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Vom Burn-Out zum Bore-Out.Über die Folgen von Zivilisationsleiden im Arbeitsrecht.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out ...
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin.
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.10.2011, dass eine französische Beamtin wegen Langeweile im Büro einen sogenannten Bore-Out erlitten hat. Scheinbar kann auch Unterforderung zu psychischen Leiden – wie bei einem Burn-Out – führen. Medienberichten zufolge ist psychisches Leiden derzeit der statistisch gesehen am stärksten wachsende Grund für krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz. Oft stellen psychische Leiden auch den Grund dar, weswegen körperliche Leiden – wie etwa eine der Volkskrankheiten Nr. 1, das Rückenleiden – entstehen.
Der Arbeitnehmer muss sich aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer Krankheit schonen und sofort zum Arzt gehen. Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer aber schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Dies ist für den Arbeitnehmer regelmäßig eine sehr gefährliche Situation. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist.
In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krankfeiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im Übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann je nach Erkrankung sogar förderlich sein. Solches Verhalten taugt daher als Kündigungsgrund nicht.
Spricht der Arbeitgeber in dieser Situation gleichwohl eine Kündigung aus, muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber hohe Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei.
Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich.
Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort „Verhandlungspoker“ beschreiben.
Arbeitnehmertipp vom Fachanwalt: Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, geschehen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan.
Arbeitgebertipp vom Fachanwalt: Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Arbeitgeber sich beraten lassen. Wer den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer „blau macht“, sollte daran denken, dass dies vor Gericht auch bewiesen werden muss. Manchmal lohnt es sich hier, ein Detektivbüro zu beauftragen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
4.10.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser „krankfeiert“?
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist.
In größeren Betrieben ist die Lage für den Krank 4 ...
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist.
In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war.
Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann aber je nach Erkrankung sogar förderlich sein. Solches Verhalten taugt daher als Kündigungsgrund nicht.
Spricht der Arbeitgeber in dieser Situation gleichwohl eine Kündigung aus, muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hier wird dann vom Gericht die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei.
Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich.
Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort „Verhandlungspoker“ beschreiben.
Arbeitnehmertipp vom Fachanwalt: Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, geschehen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan.
Arbeitgebertipp vom Fachanwalt: Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Arbeitgeber sich beraten lassen. Wer den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer „blau macht“ sollte daran denken, dass dies vor Gericht auch bewiesen werden muss. Manchmal lohnt es sich hier, ein Detektivbüro zu beauftragen.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Burn-out Syndrom - mit Zeitwertkonten vorbeugen
Neumünster, 21.09.2011 - Vier von fünf Arbeitnehmern in Deutschland (79 Prozent) fühlen sich in ihrer Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommt der Fürstenberg Performance-Index 2011 (FPI) des Hamburger Fürstenberg Instituts in Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa. Laut der Studie ...
Neumünster, 21.09.2011 - Vier von fünf Arbeitnehmern in Deutschland (79 Prozent) fühlen sich in ihrer Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz eingeschränkt. Zu diesem Ergebnis kommt der Fürstenberg Performance-Index 2011 (FPI) des Hamburger Fürstenberg Instituts in Zusammenarbeit gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa. Laut der Studie klagen knapp 70 Prozent der deutschen Arbeitnehmer über psychische und soziale Probleme, ca. 84 Prozent fühlen sich durch die Bedingungen am Arbeitsplatz überlastet – das sind ca. 24 Prozent mehr als im vergangenen Jahr. Dabei ist der hohe Leistungsdruck für mehr als die Hälfte ausschlaggebend. Mehr als ein Drittel der Arbeitnehmer leiden unter der fehlenden Anerkennung für ihre geleistete Arbeit. Psychische Störungen bis hin zum Burn-out verursachen hohe Kosten für die Unternehmen. Jedoch werden wenig bis keine Maßnahmen dagegen durchgeführt.
