass der Berliner Karneval der Kulturen gemeinsam hat mit neueren Karnevals in Europa wie dem Londoner Notting Hill Carnival in London und dem Zomercarnaval in Rotterdam. Doch was die Zahl der beteiligten Nationalitäten und die Breite des kulturellen Spektrums betrifft, ist der Berliner Karneval der Kulturen weltweit einzigartig. Startpunkt des Karnevalsumzugs ist der Hermannplatz.
Wer zum Karneval der Kulturen nach Berlin reisen und vorher wissen möchte, wie viele billige Hotels Berlin (http://www.laterooms.com/de/k12936832_hotel-berlin.aspx?q=3_cheap-hotels) beispielsweise der Stadtteil Neukölln zu bieten hat, der sollte Hotels auf LateRooms.com buchen (http://www.laterooms.com/de/).
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Start der SCHAU HIN! Fragetasche heute in MünchenGundula Gause: „Die Aktion erreicht Eltern direkt vor Ort“
Berlin, 16. April 2012: Häufig müssen Eltern Entscheidungen zur Medienerziehung ihrer Kinder treffen: Was mache ich, wenn meine Tochter vor dem Schlafengehen den Computer nicht ausschalten möchte? Und was, wenn mein Sohn beim gemeinsamen Abendessen ständig am simsen ist? Über die SCHAU HIN! Fragetasche können Eltern solche alltäglichen Fragen ...
Berlin, 16. April 2012: Häufig müssen Eltern Entscheidungen zur Medienerziehung ihrer Kinder treffen: Was mache ich, wenn meine Tochter vor dem Schlafengehen den Computer nicht ausschalten möchte? Und was, wenn mein Sohn beim gemeinsamen Abendessen ständig am simsen ist? Über die SCHAU HIN! Fragetasche können Eltern solche alltäglichen Fragen jetzt stellen und erhalten Antwort vom SCHAU HIN! Mediencoach. Die Aktion startet heute auf dem 17. Deutschen Präventionstag in München. Danach tourt sie weiter durch Deutschland.
Die Fragetasche wird in verschiedenen Städten Deutschlands an zentralen Orten stehen und mit zwei Metern Höhe nicht zu übersehen sein. Ob beim Einkaufen, Spazieren gehen oder beim Familienausflug - Eltern haben die Möglichkeit, vor Ort ihre alltäglichen Fragen zur Medienerziehung zu stellen. Dazu müssen sie nur einen Vordruck ausfüllen und in die Fragetasche werfen. SCHAU HIN! Mediencoach Kristin Langer antwortet Eltern per E-Mail und gibt konkrete Tipps zur Medienerziehung.
„Mit der Fragetasche holt die Initiative SCHAU HIN! Eltern direkt im Alltag ab. Sie können ihre konkrete Frage zur Medienerziehung vor Ort stellen und bekommen auf ihre persönliche Familiensituation bezogene Tipps unseres SCHAU HIN! Mediencoaches“, betont ZDF Moderatorin und SCHAU HIN! Botschafterin Gundula Gause.
Zum ersten Mal präsentiert wird die Fragetasche auf dem heute beginnenden Deutschen Präventionstag im Münchener Congress Centrum.
Anschließend zieht die Aktion weiter und holt Elternfragen in folgenden Städten ab:
- Hamburg, Rahlstedt Arcaden, 23.- 28.04.2012
- Berlin, Neukölln Arcaden, 30.04.- 05.05.2012
- Berlin, Spandau Arcaden, 07.- 12.05.2012
- Dresden, KaufPark, 14.- 19.05.2012
- Leipzig, Paunsdorf Center, 21.- 26.05.2012
- Hannover Garbsen, Shopping Plaza, 29.05. - 02.06.2012
Eltern, die der Fragetasche nicht persönlich begegnen, können unter www.schau-hin.info ihre Fragen an SCHAU HIN! Mediencoach Kristin Langer stellen.
Drei Beispiele für Elternfragen - „Was mach‘ ich, wenn...
