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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck
08.09.2010 23:01 | Ratgeber Recht | zurück

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zum Leitenden Angestellten (Begriff, Besonderheiten beim Kündigungsschutz, Anwendung von Tarifverträgen)


Leitender  Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb
 
    zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, oder Generalvollmacht oder Prokura hat, oder sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden.
 
Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein.
 
Für das Arbeitsverhältnis eines leitenden Angestellten bestehen die im Folgenden aufgeführten Besonderheiten bei der Arbeitszeit, dem kollektivem Arbeitsrecht sowie im Kündigungsschutzrecht.
 
Leitende Angestellte sind von den Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes befreit. Sie haben nur Anspruch auf Bezahlung von Überstunden, wenn sie tariflich oder nur geringfügig über Tarif bezahlt werden.
 
Das Betriebsverfassungsgesetz findet zum weit überwiegenden Teil auf leitende Angestellte keine Anwendung. Sie haben bei Betriebsratswahlen weder ein aktives noch ein passives Wahlrecht.
 
In Betrieben mit mehr als zehn leitenden Angestellten können diese einen Sprecherausschuss wählen. Über diesen können Mitbestimmungsrechte geltend gemacht werden.
 
Leitende Angestellte unterliegen nicht den Tarifverträgen. Sie haben sich in besonderen Organisationen zusammengeschlossen, deren Dachorganisation die „Union Leitender Angestellte“ ist.
 
Auf Leitende Angestellte findet das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt Anwendung. Auf Antrag kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beenden.
 
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin-Mitte
Tel. (030) 4 000 4 999 
mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de
 
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln.

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Pressekontakt:
Alexander Bredereck (fachanwalt[at]arbeitsrechtler-in.de)
Bredereck Willkomm
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
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