Burn-out und seine Folgen
Inzwischen sind psychische Überlastungen zur häufigsten Ursache für Arbeitsun- und ausfälle geworden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat errechnet, dass z.B. ein Burn-out-Fall im Schnitt 30,4 Krankheitstage pro Jahr mit sich bringt. Die Zahl der Fehltage, die auf Burn-out und andere psychische Störungen zurückzuführen sind, stieg in weniger als zehn Jahren um 70 Prozent[1].
Präventionsmaßnahmen gegen Burn-out
Arbeitgeber schaden ihrem Unternehmen, wenn sie sich nicht um die Gesundheit der Mitarbeiter kümmern und psychosoziale Belastungen nicht an der Quelle bekämpfen. „Präventive Maßnahmen, die es erst gar nicht so weit kommen lassen, dass Arbeitnehmer erkranken, sind gefragt. Beispielsweise sind motivierende, interessante Fortbildungsangebote, Schulungen für einen burn-out-präventiven Führungsstil oder eine ausgeglichene Life-Balance mit Hilfe von Zeitwertkonten zu benennen. Maßnahmen gegen psychosoziale Belastungen sind immer auch Maßnahmen gegen Burn-out“, so Dirk Carstens, Geschäftsführer Deutsche Zeitwert GmbH.
Mit Zeitwertkonten ein Burn-out vorbeugen
Ein Zeitwertkonto kann zu einer besseren Balance zwischen Arbeits- und Privatleben beitragen und wirkt sich so positiv auf Gesundheit und Arbeitsproduktivität der Arbeitnehmer aus. Ein geeignetes Instrument zur Vorbeugung des Burn-out-Syndroms könnte mit Hilfe eines Zeitwertkontos die Teilzeitarbeit bei Vollzeitgehalt sein. Oder es wird bei Vollzeitgehalt eine Auszeit für mehrere Wochen, Monate oder ein ganzes Jahr genommen. Diese flexiblen Möglichkeiten bietet nur ein Zeitwertkonto. Zur Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter im Laufe seiner Beschäftigung ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts beispielsweise Anteile des regulären Gehalts, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile, wie Überstunden oder Resturlaubstage unversteuert und ohne Abgaben an die Sozialversicherungsträger (= brutto) in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. „Zeitwertkonten in einem Unternehmen zu implementieren ist mit geringen Kosten verbunden. Die ökonomischen Vorteile liegen in der Arbeitsproduktivität und in der Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers durch die gebotenen Möglichkeiten. Damit wird einem Burn-out sowohl auf Seiten der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer vorgebeugt“, resümiert Dirk Carstens, Geschäftsführer Deutsche Zeitwert GmbH.
Über die Deutsche Zeitwert GmbH
Die Deutsche Zeitwert GmbH steht für die produkt- und anbieterunabhängige Verwaltung insolvenzgeschützter Zeitwert- oder Wertkontenmodellen. Unsere Kunden sind Unternehmen und Vertriebspartner (Banken, Versicherungen, Makler-Pools), in deren Auftrag wir die Verwaltung insolvenzgeschützter Zeitwert- oder Wertkonten vollständig durchführen und den Rechenzentrums- und Produktionsbetrieb übernehmen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.deutsche-zeitwert.de
Zeitwertkonten - ein unterschätztes Arbeitszeitmodell
Murmann Verlag
ISBN: 978 – 3-86774-088-3
Preis 16,90 €
Das Buch ist im Buchhandel erhältlich
Buchholz PR Buchholz,Regina Weckmarkt 9 60311 Frankfurt am Main regina.buchholz[at]buchholz-pr.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte: Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser „krankfeiert“?
<p> Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen In ist 4 ...
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann aber je nach Erkrankung sogar förderlich sein. Solches Verhalten taugt daher als Kündigungsgrund nicht. Spricht der Arbeitgeber in dieser Situation gleichwohl eine Kündigung aus, muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hier wird dann vom Gericht die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei. Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich. Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort „Verhandlungspoker“ beschreiben. Arbeitnehmertipp vom Fachanwalt: Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, geschehen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan. Arbeitgebertipp vom Fachanwalt: Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Arbeitgeber sich beraten lassen. Wer den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer „blau macht“ sollte daran denken, dass dies vor Gericht auch bewiesen werden muss. Manchmal lohnt es sich hier, ein Detektivbüro zu beauftragen. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel. (030) 4 000 4 999 mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln. Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage. Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll. Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.defachanwalt[at]arbeitsrechtler-in.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte: Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen, wenn dieser „krankfeiert“?
