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NAEB fordert Abschaffung des EEG Erneuerbaren-Energie-GesetzesGenug ist Genug!
Kostenbelastung nicht länger hinnehmbar<br /><br />Hannover. Der Beirat der NAEB nationalen Anti-EEG-Bewegung unter Vorsitz von Prof. Dr. Appel hat im Rahmen seiner Frühjahrstagung am 12. Mai 2012 in Hannover seine Forderung an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Umweltminister bekräftigt, das Milliarden-Subventionsloch EEG ...
Kostenbelastung nicht länger hinnehmbar Hannover. Der Beirat der NAEB nationalen Anti-EEG-Bewegung unter Vorsitz von Prof. Dr. Appel hat im Rahmen seiner Frühjahrstagung am 12. Mai 2012 in Hannover seine Forderung an Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Umweltminister bekräftigt, das Milliarden-Subventionsloch EEG endlich zu schließen. Die engagierten Beiratsmitglieder kritisieren die staatlichen Eingriffe in die Marktmechanismen durch die hohen Einspeisevergütungen im EEG für Ökostrom, die zu unbezahlbaren Stromkosten führen. Die Vergütungen für Windstrom, Solarstrom und Biostrom werden in 2012 fast 20 Milliarden Euro erreichen, die von den Stromkunden bezahlt werden müssen. Damit liegen die Erzeugerkosten für Ökostrom, der weniger als 20 Prozent des Strombedarfs in Deutschland deckt, gleich hoch wie die Erzeugerkosten der restlichen über 80 Prozent aus thermischen Kraftwerken, so NAEB. Mit jeder neuen Windstromanlage, Solarstromanlage oder Biostromanlage steigt die Stromrechnung der Verbraucher weiter an. Die hohen und weiter steigenden Strompreise führen zu immer mehr Pleiten in energieintensiven deutschen Unternehmen, wie zuletzt bei der Aluminiumhütte Voerde. 'Viele deutsche Unternehmen können die künstlich festgesetzten Strompreise nicht mehr bezahlen', stellt Prof. Appel fest. Trotz der massiven Förderung durch das EEG hat auch die Solarindustrie große Probleme. Nachweislich fließen Milliarden Euro von deutschen Stromabnehmern, privaten wie gewerblichen, in die chinesische Solarindustrie. Deutsche Unternehmen, wie die ehemaligen Photovoltaik-Hoffnungsträger Q-Cells, Solar Millennium, Solon, Schott Solar oder Scheuten Solar und Solarhybrid mussten schließen, weil chinesische Anbieter aufgrund massiver Subventionen durch die chinesische Regierung unter den Produktionskosten anbieten können. So schaffen die milliardenschweren EEG-Subventionen Arbeitsplätze in China statt in Deutschland. 'Es ist ein Skandal, dass Frau Merkel darauf nicht reagiert'. NAEB-Vorsitzender Heinrich Duepmann erinnerte daran, dass sogar EU-Kommissar Oettinger die Bundesregierung auffordert, die Öko-Subventionen zu drosseln, wie am 9. Mai 2012 gemeldet wurde. 'Erneuerbare Energien wachsen durch Wettbewerb und nicht durch staatliche Förderung', sagt Günther Oettinger. [1] 'Mehr als 600.000 private Haushalte können in Deutschland inzwischen ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen', stellte Prof. Appel fest und fordert im Namen von NAEB eine politische Kehrtwende, 'bevor die Menschen in unserem Land andere Mittel ergreifen'. Prof. Dr. Hans-Günter Appel Beiratsvorsitzender NAEB e.V. Quelle: [1] www.welt.de/wirtschaft/energie/article106280782/Oettinger-fordert-Drosselung-der-Oeko-Subventionen.html
NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V.
