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Butzbach: Sauna-Chef droht Obdachlosem mit »Kalaschnikow«»Es war wie im Wilden Westen«
Am Schrenzer Berg in Butzbach bedrohte ein - nach eigenen Angaben - ehemaliger Polizist dem Bewohner einer Waldhütte mit den Worten „Ich habe eine Kalaschnikow und bringe dich um, wenn du mein Grundstück betrittst!“.
Das Zitat entstammt einem Reisebericht des Obdachlosen Max Bryan, der auf der Suche nach einer Wohnung mit dem Fahrrad quer ...
Am Schrenzer Berg in Butzbach bedrohte ein - nach eigenen Angaben - ehemaliger Polizist dem Bewohner einer Waldhütte mit den Worten „Ich habe eine Kalaschnikow und bringe dich um, wenn du mein Grundstück betrittst!“.
Das Zitat entstammt einem Reisebericht des Obdachlosen Max Bryan, der auf der Suche nach einer Wohnung mit dem Fahrrad quer durch Deutschland fährt und regelmäßig Berichte darüber auch ins Internet stellt.
http://www.maxbryan.com
Auf Nachfrage hin, ob der Ex-Polizist und heutige Senior-Chef einer Butzbacher Sauna-Landschaft die Bedrohung auch ernst gemeint hat, bestätigt dieser seine Äußerung.
Quelle: http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/62024/rbutzbach-und-der-wilde-westenl-ein-obdachloser-berichtet/
(VL) Angeblich hatte der Senior-Chef einer Butzbacher Sauna-Landschaft Angst vor dem Obdachlosen, weil der um diese Jahreszeit in der Waldhütte nebenan schläft, „was um diese Jahreszeit sonst niemand tut“, so seine Begründung.
„Ich hatte Angst vor dir und du hattest Angst vor mir“, soll der Sauna-Chef zum Obdachlosen gesagt haben. Der vollständige Bericht wurde dieser Tage im Internet veröffentlicht.
Max Bryan kritisiert darin die Tatsache, dass der Sauna-Chef vermutlich generell und jedem droht, der um diese Jahreszeit in dieser Waldhütte übernachten will und genau das sei „verwerflich“.
Auch dass der Sauna-Chef den Obdachlosen von Beginn an duzte, zeige, dass er keinen besonderen Respekt gegenüber dem Berghütten-Bewohner hatte. „Er sah mich als Landstreicher und als Gammler, der bloß nicht auf die Idee kommen soll, seine Sauna-Landschaft zu betreten“, schreibt der Obdachlose in seinem Reisebericht.
http://de-de.facebook.com/notes/max-bryan/butzbach-und-der-wilde-westen/344488258902429
Darin heißt es auch: „Was am Schrenzer Berg geschah, passiert jeden Tag und 1000 mal in Deutschland! Obdachlose werden ausgegrenzt, diskriminiert und runtergeputzt und nur wenige haben die Möglichkeit sich dagegen zu wehren“, beschreibt der Obdachlose Max Bryan die Situation. Seinen Reisebericht sehe er deshalb auch als Mittel zur Gegenwehr.
„Ich wehre mich und ich tue es stellvertretend für alle Menschen ohne Wohnung, die unter den Widrigkeiten der Obdachlosigkeit leiden“, begründet der aus Hamburger stammende Wohnungslose seine Veröffentlichung.
Max Bryan verließ die Hansestadt am 20. November mit dem Fahrrad und sucht entlang der Radstrecke eine für ihn bezahlbare Wohnung. Medien hatten bundesweit über die „Tour d´apartment“ berichtet (Hamburger Abendblatt / epd).
Butzbach, Schrenzer, Obdachloser, Max Bryan, Hütte, Drohung, Sauna, Chef, Kalaschnikow
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Erzwungene Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich null und nichtig. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus um ...
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich null und nichtig. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag“ Rechte herleiten.
Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer droht, seine Beziehungen in der Lokalpresse spielen zu lassen, um den Ruf des Arbeitnehmers zu beschädigen. Es wird auch mit einer fristlosen Kündigung und mit einem miserablen Zeugnis gedroht. Wie ist so ein Verhalten rechtlich zu werten?
Ein unter widerrechtlicher Androhung eines empfindlichen Übels abgeschlossener Vertrag ist nichtig; so steht es im Gesetz. Wann liegt ein empfindliches Übel vor? Und was ist widerrechtlich? Das Beispiel des Fußballspielers ist eindeutig. Folter und Schläge führen zur Nichtigkeit eines Vertrages. Doch alles darunter ist sehr schwierig, eindeutig als empfindliches Übel einzuordnen. Die Drohung, den Ruf zu ruinieren ist sehr schwammig. Hier wird jeder einzelne Fall individuell zu beurteilen sein. Der Arbeitgeber wird wohl damit drohen dürfen, überall herumzuerzählen, dass er mit dem Arbeitnehmer nicht konnte. Droht er aber damit, rufschädigende Lügen zu verbreiten, ist dies wohl ein Anfechtungsgrund. Tenor ist, dass mit der Wahrheit nicht widerrechtlich gedroht werden kann. Der Arbeitnehmer muss derartiges aushalten.