1)… sich meine Kinder ein modernes Handy, ein Smartphone zum Geburtstag wünschen?“
Tipp SCHAU HIN!
Viele Kinder finden Smartphones schick und hätten gern eins. Lassen Sie für Kinder den Internetzugang sperren. So können Sie verhindern, dass sie Internetseiten mit nicht kindgerechten Inhalten aufrufen. Treffen Sie vorab klare Vereinbarungen, was Ihr Kind mit dem Smartphone machen, und was das kosten darf. Eltern sollten sich generell die Frage stellen, ob ihr Kind ein Handy braucht und wozu. Wenn Kinder unterwegs sind, geben Handys Sicherheit. Geschieht etwas Unerwartetes, können sie zu Hause nachfragen, was sie in dieser Situation machen sollen.
2)... es vor dem Schlafengehen Streit gibt, wann der Fernseher ausgeschaltet wird?
Tipp SCHAU HIN!
Kein Fernsehen direkt vor dem zu Bett gehen – gerade die jüngeren Kinder bleiben dann durch die Bild- und Tonreize zu aufgedreht. Eltern sollten zum Abschluss des Tages einen festen Ablauf schaffen, bei dem der Fernseher keine Rolle spielt. Das kann das Vorlesen, das Erzählen über die Erlebnisse des Tages oder eine Hörgeschichte sein. Kinder freuen sich auf solche Rituale und akzeptieren dann auch leichter, dass der Fernseher ausgeschaltet wird.
3)…wenn mein Kind täglich viel zu lange im Internet surft?“
Tipp SCHAU HIN!
Das Abschalten des Internets ist keine Lösung. Aber es ist gut, wenn Eltern ihren Standpunkt durchsetzen. Eine mögliche Alternative wäre es, den Computer nur dann zur Verfügung zu stellen, wenn die Eltern zu Hause sind und nachvollziehen können, wie lange die Kinder vor dem Bildschirm sitzen. Das sollte aber nur eine Lösung für eine begrenzte Zeit sein. Eltern sollten sich mit ihren Kindern über die Nutzungszeiten fürs Internet auseinandersetzen und sinnvolle Regeln vereinbaren. Das gibt ihnen die Möglichkeit, ihren Kindern zu zeigen, dass sie ihnen vertrauen.
„SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen.“ ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Telekommunikationsunternehmens Vodafone, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF sowie der Programmzeitschrift TV SPIELFILM. „SCHAU HIN!“ informiert Eltern über die Angebote moderner Medien wie Fernsehen, Internet, Mobilfunk und Computerspiele und gibt Hilfestellung für den kindgerechten Umgang mit Medien. Mehr Informationen unter www.schau-hin.info.
komm.passion GmbH Dzukowski,Katharina katharina.dzukowski[at]komm-passion.de
Berlin: Spreerundfahrt mit Käpt'n Jutta
Bootstouren durch Berlin gibt es viele, doch nur eine mit Berlins lustigster Reiseleiterin.
Zwischen Butterfahrt und Titanic ist fast alles möglich, wenn Käpt'n Jutta die Spree unsicher macht. Am 18. April lädt die selbsternannte 'Futschiqueen' Jutta Hartmann, schlagfertige Kneipenwirtin aus Neukölln, zu einer schicken Ausfahrt durch aufs ...
Bootstouren durch Berlin gibt es viele, doch nur eine mit Berlins lustigster Reiseleiterin.
Zwischen Butterfahrt und Titanic ist fast alles möglich, wenn Käpt'n Jutta die Spree unsicher macht. Am 18. April lädt die selbsternannte 'Futschiqueen' Jutta Hartmann, schlagfertige Kneipenwirtin aus Neukölln, zu einer schicken Ausfahrt durch Berlins Mitte aufs glamouröse Salonschiff 'Alexander'. Zur Unterstützung hat sie ihren Ostberliner Kollegen Heinz-Werner Maus als Bootsmann an Bord, der in jeder Lage zur Seite steht.
