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Viele E-on Mitarbeiter sollen versetzt werdenWas sind ihre Rechte bei einer Änderungskündigung?
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es ...
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es scheint möglich, dass der Konzernumbau nicht nur bedeutet, dass Stellen abgebaut werden, sondern auch, dass viele Mitarbeiter aufgefordert werden, etwa von München ins Ruhrgebiet zu ziehen.
Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Versetzung), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.
Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung, zu der der Arbeitnehmer zustimmen muss. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn der Arbeitsplatz- und Wohnortswechsel seine Lebensplanung nicht durcheinanderwirbelt. Viele Arbeitnehmer von Eon werden sich in München oder anderswo eine Existenz aufgebaut haben und familiär an die Region gebunden sein. Es ist anzunehmen, dass viele familiär an die Region gebunden sind. Nicht alle werden einem Wohnortwechsel zustimmen wollen.
Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt dem Arbeitgeber nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen (in diesem Fall mit geändertem Arbeitsort) fortzusetzen, falls sich der Arbeitnehmer mit den neuen Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt.
Was ist eine Änderungskündigung und woraus besteht sie?
Die Änderungskündigung besteht aus
1 einem Angebot, in welchem die künftig gewollten – geänderten –Arbeitsbedingungen genau formuliert sind und
2 einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden erklärt.
Wirksamkeit einer Änderungskündigung
Die Änderungskündigung muss daher alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die auch sonst bei einer Kündigung zu beachten sind. Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die länger als 6 Monate andauern und in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern ist dies stets der Fall), sind die Voraussetzungen ähnlich hoch, wie bei einer Beendigungskündigung. Wichtig zu wissen: Die Änderung der Arbeitsbedingungen ist nur dann rechtens, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Ebenfalls wichtig: Wenn das Angebot des Arbeitgebers nur ein einziges unzulässiges Änderungsverlangen enthält, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.
Der Arbeitgeber muss bei einer Änderungskündigung die Kündigungsfrist beachten, wenn nicht - ausnahmsweise - eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung erlaubt sein sollte.
Reaktion des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Änderungskündigung
Der Arbeitnehmer hat bei Erhalt der Änderungskündigung folgende Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer kann der Änderung der Arbeitsbedingungen zustimmen. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den geänderten Arbeitsbedingungen (etwa am neuen Arbeitsort Essen) fortgesetzt.
2. Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist - also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung - gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Arbeitnehmer muss außerdem innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine sogenannte Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Feststellung verlangen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. Gewinnt der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, besteht sein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.
3. Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnen. Er kann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Bewertung der Varianten
Variante 1: Diese Variante bedeutet einen Verzicht des Arbeitnehmers auf seine Rechte. Trotzdem kann das sinnvoll sein. In einem Kleinbetrieb in dem das Kündigungsschutzgesetz ohnehin nicht gilt, könnte ein Arbeitgeber sonst vielleicht auf den Gedanken kommen, dem widerspenstigen Arbeitnehmer eine Beendigungskündigung zu geben.
Variante 2: Diese Variante ist in der Regel die Beste, weil sie dem Arbeitnehmer die beste Verhandlungsposition bietet und damit eine gute Ausgangslage für einen Vergleich.
Variante 3: Kann sinnvoll sein, wenn die Änderungskündigung mit einer Vergütungsherabsetzung verbunden ist und man für den Fall ihrer Wirksamkeit lieber komplett auf das Arbeitsverhältnis verzichten will. Nimmt man in einem solchen Fall die Änderungskündigung unter Vorbehalt an (Variante 2) ist das gefährlich. Man muss im Falle der Wirksamkeit unter Umständen selber kündigen und handelt sich dadurch Ärger bei der Bundesagentur (Sperrzeit) ein.
Vorsicht Falle: Frist für die Reaktion des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber kann (und sollte) dem Arbeitnehmer eine Frist für die Annahme des Änderungsangebotes setzen. Diese darf nicht kürzer als drei Wochen sein, andernfalls wird sie entsprechend angepasst. Setzt der Arbeitgeber keine Frist, sollte der Arbeitnehmer trotzdem sicherheitshalber innerhalb der Drei-Wochen-Frist reagieren, auch wenn er das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen will. Lässt der Arbeitnehmer zu viel Zeit verstreichen, ist seine Erklärung wirkungslos. Das Arbeitsverhältnis endet dann.
Wenn der Arbeitnehmer die Annahme unter Vorbehalt nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber, sondern in der Kündigungsschutzklage erklärt, besteht die Gefahr, dass die Erklärung dem Arbeitgeber verspätet zugeht, da die Klage dem Arbeitgeber erst durch das Gericht zugestellt werden muss.
Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen
13.12.2011
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•Kündigungsschutzklagen
•Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
•Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
•Änderungsschutzklagen
•Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten „Scheinselbstständigkeit“)
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•Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
•Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
•Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
•Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
•Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
•Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
•Zeugnisklagen
•Beratung von Handelsvertretern
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•Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Ruhrallee 185 45136 Essen essen-anwalt-marketing[at]web.de
Kostenlos und unverbindlich Stromanbieter Vergleich durchführen und Stromkosten senkenGünstigste Anbieter für Strom online finden
Die Angebote an Stromanbietern sind sehr vielfältig und um das günstigste Angebot zu finden, empfiehlt es sich, einen kostenlosen und unverbindlichen Stromanbieter Vergleich durchzuführen. Der Stromanbieter Vergleich bringt Licht in den Tarifdschungel und bietet eine schnelle Übersicht über die günstigsten Stromanbieter für den eigenen egal & ...
Die Angebote an Stromanbietern sind sehr vielfältig und um das günstigste Angebot zu finden, empfiehlt es sich, einen kostenlosen und unverbindlichen Stromanbieter Vergleich durchzuführen. Der Stromanbieter Vergleich bringt Licht in den Tarifdschungel und bietet eine schnelle Übersicht über die günstigsten Stromanbieter für den eigenen Bedarf, egal ob Einpersonen- oder Mehrpersonen-Haushalt.
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Lebensversicherungen: Die Chancen des Zweitmarktes
Der deutsche Zweitmarkt wurde 1999 ins Leben gerufen, nachdem man durch eine Gesetzesänderung die rechtlichen Grundlagen für das Handeln mit Lebensversicherungen geschaffen hatte. Richtig durchsetzen konnte er sich bis heute nicht, und die Finanzkrise hat nicht gerade zur Popularität des Zweitmarktes beigetragen. Vor allem unter privaten Anlegern ...
Der deutsche Zweitmarkt wurde 1999 ins Leben gerufen, nachdem man durch eine Gesetzesänderung die rechtlichen Grundlagen für das Handeln mit Lebensversicherungen geschaffen hatte. Richtig durchsetzen konnte er sich bis heute nicht, und die Finanzkrise hat nicht gerade zur Popularität des Zweitmarktes beigetragen. Vor allem unter privaten Anlegern ist seine Existenz wenig bekannt. Dabei bietet der Zweitmarkt für Lebensversicherungen gerade für Privatpersonen wirtschaftlich interessante Möglichkeiten.
Auf dem Zweitmarkt agieren Policenhändler, die Lebensversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen kaufen, verkaufen und beleihen oder solche Geschäfte vermitteln. Seriöse Policenhändler sind meistens Mitglied des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherung e. V. (BVZL).
Jährlich wird ein gewisser Prozentsatz bestehender Lebensversicherungen vorzeitig aufgelöst, weil sich die persönlichen Verhältnisse der Policeninhaber grundlegend geändert haben oder weil ein plötzlicher Geldbedarf aufgetreten ist. Zwar ist es möglich, eine Lebensversicherung jederzeit zu kündigen, das allerdings hat spürbare wirtschaftliche Nachteile zur Folge.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsaufösung erstattet die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert. Er besteht, grob beschrieben, aus den angesparten Beiträgen zuzüglich bis zur Vertragsauflösung angefallener Gewinnanteile abzüglich erheblicher Vermittlungs- und Verwaltungskosten. Wegen der hohen Vertragskosten bei Lebensversicherungen, und weil man mit ihnen erst in den letzten Jahren richtig Gewinne erzielt, ist der Rückkaufswert relativ gering. Vor allem in den ersten Jahren, in denen die Kosten noch gegengerechnet werden, erreicht er häufig nicht einmal die Summe der geleisteten Beiträge. Manche Versicherungsgesellschaften verlangen darüber hinaus Stornogebühren, die den Rückkaufswert noch weiter minimieren.
Besser steht sich der Versicherungsnehmer, wenn er seine Kapitallebensversicherung verkauft. Auf diese Weise entstehen zwar auch Vermögensnachteile, die sind aber nicht ganz so gravierend wie bei einer Kündigung. In der Regel kann man bei einem Verkauf der Kapitallebensversicherung mit einem Aufschlag zwischen drei und acht Prozent gegenüber dem Rückkaufswert rechnen
Allerdings kann nicht jede Kapitallebensversicherung auf dem Zweitmarkt verkauft werden. In der Regel muss die Versicherungssumme über wenigstens 10.000 Euro lauten, manchmal reichen auch 5.000 Euro. Außerdem darf der Vertrag keine allzu langen Restlaufzeiten haben. Am besten lassen sich klassische Kapitallebensversicherungen verkaufen. Einige Policenhändler handeln unterdessen aber auch fondsgebundene Lebensversicherungen. Zusätzliche Informationen können auf http://www.lebensversicherungen.cc/lebensversicherung-verkauf-beleihen/verkauf nachgelesen werden.