Mit der Drohung mit einer fristlosen Kündigung ist es ähnlich. Aktuelle obergerichtliche Entscheidungen meinen: Wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, darf er damit drohen, um den Arbeitnehmer zur Unterschrift zu bewegen. Wenn es keinen Grund für eine fristlose Kündigung gibt, dann stellt dies eine widerrechtliche Drohung mit einem empfindlichen Übel dar. Der unter solchen Umständen abgeschlossene Aufhebungsvertrag wäre nichtig.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag, ohne vorher den Rat eines Spezialisten einzuholen. Die „Vorteile“, die Ihnen geboten werden, sind in den allermeisten Fällen keine. Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich zumindest Bedenkzeit geben. Lassen Sie den nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag von einem Fachmann überprüfen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Stellen Sie einem Arbeitnehmer nur dann eine fristlose Kündigung anheim, wenn ein triftiger Grund (Diebstahl, sonstige Straftaten, Tätlichkeiten, etc.) vorliegt, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie dem Arbeitnehmer, den Sie loswerden wollen, dennoch immer erst einmal (am besten ohne Druck) anbieten. Sollte der Arbeitnehmer ihn unterzeichnen, ist dies fast immer ein Glücksfall für Sie. Ein Aufhebungsvertrag ist ungleich schwerer vor Gericht angreifbar, als eine fristlose Kündigung.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
27.04.2011
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – eine leere Worthülse?Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum ...
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu zwingen.
Manch ein Arbeitnehmer erhält wegen nichtiger Anlässe reihenweise Abmahnungen. Der Spiegel in seiner Ausgabe vom 2.5.2011 berichtet aktuell über Abmahnwellen bei der Drogeriekette Schlecker. Andere werden schikaniert (Mobbing) und stehen kurz davor, unter Drohung einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. oder in ihrer Verzweiflung selbst zu kündigen. Wieder andere erhalten den 10. befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann in solchen Situationen allmächtig, fast despotisch erscheinen. Der Spiegel berichtet in dem Artikel über die Drogerie Schlecker, dass der Abmahnakkord manche der Mitarbeiter krank gemacht habe.
Das Gesetz und die Gerichte sehen hier andere Regeln vor. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hohe Hürden für eine Kündigung – insbesondere für die fristlose. Befristete Verträge sind nur ausnahmsweise und nur über einen relativ kurzen Zeitraum möglich. Der zuvor übermächtige Arbeitgeber muss sich im Prozess dem Gesetz und der Entscheidung des Richters unterordnen – für viele Arbeitnehmer eine neue – befreiende – Erfahrung.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in die Enge getrieben fühlen, sind meist auch Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Bei einer Kündigung schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz. Aus einem angesichts einer Drohung unterzeichneten Aufhebungsvertrag kann Sie ein erfahrener Fachmann retten. Zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Eine schlechte Personalwirtschaft kann eine Firma an den Rand des Ruins führen. Ein nachhaltig starkes Wirtschaftsunternehmen kann nur mit einer motivierten und harmonischen Mannschaft entstehen und prosperieren. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter den Betriebsablauf stört und zunehmend zur Belastung wird, gibt es wirkungsvollere und – vor allem – rechtlich unbedenklichere Maßnahmen, als Abmahnketten und Drohungen. Lassen Sie sich vor entsprechenden Maßnahmen von einem Fachmann beraten.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
03.05.2011
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•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
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•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
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•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.deanwalt-marketing[at]web.de
Ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing, Bossing und anderweitigen Schikanen eine leere Worthülse? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum ...
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu veranlassen.
Manch ein Arbeitnehmer erhält wegen nichtiger Anlässe reihenweise Abmahnungen. Andere werden schikaniert (Mobbing) und stehen kurz davor, unter Drohung einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder in ihrer Verzweiflung selbst zu kündigen. Wieder andere erhalten den 10. befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber erscheint in solchen Situationen allmächtig, fast despotisch.
Das Gesetz und die Gerichte sehen hier andere Regeln vor. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hohe Hürden für eine Kündigung – insbesondere für die fristlose. Befristete Verträge sind nur ausnahmsweise und nur über einen relativ kurzen Zeitraum möglich. Der zuvor übermächtige Arbeitgeber muss sich im Prozess dem Gesetz und der Entscheidung des Richters unterordnen – für viele Arbeitnehmer eine neue und befreiende Erfahrung.