<p> Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen In ist 4 ...
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang an der frischen Luft kann aber je nach Erkrankung sogar förderlich sein. Solches Verhalten taugt daher als Kündigungsgrund nicht. Spricht der Arbeitgeber in dieser Situation gleichwohl eine Kündigung aus, muss der Arbeitnehmer innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Hier wird dann vom Gericht die Wirksamkeit der Kündigung überprüft. Die Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit von Kündigungen. Stellt das Gericht nämlich fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Um dies zu umgehen, bieten die Arbeitgeber lieber Abfindungen an. Der Arbeitgeber kauft sich quasi von seiner Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung frei. Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit Verhandlungsgeschick ist auch eine weitaus höhere Abfindungssumme möglich. Das Prozedere bis zum Vergleichsabschluss und zur Vereinbarung über die endgültige Abfindungssumme lässt sich am besten mit dem Wort „Verhandlungspoker“ beschreiben. Arbeitnehmertipp vom Fachanwalt: Um eine möglichst hohe Abfindung zu erreichen, sollte man sich daher an professionelle Pokerspieler, z.B. Fachanwälte für Arbeitsrecht, wenden. Dies muss unverzüglich, nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, geschehen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Danach gilt die Kündigung als akzeptiert und die Chance auf eine mögliche Abfindung ist vertan. Arbeitgebertipp vom Fachanwalt: Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Arbeitgeber sich beraten lassen. Wer den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer „blau macht“ sollte daran denken, dass dies vor Gericht auch bewiesen werden muss. Manchmal lohnt es sich hier, ein Detektivbüro zu beauftragen. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Berlin-Mitte: Am Festungsgraben 1, 10117 Berlin-Mitte Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin-Marzahn Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel. (030) 4 000 4 999 mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln. Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage. Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll. Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.defachanwalt[at]arbeitsrechtler-in.de
Frucht- und Gemüsekonzentrat verkürzt ErkältungszeitForscher von der Berliner Charité konnten als erste zeigen, dass ein bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel, das aus Frucht- und Gemüsekonzentrat hergestellt wurde, die Tage mit starken Erkältungssymptomen signifikant reduzieren kann. D
Forscher vom Berliner Charité Spital haben in einer Studie mit über 500 Freiwilligen zeigen können, dass ein Präparat, das unter dem Handelsnamen Juice Plus+ vertrieben wird, erfolgreich gegen Erkältungen eingesetzt werden kann. Juice Plus+ ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das von einer Amerikanischen Firma vertrieben ...