Beim Verkauf einer Lebensversicherung sollte darauf geachtet werden, dass der Policenhändler seriös ist. Reißerische Angebote, 30 - 100 % über dem Rückkaufswert, aggressive Werbemethoden und die Auszahlung des Kaufpreises in Raten sind sichere Anzeichen für unseriöse Geschäftspraktiken.
Soll mit einer bestehenden Kapitallebensversicherung ein dringender Geldbedarf abgedeckt werden, ist in vielen Fällen die Beleihung der Lebensversicherung die beste Lösung. Policenkredite werden sowohl von den Lebensversicherern selbst als auch von Policenhändlern ausgegeben. Policenhändler bieten häufig bessere Konditionen und sollten deshalb als Alternative zum Policendarlehen bei Versicherungsgesellschaften mit in Betracht gezogen werden. Ein Policenkredit bietet günstige Konditionen und aufwändige Bonitätsprüfungen entfallen, weil die Lebensversicherung ausreichende Sicherheit bietet. Die Höhe des Darlehens ist allerdings auf den Rückkaufswert im Zeitpunkt der Kreditaufnahme begrenzt, manchmal sind ein paar Prozentpunkte darüber möglich. Weitere Einzelheiten zum Policenkredit sind unter http://www.lebensversicherungen.cc/lebensversicherung-verkauf-beleihen/beleihung zu finden.
Gegenwärtig erscheint es nicht sehr attraktiv, eine neue Kapitallebensversicherung abzuschließen. Zwar findet man zur Zeit kaum eine bessere langfristige Kapitalanlage in der gleichen Risikoklasse, aber die voraussichtlichen Renditen sind doch sehr gering. Die Garantiezinsen sind auf das historische Tief von 1,75 Prozent gesunken.
Attraktiver sind die Renditen bestehender Lebensversicherungen. Unter den heutigen Bedingungen lohnt es sich deshalb auch für Privatanleger eine gebrauchte Lebensversicherung zu kaufen. Auf dem Zweitmarkt tätige Policenhändler haben elektronische Handelsplattformen eingerichtet, mit deren Hilfe Kaufverträge über deutsche Lebensversicherungen abgewickelt werden können. Interessierte Käufer tragen in die Onlineformulare der Portale einige Angaben wie Versicherungssumme, Restlaufzeit und gewünschten Beitrag ein und erhalten im Anschluss daran passender Angebote. Der eigentliche Kaufvertrag wird dann offline abgewickelt.
Zwar liegen die Kaufpreise ein paar Prozentpunkte über dem Rückkaufswert. Dennoch lohnt es sich eine gebrauchte Lebensversicherung zu kaufen. Die Kostenanteile der Kapitallebensversicherung sind beglichen und der Erwerber kann sich auf die steigenden Gewinnanteile während der Restlaufzeit freuen. Die Rendite kann noch weiter erhöht werden, wenn man die Beitragszahlungen auf einen jährlichen Rhythmus umstellt.
BlueBonNet Internet Marketing betreibt unteren anderem mehrere deutschsprachige Websites und Blogs zu unterschiedlichen Finanzthemen. Der Leser kann sich über Kredite und Kreditarten ebenso informieren, wie über Schufafragen, Versicherungen oder über die verschiedenen Möglichkeiten der Geldanlage. Ein Thema ist außerdem, wie Energiepreise sinnvoll verglichen werden können.
BlueBonNet Internet Marketing Lojewski,Andreas 784 San Luis 78132 New Braunfels, Tx, USA http://www.lebensversicherungen.ccfinanztrends[at]gmail.com
Betriebsschließung bei First Solar
Erst Kurzarbeit, nun Betriebsschließung bei First Solar in Frankfurt/Oder. Was sollten die ca.1.200 Mitarbeiter, die nun von der Entlassung bedroht sind, beachten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach einer aktuellen Meldung von Spiegel-online gibt die US-Firma First Solar ihren Standort in an in ...
