Bild
UWE WESTENDORF - MALEREI in der GALERIE FRENHOFER, Sopienstraße 23, 10178 ...Warnung von Ärzteverbänden: Vierteiliges Praktisches Jahr (PJ) gefährdet der ...Intrum Justitia: Der European Payment Index 2012 zeigt Liquiditätsengpass bei ...Wellnesshotels & Wellnessurlaub in Polen - sehr guter Service für relativ ...
RESSORTS
108823 Artikel
Android APPS (Neu)
Auto und Motorrad
Bildung und Weiterbildung
Energie und Umwelt
Freizeit
Gesundheit
Immobilien
Industrie und Hightech
IPad APPS (Neu)
IPhone APPS (Neu)
IT und Software
Karriere und Beruf
Kultur
Kunst
Lifestyle
Logistik, Transport und Verkehr
Marketing und Vertrieb
Marktforschung und Consulting
Medien
Medien und Telekommunikation
Mode
Musik, TV, Kino
Politik
Ratgeber Recht
Sport
Tourismus, Reise und Freizeit
Vereine und Verbände
Vermischtes
VIP - Künstler
Wirtschaft
Wissenschaft
Wohnen, Bauen, Garten

FeetBurner


Facebook Add


Unique Content
Bild

Bild
 


24.08.2010 16:51 | Wirtschaft | zurück

Körperschaftsteuerguthaben: Keine Auszahlung des Solidaritätszuschlags


Stuttgart, 24. August 2010 - Bei der Umstellung des Körperschaftsteuersystems vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren wurde bei vielen GmbHs ein Körperschaftsteuerguthaben festgestellt. Sofern dieses Guthaben nicht bereits vor 2008 ausbezahlt wurde, wird es nun vom Finanzamt bis zum Jahr 2017 in jährlichen Raten zurückbezahlt.

Während der Zeit der Ansammlung des Körperschaftsteuerguthabens ( also vor der Systemumstellung ) wurde auf die einbehaltenen Gewinne neben der Körperschaftsteuer auch der Solidaritätszuschlag einbehalten. Eine gesetzliche Regelung zur Rückzahlung dieser Solidaritätszuschlagszahlungen fehlt jedoch. Dagegen haben vor dem Finanzgericht Köln zwei GmbHs geklagt. Sie wollten den auf ihr Körperschaftsteuerguthaben entfallenden Solidaritätszuschlag ebenfalls ausbezahlt bekommen.

Allerdings wies das Finanzgericht die Klagen ab und schloss sich damit der Verwaltungsauffassung an. Die ratierliche Auszahlung mindere nicht die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags. Ein Anspruch auf Auszahlung bestünde daher nicht. Auch einen Verfassungsverstoß konnten die Richter nicht erkennen.

Trotz der Niederlage beim Finanzgericht Köln gibt es noch einen ganz kleinen Funken Hoffnung, da die Revision beim BFH zugelassen wurde. Betroffene GmbHs können mit Verweis auf das anhängige Musterverfahren einen Antrag auf Festsetzung des Solidaritätszuschlagsguthabens ( Frist 31.12.2010 ) beantragen.

Für beständigen unternehmerischen Erfolg braucht man einen starken Partner an seiner Seite. Wir, die RTS, sind ein zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen das sich seit über 25 Jahren konsequent an Ihren Wünschen und Zielen ausrichtet, um so den höchstmöglichen Nutzen und Erfolg für Sie und Ihr Unternehmen zu erzielen. Egal in welchen Lebensabschnitten Sie sich gerade befinden und welche Themen Sie gerade beschäftigen. Wir sind immer für Sie da, denn für uns steht der tägliche Umgang miteinander im Vordergrund - bei uns stehen SIE als M E N S C H im Mittelpunkt!
Mit den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Buchführung, Rechtsdienst-leistung, IT- und Personalberatung bieten wir Ihnen einen umfassenden Lösungsansatz. Individuell, professionell und zukunftsorientiert! Wir glauben an die Kraft einer lebendigen Partnerschaft zwischen Ihnen als Kunde und Ihrem ganz persönlichen Ansprechpartner bei der RTS.

Wir laden Sie ein zum Abenteuer Menschsein: www.rtskg.de



RTS STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT KG
Deckerstr. 37
70372 Stuttgart
Telefon: 0711/9554-0
Fax: 0711/9554-1000
Internet: http://www.rtskg.de
EMail: stuttgart@rtskg.de





Suchbegriffe: krperschaftsteuerguthaben auszahlung solidarittszuschlag halbeinknfteverfahren anrechnungsverfahren finanzamt finanzgericht bfh steuerberater


Permanentlink short: http://www.onejournal.de/78131.html
Permanentlink long: http://www.onejournal.de/item/wirtschaft/6/koerperschaftsteuerguthaben-keine-auszahlung-solidaritaetszuschlags-pr50944.html

Diese Pressemitteilung bookmarken:


Weitere Pressemeldungen aus der Rubrik: Wirtschaft:
17.05. 18:17 | Terminalzeiterfassung