Forscher vom Berliner Charité Spital haben in einer Studie mit über 500 Freiwilligen zeigen können, dass ein Präparat, das unter dem Handelsnamen Juice Plus+ vertrieben wird, erfolgreich gegen Erkältungen eingesetzt werden kann. Juice Plus+ ist ein Nahrungsergänzungsmittel, das von einer Amerikanischen Firma vertrieben und aus Frucht- und Gemüsekonzentrat hergestellt wird. Die Berliner Studie konnte nun zeigen, dass sich damit die Symptome einer banalen Erkältung mildern und die Krankheitstage reduzieren lassen. Ob das Präparat auch zur Langzeiteinnahme geeignet ist und somit prophylaktisch eingenommen werden könnte, wurde in der Studie nicht untersucht. Die Forscher wollen das möglicherweise in weiteren Studien nachholen. rn Forscher vom Institut für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie der Berliner Charité haben eine Untersuchung durchgeführt, bei der über 500 Angestellte des Berliner Charité Spitals als Teilnehmer eingeladen wurden. Den Freiwilligen wurde dabei während acht Monaten ein speziell hergestelltes Frucht- und Gemüsekonzentrat der Amerikanischen Firma NSA aus Collierville, Tennessee, verabreicht. In der randomisierten doppelblind durchgeführten Studie bekamen die Hälfte der Teilnehmer das Frucht- und Gemüsepräparat mit dem Namen "Juice Plus+"® und die andere Hälfte ein Placebo. Die Differenzen innerhalb der Verum- und der Placebo-Gruppe wurden bereits nach zwei Monaten Einnahme deutlich. Die Anzahl an Erkältungen in beiden Gruppen war gleich. In der Gruppe, die "Juice Plus+"® erhalten hatte, waren die Erkältungen aber deutlich milder, was sich in einer Reduktion der moderaten und schweren Erkältungssymptomatik von bis zu 20% äusserte. Die Frage, ob das Präparat auch während längerer Zeit eingenommen werden kann, um die Symptomatik und möglicherweise auch die Häufigkeit von Erkältungen zu reduzieren könnte gemäss den Autoren ein Ziel weiterer Studien sein. Ebenfalls unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt die Wirkungsweise von "Juice Plus+"®. "Die Resultate der Studie sind sicherlich ermutigend, weil sie zeigen, dass bestimmte Nahrungsergänzungsmittel die Folgen einer banalen Erkältung lindern können," meinte Prof. Stefan Willich, Direktor des Instituts für Sozialmedizin, Epidemiologie und Gesundheitsökonomie und Leiter der Studie. Die Neutralität der Studie wurde übrigens dadurch gewährleistet, dass der Sponser des Präparates, NSA, weder irgendwelche Studiendaten zur Verfügung gestellt bekam, noch sich an der Auswertung der Daten beteiligen konnte.
Swissestetix bietet Ihnen ein breites Spektrum an innovativen Behandlungsmethoden der ästhetischen Medizin. Wir sind Experten für Gewichtsreduktion, Faltenbehandlung sowie für chirurgische und nichtchirurgische Facelifts. Dank grosser Erfahrung und neuesten Techniken beim Fettabsaugen ( Liposuktion ), der Brustvergrösserung mit Eigenfett sowie den nichtchirurgischen Facelifts mit Botulinumtoxin oder Fillern erreichen wir optimale Resultate. Profitieren Sie von unserem grossen Wissen im Umgang mit modernsten Behandlungsmethoden bei Nasenkorrekturen, Augenlidstraffungen oder ganzen Facelifts. Geniessen Sie das glamouröse Gefühl, wieder frisch, entspannt und jugendlich zu wirken. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
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Stress und Burnout adeBis zu 60 Prozent der Krankheitstage gehen auf das Konto von Überlastung und Stress.
Holzkirchen, 29.09.2010: Stress ist nicht nur für die Betroffenen unangenehm - Stress ist auch richtig teuer. Eine Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für berufsbedingte Risiken ergab, dass bis zu 60 Prozent aller versäumten Arbeitstage auf Stress zurückzuführen sind. Berücksichtig man noch mit und der ...