Erst Kurzarbeit, nun Betriebsschließung bei First Solar in Frankfurt/Oder. Was sollten die ca.1.200 Mitarbeiter, die nun von der Entlassung bedroht sind, beachten. Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Nach einer aktuellen Meldung von Spiegel-online gibt die US-Firma First Solar ihren Standort in Frankfurt an der Oder auf, die 1200 Arbeitnehmer verlieren ihren Job. Landespolitiker äußerten sich in ersten Stellungnahmen völlig überrascht. Angesichts der Probleme von Mitbewerbern, die durch die Kürzung der Fördergelder nicht geringer wurden wirkt diese Überraschung übertrieben. Auch First Solar hatte die Produktion bereits erheblich gedrosselt und seit März 2012 Kurzarbeit gefahren.
Was bedeutet diese Situation nun für die betroffenen Arbeitnehmer?
Zunächst einmal müssen die Arbeitnehmer mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen. Den Ankündigungen zufolge soll die Schließung im Herbst erfolgen. Je nach Beschäftigungsdauer und der damit einhergehenden Länge der Kündigungsfrist müssen Arbeitnehmer aber auch schon zuvor mit dem Ausspruch der Kündigung rechnen. Zunächst wird es vermutlich Verhandlungen über einen Interessenausgleich/Sozialplan geben.
Wie sind die Chancen für eine erfolgreiche Abwehr der Kündigung?
Sollte der Betrieb wirklich vollkommen geschlossen werden und alle Arbeitsplätze wegfallen, wird man nachhaltig gegen eine Kündigung wenig unternehmen können. Das bedeutet aber nicht, dass man im Falle des Ausspruchs einer Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten sollte.
Was kann man mit einer Kündigungsschutzklage erreichen?
Man kann eine Abfindung erstreiten. Sollten Teile des Unternehmens von anderen Unternehmen übernommen werden, kommt auch ein Übergang der Arbeitsverhältnisse auf das übernehmende Unternehmen in Betracht (Betriebsübergang, § 613a BGB).
Worauf könnte sich ein Angriff gegen die Kündigung stützen?
Zunächst einmal: Wer nicht klagt, hat in jedem Fall verloren. Regelmäßig gibt es bei der Schließung einer der großen Firma Restarbeiten über den Schließungstermin hinaus. Der Arbeitgeber muss bei der Verteilung der Restarbeiten die Sozialauswahl beachten. Hierbei geschehen regelmäßig Fehler, die dann einen Angriffspunkt gegen die Kündigung bieten.
Weiterer Angriffspunkt ist die Betriebsratsanhörung. Hier geschehen häufig formale Fehler, die ebenfalls zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch, wenn es einen Sozialplan gibt?
Regelmäßig ja, da man versuchen kann die Sozialplanabfindung zu erhöhen.
Was ist bei der Kündigungsschutzklage zu beachten?
Das Wichtigste: Die Klage muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wer also innerhalb der Dreiwochenfrist nicht klagt, steigt aus dem Rennen um die höchstmögliche Abfindung aus.
Kann man die Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einreichen?
Ja. Die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung. Allerdings hat man dann niemanden, der im Falle eines Fehlers haftet.
Berlin, den 17.4.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
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Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
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Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
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•Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
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•Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
•Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
•Zeugnisklagen
•Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Mietminderungsquoten der Rechtsprechung bei Schimmel (optische Mängel)Eine Übersicht von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Bei Schimmel in der Wohnung sprechen die Gerichte wegen optischer Beeinträchtigung unterschiedliche Minderungsquoten zu. Beispiele aus der Rechtsprechung:
Großflächiger Schimmel in Wohnzimmer, welches 60 % der Wohnfläche ausmacht: 50 % Mietminderung (Landgericht Hamburg, 2008)
Großflächiger Schimmel im Schlafzimmer der Eltern und im ...
