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Nebenkostenspiegel 2010 für Deutschland veröffentlicht2,35 EUR/ qm zahlten die Deutschen im Schnitt
Der Nebenkostenspiegel 2010 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt nun vor.<br /><br />Obwohl die Mieter erneut mit hohen Betriebskosten belastet sind, ist gegenüber dem Jahr 2009 ein leichter Rückgang festzustellen.<br /><br />So beliefen sich 2009 noch die durchschnittlichen Betriebskosten auf 2,52 ...
Der Nebenkostenspiegel 2010 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt nun vor. Obwohl die Mieter erneut mit hohen Betriebskosten belastet sind, ist gegenüber dem Jahr 2009 ein leichter Rückgang festzustellen. So beliefen sich 2009 noch die durchschnittlichen Betriebskosten auf 2,52 EUR pro Monat und qm, während sie 2010 bereits auf 2,35 EUR pro Monat und qm gesunken sind. Eine deutliche Kostensteigerung ist im Bereich Heizung und Warmwasser festzustellen. Die Kosten für Heizung und Warmwasser beliefen sich 2010 auf 1,41 EUR pro Monat und qm und machten somit 60 % der gesamten Betriebskosten aus. Während die Heizkosten gegenüber 2009 um fast 17 % und die Warmwasserkosten um fast 10 % gestiegen sind, ist bei nahezu allen übrigen Kostenpositionen ein leichter Rückgang erkennbar. Von den Kosten für Heizung und Warmwasser entfällt wiederum ein Anteil von 0,50 EUR pro Monat und qm auf die Grundkosten und 0,91 EUR pro Monat und qm auf den individuellen Verbrauch. Für das Jahr 2011 ist dagegen wieder eine Steigerung der Kosten zu erwarten. Wegen des langen und strengen Winters 2010/11 ist nicht mit einem Rückgang der Heiz- und Warmwasserkosten zu rechnen und auch ein nochmaliger Rückgang bei den übrigen Kostenpositionen kann in diesem Umfang nicht erwartet werden. Kostenlos und mit wenigen Klicks kann jeder Mieter die eigene Nebenkostenabrechnung mit dem Nebenkosten-Rechner ( http://www.nebenkosten-rechner.de) überprüfen
Golardo UG (haftungsbeschränkt)
Michael Stepanek
Prinz-Ludwig-Str. 15
93055 Regensburg
Deutschland
E-Mail: presse@nebenkosten-rechner.de
Homepage: http://www.nebenkosten-rechner.de
Telefon: 0941- 46 52 33 28 Golardo UG (haftungsbeschränkt) Stepanek,Michael Prinz-Ludwig-Str. 15 93055 Regensburg http://www.nebenkosten-rechner.depresse[at]nebenkosten-rechner.de
Zu einem günstigeren Gasanbieter wechseln: Gasvergleich leicht gemacht!Mit einem Gasvergleich bis zu 400 Euro im Jahr sparen!
Das Warten auf die Nebenkostenabrechnung ist für viele Menschen mit einer Portion Angst wegen drohender Nachzahlungen und höheren Abschlagszahlungen verbunden. Diese Sorge ist angesichts der gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten berechtigt. Gerade die Kosten für die Beheizung eines Gebäudes sind explodiert. Sie als dieser ...