Holzkirchen, 29.09.2010: Stress ist nicht nur für die Betroffenen unangenehm - Stress ist auch richtig teuer. Eine Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für berufsbedingte Risiken ergab, dass bis zu 60 Prozent aller versäumten Arbeitstage auf Stress zurückzuführen sind. Berücksichtig man noch Wechselwirkungen mit Fehlernährung, Übersäuerung und Bewegungsmangel, könnte der Wert sogar noch höher liegen. Allein durch die Tatsachen, dass Stress das Immunsystem schwächt und das Unfallrisiko erhöht, richtet er im Grunde unschätzbaren Schaden an. SmarterLife stemmt sich gegen den allgemeinen Trend des zunehmenden Stress - und das mit allen Mitteln der Redaktion, der Beratung, der Schulung und des Coachings. Unter www.SmarterLife.de startet ab heute eine neue Serie, in der u.a. die folgenden Themen behandelt werden: Standortbestimmung - Analyse der eigenen Stressoren - Gegenmaßnahmen Stress nach Hausmacherart Auch Pausen wollen geplant sein Essen gegen Stress Übersäuerung Fehlernährung Entspannung mit progressiver Muskelentspannung, Floating & Co. Außerdem werden verschiedene Veranstaltungen angeboten. Auftakt: Donnerstag, 21.10.2010, 19 - 21 Uhr "Volkskrankheit Stress und Burnout" in München: ( nähe Goetheplatz, Anmeldung über www.smarterlife.de ) Weiter Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben unter www.smarterlife.de/d/stress-und-burnout Zum Twittern: Stress und Burnout ade: Bis zu 60 Prozent der Krankheitstage gehen auf das Konto von Überlastung und Stress http://bit.ly/akaGYa SmarterLife ist ein Projekt und ein eingetragenes Warenzeichen der Firma A-BiS Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH. SmarterLife möchte zum Bewusstseinswandel bei Menschen und Unternehmen beitragen. Ziele sind bewusstes Leben sowie ein nachhaltiger Erfolg auf persönlicher, unternehmerischer und gesellschaftlicher Ebene. Die Internet-Plattform liefert eine Reihe wertvoller Tipps, Hilfestellungen und Hinweise, was Interessierte konkret tun können, um im eigenen Einflussbereich pro-aktiv und verantwortungsvoll zu agieren. Ausgewiesene SmarterLife Experten motivieren und zeigen, wie es geht: + Im Geschäftsleben sozial zu agieren und gleichzeitig sehr erfolgreich zu sein, + privat für ein smartes und zufriedenes Miteinander zu sorgen, + Fairplay in allen Lebens- und Geschäftsbereichen. Dabei spielen Themen wie Werteorientierung, Win-Win-Beziehungen, persönliche Effektivität, Gesundheitsmanagement, Weiterbildung, Coaching und bewusstes, verantwortungsvolles Handeln wichtige Rollen. Die Initiatoren von SmarterLife sind daran interessiert, Gleichgesinnte und Mitstreiter für die Community und das Expertennetz zu gewinnen. Jeder Einzelne, der zu den definierten Werten steht, kann sich hierfür bewerben. Aber vor allem Firmen und Organisationen, die sich die soziale Verantwortung auf die Fahne geschrieben haben, sind sehr willkommen. Gemeinsames Auftreten und beispielhafte Angebote können als Motor beim erwünschten Wandel wirken. Kontakt: A-BiS GmbH - SmarterLife Josef Maiwald Zeheterstr. 11 83607 Holzkirchen 08024 / 4 77 44 57 redaktion@smarterlife.de http://www.smarterlife.de/
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Burnout - Schleichende Krankheit in Unternehmen?Dieses Thema steht im Mittelpunkt der nächsten Marketing-Montag-Veranstaltung des IT-Service-Unternehmens HOTZ Kommunikations- und Datenservice in der Odenwälder Kurstadt Bad König.
Die Symptome eines Burnout im Unternehmen werden im Tagesgeschäft oft übersehen. Doch nur wenige Unternehmen haben diese Gefahr schon erkannt und nehmen sich ihrer an.Zu dieser kostenfreien Veranstaltung lädt das Unternehmen für Montag, den 21. Juni 2010 von 18 Uhr bis 20 Uhr in die ASKLEPIOS Schlossberg-Klinik ( im 1. OG ) in 64732 ...