Die Schiffsgäste kommen in den Genuss einer Mischung aus Stadtrundfahrt, Kabarett und Party. Die etwas andere Bootstour beginnt an der Anlegestelle am Märkischen Ufer. Nach Passage der Mühlendammschleuse führt sie zunächst vorbei am historischen Berlin mit Nikolaiviertel, Berliner Dom und Museumsinsel. Dann tuckert Juttas Futschidampfer die Spree entlang durchs Regierungsviertel, vorbei an Hauptbahnhof, Bundeskanzleramt, Schloss Bellevue und Innenministerium bis zum Spreebogen.
Nach einem nervenaufreibenden Wendemanöver fährt 'Alexander' zurück bis zur Mühlendammschleuse und weiter in Richtung Südosten, durch Schauplätze des modernen und hippen Berlins mit Radialsystem, Eastside Gallery, o2-World, Badeschiff und Molecule Man bis zur Elsenbrücke. Hier wird das Ruder erneut herumgerissen, um wieder das Märkische Ufer anzusteuern. Die Tour bietet so genug Zeit für Entertainment mit Jutta, wenn sie Live-Gesang und Stand up-Comedy-Nummern zu Wiener Würstchen und Partyschlagern aus der Juke-Box serviert.
Käpt'n Jutta Hartmann wird gespielt vom Comedian Bob Schneider. Der waschechte Westberliner entdeckte sein komisches Talent in den 80er Jahren und schuf einige Klassiker des Undergroundfilms. Seit den 90ern unterhält er sein Publikum auf großen und kleinen Bühnen professionell in Hose oder Rock. Der Sender RBB rief seine 'Jutta Hartmann' zum Superstar aus. Seit 2008 führt Reiseleiterin Jutta im Comedybus und manchmal auch auf dem Wasser Touristen und Einheimische zu den schrägsten Plätzen Berlins. Bootsmann Heinz-Werner Maus wird von Stephan Bachtejeff verkörpert. Den gebürtigen Köpenicker zog es schon als Teenager auf die Bühne. Mit seiner Paraderolle Heinz-Werner Maus, dem leicht überkorrekten ehemaligen DEFA-Aufnahmeleiter, brachte er in unzähligen Late-Night-Shows in der 'Bar jeder Vernunft' das Publikum zum Lachen.
Das Salonschiff 'Alexander' ist seit fast 100 Jahren auf den Gewässern von Berlin unterwegs, seit es 1913 in Neustrelitz vom Stapel lief. Der Traditionsdampfer wurde 2005 liebevoll modernisiert. Seit 2006 fährt die Alexander unter der Flagge der Reederei Spreetours.
Einlass ist 19 Uhr an der Anlegestelle am Märkischen Ufer, Abfahrt ist 19:30 uhr. Karten kosten 33 Euro, ein Begrüßungsfutschini und 1 Paar Wiener mit Kartoffelsalat inbegriffen und können unter 030 / 325 36 612 bestellt werden. Alle Seetüchtigen, die billige Hotels Berlin (http://www.laterooms.com/de/k12936832_hotel-berlin.aspx?q=3_cheap-hotels) suchen, empfiehlt sich ein Besuch auf LateRooms.com: http://www.laterooms.com/de/.
Editors Notes :
LateRooms.com ist Teil der Accommodation & Destination Division der TUI Travel PLC Unternehmensgruppe. Ebenfalls zu diesem Sektor gehören AsiaRooms.com und Hotels-London.co.uk.
LateRooms.com ist das führende Online-Hotelportal in Großbritannien mit Last-Minute-Angeboten in über 47 000 Beherbergungsbetrieben weltweit, von Pensionen bis zu Fünf-Sterne-Luxus-Hotels.
Der Hotelspezialist bietet Rabatte von bis zu 75% auf die Normalpreise einer Vielzahl unabhängiger Hotels und Hotelketten. Kunden können rund um die Uhr online oder 7 Tage die Woche telefonisch buchen, egal ob 12 Monate oder 12 Minuten im Voraus. Kein anderer Online-Unterkunftsanbieter bietet eine solche Flexibilität.