Prof.Dr. Hans-Günter Appel
Waldseeweg 28
13467 Berlin
Deutschland
E-Mail: Hans-Guenter.Appel@NAEB.info
Homepage: http://www.NAEB.info
Telefon: 05241 740 4728 NAEB Nationale anti-EEG Bewegung e.V. Duepmann,Heinrich Waldseeweg 28 13467 Berlin http://www.NAEB.infoinfo[at]NAEB.info
Debi Select: Auch nach Gesellschafterversammlung weiter UnklarheitenDebi Select: Auch nach Gesellschafterversammlung weiter Unklarheiten
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für in in ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu erwerbenden Forderungen sollten durch Wertpapiere und Lebensversicherungen abgesichert werden. Aus welchem Grund das Anlagekapital dann stattdessen in die Finanzierung von Biogasanlagen in Weißrussland geflossen sein soll, sei unbekannt. Ungeklärt sei zudem, ob die fraglichen Biogasanlagen tatsächlich im Eigentum der Debi Select Fonds stehen. Auch sollen sich diese Anlagen teilweise noch im Bau befinden. Zudem deutet einiges darauf hin, dass die Anleger nicht ausreichend über die Haftungsverhältnisse innerhalb der Fonds aufgeklärt worden sein sollen. Insbesondere die drohende Vollhaftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten einer GbR, soll nicht dargelegt worden sein. Diese Verletzung der den Anlageberatern obliegenden Aufklärungspflicht, könnte die Grundlage für einen Anspruch auf Schadenersatz sein. Außerdem kommt die Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Verjährungsfrist der eventuellen Ansprüche der geschädigten Anleger weiterhin läuft. Die einzige Möglichkeit diese Verjährungsfrist zu hemmen ist schnelles Handeln bzw. die Geltendmachung möglicher Ansprüche. http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
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Newport to Bermuda 2012 Kollektion: Gaastra's modische Hommage an die legendäre 630-Seemeilen Hochseeregatta
(Berlin, 18.05.2012) Drei bis sechs Tage auf offenem Ozean segelnd, quer durch den Golfstrom mit seinen unberechenbaren Strömungen, auf insgesamt 1.175 Kilometern mit Ziel Bermuda, Hamilton: Seit 1906 findet die legendäre Offshore Regatta „Newport Bermuda Race“, kurz auch „Bermuda Race“ genannt, alle zwei Jahre statt. So auch in diesem mit ...
(Berlin, 18.05.2012) Drei bis sechs Tage auf offenem Ozean segelnd, quer durch den Golfstrom mit seinen unberechenbaren Strömungen, auf insgesamt 1.175 Kilometern mit Ziel Bermuda, Hamilton: Seit 1906 findet die legendäre Offshore Regatta „Newport Bermuda Race“, kurz auch „Bermuda Race“ genannt, alle zwei Jahre statt. So auch in diesem Jahr mit Start am 15. Juni mit über 180 Booten. Den Sommermode 2012 Trendkurs schlägt Gaastra nun mit seiner Newport to Bermuda 2012 Kollektion ein – der neuesten maritimen Modelinie der vom Segelsport-Lifestyle geprägten Traditionsmarke. Ihr sportlich-elegantes Design zeichnet sich durch zahlreiche maritime Details wie nautische Flaggen, stilvolle Stickereien, prominente Newport to Bermuda Prints im washed-out Look sowie Strasssteinverzierungen und aufwendig gestaltete Unterkragen bei den Poloshirts aus. Farblich bestimmen sowohl kräftige als auch leichte Töne wie Marineblau, Hawaii Blue, Weiß, Pink und Rosé den nautischen Casual-Style der neuesten Gaastra Mode. Die Newport to Bermuda 2012 Kollektion für Damen, Herren und Kinder ist ab sofort unter www.gaastraproshop.com im offiziellen Gaastra Online Shop an Bord.
In der über 100-jährigen Geschichte der Newport Bermuda Race Hochseeregatta segelten insgesamt bereits um die 4.500 Yachten und 46.000 Männer und Frauen zur Insel Bermuda. Seit 1926 wird die höchst anspruchsvolle Offshore Regatta vom Cruising Club of America – Motto “Nowhere is Too Far” – und dem Royal Bermuda Yacht Club, der bereits 1844 gegründet wurde und zu den ältesten Yachtclubs der westlichen Hemisphäre zählt, organisiert. Im Jahre 1906 startete das erste Rennen mit drei Teilnehmern von der Gravesend Bay New York aus, bei dem sich die 11 Meter-Yawl „Tamerlane“ mit Frank Maier als Skipper behaupten konnte. Er bestritt die Distanz in 126 Stunden. Der jetzige Rekord wurde 2002 von Roy Disney's Yacht „Pyewacket“ in 54 Stunden erzielt.