Bei Schimmel in der Wohnung sprechen die Gerichte wegen optischer Beeinträchtigung unterschiedliche Minderungsquoten zu. Beispiele aus der Rechtsprechung:
Großflächiger Schimmel in Wohnzimmer, welches 60 % der Wohnfläche ausmacht: 50 % Mietminderung (Landgericht Hamburg, 2008)
Großflächiger Schimmel im Schlafzimmer der Eltern und im Kinderzimmer: 50 % Mietminderung in den Wintermonaten (Amtsgericht Bremen, 2003)
Schimmel an nasser Küchenwand: 10 % Mietminderung (Landgericht Berlin, 2010)
Nicht großflächiger Schimmel an Badezimmerfenster: 10-15 % Mietminderung (Landgericht Berlin, 2010)
Dunkle Flecken an Badezimmerwand und Schimmel in Nischen und Kanten des Badezimmers: 10 % Mietminderung (Amtsgericht Schöneberg, 2008)
Schwarzer Schimmel an Schlafzimmerdecke (Fläche 120 cm x 20 cm): 5 % Mietminderung (Landgericht Berlin, 2003)
Einzelne nicht großflächige, schimmelliege Flächen in Küche und Bad: 8 % Mietminderung (Landgericht Hamburg, 2001)
Fachanwaltstipp Mieter: Bei Schimmel in der Mietwohnung liegen die Minderungsquoten aufgrund optischer Beeinträchtigung regelmäßig zwischen fünf und – in extremen Fällen – 50 % der Bruttomiete. Sollten Sie Schimmel feststellen, müssen sie dies dem Vermieter so schnell wie möglich anzeigen und ihm Gelegenheit geben, den Schimmel zu beseitigen. Wenn der Vermieter nicht reagiert, haben Sie gegebenenfalls ein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins in Höhe des 3-5-fachen Minderungsbetrages. Achtung. Wenn Sie sich mit der Quote verschätzen, geraten Sie schnell in Zahlungsverzug, der den Vermieter zur (fristlosen) Kündigung berechtigen kann.
Fachanwaltstipp Vermieter: Eine Minderung kommt nur in Frage, wenn Ihnen der Schimmelschaden angezeigt wurde. Bei einem Mietrückstand kommt häufig eine (fristlose) Kündigung wegen Zahlungsverzugs in Frage. Mieter neigen dazu, die Minderungsquoten höher einzuschätzen, als die Gerichte. Überprüfen Sie die Minderungsquoten anhand von Minderungstabellen. Auch hier gilt aber Vorsicht: Jeder Fall ist unterschiedlich und Minderungstabellen können nicht das gesamte Bild vermitteln. Häufig kann eine Minderungsquote verlässlich nur durch genaue Analyse der Entscheidungsgründe in etwa vorausgesagt werden.
Alles zum Mietrecht und Schimmel: www.mietrechtler-in.de/schimmel-in-der-wohnung.html
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
7.12.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
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Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
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Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
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Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de
Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Mieter:
•Abwehr von Kündigungen und Räumungsklagen
•Beratung zu den Voraussetzungen einer mieterseitigen (fristlosen) Kündigung
•Durchsetzung Ihrer Mängelbeseitigungsansprüche
•Verhandlungen mit dem Vermieter über die Höhe einer Minderungsquote bei Mängeln der Mietsache (Wohnflächenunterschreitung, Feuchtigkeit, Ungeziefer, Heizungsausfall, Wasserausfall, Geruchsbelästigung, optische Beeinträchtigung durch Stockflecken, undichte Fenster etc.)
•Durchsetzung einer Minderungsquote vor Gericht
•Geltendmachung Ihres Zurückbehaltungsrechts am Mietzins
•Beratung über die beste Vorgehensweise bei Gesundheitsgefahren (toxische Stoffe, gesundheitsbeeinträchtigende Schimmelsporen etc.)
•Beratung zu den Rechten des Mieters bei Tierhaltung, insbesondere Hundehaltung
•Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Mitmieter und gegen den Vermieter wegen Lärmbelästigung und anderen Belästigungen durch Mitmieter und andere Dritte
•Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
•Abwehr von Modernisierungsmieterhöhungen
•Prüfung Ihrer Betriebskosten- und Heizkostenabrechnung, Verhandlung mit dem Vermieter/der Hausverwaltung über die Höhe der Nachzahlung
•Kautionsrückforderung
•Prüfung (unwirksamer) Klauseln im Arbeitsvertrag (Schönheitsreparaturklausel, Kleinreparaturklausel, Aufrechnungsverbote etc.)
•Schadensersatzprozesse nach Wasserhavarie oder Feuerkatastrophen
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Vermieter:
•Kündigung eines Mietverhältnisses, und anschließende Räumungsklage
•Berliner Räumung
•Durchsetzung von Mietzinsansprüchen
•Beratung zu Minderungsquoten, Verhandlung mit Mietern über die Höhe von Minderungen
•Unerlaubte Tierhaltung (Kündigung, Unterlassungsklage etc.)
•Durchsetzung von Rechten gegen lärmende und störende Mieter
•Mieterhöhungen (Entwurf von Mieterhöhungsverlangen, Erzielung einer möglichst hohen Zustimmungsquote etc.)
•Aufrechnung von Forderungen mit der Mietkaution
•Prüfung und Überarbeitung von Altverträgen anhand neuster Rechtsprechung
•Heilung unwirksamer Mietvertragsklauseln durch Mietvertragsnachträge
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wohnungsmietvertragsmusters
•Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache etc.