Das Warten auf die Nebenkostenabrechnung ist für viele Menschen mit einer Portion Angst wegen drohender Nachzahlungen und höheren Abschlagszahlungen verbunden. Diese Sorge ist angesichts der gestiegenen und weiter steigenden Energiekosten berechtigt. Gerade die Kosten für die Beheizung eines Gebäudes sind explodiert. Sie als Verbraucher können dieser Entwicklung aber auf zweierlei Weise entgegenwirken: So können Sie den Gasverbrauch mit sinnvollen Maßnahmen wie gut gedämmten Fenstern und Wänden senken. Zweitens sollten Sie die Vorteile des liberalisierten Energiemarktes mithilfe des Gasvergleichsportals www.erdgasvergleich.eu ( http://www.erdgasvergleich.eu)nutzen. Früher konnten Sie Ihr Erdgas nämlich nur beim regionalen Versorger beziehen. Im Zuge der von der Europäischen Union vorangetriebenen Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes können Sie heute dagegen zwischen verschiedenen Gasanbietern wählen. Allerdings ist festzustellen, dass bisher nur eine Minderheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat. Noch immer haben viele Bürger einen Vertrag mit dem oftmals überteuerten regionalen Versorger. Der Grund dafür kann sein, dass die Umsetzung der Gasmarktliberalisierung zu Beginn schlecht geregelt war und das Angebot sich deshalb nur schleppend vergrößerte. Mittlerweile sind aber sowohl in Großstädten als auch in entlegenen ländlichen Räumen genug Alternativen vorhanden. Eventuell kann die noch unterentwickelte Wechselbereitschaft mit dem verbreiteten Vorurteil des zu großen Aufwandes begründet werden. Hier sollten Sie sich aber nicht in die Irre führen lassen: Ein Wechsel zu einem günstigeren Gasanbieter auf www.erdgasvergleich.eu ( http://www.erdgasvergleich.eu) ist eine Sache weniger Minuten. Sie müssen hierfür nur den Gaspreisvergleich durchführen und dann einen neuen Versorger beauftragen. Damit haben Sie Ihren Teil erfüllt. Die Abwicklung des Wechsels mit Ihrem bisherigen Lieferanten erledigt nämlich das von Ihnen neu beauftragte Unternehmen, Sie haben mit diesem Vorgang nichts mehr zu tun. Sie können also mit sehr wenig Aufwand viel Geld sparen. Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Tarifen sind beim Erdgas nämlich beträchtlich, dies wird Ihnen mit der Nutzung des Gaspreisvergleichs klar werden. Gerade die regional verankerten Unternehmen verlangen oftmals Preise, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen. Sie nutzen damit aus, dass viele Menschen noch keinen Gasvergleich durchgeführt haben. Ansonsten kämen Sie nämlich deutlich stärker unter Druck und müssten ihre Tarife wahrscheinlich senken. Im Gegensatz zur Mehrheit sollten Sie dagegen die Tarife vergleichen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Sie können damit bis zu 400 Euro jährlich sparen. Das ist viel Geld, welches Sie an anderer Stelle sicher sinnvoller ausgeben können. Für einen Preisvergleich empfiehlt sich das Internetportal www.erdgasvergleich.eu ( http://www.erdgasvergleich.eu). Diese Seite bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie innerhalb weniger Sekunden eine Übersicht über die für Sie in Betracht kommenden Gaslieferanten haben. Das Portal zeichnet sich dadurch aus, dass rund 400 Anbieter und 3000 Tarife erfasst sind. Außerdem ist die Nutzung der Homepage denkbar einfach. Sie müssen nur Ihre Postleitzahl sowie den jährlichen Verbrauch eingeben. Die erste Angabe ist wichtig, damit die in Ihrer Region liefernden Unternehmen herausgefiltert werden können. Der Verbrauch ist eine relevante Variable bei der Preisberechnung. Tarife bestehen nämlich immer aus einer fixen Grundgebühr und einem Preis für die verbrauchte Energie pro Kilowattstunde. Ihr individueller Tarif errechnet sich aus beiden Komponenten, deswegen ist die Angabe zum Verbrauch vonnöten. Dazu können Sie bisherige Erfahrungswerte nutzen. Sollten Sie einen Haushalt mit veränderten Bedingungen wie Personenanzahl oder Wohnfläche gegründet haben, können Sie auf Durchschnittswerte zurückgreifen. Wenn Sie die Bestätigungstaste geklickt haben, werden Ihnen alle verfügbaren Gastarife angezeigt. Nun können Sie den für Sie günstigsten Anbieter an Erdgas auswählen. Der Preis ist dabei zweifelsohne das wichtigste Kriterium, Sie sollten aber auch andere Aspekte beachten. Hier sind vor allem Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen zu nennen. Der Gasmarkt ist in ständiger Bewegung, Gastarife unterliegen Schwankungen. Es kann sein, dass mehrere Monate später andere Lieferanten preiswerter sind als der momentan günstigste Anbieter. Deshalb sollten Sie einen Gasvergleich auch nicht nur einmal durchführen, sondern das Portal zum Gaspreisvergleich regelmäßig nutzen. Hinsichtlich der Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bedeutet dies, dass lange Zeiträume Ihre Flexibilität einschränken und Ihnen auf diese Weise günstige Wechselmöglichkeiten entgehen. Ein weiterer Aspekt sind gegebenenfalls vorhandene Preisgarantien, die meist mit einer Mindestvertragslaufzeit einhergehen. Auch in diesem Fall können Sie während des Zeitraums nicht wechseln, den von Ihnen ausgesuchten Tarif haben Sie dafür während der Länge der Preisgarantie sicher. Angesichts tendenziell steigender Gaspreise kann eine Preisgarantie sich als sinnvoll erweisen. Neben diesen Punkten spielt für eine zunehmende Anzahl an Verbrauchern auch die Ökologie eine wichtige Rolle. Auf dem Strommarkt erfreuen sich Ökostromtarife beispielsweise großer Beliebtheit. Auch beim Erdgas gibt es mittlerweile Angebote, bei denen ökologische Kriterien angelegt werden. Mit Biogastarifen fördern Sie eine ressourcenschonende Energiegewinnung. Wie beim Ökostrom gilt auch hier, dass solche Tarife gerade im Vergleich zu den Standardtarifen regionaler Versorger nicht unbedingt teurer sein müssen. Sollten Sie einen Biogastarif bevorzugen, lohnt also ebenfalls der Gaspreisvergleich auf www.gasvergleich.eu.