LateRooms.com stellt seinen Kunden außerdem die nötigen Informationen zur Verfügung, um ein informierte Entscheidung zu treffen und eine geeignete Unterkunft auszuwählen. Besucher der Seite haben Zugriff auf über 1 Million authentische Gästebewertungen, geschrieben von Kunden, die über LateRooms.com gebucht und auch wirklich im jeweiligen Hotel übernachtet haben.
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Erfahrungsberichte & Kundenmeinungen beeinflussen Kaufverhalten
Die Bedeutung des guten Rufes eines Online-Unternehmens ist wichtiger denn je. Wurde das Image eines Unternehmens beschädigt, ist dies im Nachhinein schwer zu revidieren. Negative Meinungsbilder können sich rasant über das World Wide Web verbreiten – ob über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, über Blogs oder über Bewertungsportale ...
Die Bedeutung des guten Rufes eines Online-Unternehmens ist wichtiger denn je. Wurde das Image eines Unternehmens beschädigt, ist dies im Nachhinein schwer zu revidieren. Negative Meinungsbilder können sich rasant über das World Wide Web verbreiten – ob über soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, über Blogs oder über Bewertungsportale – überall
Immer mehr kaufinteressierte User greifen aus diesem Grund auf Online-Shop-Bewertungsportale zurück und können auf diesem Weg von Erfahrungen anderer Kunden profitieren. Auf diese Weise können sie sich ein detailliertes Meinungsbild über ein bestimmtes Unternehmen machen. Die Ansichten anderer Käufer gelten dabei unter Konsumenten als besonders Relevant und werden mehr Aufmerksamkeit geschenkt, als den eigenen Aussagen eines Unternehmens.
Erfahrungsberichte und Kundenmeinungen von anderen Usern haben daher erheblichen Einfluss auf die Kaufentscheidung und werden oft vor einem geplanten Kauf als vertrauenswürdige Informationsquelle genutzt. Auf die Bewertungen über Qualität, Service und Support, Preisgestaltung oder Bedienerfreundlichkeit des Shops legen Kaufinteressenten den größten Fokus.
Schlechte Erfahrungsberichte verunsichern interessierte User in ihrer Kaufentscheidung – positive Kundenmeinungen hingegen bestärken die Nutzer in ihrer Entscheidung. Somit schaffen wohlwollende Kundenbewertungen bei potentiellen Neukäufern das erforderliche Vertrauen eine Bestellung zu tätigen.
Aus diesem Grund empfiehlt die Internetagentur Löwenstark aus Braunschweig Online-Händlern eine offensive und ehrliche Kommunikation mit den Nutzern im Internet, um eventuelle negative Publicity frühzeitig regulieren zu können.
Die Internetagentur Löwenstark unterstützt ihre Kunden bei der Online-Kommunikation mit Hilfe von gezielten Maßnahmen.
„Agieren statt reagieren in der Online-Kommunikation mit potentiellen Kunden ist die Kunst.“, so Marian Wurm, Geschäftsführender Gesellschafter der Internetagentur Löwenstark aus Braunschweig. Durch offensive Kundenkommunikation kann Vertrauen geschafft, Missverständnisse aus dem Weg oder ein Image aufgebaut oder verbessert werden.
Weitere Informationen zu der gezielten Online-Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden finden Sie auf der Homepage der Internetagentur Löwenstark aus Braunschweig unter http://www.loewenstark.de/reputationsmanagement.html
Internetagentur Löwenstark
Wilmerdingstraße 9a
38118 Braunschweig
Telefon: 0531 / 213 605 500
E-Mail: kontakt@loewenstark.de
Internet: www.loewenstark.de
Internetagentur Löwenstark Wurm,Marian Wilmerdingstraße 9a 38118 Braunschweig www.loewenstark.dekontakt[at]loewenstark.de
Immobilienerwerb: Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?Artikelserie Immobilienerwerb: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine der ...