•Mietrechtliche Verfahren aller Art vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten/Kammergericht
Bredereck Willkomm für Mieter und Vermieter von Gewerberäumen
Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei
•Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge auf Ihre Wirksamkeit
•Gestaltung eines rechtssicheren, auf Ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnittenen Gewerbemietvertrags
•Kündigung Ihrer Gewerbemietverträge (fristlos und ordentlich)
•Beratung zu gewerbemietrechtlichen Sonderproblemen (Schriftform des Gewerbemietvertrages, vorzeitige Kündbarkeit, etc.)
•Miethöhe und Betriebskosten (Preisindex-Klauseln, Beratung zum Wirtschaftlichkeitsgebot
•Konkurrenzschutz (Gestaltung entsprechender Klauseln, Beratung zum vertragsimmanenten Konkurrenzschutz, Beratung zum Vorliegen von Hauptartikeln oder zu Nebenartikeln, Beratung zu den Folgen der Verletzung des Konkurrenzschutzes)
•Betriebspflicht (Vereinbarung einer Betriebspflicht als Allgemeine Geschäftsbedingung, Besonderheiten bei Einkaufszentren, Vertragsstrafe etc.)
•Begründung- und Verlängerungsoptionen
•Ausschluss von Mieterrechten (Ausschluss bzw. Beschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Auferlegung von Pflichten zur Erhaltung/Instandsetzung der Mietsache etc.)
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:
•Versammlungen und Beschlüsse (Einberufung von Versammlungen, Anfechtung von Beschlüssen etc.)
•Teilungserklärung (Umwidmung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum, Änderung des Umlagemaßstabs etc.)
•Bestellung und Abberufung des Verwalters
•Wohngeld (Anfechtung eines Beschlusses über den das Wohngeld festsetzenden Wirtschaftsplan, Entziehung des Wohnungseigentums bei fortgesetzter Säumnis bei der Wohngeldzahlung, Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Wohngeldrückstand etc.)
•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
•Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
•Beratung bei Erwerb und Veräußerung von Wohnungseigentum
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin anwalt-marketing[at]web.de
Gaspreise steigen zum April - Kündigung und Wechsel immer möglich
Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.
In Dinslaken steigt der Preis um sieben Prozent an, in Bremen wird die Kilowattstunde 0,36 Cent und in Warendorf ganze ...
Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.
In Dinslaken steigt der Preis um sieben Prozent an, in Bremen wird die Kilowattstunde 0,36 Cent und in Warendorf ganze 0,71 Cent teurer. Auch bis zur nächsten Preiswelle im Juni ist nicht mehr viel Zeit. Zu diesem Zeitpunkt wollen weitere 28 Versorger die Gaspreise erhöhen, an der Spitze die Stadtwerke Schwarzenberg mit einem Plus von 17,95 Prozent.
Preiserhöhungen wie diese müssen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Handelt es sich um einen Tarif in der Grundversorgung, ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs und demnächst nur noch drei Wochen jederzeit möglich.
Befindet man sich in einem Sondertarif, geht die Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass bei einseitiger Preiserhöhung des Versorgers der Kunde in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat.
Auch wenn dies nicht im Vertrag steht, können sich nach Aussage von Verbraucherschützern Kunden auf die Rechtsprechung des BGH berufen. Als Frist für eine Kündigung genügt ein Monat auf das Ende eines Kalendermonats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung.
Parallel zur Kündigung sollte ein Wechsel zu einem anderen Anbieter angestrebt werden. Dazu lassen sich Preise und Konditionen im Internet, zum Beispiel auf www.Clever-Gas.de bequem vergleichen und notwendige Tarifinfos einholen.
Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.
auxilis GmbH Kunze,Jürgen Hallesche Straße 1b 06779 Raguhn http://www.clever-gas.depresse[at]auxilis.de
Schlecker-KündigungenAchtung: Die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft drei Wochen nach Erhalt der Kündigung ab.
In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten?
Aus meiner Sicht sollte gegen die Kündigung unbedingt geklagt werden. Selbst wer ohnehin nicht mehr auf ...
In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten?
Aus meiner Sicht sollte gegen die Kündigung unbedingt geklagt werden. Selbst wer ohnehin nicht mehr für Schlecker arbeiten möchte, kann zumindest noch auf eine Abfindung spekulieren. Allerdings: Wer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, lässt seine Kündigung wirksam werden. Dann sind auch die Chancen für eine Abfindung gleich null.