Dipl.-Kfm. Frank Tomiic
Frank Tomiic
Roete 12
70197 Stuttgart
DE
E-Mail: info@erdgasvergleich.eu
Homepage: http://www.erdgasvergleich.eu
Telefon: Tel: +49 (0) 711 - 6729392 Dipl.-Kfm. Frank Tomiic Tomiic,Frank Roete 12 70197 Stuttgart http://www.erdgasvergleich.euinfo[at]erdgasvergleich.eu
Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.1.2010 – XII ZR 22/07) entschieden, dass im Gewerberaummietrecht die Frist des § 556 Absatz 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter mit Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der erfolgt, der ...
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.1.2010 – XII ZR 22/07) entschieden, dass im Gewerberaummietrecht die Frist des § 556 Absatz 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter mit Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgt, nicht gilt.
Daraus folgt, dass der Vermieter grundsätzlich auch für länger zurückliegende Zeiträume noch Betriebskostenabrechnungen stellen kann und der Mieter daraus resultierende Nachforderungsbeträge ausgleichen muss. Im Zuge dieser Entscheidung stellt sich die Frage, welche Fristen für die Abrechnung von Nebenkosten im Gewerbemietrecht nun gelten?
Zunächst einmal ist auf den Mietvertrag abzustellen. Wenn dort eine konkrete Abrechnungsfrist vereinbart ist, gilt diese.
Ist keine Frist vereinbart, muss der Vermieter über die Vorauszahlungen innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen. Die angemessene Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Welche Folgen hat eine verspätete Abrechnung im Gewerbemietrecht?
Eine verspätete Abrechnung führt nicht dazu, dass der Vermieter mit einer Nachforderung ausgeschlossen ist. Unterlässt der Vermieter die Abrechnung, kann der Mieter den Vermieter zum einen auf eine Abrechnung in Anspruch nehmen (Klage auf Abrechnungserteilung). Er kann außerdem die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen einstellen.
Tipp Mieter: Überlegen Sie sich, ob Sie den Vermieter auf Erteilung einer Abrechnung in Anspruch nehmen. Das ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Sie ein Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen erwarten.
Tipp Vermieter: Wenn Sie zu lange mit der Betriebskostenabrechnung warten, können Ansprüche auf Nachzahlung verwirken. Wenn im Mietvertrag eine Frist vereinbart ist, sollten Sie auf jeden Fall diese Frist einhalten. Ist keine Frist vereinbart, sollten Sie die Abrechnung – zumindest wenn Sie eine Nachforderung erwarten – innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vornehmen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de
Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.
•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.
Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei
der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin http://www.mietrechtler-in.defachanwalt[at]mietrechtler-in.de
Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin zu Nebenkostenabrechnungen bei Gewerberäumen: Welche Fristen gelten hier?
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.1.2010 – XII ZR 22/07) entschieden, dass im Gewerberaummietrecht die Frist des § 556 Absatz 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter mit Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der erfolgt, der ...
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27.1.2010 – XII ZR 22/07) entschieden, dass im Gewerberaummietrecht die Frist des § 556 Absatz 3 Satz 3 BGB, wonach der Vermieter mit Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen ausgeschlossen ist, wenn die Abrechnung nicht innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgt, nicht gilt.
Daraus folgt, dass der Vermieter grundsätzlich auch für länger zurückliegende Zeiträume noch Betriebskostenabrechnungen stellen kann und der Mieter daraus resultierende Nachforderungsbeträge ausgleichen muss. Im Zuge dieser Entscheidung stellt sich die Frage, welche Fristen für die Abrechnung von Nebenkosten im Gewerbemietrecht nun gelten?
Zunächst einmal ist auf den Mietvertrag abzustellen. Wenn dort eine konkrete Abrechnungsfrist vereinbart ist, gilt diese.
Ist keine Frist vereinbart, muss der Vermieter über die Vorauszahlungen innerhalb einer angemessenen Frist abrechnen. Die angemessene Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Welche Folgen hat eine verspätete Abrechnung im Gewerbemietrecht?