Arbeitgeber, die Mobbing dulden, fördern oder sogar selber mobben (bossen), machen sich gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern schadensersatzpflichtig. Der Arbeitnehmer kann außerdem Unterlassung fordern.
Auch gegen schikanöse Behandlungen, z.B. die Versetzung an einen ungeliebten Arbeitsort oder die Zuweisung einer „Strafarbeit“ kann man sich zur Wehr setzen. Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in die Enge getrieben fühlen, sind meist auch Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Bei einer Kündigung schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz. Aus einem angesichts einer Drohung unterzeichneten Aufhebungsvertrag kann Sie ein erfahrener Fachmann vielleicht retten. Zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet. Gewarnt werden muss aber vor eigenmächtigem Handeln. Insbesondere die unbegründete Arbeitsverweigerung kann zu einer Abmahnung und unter Umständen sogar zu einer Kündigung führen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Eine schlechte Personalwirtschaft kann eine Firma an den Rand des Ruins führen. Ein nachhaltig starkes Wirtschaftsunternehmen kann nur mit einer motivierten und harmonischen Mannschaft entstehen und prosperieren. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter den Betriebsablauf stört und zunehmend zur Belastung wird, gibt es wirkungsvollere und – vor allem – rechtlich unbedenklichere Maßnahmen, als Mobbing und Bossing. Lassen Sie sich vor entsprechenden Maßnahmen von einem Fachmann beraten.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, BerlinFachanwalt für Arbeitsrecht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin(S-Bahnhof Marzahn)
Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel. (030) 4 000 4 999 Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen •Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ ) •Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen •Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung •Beratung zu Arbeitsverträgen •Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:
•Gestaltung von Arbeitsverträgen •Überarbeitung von Arbeitsverträgen •Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess •Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen •Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen •Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse •Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat •Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat •Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte •Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen •Schlichtung •Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen •Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen •Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen•Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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Hassprediger Pierre Vogel: So schleimt er sich unters VolkVerfassungsschutz warnt !
Er macht Witze und schneidet Grimassen, er spricht im lustigen kölschen Dialekt und die Jugend hört ihm zu. Pierre Vogel´s perfide Islamisten-„Show“ lockte am Wochenende gut 1000 Menschen auf den Hamburger Hamburger Dag-Hammarskjöld-Platz, wo der ehemalige Berufs-Boxer zu Themen wie Koran, Afghanistan und Kopftuch-Zwang sprach.
Im hatte ...
Er macht Witze und schneidet Grimassen, er spricht im lustigen kölschen Dialekt und die Jugend hört ihm zu. Pierre Vogel´s perfide Islamisten-„Show“ lockte am Wochenende gut 1000 Menschen auf den Hamburger Hamburger Dag-Hammarskjöld-Platz, wo der ehemalige Berufs-Boxer zu Themen wie Koran, Afghanistan und Kopftuch-Zwang sprach.
Im Schlepptau hatte Vogel mehrere dunkle Gestalten mit Sonnenbrille, deren Identität und Zielsetzung noch völlig unklar ist. Auch hatte nicht Vogel selbst, sondern ein bislang Unbekannter die Hamburger Versammlung angemeldet. Leute aus den eigenen Reihen bezeichnen Vogel auch als „Schleimer“ und „Ungläubigen“.
Verfassungsschützer warnen und geben bekannt, dass bislang jeder islamistische Terrorist auch Salafist war. Vogel wird der Gruppe der Salafisten zugeordnet. Die Salafisten fordern einen eigenen Gottesstaat mit dem Koran als einzig legitimes Gesetzbuch. Die Schweiz erteilte dem Fanatiker Pierre Vogel bereits Einreiseverbot.
Quelle: http://www.shortnews.de/id/904750/Hassprediger-Pierre-Vogel-So-schleimt-er-sich-in-die-Herzen-der-Jugend
„Vogel ist ein egozentrischer Selbstdarsteller der es liebt beklatscht und bewundert zu werden, das vorweg“ (Kommentar Shortnews). Pierre Vogel ist kein Idiot der offen zu Gewalt aufruft, im Gegenteil, er fordert die Leute ja auf ihm die Stellen zu zeigen, wo er zu Gewalt aufruft. Er braucht das auch gar nicht zu tun, sein Klientel weiss genau, was gemeint ist.
Diesmal war sein \\"Vortrag\\" noch abstruser und noch langweiliger. Sieben Leute haben bei ihm danach \\"den Islam angenommen\\" und sein lustig gemeinter Ruf ins Publikum \\"Euch kriegen wir auch noch!\\" klang eher wie eine Drohung. (Kommentar LoneZealot / SN)
Und ein anderer Kommentator schreibt:
Der Attentäter von Frankfurt Arid U. hatte Kontakt zu EZP (Verein Einladung zum Paradies) wo P. Vogel auch am wirken ist.