Die Erfolgsaussichten für die Kündigungsschutzklage sind wesentlich besser, als üblicherweise bei insolventen Unternehmen. Schlecker hat ja nicht alle Mitarbeiter entlassen. Viele Filialen werden weitergeführt. Es ist also auch weiter Arbeit vorhanden.
Gegen die Wirksamkeit der Kündigung spricht außerdem, dass nach derzeitigen Informationen den Betriebsräten wohl teilweise nicht aktuelle Sozialdaten der Mitarbeiter vorgelegen haben, so dass die die Namensliste im Interessenausgleich möglicherweise gar nicht bindend wäre.
Auch die Betriebsratsanhörung dürfte dann nicht ordnungsgemäß sein, so dass die Kündigung schon daran scheitert.
Schließlich können die klagenden Mitarbeiter darauf spekulieren, dass eine Übernahme durch andere Unternehmen erfolgt. Die Arbeitsverhältnisse gehen dann möglicherweise auf das übernehmende Unternehmen gemäß § 613 a BGB (Betriebsübergang) über. Das betrifft natürlich nur die Arbeitsverhältnisse, die noch nicht wirksam beendet wurden. Wer also innerhalb der Dreiwochenfrist nicht klagt, ist aus dem Rennen.
Man kann die Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einreichen. Die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung. Allerdings hat man dann niemanden, der im Falle eines Fehlers haftet.
Berlin, den 12.4.2012
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen, Potsdam und Berlin
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
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Tel. 0201-4532 00 40
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Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
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Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Angebote für Arbeitnehmer:
•Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
•Kündigungsschutzklagen
•Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
•Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
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•Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
•Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
•Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
•Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
•Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
•Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
•Zeugnisklagen
•Beratung von Handelsvertretern
•Provisionsklagen
•Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin anwalt-marketing[at]web.de
Kündigungswelle bei Schlecker
Der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker hat nun die Kündigungen versandt. Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Viele Schlecker-Mitarbeiter haben ihre Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Ratschläge für die von für a ...
Der Insolvenzverwalter der Firma Schlecker hat nun die Kündigungen versandt. Wie sollen sich die betroffenen Mitarbeiter verhalten? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Viele Schlecker-Mitarbeiter haben ihre Kündigung vom Insolvenzverwalter erhalten. Ratschläge für die Arbeitnehmer von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Soll man gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorgehen?
Ich rate dazu. Wer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreicht, lässt seine Kündigung wirksam werden.
Hat eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg?
Die Erfolgsaussichten sind nicht so schlecht wie bei anderen insolventen Unternehmen. Schlecker hat ja nicht alle Mitarbeiter entlassen. Viele Filialen werden weitergeführt. Es ist also auch weiter Arbeit vorhanden.
Welche Gründe könnten für eine Unwirksamkeit der Kündigung sprechen?
Nach meinen derzeitigen Informationen ist im Interessenausgleich noch von einer Transfergesellschaft die Rede. Das gilt wohl auch für die Betriebsratsanhörung. Vor diesem Hintergrund wird man sich zum einen die Frage stellen, ob sich der Arbeitgeber auf die vereinbarte Namensliste im Interessenausgleich berufen kann. Zum anderen kann die Kündigung schon allein wegen der Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG) unwirksam sein.
Wie wirkt es sich aus, wenn andere Unternehmen oder zum Beispiel die Schlecker-Kinder Teile des Unternehmens erwerben und fortführen.
Hier könnten die Arbeitsverhältnisse auf das übernehmende Unternehmen gemäß § 613 a BGB (Betriebsübergang) übergehen. Das betrifft natürlich nur die Arbeitsverhältnisse, die noch nicht wirksam beendet wurden. Wer also innerhalb der Dreiwochenfrist nicht klagt, ist aus dem Rennen.
Was muss man bei der Kündigungsschutzklage beachten?
Wer die Kündigungsschutzklage nicht innerhalb von drei Wochen einreicht, hat keine Chance auf Weiterbeschäftigung bzw. eine Abfindung.
Kann man die Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt einreichen?
Ja. Die Rechtsantragstelle des zuständigen Arbeitsgerichts hilft bei der Formulierung. Allerdings hat man dann niemanden, der im Falle eines Fehlers haftet.
Welche Kosten entstehen durch die Kündigungsschutzklage?
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, zahlt nur eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung. Geringverdiener können zudem Prozesskostenhilfe beantragen.
Was ist, wenn man die begründete Hoffnung hat, bald einen neuen Job zu finden?
Ich würde trotzdem klagen. Man kann zumindest noch versuchen, eine Abfindung zu erlangen.
Ist denn bei Schlecker noch was zu holen?
Na klar. Es gibt so viel Substanz und angeblich auch Kaufinteressenten. Die werden sicher nicht nur den symbolischen Euro bezahlen.