Eine verspätete Abrechnung führt nicht dazu, dass der Vermieter mit einer Nachforderung ausgeschlossen ist. Unterlässt der Vermieter die Abrechnung, kann der Mieter den Vermieter zum einen auf eine Abrechnung in Anspruch nehmen (Klage auf Abrechnungserteilung). Er kann außerdem die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen einstellen.
Tipp Mieter: Überlegen Sie sich, ob Sie den Vermieter auf Erteilung einer Abrechnung in Anspruch nehmen. Das ist regelmäßig nur dann sinnvoll, wenn Sie ein Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen erwarten.
Tipp Vermieter: Wenn Sie zu lange mit der Betriebskostenabrechnung warten, können Ansprüche auf Nachzahlung verwirken. Wenn im Mietvertrag eine Frist vereinbart ist, sollten Sie auf jeden Fall diese Frist einhalten. Ist keine Frist vereinbart, sollten Sie die Abrechnung – zumindest wenn Sie eine Nachforderung erwarten – innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vornehmen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin-Mitte
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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Vermieten Sie Häuser oder Wohnungen? Haben Sie schon mal Ärger mit Mietern gehabt? Gibt es Probleme mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft? Speziell für solche Fälle bieten wir Ihnen einen besonderen Service.
•Beratungsservice
Wir beraten Vermieter und Verwalter in allen Fragen des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts, Nachbarrechts etc.
•Bonitätsauskünfte
Wir holen für Sie Bonitätsauskünfte über Ihre Mietinteressenten ein, bevor Sie die Mietverträge abschließen.
•Mietverträge
Auf der Grundlage der aktuellen Rechtsentwicklung entwerfen wir rechtssichere Mietverträge und bereiten diese unterschriftsreif vor. Ferner prüfen wir Ihre laufenden Verträge.
•Zahlungskontrolle
Auf Wunsch überwachen wir taggenau die Zahlungen Ihrer Mieten, Betriebskosten und Kautionen und kümmern uns um die Beitreibung.
•Mietinkasso
Wenn ein Mieter seine Miete, die Betriebskosten oder die Kaution nicht pünktlich zahlt, übernehmen wir unverzüglich und konsequent die telefonische und schriftliche Beitreibung.
•Gerichtsverfahren
Wir vertreten Vermieter und Verwalter in Gerichtsverfahren in ganz Deutschland und darüber hinaus.
Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete" ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei
der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
Mieterhöhungsverfahren,
Kündigungen des Mietverhältnisses,
Betriebs- und Heizkostenabrechnungen,
der Optimierung geschäftlicher Abläufe zur Vermeidung juristischer Fallstricke.
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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Nebenkostenspiegel 2009 für Deutschland veröffentlichtDeutsche Mieter zahlten im Schnitt 2009 2,52 EUR pro Quadratmeter pro Monat
Im Schnitt liegen die Betriebskosten pro Quadratmeter bei 2,52 EUR im Monat. In Summe betragen sie 2.288,92 EUR pro Jahr bei einer Durchschnittsgröße einer Mietwohnung von 75,72 qm.<br /><br />Pro Monat hat der Mieter also ca. 190,74 EUR rein für die Nebenkosten zu tragen.<br /><br />Dabei werden ca. 33% der als ...
Im Schnitt liegen die Betriebskosten pro Quadratmeter bei 2,52 EUR im Monat. In Summe betragen sie 2.288,92 EUR pro Jahr bei einer Durchschnittsgröße einer Mietwohnung von 75,72 qm. Pro Monat hat der Mieter also ca. 190,74 EUR rein für die Nebenkosten zu tragen. Dabei werden regelmäßig ca. 33% der Betriebskosten als Nachzahlung geleistet, ca. 66% werden als Abschlagszahlungen vorausgezahlt. Dabei machen die Heizkosten 0,92 EUR und damit den größten Anteil der Nebenkosten aus. Es zeigt sich, das sparsames Heizen aber durchaus lohnenswert ist, da der Anteil der Heiz-Verbrauchskosten bei ca. 62% liegt. Der Gesetzgeber erwartet den Anteil der Verbrauchskosten zwischen 50% und 70%, das ist also durchaus gegeben. Gegenüber 2008 sind die Nebenkosten um 0,03 EUR/ qm im Jahr gestiegen, ein eher moderater Anstieg, der auch auf geringere Heizkosten zurückzuführen ist. Diese kommen durch verringerte Kosten für Heizöl, Erdgas und Brennstoffe gegenüber dem erhöhten Preisen dafür in 2008, auch ein kälterer Winter 2009 hat diesen Preiseffekt nicht zunichte gemacht. Die Summe aller einzelnen Betriebskosten, die in Deutschland abgerechnet werden können liegt bei 3,25 EUR/ qm im Jahr. Weiter Infos unter: Nebenkostenabrechnung kostenlos vergleichen ( http://www.nebenkosten-rechner.de)
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Workshop, Seminar und Buch für Vermieter zum Thema NebenkostenabrechnungDie Abrechnung der Nebenkosten und Betriebskosten bei Mietwohnungen und gewerblichen Mietflächen
Die Nachfrage nach der ersten Auflage des Buches "Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete" war viel größer, als vom Verlag erwartet. Nachdem es auch von Buchhandlungen und Online-Buchhändlern angeboten wurde, war es schnell ausverkauft. Viele Leser fragten, wann und ob eine neue Auflage erscheint. In der ...