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
Heute: 4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer sonstigen Immobilie muss der Käufer besonders darauf achten, dass der Verkäufer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Es gilt nämlich der öffentliche Glaube des Grundbuchs. Wenn der Käufer sich mit dem als Eigentümer im Grundbuch eingetragenen Veräußerer über den Immobilienerwerb einigt, kann er nach notarieller Beurkundung und Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch wirksam Eigentum erwerben.
Der gutgläubige Erwerb von Eigentum ist demnach nur dann möglich, wenn das Grundbuch den Veräußerer als Eigentümer ausweist. Selbst wenn der Veräußerer – aus welchen Gründen auch immer – entgegen der Eintragung im Grundbuch nicht Eigentümer des zu veräußernden Grundstücks dar, erwirbt der Käufer wirksam Eigentum am Grundstück.
Hiervon gilt nur die gesetzlich geregelten Ausnahmen, dass ein gutgläubiger Erwerb einer Immobilie nur dann nicht möglich ist, wenn ein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist oder – praktisch bedeutsam – wenn der Erwerber Kenntnis von der Unrichtigkeit des Inhalts des Grundbuchs hatte.
Besonderheiten gilt es beim Erwerb von Wohnungseigentum zu beachten. Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 11.2.2011 (Aktenzeichen: 3 W 8/11) scheidet ein gutgläubiger Erwerb einer Eigentumswohnung aus, wenn sich Teilungserklärung, in Bezug genommene Eintragungsbewilligung und Grundbuch hinsichtlich der Zuordnung eines Raums widersprechen.
Auch im Fall einer Doppelbuchung scheidet ein Eigentumserwerb des gutgläubigen Käufers aus. Eine Doppelbuchung liegt vor, wenn eine Eigentumswohnung versehentlich auf zwei Grundbuchblättern gebucht wird.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht und zur kompletten Artikelserie: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?
Artikelserie Immobilienerwerb: Teil 3
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten die 3 ...
Artikelserie Immobilienerwerb: Teil 3
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
Heute: 3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
Ein Immobilienerwerb wird oft durch einen Makler vermittelt. Theoretisch möglich ist es aber auch, einen Grundstückserwerb ohne Hinzuziehung eines Maklers durchzuführen.
Der Immobilienerwerb hat im Wesentlichen 3 Bestandteile:
- Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (Auflassung)
- Notarielle Beurkundung
- Eintragung in das Grundbuch
Einigkeit über den Eigentumsübergang (Auflassung)
Käufer und Eigentümer müssen sich über die wesentlichen Inhalte des Grundstückserwerbs einig sein. Es gelten die allgemeinen Regeln über die Voraussetzungen eines Vertragsabschlusses (übereinstimmende Willenserklärungen, Geschäftsfähigkeit, kein Irrtum etc.). Die Einigung beider Vertragsparteien muss vor einem deutschen Notar erklärt werden. Hierfür ist es erforderlich, dass beide Seiten gleichzeitig beim Notar anwesend sind. Die Parteien dürfen sich beim Erwerb einer Immobilie vertreten lassen. Einzige Ausnahme ist Übertragung von Eigentum an Immobilien durch gerichtlichen Vergleich oder in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan. Auflassungen in diesem Zusammenhang müssen nicht erneut vor einem Notar erklärt werden.
Notarielle Beurkundung
Für den Erwerb eines Grundstücks ist es erforderlich, dass die strengen Formvorschriften der notariellen Beurkundung eingehalten werden. Ein Grundstückserwerb muss notariell beurkundet werden. Ausnahme: Der gerichtliche Vergleich kann die notarielle Beurkundung ersetzen.
In Deutschland gibt es keine Beschränkung der örtlichen Zuständigkeit eines Notars. Die Vertragsparteien sind in der Wahl ihres Notars zur Beurkundung des Immobilienerwerbs frei.
Die so genannte Niederschrift, die die Erklärungen der Parteien über den Eigentumsübergang an der Immobilie enthält, muss in Gegenwart des Notars vollständig vorgelesen, von den Parteien genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Sollte eine der Parteien hörgeschädigt oder gehörlos seien, gibt es für diesen Fall vorgesehene Sondervorschriften im Beurkundungsgesetz.