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/13806672
Und wie diese Leute die Bevölkerung alltäglich in Mönchengladbach-Eicken belästigt, kann man hier sehen:
http://www.spiegel.de/video/video-1084959.html
Das man solche Leute gewähren lässt, ist grob fahrlässig und hat nichts mehr mit Religionsfreiheit zu tun.
Auch hat EZP schon Journalisten gedroht bzw. Namen von Journalisten, welche kritisch über sie berichteten, öffentlich genannt.
http://www.faz.net/s/Rub475F682E3FC24868A8A5276D4FB916D7/Doc
http://www.rp-online.de/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/Salafisten-Kampagne-gegen-Reporter_aid_893468.html
Diese Typen wollen immer mehr ausloten wie weit sie gehen können. Wenn es sein muss, machen sie natürlich auch auf harmlos und tun so als ob sie gegen Gewalt wären.
Aber das ist reine Täuschung. (Taqiya - Täuschen der Ungläubigen)
Soviel noch zum Wolf im Schafspelz !
(VL) fernsehforum.com
Pierre Vogel, Salafist, Bauernfänger, Menschenfänger, Gott, Allah, Islam, Predigt, Schleimer, Ungläubiger, Koran, Verfassung, Demokratie, Feind, Scharia, Dschihad, Krieg, Terrorismus, bin Laden, Gottesstaat, Hitler, Opfer, Freiheit
http://www.fernsehforum.com/pierrevogel/PierreVogel-Selbstverliebter-Schleimer.html
Fernsehforum.com
Langhans Verena
Nicht kommerzieller NewsBlog
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Langhans,Verena post[at]fernsehforum.com
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers angesichts von Mobbing, Bossing und anderweitigen Schikanen eine leere Worthülse?Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum ...
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu veranlassen.
Manch ein Arbeitnehmer erhält wegen nichtiger Anlässe reihenweise Abmahnungen. Andere werden schikaniert (Mobbing) und stehen kurz davor, unter Drohung einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder in ihrer Verzweiflung selbst zu kündigen. Wieder andere erhalten den 10. befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber erscheint in solchen Situationen allmächtig, fast despotisch.
Das Gesetz und die Gerichte sehen hier andere Regeln vor. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hohe Hürden für eine Kündigung – insbesondere für die fristlose. Befristete Verträge sind nur ausnahmsweise und nur über einen relativ kurzen Zeitraum möglich. Der zuvor übermächtige Arbeitgeber muss sich im Prozess dem Gesetz und der Entscheidung des Richters unterordnen – für viele Arbeitnehmer eine neue – befreiende – Erfahrung.
Arbeitgeber die Mobbing dulden, fördern oder sogar selber mobben (bossen) machen sich gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern schadensersatzpflichtig. Der Arbeitnehmer kann außerdem Unterlassung fordern.
Auch gegen schikanöse Behandlungen, z.B. die Versetzung an einen ungeliebten Arbeitsort oder die Zuweisung einer „Strafarbeit“ kann man sich zur Wehr setzen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in die Enge getrieben fühlen, sind meist auch Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Bei einer Kündigung schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz. Aus einem angesichts einer Drohung unterzeichneten Aufhebungsvertrag kann Sie ein erfahrener Fachmann vielleicht retten. Zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet. Gewarnt werden muss aber vor eigenmächtigem Handeln. Insbesondere die unbegründete Arbeitsverweigerung kann zu einer Abmahnung und unter Umstände sogar zu einer Kündigung führen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Eine schlechte Personalwirtschaft kann eine Firma an den Rand des Ruins führen. Ein nachhaltig starkes Wirtschaftsunternehmen kann nur mit einer motivierten und harmonischen Mannschaft entstehen und prosperieren. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter den Betriebsablauf stört und zunehmend zur Belastung wird, gibt es wirkungsvollere und – vor allem – rechtlich unbedenklichere Maßnahmen, als Mobbing und Bossing. Lassen Sie sich vor entsprechenden Maßnahmen von einem Fachmann beraten.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:
•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
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•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
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•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
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•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
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•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Rechtsanwaltskanzlei Bredereck & Willkomm Bredereck,Alexander Am Festungsgraben 1 10117 Berlin www.arbeitsrechtler-in.defachanwalt[at]arbeitsrechtler-in.de
Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck, Berlin: Vorsicht bei Abfindungszahlungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages.
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, in 4 ...
Ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist für den Arbeitgeber eine interessante Alternative zum Ausspruch einer Kündigung. Er riskiert keine Überprüfung der Kündigungsgründe durch das Arbeitsgericht und muss auch keine Kündigungsfristen beachten. Auch auf den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder, schwerbehinderte Menschen, Eltern in Elternzeit, pflegende Angehörige oder Schwangere muss er keine Rücksicht nehmen.
Vorsicht ist für den Arbeitnehmer angebracht. Erhält der Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, riskiert er eine Sperrzeit von der Bundesagentur für Arbeit. Sperrzeit bedeutet: zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld und eine Verkürzung des Zahlungszeitraums insgesamt.