Die Nachfrage nach der ersten Auflage des Buches "Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete" war viel größer, als vom Verlag erwartet. Nachdem es auch von Buchhandlungen und Online-Buchhändlern angeboten wurde, war es schnell ausverkauft. Viele Leser fragten, wann und ob eine neue Auflage erscheint. In der rechtzeitig erschienenen 2. Auflage des Buches weist Fachbuchautor und Trainer Thomas Trepnau nach, dass Abrechnungen über Nebenkosten und Betriebskosten von jedem Vermieter problemlos erstellt werden können. Und es kommt noch besser! Vom 12 Mai bis 19. Mai 2011 leitet der Autor einen Workshop zur Nebenkostenabrechnung . Hier finden Sie weitere kostenlose und unverbindliche Informationen dazu. "Wetten, dass auch Sie einfach, rechtssicher und zügig die Nebenkosten mit Ihren Mietern abrechnen können? Und das ohne großen Aufwand und Vorkenntnisse. Fast alles, was Sie dazu brauchen, haben Sie schon zuhause", so der Autor, dessen fachkundiger Rat schon vielen Hundert Vermietern aus der Klemme geholfen hat. Er gibt in seinem Ratgeber die Strategien preis, mit denen er seine eigenen Betriebskostenabrechnungen bereits jahrelang souverän erstellt und die Nachzahlungen einzieht. "Zugegeben: Rosig sind die Bedingungen nicht. Nahezu wöchentlich werden uns neue Urteile um die Ohren gehauen. Dennoch ist es heute für Sie leichter denn je. Mit dem neuen Buch geht es einfach. Befolgen Sie einfach nur Schritt für Schritt von dem, was dort steht!", erklärt Thomas Trepnau. Gerade jetzt, wo Mieter mit hohen Nachzahlungen konfrontiert werden, passiert es häufig, dass Abrechnungen über Mietnebenkosten Anwälten und Mietervereinen vorgelegt werden. Sind die Kosten der Hausschwamm- oder Vermieter-Rechtschutzversicherung umlagefähig? Muss der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Sperrmüll übernehmen. Kleinste Fehler führen oft zu langjährigem Ärger. "Das kann vermieden werden. Der beste Schutz ist eine korrekte Abrechnung. Wie die erstellt wird, lesen Sie in meinem Buches Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete" ,so Thomas Trepnau, "oder besuchen Sie meinen Nebenkosten-Workshop." Außerdem kostenlos dabei: Werkzeugset mit Musterbriefen, Abrechnungen und Formulierungshilfen zum Download. Von Thomas Trepnau bisher erschienen: Das Geheimnis der feuchten Wand - Mietminderung ISBN 978-3-98-130490-9 Mehr Moneten mit Mieterhöhung ISBN 978-3-98-130493-0 Rechne mit Deinem Mieter ab! Betriebskosten, die zweite Miete ISBN 978-3-00-031155-0 Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Pressekontakt: Thomas Trepnau Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg Telefon: 0157 72085852 EMail: info@trepnau.net Internet: http://www.trepnau.net
Neues Webportal zum Thema Wohnungseigentum und Miete angekündigt07.02.2011 Die neue Internetplattform eigentum-miete-und.co.de wurde jetzt erstmals per Video auf bekannten Videoportalen vorgestellt.
Das informative Video beschreibt kurz und knapp, worum es sich bei diesem neuartigen Webangebot handelt - auf der Webseite werden zukünftig Antworten auf viele Rechtsfragen zum Thema Eigentum und Miete zu finden sein. Es werden beispielsweise auch Fragen zur Nebenkostenabrechnung geklärt, sowie über die Mehrheiten von baulichen Aber auf ...