Die Symptome eines Burnout im Unternehmen werden im Tagesgeschäft oft übersehen. Doch nur wenige Unternehmen haben diese Gefahr schon erkannt und nehmen sich ihrer an. Zu dieser kostenfreien Veranstaltung lädt das Unternehmen für Montag, den 21. Juni 2010 von 18 Uhr bis 20 Uhr in die ASKLEPIOS Schlossberg-Klinik ( Präsentationsraum im 1. OG ) in 64732 Bad König, Frankfurter Straße 33 ein. Ob in Unternehmen, in Organisationen oder Verbänden: Über Stress sprechen Mitarbeiter und Mitglieder nicht gern von sich aus. Müde, gereizt, lustlos, überfordert und irgendwann krank : Eine Schweizer Studie, übertragen auf Deutschland, sagt aus durch Stressfolgen verursachte Krankheitstage verursachen ohne soziale Folgekosten jährlich 27 Milliarden Euro Soll auf dem volkswirtschaftlichen Konto. Nicht mit gerechnet sind hier die Reibungsverluste, die durch weiche Faktoren wie ein angespanntes Arbeitsklima entstehen. Unter Stresssymptomen leidende Menschen bringen daher einer Firma weniger als sie kosten In Verbindung mit der Techniker Krankenkasse in Darmstadt sowie der Asklepios Schlossberg-Klinik in Bad König referieren bei dieser Veranstaltung der Diplom-Sozialpädagoge Eugen Lambertz über das Thema "Stress und Burnout", Dr. Michael Hartwich als Chefarzt der Neurologie der Asklepios-Schlossberg-Klinik über das Thema "Migräne, Rückenschmerzen, Burn out tatsächlich stressbedingte Erkrankungen?" sowie Norbert Böck von der Techniker-Krankenkasse in Darmstadt über das Thema "Isense Stressmanager". Zur besseren Disposition bittet die Firma HOTZ um Voranmeldungen für diese Veranstaltung, zu der bereits einige Anmeldungen vorliegen. Unter www.hotz-kommunikation.de liegt das Anmeldeformular als PDF vor.
Rainer Hotz HOTZ Kommunikations- und Datenservice Bahnhofstrae 42-44 64732 Bad Knig Telefon: 06063 / 95198-0 Internet: http://www.hotz-kommunikation.de EMail: service@hotz-kommunikation.de
VitalWork: Präsentismus messen und in den Griff bekommen
Präsentismus erfassen, mit Zahlen belegen und zugleich reduzieren: Das leistet VitalWork, ein innovatives Programm, das HDP Health Development Partners auf der Fachmesse Personal und Weiterbildung 2010 vorstellt. Unternehmen erhalten damit ein effizientes Instrument, um gesundheitsbedingte Produktivitätsverluste in den Griff zu 7.6.2010. wie ...
Präsentismus erfassen, mit Zahlen belegen und zugleich reduzieren: Das leistet VitalWork, ein innovatives Programm, das HDP Health Development Partners auf der Fachmesse Personal und Weiterbildung 2010 vorstellt. Unternehmen erhalten damit ein effizientes Instrument, um gesundheitsbedingte Produktivitätsverluste in den Griff zu bekommen. Königstein, 7.6.2010. Alltägliche Gesundheitsprobleme wie Kopfschmerzen oder Allergien belasten viele Mitarbeiter und machen ihnen den Arbeitsalltag unnötig schwer. Für das Unternehmen bedeuten Präsenztage mit eingeschränkter Gesundheit ( Präsentismus ) Leistungseinbussen und damit Verluste von Produktivität. Präsentismus mit Zahlen belegen Diese gesundheitsbedingten Produktivitätsverluste anwesender Mitarbeiter galten bisher als nicht messbar. Mit VitalWork ist das jetzt möglich. Das von HDP Health Development Partners entwickelte Programm zum Präsentismus-Management misst die wichtigsten gesundheitsbedingten Produktivitätseinbussen. Dann wird ermittelt, wie hoch die Verluste durch Absentismus und Präsentismus sind. Durchschnittlich entfallen dabei nur 35% der