Wird zudem die Kündigungsfrist nicht eingehalten, muss der Arbeitnehmer damit rechnen, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Dementsprechend verringert sich der tatsächlich dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende Abfindungsbetrag unter Umständen beträchtlich.
Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird.
Es muss aber auch hier unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist maßgeblich.
Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden, sonst ist er unwirksam.
Im Aufhebungsvertrag sollten auch die verbleibenden Ansprüche des Arbeitnehmers, z.B. eine Freistellung, das Arbeitszeugnis, die Rückgabe bzw. Weiternutzung des Dienstwagens oder sonstigen Firmeneigentums geregelt werden. Vorsicht bei der Abgeltung von Resturlaub durch Freistellung: Nur mit der unwiderruflichen Freistellung kann Urlaub abgegolten werden. Sicherer ist es immer, wenn dem Arbeitnehmer der Resturlaub in natura gewährt wird.
Der Betriebsrat hat beim Abschluss des Aufhebungsvertrages kein Mitbestimmungsrecht. Für den Arbeitnehmer ist es aber schon aus Beweisgründen günstig, ein Mitglied des Betriebsrates zu den Verhandlungen hinzuzuziehen.
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. Richtwert ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Muss der Arbeitnehmer eine Sperrzeit befürchten, sollte er auf einer entsprechenden Erhöhung der Abfindung bestehen.
Für die Abfindung müssen weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Außerdem ist der Betrag unter Umständen steuerbegünstigt.
Arbeitnehmer sollten bedenken, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in der Regel nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Hat der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag unter arglistiger Täuschung oder durch Drohung erzwungen, kommt in engen Grenzen eine Anfechtung in Betracht.
Arbeitgeber sollten bedenken, dass eine solche Anfechtung innerhalb eines Jahres erklärt werden kann. Bei erfolgreicher Anfechtung wird das Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Das kann für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Er muss unter Umständen für viele Monate Gehalt nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers – eine leere Worthülse? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum ...
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu zwingen.
Manch ein Arbeitnehmer erhält wegen nichtiger Anlässe reihenweise Abmahnungen. Der Spiegel in seiner Ausgabe vom 2.5.2011 berichtet aktuell über Abmahnwellen bei der Drogeriekette Schlecker. Andere werden schikaniert (Mobbing) und stehen kurz davor, unter Drohung einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen. oder in ihrer Verzweiflung selbst zu kündigen. Wieder andere erhalten den 10. befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber kann in solchen Situationen allmächtig, fast despotisch erscheinen. Der Spiegel berichtet in dem Artikel über die Drogerie Schlecker, dass der Abmahnakkord manche der Mitarbeiter krank gemacht habe.
Das Gesetz und die Gerichte sehen hier andere Regeln vor. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Das Kündigungsschutzgesetz setzt hohe Hürden für eine Kündigung – insbesondere für die fristlose. Befristete Verträge sind nur ausnahmsweise und nur über einen relativ kurzen Zeitraum möglich. Der zuvor übermächtige Arbeitgeber muss sich im Prozess dem Gesetz und der Entscheidung des Richters unterordnen – für viele Arbeitnehmer eine neue – befreiende – Erfahrung.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Sie sich in die Enge getrieben fühlen, sind meist auch Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt. Bei einer Kündigung schützt Sie das Kündigungsschutzgesetz. Aus einem angesichts einer Drohung unterzeichneten Aufhebungsvertrag kann Sie ein erfahrener Fachmann retten. Zum Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geklagt werden. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen das Arbeitsrecht (noch) bietet.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Eine schlechte Personalwirtschaft kann eine Firma an den Rand des Ruins führen. Ein nachhaltig starkes Wirtschaftsunternehmen kann nur mit einer motivierten und harmonischen Mannschaft entstehen und prosperieren. Wenn einer Ihrer Mitarbeiter den Betriebsablauf stört und zunehmend zur Belastung wird, gibt es wirkungsvollere und – vor allem – rechtlich unbedenklichere Maßnahmen, als Abmahnketten und Drohungen. Lassen Sie sich vor entsprechenden Maßnahmen von einem Fachmann beraten.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
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Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Thema erzwungene Aufhebungsverträge im Arbeitsrecht
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem um ...
Aktuell wird von einem Fußballprofi berichtet, der in einer fernen Liga solange gefoltert wurde, bis er einen Aufhebungsvertrag und einen Gehaltsverzicht unterschrieb. Ein derartiger Vertrag ist selbstverständlich anfechtbar. Solange der Sportler nachweisen kann, dass er unter Qualen zum Vertragsabschluss genötigt wurde, kann niemand aus einem derartigen „Vertrag" Rechte herleiten.