Das informative Video beschreibt kurz und knapp, worum es sich bei diesem neuartigen Webangebot handelt - auf der Webseite werden zukünftig Antworten auf viele Rechtsfragen zum Thema Eigentum und Miete zu finden sein. Es werden beispielsweise auch Fragen zur Nebenkostenabrechnung geklärt, sowie über die Mehrheiten von baulichen Veränderungen informiert. Aber auch Wohnungseigentümer finden dort viele Antworten auf oft gestellte Fragen. eigentum-miete-und.co.de befindet sich zurzeit in der Testphase und sucht nach Werbekunden und Sponsoren. Das Video ist ab sofort öffentlich und kostenlos zugänglich auf den einschlägigen Videoportalen wie YouTube, MyVideo, Dailymotion und Co. Das Unternehmen zeigt mit diesem Video, wie man die neuen Möglichkeiten des Videomarketings geschickt nutzt, um potentielle Kunden oder auch Werbepartner und Sponsoren zu finden. Dass Videoclips auf Grund ihrer Anschaulichkeit die Aufmerksamkeit der Videoportal-Besucher weckt, wurde bereits durch Studien belegt. Somit wird ein Angebot auch von Personen gefunden, die nach dem eigentlichen Produkt gar nicht gesucht haben. Hinter dem Webangebot eigentum-miete-und.co.de steht Hans-Jörg Hermann, der bereits seit 1994 als Haus- und Wohnungsverwalter tätig ist und seit 2001 Schulungen zum Thema Wohnungseigentumsrecht gibt. Hans-Jörg Hermann arbeitet seit 1994 als Haus- und Wohnungverwalter und gibt seit 2001 Schulungen zum Thema Wohnungseigentumsrecht, bis 2009 in den Räumen der IHK Dortmund.
Pressekontakt: Hans-Jörg Hermann Hans-Jörg Hermann Karl-Schwartz-Straße 6 44225 Dortmund Telefon: 0231 / 249 8071 EMail: Eigentum-und-Miete@gmx.de Internet: http://www.eigentum-miete-und.co.de
Vermögenssicherung mit ImmobilienInflation ist auf dem Vormarsch Vermögen kann man schützen
Überbordende Staatschulden, Banken- und Staatspleiten kommen dem Immobilieneigentümer sogar entgegen. Wussten Sie, dass sich die Staatsverschuldung in Deutschland seit 1990 verdreifacht hat? dass im Jahr 2010 vier europäische Staaten beinahe bankrott gegangen wären? dass derzeit 12 Staaten akut von einem Staatsbankrott bedroht ...
Überbordende Staatschulden, Banken- und Staatspleiten kommen dem Immobilieneigentümer sogar entgegen. Wussten Sie, dass sich die Staatsverschuldung in Deutschland seit 1990 verdreifacht hat? dass im Jahr 2010 vier europäische Staaten beinahe bankrott gegangen wären? dass derzeit 12 Staaten akut von einem Staatsbankrott bedroht sind? dass der einzige Weg für den Staat aus der Schuldenfalle "Geldentwertung" also "Inflation" heißt? Die richtige und rechtzeitige Investition in Sachwerte, auch mit Krediten, schützt vor der getarnten Zwangsenteignung namens Inflation. Die Inflation hilft dem Investor sogar, wenn er es richtig macht. Reagiert man nicht beherzt und effizient, bleibt von der Rente nicht viel übrig. Mit dem Erwerb von Immobilien kann man nicht nur Schlimmes verhindern, sondern sich ein erkleckliches Vermögen aufbauen. Immobilien sind besser als Gold. Gold bringt keine Miete und wird von Banken wesentlich weniger beliehen als Immobilien. Doch wie findet man die richtige Immobilie? Welche Immobilie ist geeignet? Wann lohnt sich der Kauf? Wie berechne ich Renditen und wie stelle ich Immobilienwerte fest? Wie gehe ich mit Maklern um? Antworten nicht nur auf diese Fragen finden Sie in dem Ratgeber "Vermögenssicherung und Vermögensaufbau mit Immobilien". Aktuell und praxisnah wird der Ablauf des Immobilienerwerbs, vom Verhalten während der Besichtigung, über die Preisverhandlungen, bis zum Notartermin, übersichtlich beschrieben. Nach dem Kauf will die Immobilie professionell betreut werden. Wie das geht, wird ebenfalls beschrieben und erläutert. Das ist noch nicht alles. Auch die steuerlichen Effekte werden betrachtet. Das Buch ist in seiner verständlich geschriebenen Art der perfekte Ratgeber für jeden, der sich und sein Vermögen mit einer Investition in Sachwerte schützen will oder sich ein Vermögen aufbauen will. Der Leser braucht nur Schritt für Schritt den Empfehlungen zu folgen. Inflation - Deflation - Staatsbankrott. Ab sofort kein Problem mehr. Handeln wie ein Immobilienprofi! Erhältlich im Buchhandel, bei allen großen online-Händlern und auf der Homepage des Autors. Außerdem von Thomas Trepnau in der Reihe seiner Vermieter-Ratgeber erschienen: "Das Geheimnis der feuchten Wand, Mietminderung", "Mehr Moneten mit Mieterhöhung" und "Rechne mit Deinem Mieter ab - Betriebskosten, die zweite Miete" V.i.S.d.P. und Ihr Ansprechpartner: Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg E-Mail: info@trepnau.net http://www.trepnau.net Der Autor Thomas Trepnau bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien - Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Fachbücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Die Schulungen und Workshops werden europaweit durchgeführt.