Eintragung in das Grundbuch
Die Eigentumsübertragung muss schließlich in das Grundbuch eingetragen werden. Die Einzelheiten hierzu werden durch die Grundbuchordnung geregelt. Eine der zentralen Vorschriften der Grundbuchordnung besagt, dass eine Eintragung nur dann vorgenommen werden darf, wenn die erforderliche Einigung der zur Übertragung des Eigentums an der Immobilie berechtigten erklärt ist und wenn alle für die Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind.
Das zuständige Grundbuchamt ist grundsätzlich bei den für den Bezirk zuständigen Amtsgerichten angesiedelt. In größeren Ballungsräumen kann es sein, dass ein Grundbuchamt für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig ist.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
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Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
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•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Erfolg für die CDU-Neukölln in der neuen Berliner Landesregierung
Berlin hat eine neue Regierung von SPD und CDU mit acht Senatoren und 23 Staatssekretäre. Der CDU-Kreisverband des Bezirks Neukölln konnte zwei erfolgreiche Mitglieder der CDU als Staatssekretäre ins Rennen schicken. Michael Büge und Sabine Töpfer-Kataw repräsentieren den damit nunmehr den bevölkerungsreichsten Bezirk im Berliner Büge wurde ...
Berlin hat eine neue Regierung von SPD und CDU mit acht Senatoren und 23 Staatssekretäre. Der CDU-Kreisverband des Bezirks Neukölln konnte zwei erfolgreiche Mitglieder der CDU als Staatssekretäre ins Rennen schicken. Michael Büge und Sabine Töpfer-Kataw repräsentieren den damit nunmehr den bevölkerungsreichsten Bezirk im Berliner Senat.
Michael Büge wurde zum Sozialstaatssekretär ernannt. Er besitzt langjährige Erfahrungen als Verwaltungsfachmann. In Neukölln führte er jahrelang das Sozialressort als Sozialstadtrat und stellv. Bürgermeister. Außerdem ist er Kreisvorsitzender der CDU Neukölln und formte den Kreisverband zu einer schlagkräftigen Kreispartei. Nach der Wahl im September 2011 wurde er Fraktionsvorsitzender der CDU Fraktion in der BVV und wechselte nun in den Senat.
Sabine Töpfer-Kataw trat ihr Amt als Verbraucherschutzstaatssekretärin in der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz an. Sie ist seit vielen Jahren im Kreisvorstand Vize-Vorsitzende der Neuköllner CDU. Als Rentenexpertin besitzt sie umfangreiche Verwaltungserfahrung. Seit vielen Jahren ist sie Ortsvorsitzende des Ortsverbandes in Britz.
Damit ändert sich auch an der Spitze in der Neuköllner CDU-Bezirksfraktion etwas. Denn Christina Schwarzer wird wieder CDU-Fraktionsvorsitzende. In diese Position arbeitete Christina Schwarzer in der vorherigen Legislaturperiode sehr erfolgreich und aktiv. Sie gehört zu den Säulen der Berliner CDU auf Bezirksebene. Mit Ute Lanske kann die CDU von Neukölln als stellv. Bezirksverordnetenvorsteherin des Bezirksparlaments eine weitere wichtige Position besetzen. Als Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit wird Falko Liecke sein Amt aus der alten Legislaturperiode weiter führen und nimmt die Funktion des stellv. Bezirksbürgermeisters war. Christina Schwarzer und Falko Liecke sind die Vorsitzenden des Nordneuköllner Ortsverbandes Herrfurthplatz.
Mit den genannten Positionen ist der Kreisverband der CDU-Neukölln im Land und im Bezirk sehr gut aufgestellt. Die Amtsträger spiegeln das Neuköllner Gewicht in der CDU-Berlin wieder und leisten einen wichtigen Beitrag, die Union in der Hauptstadt weiter voranzubringen.