Doch auch hierzulande wird mitunter Zwang angewendet, um einen widerspenstigen Arbeitnehmer zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu bewegen. Wie im Film geht es dabei eher selten zu. Es werden subtile Methoden angewendet. Manch ein Arbeitgeber droht, den Arbeitnehmer in der Branche madig zu machen. Ein anderer droht, seine Beziehungen in der Lokalpresse spielen zu lassen, um den Ruf des Arbeitnehmers zu beschädigen. Es wird auch mit einer fristlosen Kündigung und mit einem miserablen Zeugnis gedroht. Wie ist so ein Verhalten rechtlich zu werten?
Ein unter widerrechtlicher Androhung eines empfindlichen Übels abgeschlossener Vertrag ist anfechtbar; so steht es im Gesetz. Wann liegt ein empfindliches Übel vor? Und was ist widerrechtlich? Das Beispiel des Fußballspielers ist eindeutig. Folter und Schläge führen immer zur Anfechtbarkeit eines Vertrages. Doch alles darunter ist sehr schwierig, eindeutig als empfindliches Übel einzuordnen. Die Drohung, den Ruf zu ruinieren ist sehr schwammig. Hier wird jeder einzelne Fall individuell zu beurteilen sein. Der Arbeitgeber wird wohl damit drohen dürfen, überall herumzuerzählen, dass er mit dem Arbeitnehmer nicht konnte. Droht er aber damit, rufschädigende Lügen zu verbreiten, ist dies wohl ein Anfechtungsgrund. Tenor ist, dass mit der Wahrheit nicht widerrechtlich gedroht werden kann. Der Arbeitnehmer muss derartiges aushalten.
Mit der Drohung mit einer fristlosen Kündigung ist es ähnlich. Aktuelle obergerichtliche Entscheidungen meinen: Wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, darf er damit drohen, um den Arbeitnehmer zur Unterschrift zu bewegen. Wenn es keinen Grund für eine fristlose Kündigung gibt, dann stellt dies eine widerrechtliche Drohung mit einem empfindlichen Übel dar. Der unter solchen Umständen abgeschlossene Aufhebungsvertrag wäre anfechtbar.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag, ohne vorher den Rat eines Spezialisten einzuholen. Die „Vorteile", die Ihnen geboten werden, sind in den allermeisten Fällen keine. Bleiben Sie standhaft und lassen Sie sich zumindest Bedenkzeit geben. Lassen Sie den nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag von einem Fachmann überprüfen.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Sehr oft ist es besser, dem Arbeitnehmer, dem Sie kündigen wollen, erst einmal (am besten ohne Druck) einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Stellen Sie dem Arbeitnehmer dabei nur dann eine fristlose Kündigung anheim, wenn ein triftiger Grund (Diebstahl, sonstige Straftaten, Tätlichkeiten, etc.) vorliegt, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt. Sollte der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag unterzeichnen, ist dies fast immer ein Glücksfall für Sie. Ein Aufhebungsvertrag ist ungleich schwerer vor Gericht angreifbar, als eine fristlose Kündigung.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
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Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
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Produktpiraterie Markenpiraterie China - China Produktfälscher bieten Wirtschaftsdetektiven der Detekei ManagerSOS Millionendeal anDetektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS International Industriespionage -Marken und Produktpiraterie -Wirtschaftskriminalität
Marken und Produktpiraterie China - Chinesische Produktfälscher bieten versehenlich den Wirtschaftsdetektiven der international aktiven Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS hochwertige Plagiate und Produktfälschungen in Millionenhöhe zum Kauf an. Dreistigkeit oder Dummheit der Fälscher und offensichtlich mit englischen / 25. ...