Pressekontakt: Thomas Trepnau Thomas Trepnau Postfach 101028 93010 Regensburg Telefon: 0157 72085852 EMail: info@trepnau.net Internet: http://www.trepnau.net
Thermografieaufnahmen machen Schwachstellen sichtbar:Teure Wärme entwicht durch Wärmebrücken
<p> Bad Vilbel, 19. Januar 2011. Der Winter ist da und die Energiepreise steigen mal wieder. Die nächste Nebenkostenabrechnung wird dadurch für viele ein Schock werden. Das muss nicht sein. Richtig gedämmte Häuser verlieren keine Wärme. Nur Immobilien, die sogenannten Wärmebrücken die ...
Bad Vilbel, 19. Januar 2011. Der Winter ist da und die Energiepreise steigen mal wieder. Die nächste Nebenkostenabrechnung wird dadurch für viele ein Schock werden. Das muss nicht sein. Richtig gedämmte Häuser verlieren keine Wärme. Nur Immobilien, die sogenannten Wärmebrücken aufweisen, heizen die Straße gleich mit. Wo diese Wärmebrücken sich exakt befinden zeigen Wärmebildaufnahmen, auch Thermogramme genannt, ganz genau. Die Firma ER.GO Energiekonzepte für die Zukunft (www.ergo-energiekonzepte.de) aus Bad Vilbel bietet Thermografieaufnahmen an. ER.GO verfügt über die beste Wärmebildkamera, die auf dem Markt erhältlich ist und berät alle Kunden Hersteller unabhängig. Das ist bei Thermografieaktionen, die von Energieversorgern angeboten werden, selten der Fall. Das Entscheidende bei der Thermografie eines Hauses sind natürlich die Bilder. Mindestens ebenso wichtig ist aber die fachkundige Interpretation der Aufnahmen. Marco Erlenbeck, Inhaber von ER.GO und unabhängiger Energieberater der Verbraucherzentrale Hessen, lässt keinen Hausbesitzer mit seinen "bunten Bildern" ratlos stehen. Er und seine Mitarbeiter erstellen einen Thermografie-Bericht, der dem Eigentümer klarmacht, wo die Schwächen der Immobilie liegen und wie sie behoben werden können. Für die Aufnahmen sind keine Eingriffe in die Baukonstruktion nötig, es fällt kein Schmutz an. Für diese Methode eignet sich diese kalte Jahreszeite besonders gut. Entscheidend ist eine Temperaturdifferenz zwischen innen und außen von mindestens 15 Grad Celsius. Thermografieaufnahmen sind nicht nur bei Altbauten hilfreich, um zu sehen, in welchen Bereichen Dämmmaßnahmen sinnvoll sind. ER.GO bietet Wärmebildaufnahmen bei folgenden Fragestellungen an: Bei Neubauten, um Baumängel feststellen zu können Bei Leckagen an der Fußboden- oder Wandheizung In Gewerbebetrieben, um z.B. undichte Leitungen zu orten Früherkennung von Schwachstellen bei Maschinen und Anlagen ohne Unterbrechung der Produktionsprozesse Erlenbeck ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem BAFA, der Deutschen Energie Agentur (dena) und dem Deutschen Energieberater Netzwerk e.V. als qualifizierter Energieberater gelistet. Er ist Ansprechpartner für Thermografie und alle Fragen rund um die Energieeinsparung und –beratung. Gemeinsam mit der freien Autorin und PR-Beraterin Gabriele Neimke hat Erlenbeck das Buch „Ökologisch wohnen, bauen und sanieren“ geschrieben. Erschienen bei Humboldt Verlag, ISBN 978-3-89994-190-6, € 14,90. ER.GO Energiekonzepte für die Zukunft Auf dem Niederberg 25 61118 Bad Vilbel Tel: 06101-813891 Mail: info@ergo-energiekonzepte.de www.ergo-energiekonzepte.de pr:rat:neimke Neimke,Gabriele Auf dem Niederberg 25 61118 Bad Vilbel www.pr-rat.comoffice[at]pr-rat.com
BGH zur Änderung der Nebenkostenabrechnung im Nachhinein
<p> Am 12.01. 2011 befand der BGH über die Zulässigkeit einer im Nachhinein durch den Vermieter vorgenommene Abänderung der Nebenkostenabrechnung für Wohnräume (BGH VIII ZR 296/09). Die Mietrechtsspezialisten der Nürnberger Kanzlei Päch & Päch schildern die Grundlagen ...