Verluste auf Krankheitstage. Der weit größere Anteil von 65% entsteht durch die Leistungseinbussen anwesender Mitarbeiter, die gesundheitlich angeschlagen sind. Analyse und Intervention in einem Schritt Das Programm wurde so konzipiert, dass gleichzeitig mit der Datenerhebung eine erste Intervention anläuft, um die Gesundheit der Mitarbeiter gezielt zu verbessern. In der ersten Phase des VitalWork-Programms geht es darum, durch maßgeschneiderte Kommunikationsmaßnahmen möglichst viele Mitarbeiter für die Teilnahme am Projekt zu gewinnen. Die Datenerhebung erfolgt dann durch eine Befragung. Dabei werden die Mitarbeiter gleichzeitig für die gesundheitliche Thematik sensibilisiert und motiviert, etwas gegen Beschwerden zu tun. Bereits innerhalb der Befragung können die Betroffenen für sie persönlich relevante Informationen z.B. zu Kopfschmerzen downloaden. Dazu gehören praktische Gesundheits-Tipps und Hinweise auf passende hausinterne BGM-Angebote. Im nächsten Schritt erhält das Unternehmen einen umfangreichen Ergebnisreport in anonymisierter Form. Dieser Report enthält u.a. ein Profil der unternehmensspezifischen Gesundheitsprobleme sowie konkrete Zahlen zur Absentismus- und Präsentismus-Situation. Darüber hinaus bietet das Programm weitere Möglichkeiten, um gesundheitsbedingte Produktivitätsverluste langfristig und nachhaltig zu reduzieren. Mitarbeiter und Unternehmen profitieren Präsentismus-Management verbessert das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Mitarbeiter und damit ihre private und berufliche Leistungsfähigkeit. Davon profitiert wiederum das Unternehmen: Erfahrungsgemäß gehen durch Absentismus und Präsentismus 10-15% der Gesamtproduktivität verloren durch die oben beschriebene erste Intervention des VitalWork-Programms können davon bereits ca. 10% zurück gewonnen werden. Das bedeutet mindestens 2 Tage pro Mitarbeiter im Jahr und einen Return on Invest von mindestens 1:4. Unter dem Strich bietet Präsentismus-Management also eine Lösung im Sinne von Mitarbeitern und Unternehmen, da alle Beteiligten einen Nutzen erzielen. Weitere Informationen können abgerufen werden bei HDP GmbH & Co. Limburger Straße 9 61462 Königstein Tel.: 06174-29 76 36 Fax: 06174-29 76 37 E-Mail: info(AT)vitalwork.de URL: www.vitalwork.de
Pressekontakt: Monika Titze Tel.: +49 ((0))711-728 85 00 Fax: +49 ((0))711-728 86 09 E-Mail: info(AT)vitalwork.de > HDP ist Aussteller auf der Fachmesse Personal und Weiterbildung, Wiesbaden, 10.-11. Juni 2010, Stand 929, Halle 9 HDP Health Development Partners: Das Königsteiner Unternehmen ist seit 1998 auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung im Unternehmen tätig. Die Kernkompetenz von HDP ist die Entwicklung und Durchführung von systematischen, wissenschaftlich fundierten Gesundheitsprogrammen: Neben dem hier vorgestellten VitalWork-Programm bietet HDP mit In-Balance das erste Health Management-Programm auf dem deutschen Markt, das speziell für Führungskräfte entwickelt wurde.
Damit der Beruf nicht krank machtTreppensteiger von AAT sorgen für Entlastung des Rettungsdienstpersonals
Ein Bandscheibenvorfall, bedingt durch fortgesetztes Heben oder Tragen schwerer Lasten ist schmerzhaft. Doch gerade das Belastungsprofil der Beschäftigten im Rettungsdienst und Krankentransport unterstützt Erkrankungen dieser Art. Die Treppensteiger des süddeutschen Unternehmens AAT Alber Antriebstechnik GmbH sorgen im täglichen des ...