Und was ist mit moralischen Bedenken?
Aus meiner Sicht hat sich um die Schlecker-Mitarbeiter/innen bisher niemand wirklich gekümmert. Es ist nicht erste Aufgabe der Mitarbeiter nun Solidarität zu zeigen. Wichtiger ist, dass man wenigstens mit dem Gefühl nach Hause geht, alles versucht zu haben.
Berlin, den 4.4.2012
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist. Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Gaspreise steigen zum April - Kündigung und Wechsel immer möglich
Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.
In Dinslaken steigt der Preis um sieben Prozent an, in Bremen wird die Kilowattstunde 0,36 Cent und in Warendorf ganze 0,71 ...
Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.
In Dinslaken steigt der Preis um sieben Prozent an, in Bremen wird die Kilowattstunde 0,36 Cent und in Warendorf ganze 0,71 Cent teurer. Auch bis zur nächsten Preiswelle im Juni ist nicht mehr viel Zeit. Zu diesem Zeitpunkt wollen weitere 28 Versorger die Gaspreise erhöhen, an der Spitze die Stadtwerke Schwarzenberg mit einem Plus von 17,95 Prozent.
Preiserhöhungen wie diese müssen nicht unwidersprochen hingenommen werden. Handelt es sich um einen Tarif in der Grundversorgung, ist eine Kündigung mit einer Frist von sechs und demnächst nur noch drei Wochen jederzeit möglich.
Befindet man sich in einem Sondertarif, geht die Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass bei einseitiger Preiserhöhung des Versorgers der Kunde in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht hat.
Auch wenn dies nicht im Vertrag steht, können sich nach Aussage von Verbraucherschützern Kunden auf die Rechtsprechung des BGH berufen. Als Frist für eine Kündigung genügt ein Monat auf das Ende eines Kalendermonats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung.
Parallel zur Kündigung sollte ein Wechsel zu einem anderen Anbieter angestrebt werden. Dazu lassen sich Preise und Konditionen im Internet, zum Beispiel auf www.Clever-Gas.de bequem vergleichen und notwendige Tarifinfos einholen.
Zum Beginn des nächsten Quartals werden wieder vielerorts die Gaspreise weiter angehoben. Unter anderem haben die Stadtwerke Dinslaken, die Bremer swb und die Warendorfer Energieversorgung Preiserhöhungen angekündigt.
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Schlecker-Kündigungen: Tipps für Arbeitsnehmer
Schlecker: Laut einer von Schlecker veröffentlichten Unternehmensliste könnten in Berlin 77 und in Brandenburg 54 Filialen geschlossen werden. Was hat das für Folgen für die Arbeitnehmer? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Gegenwärtig sind bei Schlecker in der Hauptstadt ca. in ...
Schlecker: Laut einer von Schlecker veröffentlichten Unternehmensliste könnten in Berlin 77 und in Brandenburg 54 Filialen geschlossen werden. Was hat das für Folgen für die Arbeitnehmer? Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen
Gegenwärtig sind bei Schlecker in der Hauptstadt ca. 800, in Brandenburg ca. 500 Mitarbeiter tätig, von denen nun viele mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen müssen. Was müssen die betroffenen Arbeitnehmer beachten? Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet:
Empfiehlt sich für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung eine Kündigungsschutzklage?
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Unbedingt! Auch wenn sie nicht über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten Sie die Gründe die für eine Kündigungsschutzklage sprechen genau abwägen.
Grund 1: Ist die Klagefrist von drei Wochen versäumt, kann gegen die Kündigung in aller Regel nichts mehr unternommen werden. Sie bleiben nur im Spiel, wenn Sie rechtzeitig klagen.
Grund 2: Schlecker schließlich nicht alle Filialen. Möglicherweise kann man daraus Argumentationen für eine Unwirksamkeit der Kündigung herleiten.
Grund 3: Auch der Insolvenzverwalter muss bei der Kündigung nahezu dieselben Formalien beachten, wie der Arbeitgeber selbst. Hier können viele Fehler passieren, die zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Grund 4: Es könnte sein, dass einige Filialen von Wettbewerbern wie z.B. Rossmann übernommen werden. In solchen Fällen könnte ein Betriebsübergang gemäß § 613 a BGB vorliegen. Die Kündigung wäre dann unter Umständen unwirksam, die Arbeitsverhältnisse würden möglicherweise auf das übernehmende Unternehmen übergehen.
Grund 5: Zumindest wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen können, haben Sie nichts zu verlieren.
Berlin, den 15.3.2012
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Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
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Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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