Am 12.01. 2011 befand der BGH über die Zulässigkeit einer im Nachhinein durch den Vermieter vorgenommene Abänderung der Nebenkostenabrechnung für Wohnräume (BGH VIII ZR 296/09). Die Mietrechtsspezialisten der Nürnberger Kanzlei Päch & Päch schildern die Grundlagen und Folgen dieses Urteils. Die Entscheidung des BGH basierte auf dem Revisionsbegehren eines Mieters, der die Rechtmäßigkeit einer vom Vermieter zu seinem Nachteil vorgenommenen Korrektur an der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 bestritt. In allen vorigen Instanzen war sein Begehren bereits abgelehnt worden. Die umstrittene Ausgangssituation stellte sich folgendermaßen dar: Im Juli 2007 hatte der beklagte Vermieter eine Nebenkostenrechnung für das Jahr 2006 erstellt, aus der sich ein Guthaben des Mieters im Umfang von 185, 96 Euro ergab. Diese Abrechnung brachte er dem Mieter zur Kenntnis und verrechnete sie im August mit dessen Mieterkonto. In der Folgezeit fiel dem Vermieter auf, dass fälschlicherweise Heizöl im Wert von 4613,32 Euro nicht in die fragliche Nebenkostenberechnung einbezogen worden war. Daraufhin erstellte er die Rechnung unter Berücksichtigung dieses Umstandes neu, woraus sich ein um 138,08 Euro reduziertes Mieterguthaben für das Jahr 2006 ergab. Die Differenz zum falsch berechneten Guthaben verrechnete er im Dezember 2007 wiederum mit dem Mieterkonto, wogegen der Mieter bis zum BGH zog. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschied im konkreten Fall zugunsten des Vermieters. Er urteilte, es stehe dem Vermieter von Wohnraum aufgrund § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB zu, die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des betreffenden Abrechnungszeitraumes auch zum Nachteil des Mieters zu ändern. Er hätte dieses Recht auch dann, wenn auf der Basis von Annahmen, die sich später als falsch herausstellten, bereits eine Rechnung erstellt und mit dem Mieterkonto verrechnet worden sei. Dass der Vermieter eine fehlerhafte Verrechnung vorgenommen habe, begründe kein Schuldanerkenntnis seinerseits, aufgrund dessen diese rechtsverbindlich sein würde. Diese Entscheidung des BGH gestattet dem Vermieter eine nachträglich erfolgende, sachlich begründete Korrektur von Nebenkostenabrechnungen innerhalb der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB. Ist die Frist verstrichen, erlangen auch fehlerhaft erstellte Abrechnungen Rechtsverbindlichkeit und dürfen nur dann geändert werden, wenn der Vermieter die Änderungsursache nicht zu vertreten hat. Durch die rechtliche Klarstellung zur Korrigierbarkeit von Nebenkostenabrechnungen schafft der Bundesgerichtshof sowohl für Vermieter als auch Mieter Rechtssicherheit. Beide Parteien des Mietvertrages wissen nun, ab welchem Zeitpunkt sie von der Rechtsverbindlichkeit einer Nebenkostenrechnung auszugehen haben. Sind Mieter oder Vermieter bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit einer konkreten Nebenkostenabrechnung unsicher, ist ihnen anzuraten, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die Mietrechtsspezialisten der Nürnberger Kanzlei Päch & Päch stehen für dieses Anliegen jederzeit gerne zur Verfügung. Pressekontakt Rechtsanwälte Päch & Päch Ansprechpartner: Hans-Christoph Päch Schonhoverstraße 31 90409 Nürnberg Telefon: 0911 - 56 92 28 -0 Telefax: 0911 - 56 92 28- 27 E-Mail: info@kanzlei-paech.de Homepage: http://www.kanzlei-paech.de Rechtsanwälte Päch & Päch Päch,Hans-Christoph Schonhoverstraße 31 90409 Nürnberg http://www.kanzlei-paech.depresse[at]deutsche-stadtauskunft.de
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