Mit zahlreichen maritimen Looks gehen die Sommermode-Trends 2012 der neuesten Gaastra Kollektion an Deck: Damen setzen den Kurs modisch kombinationsstark mit gestreiften Tops aus hochwertigem Baumwolljersey mit Stretchanteil, aufwendig gestalteten Damen Blusen mit kontrastfarbigen Innenmanschetten, sommerlichen Tuniken mit gesmokten Einsätzen und geflochtenen Taillengürteln sowie trendigen Karokurzarmblusen in Marineblau und Rosé. Bei den Herren-Sommerlooks geben unifarbene oder gestreifte Poloshirts mit modisch-maritimen Details, Herrenhemden in Karooptik und hochwertige Herrenshorts in zahlreichen Farben wie Hawaii Blue den Ton an. Die gesamte Gaastra Newport to Bermuda 2012 Kollektion im Gaastra Shop umfasst zusätzlich trendige T-Shirts, sportliche Rugbyshirts, robuste Jeans und Chinos sowie Sweat- und Strickjacken und wind- und wasserdichte Fleecejacken, die für jedes Segelabenteuer rüsten.
Die niederländische Marke Gaastra trägt ihre unverkennbare nautische DNA seit ihrer Gründung im Jahr 1897 nach Außen. Die einzigartige Kombination aus höchster Funktionalität und frischem Design zeigt sich in der innovativen Gaastra Profi-Segelbekleidung, sportlicher Segelmode und maritimer Mode für Damen, Herren und Kinder: Von hochwertigen Jacken, Softshells, Fleeces, Hemden, Poloshirts, Blusen, Blazern, Sweats, Hosen, Taschen bis hin zu Profi-Segeljacken, -hosen und -schuhen. Gaastra vereint nautischen Lifestyle konstant mit innovativer Funktionalität und genießt durch seine jahrzehntelange Erfahrung weltweite Anerkennung bei Segelsportlern und Liebhabern maritimer Mode. Alle aktuellen Kollektionen werden auch online im offiziellen Gaastra Online Shop mit weltweiter Lieferung geführt.
Claus Kiessling Medienberatung Kiessling,Claus Reuterstr. 61 12047 Berlin www.gaastraproshop.comclaus[at]ClausKiessling.de
Harte Zeiten stehen SEB Kapitalprotekt bevorHarte Zeiten stehen SEB Kapitalprotekt bevor
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Dieser Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Dieser Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen Teilen in Offene Immobilienfonds, um die sich allerdings seit einigen Jahren die schlechten Nachrichten häufen. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt musste seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds, in die dieser investiert hatte, Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben. Das bedeutet, dass die Anleger seit dem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben können. Jetzt könnte sich die Lage des Fonds weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der Offene Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Bis zuletzt hatten die Anleger hier noch gehofft, dass der Fonds doch wieder geöffnet werden würde. Diese Entscheidung dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen, da dieser in den Immobilienfonds investiert haben soll. Wie sich die Lage des Fonds daher entwickelt, bleibt abzuwarten. Auch das bislang ungewisse Schicksal des CS Euroreal , welcher ein weiterer Zielfonds des SEB Kapitalprotekt sein soll, dürfte Einfluss auf die Entwicklung des Dachfonds haben. Hier soll am 21.Mai.2012 über das weitere Vorgehen entschieden werden. http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Telefon: 0221-2722750 GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Rainer,M Hohenzollernring 21-23 50672 Köln http://www.grprainer.com/presse[at]grprainer.com
Event und modernes Management: Studieninstitut für Kommunikation bietet neuen Kurs zum Diplom-Eventmanager Demnächst als staatlich zugelassener Fernunterricht
Expertise des Studieninstituts seit 1996 – exklusives Wissen für die Teilnehmer
Düsseldorf, im Mai 2012 – Der Kurs Diplom-Eventmanagement zählt mit zu den außergewöhnlichen Expertisen des Studieninstituts für Kommunikation. Denn bereits seit 1996 gilt der Anbieter für Weiterbildungen als führender Experte in puncto Event und ...