Am 18. September waren Landtagswahlen in Berlin. HPS Entertainment Sperber,Hans Peter Weisestraße 55 12049 Berlin http://www.hps-entertainment.dehps-win[at]gmx.net
Artikelserie Immobilienerwerb: Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten?
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine der ...
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten können:
1. Wer kann eine Immobilie erwerben?
Heute: 2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
3. Wie läuft ein Immobilienerwerb ab?
4. Worauf muss ich beim Kaufvertrag besonders achten?
5. Welche Funktion hat der Notar?
6. Wie kann ich mich vor Mängeln des Objekts schützen? Wie kann ich meine Ansprüche im Immobilienkaufvertrag sichern?
7. Was wenn nach dem Immobilienerwerb Mängel auftreten? Zu welchem Verhalten ist zu raten?
8. Wie läuft der Immobilienerwerb aus der Zwangsversteigerung ab?
9. Was muss ich beachten wenn ich ein Objekt zur späteren Vermietung erwerbe? Welche Möglichkeiten einer Mieterhöhung gibt es?
10. Was muss ich beachten wenn ich ein vermietetes Objekt erwerbe mit der Absicht, es selber zu nutzen?
2. Erwerb eines Grundstücke oder Wohnungseigentums?
Es gibt zwei Arten von Immobilien. Das Grundstück und das Wohnungseigentum. Bei einem Grundstückserwerb erwirbt der Käufer das Grundstück mit sämtlichen darauf liegenden Gebäuden, wesentlichen Bestandteilen und Gebäudezubehör. Eigentum am Gebäude kann im deutschen Recht nicht getrennt vom Grundstück erworben werden. Beim Wohnungseigentum erwirbt der Erwerber Eigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Gebäudes und am gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück.
Wer Eigentum an einem Grundstück erwirbt, wird Eigentümer des Grund und Bodens und der wesentlichen Bestandteile eines Grundstücks und des Gebäudes, sowie des Zubehörs. Dies umfasst die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere eben Gebäude und Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Konkret ausgedrückt gehört das Haus, die Brücke, eine Tiefgarage, Einfriedungsmauern, Zäune, Gasometer etc. zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks. Erzeugnisse sind natürliche Bodenprodukte, wie Getreide, Obst und etwa das Holz auf dem Stamm. Das Zubehör stellt ein Teil des Grundstücks dar, wenn es dem Zweck der Hauptsache dient, wie etwa Orgel und Glocke einer Kirche, Kohlevorrat einer Ziegelei oder der Heizölvorrat eines Wohnhauses.
Zur kompletten Serie gehen Sie bitte auf www.mietrechtler-in.de/immobilienkauf.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
6.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel. (0201) 4532 00 40
Alles zum Mietrecht und zur kompletten Artikelserie: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
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•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.mietrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Konstituierende Sitzung des Bezirkparlaments von Berlin-Neukölln
Am 17. September waren in Berlin die Wahlen zum Landesparlament/Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten/Bezirksverordnetenversammlungen. Am 27. Oktober trat das Bezirksparlament (BVV) des Bezirks Neukölln zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und wählte den Bezirksbürgermeister, die Stadträte und die Parlamentsvorsteher.
Die ...
Am 17. September waren in Berlin die Wahlen zum Landesparlament/Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten/Bezirksverordnetenversammlungen. Am 27. Oktober trat das Bezirksparlament (BVV) des Bezirks Neukölln zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und wählte den Bezirksbürgermeister, die Stadträte und die Parlamentsvorsteher.
Die Bezirksverordnetenversammlung von Neuköllns wählte mit Mehrheit aus CDU
und SPD das neue Bezirksamt. Von der CDU wurde Falko Liecke zum Stadtrat für Jugend und Gesundheit gewählt, sowie zum stellvertretenden
Bezirksbürgermeister. Falko Liecke begleitete im alten Bezirksamt bereits den Gesundheitsbereich und kann damit nahtlos an seine gute Arbeit anschließen. Der Personalvorschlag der Grünen fand keine Mehrheit - dies wurde von den Parteien (CDU, SPD) auch im Vorfeld bekannt gegeben. Im November wird voraussichtlich das fehlende Bezirksamtsmitglied der Grünen gewählt.