Marken und Produktpiraterie China - Chinesische Produktfälscher bieten versehenlich den Wirtschaftsdetektiven der international aktiven Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS hochwertige Plagiate und Produktfälschungen in Millionenhöhe zum Kauf an. Dreistigkeit oder Dummheit der Fälscher und offensichtlich mit englischen bzw.deutschen Sprachschwierigkeiten. Frankfurt / Hongkong 25. Februar 2011 Marken-und Produktpiraterie richten in der Wirtschaft Milliardenschäden an.Dabei werden die Produktpiraten,Plagiatshersteller,Zwischenhändler und Verkäufer immer dreister.Die Detektive und Wirtschaftsdetektive der ManagerSOS staunten nicht schlecht als der Anruf aus China kam. Am anderen Ende der Telefonleitung ein Herr der sich als Geschäftsführer eines chinesischen Import-Export Unternehmens präsentierte und einen Millionendeal vorschlägt. Aufgrund der mangelnden englischen und deutsch Sprachkenntnisse der Anrufers entschlossen sich die Ermittler eine Detektivin der ManagerSOS mit chinesischen -japanischen-koreanischen Sprachkenntnissen hinzuzuziehen.Angeboten wurden neben hochwertigen "Watches - Jewelry - Assessories - Handbags - Waletts zu einem besonders günstigen Preis. Der Verkauf solle direkt in China oder einem von uns ausgewählten Anrainerstaat Südostasiens stattfinden.Selbst die Höhe der Preisvorstellung von 1.5 Millionen Euro bei Barzahlung konnte der Anrufer beziffern und verwies dabei auf 6 prallgefüllte Container der angebotenen Ware.Der angebliche Wiederverkaufswert würde die Gewinne unserseits deutlich vervielfachen. Im Falle einer guten kooperative Zusammenarbeit,so betonte der Anrufer könne er deutlich mehr dieser Waren liefern.Selbst der Aufforderung um Zusendung der Produktübersicht nebst Email Kontakt sowie Warenproben kam der Anrufer auf Bitten der Ermittler nach. Der Gesprächsverlauf wurde von den Ermittler der MangagerSOS wie folgt kommentiert: " Dumm oder dreist - Lasst uns einkaufen gehen ". Fahndungen und Ermittlungen nach den Hintermännern der Produktfälschermafia gehören für die Detektive zu Alltag, das jedoch die Täter sich selber outen kann man nur mit Dummheit oder unprofessioneller Vorgehenweise der Zwischenhändler erklären. Die erworbenen Erkenntnisse und Kontakte werden von den Anwälten der Detektei und Wirtschaftsdetektei Managersos ausgewertet und dementsprechend weitergeleitet.Bei den der Detektei zur Verfügung gestellten Probestücken handelt es sich um Plagiate der Markenuhrenhersteller Rolex,Glashütte,A.Lange & Söhne,Breitling Uhren sowie Handtaschen der Firma Guess und Luis Vuitton und die begehrten Iphone 3 und 4 G Produktfälschungen. Angeboten wurden u.a. Artikel der Markenprodukte / Markenhersteller : Rolex Sports Models,Rolex Datejusts,Louis Vuitton,A Lange & Sohne, Aigner,Alain Silberstein, Audemars Piguet,Bell & Ross,Blancpain,Breguet, Breitling,Burberry,Bvlgari,Cartier, Chanel,Chopard,Chronoswiss, Concord,Corum,Dewitt,Dior,Dolce & Gabbana,Ebel,Emporio Armani,Enicar,Fendi,Ferrari,Fossil,Franck Müller,GF Ferre,Girard Perregaux,Glashütte,Graham,Gucci,Guess,Hermes,Hublot,IWC,Jacob & Co,Jaeger LeCoultre,Jaquet Droz,Lamborghini,Longines,Mont Blanc,Movado,Omega,Oris,Panerai,Parmigiani,Patek Philippe,Perrelet,Philip,Stein,Piaget,Police,Porsche Design,Rado,Richard Mille,Roger Dubuis,Sarcar,Tag Heuer,Technomarine,Tissot,U-Boat,Ulysses Nardin,Vacheron Constantin,Versace,Welder,Zenith Tiffany & Co,Bangles,Boxsets,Bracelets, Cufflinks,Earrings,Keychains,Lighters,Money Clips,Necklaces,Pens,Phone strap,Ring, Louis Vuitton,Balenciaga,Chanel,Chloe,Gucci,Hermes ManagerSOS Frankfurt Karin Schneider Compliance Management Business Security Investigation Management Risk Management Sicherheitsberatung Undercover Ermittlungen Einschleusungen Observation Wirtschaftsdetektei Detektei Privatdetektive Detektive Detekteien Ermittler Risiko- und Krisenmanagement Krisen-Kommunikation Ermittlungsmanagement Personenfahndungen Privatermittlungen verdeckte Wirtschaftsermittlungen