Expertise des Studieninstituts seit 1996 – exklusives Wissen für die Teilnehmer
Düsseldorf, im Mai 2012 – Der Kurs Diplom-Eventmanagement zählt mit zu den außergewöhnlichen Expertisen des Studieninstituts für Kommunikation. Denn bereits seit 1996 gilt der Anbieter für Weiterbildungen als führender Experte in puncto Event und Management. Das Seminar wurde nun völlig neu aufgesetzt und um die modernen Anforderungen der Branche maßgeblich erweitert. Besonderheit: Der Kurs wird demnächst als staatlich zugelassener Fernunterricht angeboten. Zudem wurden die Inhalte von einem Konsortium deutscher Branchenexperten entwickelt, die den Lehrstoff auch vermitteln.
An wen sich das Seminar richtet
Der hochwertige Lehrgang richtet sich an alle Interessenten, die im Veranstaltungs- bzw. Agenturbereich haupt- oder nebenberuflich arbeiten. Aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Marketing-/Kommunikationsabteilungen mit erster Eventerfahrung, die sich weiterqualifizieren möchten sowie für alle Absolventen des Lehrgangs Eventmanagement-Basics (komm) ist das Seminar karrierefördernd. Michael Hosang, Geschäftsführer des Studieninstituts, erklärt: „Unsere Expertise mit 15 Jahren Erfahrung um Marktbedürfnisse und Wissen um die Anforderungen von Unternehmen und Agenturen sowie unser ständiger Austausch mit führenden Branchenplayern ermöglicht es uns, diesen qualitativ sehr hochwertigen Kurs mit einer zusätzlichen Bandbreite an Tools zur Managementqualifikation zu offerieren.“
Was Teilnehmer im Seminar alles lernen
Absolventen dieses berufsbegleitenden Lehrgangs Diplom-Eventmanagement (komm) können Events im Rahmen integrierter Kommunikationskonzepte als Marketinginstrument konzipieren, organisieren und vor allem effizient durchführen. Das Wissen und die erlernten Kompetenzen ermöglichen es ihnen, Veranstaltungen mit 100 bis 100.000 Gästen oder mehr umzusetzen, ob im Rahmen von Erlebniskommunikation für Kunden und Mitarbeiter auf Messen, Konferenzen und Produktpräsentationen bis hin zu Sport- oder Kulturveranstaltungen. Marketing und spezifiziertes Eventmarketing zählen ebenso zu den Inhalten wie modernes Event- und Projektmanagement, Eventkonzeption, PR-und Medienarbeit, Evaluation und Nachbereitung wie auch rechtliche und versicherungsspezifische Aspekte von Veranstaltungen. Abschluss ist der Diplom-Eventmanager (komm).
Dauer, Teilnahme und Beginn
Die Qualifikation zum Eventspezialisten verläuft berufsbegleitend über die Dauer von neun Monaten und setzt sich aus vier Wochenendseminaren sowie sechs umfangreichen Lehrheften und Fallstudien zum Selbststudium zusammen. Der Lehrgang startet aktuell im Juli 2012 und zu alternativen Zeiten. Mehr Informationen zu den Inhalten des Lehrgangs, zu Terminen und Orten finden Sie unter www.studieninstitut.de/eventmanager.