Ein Bandscheibenvorfall, bedingt durch fortgesetztes Heben oder Tragen schwerer Lasten ist schmerzhaft. Doch gerade das Belastungsprofil der Beschäftigten im Rettungsdienst und Krankentransport unterstützt Erkrankungen dieser Art. Die Treppensteiger des süddeutschen Unternehmens AAT Alber Antriebstechnik GmbH sorgen im täglichen Einsatz für eine deutliche Entlastung des Rettungsdienstpersonals. Die Steiggeschwindigkeit kann dabei mit zunehmender Vertrautheit von 8 Stufen auf 23 Stufen pro Minute eingestellt werden. Je öfter der Treppensteiger also eingesetzt wird, desto schneller geht der Patiententransport von der Hand. Darüber hinaus sind die Transporthilfen auch nachträglich in alle gängigen Fahrzeuge integrierbar. Mit einer maximalen Tragkraft von 160 Kilogramm sind die praktischen Helfer nahezu überall einsetzbar und mit wenigen Handgriffen zusammenklappbar: Von dem Modell s-max, das sowohl im privaten Bereich als auch in der Pflege eingesetzt werden kann über den c-max für den Rettungsdienst bis hin zum s-max aviation, der speziell für Flugzeugtreppen entwickelt wurde. Die verschiedenen Modelle für unterschiedliche Einsatzbereiche präsentiert AAT auf der Interschutz, die in diesem Jahr in Leipzig von 7. bis 12. Juni 2010 stattfindet, in Halle 2, Stand F12. Im Rettungsdienst in Großbritannien bewähren sich die Treppensteiger von AAT bereits seit Jahren. Nationale Studien belegen eine signifikante Senkung der Rückenerkrankungen bei den Mitarbeitern. So konnte der Ambulanzservice der Isle of Wight mit dem Einsatz des c-max die durch Wirbelsäulenerkrankungen bedingten Krankheitstage der Mitarbeiter von 48 Prozent auf 6 Prozent senken - und seit 2007 auf diesem Level halten. Eingetretene Schäden am Bandscheibengewebe sind irreversibel. Schon das beidhändige Heben von 20 Kilogramm birgt für Männer ein erhöhtes Risiko an der Lendenwirbelsäule zu erkranken - bei Frauen laut Studien schon bei nur 10 Kilogramm. Für das Personal im Rettungsdienst und Krankentransport jedoch gehört dieses Risiko zum Alltag. Denn sie müssen täglich wesentlich schwerer heben - im Hinblick auf die zunehmende Anzahl von adipösen Patienten steigt überdies die Gefahr von Bandscheibenerkrankungen deutlich. Für Arbeitgeber bedeutet dies nicht nur lange Fehlzeiten der betroffenen Angestellten sondern auch Kosten. Dem erkrankten Mitarbeiter steht indessen nicht nur ein langer medizinischer Leidensweg bevor: Zwar regelt die "Berufskrankheiten-Verordnung 2108" das Vorliegen einer Berufskrankheit durch gefährdende Tätigkeiten genau, doch nicht einmal jede vierte angezeigte Berufskrankheit wird auch als solche anerkannt. Dabei kann das Risiko einer solchen Erkrankung mit dem Einsatz von Treppensteigern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen minimiert werden. Über AAT-Alber Antriebstechnik GmbHDie AAT Alber Antriebstechnik GmbH aus dem schwäbischen Albstadt wurde 1995 gegründet und beschäftigt derzeit rund 65 Mitarbeiter. Das Unternehmen verfügt über etwa 20 Handelsvertretungen in Deutschland sowie weitere Vertretungen in über 22 Ländern. AAT legt als traditionelles Familienunternehmen besonderen Wert auf den Produktionsstandort Deutschland und somit auch auf die Herkunft der Zuliefererteile. Unter der Devise "Entwicklung darf nicht ruhen, Entwicklung muss voranschreiten" steht in allen Unternehmensbereichen der Leitgedanke Menschen zu helfen im Vordergrund. AAT gehört mittlerweile zu den Marktführern im Bereich Treppensteiger für Menschen mit Behinderungen. Bei den Schiebehilfen für Rollstühle zählt der von AAT entwickelte v-max zu den meistverkauften Hilfsmitteln. Mit der Entwicklung des animax wurde das erste Reanimationsgerät auf den Markt gebracht, das rein mechanisch - und somit ohne externe Energiequelle - sowohl die Beatmung als auch die Herzdruckmassage im Wechsel durchführt. Kontakt: AAT Alber Antriebstechnik GmbH Harald Stotz Ehestetter Weg 11 72458 Albstadt +49 74 31-12 95 0 harald@aat-online.de www.aat-online.de
Pressekontakt: Désirée Müller Press´n´Relations GmbH Ulm Magirusstr. 33 89077 Ulm Telefon: 073196287-32 EMail: ulm@press-n-relations.de Internet: http://www-press-n-relations.de
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