Wir sind Ihre Spezialisten für ein umfassendes diskretes und individuelles Sicherheits- und Projektmanagement für Unternehmen und Unternehmer und Privatpersonen! Mit unserem europaweiten Netzwerk an eigenen Sicherheitsexperten, Krisenmanagern, Securitydienstleistern, Privat- und Wirtschaftsermittlern, Rechtsanwälten und IT-Spezialisten ist die ManagerSOS der ideale Ansprechpartner für jeden, der Hilfe jeglicher Art benötigt. Die Aufgabe der ManagerSOS ist die resortübergreifende Durchführung höchstdiskreter Sicherheitsaufträge ohne Gesichtsverlust und mögliche Imageschädigungen für die Betroffenen. Egal, ob es sich um Personen-, Objekt- oder Werkschutz handelt, ob Observationen, Undercover-Ermittlungen oder jegliche Art von Sicherheitsdienstleistungen die ManagerSOS-Spezialisten stehen hinter Ihnen, ohne dass Dritte etwas davon mitbekommen. Auf besonderen Wunsch Ihrerseits ist auch die resortübergreifende Beratung und ggf. Vermittlung eines geeigneten Auftragnehmers unter Zuhilfenahme unserer umfangreichen Expertendatenbank möglich. Die Kontrollfunktion der professionellen Auftragsduchführung liegt aber ausschließlich in den Händen der ManagerSOS . Wir garantieren absolute Diskretion! Unsere Tätigkeitsbereiche Unsere Detektei & Wirtschaftsdetektei ManagerSOS bietet Ihnen professionelle Leistungen und diskreten Service! Einsatzbereiche sind alle zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten mit Netzwerkpartnern an über 65 Standorten allein in Deutschland. Eine kleine Themenauswahl der Wirtschafts- und Zivilbereiche finden sie hier: - Bedrohungen Drohung anonyme Drohungen Bedrohungsszenarien Bedrohungsabwehr - Beleidigungen Belästigungen Üble Nachrede Gerüchteverbreitung - Bestechung Bestechungsskandal Bestechungsaffären Bestechungversuche Bestechungsverdacht - Betrug Anlagebetrug Investitionsbetrug Kapitalbetrug Immobilienbetrug Betrugsabwehr - Beweisbeschaffung Informationsbeschaffung Observationen Ermittlungen Fahndungen Auslandsermittlungen - Datenskandal Datenaffäre Datendiebstahl Datenmissbrauch - Diebstahl Diebstahl Verdacht Diebstähle Mitarbeiter Diebstahlsbekämpfung - Drogen Drogenhandel Drogenmissbrauch Doping Drogenbekämpfung - Eheprobleme Ehewidrigkeiten Untreue Verdacht Fremdgehen Seitensprung Sexaffären - Entführungen entführte Personen / Mitarbeiter Entführungsszenarien Entführung Abwehr Kidnapping - Erpressungen Produkterpressungen Erpressung Firmen Unternehmen Management - Existenzgefährdung Existenzvernichtung Existenzangriffe Existenzsicherung - Falsche Verdächtigungen Razzia Hausdurchsuchungen Verhaftungen - Firmenprobleme Management Probleme Unternehmensicherheit Werkschutz Sicherheitsmanagement - Geheimnissverrat Geheimnissträger Betriebgeheimnisse - Gewalt Gewaltandrohung Gewaltdelikte Gewalttäter Gewalt Androhung Häusliche Gewalt - Intrigen Intriganten Machtspiele Machtkämpfe Machtmissbrauch - Konkurrenzkämpfe Konkurrenzprobleme unfaire Konkurrenten Konkurrenzangriffe Abwehr - Korruption Korruptionsskandale Korruptionsaffären korrupte Mitarbeiter Korruptionsbekämpfung - Kriminelle Machenschaften ungewöhnliche Vorfälle Verdächtigungen - Kriminelle Mitarbeiter Geschäftsfreunde Geschäftspartner Manager Führungskräfte - Lauschangriffe Abhörschutz Abhörsicherheit Lauschangriff Abwehr - Markenpiraterie Produktpiraterie Fälschungen Plagiate Produktpiraten Abwehr - Marktmanipulation Manipulation Wettbewerb Wettbewerbswidrigkeiten - Missbrauch Sexueller Missbrauch Sexualtäter sexuelle Belästigung - Mobbing Bossing Mobbing Verdacht Mobbing im Unternehmen oder Firma - Psychoterror Psychoterror Privat oder am Arbeitsplatz - Reputation Reputationsverlust Reputationsschädigung - Rufmord Rufmordangriffe Rufmordschädigungen Rufmord Abwehr - Sabotage Sabotageangriffe Sabotageversuche Sabotage Abwehr - Sekten Sekteninfiltration Sektenunterwanderung Sektenprobleme Sektenabwehr - Spionage Industriespionage Werksspionage Wirtschaftsspionage Spionageabwehr - Stalking Stalkingangriffe Stalker Stalkingattacken Stalkingopfer - Verleumdungen Verrat Veruntreuung Veruntreuung von Geldern oder Firmeneigentum - Vermisste Kinder Verschwunden Kinder Kindesmissbrauch Pädophile Straftäter - Vermisste Personen Untergetauchte Personen Verschwundene Personen Abgesetzte Personen - Wirtschaftskriminalität Kriminalitätsbekämfung national und international Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS Büro Frankfurt am Main Deutschlandweite Notrufnummmer 0700 97797777 ( 6/12 cent/min ) Koordination National International Repräsentanz Frankfurt am Main Bereitschaftsdienstkoordinator ( +49 ) ((0))179 8485387 Bereitschaftsdienst: ( +49 ) ((0)) 151 22739601 Headoffice Asia ( +63 ) 906 551 3954 Zentrale Auftraganfragen: info(AT)managersos.info Wirtschaftskriminalität Ermittlungen: wirtschaftsberatung(AT)managersos.info Privatermittlungen international: frankfurt(AT)managersos.info Privatermittlungen Europa: berlin(AT)managersos.info
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