Oder Sie sprechen direkt mit uns: Philip Braches, Vertrieb und Beratung,
Fon: 0211/ 77 92 37-12, pbraches@studieninstitut.de
Über das Studieninstitut für Kommunikation:
Das Studieninstitut für Kommunikation ist Spezialist für praxisorientierte Weiterbildungen und Inhouse-Schulungen mit Fokus auf Event- und Messemanagement, Public Relations sowie Marketing und Kommunikation. Seit 1998 bietet das Studieninstitut neben wirtschaftsnahen Alternativen zu klassischer Ausbildung und Studium mit Basis- und Fortgeschrittenenkursen sowie IHK-Qualifizierungen ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten. Das starke Branchennetzwerk und das Portal Kjobs.de runden das Angebot ab. Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft vermitteln direkt anwendbares Know-how. Langjährige Zusammenarbeit mit renommierten Agenturen und Unternehmen der Kommunikationsbranche garantieren praxisorientierte Wissensvermittlung für nachhaltige Erfolge der individuellen Karriereplanung. Zur Qualitätssicherung werden die Weiterbildungskonzepte fortlaufend überprüft und den Marktbedingungen angepasst. Darüber hinaus ist das Studieninstitut für Kommunikation seit 2011 nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Dies gewährleistet die systematische Erfassung der Kunden- und Branchenanforderungen. Ferner bestätigt die AZAV-Zertifizierung die Leistungsfähigkeit des Studieninstituts. Neben dem Hauptsitz in Düsseldorf hat das Studieninstitut Standorte in München, Hamburg und Berlin und bietet Spezialthemen bundesweit mit Kooperationspartnern an.
Studieninstitut für Kommunikation Barleben,Tanja Reisholzer Werftstr. 35 Düsseldorf Düsseldorf http://www.studieninstitut.de/tbarleben[at]studieninstitut.de
Anleger sollen über CS Euroreal entscheidenAnleger sollen über CS Euroreal entscheiden
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Tritt dieser Fall allerdings nicht ein, soll er liquidiert werden, dann sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden. Der CS Euroreal soll zu Beginn der Woche eine in Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden. Sollte der Fall eintreten, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften. Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen. Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass sobald sich ihnen die Möglichkeit dazu bietet, viele ihr Geld wieder abziehen werden. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund ist es schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Anleger sollen über CS Euroreal entscheidenAnleger sollen über CS Euroreal entscheiden
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Plan sieht vor, so das Credit Suisse Asset Management, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 21. Mai, unter Vorbehalt wiederzueröffnen. Sollte sich bis Ende dieses Handelstages herausstellen, dass alle Rückgabewünsche der Anleger erfüllt werden könnten, solle der Fonds endgültig wieder geöffnet werden und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden. Tritt dieser Fall allerdings nicht ein, soll er liquidiert werden, dann sollen auch die bis zum Ende des Handelstages am 21. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um den Fonds nicht zusätzlich zu schwächen. Erst am 07. Mai diesen Jahres habe auch der SEB Immoinvest diesen Versuch gewagt und war damit gescheitert. Dieser Fonds soll nun abgewickelt werden. Der CS Euroreal soll zu Beginn der Woche eine in Amsterdamer Immobilie für rund 140 Millionen Euro verkauft haben, damit sei die Liquiditätsquote nun soweit gestiegen, dass 27 Prozent des Fondsvolumens für die Anteilsrückgabe zur Verfügung stünden. Sollte der Fall eintreten, dass der CS Euroreal tatsächlich wieder geöffnet wird, soll er an die Maßgaben des neuen Investmentgesetzes angepasst werden. Das hieße für die Anleger, dass sie ihre Anteile mindestens zwei Jahre halten müssten und in dieser Zeit maximal 30.000,00 Euro pro Halbjahr aus dem Fonds herausziehen dürften. Diese Regelung würde den immer angepriesen Vorteil der offenen Immobilienfonds, nämlich die ständige Verfügbarkeit des angelegten Kapitals, konterkarieren und diesem Fonds ihre Attraktivität endgültig nehmen. Es bleibt spannend, was mit dem Fonds passiert. Das größte Risiko für den Fonds ist die Flucht der Anleger. Aus Angst vor weiteren Verlusten steht zu erwarten, dass sobald sich ihnen die Möglichkeit dazu bietet, viele ihr Geld wieder abziehen werden. Wenn das passiert, hat ein Fonds nach der Wiedereröffnung keine Erhaltungsmöglichkeiten mehr. Aus diesem Grund ist es schwer einzuschätzen, welche Entscheidung die Fondsgesellschaften treffen werden. http://www.grprainer.com/CS-Euroreal.html
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SEB Kapitalprotekt stehen schwere Zeiten bevorSEB Kapitalprotekt stehen schwere Zeiten bevor