Die Stadträte der SPD sind: Bezirksbürgermeister ist Heinz Buschkowsky,
Bildungsstadträtin Dr. Franziska Giffey und Baustastrat Thomas Blesing.
Der bisherige stellvertretende Bürgermeister und Stadtrat für Soziales Michael Büge wechselt in die CDU-Fraktion und wurde mit großer Mehrheit zum Fraktionsvorsitzenden gewählt. Er ist auch der Kreisvorsitzende der CDU-Neukölln und hat eine neue erfolgreiche Ära eingeleitet.
Die bisherige CDU-Fraktionsvorsitzende Christina Schwarzer wechselte in den BVV-Vorstand und wurde zur stellvertretenden Bezirksverordnetenvorsteherin gewählt. Als ehemalige Fraktionschefin der CDU hatte sie großen Anteil an der erfolgreichen Bezirkspolitik der CDU für die Neuköllner Bevölkerung und gilt als geschätzte politische Persönlichkeit in der Union. Damit haben Falko Liecke und Christina Schwarzer vom CDU-Ortsverband Herrfurthplatz von Berlin-Neukölln zwei der wichtigsten Posten in der neuen Bezirksregierung und Bezirksparlament. Falko Liecke ist hier Vorsitzender und Christina Schwarzer stellvertretende Vorsitzende. Beide sind auch im Kreisvorstand der Partei und überzeugten in den letzten Jahren durch sehr gute Arbeit in der Kommunalpolitik.
Im September waren in Berlin Land- und Bezirkswahlen. HPS Entertainment Sperber,Hans Peter Weisestraße 55 12049 Berlin www.hps-entertainment.dehps-win[at]gmx.net
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin zu den Rechten des Mieters und Vermieters bei aktuellen Mieterhöhungen in Berlin
Derzeit steigen in Berlin die Mieten. Presseberichten zufolge erhalten Mieter insbesondere in den zentraleren Stadtbezirken Schöneberg, Friedrichshain, Wilmersdorf, Kreuzberg, Charlottenburg, Mitte, Lichtenberg und Neukölln vermehrt zum Teil nicht unerhebliche Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter.Die Mieterhöhungen stützen sich dabei häufig zu ...
Derzeit steigen in Berlin die Mieten. Presseberichten zufolge erhalten Mieter insbesondere in den zentraleren Stadtbezirken Schöneberg, Friedrichshain, Wilmersdorf, Kreuzberg, Charlottenburg, Mitte, Lichtenberg und Neukölln vermehrt zum Teil nicht unerhebliche Mieterhöhungsverlangen vom Vermieter.Die Mieterhöhungen stützen sich dabei häufig auf den aktuellen Berliner Mietspiegel von 2011. Dieser erlaubt Mieterhöhungen nach einer vorgegebenen Mietspiegeltabelle.
In der Praxis sind manche Mieterhöhungen nicht zu verhindern. Strittig sind oft diejenigen Fälle, in denen Uneinigkeit über die Wohnwertmerkmale besteht, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen über das Ausmaß der Mieterhöhung entscheidet. Trefflich gestritten werden kann etwa darüber, ob es sich um ein gepflegtes Wohnumfeld handelt. Darüber gibt es mitunter diametral unterschiedliche Ansichten.
Fachanwaltstipp Mieter: Unter Umständen kann sich die Abwehr einer Mieterhöhung richtig lohnen. Bisweilen verlangen Vermieter bis zu 130 € Miete mehr. Sollte sich im Gerichtsverfahren herausstellen, dass viele der im Mieterhöhungsverlangen angegebenen den Wohnwert erhöhenden Merkmale in Wahrheit nicht gegeben sind, kann die Mieterhöhung schnell um die Hälfte oder mehr schrumpfen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
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Mail: Berlin@recht-bw.de
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Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
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•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
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•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
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•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
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•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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