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt musste seinerseits aufgrund der schlechten Lage der Fonds, in die dieser investiert hatte, Anfang Januar 2012 die Schließung bekanntgeben. Das bedeutet, dass die Anleger seit dem ihre Anteilsscheine nicht mehr zurückgeben können. Der Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt ist ein sogenannter Dachfonds, der wiederrum in andere Fonds investiert. Dieser Fonds investiert das Geld seiner Anleger zu großen Teilen in Offene Immobilienfonds, um die sich allerdings seit einigen Jahren die schlechten Nachrichten häufen. Die Lage des Fonds könnte sich nun weiter verschlechtern, denn Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass der Offene Immobilienfonds SEB Immoinvest endgültig geschlossen bleibt und bis zum Jahre 2017 liquidiert werden soll. Bis zuletzt hatten die Anleger hier noch gehofft, dass der Fonds doch wieder geöffnet werden würde. Wie sich die Lage des Fonds daher entwickelt, bleibt abzuwarten. Diese Entscheidung dürfte den Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt nicht unbeeinflusst lassen, da dieser in den Immobilienfonds investiert haben soll. Auch das bislang ungewisse Schicksal des CS Euroreal , welcher ein weiterer Zielfonds des SEB Kapitalprotekt sein soll, dürfte Einfluss auf die Entwicklung des Dachfonds haben. Hier soll am 21.Mai.2012 über das weitere Vorgehen entschieden werden. http://www.grprainer.com/SEB-Kapitalprotekt.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com/
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Viele E-on Mitarbeiter sollen versetzt werdenWas sind ihre Rechte bei einer Änderungskündigung?
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es ...
Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es scheint möglich, dass der Konzernumbau nicht nur bedeutet, dass Stellen abgebaut werden, sondern auch, dass viele Mitarbeiter aufgefordert werden, etwa von München ins Ruhrgebiet zu ziehen.
Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Versetzung), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.
Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung, zu der der Arbeitnehmer zustimmen muss. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn der Arbeitsplatz- und Wohnortswechsel seine Lebensplanung nicht durcheinanderwirbelt. Viele Arbeitnehmer von Eon werden sich in München oder anderswo eine Existenz aufgebaut haben und familiär an die Region gebunden sein. Es ist anzunehmen, dass viele familiär an die Region gebunden sind. Nicht alle werden einem Wohnortwechsel zustimmen wollen.
Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt dem Arbeitgeber nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen (in diesem Fall mit geändertem Arbeitsort) fortzusetzen, falls sich der Arbeitnehmer mit den neuen Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt.
Was ist eine Änderungskündigung und woraus besteht sie?
Die Änderungskündigung besteht aus
1 einem Angebot, in welchem die künftig gewollten – geänderten –Arbeitsbedingungen genau formuliert sind und
2 einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden erklärt.
Wirksamkeit einer Änderungskündigung
Die Änderungskündigung muss daher alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die auch sonst bei einer Kündigung zu beachten sind. Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet (bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die länger als 6 Monate andauern und in Betrieben mit mehr als 10 Arbeitnehmern ist dies stets der Fall), sind die Voraussetzungen ähnlich hoch, wie bei einer Beendigungskündigung. Wichtig zu wissen: Die Änderung der Arbeitsbedingungen ist nur dann rechtens, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Ebenfalls wichtig: Wenn das Angebot des Arbeitgebers nur ein einziges unzulässiges Änderungsverlangen enthält, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.
Der Arbeitgeber muss bei einer Änderungskündigung die Kündigungsfrist beachten, wenn nicht - ausnahmsweise - eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung erlaubt sein sollte.
Reaktion des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Änderungskündigung
Der Arbeitnehmer hat bei Erhalt der Änderungskündigung folgende Möglichkeiten:
1. Der Arbeitnehmer kann der Änderung der Arbeitsbedingungen zustimmen. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den geänderten Arbeitsbedingungen (etwa am neuen Arbeitsort Essen) fortgesetzt.
2. Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist - also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung - gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Arbeitnehmer muss außerdem innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine sogenannte Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Feststellung verlangen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. Gewinnt der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, besteht sein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.
3. Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnen. Er kann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Bewertung der Varianten
Variante 1: Diese Variante bedeutet einen Verzicht des Arbeitnehmers auf seine Rechte. Trotzdem kann das sinnvoll sein. In einem Kleinbetrieb in dem das Kündigungsschutzgesetz ohnehin nicht gilt, könnte ein Arbeitgeber sonst vielleicht auf den Gedanken kommen, dem widerspenstigen Arbeitnehmer eine Beendigungskündigung zu geben.
Variante 2: Diese Variante ist in der Regel die Beste, weil sie dem Arbeitnehmer die beste Verhandlungsposition bietet und damit eine gute Ausgangslage für einen Vergleich.
Variante 3: Kann sinnvoll sein, wenn die Änderungskündigung mit einer Vergütungsherabsetzung verbunden ist und man für den Fall ihrer Wirksamkeit lieber komplett auf das Arbeitsverhältnis verzichten will. Nimmt man in einem solchen Fall die Änderungskündigung unter Vorbehalt an (Variante 2) ist das gefährlich. Man muss im Falle der Wirksamkeit unter Umständen selber kündigen und handelt sich dadurch Ärger bei der Bundesagentur (Sperrzeit) ein.
Vorsicht Falle: Frist für die Reaktion des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber kann (und sollte) dem Arbeitnehmer eine Frist für die Annahme des Änderungsangebotes setzen. Diese darf nicht kürzer als drei Wochen sein, andernfalls wird sie entsprechend angepasst. Setzt der Arbeitgeber keine Frist, sollte der Arbeitnehmer trotzdem sicherheitshalber innerhalb der Drei-Wochen-Frist reagieren, auch wenn er das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen will. Lässt der Arbeitnehmer zu viel Zeit verstreichen, ist seine Erklärung wirkungslos. Das Arbeitsverhältnis endet dann.
Wenn der Arbeitnehmer die Annahme unter Vorbehalt nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber, sondern in der Kündigungsschutzklage erklärt, besteht die Gefahr, dass die Erklärung dem Arbeitgeber verspätet zugeht, da die Klage dem Arbeitgeber erst durch das Gericht zugestellt werden muss.
Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen
13.12.2011
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen und Berlin
Ihr Fachanwalt für Kündigungsschutzklagen und Arbeitnehmervertretung in Essen, im Raum Rhein-Ruhr und in Berlin
fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com
Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
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Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Tel. 030-4000 4999
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-essen.com
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Angebote für Arbeitnehmer:
•Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
•Kündigungsschutzklagen
•Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
•Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
•Änderungsschutzklagen
•Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten „Scheinselbstständigkeit“)
•Statusklagen
•Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
•Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
•Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
•Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
•Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
•Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
•Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
•Zeugnisklagen
•Beratung von Handelsvertretern
•Provisionsklagen
•Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.
Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage.
Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll.
Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte Bredereck,Alexander Ruhrallee 185 45136 Essen essen-anwalt-marketing[at]web.de
Endgültige Auflösung des SEB ImmoinvestEndgültige Auflösung des SEB Immoinvest
Das Fondsmanagement soll am 07.05.2012 bekannt gegeben haben, dass der Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleiben und abgewickelt werden solle.<br /> <br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com aus: das ...
Das Fondsmanagement soll am 07.05.2012 bekannt gegeben haben, dass der Immobilienfonds SEB Immoinvest nun endgültig geschlossen bleiben und abgewickelt werden solle. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, soll die Liquidation des Fonds nun endgültig feststehen. Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Vorgesehen soll gewesen sein, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Wenn sich bis zum Mittag dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger hätten erfüllt werden können, hätte der Fonds endgültig wieder geöffnet und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden sollen. Andernfalls solle er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um das Fondsvermögen nicht zusätzlich zu schwächen. Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Diese Entscheidung des Fondsmanagements war zu erwarten. Nachdem der Fonds für 2 Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant. Es bleibt abzuwarten, ob die Verkaufserlöse die Erwartungen der Anleger befriedigen können. http://www.grprainer.com/SEB-Immoinvest.html
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